Schlagwortarchiv für: BetrSichV

TÜV-Anlagensicherheitsreport 2024 erschienen

Im Juni 2024 erschien der jährliche Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbands. Der 56-seitige Report gibt Aufschluss über die Sicherheit von Aufzügen, Dampfkesseln, Druckbehältern und Anlagen, die brand- oder explosionsgefährdet sind. Die Anlagen werden regelmäßig von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überprüft.

In der Kategorie „Aufzüge“ wurde festgestellt, dass nur 46 Prozent aller 667.080 überprüften Aufzüge mängelfrei sind. 10,3 Prozent wiesen „erhebliche Mängel“ auf, welche von den Betreibern behoben und im Anschluss erneut begutachtet werden mussten. 0,6 Prozent der überprüften Aufzüge mussten aufgrund „gefährlicher Mängel“ umgehend ausgebessert oder vorübergehend stillgelegt werden, während 0,3 Prozent sofort stillgelegt werden mussten, da sie nicht direkt repariert werden konnten.

Der vollständige Anlagensicherheitsreport steht beim TÜV-Verband zum kostenlosen PDF-Download zur Verfügung.

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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-17 vom 23. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2024 und das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm sind die drei Seminare „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121“, „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ sowie „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

„Die Anforderungen an Fachkräfte steigen kontinuierlich. Eine regelmäßige berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von verantwortlichen Personen und Fachkräften ist daher besonders wichtig und trägt dazu bei, dass ein rechtssicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gewährleistet wird“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Referenten schulen stets nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) und nach den aktuell gültigen technischen Normen und Rechtsvorschriften.

Die DGWZ bietet die Seminare zu mehr als 30 praxisnahen Themen an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025. #Seminare #TGA www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2024-2025

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2024/2025 veröffentlicht.

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Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-16 vom 11. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab Herbst 2024 neu das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Kälteanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die Teilnehmer erlernen sowohl rechtliche Grundlagen als auch die Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, diverse Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation, damit sie die Prüfung von Kälteanlagen selbstständig durchführen können. Sie werden mit den Aufgaben und den Pflichten eines Kälteanlagenbetreibers sowie einer Befähigten Person vertraut gemacht.

Das Seminar richtet sich an betriebliche Führungskräfte, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker für Kältetechnik sowie Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren. Teilnahmevoraussetzungen für die Schulung sind eine technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes technisches Studium, Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit betreffenden Arbeitsmitteln oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in entsprechender Branche. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Teilnahmegebühr für die zweitägige Schulung inklusive Prüfung beträgt 810 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 22. bis 23. Oktober 2024 in München statt. Das nächste Online-Seminar findet vom 2. bis 3. Dezember 2024 statt. Weitere Informationen können auf der Website www.dgwz.de/kaelteanlagen abgerufen werden.

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach BetrSichV müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Aimée Dietrich
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Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Aufzüge: Die Pflichten eines Betreibers

Aufzüge: Pflichten des Betreibers

Im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer Aufzugsanlage mit einem Arbeitgeber gleichzustellen, da die Verordnung explizit den Arbeitgeber anspricht und somit die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes mit einschließt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Bereitstellung von Arbeitsmitteln die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Daraus ergeben sich spezifische Pflichten für den Betreiber bzw. Arbeitgeber einer Aufzugsanlage, denen er nachkommen muss.

Die Betreiberpflichten erstrecken sich über verschiedene Bereiche. So ist der Betreiber auch dann als Arbeitgeber anzusehen, wenn er das Gebäude lediglich vermietet. In dieser Rolle ist er Arbeitgeber für Wartungsfirmen, Hausmeister, Reinigungskräfte etc. Zudem muss er die Aufzugsanlage nach dem aktuellen Stand der Technik betreiben.

Darüber hinaus hat er die Verantwortung, regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sicherzustellen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich, um festzustellen, ob die Aufzugsanlage den aktuellen technischen Standards entspricht. Bei Abweichungen sind entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.

Außerdem muss der Betreiber periodische Sicherheitsprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften durchführen, um sicherzustellen, dass die Aufzugsanlage den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht. Eine umfassende Dokumentation aller relevanten Unterlagen und Maßnahmen in Bezug auf die Aufzugsanlage ist zu führen und aufzubewahren.

Aufzugsanlagen müssen zudem regelmäßig einer Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle durch eine Beauftragte Person unterzogen werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Schulungen und Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. 

Autorin: Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin, EZ Ingenieurbüro

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Neues DGWZ-Seminar zur Befähigung für die Verantwortliche Elektrofachkraft

Neues DGWZ-Seminar zur Verantwortlichen Elektrofachkraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-22 vom 7. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ an. Die zweitägige Schulung, die sowohl in Präsenz als auch online stattfindet, vermittelt die Fachkenntnisse, um als Verantwortliche Elektrofachkraft tätig zu werden. Anhand der Vorgaben aus der „DIN VDE 1000-10:2021-06 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ und der „DIN VDE 0105-100:2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ werden die Teilnehmer praxisnah auf die Aufgaben und Pflichten einer Verantwortlichen Elektrofachkraft vorbereitet. Dazu zählen die Überwachung elektrischer Anlagen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die Durchführung von Prüfungen und Dokumentationen.

