Planerhandbuch ISH 2025

Planerhandbuch zur ISH 2025

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17.-21. März 2025

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Planerhandbuch ISH 2025 Planerhandbuch ISH 2025 (PDF-Datei, 1,9 MByte)

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ISH, 2025, Messe, Frankfurt, Planerhandbuch

Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

Autor: Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement, Hautau GmbH

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Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet, um den Übergang zu einer ressourcenschonenden und klimafreundlichen Wirtschaft zu beschleunigen. Ziel ist es, Abfälle zu minimieren, Recyclingquoten zu erhöhen und Wertstoffe effizient in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Ein zentrales Element der Strategie ist die Förderung nachhaltiger Produktionsprozesse. Unternehmen sollen verstärkt auf recyclingfähige Materialien setzen und Verbraucher sollen über optimierte Rücknahmesysteme und Informationskampagnen sensibilisiert werden.

Um Wertstoffe effizienter zurückzugewinnen, setzt die Strategie zudem auf innovative Technologien und digitale Lösungsansätze. Die Kreislaufwirtschaft soll langfristig neben dem Umwelt- und Klimaschutz die deutsche Wirtschaft stärken, indem sie Kosten senkt und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringert.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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BGV Expertentag Elektrotechnik 2025

Vom 12. bis 14. Mai 2025 veranstaltet die BGV Immobilien GmbH & Co. KG (Badische Versicherungen) in Karlsruhe den BGV Expertentag Elektrotechnik.

Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung stehen praxisnahe Anwendungen und Lösungen zur Schadensprävention sowie neue Innovationen in der Elektrotechnik. Der Expertentag bietet Sachverständigen und Fachleuten eine unabhängige Plattform, um sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Ein umfangreiches Vortragsprogramm vermittelt Hintergrundinformationen zu neuen Technologien und Verfahren zur Effizienz- und Sicherheitssteigerung in der Elektrotechnik. Ein zentraler Aspekt ist die Vermeidung von Störungen durch regelmäßige Wartung, Überwachungssysteme und Schulungen. Darüber hinaus werden praxisnahe Lösungen und Anwendungen aus den Bereichen Industrieautomation, Gebäudetechnik und erneuerbaren Energien vorgestellt.

Parallel zu den Vorträgen findet eine Hausmesse statt, auf der Unternehmen und Organisationen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen präsentieren.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.

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Neue F-Gase Verordnung

Neue F-Gase-Verordnung

Die seit März 2024 gültige F-Gase-Verordnung bringt neue Pflichten für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Manche Vorgaben gelten erst seit Januar 2025. So ist jetzt die Verwendung von F-Gasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von über 2500 für die Instandhaltung von allen Kälteanlagen verboten – wiederaufbereitetes Kältemittel ausgenommen. Für Wärmepumpen und Klimaanlagen gilt das ab 2026. Zudem ist das Inverkehrbringen von „in sich geschlossenen Kälteanlagen“ mit F-Gasen mit GWP>150 verboten. Gleiches gilt für Mono-Splitgeräte unter 3 kg Füllmenge mit Kältemittel mit GWP>750. Außerdem wurde die Menge der F-Gase, die in der EU verkauft werden darf, reduziert.

Autor: Christoph Brauneis, Politik & Medien, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik + VDKF e.V.

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Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Da die rasante technische Entwicklung, Energiewende und Digitalisierung auch die e-handwerklichen Berufsbilder beeinflussen, entschloss sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) schon vor einigen Jahren, die Ausbildungsberufe in den E-Handwerken an die neuen Anforderungen anzupassen. Den Fokus legte man dabei auf Erneuerbare Energien sowie die Gebäudesystemtechnik. Schnell stellte man jedoch fest, dass es aufgrund der erwartenden Digitalisierung der Gebäudetechnik einer weiteren Spezialisierung innerhalb der Berufsbilder bedurfte.

Hintergrund ist, dass Systemtechnik auch im SHK-Handwerk Einzug gehalten hat, insbesondere dort, wo es um Heizungen und Wärmepumpen geht. Als Folge war ein wachsender Bedarf an Spezialisten für gewerkübergreifendende Gebäudetechnik zu erwarten. Vor diesem Hintergrund rief der ZVEH 2021 den neuen e-handwerklichen Ausbildungsberuf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration, kurz GSI, ins Leben. Der Beruf richtet sich unter anderem an Abiturienten und Studienumsteiger und spricht insbesondere Menschen an, die lösungsorientiert denken, komplexe Systeme gewerkeübergreifend vernetzen und so für Kunden eine intelligente Gebäudesteuerung inklusive eines Energiemanagements realisieren können.

Um Elektronikern für Gebäudesystemtechnik nach Abschluss der Gesellenprüfung Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen, wurden im Anschluss an die Ausbildungs- auch die Meisterberufe im E-Handwerk novelliert und der neue Schwerpunkt „Gebäudesystemintegration“ innerhalb des drei Schwerpunkte umfassenden Elektrotechnikermeisters geschaffen. Die neue Meisterprüfungsverordnung trat am 1. März 2024 in Kraft.

Mit der Überarbeitung der Aus- und Weiterbildung ist das E-Handwerk bestens für die kommenden Herausforderungen aufgestellt. Dass die neu gestalteten e-handwerklichen Berufe ankommen, zeigt die hohe Nachfrage: Die Auszubildendenzahlen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen; bei den Meisterkursen gibt es teilweise lange Wartelisten. Verwunderlich ist das nicht. Schließlich sind die e-handwerklichen Fachkräfte Treiber der Energiewende: Sie sind Klimaschützer und Fortschrittmacher.

Autor: Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung, ZVEH

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Die Gefahr für Unternehmen im Bereich der TGA durch Cyberkriminalität wächst.

TGA als digitale Bedrohung

Nicht nur Mieter, auch Gebäude an sich stellen eine Bedrohung für die Cybersicherheit dar. Denn heute stecken in modernen Gebäuden hochvernetzte Systeme, die HVAC-Steuerungen, Zutrittskontrollen, Brandmeldeanlagen und Smart-Building-Lösungen digital koordinieren und steuern. Diese Vernetzung macht die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zu einem attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle. Wer also veraltete Systeme in neue Strukturen übernimmt oder aus Gewohnheit sein altes Strukturmodell weiterführt, muss damit rechnen, Opfer eines Cyberangriffs zu werden.

Doch es gibt Möglichkeiten, wie sich Unternehmen schützen können. Die Informationssicherheit in TGA-Projekten muss von Anfang an berücksichtigt werden. Durch Maßnahmen wie Schwachstellenscans, Penetrationstests und Awareness-Trainings wird die TGA kontinuierlich geschützt und ein Zero-Trust-Ansatz stellt sicher, dass jede Verbindung, jedes Gerät und jeder Nutzer verifiziert wird. Regelmäßige Updates und Patches sind essenziell, um Sicherheitslücken zu schließen. Zudem sollten TGA-Systeme strikt vom Unternehmensnetzwerk getrennt werden. Schließlich ist die Sensibilisierung von Mitarbeitern und Dienstleistern entscheidend, da selbst die beste Technik durch menschliche Fehler unterlaufen werden kann.

Je nach Unternehmensgröße sowie der Anzahl an Domains und IP-Adressen sollten Anbieter in der Lage sein, das zu überwachende Unternehmen zu clustern. Dadurch können nicht alle IT-Mitarbeiter auf sämtliche Bereiche zugreifen, was ein potenzielles Risiko darstellt. Zudem hilft diese Vorgehensweise, die IT besser zu organisieren, sodass nicht nur ein Bereich unter Kontrolle ist und andere wichtige Bereiche unbeachtet bleiben.

Fraglich sind keinesfalls die Kreativität und Perfidität der Cyberkriminellen. Diese entwickeln sich exponentiell mit der Unterstützung von KI weiter. Umso wichtiger ist es deshalb , dass vor der Grundsteinlegung Cybersecurity wie eine tragende Mauer in der Planung verankert ist.

Autor: Uwe Budowsky, Chief Marketing & Sales Officer, Deutsche Gesellschaft für Cybersicherheit

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Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Eine schnelle, effiziente und zuverlässige Datenübertragung bildet zwar das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, doch neben anderen, standortbezogenen Herausforderungen verursacht die Dateninfrastruktur noch immer Rückenschmerzen. Damit der Datenfluss flächendeckend sicher und reibungslos funktioniert, kommt der Planung der Übertragungswege daher eine entscheidende Rolle zu.

Schon bei der Planung sollte darauf geachtet werden, auch den Bedarf an Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit für zukünftige Anwendungen zu berücksichtigen. Viele Unternehmen haben mittlerweile eine Vielzahl an Cloud-gestützten Diensten im Einsatz, die gleichzeitig und zuverlässig online sein müssen, Tendenz steigend. Deshalb sollte eine strukturierte Verkabelung mit einem leistungsfähigen Glasfaser-Backbone heute zum Goldstandard der Planung gehören. Konkret bedeutet das, mindestens 1 Gbit/s innerhalb der Etageninfrastruktur vorzusehen und 10 Gbit/s für die Verbindung der Etagen untereinander. Hochwertige Netzwerkkabel aus Kupfer (Cat 7 – 600 MHz / Cat 8 – 2.000 MHz) oder Glasfaser sollten selbstverständlich sein, ebenso eine fachgerechte Montage der Patchfelder und Netzwerkdosen, mit den normgerechten Längen und Abschirmungen. Neben dem kabelgebundenem Primärsystem sollte zudem eine zusätzliche Versorgung mit stabilem WiFi der Standards 6E oder 7 eingeplant werden, um mobile Geräte optimal anbinden und nutzen zu können. Für Spezialanwendungen mit hoher elektromagnetischer Verträglichkeit oder sehr hohen Datenschutzanforderungen sei an dieser Stelle auch die Li-Fi-Technologie erwähnt, die im Gegensatz zu Radiofrequenzen Lichtimpulse nutzt – eine innovative Ergänzung zu WiFi und 5G, die einen genaueren Blick lohnt.

Neben den rein technischen Aspekten möchte ich auf die europäische Regelsetzung hinweisen, die erhebliche Auswirkungen auf die Planung hat. Im Mai 2024 ist der „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) in Kraft getreten, der Glasfaserverkabelung als Mindestausstattung für alle Gebäude vorsieht, die ab Mai 2026 neu errichtet oder umfangreich saniert werden. Die EU-Gebäuderichtlinie (RL 2010/31/EU) fordert bei größeren Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sofern die Außenhaut energetisch ertüchtigt wird, ebenfalls eine Glasfaserverkabelung. Zu diesen Regelungen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eigens ein Expertengremium gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die europäischen Vorgaben auf bestehende Normen und Standards zu übertragen und bis Dezember 2025 eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Hier wirkt auch der ZVEH intensiv mit, um speziell die Definitionen für umfangreiche und größere Sanierungen zu konkretisieren und so Verunsicherung vorzubeugen. Die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden beginnt bei der Planung – also bei Ihnen!

Autor: Paul Seifert, Leiter Referat Technik und Digitalisierung, ZVEH

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Neues Seminar Sicherheitsbeauftragte - Sachkunde nach DGUV 211-042

Neues DGWZ-Seminar Sicherheitsbeauftragte nach DGUV 211-042

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-06
vom 11. Februar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab März 2025 neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an. Das zweitägige Seminar wird in Präsenz und online durchgeführt. Es vermittelt die notwendige Sachkunde gemäß § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII und der DGUV Information 211-042 sowie der DGUV Vorschrift 1. Mit dieser Sachkunde dürfen Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragte tätig werden und aktiv zu einer sicheren Arbeitsumgebung beitragen. Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefährdungsbeurteilung, die Entwicklung von Sicherheitskonzepten und das Notfallmanagement behandelt.

Das Seminar richtet sich an vertrauensvolle Mitarbeiter, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen, an Fachkräfte, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind, sowie an Betriebsräte. Für die Teilnahme sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich, allerdings sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion innehaben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV Information 211-042“ mit Angabe der Lehrinhalte und Schulungszeiten.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 700 Euro zzgl. MwSt. Die nächste Präsenzveranstaltung findet vom 18. bis 19. März 2025 in Berlin statt. Das nächste Online-Seminar findet vom 13. bis 14. März 2025 statt. Weitere Termine, Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte.

Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten sind gemäß § 22 SGB VII sowie den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, um die betriebliche Sicherheit und den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Voraussetzung für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung, in der Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung vermittelt werden. Kay Glombik, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator sowie Referent des DGWZ-Seminars „Sicherheitsbeauftragte“, betont: „Das Seminar vermittelt ein Grundverständnis für den Arbeitsschutz und schärft das Bewusstsein für potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz. Nach der Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, sich kompetent in die Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) einzubringen.“

2.575 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, DGUV 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII, Seminar, 2025

Tweet-Vorschlag
Die DGWZ bietet neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an. www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neues-seminar-sicherheitsbeauftragte

Pressemitteilung: PM-2025-06-Neues-Seminar-Sicherheitsbeauftragte-Sachkunde-DGUV-211-042.pdf

Neues Seminar Sicherheitsbeauftragte - Sachkunde nach DGUV 211-042
Bild: Neues-Seminar-Sicherheitsbeauftragte-Presse.jpg
Bildquelle: DGUV
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet neu das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“ an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sicherheitsbeauftragte

FeuerTrutz 2025

FeuerTrutz 2025

Die FeuerTrutz 2025, internationale Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, findet am 25. und 26. Juni in Nürnberg statt. Fachleute aus den Bereichen Planung, Bau und Sicherheit präsentieren und diskutieren aktuelle Entwicklungen, Normen und Technologien im Brandschutz. Der parallel stattfindende Brandschutzkongress bietet Fachvorträge zum vorbeugenden Brandschutz, die sowohl vor Ort als auch per Livestream verfolgt werden können.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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