Atomkraftwerk, Atomkraft, Atomstrom, Energiewende, Erneuerbare Energien, Isar, Emsland, Neckarwestheim

Geht 2022 das Licht aus?

Die Energiepreise steigen schon jetzt ins Uferlose und Versorgungssicherheit ist durch die erneuerbaren Energien noch nicht gesichert. Aber Ende 2022 ist es soweit, wenn die letzten drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 abgeschaltet werden. Geht dann das Licht aus? Zum Glück können wir weiterhin Atom- und Kohlestrom aus dem Ausland importieren und mit russischem Gas die Netze stabilisieren. Aber unabhängiger, ökologischer und günstiger wird das nicht!

Nach Elbphilharmonie und Berliner Flughafen wird in 2022 endlich die dritte deutsche Großbaustelle fertig, mit der Eröffnung der Bahnstrecke Wendlingen-Ulm. Dann dauert es hoffentlich nicht mehr lange, bis auch das große Loch von Stuttgart 21 zugeschüttet und diese Wunde im deutschen Planungswesen verheilt ist.

Viel Phantasie hat E. T. A. Hoffmann mit seinen Märchen und Spukgeschichten bewiesen, in denen es von sprechenden Tieren, Fabelwesen, Dämonen und Automaten wimmelt. Der vielseitige Schriftsteller, Jurist, Zeichner, Musiker, Komponist und Beamte hätte auch für manches heutige Problem bestimmt eine kreative Lösung gefunden. Er ist vor 200 Jahren in Berlin gestorben. Im selben Jahr wie Johann Gregor Mendel. Der Mönch und Naturforscher hat Erbsen gezählt und damit die nach ihm benannten Vererbungsgesetze entdeckt. Mendel gilt als Vater der modernen Genetik. Für die heutige Impfstoffentwicklung reicht Erbsen schon lange nicht mehr aus.

2022 könnte wieder mancher Termin mit denen der Fußballfans kollidieren, wenn vom 21. November bis 18. Dezember zur Fußballweltmeisterschaft in Katar der Ball rollt.

Und im Mai findet in der EU mal wieder der Zensus statt, die Volkszählung. Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für zahlreiche statistische Berechnungen. Dabei sind Volkszählungen keine Neuzeitliche Erfindung. Maria und Joseph zogen nach Betlehem, um sich ins kaiserliche Register eintragen zu lassen. Im Deutschen Reich wurden Volkszählungen regelmäßig alle fünf Jahre durchgeführt und selten hat eine Volkszählung so viel Unwillen auf sich gezogen wie 1987, als das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht zur informatiellen Selbstbestimmung festschrieb und die Zählung auf Ablehnung in vielen Schichten der Bevölkerung stieß.

Am 2. März ist es 50 Jahre her, dass der Club of Rome in seinem Bericht die Grenzen des Wachstums der Weltwirtschaft benannt hat. Die Diskussion dazu hat bis heute in einer pandemiegeplagten Welt, gestörten globalen Lieferketten und einer jungen Generation, die unter dem Motto „Fridays for Future“ gegen den Klimawandel auf die Straße geht, nichts von seiner Aktualität verloren.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Gebäudeautomation

Übersicht Gebäudeautomation

Übersicht zu Gebäudeautomation

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Unter Gebäudeautomation (GA) – auch Domotik genannt – wird die autonome Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) eines Gebäudes verstanden. Mit der Integration von Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, Verschattung und anderen gebäudetechnischen Anlagen wird das Gebäude zu einem intelligenten Gesamtsystem. Immer mehr gewerbliche und öffentliche Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Flughäfen sowie Büro- und Verwaltungsgebäude werden zu sogenannten Smart Buildings optimiert. Gebäude mit Automationssystemen im privaten Bereich werden dagegen zu Smart Homes. Die GA ist effizienzfördernd, da ein smartes Gebäude den Ressourcenverbrauch und die Betriebskosten senken soll. Zum anderen wird die Sicherheit und der Komfort im Gebäude erhöht.

Gebäudeautomations-Systeme sind in drei Ebenen unterteilt:

  • Feldebene
  • Automationsebene
  • Managementebene

Normen und Vorschriften

Für Gebäudeautomation gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Gebäudeautomation, GA, Domotik, autonom, automatische Steuerung, Regelung, Überwachung, Smart Buildings, Smart Homes, Energieeffizienz, Sicherheit, Technische Gebäudeausrüstung

Perimeter Protection - Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit

Perimeter Protection 2025 – Nürnberg Messe

Perimeter Protection 2022

Perimeter Protection 2025 – Nürnberg Messe

14. – 16. Januar 2025 Nürnberg

Ticketpreise | Hallenpläne | Produktgruppen | Besucher | Veranstalter | Ansprechpartner | Weitere Informationen

Die Internationale Fachmesse für Perimeter-Schutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit findet vom 14. bis zum 16. Januar 2025 in Nürnberg statt. Die mittlerweile sechste Auflage der Kongressmesse startete erstmalig im Jahr 2010 und bietet ihren Besuchern seither einen Ort für den fachlichen Ausstausch rund um mechanische, elektrische und elektronische Schutzmaßnahmen für Freigelände.

Rund 166 Aussteller und mehr als 4.000 Besucher (Stand 2020) sind in einem Turnus von 2 Jahren auf der Messe anzutreffen. Das Angebot reicht dabei von klassischen mechanischen Schutzmaßnahmen wie Zäunen, Toren und Schranken bis zu Videoüberwachung, Einbruchmeldesystemen oder Zutrittskontrolle mittels Biometrie hin. Auch Diskussionen von erstklassigen Rednern über die neuesten Entwicklungen der Sicherheitsbranche und zukünftigen Anforderungen in dem Bereich sind auf der Kongressmesse zu finden.

Ticketpreise

  • Tageskarte: EUR 31 (2023)
  • Dauerkarte: EUR 44 (2023)

Hallenpläne

Produktgruppen

  • Zäune, Zaunsysteme
  • Tore, Torsysteme
  • Zutritts – und Zufahrtssperren
  • Elektronische Alarmierungssysteme
  • Außenbeleuchtung
  • Ballistisch geschützte Produkte und Systeme
  • Drohnendetektion und -abwehr
  • Werkzeuge/ Maschinen
  • Behörden, Dienstleistungen, Verbände, Verlage

Besucher

Wichtigste Besuchergruppen

  • Sicherheitsbeauftragte
  • Haustechniker/ Hausmeister
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit/ Beauftragte Personen
  • technisches Personal von Hersteller-/ Montage-/ Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von öffentlichen Einrichtungen

Veranstalter

NürnbergMesse GmbH
Messezentrum
90471 Nürnberg

Telefon: 0911 8606-0
Fax: 0911 8606-8228

E-Mail: info@nuernbergmesse.de
Website der Nürnberg Messe: www.nuernberg.com
Website der Perimeter Protection: www.perimeter-protection.de

Ansprecherpartner

Carl Veldman
Team BesucherService

Weitere Informationen

Stichworte
Perimeter Protection, Nürnberg Messe, Nürnberg, Perimeterschutz, Gebäudesicherheit, Sicherheitstechnik, Zauntechnik, Messe, Kongress, 2025

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

DIN EN 15635

DIN EN 15635

Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Übersicht | InhaltNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In dieser Norm werden Leitlinien für die betrieblichen Aspekte, bezogen auf die statische Sicherheit von Lagersystemen, vorgelegt. Die Norm minimiert die Risiken und Folgen von gefahrenträchtigen Arbeitsabläufen oder Konstruktionsschäden. In Deutschland ist die Benutzung von Betriebsmitteln durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Soweit zutreffend, haben diese Anforderungen Vorrang vor den Anforderungen dieser Norm.

Die Europäische Norm wurde vom Sekretariat: UNI, Italien CEN/TC 344 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“ ausgearbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Norm sind vom Arbeitsausschuss NA 020-00-17 AA „Statische Regale aus Stahl“ im NAEBM wahrgenommen worden, der auch die Deutsche Fassung erstellt hat

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ ist im August 2009 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis (PDF)

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Regalanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN EN 15635, Ortsfeste Regalsysteme, Regalanlagen, Regalsysteme aus Stahl, Anwendung, Wartung, Lagereinrichtungen, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Norm, Vorschrift, Befähigte Person

VDI 2166 Blatt 2

VDI 2166 Blatt 2
Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität

Übersicht | InhaltTechnische Regel bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Neben Fahrzeugen mit alleinigem Antrieb durch einen Verbrennungsmotor steigt die Anzahl der elektrisch ladbaren Hybridfahrzeuge, Elektrofahrzeuge und elektrisch angetriebenen oder unterstützten Zweiräder. Die Ladeinfrastruktur muss daher bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität sowie die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst.

Sie gibt Empfehlungen für:

  • Wohngebäude,
  • Verkaufsstätten,
  • Arbeitsstätten,
  • Parkhäuser
  • und Tiefgaragen.

Die Richtlinie hilft Planern, Architekten und Bauherren die Ladeinfrastruktur für die oben genannten Fahrzeuge in oder an Gebäuden zu integrieren.

Die aktuell gültige Richtlinie VDI 2166 Blatt 2:2020-09 ist im September 2020 in Kraft getreten und ersetzt die VDI 2166 Blatt 2:2015-10 vom Oktober 2015.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Technische Regel bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen für Ladestationen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

VDI, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, Energiebedarf, Gebäudeplanung, Gebäudetechnik, Ladeinfrastruktur, Ladeplätze, Ladesäulen, Ladestationen, Leitfaden, Neubauten, Planung

Ladesäulenverordnung (LSV)

Ladesäulenverordnung (LSV)

Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile

Ladesäulenverordnung (LSV)

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Die Ladesäulenverordnung (LSV), die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet wurde, ist am 17. März 2016 in Kraft getreten und durch Artikel 1 der „Ersten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung“ des Bundesgesetzblatts am 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden. Mit ihr wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt.

Die vorliegende Verordnung regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile sowie weitere Aspekte des Betriebes von Ladepunkten wie Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung.

Elektromobile werden in der Verordnung als ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug der Klassen M1 und N1 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 bezeichnet. Ladepunkte sind dementsprechend Einrichtungen, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt sind und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann.

Inhalt

Ladesäulenverordnung (LSV)

Normenbestellung FeststellanlagenLSV  Ladesäulenverordnung (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Eingangsformel

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Mindestanforderungen an die technische Sicherheit und Interoperabilität

§ 4 Punktuelles Aufladen

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

§ 6 Kompetenzen der Regulierungsbehörde

§ 7 Ladepunkte mit geringer Ladeleistung

§ 8 Übergangsregelung

Schlussformel

Weitere Informationen

DIN 14675-1:2020-01 Brandmeldeanlagen - Teil 1: Aufbau und Betrieb

DIN 14675-1

DIN 14675-1
Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb“ enthält Änderungen an die Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen.

Ziel des Dokuments ist es zusammen mit den Normen der Normenreihe VDE 0833 die Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, durch normative Festlegungen weitestgehend zu vereinheitlichen.

Dieses Dokument basiert auf dem Europäischen Dokument CEN/TS 54-14:2004 des CEN/TC 72, an dem Experten des DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-06 AA mitgearbeitet haben.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-1: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen

4 Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

4.1 Allgemeines

4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

5 Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes

5.1 Schutzziele

5.2 Anforderungen

5.3 Schutzumfang der Überwachung

5.4 Alarmierung

5.5 Alarmorganisation

5.6 Dokumentation

5.7 Verantwortlichkeit und Kompetenz

6 Planung und Projektierung

6.1 Planung

6.2 Projektierung

7 Montage und Installation

7.1 Allgemeines

7.2 Anordung und Montage der Geräte

7.3 Installation des Leistungsnetzes

7.4 Radioaktivität

7.5 Dokumentation

7.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

8 Inbetriebsetzung

8.1 Allgemeines

8.2 Prüfung der Anlage

8.3 Inbetriebsetzungsprotokoll

8.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

9 Abnahme

9.1 Allgemeines

9.2 Überprüfung der Einhaltung des Planungsauftrages

9.3 Überprüfung der Einhaltung der technischen Funktionen

9.4 Abnahmeprotokoll

9.5 Dokumentation

9.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

10 Betrieb

10.1 Allgemeines

10.2 Feuerwehr-Laufkarten

10.3 Gebäudeübersicht

10.4 Detailplan

11 Instandhaltung

11.1 Allgemeines

11.2 Anforderungen an den Betreiber und dessen Pflichten

11.3 Anforderungen an den Instandhalter und dessen Pflichten

11.4 Beseitigung von Störungen

11.5 Prüfplan und Prüfungen für Inspektion, Wartung und Instandsetzung

11.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

12 Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen

12. 1 Allgemeines

12.2 Vernetzung der Brandmelderzentralen von bestehenden Brandmeldeanlagen mit Brandmelderzentralen von Erweiterungen im gleichen Objekt

12.3 Erweiterung und mehrstufige Modernisierung durch Ersetzen der vorhandenen Brandmelderzentrale

12.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13 Weitergehende Anforderungen für Sprachalarmanlagen

13. 1 Allgemeines

13.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13.3 Konzept für Sprachalarmanlagen

14 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Sprachalarmierung

14.1 Allgemeines

14.2 Vernetzung der Zentralen von bestehenden elektroakustischen Notfallwarnsystemen mit Sprachalarmanlagen bei Erweiterungen im gleichen Objekt

Anhang A Feuerwehr-Schlüsseldepot (normativ)

Anhang B Ansteuereinrichtungen und Schnittstellen von Brandmeldesystemen für andere Systeme (normativ)

Anhang C Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen (informativ)

Anhang D Brandschutz in Gebäuden (informativ)

Anhang E Kategorien für den Schutzumfang der Überwachung (informativ)

Anhang F Alarmierung (informativ)

Anhang G Inbetriebsetzung (informativ)

Anhang H Strukturen von Brandmeldesystemen (informativ)

Anhang I Beispiel für eine Feuerwehr-Laufkarte (informativ)

Anhang J Vertragliche Festlegungen für die Ersatzteilevorhaltung (informativ)

Anhang K Prüfplan für Brandmeldeanlagen (informativ)

Anhang L Beispiele für die Beschaltung (informativ)

Anhang M Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation (informativ)

Anhang N Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation bei Sprachalarmierung (informativ)

Anhang O Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen (informativ)

Anhang P Hinweise zu Anschlussbedingungen der Feuerwehren (informativ)

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675-1 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen

Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AHK) ist die Selbstverwaltung der Architekten im Land Hessen. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und des Berufsstandes gegenüber Öffentlichkeit, Gesellschaft und Politik. Zugleich ist sie dem Allgemeinwohl verpflichtet und sorgt für die Wahrung der Berufsbezeichnung des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaners mit der Führung von gesetzlichen Architektenlisten.

Derzeit betreut die Kammer mehr als 11.000 eingetragene Mitglieder.

Kontaktdaten

Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 1738 ‐0
Fax 0611 1738 – 40
E-Mail info@akh.de

Fortbildungspunkte

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen fordert jährlich insgesamt 32 Punkte für Fortbildungen in einem 4-jährigen Abrechnungszeitraum an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Hessen, Architektenkammern, Stadtplanerkammer, Hessen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen

Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Als Selbstverwaltungorgan ist die Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen für alle berufsrechtlichen Aufgaben der Architekten im Land Bremen verantwortlich. Die Kammer wurde im Jahr 1972 gegründet und kümmert sich um die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder sowie um die Kontrolle ihrer Berufspflichten. Auch die Förderung des Städtebaus, der Landespflege und der Baukultur sowie das Führen von Architektenlisten gehören zu ihren gesetzlichen Aufgaben.

Die mehr als 1400 Mitglieder der Kammer sind eingetragene Architekten, Innenarchitekten, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekten.

Kontaktdaten

Geeren 41-43
28195 Bremen
Telefon 0421 162689-0
Fax 0421 162689-9
E-Mail info@akhb.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer der freien Hansestadt Bremen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten. Mit einem Tagesseminar ist die jährliche Fortbildungspflicht bereits erfüllt.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Bremen als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Bremen, Architektenkammern, Bremen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Brandenburgische Architektenkammer

Brandenburgische Architektenkammer

Kontaktdaten | FortbildungspunkteSeminare | Weitere Informationen

Die Brandenburgische Architektenkammer wurde im April 1991 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Förderung der Baukultur, des Städtebaus und der Landschaftspflege sowie die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes und die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.

Zudem verwaltet sie die gesetzlich geführten Architektenlisten, in welche alle Kammermitglieder eingetragen werden, die Träger der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt und Stadtplaner sind.

Kontaktdaten

Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Telefon 0331 27591‐0
Fax 0331 27591-11
E-Mail info@ak-brandenburg.de

Fortbildungspunkte

Die Brandenburgische Architektenkammer vergibt keine Punkte für Fortbildungen. Die Mitglieder der Kammer sind allgemein verpflichtet sich in einem dieser Themenbereich beruflich fortzubilden:

  • Öffentliches Baurecht
  • Privates Baurecht
  • Management und Kommunikation
  • Baupraxis
  • Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens

Zu jedem Themengebiet ist je eine Seminarveranstaltung nachzuweisen.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Brandenburgischen Architektenkammer als Fortbildung für den Themenbereich Baupraxis anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Brandenburgische Architektenkammer, Architektenkammern, Brandenburg, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung