VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

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Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

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Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

DIN 14675-1:2020-01 Brandmeldeanlagen - Teil 1: Aufbau und Betrieb

DIN 14675-1

DIN 14675-1
Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb

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Übersicht

Die Norm DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb“ enthält Änderungen an die Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen.

Ziel des Dokuments ist es zusammen mit den Normen der Normenreihe VDE 0833 die Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, durch normative Festlegungen weitestgehend zu vereinheitlichen.

Dieses Dokument basiert auf dem Europäischen Dokument CEN/TS 54-14:2004 des CEN/TC 72, an dem Experten des DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-06 AA mitgearbeitet haben.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-1: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen

4 Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

4.1 Allgemeines

4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

5 Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes

5.1 Schutzziele

5.2 Anforderungen

5.3 Schutzumfang der Überwachung

5.4 Alarmierung

5.5 Alarmorganisation

5.6 Dokumentation

5.7 Verantwortlichkeit und Kompetenz

6 Planung und Projektierung

6.1 Planung

6.2 Projektierung

7 Montage und Installation

7.1 Allgemeines

7.2 Anordung und Montage der Geräte

7.3 Installation des Leistungsnetzes

7.4 Radioaktivität

7.5 Dokumentation

7.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

8 Inbetriebsetzung

8.1 Allgemeines

8.2 Prüfung der Anlage

8.3 Inbetriebsetzungsprotokoll

8.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

9 Abnahme

9.1 Allgemeines

9.2 Überprüfung der Einhaltung des Planungsauftrages

9.3 Überprüfung der Einhaltung der technischen Funktionen

9.4 Abnahmeprotokoll

9.5 Dokumentation

9.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

10 Betrieb

10.1 Allgemeines

10.2 Feuerwehr-Laufkarten

10.3 Gebäudeübersicht

10.4 Detailplan

11 Instandhaltung

11.1 Allgemeines

11.2 Anforderungen an den Betreiber und dessen Pflichten

11.3 Anforderungen an den Instandhalter und dessen Pflichten

11.4 Beseitigung von Störungen

11.5 Prüfplan und Prüfungen für Inspektion, Wartung und Instandsetzung

11.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

12 Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen

12. 1 Allgemeines

12.2 Vernetzung der Brandmelderzentralen von bestehenden Brandmeldeanlagen mit Brandmelderzentralen von Erweiterungen im gleichen Objekt

12.3 Erweiterung und mehrstufige Modernisierung durch Ersetzen der vorhandenen Brandmelderzentrale

12.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13 Weitergehende Anforderungen für Sprachalarmanlagen

13. 1 Allgemeines

13.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13.3 Konzept für Sprachalarmanlagen

14 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Sprachalarmierung

14.1 Allgemeines

14.2 Vernetzung der Zentralen von bestehenden elektroakustischen Notfallwarnsystemen mit Sprachalarmanlagen bei Erweiterungen im gleichen Objekt

Anhang A Feuerwehr-Schlüsseldepot (normativ)

Anhang B Ansteuereinrichtungen und Schnittstellen von Brandmeldesystemen für andere Systeme (normativ)

Anhang C Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen (informativ)

Anhang D Brandschutz in Gebäuden (informativ)

Anhang E Kategorien für den Schutzumfang der Überwachung (informativ)

Anhang F Alarmierung (informativ)

Anhang G Inbetriebsetzung (informativ)

Anhang H Strukturen von Brandmeldesystemen (informativ)

Anhang I Beispiel für eine Feuerwehr-Laufkarte (informativ)

Anhang J Vertragliche Festlegungen für die Ersatzteilevorhaltung (informativ)

Anhang K Prüfplan für Brandmeldeanlagen (informativ)

Anhang L Beispiele für die Beschaltung (informativ)

Anhang M Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation (informativ)

Anhang N Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation bei Sprachalarmierung (informativ)

Anhang O Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen (informativ)

Anhang P Hinweise zu Anschlussbedingungen der Feuerwehren (informativ)

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Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675-1 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

DIN EN 131-2

DIN EN 131-2

Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

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Übersicht

In der vorliegenden Europäischen Norm sind die allgemeinen Konstruktionsmerkmale, Anforderungen und Prüfverfahren für tragbare Leitern festgelegt. Gegenüber DIN EN 131-2:2012-08 wurde eine Klassifizierung für Leitern für den beruflichen und den nicht-beruflichen Gebrauch eingeführt. Zur Klassifizierung dienen unterschiedliche Anforderungen an die Festigkeit und bei Stehleitern an die Dauerhaltbarkeit. Die Festigkeitsprüfung erfolgt jetzt in Gebrauchsstellung. Zur Bestimmung der Dauerhaltbarkeit von Stehleitern wurde das Prüfverfahren nach DIN CEN/TS 16665 in die Norm einbezogen. Außerdem wurden Prüfungen zur Bestimmung des Wegrutschens der Leiter am Boden sowie zur Bestimmung der Festigkeit von seitlichen Stabilisierungseinrichtungen und eine Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern aufgenommen.

