Neues DGWZ-Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-14 vom 16. September 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ an. Damit werden Fachleute zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen zum sogenannten Regalinspekteur ausgebildet. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Montage und Statik, Instandhaltung und Reparatur, Gefährdungsbeurteilung und Unfallgefahren sowie Schutzmaßnahmen.

Nach DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und Geräte“ (BGR 234) müssen Einfahr-, Durchfahr-, Durchlauf-, Fachboden- und Kragarmregale, Mehrgeschossanlagen und Palettenregale von einer sachkundigen Person überprüft werden. Für die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss eine Ausbildung zum Regalinspekteur absolviert werden. Zur wöchentlichen Sichtkontrolle sind unter anderem Personen befähigt, die ein Seminar zum Regalprüfer besucht haben.

Regalanlagen sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu unterziehen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von Befähigten Personen nach § 2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV-Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ und die DGUV-Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ einzubeziehen.

Das zweitägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte der Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar mit Zertifizierung beträgt 645 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 9. bis 10. November 2021 in Hamburg und vom 23. bis 24. November 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare finden vom 18. bis 19. November 2021 und vom 6. bis 7. Januar 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/regalanlagen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Telefax   06172 98185-99
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Bildquelle: Hekatron Vertriebs GmbH
Bildunterschrift: Regalanlagen müssen regelmäßig gemäß DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/regalanlagen

Architektenkammer Berlin

Architektenkammer Berlin

Architektenkammer Berlin

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Architektenkammer Berlin stellt die berufliche Selbsverwaltung ihrer Mitglieder dar. Sie fungiert als Vertreter vor Politik, Wirtschaft, Verwaltung und den Medien sowie als Förderer der Baukultur und des Wettbewerbswesens und setzt sich für die Interessen und Belange ihrer Mitglieder ein. Auch für die Aus- und Fortbildung der Architekten sowie für die Überwachung der geschützten Berufsbezeichnung ist sie zuständig.

Die Kammer hat mehr als 9.000 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur.

Kontaktdaten

Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
Telefon 030 293307-0
Fax 030 293307-16
E-Mail kammer@ak‐berlin.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Berlin fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Berlin, Architektenkammern, Berlin, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

DIN EN 131-2

DIN EN 131-2

Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In der vorliegenden Europäischen Norm sind die allgemeinen Konstruktionsmerkmale, Anforderungen und Prüfverfahren für tragbare Leitern festgelegt. Gegenüber DIN EN 131-2:2012-08 wurde eine Klassifizierung für Leitern für den beruflichen und den nicht-beruflichen Gebrauch eingeführt. Zur Klassifizierung dienen unterschiedliche Anforderungen an die Festigkeit und bei Stehleitern an die Dauerhaltbarkeit. Die Festigkeitsprüfung erfolgt jetzt in Gebrauchsstellung. Zur Bestimmung der Dauerhaltbarkeit von Stehleitern wurde das Prüfverfahren nach DIN CEN/TS 16665 in die Norm einbezogen. Außerdem wurden Prüfungen zur Bestimmung des Wegrutschens der Leiter am Boden sowie zur Bestimmung der Festigkeit von seitlichen Stabilisierungseinrichtungen und eine Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern aufgenommen.

Für diese Norm ist das DIN-Gremium NA 042-04-20 AA „Spiegelausschuss zu CEN/TC 93 Leitern“ zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 131-2:2017-04 ist im April 2017 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 131-2:2012-08.