Die Schulung richtet sich an Ingenieure, Techniker, Meister der Elektrotechnik, Elektrofachkräfte, Betreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure sowie leitende Nichtelektrofachkräfte, zu deren Verantwortungsbereich Elektrofachkräfte gehören, sowie an alle, die im Bereich Elektrotechnik tätig sind und eine verantwortungsvolle Position anstreben.

„Mit dem neuen Seminar bauen wir das Angebot der DGWZ im Bereich Elektrotechnik weiter aus und tragen dazu bei, dass Fachkräfte bestmöglich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind. Die Sicherheit elektrischer Anlagen ist von zentraler Bedeutung, und wir setzen uns dafür ein, dass unsere Teilnehmer die erforderlichen Kompetenzen erwerben, um das zu gewährleisten“, erklärt Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ.

Die Schulung dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr für das Seminar inklusive Prüfung beträgt 920 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 16. bis 17. Januar 2024 in Mannheim statt. Das erste Online-Seminar findet vom 18. bis 19. Januar 2024 statt. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das DGWZ-Zertifikat „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/elektrofachkraft abgerufen werden.

Die Verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Fachverantwortung im Bereich Elektrosicherheit. Ihre Funktion ist in der DIN VDE 1000-10 festgelegt. Jedes Unternehmen, das elektrotechnische Einrichtungen plant, errichtet, prüft, instand hält oder betreibt, muss eine VEFK bestellen.

Sind Unternehmer und Führungskräfte selbst elektrotechnische Laien, können sie keine Fachverantwortung in den Bereichen Elektrotechnik und -sicherheit übernehmen. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Leitungs- und Aufsichtsaufgaben nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 an eine Elektrofachkraft zu übertragen, die damit VEFK wird. Der Unternehmer überträgt damit Pflichten und Aufgaben auf die VEFK. Für eine rechtssichere Pflichtenübertragung sollte die Bestellung schriftlich erfolgen.

Die Verantwortung der VEFK kann auf den ganzen Betrieb, eine Anlage oder Betriebsteile abzielen. Für diesen Bereich eines Unternehmens übernimmt die VEFK die Verantwortung und fachliche Leitung und ist damit häufig fachlicher und disziplinarischer Vorgesetzter anderer Elektrofachkräfte.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neues DGWZ-Seminar zur Befähigung für die Verantwortliche Elektrofachkraft

Bildquelle: WISAG Industrie
Bildunterschrift: Ab Januar 2024 startet das neue DGWZ-Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/elektrofachkraft

Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Neue Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-17 vom 7. September 2023

Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Richtlinie VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2019. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Das aktualisierte Einheitsblatt des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Für Aufzüge gelten zudem weitere Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ konkretisiert sind. Diese gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der 2014/33/EU:2014-02-26 „Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wird nun in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „Technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach DIN EN 81-28:2022-08 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge“ zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Die VDMA 15324:2023-06 liefert damit einen Leitfaden zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen, die durch Zweiwege-Kommunikationssysteme ausgelöst werden. Zudem dient das Dokument als Empfehlung für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen und den Umgang mit eingehenden Meldungen in Leitstellen. Die VDMA 15324:2023-06 kann über den Beuth-Verlag zum Preis von 27,60 Euro inkl. MwSt. bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen. #Aufzugnotruf #Leitstelle #Aufzug www.dgwz.de/neue-richtlinie-vdma-15324

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www.dgwz.de/neue-richtlinie-vdma-15324

Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Bildquelle: Schindler Deutschland
Bildunterschrift: Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/aufzugsanlagen

Behandlung und Verarbeitung von "Aufzugs-Notrufen"

VDMA 15324 Aufzugs-Notrufe

Der Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen, hat mit der Technischen Regel VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ ein aktualisiertes Einheitsblatt erstellt, um für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen als auch im Umgang mit den eingehenden Meldungen in den Leitstellen einen Leitfaden für die Handhabung als Empfehlung zu haben.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wurde in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach EN 81-28 zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Das VDMA-Einheitsblatt richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121 konkretisiert sind, gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der Richtlinie 2014/33/EU. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie. Es gilt nicht für Personen-Umlaufaufzüge, Aufzüge in Windkraftanlagen und Fassadenbefahranlagen.

VDMA-Mitglieder können VDMA 15324:2023-06 (de) in der Datenbank VDMA-Einheitsblätter kostenfrei herunterladen. Nicht-Mitglieder können das VDMA-Einheitsblatt über den Beuth-Verlag beziehen.

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Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

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VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

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Schlagwortarchiv für: BetrSichV

DIN EN ISO 25745-2 – Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen

DIN EN ISO 25745-2
Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen

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Übersicht

Dieser Teil von ISO 25745 legt Folgendes fest: a) ein Verfahren zur Schätzung des Energieverbrauchs auf der Grundlage von gemessenen Werten, Berechnung oder Simulation; auf jährlicher Basis bei Treibscheiben-, Hydraulik- und Trommel-/Kettenaufzügen und auf Basis einer Einzelanlage; b) Systeme zur Klassifizierung von neuen, bestehenden und modernisierten Seil-, Hydraulik- und Trommel-/Kettenaufzügen auf Basis einer Einzelanlage. Dieser Teil von ISO 25745 gilt für Personen- und Lastenaufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit über 0,15 m/s und behandelt nur die Energieeffizienz während der Betriebsphase innerhalb des Lebenszyklus von Aufzügen. Für andere Aufzugsarten (zum Beispiel Kleingüteraufzüge, Plattformaufzüge) kann dieser Teil von ISO 25745 als zweckdienlich herangezogen werden. Dieser Teil von ISO 25745 behandelt keine Energieaspekte, welche die Messungen, Berechnungen und Simulationen beeinflussen, wie zum Beispiel die folgenden: a) Beleuchtung des Schachts; b) Einrichtungen für die Heizung und Kühlung im Fahrkorb; c) Beleuchtung des Triebwerksraums; d) Heizung, Lüftung und Klimatisierung des Triebwerksraums; e) nicht-aufzugsrelevante Anzeigesysteme, Videoüberwachungskameras und so weiter; f) nicht-aufzugsrelevante Überwachungssysteme (zum Beispiel Gebäudemanagementsysteme und so weiter); g) Auswirkungen einer Gruppensteuerung auf den Energieverbrauch; h) Umgebungsbedingungen; i) Energieverbrauch über Steckdosen. Dieses Dokument (EN ISO 25745-2:2015+A1:2023) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 178 „Lifts, escalators and moving walks“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 25745:2015-10 wurden zur Berücksichtigung von Aufzügen mit Expresszone folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich, Anmerkung 2 gestrichen; b) Abschnitt 3.2, Definition ersetzt; c) Abschnitt 5.2.2 „Durchschnittliche Fahrstrecke“, vollständig ersetzt; d) Anhang C, neue Symbole aufgenommen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 25745-2:2024-05 ist im Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN ISO 25745-2:2015-10.

Inhalt

DIN EN ISO 25745-2 – Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2 – Inhaltsverzeichnis

Inhalt
Nationales Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Europäisches Vorwort
Anerkennungsnotiz
Anerkennungsnotiz
Vorwort der Änderung
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Durchschnittlicher Zyklus
Expresszone
Lastfaktor
kurzer Zyklus
Fahrt(en)

Datenerfassungs- und Analyse-Werkzeuge
Berechnung des Energieverbrauchs Verfahren

Berechnung des Energieverbrauchs für das Fahren je TagNutzung und Anzahl der Startvorgänge je Tag
Durchschnittliche Fahrstrecke
Durchschnittlicher Energieverbrauch je Meter Fahrt
Energieverbrauch beim Starten/Anhalten
Energieverbrauch für eine Fahrt im durchschnittlichen Zyklus mit leerem Fahrkorb
Täglicher Energieverbrauch für das Fahren
Berechnung des täglichen Energieverbrauchs im Stehen (Bereitschaft/Stillstand) Fahrzeit je Tag
Bereitschafts-/Stillstandszeit je Tag
Zeitanteile der Bereitschafts-/Stillstands-Modi
Täglicher Energieverbrauch beim Stehen (Bereitschaft/Stillstand)
Gesamter täglicher Energieverbrauch
Gesamter jährlicher Energieverbrauch
Verfahren zur Bestimmung des täglichen Energieverbrauchs von Energie speichernden Systemen

Klassifizierung der Energieeffizienz eines Aufzugs

Begründung
Leistungsstufe für das Fahren
Leistungsstufen bei Bereitschaft/Stillstand
Klassifizierung der Energieeffizienz des Aufzugs

Spezifischer Energieverbrauch für eine Fahrt im Referenzzyklus
Bericht
Spezifische Nutzungskategorien (informativ)
Beispielberechnung (informativ)

Aufzugs-Parameter
Daten, die durch Messung, Simulation oder Berechnung ermittelt wurden
Daten aus Tabellen
Berechnung
Aufzug entspricht Klasse B

Formelzeichen (informativ)
Literaturhinweise
Literaturhinweise (informativ)

Norm bestellen

Die Norm kann unter folgendem Link bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
2024, DIN EN ISO 25475-2, Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, TRBS 3121, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit

Regalanlagen – Übersicht

Übersicht Regalanlagen

Regalanlagen | Vorschriften | Hersteller | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie bewegliche Regale, welche als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten und deshalb gemäß einer Gefährdungsbeurteilung überprüft werden müssen (§ 3 BetrSichV).

Es gibt verschiedene Arten von ortsfesten- und beweglichen Regalen:

  • Einfahrregal: Das Einfahrregal ist ein Lagersystem, bei dem Paltten in Regalgassen hintereinander auf Schienen gelagert werden. Es nutzt das LIFO-Prinzip (Last In – First Out) und ermöglicht dadurch eine platzsparende Blocklagerung, da keine separaten Gänge erforderlich sind.
  • Durchfahrregal: Das Durchfahrregal ist ein Lagersystem, bei dem Paletten auf Schienen in Regalgassen gelagert werden und von beiden Seiten ein- und ausgelagert werden können. Es arbeitet nach dem FIFO-Prinzip (First In – First Out) und eignet sich für Waren mit höherem Umschlag oder begrenzter Haltbarkeit.
  • Durchlaufregal: Das Durchlaufregal ist ein Lagersystem mit geeigneten Rollbahnen, auf denen Waren durch Schwerkraft von der Einlagerungs- zur Entnahmeseite bewegt werden. Es arbeitet ebenso wie das Durchfahrregal nach dem FIFO-Prinzip und eignet sich für eine effiziente Komissionierung und schnellen Warenumschlag
  • Fachbodenregal: Das Fachbodenregal ist ein Lagersystem mit horizontalen Fachböden, welches zur manuellen Lagerung von Kleinteilen, Kartons oder leichten Gütern verwendet wird.
  • Kragarmregal: Das Kragarmregal ist ein Lagersystem mit horizontalen, auskragenden Armen, welches sepziell für die Lagerung von sperrigen oder schweren Gütern entwickelt wurde. Es ermöglicht eine flexible und platzsparende Lagerung und kann sowohl einseitig als auch beidseitig genutzt werden.
  • Mehrgeschossanlage: Eine Mehrgeschossanlage ist ein Lagersystem mit mehreren übereinanderliegenden Ebenen, die über Treppen oder Aufzüge erreichbar sind. Dies ermöglicht eine optimale Nutzung in der Höhe und wird in der Regel für die manuelle Lagerung von Kleinteilen eingesetzt
  • Palettenregal: Das Palettenregal ist ein Lagersystem mit horizontalen Balken, auf denen Paletten abgelegt werden. Es ermöglicht eine übersichtliche Lagerung von schweren und großen Waren. Die Ein- und Auslagerung erfolgt meist mit Gabelstaplern.

Die Regalinspektionspflicht gemäß DIN EN 15635 verlangt, dass Regalsysteme wie Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen, Palettenregale und Lagerbühnen mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden. Diese regelmäßige Inspektion dient der Sicherstellung der Betriebssicherheit und der Vermeidung von Gefährdungen, die durch Schäden oder Mängel an den Regalanlagen entstehen könnten.

Vorschriften

Für Regalanlagen gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Hersteller

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Logistik, Regalanlagen, BetrSichV, Einfahrregale, Durchfahrregale, Durchlaufregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Mehrgeschoßanlagen, Palettenregale, Lagerbühnen, Lagereinrichtung, ProdSG

Seminar Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die wiederkehrenden Prüfungen von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln gemäß DGUV Regel 109-017 und BetrSichV.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur PrüfungSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Anschlagmittel
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Lastaufnahmemittel

bzw. als Online-Seminar 1. Tag: 09:00-15:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 04.-05. August 2025 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 29.-30. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-23. Januar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19.-20. März 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-16. Juli 2025 – München – keine Anmeldung mehr möglich
  • 16.-17. September 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 14.-15. Oktober 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 11.-12. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 09.-10. Dezember 2025 – Leipzig – freie Plätze
  • 27.-28. Januar 2026 – Nürnberg – freie Plätze
  • 17.-18. Februar 2026 – Mannheim – freie Plätze
  • 17.-18. März 2026 – Köln – freie Plätze
  • 14.-15. April 2026 – Hannover – freie Plätze
  • 05.-06. Mai 2026 – Berlin – freie Plätze
  • 09.-10. Juni 2026 – Frankfurt – freie Plätze

Teilnahmegebühr

780,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sind gemäß DGUV Regeln 109-017 und 100-500 sowie Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Betreiber müssen die ordnungsgemäße Nutzung dieser Arbeitsmittel sicherstellen.

Nutzen

Das Seminar qualifiziert zur befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie die Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Lagerung dieser Arbeitsmittel. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten des Betreibers sowie der befähigten Person vertraut gemacht und erhalten praxisrelevante Kenntnisse zur sicheren Prüfung und Dokumentation.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 109-017“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Leiter von Betrieben, Fertigungen, Montagen
  • Meister, Techniker

Dieses Seminar ist für alle Personen geeignet, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Anschlagmitteln oder Lastaufnahmemitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen:
    ArbschG, BetrSichV, MVO, TRBS 1203, VDI 4068 Blatt 1, VDI-MT 4068 Blatt 2, VDI 2700 Blatt 3.1, DIN EN 12195, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Grundlagen Arbeitsschutz, Betriebssicherheit
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Arten, Auswahl, Einsatz, EU-Konformität und CE-Kennzeichnung
  • Sachgerechte Aufbewahrung
  • Ablegereife
  • Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Horst Hoffmann ist langjähriger Ausbilder, freiberuflicher Sachverständiger und Havariekommissar
  • Marco Kolender ist langjähriger freiberuflicher Ausbilder rund um die Logistik und zertifizierter Arbeitsmittel Prüfer. Inhaber von MaKo Ausbildung und Schulungen. Schwerpunkte sind Ladungssicherung, Krane und Anschlagmittel
  • Dipl. Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom Sicherheitsingenieurin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK Prüferin
  • Michael Simon ist Schulungsleiter und Geschäftsführer der Schulungsbox GbR, Sachverständiger für Ladungssicherung und Gefahrengutachter
  • Karsten Stein ist freiberuflicher Dozent und staatlich geprüfter Logistiker
  • Dipl. Ing. Volker Sukany ist langjähriger Referent, Ausbilder und Prüfer von Arbeitsmitteln

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Nevena Vasilachi, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-37, E-Mail nevena.vasilachi@dgwz.de.

Weitere Informationen

Stichworte
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013, VDI-MT 4068 Blatt 2:2024-10, Prüfung, Dokumentation, Lasten, Anschlagseile, Hebezeuge, Schäkeln, Kran, Ketten, Hebetechnik, Sicherheit, Unfallprävention, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1203, Befähigte Person, Instandhaltung, Wartung, Seminar, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, 2025, 2026

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Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Kälteanlagen gemäß BetrSichV, damit sie die Anlagen regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Die Termine finden über das Jahr verteilt bundesweit sowie online statt.

Weitere Termine folgen in Kürze.

Das Seminar Kälteanlagen dauert zwei Tage:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

  • 11.-12. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 06.-07. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. Januar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. März 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-05. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09.-10. September 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 28.-29. Oktober 2025 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 04.-05. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 09.-10. Dezember 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 27.-28. Januar 2026 – Stuttgart – freie Plätze
  • 10.-11. März 2026 – Köln – freie Plätze
  • 14.-15. April 2026 – Hannover – freie Plätze
  • 19.-20. Mai 2026 – Nürnberg – freie Plätze
  • 23.-24. Juni 2026 – Mannheim – freie Plätze

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Kälteanlagen sind überwachungsbedürftige Druckanlagen. Sie können aufgrund von enthaltenen Kältemitteln und Druckbehältern eine Gefahr darstellen. Betreiber müssen für die Sicherheit und Wartung gemäß technischen Standards sorgen und Mitarbeiter über potenzielle Gefahren schulen. Nach Betriebssicherheitsverordnung müssen Kälteanlagen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden. Die Verantwortung für die Festlegung der Art, des Umfangs, der Prüffrist und der Qualifikation des Prüfers liegt beim Arbeitgeber, der dies durch eine Gefährdungsbeurteilung bestimmen muss.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung Kälteanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation für die Prüfung von Kälteanlagen. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten eines Betreibers sowie einer befähigten Person vertraut gemacht.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Dieses Seminar ist nicht gleichzusetzen mit dem Kälteschein.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betriebliche Führungskräfte,
  • Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (hier: Kälteanlagen Vorkenntnisse empfehlenswert)
  • Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauende, Kälteanlagentechniker,
  • Servicetechniker Kältetechnik,
  • Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren.

Voraussetzungen

Die in der TRBS 1203 (Ziffer 2.2 bis 2.4) genannten Anforderungen werden vorausgesetzt.

  • Einschlägige technische Berufsausbildung oder abgeschlossenes technisches Studium
  • Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit entsprechenden Arbeitsmitteln
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit

Inhalte

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtliche Grundlagen, Regeln, Normen:
    BetrSichV, DGRL, DIN EN ISO 22712, DGUV Regel 100-500, DIN EN 378 Teil 1-4, TRGS, TRBS, GefStoffV
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen
  • Grundlagen Kältekreislauf, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten
  • Aktuelle Kältemittelsituation, umweltfreundliche Alternativen
  • Arten, Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern und Rohrleitungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Erik Martini ist Kälteanlagenbauermeister und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer des Saarlandes.
  • Kevin Neu ist Geschäftsführer der Neukälte GmbH und Meister Kälteanlagenbau sowie Gutachter für Wärmepumpen.
  • Toni Schinderling ist freiberuflicher Ingenieur und Sachverständiger für Kältetechnik.
  • Prof. Dr.-Ing. Magnus Schober ist Professor für Energie- und Anlagentechnik mit dem Schwerpunkt Kältetechnik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg-Simon Ohm.
  • Jan Schultz ist Meister Kälteanlagenbau und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kälteanlagenbauer Handwerk für die HWK München und Oberbayern.

Anmeldung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Kälteanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Rea Saleh, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de.

Weitere Informationen

Betriebssicherheitsverordnung, Kälteanlagen, BetrSichV, Inbetriebnahme, Druckanlagen, Gefährdungsbeurteilung, Kältetechnik, Befähigte Person, Kältekreislauf, Kältemittel, Kältemittelkreisläufe, Kältemaschinenbauarten, BetrSichV, DGRL, DIN EN ISO 22712, DGUV Regel 100-500, DIN EN 378 Teil 1-4, TRGS, TRBS, GefStoffV, Druckbehälter, Seminar, Schulung, Lehrgang, Sachkunde, Event, Veranstaltung, 2025, 2026

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Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Prüfung nach DIN VDE 0701-0702

TEST – Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Sachkunde zur Prüfung

Test-Seminar Semco 09.02.2024

Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Sachkunde zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar schult Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen über die normgerechte Prüfung, Auswertung und Protokollierung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203, DIN EN 50678 und DIN EN 50699.

Seminareinladung

Online-Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Online-Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 16:30 Uhr

An den Vortagen kann zusätzlich das Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen besucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Hier wird das Semco-Script eingefügt.


Hier endet das Semco-Script.

  • 26. Februar 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. April 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22. Februar 2024 – Stuttgart – keine Anmeldung mehr möglich
  • 14. März 2024 – München – freie Plätze
    fas Fachakademie | Arnulfstraße 27 | 80355 München
  • 21. März 2024 – Berlin – freie Plätze
    Svenska Victoriaförsamlingen e.V. | Landhausstraße 26-28 | 10717 Berlin
  • 11. April 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 25. April 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 16. Mai 2024 – Hannover – freie Plätze
    GHotel Hannover | Lathusenstraße 35 | 30625 Hannover
  • 06. Juni 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 20. Juni 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Arvena Park Hotel | Görlitzer Straße 51 | 90473 Nürnberg
  • 04. Juli 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 18. Juli 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 29. August 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 12. September 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 26. September 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 10. Oktober 2024 – Essen – freie Plätze
    Hotel Bredeney | Theodor-Althoff-Straße 5 | 45133 Essen
  • 17. Oktober 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 07. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Svenska Victoriaförsamlingen e.V. | Landhausstraße 26-28 | 10717 Berlin
  • 21. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 05. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 19. Dezember 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Arvena Park Hotel | Görlitzer Straße 51 | 90473 Nürnberg

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat
bzw. 1-Tages-Online-Seminar inkl. Prüfung, Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – also alle mobilen Elektrogeräte – müssen nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschrift 3, DIN EN 50678 und DIN EN 50699 regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Wissen zur regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß aktueller Normen und Richtlinien.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Elektrofachkräfte,
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen,
  • zur Prüfung befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen
  • Haustechniker,
  • Technische Leiter,
  • Arbeitsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 sind eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich, mindestens ein Jahr Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie fachspezifische Schulungen zur Aktualisierung der Kenntnisse oder einschlägiger Erfahrungsaustausch erforderlich.

Inhalte

  • Normen, Rechtsgrundlagen, Aufgaben gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203,
    DIN EN 50678, DIN EN 50699
  • Elektrischer Sicherheit und Schutzmaßnahmen
  • Prüfmethoden
  • Auswahl der passenden Prüfhilfsmittel
  • Prüfablauf und -durchführung
  • Auswertung der Prüfergebnisse
  • Rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse, Prüfungsprotokoll
  • Praxiserfahrung anhand eines Messvorgangs
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Hendrik Hinz ist staatlich geprüfter Techniker und Geschäftsführer der eltracon UG.
  • Sebastian Onnenberg ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.
  • Eugen Stremel ist Elektrotechniker in der SAFETYTEST GmbH.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Online-Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Ich habe neue Erkentnisse bezüglich Normen erhalten. Es war insgesamt eine lockere und gute Atmosphäre. Die Gliederung des Vortrags hat mir sehr gut gefallen, insbesondere die Beantwortung der Fragen.“
    Frank Meißner, Schnellreinigung/Anlagen für Textilpflege, Leipzig
  • „Das Seminar war sehr informativ und ich habe neue Erkentnisse zur SK Prüfung erhalten. Die Unterlagen, die man bekommt, sind sehr nützlich.“
    Marco Fritzsch, Erzgebirgsklinikum gGmbH, Annaberg-Bucholz
  • „Es war eine sehr informative Veranstaltung. Alle Fragen wurden vom Referenten hilfreich beantwortet.“
    Ralf Birkner, Dienstleistung Rostock GmbH, Bentwisch
  • „Das Seminar enthält sehr gute Informationen über die rechtlichen Aspekte. Der Referent hat anschauliche Praxisbesipiele gegeben.“
    Norbert Schug, Verein Musikerstammtisch Flensburg und Umgebung e. V., Flensburg
  • „Der Referent hat die Themen sehr umfangreich vermittelt und es wurden alle offenen Fragen verständlich beantwortet.“
    Lars Bötel, Rogge Elektrotchnik, Oldenburg
  • „Die Darstellungen und Erläuterungen waren alle sehr praxisbezogen.“
    Dietmar Schubert, Apleona HSG IST GmbH, Frankfurt
  • „Das Seminar war sehr lehrreich und interessant. Fragen konnten sehr gut mit Beispielen beantwortet werden.“
    Nils Winterberg, HSE Hausklink GmbH, Gadebusch

Weitere Informationen

Stichworte
Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN EN 50678, DIN EN 50699, TRBS 1203, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person, Seminar, 2024

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TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen

TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen

TRBS 3121
Betrieb von Aufzugsanlagen

Übersicht | Regel herunterladen | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Technische Regel gilt für Aufzugsanlagen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Es werden sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen festgelegt, die bei der sicheren Nutzung von Aufzugsanlagen zu beachten sind, um den Bestimmungen der BetrSichV zu entsprechen.

Die TRBS 3121 präzisiert innerhalb ihres Anwendungsbereichs die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung. Sofern die Technischen Regeln befolgt werden, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die relevanten Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine alternative Lösung, ist sicherzustellen, dass mindestens ein gleichwertiges Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter gewährleistet wird.

Die aktuell gültige technische Regel für Betriebssicherheit 3121:2018-10-10 ist im Oktober 2018 in Kraft getreten.