Für diese Norm ist das DIN-Gremium NA 042-04-20 AA „Spiegelausschuss zu CEN/TC 93 Leitern“ zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 131-2:2017-04 ist im April 2017 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 131-2:2012-08.

Inhalt

  • Nationales Vorwort
    • Änderungen
    • Frühere Ausgabe
  • Europäisches Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines

4.2 Werkstoffe

4.3 Ausführung

4.4 Oberflächenbeschaffenheit

4.5 Gelenke (Scharniere)

4.6 Spreizsicherungen

4.7 Sprossen/Stufen/Plattformen

4.8 Plattform

4.9 Leiterfüße und rutschhemmende Vorrichtungen

4.10 Schiebeleitern und Steckleitern

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Festigkeitsprüfung für alle Leitern

5.3 Durchbiegeprüfung der Holme

5.4 Seitliche Durchbiegeprüfung der Leiter

5.5 Abknickprüfung der unteren Holmenden

5.6 Senkrechte Belastung der Sprossen, Stufen und Plattformen

5.7 Verdrehprüfung der Sprossen und Stufen

5.8 Prüfung von Spreizsicherungen und Gelenken von Stehleitern

5.9 Prüfung der Einhakvorrichtungen an Sprossen/Stufen von Schiebeleitern und Mehrzweckleitern

5.10 Aufwipp-Prüfung der Plattform von Stehleitern

5.11 Zugprüfung der Leiterfüße

5.12 Prüfung der Haltevorrichtungen für Hand/Knie

5.13 Maximaler Leiterausschub

5.14 Prüfung einer dreiteiligen Mehrzweckleiter in A-Stellung

5.15 Verdrehungsprüfung für Stehleitern

5.16 Prüfverfahren für Kunststoffleitern

5.17 Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern

5.18 Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern

5.19 Festigkeitsprüfung für Anlegeleitern mit seitlichen Stabilisierungseinrichtungen, die sich mit der Leiter in der gleichen Ebene befinden

5.20 Festigkeitsprüfung für Anlegeleitern mit stabförmigen Stabilisierungseinrichtungen, die sich nicht mit der Leiter in der gleichen Ebene befinden

5.21 Verdrehungsprüfung bei Anlegeleitern

6 Kennzeichnung und Benutzerinformation

7 Zertifizierung

Anhang A Prüffolge (normativ)

Anhang B A-Abweichungen (informativ)

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste bestellen

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Stichwörter

Leitern, DIN EN 131-2:2017-04, DIN EN 131-2, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, Prüfverfahren, Überprüfung, Stehleitern, Anlegeleitern, Dauerhaltbarkeit, Befähigte Person, Norm

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

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Übersicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist am 21. August 1996 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Die Maßnahmen müssen dabei auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender, vorausgesetzt es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrages nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Beamte gilt das ArbSchG so weit wie es von den einzelnen Bundesländern im Landesrecht geregelt ist.

Verordnungen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenArbSchG  Arbeitsschutzgesetz (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Vereinbarungen
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen

Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25 Bußgeldvorschriften
§ 26 Strafvorschriften

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Gesetze, Vorschrift, Richtlinie, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Pflichten, Maßnahmen

Norm DIN EN 16005 Berichtigung 1: Nutzungssicherheit - Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 16005

DIN EN 16005
Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren

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Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an die Gestaltung von sowie Prüfverfahren für kraftbetätigte Innen- und Außentüren fest. Derartige Türkonstruktionen können elektromechanisch, elektro-hydraulisch oder pneumatisch betrieben sein. Diese Europäische Norm deckt die Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Türen ab, die für den üblichen Zugang sowie in Fluchtwegen und als Feuer- und/oder Rauchschutztüren eingesetzt werden. Die abgedeckten Türbauarten umfassen kraftbetätigte Schiebe-, Schwing- und Karusselltüren, einschließlich Türen mit Masseausgleich und Falttüren mit einem horizontal bewegten Flügel. Kraftbetätigte Schlupftüren, die Teil anderer Türen sind und deren bestimmungsgemäßer Hauptverwendungszweck darin besteht, einen sicheren Zugang für Personen zu bieten, werden durch den Anwendungsbereich dieser Norm abgedeckt.

Die vorliegende Europäische Norm behandelt alle für kraftbetätigte Türen relevanten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse für den Fall, dass die Türen bestimmungsgemäß sowie unter vernünftigerweise durch den Hersteller vorhersehbaren Fehlanwendungsbedingungen benutzt werden.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 16005:2013-1 ist im Januar 2013 in Kraft getreten und wurde durch die Norm DIN EN 16005 Berichtigung 1:2015-10 im Oktober 2015 ergänzt.

Inhalt

  • Nationales Vorwort
  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

1.1 Allgemeines

1.2 Ausschlüsse

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen

4.1 Allgemeines

4.2 Benutzerinformation

4.3 Antrieb

4.4 Tür

4.5 Auslösung

4.6 Vermeidung von Gefahrenstellen und Schutz an Gefahrenstellen

4.7 Zusätzliche Anforderungen

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfbedingungen

5.3 Produktinformation zu Einbau, Betrieb und Wartung

5.4 Antrieb

5.5 Tür

5.6 Handbetätigung

5.7 Auslösung

5.8 Dauerfunktionsprüfung

5.9 Spezielle Prüfungen auf Gefährdungen an Karuselltüren

5.10 Prüfergebnisse

Anhang A Abbildung einiger wesentlicher Begriffe für verschiedene Türbauarten (informativ)

Anhang B Messstellen (normativ)

Anhang C Prüfungen für Schutzeinrichtungen (normativ)

Anhang D Piktogramm für Menschen mit Behinderung (informativ)

Anhang E Piktogramm für Not-Break-Out-Funktion (informativ)

Anhang F Türen mit Niedrigenergieantrieb (normativ)

F.1 Geschwindigkeitseinstellungen für kraftbetätigte Drehflügeltüren

F.2 Geschwindigkeitseinstellungen für kraftbetätigte Schiebetüren mit Niedrigenergieantrieb

Anhang G Absicherung von kraftbetätigten Drehflügeltüren (normativ)

Anhang H Gefahrenstellen an Karusselltüren (informativ)

Anhang I Prüfbuch (normativ)

Anhang J Auflistung der durch diese Norm abgedeckten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (informativ)

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore bestellen

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Stichwörter

Kraftbetätigte Türen, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Nutzungssicherheit, Prüfung, Überprüfung, Prüfverfahren, Befähigte Person, Norm, DIN EN 16005, Berichtigung 1

DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103

DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

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Übersicht

Die Internationale Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sie behandelt auch die Gefahren, die von der Bewegung der Tore, Türen, Garagentüren und Fenster ausgehen. Batteriebetriebene Geräte und andere mit Gleichstrom betriebene Geräte fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Antriebe, die Teil von kraftbetätigten Türen, Toren, Fenstern und Garagentüren sind, die für die Verwendung durch geschultes Personal in Läden, in gewerblichen Betrieben und in landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen sind, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören zum Beispiel:

  • Antriebe für Falttüren
  • Karusselltüren
  • Rolltore
  • Dachfenster
  • mehrteilige Überkopf-Türen
  • Drehflügel- und Schiebetore und -türen

Zuständig ist das DKE/UK 511.11 „Motorische Geräte“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103:2016-05 ist im Mai 2016 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103:2010-05 vom Mai 2010.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis (PDF)

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Weitere Informationen

Stichwörter

Kraftbetätigte Türen, Tore, Türen, Fenster, Sicherheit, elektrische Geräte, Falltüren, Karusseltüren, Rolltore, Dachfenster, mehrteilige Überkopf Türen, Drehflügel, Schiebetore, Anforderung, Antriebe, Befähigte Person, Norm, DIN EN 60335-2-103, VDE 0700-103, Teil 2

Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Seit dem 1. Juni 2021 ist die neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ in Kraft.

Entstanden ist diese durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der erste Teil DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ ist seit dem 1. Februar 2021 gültig. Der zweite Teil, die DIN EN 50699:2021-06; VDE 702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist seit dem 1. Juni 2021 gültig.

Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene wurden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben. Für die DIN VDE 0701- 0702:2008-06 gilt eine Übergangsfrist bis 21. September 2023. Eine Elektrofachkraft muss damit künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen.

Weitere Informationen

Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-10 vom 20. Juli 2021

Seit dem 1. Juni 2021 ist die neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist diese durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der erste Teil DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ ist seit dem 1. Februar 2021 gültig. Der zweite Teil, die DIN EN 50699:2021-06; VDE 702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist seit dem 1. Juni 2021 gültig. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene wurden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben. Für die DIN VDE 0701- 0702:2008-06 gilt eine Übergangsfrist bis 21. September 2023.

Bernd Lausch, Diplomingenieur Elektrotechnik und Leiter Operational Technical Support, Apleona GmbH: „Eine Elektrofachkraft muss damit künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0702 für die Wiederholungsprüfungen, unter den Anwendungsbereich der neuen DIN VDE 0701 fallen die Prüfung von Geräten nach Reparatur. Für Leitungen über 1,5 mm² gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Die Ableitstrommessung an isolierten Eingängen ist nun normativ festgelegt. Ergänzt wurde die Verwendung von Messgeräten nach DIN EN 61557-16 (VDE 0413-16).“

Die DIN VDE 0702 beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten. Damit erfüllt sie die europäische Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer. Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte, die über einen Stecker oder die fest an Endstromkreise mit einer Bemessungsspannung von mehr als 25 V AC und 60 V DC bis 1000 V AC und 1500 V DC und Strömen bis zu 63 A angeschlossen sind.

Die neue Norm DIN VDE 0702 ist nicht anwendbar für Geräte und Einrichtungen, die Teil von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 sind. Außerdem gilt sie nicht für Geräte, deren Installationsprüfungen und regelmäßigen Überprüfungen durch die DIN VDE 0100-600 abgedeckt sind. Hierzu zählen unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Photovoltaik-Wechselrichter und Stromrichter, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Leistungsantriebe, Geräte für EX-Bereiche oder den Bergbau allgemein, Geräte, für die andere Vorschriften für die Instandhaltung oder Überprüfung gelten, fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten erschienen. #Elektrofachkraft www.dgwz.de/neue-din-en-50699-vde-0702-wiederholungspruefung-elektrogeraete

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Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN 50699; VDE 0702 regelt Wiederholungsprüfungen für Elektrogeräte.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ortsveraenderliche-elektrische-betriebsmittel

DIN EN 50699; VDE 0702 – Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

DIN EN 50699; VDE 0702
Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

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Übersicht

Im Allgemeinen legen spezifische Produktnormen für unterschiedliche elektrische Geräte detaillierte Sicherheitsanforderungen fest, die vor dem In-den-Markt-Bringen, zum Teil auch zerstörend, an Baumustern zu verifizieren sind. Diese Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten.
Sie bietet insofern ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.

Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC bzw. 60 V DC bis zu 1000 V AC bzw. 1500 V DC; für einige Prüfparameter- oder Werte müssen die relevanten Produktnormen herangezogen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Geräte, für welche andere Vorschriften für Instandhaltung oder Überprüfung gelten, wie z. B. in den Bereichen Medizin, Bergbau, Lichtbogen-Schweißen, Ex-Schutz und Maschinen-Sicherheit.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel” der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50699 VDE; 0702:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und und stellt den zweiten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 vom Juni 2008 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde.

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Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50699; VDE 0702, Wiederholungsprüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktvitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

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Übersicht

Die Vornorm DIN VDE V 0827-1 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ für ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zu dessen abschließender Bearbeitung. Sie umfasst das technische Risikomanagement mit Schutzzieldefinition und Ablauforganisation sowie die notwendigen Vorgaben für eine Risikomanagementakte. Diese Vornorm definiert drei unterschiedliche Sicherheitsgrade mit den jeweils dafür benötigten Produktfunktionalitäten. Die Auswahl der einsetzbaren Produkte als technische Hilfsmittel innerhalb eines NGRS obliegt dem einzusetzenden Risikomanager. Die Auswahl der in einem NGRS verwendeten Technologien bestimmt die Art und Weise der Unterstützung zur Bewältigung von Notfall- und Gefahrenlagen.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-1:2016-07 ist im Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2015-04.

Inhalt

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1

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Stichworte
DIN VDE V 0827-1, NGRS, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, Risikomanagement, Schule, Sicherheit, Technische Regel, Technisches Risikomanagement, Teil 1, Vorschrift