Inhalt

  • Nationales Vorwort
    • Änderungen
    • Frühere Ausgabe
  • Europäisches Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines

4.2 Werkstoffe

4.3 Ausführung

4.4 Oberflächenbeschaffenheit

4.5 Gelenke (Scharniere)

4.6 Spreizsicherungen

4.7 Sprossen/Stufen/Plattformen

4.8 Plattform

4.9 Leiterfüße und rutschhemmende Vorrichtungen

4.10 Schiebeleitern und Steckleitern

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Festigkeitsprüfung für alle Leitern

5.3 Durchbiegeprüfung der Holme

5.4 Seitliche Durchbiegeprüfung der Leiter

5.5 Abknickprüfung der unteren Holmenden

5.6 Senkrechte Belastung der Sprossen, Stufen und Plattformen

5.7 Verdrehprüfung der Sprossen und Stufen

5.8 Prüfung von Spreizsicherungen und Gelenken von Stehleitern

5.9 Prüfung der Einhakvorrichtungen an Sprossen/Stufen von Schiebeleitern und Mehrzweckleitern

5.10 Aufwipp-Prüfung der Plattform von Stehleitern

5.11 Zugprüfung der Leiterfüße

5.12 Prüfung der Haltevorrichtungen für Hand/Knie

5.13 Maximaler Leiterausschub

5.14 Prüfung einer dreiteiligen Mehrzweckleiter in A-Stellung

5.15 Verdrehungsprüfung für Stehleitern

5.16 Prüfverfahren für Kunststoffleitern

5.17 Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern

5.18 Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern

5.19 Festigkeitsprüfung für Anlegeleitern mit seitlichen Stabilisierungseinrichtungen, die sich mit der Leiter in der gleichen Ebene befinden

5.20 Festigkeitsprüfung für Anlegeleitern mit stabförmigen Stabilisierungseinrichtungen, die sich nicht mit der Leiter in der gleichen Ebene befinden

5.21 Verdrehungsprüfung bei Anlegeleitern

6 Kennzeichnung und Benutzerinformation

7 Zertifizierung

Anhang A Prüffolge (normativ)

Anhang B A-Abweichungen (informativ)

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Leitern, DIN EN 131-2:2017-04, DIN EN 131-2, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, Prüfverfahren, Überprüfung, Stehleitern, Anlegeleitern, Dauerhaltbarkeit, Befähigte Person, Norm

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist am 21. August 1996 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Die Maßnahmen müssen dabei auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender, vorausgesetzt es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrages nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Beamte gilt das ArbSchG so weit wie es von den einzelnen Bundesländern im Landesrecht geregelt ist.

Verordnungen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenArbSchG  Arbeitsschutzgesetz (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Vereinbarungen
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen

Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25 Bußgeldvorschriften
§ 26 Strafvorschriften

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Gesetze, Vorschrift, Richtlinie, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Pflichten, Maßnahmen

Architektenkammer Baden-Württemberg

Architektenkammer Baden-Württemberg

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Architektenkammer Baden-Württemberg steht ihren Mitgliedern als Serviceunternehmen, Interessenvertretung und Kontrollinstanz zur Verfügung. Mit ihrer eigenen Berufspolitik wirkt sie bei Gesetzen und Verordnungen mit. Die Gremien der Kammer werden demokratisch gewählt und verwalten sich daher selbst.

Die Kammer hat rund 25.700 Mitglieder aus den Bereichen Hochbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung.

Kontaktdaten

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon 0711-2196-0
Fax 0711-2196-101
E-Mail info@akbw.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Baden-Württemberg fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fortbildung anerkannt:

Präsenz-Seminare

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Baden-Württemberg, Architektenkammern, Baden-Württemberg, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Notstromversorgung

Übersicht Notstromversorgung

Übersicht zu Notstromversorgung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Notstromversorgungen treten bei Stromausfällen in Kraft und sorgen übergangsweise für eine ausreichende Stromversorgung der wichtigsten elektrischen Verbraucher durch das Notstromnetz. Um den Zusammenbruch der Notstromversorgung vorzubeugen, sollten nur Verbraucher an das Notstromnetz angeschlossen werden, die für den definierten Notbetrieb der Einrichtung relevant sind. Die angeschlossenen Verbraucher dürfen dabei nicht mehr Strom verbrauchen als der Notstromversorgung zur Verfügung steht. Bei örtlich bedingten Notstationen sollte eine separate Notstromversorgung angebracht werden, um eine fortlaufende Stromzufuhr zu generieren. Bei der Notstromversorgung wird grundsätzlich unter der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) und den Ersatzstromanlagen unterschieden.

