Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-17 vom 16. November 2022

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.), damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden (Zufahrten schwarz markiert und Anstellflächen rot). Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2022-11 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

„Im Brandfall ist es nicht nur wichtig, möglichst schnell die Feuerwehr zu rufen, sondern auch die Befahrbarkeit der Flächen für Feuerwehrfahrzeuge zu garantieren. Versperrte, zu schmale oder gewichtsunbeständige Einfahrten dürfen kein Hinderungsgrund für einen Feuerwehreinsatz sein. Jedes Unternehmen benötigt derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen“, kommentiert Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neuer Norm-Entwurf DIN 14090:2022-11 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/normentwurf-din-14090-flaechen-feuerwehr

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

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Bildunterschrift: Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14090-flaechen-feuerwehr

DIN 14090

DIN 14090
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm 14090 legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Sie enthält die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Sie ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen, Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

Diese Norm wurde vom FNFW-Arbeitsausschuss (AA) 192.02 „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ erarbeitet.

Die aktuell gültige Norm DIN 14090:2024-02 ist im Februar 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN 14090:2003-05 vom Mai 2003. Die Norm wurde an den aktuellen Stand der Technik und an die aktuellen baurechtlichen Vorgaben angepasst.

Inhalt

 

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgabe

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Zugänge

3.2 Zufahrten

3.3 Aufstellflächen

3.4 Bewegungsflächen

4 Anforderungen

4.1 Zugänge

4.2 Zufahrten

4.3 Aufstellflächen

4.4 Bewegungsflächen

5 Darstellung der Flächen

Allgemeine Erläuterungen

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Brandschutzpläne

Weitere Informationen

Stichwörter

Norm, Flächen, Feuerwehr, Flächen für die Feuerwehr, Brandschutz, Bewegungsflächen, Durchgänge, Zugänge, Aufstellflächen, Instandhaltung, Zufahrten, Durchgänge, DIN 14090

DIN VDE 0833-2: Neue Fassung zum Juni 2022

DIN VDE 0833-2 – Neue Fassung zum Juni 2022

Eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ ist zum Juni 2022 erschienen. Die Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit der DIN VDE 0833-1 „Teil 1: Allgemeine Festlegungen“ und der DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“. Die Norm enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

DIN VDE 0833-2: Neue Fassung zum Juni 2022

Quelle: Hekatron

Die DIN VDE 0833-2 richtet sich insbesondere an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Für das Brandmeldekonzept gilt insbesondere DIN 14675-1.

Die aktualisierte Fassung ersetzt damit DIN VDE 0833-2 VDE 0833-2 Berichtigung 1:2019-10 sowie DIN VDE 0833-2 VDE 0833-2:2017-10.

Weitere Informationen

Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-09 vom 14. Juni 2022

Zum 1. Juni 2022 ist eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die zuletzt gültige Fassung vom Oktober 2017 wurde im Jahr 2019 berichtigt. Zudem wurde im Mai 2020 der Entwurf für eine Änderung A1 veröffentlicht. Bei der neuen Fassung handelt es sich vor allem um eine Zusammenführung dieser Dokumente.

Die DIN VDE 0833-2 ist eine der wesentlichen Anwendungsnormen, wenn es um den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) geht. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 „Teil 1 – Allgemeine Festlegungen“ und DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“.

Die Norm richtet sich an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz und seit September 2021 Vorsitzender des DKE-Arbeitskreises für die Erarbeitung der DIN VDE 0833-2 sowie des Arbeitskreises für die Konsolidierung der Anwendungsnormen: „Die neue Norm soll unter anderem eine Klarstellung hinsichtlich der Alarmierungsfunktion von Brandmeldeanlagen mit sich bringen. Dabei mag die Tatsache, ob Brandmeldeanlagen mit Alarmierungsfunktion als Alarmierungsanlage zählen oder nicht, auf den ersten Blick als unwichtig erscheinen. Sie wirkt sich allerdings insbesondere auf die Anforderungen an den Funktionserhalt aus. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Regelwerks wurden hier in der Vergangenheit häufig kostenintensive Maßnahmen umgesetzt, die zur Schutzzielerfüllung gar nicht erforderlich waren.“

Bereits jetzt wird an der zukünftigen Fassung der DIN VDE 0833-2 gearbeitet. Denn mittelfristig soll die Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Überschriftenstruktur erhalten und mit weiteren nationalen und europäischen Anwendungsnormen abgeglichen werden.

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Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Die neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen wurde zum 1. Juni 2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-0833-2

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-50710

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DIN EN 1125

DIN EN 1125
Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

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Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Paniktürverschlüssen fest, die mechanisch entweder über eine horizontale Griffstange oder eine horizontale Druckstange betätigt werden und die speziell für die Benutzung in Paniksituationen gebaut sind.

Gegenüber DIN EN 1125:2002-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Teile des Anwendungsbereiches wurden in die Einleitung aufgenommen;
  • Definitionen wurden erweitert;
  • Bild A.1 wurde neu aufgenommen;
  • Tabellen 1, 3, 4 und 5 wurden neu aufgenommen;
  • Klassifizierung wurde erweitert;
  • Anhang D wurde dem Inhalt angepaßt;
  • Anhang ZA wurde insgesamt überarbeitet;
  • Literaturverzeichnis wurde ergänzt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 1125:2008-04 ist im April 2008 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 1125:2002-06 vom Juni 2002.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis DIN EN 1125:2008-04

  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Konstruktionsanforderung

4.2 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

4.3 Anforderungen an die Produktinformation

5 Prüfungen – Allgemeines und Prüfeinrichtung

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfeinrichtung

6 Prüfverfahren – Durchführung

6.1 Allgemeines

6.2 Durchführung – Prüfling A – Umweltprüfungen

6.3 Durchführung – Prüfling B – Konstruktions- und Gebrauchstauglichkeitsprüfungen

7 Klassifizierung

7.1 Klasse der Nutzung

7.2 Dauerfunktionstüchtigkeit

7.3 Masse der Tür

7.4 Eignung für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren

7.5 Sicherheit – Personenschutz

7.6 Korrosionsbeständigkeit

7.7 Sicherheit – Einbruchschutz

7.8 Überstand der horizontalen Betätigungsstange

7.9 Betätigungsart der horizontalen Betätigungsstange

7.10 Anwendungsbereich der Tür

7.11 Beispiel für die Klassifizierung

8 Kennzeichnung

8.1 Auf dem Produkt

8.2 Auf der Verpackung

8.3 Auf den Einbauanweisungen

8.4 Einsteckschloss in Verbindung mit einer separaten horizontalen Betätigungsstangeneinheit

9 Konformitätsbewertung

9.1 Erstprüfung

9.2 Probenahme, Prüfung und Konformitätskriterien

9.3 Werkseigene Produktionskontrolle

9.4 Periodische Prüfung (aller Produkte)

9.5 Jährliche Prüfung (aller Produkte

Anhang A Einbau- und Befestigungsanweisungen (normativ)

Anhang B Zusätzliche Anforderungen an Paniktürverschlüsse für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren (normativ)

Anhang C Wartungsanweisungen (normativ)

Anhang D Flussdiagramm der Prüfabläufe (normativ)

Anhang E Leitfaden für die Auswahl der zutreffenden Produktnormen für bestimmte Fluchttür-Anwendungen (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und dengrundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG, EG-Bauproduktenrichtlinie (informativ)

Literaturverzeichnis

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Weitere Informationen

Stichwörter

Paniktürverschlüsse, Schlösser, Baubeschläge, Rettungswege, Rettungstüren, Prüfung, Prüfverfahren, Sicherheit, Norm, DIN EN 1125

DIN EN 179 Notausgangsverschlüsse

DIN EN 179
Schlösser und Baubeschläge – Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 179 legt Anforderungen an die Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Notausgangsverschlüssen fest, die mechanisch entweder über einen Drücker oder eine Stoßplatte betätigt werden und für Anwendungsfälle vorgesehen sind, in denen die Entstehung einer Paniksituation unwahrscheinlich ist

Die aktuell gültige Norm DIN EN 179:2008-04 ist im April 2008 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 179:2002-06 aus dem Juni 2002 ergänzt. Gegenüber der Vorgängernorm DIN EN 1125 aus dem Jahr 2002 wurden Teile des Anwendungsbereichs von DIN EN 1125 in die Einleitung aufgenommen, die Definitionen erweitert, das Bild A.1 sowie die Tabellen 1, 3, 4 und 5 neu aufgenommen. Die Klassifizierung wurde erweitert, und der Anhang D wurde dem Inhalt angepasst. Der Anhang ZA wurde insgesamt überarbeitet, und das Literaturverzeichnis wurde ergänzt.

Die Europäischen Normen wurden in der CEN/TC 33/WG 4 „Schlösser und Baubeschläge“ erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-50 AA „Panik- und Notausgangsverschlüsse“ im NABau zuständig.

Inhalt

  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Konstruktionsanforderungen

4.2 Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

4.3 Anforderungen an die Produktinformation

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfeinrichtung

6 Prüfverfahren – Durchführung

6.1 Allgemeines

6.2 Durchführung – Prüfling A – Umweltprüfungen

6.3 Durchführung – Prüfling B – Konstruktions- und Gebrauchstauglichkeitsprüfungen

7 Klassifizierung

7.1 Klasse der Nutzung

7.2 Dauerfunktionstüchtigkeit

7.3 Masse der Tür

7.4 Eignung für die Verwendung an Feuerschutz-/Rauchschutztüren

7.5 Sicherheit — Personenschutz

7.6 Korrosionsbeständigkeit

7.7 Sicherheit — Einbruchschutz

7.8 Überstand des Bedienelements

7.9 Betätigungsart

7.10 Anwendungsbereich der Tür

7.11 Beispiel für die Klassifizierung

8 Kennzeichnung

8.1 Auf dem Produkt

8.2 Auf der Verpackung

8.3 Auf der Einbauanweisung

8.4 Einsteckschloss in Verbindung mit einem separaten Bedienelement

9 Konformitätsbewertung

9.1 Erstprüfung

9.2 Probenahme, Prüfung und Konformitätskriterien

9.3 Werkseigene Produktionskontrolle

9.4 Periodische Prüfung (aller Produkte)

9.5 Jährliche Prüfung (aller Produkte)

Anhang A Einbau- und Befestigungsanweisungen (normativ)

