Ingenieurkammern

Ingenieurkammern sind für die Wahrung und Förderung der Ingenieurtätigkeit zum Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören die Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und die Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen. Sie stehen außerdem als Schiedsstelle und Schlichtungsauschuss bei außergerichtliche Beilegungen von Streitigkeiten zur Stelle und dienen Behörden und Gerichten durch Gutachten als Berater und Unterstützer.

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Ingenieurkammern, Ingenieure, Kammern, Fortbildung, Fortbildungspunkte