Neue VdS-Richtlinie 3134-2 zur Einbruchmeldetechnik

Neue VdS-Richtlinie 3134-2 zur Einbruchmeldetechnik

Die neue Richtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH, VdS 3134-2, wurde im Juni 2021 veröffentlicht und ersetzt die Version 05 vom 1. Februar 2019. Sie liefert Erläuterungen und Informationen zu Begriffen der Sicherungstechnik.

Damit soll das Verständnis aktueller Anforderungen an Einbruchmeldeanlagen, die auf dem VdS-Richtlinienwerk beziehungsweise auf einschlägigen Normen basieren, verbessert werden. Die VdS 3134-2 beschreibt hierzu die Unterschiede zwischen Regelwerken nach VdS einerseits und deutschen sowie internationalen Normen (DIN VDE/DIN EN) anderseits.

Die Richtlinie steht im VdS-Shop kostenlos zum Download zur Verfügung.

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Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Seit dem 1. Juni 2021 ist die neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ in Kraft.

Entstanden ist diese durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der erste Teil DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ ist seit dem 1. Februar 2021 gültig. Der zweite Teil, die DIN EN 50699:2021-06; VDE 702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist seit dem 1. Juni 2021 gültig.

Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene wurden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben. Für die DIN VDE 0701- 0702:2008-06 gilt eine Übergangsfrist bis 21. September 2023. Eine Elektrofachkraft muss damit künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen.

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Sicherheitsexpo 2021

Sicherheitsexpo 2021

Die Sicherheitsexpo findet vom 24. bis 25. November 2021 als Präsenzveranstaltung im MOC Veranstaltungscenter München statt. Auf der Fachmesse für Sicherheitstechnologie zeigen über 100 Aussteller ihre Produkte und Lösungen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Video- und Freilandüberwachung, Alarmanlagen und Brandschutz. Ein Vortragsprogramm findet parallel statt.

Ein Schwerpunkt der Messe bildet der Schutz vor digitalen Bedrohungen, die seit dem Beginn der Pandemie stark zugenommen haben. Um den sich rasch wandelnden Anforderungen von Industriebetrieben, Handel, Banken, Schulen, Transport und Verkehr gerecht zu werden, können sich Fachbesucher über die digitalen Sicherheitstechniken wie RFID (radio-frequency identification – Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen), NFC (Near Field Communication – Nahfeldkommunikation), KI (Künstliche Intelligenz), Smart Cards, CCTV (Closed Circuit Television) und Biometrie umfassend informieren.

Sicherheitsexpo 2021

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Netzersatzanlagen benötigen Kraftstoff-Check

Netzersatzanlagen benötigen Kraftstoff-Check

Viele Unternehmen betreiben Netzersatzanlagen, um bei einem Stromausfall die erforderliche Versorgung mit elektrischer Energie sicherzustellen. Regelmäßige Wartung und Probeläufe von Motoren und Generatoren der Anlagen garantieren die Einsatzsicherheit der Notstromversorgung.

Als sogenannte Standby-Fuels werden Kraftstoffe in Netzersatzanlagen oft über Jahre gelagert. Sie sind aber wegen ihrer chemischen Eigenschaften nur begrenzt lagerfähig. Beim Nachtanken vermischt sich neuer Kraftstoff mit gealterten Beständen. Die so entstehende kritische Kraftstoffqualität führt dazu, dass die zuverlässige Einsatzbereitschaft von Netzersatzanlagen nicht in allen Fällen sicher gegeben ist. Um die permanente Funktionstüchtigkeit von Netzersatzanlagen zu gewährleisten und kritische Veränderungen der Kraftstoffqualität frühzeitig zu erkennen, sollten Betreiber mindestens einmal jährlich einen Kraftstoff-Check durchführen. Durch Beimischung von Spezial-Additiven kann sich die Langzeitlagerungsfähigkeit des Kraftstoffs erhöhen.

Autor: Dr. Hajo Hoffmann, Leiter Business Unit Kraftstoff-Check, TEC4FUELS GmbH

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Mobile Luftreiniger"

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-12 vom 12. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht im September 2021 das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für Planer, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller von mobilen Luftreinigern sowie eine Übersicht der einzelnen Geräte. Weiterhin werden die technischen Parameter für den Unterhalt und die Wirksamkeit gegen Viren, die öffentlichen Förderprogramme und wissenschaftlichen Studien benannt.

Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ, erläutert: „Mobile Luftreiniger sind eine mögliche Maßnahme, um Viren aus der Luft zu filtern und einen Beitrag für einen sicheren Innenbetrieb zu leisten. In dem Planerhandbuch stellen wir alle Informationen für die Entscheidungsfindung gebündelt zusammen.“ Derzeit müssen sich zahlreiche Schulträger, Einrichtungen und Fördervereine mit diesem Thema beschäftigen, um im Herbst einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten. Zudem werden neue Förderprogramme aufgelegt und die Wirksamkeit der Geräte wird öffentlich diskutiert.

Das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ kann kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/luftreiniger oder per E-Mail an planerhandbuch@dgwz.de angefordert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ wird im September 2021 von der DGWZ veröffentlicht. #Luftreiniger #Luftfilter #Infektionsschutz www.dgwz.de/planerhandbuch-mobile-luftreiniger

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Mobile Luftreiniger"

Bildquelle: Philips GmbH
Bildunterschrift: Das DGWZ-Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ liefert einen Überblick über die wichtigsten Hersteller der Branche.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/luftreiniger

Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-11 vom 05. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Damit können sich Interessenten zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ausbilden lassen. Referenten sind Experten für Arbeitsschutz, Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien sowie Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller mit Praxisbezug und Vortragserfahrung. Vermittelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, ein sicherheitsgerechter Umgang, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Instandhaltung und Reparatur.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.

Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.

Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.

Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/leitern-tritte-fahrgerueste heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“. #Arbeitssicherheit #BefähigtePerson www.dgwz.de/seminar-leitern-tritte-fahrgerueste-befaehigte-person

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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Bildquelle: Günzburger Steigtechnik GmbH
Bildunterschrift: Die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten erfolgt durch Befähigte Personen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/leitern-tritte-fahrgerueste

Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-10 vom 20. Juli 2021

Seit dem 1. Juni 2021 ist die neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist diese durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der erste Teil DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ ist seit dem 1. Februar 2021 gültig. Der zweite Teil, die DIN EN 50699:2021-06; VDE 702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist seit dem 1. Juni 2021 gültig. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene wurden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben. Für die DIN VDE 0701- 0702:2008-06 gilt eine Übergangsfrist bis 21. September 2023.

Bernd Lausch, Diplomingenieur Elektrotechnik und Leiter Operational Technical Support, Apleona GmbH: „Eine Elektrofachkraft muss damit künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0702 für die Wiederholungsprüfungen, unter den Anwendungsbereich der neuen DIN VDE 0701 fallen die Prüfung von Geräten nach Reparatur. Für Leitungen über 1,5 mm² gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Die Ableitstrommessung an isolierten Eingängen ist nun normativ festgelegt. Ergänzt wurde die Verwendung von Messgeräten nach DIN EN 61557-16 (VDE 0413-16).“

Die DIN VDE 0702 beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten. Damit erfüllt sie die europäische Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer. Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte, die über einen Stecker oder die fest an Endstromkreise mit einer Bemessungsspannung von mehr als 25 V AC und 60 V DC bis 1000 V AC und 1500 V DC und Strömen bis zu 63 A angeschlossen sind.

Die neue Norm DIN VDE 0702 ist nicht anwendbar für Geräte und Einrichtungen, die Teil von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 sind. Außerdem gilt sie nicht für Geräte, deren Installationsprüfungen und regelmäßigen Überprüfungen durch die DIN VDE 0100-600 abgedeckt sind. Hierzu zählen unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Photovoltaik-Wechselrichter und Stromrichter, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Leistungsantriebe, Geräte für EX-Bereiche oder den Bergbau allgemein, Geräte, für die andere Vorschriften für die Instandhaltung oder Überprüfung gelten, fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Ilka Klein
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Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten erschienen. #Elektrofachkraft www.dgwz.de/neue-din-en-50699-vde-0702-wiederholungspruefung-elektrogeraete

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Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN 50699; VDE 0702 regelt Wiederholungsprüfungen für Elektrogeräte.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ortsveraenderliche-elektrische-betriebsmittel

Seminar Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635 (Regalprüfer)

Seminar Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635 (Regalprüfer)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Online-Seminar vermittelt die Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen (Regalprüfer), damit Sie die Anlagen selbstständig prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Regalanlagen

Online-Seminar Regalanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Online-Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

  • 16.-17. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05.-06. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07.-08. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

690,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Regalanlagen müssen gemäß DIN EN 15635 und DGUV-Information 208-061 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen aus. Die Teilnehmer erlernen die für die Regalprüfung notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen und können so die geforderte Regalinspektion fachgerecht durchführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Personal aus Lagerverwaltung und Logistik,
  • Haustechniker,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Voraussetzungen

Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Abs. 6 BetrSichV eine themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: DIN EN 15635, ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Information 208-061, DGUV-Information 208-043
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Lagersysteme, Regalarten und Kennzeichnungen
  • Montage und Statik
  • Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Sicherheitsgerechte Nutzung
  • Sichtkontrolle und Experteninspektion
  • Prüfung und Dokumentation
  • Instandhaltung und Reparatur
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Erkennen von Mängeln und Vorgehensweise
  • Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen
  • Änderungen an Lagereinrichtungen
  • Praktische Beispiele
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz, Maschinenbautechniker und Werkzeugmacher.
  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator.
  • Otmar Heilmann ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Prüfer für Regalanlagen sowie Ausbilder für Stapler, Kran und Hubarbeitsbühnen.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Regalanlagen

Online-Seminar Regalanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informatives Seminar! Alles wurde gut und verständlich erklärt und die Verpflegung vor Ort war super.“
    Pierre Maurer, Printus GmbH, Bochum, Offenburg
  • „Das Seminar war sehr ausführlich und die Sachverhalte wurden gut dargestellt. Der Referent war sehr locker und sympathisch.“
    Sascha Wälde, Printus GmbH, Offenburg
  • „Der Referent hat alles sachlich und verständlich dokumentiert und alle aufkommenden Fragen wurden aufmerksam geklärt.“
    Christian Krause, Fiege Logistik Stiftug, Lehrte

Weitere Informationen

Stichworte
Regale, Regalanlagen, Regalsysteme, Regalprüfung, Regalprüfer, Regalinspekteur, Expertenprüfung, DGUV-Information 208-043, DGUV-Information 208-061, DIN EN 15635, BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung, Lager, Lagereinrichtung, Befähigte Person, Sachkunde, Prüfung, Normen, Vorschriften, Gesetze, Schulung, Lehrgang, Fachkraft, Seminar, 2024

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DIN EN 50699; VDE 0702 – Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

DIN EN 50699; VDE 0702
Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Im Allgemeinen legen spezifische Produktnormen für unterschiedliche elektrische Geräte detaillierte Sicherheitsanforderungen fest, die vor dem In-den-Markt-Bringen, zum Teil auch zerstörend, an Baumustern zu verifizieren sind. Diese Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten.
Sie bietet insofern ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.

Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC bzw. 60 V DC bis zu 1000 V AC bzw. 1500 V DC; für einige Prüfparameter- oder Werte müssen die relevanten Produktnormen herangezogen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Geräte, für welche andere Vorschriften für Instandhaltung oder Überprüfung gelten, wie z. B. in den Bereichen Medizin, Bergbau, Lichtbogen-Schweißen, Ex-Schutz und Maschinen-Sicherheit.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel” der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50699 VDE; 0702:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und und stellt den zweiten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 vom Juni 2008 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde.

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50699; VDE 0702, Wiederholungsprüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-09 vom 13. Juli 2021

Mit der Förderung von Investitionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen künftig noch stärkere Anreize zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 gesetzt werden. Hierfür sind im Rahmen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) am 8. Juni 2021 sowie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Bündelung der Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinfacht die Antragstellung und bietet einen besseren Zugang zu den Förderungen, indem sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (BAFA oder KfW) beantragt werden können. Zudem wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung. Zugleich wird die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractor-Geber.

Für weitere Fragen stehen die KfW (www.kfw.de/beg) und das BAFA (www.bafa.de/beg) mit ihren Info-Centern zur Verfügung.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neufassungen der Bundes-Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft getreten. #BEG www.dgwz.de/neue-foerderung-fuer-effiziente-gebaeude

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www.dgwz.de/neue-foerderung-fuer-effiziente-gebaeude

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Bildquelle: SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Bildunterschrift: Die Bundesförderung für Gebäude beinhaltet auch eine energieeffiziente Dämmung von Dächern.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/beg-em-wg-nwg