Regel herunterladen

TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen (PDF)

Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Pflichten des Arbeitgebers

Anhang 1 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach
dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen- und Lasten-
aufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

Anhang 2 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach
dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen-Umlaufauf-
zügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe c BetrSichV

Weitere Informationen

Stichworte
Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, TRBS 3121, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | ReferentenAnmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar informiert Betreiber von Aufzugsanlagen über die Sicherheitsanforderungen gemäß TRBS 3121 sowie über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und die erforderlichen Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Seminareinladung

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 25. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 30. September 2025 – Berlin – freie Plätze
    Leonardo Hotel Berlin | Wilmersdorfer Straße 32 | 10585 Berlin
  • 28. Oktober 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Coellner Hof | Hansaring 100 | 50670 Köln
  • 05. Februar 2026 – Frankfurt – freie Plätze
  • 12. März 2026 – München – freie Plätze
  • 28. April 2026 – Hamburg – freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine „Beauftragte Person für Aufzüge“ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Aufgaben einer Beauftragen Person, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlagen zu gewährleisten und sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Nutzer und der Vermeidung von Unfällen. Mögliche Sicherheitsrisiken sollen identifizieren werden und geeignete Maßnahmen zur Behebung von Mängeln ergriffen werden. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Zudem erlangen Sie die Fachkunde, um Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einzuleiten und durchzuführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Dieses Seminar ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug (Berechtigung zur Personenbefreiung).

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betreiber von Aufzugsanlagen,
  • Mitarbeiter aus dem Facility Management,
  • Hausmeister, Haustechnisches Personal, Hausverwaltungen,
  • Mitarbeiter von Wartungsunternehmen, Feuerwehren und öffentlichen Einrichtungen,
  • Betriebsschlosser, -techniker, – elektriker,
  • Instandhaltungs- und Servicepersonal,
  • Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion,
  • Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3), Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181
  • Betrieb einer Aufzugsanlage
  • Grundlagen der Aufzugstechnik, Seilaufzug, Hydraulikaufzug
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Betreibers und der beauftragten Person
  • Aufbau und Funktion von Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufzugskonstruktion
  • Unfallgefahren
  • Personenbefreiung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nezha Ezzouine ist Ingenieurin für Aufzugstechnik und Geschäftsführerin von EZ Ingenieurbüro. Sie betreut Aufzugsanlagen von der Planung bis zum Bau und Management.
  • Frank Rothe ist Maschinenbauingenieur und Kundendienstleiter, Leitung Modernisierung und Service bei Brosch Standardlift GmbH.
  • Dennis Weiskamp ist Elektrotechnikermeister und Geschäftsführer der Sobbe GmbH Aufzüge.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, Personenbefreiung, TRBS 3121, DIN EN 81, DGUV Information 209-053, Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, Beauftragte Person, Seminar, 2025, 2026

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3.6

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Einführung | Weitere Informationen

Einführung

Am 1. Juni 2023 wurde eine aktulaisierte Version der VDMA-Richtlinie 15324 mit dem Titel „Behandlung und Verarbeitung von Notrufen in Aufzügen, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ veröffentlicht. Diese Aktualisierung tritt an die Stelle der bisher gültigen Version, die im November 2019 veröffentlicht wurde.

Das aktualisierte Einheitsblatt, das vom Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) herausgegeben wurde und dem Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen angehört, richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister. Hierzu gehören auch Interventionsdienste und Wartungsunternehmen. Zusätzlich zu den Anforderungen der VDMA-Richtlinie gibt es spezifische Vorschriften aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf Zweiwege-Kommunikationssysteme für Aufzüge. Diese Vorschriften werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ näher erläutert. Diese Vorschriften sind verbindlich für alle Aufzüge, die der Überwachungspflicht unterliegen und Personen befördern, wie es in der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments festgelegt ist.

Weitere Informationen

Stichworte

Aufzugsnotruf, Aufzug, Notrufe, VDMA 15324:2023-06, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zwei-Wege-Kommunikationssystem, Aufzugsanlagen, TRBS 3121, 2014/33/EU, Personenbeförderung, Richtlinie, Technische Regel, VDMAEinheitsblatt

Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Befähigung für die Verantwortliche Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100.

Seminareinladung

Online-Seminar: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Online-Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 30.-31. Juli 2025 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 25.-26. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-27. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28.-29. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09.-10. September 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Hotel Markkleeberger Hof | Städtelner Straße 122-124 | 04416 Leipzig
  • 14.-15. Oktober 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart
  • 02.-03. Dezember 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Best Western Hotel Hamburg International | Hammer Landstraße 200-202 | 20537 Hamburg
  • 03.-04. März 2026 – Berlin – freie Plätze
  • 16.-17. Juni 2026 – München – freie Plätze

Teilnahmegebühr

920,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat
bzw. 2-Tages-Online-Seminar inkl. Prüfung, Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Für die fachliche Verantwortung eines elektrotechnischen Bereiches eines Unternehmens ist eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) erforderlich. Eine VEFK wird benötigt, wenn der Geschäftsführer/Unternehmer selbst keine Elektrofachkraft ist und somit keine Fachverantwortung übernehmen kann.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Fachkenntnisse, um als Verantwortliche Elektrofachkraft tätig zu werden. Die Teilnehmer erlernen, welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind und was ihre Aufgaben und Pflichten sind. Zudem werden die fachpraktischen Grundlagen für die Organisation der Elektroabteilung vermittelt.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DGWZ-Zertifikat „Verantwortliche Elektrofachkraft“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Ingenieure,
  • Techniker,
  • Meister der Elektrotechnik,
  • Elektrofachkräfte,
  • Betreiber und Anlagenverantwortliche,
  • Arbeitsverantwortliche und Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsingenieure,
  • leitende Nichtelektrofachkräfte, zu deren Verantwortungsbereich Elektrofachkräfte gehören

Voraussetzungen

Abschluss als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master im elektrotechnischen Bereich und Berufserfahrung.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Normen und Vorschriften
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 1 und 3, Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung der VEFK
  • Anforderungsprofile und Auswahlkriterien für Elektrofachkräfte
  • Grundlagen der betrieblichen Organisation
  • Prüfung elektrischer Maschinen, Anlagen, Betriebsmittel
  • Übliche und gefährliche elektrotechnische Arbeiten
  • Arbeiten unter Spannung (AuS)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Unfallarten, Unfallursachen, Prävention
  • Gefährdungsbeurteilungen, Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Aus- und Weiterbildung
  • Fremdfirmenmanagement
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Hendrik Hinz ist staatlich geprüfter Techniker (Mechatronik) und Geschäftsführer der eltracon UG.
  • Thomas Pöttgen ist Gesellschafter und Geschäftsführer der PRO-EL GmbH sowie Berater und Dozent für Elektrosicherheit
  • Nikolay Bauszus ist Elektrotechnikmeister, geprüfter Sachverständiger für Elektrotechnik und Dozent für Elektrosicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Online-Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Seminar Verantwortliche Elektrofachkraft – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Verantwortliche Elektrofachkraft, VEFK, Betriebssicherheitsverordnung, DIN VDE 1000-10, DIN VDE 0105-100, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203, Elektrofachkraft, Sachkunde, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, 2025, 2026

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4.6

Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen

Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Sachkunde für die Erst- und Wiederholungsprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100.

Seminareinladung

Online-Seminar: Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen Online-Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

Am nächsten Tag kann zusätzlich das Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel besucht werden.

  • 24.-25. Juli 2025 – Online-Seminar – keine Anmeldung mehr möglich
  • 18.-19. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13.-14. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05.-06. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. April 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02.-03. September 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 23.-24. September 2025 – Leipzig – freie Plätze
    Hotel Markkleeberger Hof | Städtelner Straße 122-124 | 04416 Leipzig
  • 04.-05. November 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 25.-26. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 16.-17. Dezember 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart
  • 27.-28. Januar 2026 – Berlin – freie Plätze
  • 24.-25. Februar 2026 – Nürnberg – freie Plätze
  • 24.-25. März 2026 – Dortmund – freie Plätze
  • 21.-22. April 2026 – Mannheim – freie Plätze
  • 19.-20. Mai 2026 – Hannover – freie Plätze
  • 16.-17. Juni 2026 – Dresden – freie Plätze

Teilnahmegebühr

920,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat
bzw. 2-Tages-Online-Seminar inkl. Prüfung, Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Ortsfeste Elektrische Anlagen müssen gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 regelmäßig durch geschulte Elektrofachkräfte überprüft werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Wissen für die Erst- und Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen gemäß aktueller Normen und Richtlinien. Die Teilnehmer erlernen die richtige Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Elektrofachkräfte,
  • Verantwortliche Elektrofachkräfte,
  • Befähigte Personen für die Prüfung von elektrischen Anlagen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 sind eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich, mindestens ein Jahr Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie fachspezifische Schulungen zur Aktualisierung der Kenntnisse oder einschlägiger Erfahrungsaustausch erforderlich.

Inhalte

    • Rechtliche Grundlagen, Normen und Vorschriften
    • DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN EN 60204-1
    • Verantwortlichkeiten
    • Aufgaben der Befähigten Person
    • Gefahren, Schutzmaßnahmen und Grundsätze der Unfallverhütung
    • Prüfverfahren, Prüftechniken und Durchführung von Prüfungen
    • Prüfgeräte, Prüfergebnisse, Messgenauigkeit
    • Beurteilung und Auswahl der Prüfgeräte
    • Prüfprotokolle und Dokumentation
    • Auswertung und Diskussion
    • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Hendrik Hinz ist staatlich geprüfter Techniker und Geschäftsführer der eltracon UG.
  • Thomas Pöttgen ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent für Elektrosicherheit.
  • Nikolay Bauszus ist Elektrotechnikmeister, geprüfter Sachverständiger für Elektrotechnik und Dozent für Elektrosicherheit.
  • Eugen Stremel ist staatlich geprüfter Techniker in der Elektrotechnik, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Elektroschadenbewertung an der Gebäudetechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen Online-Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
ortsfeste elektrische Anlagen, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-410, elektroprüfung, dguv 3, dguv 4, E Check, Anlagenprüfung, Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203, Elektrofachkraft, Befähigte Person, Prüfung, Sachkunde, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, 2025, 2026

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