Baulicher Brandschutz: Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Baulicher Brandschutz: Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Die Gebäudeklassen legen die brandschutztechnischen und statischen Anforderungen an ein Gebäude fest. Sie sind Grundlage zur baulichen Bewertung eines Gebäudes. Die Musterbauordnung (MBO) unterteilt die Gebäude in fünf Gebäudeklassen.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz und die Statik. Bei den fünf Gebäudeklassen spricht man auch vom Regelbau. Neben diesen fünf Gebäudeklassen von eins bis fünf gibt es in § 2 (4) MBO Kriterien, nach denen Gebäude zusätzlich als Sonderbauten eingestuft werden. Dies sind „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“, wie z.B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels und Schulen. In der Gebäudeklasse fünf ist die Höhe des letzten Aufenthaltsraumes auf 22 Meter begrenzt. Oberhalb gilt ein Gebäude als Hochhaus.

Entscheidend für die Einstufung ist die Höhe und die Größe der Nutzungseinheiten. Bei den Nutzungseinheiten ist als Grundfläche von der Brutto-Grundfläche auszugehen, bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht. Als Höhe gilt laut Musterbauordnung die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Diese Höhe steht in Abhängigkeit zu den Rettungsgeräten der Feuerwehr zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges.

Für Bauherren, Architekten und Planer ist deshalb die Einstufung der Gebäudeklasse von großer Bedeutung, da hiervon maßgeblich die Brandschutzanforderungen abhängen. So kann der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken zur Einstufung in die nächsthöhere Gebäudeklasse führen und damit zu höheren Anforderungen. Unter Umständen ist dann eine Rettung über tragbare Leitern der Feuerwehr nicht mehr möglich und eine Drehleiter kann zur Rettung gar nicht eingesetzt werden.

Ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung der 16 Bundesländer zeigt, welche Anforderungen für die einzelnen Gebäudeklassen bestehen. Glücklicherweise unterscheiden sich die Landesbauordnungen nicht grundlegend.

Autor: Stefan Schütz-Reinhardt, Brandschutzbeauftragter, Goethe Universität Frankfurt 

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Intelligentes Lastmanagement

Intelligentes Lastmanagement

Die Light + Building in Frankfurt hat ganz klar gezeigt, welche Trends die Branche beschäftigen: Die Energiewende und der damit verbundene Wunsch nach Energieautarkie und Energieeffizienz ist sowohl im Wohnbau als auch bei Gewerbeimmobilien eines der wichtigsten Themen. Bei immer mehr Verbrauchern im Gebäude wie z.B. Ladestationen im gewerblichen Bereich für Mitarbeiter, Besucher und den eigenen Fuhrpark stellt sich die Frage, wie die benötigte Energie gemanagt und verteilt werden kann.

Ausschlaggebend für die Vermeidung einer Überlastung des Gebäudeanschlusses ist das intelligente Lastmanagement in der Energieverteilung. In der Technikzentrale des Gebäudes läuft alles zusammen, z.B. die eigenproduzierte Energie und die des externen Netzbetreibers. Beim Laden der Fahrzeuge sorgt das Lastmanagement dafür, dass hierbei immer die maximale Leistung zur Verfügung gestellt wird, ohne den Gebäudeanschluss zu überlasten.

Der Lastmanager misst den Verbrauch des gesamten Gebäudes und nutzt die noch übrige Leistung am Hausanschluss dank des dynamischen Lastmanagements für die Ladestationen.

Autorin: Ipek Rasitoglou, Kommunikation Planer, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

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Cybersicherheit: Angriffe im Handwerk

Cybersicherheit: Angriffe aufs Handwerk

Viele Handwerker denken immer noch, ihr Betrieb sei viel zu klein, um das Interesse von Hackern auf sich zu ziehen. Dies ist ein großer Irrtum. Inzwischen werden auch kleinere Betriebe regelmäßig Opfer von Cyberattacken mittels Schadsoftware. Neben wirkungsvollen Schutzmaßnahmen sind auch Vorkehrungen für den Notfall essenziell. Die Frage ist längst nicht mehr „ob“, sondern „wann“ der Angriff kommt.

Es sind nicht mehr einzelne Hacker, die einen einzelnen Betrieb ins Visier nehmen. Stattdessen zielen automatisierte Angriffswellen darauf ab, die IT-Systeme einer Vielzahl von Betrieben gleichzeitig auf Schwachstellen zu testen. Gelingt der Angriff, ist der Schaden oft verheerend. Datenverschlüsselung, Datendiebstahl oder Erpressung können existenzbedrohend sein. Laut BSI werden monatlich 2.000 neue Software-Schwachstellen identifiziert und täglich 250.000 neue Schadprogramme entdeckt.

Betriebe sollten Zeit und Ressourcen investieren, um die Angriffsfläche zu reduzieren und die Kronjuwelen wie sensible Kunden- und Unternehmensdaten zu schützen. Viele Angriffe können verhindert werden, indem man Systeme absichert und Mitarbeiter schult. Ein hundertprozentiger Schutz ist hier allerdings nicht möglich. Daher sollte man für den Ernstfall ein Notfallkonzept und Backups vorhalten. Das ermöglicht ein schnelles und gezieltes Handeln.

Autor: Stephan Blank, Konsortialleiter, Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk und Referatsleiter Digitalisierung, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Cybersicherheit: Angriffe im Handwerk

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Feuerwehraufzüge: Neue Prüfpflicht

Feuerwehraufzüge: Prüfpflicht beachten

Feuerwehraufzüge in hohen Gebäuden und Sonderbauten müssen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Dies schreibt die Technische Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4, erweitert durch Anhang 3 „Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen“, vor.

Feuerwehraufzüge sind Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Für die Prüfung müssen zusätzlich zum Aufzugssachverständigen mehrere Gewerke sowie die Feuerwehr eingebunden sein. Die Änderung schreibt zusätzliche Prüfschritte z.B. im Hinblick auf die Steuerungs- und Gebäudetechnik vor.

Autor: Tilman Vögele-Ebering, Pressesprecher Industrie, DEKRA e.V.

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Förderung für klimafreundlichen Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 22. März 2024 das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) für Wohn- und Nichtwohngebäude neu aufgelegt. Die Antragstellung zur Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Für den klimafreundlichen Neubau stellt das Bundesbauministerium 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Förderkrediten zur Verfügung. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Antragsberechtigt sind Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen. Zudem erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Daneben steht Privatpersonen das Programm Genossenschaftliches Wohnen mit einem Fördervolumen von insgesamt 15 Millionen Euro für zinsverbilligte Förderkredite in 2024 zur Verfügung. Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen wird der barrierefreie Umbau von Wohnungen unterstützt, damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause leben können. Hierfür stehen in diesem Jahr 150 Millionen Euro in Form von Investitionszuschüssen für private Eigentümer und Mieter bereit.

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Neue GEFMA-Richtlinie 480 veröffentlicht

Die neue Richtlinie GEFMA 480 „Standardisierte Datenstrukturen und Dateninhalte im Facility Management“ wurde vom Deutschen Verband für Facility Management (gefma) und dem Verband für die Digitalisierung im Immobilienbetrieb (CAFM RING e. V.) entwickelt. Sie soll einen einheitlichen Rahmen für die Datenbasis bei der Bewirtschaftung einer Immobilie bieten und bezieht sich sowohl auf Neubauten, die auf Building Information Modeling (BIM) basieren, als auch auf die Datenerfassung in Bestandsgebäuden.

Die Publikation richtet sich an Bauherren, Berater und Eigentümer. Neben konkreten Wegen zu standardisierten Datengrundlagen für einen digitalisierten Gebäudebetrieb werden die Anforderungen an Daten, deren Erfassung, Qualitätssicherung sowie den Datenaustausch zwischen den einzelnen Akteuren aufgezeigt. Darüber hinaus wird die bestmögliche Datennutzung und -pflege beschrieben. Verdeutlicht wird dies anhand konkreter Anwendungsbeispiele und dazugehöriger Prozessbeschreibungen, die sich auf den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie (Planung, Errichtung, Betrieb) und die jeweils relevanten Akteure beziehen.

Die Richtlinie ist für gefma-Mitglieder kostenfrei im gefma-Onlineshop erhältlich. Nicht-Mitglieder können sie dort zum Preis von 30 Euro (zzgl. USt.) erwerben.

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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab Juni 2024 das Seminar „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ an. Das eintägige Seminar zielt darauf ab, Verantwortliche in Behörden und Ämtern mit Publikumsverkehr über die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu informieren. Der Umgang mit Bürgern stellt in öffentlichen Verwaltungen oft eine Herausforderung dar. Die Teilnehmer erhalten das Fachwissen für Notfall- und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz, um beispielsweise auf einen Amokfall optimal vorbereitet zu sein. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus der öffentlichen Verwaltung, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Personalverantwortliche und Arbeitsschutzverantwortliche. Die Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 27. Juni 2024 in Düsseldorf und am 29. September 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 9. August 2024 und am 29. Oktober 2024 statt. 