Unterbrechungsfreie Stromversorgungen beziehen ihre Energie aus Akkumulatoren. So sorgen sie für einen unterbrechungsfreien Betrieb und werden dementsprechend zum Schutz hochsensibler technischer Systeme eingesetzt. USV-Anlagen sind dabei nur für eine kurze Überbrückungszeit vorgesehen. In dieser Zeit können die ausgefallenen Systeme zurückgefahren und wieder in Betrieb gebracht werden. Dauert dieser Prozess zu lange, übernimmt die Ersatzstromanlage die weitere Stromversorgung.

Die Ersatzstromanlage besteht aus Notstromaggregaten, die von Dieselmotoren angetrieben werden. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes eingesetzt, wenn die öffentliche Energieversorgung ausfällt. Die Übernahme der Netzversorgung benötigt hierbei eine Anlaufzeit von mehreren Sekunden und ist daher nicht unterbrechungsfrei. Wie lange die Ersatzstromanlage in Betrieb bleiben kann ist dabei von den zur Verfügung stehenden Kraftstoffen abhängig. Als umweltfreundlichere Alternative können diese auch aus Batteriespeichersystemen und Brenstoffzellen bestehen.

Normen und Vorschriften

Für Notstromversorgungen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Norm DIN EN 16005 Berichtigung 1: Nutzungssicherheit - Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 16005

DIN EN 16005
Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die vorliegende Europäische Norm legt Anforderungen an die Gestaltung von sowie Prüfverfahren für kraftbetätigte Innen- und Außentüren fest. Derartige Türkonstruktionen können elektromechanisch, elektro-hydraulisch oder pneumatisch betrieben sein. Diese Europäische Norm deckt die Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Türen ab, die für den üblichen Zugang sowie in Fluchtwegen und als Feuer- und/oder Rauchschutztüren eingesetzt werden. Die abgedeckten Türbauarten umfassen kraftbetätigte Schiebe-, Schwing- und Karusselltüren, einschließlich Türen mit Masseausgleich und Falttüren mit einem horizontal bewegten Flügel. Kraftbetätigte Schlupftüren, die Teil anderer Türen sind und deren bestimmungsgemäßer Hauptverwendungszweck darin besteht, einen sicheren Zugang für Personen zu bieten, werden durch den Anwendungsbereich dieser Norm abgedeckt.

Die vorliegende Europäische Norm behandelt alle für kraftbetätigte Türen relevanten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse für den Fall, dass die Türen bestimmungsgemäß sowie unter vernünftigerweise durch den Hersteller vorhersehbaren Fehlanwendungsbedingungen benutzt werden.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 16005:2013-1 ist im Januar 2013 in Kraft getreten und wurde durch die Norm DIN EN 16005 Berichtigung 1:2015-10 im Oktober 2015 ergänzt.

Inhalt

  • Nationales Vorwort
  • Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

1.1 Allgemeines

1.2 Ausschlüsse

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen

4.1 Allgemeines

4.2 Benutzerinformation

4.3 Antrieb

4.4 Tür

4.5 Auslösung

4.6 Vermeidung von Gefahrenstellen und Schutz an Gefahrenstellen

4.7 Zusätzliche Anforderungen

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Prüfbedingungen

5.3 Produktinformation zu Einbau, Betrieb und Wartung

5.4 Antrieb

5.5 Tür

5.6 Handbetätigung

5.7 Auslösung

5.8 Dauerfunktionsprüfung

5.9 Spezielle Prüfungen auf Gefährdungen an Karuselltüren

5.10 Prüfergebnisse

Anhang A Abbildung einiger wesentlicher Begriffe für verschiedene Türbauarten (informativ)

Anhang B Messstellen (normativ)

Anhang C Prüfungen für Schutzeinrichtungen (normativ)

Anhang D Piktogramm für Menschen mit Behinderung (informativ)

Anhang E Piktogramm für Not-Break-Out-Funktion (informativ)

