Schlagwortarchiv für: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Planerbrief 39 - Januar-Februar 2023

Agiles Projektmanagement im Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-01 vom 2. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 ist die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Themen der 39. Ausgabe vom Januar-Februar 2023 sind agiles Projektmanagement zur Verbesserung der Innovations- und Reaktionsgeschwindigkeit von Unternehmen, die richtige Vorbereitung eines Betriebes für den Ernstfall eines Blackouts sowie automatisch öffnende Systeme, um eine dauerhafte Öffnung im Aufzugsfahrschacht aus energetischer Sicht zu vermeiden. Darüber hinaus wird der neue Entwurf der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ vorgestellt sowie über die sichere Lagerung von Gefahrstoffen informiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 40 erscheint am 1. März 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neuer Planerbrief Nr. 39 ist zum 1. Januar 2023 erschienen. www.planerbrief.de

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Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 39 ist zum 1. Januar 2023 erschienen.

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www.planerbrief.de

VdS-BrandschutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 7. bis 8. Dezember 2022 finden die 9. VdS-BrandSchutzTage, die internationale Fachmesse rund um den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, in Köln statt. Parallel zur Messe erwartet die Besucher ein umfassendes Fachtagungsprogramm zu den Themen Feuerlösch-, Sprachalarm-, Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- sowie Hydrantenanlagen. Messebesucher können sich zudem im „Zukunftsforum Brandschutz“ sowie im „Austellerforum“ weitergehend informieren.

 

VdS-BrandschutzTage

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGUV Information 205-040 Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz

Prüffristen im betrieblichen Brandschutz

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat im Juni 2022 die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ veröffentlicht. Um die dauerhafte Funktion von Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten, wird ihre wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technischen Regeln, DGUV Regeln und Informationen, anerkannten Regeln der Technik und Richtlinien der Sachversicherer gefordert. Darüber hinaus sind baurechtliche Auflagen/Einzelforderungen für Prüfungen aus dem Baugenehmigungsverfahren für das jeweilige Objekt zu beachten.

Die DGUV Information zu Prüffristen im Brandschutz führt die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zusammen und unterstützt damit die Verantwortlichen für den sicheren Betrieb von Brandschutzeinrichtungen bei der Festlegung des Prüfumfangs, der prüfenden Person sowie der Prüffrist. In der Broschüre werden die Rechtsgebiete für die Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen erläutert und die in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriffe definiert.

Die Fristen für die Prüfung organisatorischer Maßnahmen und für die Prüfung und Instandhaltung der jeweiligen Brandschutzeinrichtungen werden in folgenden externen Dokumenten abgebildet:

  • Löschanlagen
  • Brandvermeidungsanlagen
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Branderkennungsanlagen
  • Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Organisatorische Maßnahmen

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Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Sicherheitstechnik im Plus

Im Vergleich zum Vorjahr legte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik um 4,5 Prozent auf knapp über 4,9 Milliarden Euro zu. Im nach wie vor größten Segment der Sicherheitstechnik, der Brandmeldetechnik, stieg der Umsatz in 2021 um 4,1 Prozent auf knapp 2,3 Milliarden Euro. Spitzenreiter beim Wachstum sind aber die Sprachalarmanlagen mit einem Plus von fast 14 Prozent auf 130 Millionen Euro. Eine überdurchschnittliche Entwicklung zeigten auch die Videosysteme mit einem Anstieg von 7,7 Prozent auf 700 Millionen Euro. Auch Zutrittssteuerungssysteme haben sich im Markt mit einem Plus von 8,8 Prozent auf 420 Millionen Euro gut behauptet.

