
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
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Einleitung zur Betriebssicherheitsverordnung
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) regelt im Sinne des Arbeitschutzes die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.
Grundbausteine der Betriebssicherheitsverordnung sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.
Die BetrSichV ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Die Richtlinie 2009/104/EG ist eine Europäische Richtlinie, die als die Zweite Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89/391/EWG über über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) die Mindestanforderungen für Arbeitsmittel ergänzt.
Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.
Inhalt der Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)
Abschnitt 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§ 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§ 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3 – Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16 Wiederkehrende Prüfung
§ 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18 Erlaubnispflicht
Abschnitt 4 – Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Straftaten
§ 24 Übergangsvorschriften
Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Volltext der Betriebssicherheitsverordnung
Volltext der Betriebssicherheitsverordnung als PDF-Datei zum Herunterladen:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – PDF
Weitere Informationen zur Beriebssicherheitsverordnung
- Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz
- Übersicht Arbeitsschutz
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Volltext Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von Juris (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Betriebssicherheitsverordnung
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – Betriebssicherheitsverordnung
- Wikipedia – Betriebssicherheitsverordnung
- Fachartikel zur neuen Betriebsssicherheitsverordnung von Holger Kück
Stichworte
Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsschutz, Schutzkonzept