Anhang B Zusätzliche Anforderungen an Notausgangsverschlüsse für die Verwendung an Rauchschutz-/Feuerschutztüren (normativ)

Anhang C Wartungsanweisung (normativ)

Anhang D Flussdiagramm der Prüfabläufe (normativ)

Anhang E Leitfaden für die Auswahl der zutreffenden Produktnormen für bestimmte Fluchttür-Anwendungen (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG, EG-Bauproduktenrichtlinie (informativ)

Literaturhinweise

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Weitere Informationen

Stichwörter

Schlösser, Baubeschläge, Notausgangsverschlüsse, Prüfverfahren, Prüfung, Paniksituation, Notsituation, Fluchtwege, Rettungswege, DIN EN 179, Norm

DIN EN 50710

DIN EN 50710
Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen

ÜbersichtNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die vorliegende Norm legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten über Fernzugangsinfrastruktur (RAI, englisch: remote access infrastructure), ausgeführt am Standort oder von außerhalb (zum Beispiel über IP-Verbindungen), für die folgende Anlagen fest:

a) Brandsicherheitsanlagen, unter anderem Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen;
b) Sicherheitsanlagen, unter anderem Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen;
c) Personen-Hilferufanlagen;
d) eine Kombination solcher Anlagen;
e) mit den Anlagen a) – d) verbundene Managementsysteme.

Dieses Dokument behandelt nicht:
a) die Fernzugangsinfrastruktur, die in der Reihe EN 50136 behandelt wird;
b) Standortdienste ohne Verwendung von Fernverbindungen.

Für die Norm ist das DKE/K 713 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 50710:2022-05 tritt im Mai 2022 in Kraft und ersetzt DIN EN 50710:2020-05; VDE 0830-101-1:2020-05 – Entwurf vom Mai 2020.

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 Weitere Informationen

Stichwörter

Sichere Ferndienste, Brandsicherheitsanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsanlagen, Personen-Hilferufanlagen, DIN EN 50710, VDE 0830-101-1

DIN EN 50131-1

DIN EN 50131-1
Alarmanlagen – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen – Teil 1: Systemanforderungen

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Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene Verbindungen oder drahtlose Verbindungen verwenden.

Die Norm beinhaltet keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Anforderungen gelten auch für Anlageteile von EMA/ÜMA, die in Gebäuden installiert sind, die üblicherweise am Außenbereich eines Gebäudes montiert sind (zum Beispiel zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber). Außerdem legt die Norm Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Projektierung, Planung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung.

Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steuerung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Betrieb von EMA/ÜMA darf nicht von anderen Anwendungen negativ beeinflusst werden. Anforderungen an EMA/ÜMA-Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Betrieb der EMA/ÜMA-Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen nationalen Bedingungen. Diese konsolidierte Fassung enthält die Änderungen A1, A2 und A3.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50131-1:2021-07; VDE 0830-2-1:2021-07 ist im Juli 2021 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 50131-1:2017-12; VDE 0830-2-1:2017-12 vom Dezember 2017.

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Stichwörter

Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, EMA, ÜMA, Gefahrenmeldeanlagen, DIN EN 50131-1, VDE 0830-2-1, Vorschriften, Normen

DIN EN 115-2 zur Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen veröffentlicht

Neue Norm für Fahrsteige und Fahrtreppen

Zum Dezember erschien der zweite Teil der DIN EN 115 „Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen“. Teil 2 beinhaltet „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Fahrtreppen und Fahrsteige“. Ziel ist es, einen zu neu errichteten Fahrtreppen und Fahrsteigen vergleichbaren Sicherheitsstandard für Benutzer, Instandhaltungs- und Überwachungspersonal und Personen in unmittelbarer Umgebung sowie befugte Personen zu erreichen.

Die Norm ersetzt die Vorgängernorm vom Dezember 2010, die noch auf EN 115-1:2008 verwies, welche aber in 2017 ersetzt wurde. In der aktuellen Fassung werden daher zusätzliche Anforderungen – basierend auf EN 115-1:2017 – formuliert sowie eine neue Struktur der elektrischen Anforderungen mit Abschnitten für Schutzmaßnahmen, Sicherheit und Bedienelemente und Funktionen eingeführt.

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