Die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen konnten 2021 mit einem Zuwachs von 0,6 Prozent auf 875 Millionen Euro ihren Negativtrend aus dem Vorjahr in ein leichtes Plus umwandeln. Erstmals separat ausgewiesen werden in der Statistik die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit einem Umsatz von 160 Millionen Euro. Zusammen mit sonstigen Technologien, wie Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf und weitere Systeme und Komponenten, verzeichnete dieser Block 2021 insgesamt ein Wachstum von 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

Elektronische Sicherheitstechnik steigert Umsatz

Insbesondere Dienstleistungen, wie Wartung und Instandsetzung, haben einen erheblichen Anteil am Wachstumsschub des vergangenen Jahres. Digitalisierung und Vernetzung in der Sicherheitstechnik, aber auch bei der Gebäudeautomation und in angrenzenden Gewerken zeichnen sich immer deutlicher als Trends ab. Zudem entwickelt sich der Markt immer mehr hin zu digitalen Services, vernetzten Produkten und Systemen. Allerdings nimmt der Fachkräftemangel auf allen Wertschöpfungsstufen zu. Unter anderem belasten Engpässe bei elektronischen Komponenten aller Art die Branche.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen. #Norm #Sicherheitsanlagen www.dgwz.de/neue-din-en-50710-ferndienste-brandsicherheitsanlagen-sicherheitsanlagen

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-50710

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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Neue Norm für Rauch- und Wärmefreihaltung

Energieversorgung für RWA

Seit Dezember 2021 gilt die neue Norm DIN 18232-9 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 9: Mindestwerte der wesentlichen Merkmale für Energieversorgungen nach DIN EN 12101-10 sowie Steuertafeln nach ISO 21927-9“.

Diese Norm legt für die wesentlichen Merkmale einer Energieversorgung für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen die einzuhaltenden Mindestwerte fest. Zudem legt sie ebenfalls die Merkmale an Steuertafeln für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und die dafür einzuhaltenden Mindestwerte einer Steuertafel fest.

Die wesentlichen Merkmale und deren Abkürzungen sind in der DIN EN 12101-2 definiert, der Nachweis der wesentlichen Merkmale ist durch den Anhang ZA der DIN EN 12101-2 geregelt. Eine pauschale Vereinbarung dieser Norm, zum Beispiel im Vertrag des Bauherrn mit einem Architekten oder Fachplaner, ersetzt jedoch keine ausreichende objektbezogene Planungsleistung. Dieses Dokument ersetzt die Norm DIN 18232-9:2016-07.

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VdS-BrandSchutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 8. bis 9. Dezember finden die VdS-BrandSchutzTage 2021 wieder komplett mit Fachmesse, Themenforen und Fachtagungen auf dem Kölner Messegelände statt. Auf der Fachmesse werden Produkte und Dienstleistungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen präsentiert. Parallel dazu finden vier Brandschutz-Fachtagungen, ein Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte sowie das Wissenschaftsforum Brandschutz mit Beteiligung von Universitäten und Forschungseinrichtungen statt.

VdS-BrandSchutzTage

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

Weitere Informationen

Neue Broschüre zur RWA-Instandhaltung

Mit der neuen Infobroschüre „RWAspezial – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ informiert der Verband für Fensterautomation und Entrauchung VFE über die wichtigsten Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Wartung von RWA-Anlagen.

Weitere Informationen:

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DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-2 Natürliche Rauchabzugsanlagen

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)); Bemessung, Anforderungen und Einbau“ gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude.
Die Norm enthält informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Sie beinhaltet Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. Des Weiteren sind Hinweise und Festlegungen enthalten, die bei der Anwendung dieser Bemessungsregeln und beim Einbau von NRA zu beachten sind. Die Bemessung der NRA nach dieser Norm setzt voraus, dass die Rauchabschnittsflächen entweder kleiner gleich 1 600 m2 groß sind oder durch Rauchschürzen in maximal 1 600 m2 große Rauchabschnittsflächen AR unterteilt werden (Ausnahme entsprechend Erleichterung A, siehe Abschnitt 6.2 a)).

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-2:2007-11 ist im November 2007 in Kraft getretten und ersetzt die DIN 18232-2:2003-06. Für die Norm ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im NABau verantwortlich.

