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Neufassung Fluchtwege und Notausgänge

Neufassung „Fluchtwege und Notausgänge“

Im März 2022 ist die aktualisierte Fassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 mit geändertem Titel „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Die Neufassung ersetzt damit die ASR A2.3 vom August 2007.

In der überarbeiteten Version wurden unter anderem die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Flucht- und Rettungspläne konkretisiert. Neu ist ebenso die Begriffsdefinition der Fluchtwege in Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) und Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege). Auch die Angaben zu Mindestbreiten von Hauptfluchtwegen wurden angepasst. Außerdem wurden die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme aus der ASR A 3.4/7 in die Neufassung der ASR A2.3 überführt.

Die ASR A 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kostenlos heruntergeladen werden.

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Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Planungsspielraum beim Brandschutz

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen BrändeDie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ersetzt seit 2013 die BGR/GUV-R 133. Dadurch erhalten Planer mehr Entscheidungsspielraum beim Thema Brandschutz. Grundsätzlich unterscheidet die ASR A2.2 zwischen den Kategorien „normale Brandgefährdung“ und „erhöhte Brandgefährdung“. Um höhere Brandschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Optionen erlaubt: von einer höheren Anzahl an Feuerlöschern bis hin zu Brandmelde- und Feuerlöschanlagen (Kap. 5.2.4 – 3). So entsteht mehr Freiraum für individuelle Lösungen. (kz)

Autor: Klaus Zöller (kz), ZBT Zöller Brandschutztechnik e.K., Sarstedt

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Arbeitsstättenrichtlinie, Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Brandschutz