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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BIM – es gibt noch viel zu tun!

Ein digitaler Zwilling, der alle für die Realisierung des Bauwerks relevanten Daten enthält und diese Informationen allen am Bau Beteiligten jederzeit zugänglich macht? Dieser moderne digitale Ansatz im Sinne des Building Information Modeling (BIM) ist in den skandinavischen Ländern, den USA oder auch bei unseren österreichischen und niederländischen Nachbarn längst gelebte Praxis, wenn es um das Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden geht. Doch wie sieht es bei deutschen Bauunternehmen und Architekturbüros aus?

Im internationalen Vergleich findet das digitale Tool in Deutschland bei vielen Branchenakteuren noch vergleichsweise wenig Anwendung – aber wir sehen mit rund 20 Prozent Marktdurchdringung positive Tendenzen. Seit Anfang letzten Jahres ist BIM sogar Pflicht für die Planung und den Bau von Bundesbauten und für Infrastrukturmaßnahmen. 

Hat sich die BIM-Methode bei ersten Bauvorhaben bewährt, wenden Unternehmen diese Methode auch bei weiteren Projekten an – und das aus gutem Grund. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, frühzeitig notwendige Stellschrauben im Projekt zu drehen und damit deutlich effizientere, nachhaltigere und qualitativ hochwertigere Projektabläufe zu gewährleisten, führt kein Weg an BIM vorbei. Fazit: Wir müssen als Branche noch mehr Fahrt aufnehmen und diese Vorteile für uns nutzen.

Autor: Peter Liebsch, Associate Partner, Drees & Sommer SE

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EMA richtig scharf- und unscharfschalten

EMA richtig scharf- und unscharf schalten

Im Zusammenhang mit Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen (EMA) wird häufig das Problem der Falschalarme diskutiert. Vergisst man beim Betreten des Gebäudes, die EMA unscharf zu schalten, wird ein Alarm ausgelöst. Bei „zwangsläufig“ aufgebauten EMA, wie sie beispielsweise in den Richtlinien VdS 2311 beschrieben und gefordert sind, kann das nicht passieren. Diese Zwangsläufigkeit hat den Vorteil, dass die EMA beim Verlassen des Gebäudes nur scharf geschaltet werden kann, wenn alle überwachten Türen und Fenster geschlossen und verriegelt sind.

Die EMA erkennt mittels Magnetkontakt, ob die Tür geöffnet oder geschlossen ist. Aber wie erkennt die EMA, ob das Türschloss abgeschlossen wurde? Dafür verwendet man in der Regel den sogenannten Riegelkontakt. Dieser Kontakt wird im Türrahmen hinter dem Schließblech montiert. Fährt der Schlossriegel beim Abschließen aus, wird der Kontakt betätigt. Die Tür ist verschlossen. Erst jetzt kann die EMA an der sogenannten „Schalteinrichtung“ scharf geschaltet werden, heutzutage typischerweise mit einem RFID-Transponder.

Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die Schalteinrichtung eigentlich überflüssig ist. Denn wenn der Riegelkontakt den Verschluss der Tür überwacht, könnte er doch gleichzeitig die EMA scharf- und unscharf schalten. Wird die Tür abgeschlossen, wird die EMA scharf. Wird wieder aufgeschlossen, wird die EMA unscharf. Damit wären Schalteinrichtung und zusätzliche Bedienung überflüssig. Stimmt das wirklich?

In der Praxis wird diese Idee von Experten nicht umgesetzt. Die Umsetzung ist nach DIN VDE 0833-3 und VdS 2311 sogar verboten. Und das hat einen guten Grund. Denn wenn der Einbrecher die Tür aufbricht, ist die Betätigung des Riegelkontaktes durch den Schlossriegel nicht mehr gegeben – genau wie beim regulären Aufschließen. Das hat zur Folge, dass die EMA unscharf geschaltet wird bevor der Öffnungskontakt Alarm auslösen kann. Diese Variante lädt somit Einbrecher zur automatischen Unscharfschaltung beim Einbruch ein. Gut beraten ist daher, wer bei der Konzeption von Sicherungstechnik auf das Fachwissen der VdS-Richtlinien und Normen zurückgreift und einen Experten zu Rate zieht.

Autor: Sebastian Brose, Stv. Leiter Produkte & Unternehmen, VdS Schadenverhütung GmbH

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