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Inhalt

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Symbole und Abkürzungen

5 Bemessungsgrundlagen
5.1 Allgemeines
5.2 Höhe des Raumes
5.3 Angestrebte Höhe der raucharmen Schicht, Höhe der Rauchschürze
5.4 Rauchabschnittsfläche
5.5 Zuluftflächen
5.6 Brandentwicklungsdauer
5.7 Rechnerische Brandfläche, Bemessungsgruppen
5.8 Aerodynamische Wirksamkeit der NRA

6 Bemessung
6.1 Allgemeines
6.2 Rauchabzugsflächen in Dächern
6.3 Rauchabzugsflächen in Wänden

7 Einbau
7.1 Allgemeines
7.2 Regeln für den Einbau

8 Zusammenwirken mit Löschanlagen

9 Kennzeichnung

10 Prüfung, Wartung und Instandsetzung
10.1 Prüfung
10.2 Wartung
10.3 Instandsetzung

Anhang A Erläuterungen (informativ)

Anhang B Rauchabzugsflächen in Außenwänden – Erläuterungen (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2

DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um

Neue Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-05 vom 12. Mai 2016

Im Mai 2016 ist die geänderte DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) in Kraft getreten. Die Norm ist damit an die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst worden. Für Hersteller, Planer, Errichter und Betreiber ergeben sich geänderte Rahmenbedingungen für die Konformitätserklärung und Risikobeurteilung von kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist auf die geänderte Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) „Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ hin. Die Neufassung wurde im Mai 2016 veröffentlicht. Die europäische Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke und setzt die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um. Im Teil 2-103 der Normenreihe DIN EN 60335 geht es auch um die Gefahren, die von der Bewegung motorisch angetriebener Teile ausgehen. Mechanische Gefahren bei kraftbetätigten Toren, Türen und Fenster müssen ausreichend abgesichert sein – etwa durch Einklemmschutzsysteme. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen sind in den Anhängen der Norm aufgeführt.

Im Anhang ZZ beschreibt die Norm den Zusammenhang mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das lässt für auf dem Markt als Maschine eingeführte Antriebe die Annahme zu, dass bei Einhaltung der Anforderungen und Prüfungen nach dieser neuen Norm die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten sind. Für Einbau und Betrieb dieser Antriebe entfällt somit eine gesonderte Risikobeurteilung.

Die Norm ist die Grundlage für die Konformitätserklärung der Hersteller für Antriebe von Toren, Türen und Fenstern. „Hersteller müssen immer Richtlinienkonformität herstellen, um Rechtssicherheit zu erlangen“, erklärt Thomas Brüggemann, zuständiger Referent des Normengremiums DKE/UK 511.11 Motorische Geräte bei der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE, das die Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) bearbeitet. „Produkte dürfen nur als CE-konforme Maschine deklariert werden, wenn die in der Herstellererklärung aufgeführten EU-Richtlinien auch eingehalten werden. Für die Vermutung, dass die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten sind, bietet diese neue Norm nun ein geeignetes Mittel.“

Der DGWZ-Fachbeirat Entrauchung und Lüftung wird sich mit den Auswirkungen der neuen Norm auseinandersetzen. Die Sachverständigen des Beirats wollen die Anforderungen insbesondere für den Einsatz von kraftbetätigten Fenstern in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit Lüftungsfunktionen untersuchen. Die Ergebnisse werden auf der Website des Beirats unter www.dgwz.de/entrauchung veröffentlicht.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde in 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
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Schlagworte

Maschinenrichtlinie, 2006/42/EG, DIN EN 60335-2-103, kraftbetätigt, Antrieb, Türen, Tore, Fenster, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA

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Neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt #Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um. www.dgwz.de/entrauchung

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www.dgwz.de/presse/pm-2016-05-maschinenrichtlinie-fuer-antriebe

  • Pressemitteilung Nr. 2016-05 (pdf, txt)
  • Bild: Fensterantrieb (jpg)
    DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um
    Bildquelle: Schüco International KG
    Bildunterschrift: Die neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/entrauchung

Aufzugsschachtentrauchung

Übersicht zu Aufzugsschachtentrauchung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), welche 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurde, schreibt eine immer dichtere Gebäudehülle vor, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang werden Planer und Architekten immer wieder vor die Anforderung gestellt, die technisch notwendigen Öffnungen so auszuführen, dass das GEG eingehalten wird.

Gerade beim Aufzugsschacht und der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnung zur Entrauchung und Belüftung gibt es noch immer verschiedene Herangehensweisen, die nicht immer mit den gültigen Normen und Richtlinien vereinbar sind. Zum Beispiel wird teilweise beim Blower-Door-Test die Öffnung vom Aufzugsschacht temporär abgedichtet und nach dem Test wieder geöffnet oder die Öffnung vom Aufzugsschacht ins Freie wird komplett weggelassen. Beim Weglassen der Öffnung wird hier vergessen, dass der Schacht nicht nur entraucht, sondern auch belüftet werden muss. Durch die fehlende Öffnung im Schachtkopf findet keine ausreichende Lüftung der Kabine im Störungsfall des Aufzuges statt. Dies hat zur Folge, dass die CO2-Konzentration in der Kabine schon innerhalb der ersten zehn Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße erreichen kann.

Durch den Einsatz moderner Systeme zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten können die Sorgen der Architekten und Planer einfach gelöst werden. Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung sind so konzipiert, dass die Öffnung mit einem Lamellenfenster oder einer Jalousieklappe temporär verschlossen wird und somit der unkontrollierte Verlust von Heiz- und Klimaenergie entscheidend reduziert wird.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass mittels Rauchdetektoren, Temperatursensoren oder der direkten Kommunikation mit der Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen des Fensters individuell ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass neben der Entrauchung ein Öffnen des Fensters im Störungsfall des Aufzuges sichergestellt ist. Nur so erfolgt ein Luftaustausch in der Kabine und die Personen werden geschützt.

Der Einsatz von herkömmlichen Lichtkuppeln ist nicht möglich, denn auch bei Regen muss das Fenster geöffnet werden können ohne das Wasser in den Schacht dringt.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsschatentrauchung gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzugsschachtentrauchung, Entrauchung, Lüftung, Belüftung, Gebäudeenergiegesetz, GEG, Aufzug, Energieverbrauch, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Pressemitteilung Nr. 2016-03

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 21. April 2016 in Bad Homburg den Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet. Der Fachbeirat ist eine unabhängige Plattform von Sachverständigen für Brandschutz, Entrauchung, Lüftung und Fassade. Die Mitglieder wollen neutrale Fachinformationen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und die natürliche, ventilatorische und maschinelle Lüftung erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen, Richtlinien und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse sollen sich an Fachplaner, Errichter und Betreiber richten und in Publikationen und Veranstaltungen veröffentlicht werden.

Auf der Gründungssitzung wurden drei erste Projekte gestartet. Erstens die Konzipierung von Seminaren für die Sachkunde von RWA-Fachkräften. Zweitens die Erarbeitung der Rechte und Pflichten für Betreiber von Rauchabzugsanlagen. Und drittens die Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen für die Aufzugsschachtentrauchung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Gründungsmitglieder des Beirats sind Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH) und Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH).

Die nächste Sitzung des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung findet am 1. Juni 2016 in Bad Homburg statt. Zu dieser Sitzung sollen weitere Sachverständige berufen und Projekte u.a. zu Rauchdruckanlagen und Feuerschutzvorhängen initiiert werden.

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Schlagworte

Beirat, Fachbeirat, Entrauchung, Lüftung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA, Rauchabzug, Brandschutz, Gründung

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www.dgwz.de/presse/pm-2016-03-fachbeirat-entrauchung-und-lueftung

  • Pressemitteilung Nr. 2016-03 (PDF, TXT)
  • Bild1: Fachbeirat Entrauchung und Lueftung Gruendung (JPG1)
    Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Gründung
  • Bild2: Fachbeirat Entrauchung und Lueftung Gruendung (JPG2)
    Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Gründung
    Bildquelle 1 und 2: DGWZ
    Bildunterschrift 1 und 2: Gründungsmitglieder des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung am 21. April 2016 (v.l.n.r.): Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH) und Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH).

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/entrauchung

Fachbeirat, Beirat, Entrauchung, Lüftung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA, Rauchabzug, Brandschutz, Gründung, Sitzung, Mitglieder

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) - Seminar, Webinar, Sachkunde, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Sachkunde

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) vermittelt herstellerneutral die Sachkunde für Planung und Errichtung von RWA und bildet Betreiber und Dienstleister zur befähigten Person für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung aus.

Seminareinladung

Online-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - SachkundeOnline-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2023

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 9:00-17:00 Uhr | 2. Tag: 9:00-17:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 27.-28. April 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13.-14. Juli 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. September 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07.-08. Dezember 2023 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28.-29. März 2023 – München – freie Plätze
    Schiller Hotel | Nöscherstraße 20 | 82140 Olching
  • 16.-17. Mai 2023 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Dortmund am Technologiezentrum | Emil-Figge-Straße 41 | 44227 Dortmund
  • 13.-14. Juni 2023 – Hamburg – freie Plätze
    Apartment Hotel | Borstelmannsweg 133 | 20537 Hamburg
  • 11.-12. Juli 2023 – Stuttgart – freie Plätze
    Brita Hotel | Augsburger Straße 671 | 70329 Stuttgart
  • 22.-23. August 2023 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 19.-20. September 2023 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen
  • 11.-12. Oktober 2023 – Nürnberg – freie Plätze
    Ringhotel Loew’s Merkur Nürnberg | Pillenreuther Straße 1 | 90459 Nürnberg
  • 14.-15. November 2023 – Berlin – freie Plätze
    Gästehaus Lazarus | Bernauer Straße 115 | 13355 Berlin
  • 05.-06. Dezember 2023 – Köln – freie Plätze
    SeminarZentrum Gut Keuchhof | Braugasse 12 | 50859 Köln

Teilnahmegebühr

730,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, schriftliche Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben. Sie dürfen nur von Fachkräften geplant und errichtet werden und müssen jährlich durch eine Befähigte Person auf ihre Funktion überprüft und regelmäßig gewartet und instand gehalten werden. Voraussetzung für alle Tätigkeiten an RWA sind rechtliche und technische Grundkenntnisse gemäß Bauordnungen und DIN 18232.

Nutzen

In dem Seminar Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) wird in zwei Tagen die hersteller- und produktneutrale Sachkunde für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vermittelt und zur Befähigten Person für die Prüfung, Wartung, Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ausgebildet. Sie lernen die aktuellen Rechtsvorschriften und technischen Normen, die elektromotorische und pneumatische Gerätekunde sowie den sicheren Umgang für Instandhaltungsarbeiten. Mit einer schriftlichen Prüfung weisen Sie die erworbene Sachkunde nach und erhalten das entsprechende Zertifikat.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz  

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Verantwortliche und technische Mitarbeiter, die RWA planen, errichten und instand halten,
  • Betriebsingenieure, Elektrofachkräfte, Gebäudetechniker, Haustechniker,
  • Errichter für Sicherheitssysteme, Gebäude-Betreiber, Öffentliche Einrichtungen, Sachverständige,
  • Dienstleister, Facility Manager und Haustechniker.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Rauch- und Wärmeabzugsanalgen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Für Arbeiten an elektrischen Bauteilen müssen die Anforderungen an eine Elektrofachkraft erfüllt sein. Als Elektrofachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) sowie Kenntnis der geltenden Normen und Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Inhalte

Gerätekunde: Elektromotorische Anlagen

  • Elektrische und mechanische Grundlagen, Messtechnik, Spannungsarten
  • Aufbau von elektromotorischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Funktionsprinzip, Modulare, Bus, Kompaktzentralen, Externe Ansteuerungen, Schnittstellen
  • Antriebe: Funktionsprinzip, Kette, Spindel, Scheren
  • RWA-Auslöseelemente und Bedienelemente

Gerätekunde: Pneumatische Anlagen

  • Druckluftgrundlagen
  • Aufbau von pneumatischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Zylinder, Notauslösekästen, Thermoauslösegeräte
  • Externe Ansteuerungen (Schnittstellen)
  • Pneumatische Geräte

Grundlagen, Normen und Vorschriften

  • Grundlagen der Entrauchung
  • Normen: DIN 18232-2, DIN EN 12101/-2/-9/-10, DIN 31051
  • Vorschriften: Bauordnung (LBO/MBO), Sonderbauverordnung, Industriebaurichtlinie, Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR)
  • Schutzziele
  • Bemessung, NRWG
  • Wind- und Schneelasten
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Kraftbetätigte Fenster
  • Montage-Abnahme

Instandhaltung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

  • Prüfung, Wartung, Instandhaltung
  • Strukturierte Fehleranalyse
  • Rechte und Pflichten von Sachkundigen Personen

Schriftliche Sachkundeprüfung

Referenten

Die Referenten dieses Seminars sind leitende Angestellte der führenden Fachunternehmen der Branche, langjährig erfahrene Experten für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Mitarbeiter in den Fachverbänden und Normungsgremien.

  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Marcus Schnabel ist leitender Vertriebsmitarbeiter bei der K + G Tectronic GmbH und Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Rainer Schulze ist staatlich geprüfter Techniker, Leiter Strategisches Produktmanagement bei der Hautau GmbH und Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzbeauftragter der Goethe-Universität Frankfurt und langjähriger Referent für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99:

Online-Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Online Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Sachkunde Seminar Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar war für mich eine Bereicherung an neuem Wissen im RWA-Komplex.“
    Michael Wittenburg, EFG GmbH & Co. KG, Schwarzenbek
  • „Der Kurs war sehr interessant. Ich denke, ich kann meine Kunden jetzt besser beraten, wenn es um Verbesserungen oder Reparaturen an den Systemen geht.“
    Martino Beda, SPIE Fleischhauer GmbH, Berlin
  • „Ich habe das Seminar als sehr zielführend empfunden, mit einer guten Balance zwischen normativen und technischen Anforderungen.“
    Jens Bachmann, SPIE Fleischhauer GmbH, Berlin
  • „Die Schulung gibt mir Sicherheit beim weiteren Umgang mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Besonders gefallen hat mir die praxisorientierte Umsetzung.“
    Thomas Zimmermann, Walden Sicherheitstechnik GbR, Wittstock
  • „Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über das Thema. Der Vortrag insgesamt, die Beantwortung der Fragen und die Art und Weise der Abwicklung hat mir besonders gut gefallen. Der Vorteil von Webinaren zeigt sich deutlich.“
    Martin Stang, c2b CompetenceToBuild UG, Hannover
  • „Es gab viele praktische Hinweise, die man im Berufsleben umsetzen kann. Besonders gefallen hat mir die Vermittlung von praxisnahen Themen.“
    Uwe Brümmel, IKET GmbH, München
  • „Das Seminar war sehr gut, geplante Themen waren super gewählt. Ich denke, dass mehr als 90% sehr zufrieden waren. Vielen Dank für ein tolles Seminar! Besonders gefallen hat die Vermittlung der Themen und das Erläutern der gesamten Schulung.
    Markus Franke, Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG)
  • „Die Veranstaltung war sehr interessant. Der Referent hat sehr professionell vorgetragen.“
    Florian Krätzschmar, IKET GmbH, München

Weitere Informationen

Stichworte

Seminar, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Entrauchung, Rauchabzug, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Treppenräume, Planung, Errichtung, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2, VdS 2098, DIN 31051, Befähigte Person, Fachkraft, Sachkundige Person, Sachkunde, 2023

 

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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Übersicht zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Einführung |Gewerke | Normen und VorschriftenHersteller | Verbände | Publikationen | Messen |Weitere Informationen

Einführung

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) leiten den Rauch im Brandfall aus dem Gebäude, damit Flucht- und Rettungswege möglichst rauchfrei bleiben und für die Evakuierung und Rettung genutzt werden können. Der Rauch kann entweder durch Wand- oder Deckenöffnungen (natürliche Anlagen) oder durch Ventilatoren (maschinelle Anlagen) ins Freie abgeleitet werden.

Da Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dem vorbeugenden Brandschutz dienen, werden für Projektierung, Montage, Betrieb und Instandhaltung hohe Anforderungen an die ausführenden Unternehmen und Fachkräfte gestellt, und es gelten eine Reihe von Normen, Richtlinien und Vorschriften.

Gewerke

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Elektrische Rauch- und Wärmeabzugssysteme
  • Pneumatische Rauch- und Wärmeabzugssysteme
  • Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)
  • Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)
  • Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)
  • Rauch-Differenzdruckanlagen / Rauchdruckanlagen (RDA)
  • Rauchabzug
  • Wärmeabzug (WA)
  • Aufzugsschachtentrauchung
  • Garagenentrauchung

Normen und Vorschriften

Hersteller

Verbände

Publikationen

 

 

 

Messen

Weiterführende Informationen

Stichwörter
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2, VdS 2098, DIN 31051, Befähigte Person, Fachkraft, Sachkundige Person, Sachkundenachweis, Hersteller, Unternehmen, Firmen