Anhang F Türen mit Niedrigenergieantrieb (normativ)

F.1 Geschwindigkeitseinstellungen für kraftbetätigte Drehflügeltüren

F.2 Geschwindigkeitseinstellungen für kraftbetätigte Schiebetüren mit Niedrigenergieantrieb

Anhang G Absicherung von kraftbetätigten Drehflügeltüren (normativ)

Anhang H Gefahrenstellen an Karusselltüren (informativ)

Anhang I Prüfbuch (normativ)

Anhang J Auflistung der durch diese Norm abgedeckten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse (informativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (informativ)

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Kraftbetätigte Türen, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Nutzungssicherheit, Prüfung, Überprüfung, Prüfverfahren, Befähigte Person, Norm, DIN EN 16005, Berichtigung 1

DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103

DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Internationale Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sie behandelt auch die Gefahren, die von der Bewegung der Tore, Türen, Garagentüren und Fenster ausgehen. Batteriebetriebene Geräte und andere mit Gleichstrom betriebene Geräte fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Antriebe, die Teil von kraftbetätigten Türen, Toren, Fenstern und Garagentüren sind, die für die Verwendung durch geschultes Personal in Läden, in gewerblichen Betrieben und in landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen sind, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören zum Beispiel:

  • Antriebe für Falttüren
  • Karusselltüren
  • Rolltore
  • Dachfenster
  • mehrteilige Überkopf-Türen
  • Drehflügel- und Schiebetore und -türen

Zuständig ist das DKE/UK 511.11 „Motorische Geräte“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103:2016-05 ist im Mai 2016 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103:2010-05 vom Mai 2010.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis (PDF)

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Kraftbetätigte Türen, Tore, Türen, Fenster, Sicherheit, elektrische Geräte, Falltüren, Karusseltüren, Rolltore, Dachfenster, mehrteilige Überkopf Türen, Drehflügel, Schiebetore, Anforderung, Antriebe, Befähigte Person, Norm, DIN EN 60335-2-103, VDE 0700-103, Teil 2

Ingenieurkammer Sachsen

Ingenieurkammer Sachsen

Ingenieurkammer Sachsen

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Ingenieurkammer Sachsen ist die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung sächsicher Ingenieure aller Fachrichtungen. Sie ist Partner für Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik sowie Dienstleister für ihre Mitglieder. Zudem unterstützt sie die Ingenieure bei der Rechtsberatung, steht ihnen in Fragen der Berufspolitik zur Seite und sorgt für ihre stetige Fortbildung durch qualifizierte Angebote.

Die Kammer hat derzeit mehr als 3.000 Mitglieder, die aus Ingenieuren aller Fachrichtungen bestehen und als Freiberufler, Selbständige, Angestellte oder Beamte tätig sind.

Kontaktdaten

Annenstraße 10
01067 Dresden
Telefon 0351 43833-60
Fax 0351 43833-80
E-Mail post@ing-sn.de

Fortbildungspunkte

Die Ingenieurekammer Sachsen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Ingenieurekammer Sachsen, Ingenieurkammer, Sachsen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

DGWZ stellt Seminarprogramm 2021/2022 vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-13 vom 25. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2021 und das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung ergänzt das Fachgebiet Arbeitsschutz das Programm. In diesem Zeitraum finden regelmäßig mehr als 240 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 90 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Im neuen Themenbereich Arbeitsschutz vermitteln zwei Seminare die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln erforderlich ist. Das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen über Bauarten und Kennzeichnung, Einsatzmöglichkeiten, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflichten. Das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ schult Fachkräfte, damit sie die Prüfungen selbständig durchführen dürfen. Es richtet sich an das Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die DGWZ bietet die Seminare in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare an. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch.

1.706 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2021/2022. #Seminare #TGA #Arbeitsschutz www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021-2022

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www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021-2022

Neues DGWZ-Programm für 2021-2022 veröffentlicht

Bildquelle: bnenin – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2021/2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare