Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Förderprogramme des Bauministeriums im Gebäudebereich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zum 1. Oktober 2024 ein Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) ins Leben gerufen. Für den energieeffizienten Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden gibt es einen Förderkredit bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben von der KfW-Bank. Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren und eine bis zu 10-jährige Zinsbindung und kann von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Investoren beantragt werden.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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bvfa veröffentlicht Merkblatt zu Wandhydranten

bvfa veröffentlicht Merkblatt zu Wandhydranten

Der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) hat im Juli 2024 ein Merkblatt zur überarbeiteten Norm DIN 14462:2023-07 veröffentlicht, welche die vorige Fassung DIN 14462:2012 ohne Übergangszeit ersetzt. Das Merkblatt informiert umfassend über die wesentlichen Änderungen, die sich auf die Anforderungen und den Einsatz von Wandhydranten in Gebäuden auswirken. Die neue DIN 14462 gilt seit Juli 2023 und regelt die Planung, Installation und Wartung von Wandhydrantenanlagen und enthält wichtige Neuerungen, die auf die Erhöhung der Sicherheit und Effizienz im Brandschutz abzielen.

In dem Merkblatt werden die relevanten Punkte der Normänderung praxisnah erläutert, um Fachleuten eine aktuelle Orientierungshilfe zu bieten. Besonders hervorgehoben werden Aspekte wie die Anpassung der Prüfanforderungen, neue Installationsvorgaben sowie die veränderten Wartungsintervalle. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur für den Brandschutz wichtig, sondern auch für die Sicherheit aller Gebäudenutzer.

Das Merkblatt steht auf der Website des bvfa kostenlos zum Download bereit und richtet sich an Planer, Installateure und Betreiber von Brandschutzanlagen, die sich über die aktuellen rechtlichen und technischen Standards informieren möchten.

Autor: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-20

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Oktober 2024 das neue Verfahren zur Zertifizierung von Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827-1 vorgestellt.

Bisher wurden alle geschulten Technischen Risikomanager nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung in das öffentliche Verzeichnis der DGWZ aufgenommen. Mit der neuen Zertifizierungsordnung muss nun ein Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Technischen Risikomanager gestellt werden. Die DGWZ prüft die Erfüllung der Voraussetzungen und nimmt anschließend die Eintragung in das Verzeichnis vor. Die Eintragung muss nach fünf Jahren erneut beantragt werden. Durch das neue Aufnahmeverfahren wird sichergestellt, dass die gelisteten Personen aktiv als Technische Risikomanager tätig sind und der Eintrag im Verzeichnis aktuell gehalten wird.

Das DGWZ-Verzeichnis umfasst Name, Firma und Kontaktdaten der Technischen Risikomanager. Diese haben ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung und eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachgewiesen. Die gelisteten Personen können eine Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) nach DIN VDE V 0827-1 eingesetzt werden soll.

Die Aufgaben des Technischen Risikomanagers sind in der DIN VDE V 0827-1 beschrieben. Auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr nimmt der Technische Risikomanager eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Die Ergebnisse werden in der Risikomanagementakte dokumentiert. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten für ein NGRS ab.

1.714 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ stellt im Oktober 2024 neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827-1 vor. www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neue-zertifizierung-technischer-risikomanager

Pressemitteilung: PM-2024-20-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager.pdf

DGWZ stellt neue Zertifizierung zum Technischen Risikomanager vor
Bild: Neue-Zertifizierung-Technischer-Risikomanager-DIN-VDE-V-0827-Presse.jpg
Bildquelle: Alexander Raths – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die DGWZ stellt die neue Zertifizierung für Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 vor.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/personal/technischer-risikomanager-din-vde-v-0827

Seminar: Photovoltaikanlagen - Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminar Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult Planer, Errichter, Betreiber und Fachkräfte nach VDE 0126-23-1, damit sie Photovoltaikanlagen selbständig planen, installieren, instandhalten und prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert 2 Tage:

1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 27.-28.03.2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-23.05.2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17.-18.07.2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08.-09.09.2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03.-04.11.2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25.-26.03.2025 – Frankfurt – freie Plätze
  • 08.-09.04.2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 06.-07.05.2025 – Berlin – freie Plätze
  • 03.-04.06.2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 01.-02.07.2025 – München – freie Plätze
  • 22.-23.07.2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 16.-17.09.2025 – Köln – freie Plätze
  • 07.-08.10.2025 – Hannover – freie Plätze
  • 11.-12.11.2025 – Leipzig – freie Plätze
  • 02.-03.12.2025 – Mannheim – freie Plätze

Teilnahmegebühr

825,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Photovoltaikanlagen dürfen gemäß VDE 0126-23-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden. Die Anlagen tragen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Für eine erfolgreiche Installation ist aktuelles Fachwissen in Planung und Errichtung unerlässlich, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Nutzen

Das zweitägige Seminar Photovoltaikanlagen vermittelt die nach VDE 0126-23-1 geforderte Sachkunde zur Fachkraft für Photovoltaikanlagen, damit die Teilnehmer die Anlagen selbständig planen, installieren, betreiben und instand halten können. Neben den Grundlagen der Normen erhalten die Teilnehmer einen technischen Überblick über die Anlagen und ihre Leistungsmerkmale. Mit den Hinweisen zur Planung und Projektierung können die Teilnehmer auf fachlicher Augenhöhe die Anforderungen umsetzen. Checklisten für die Inspektion und Instandhaltung runden das Seminar ab.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter
  • Bauabteilungen in Unternehmen
  • Gebäudebetreiber und Behörden
  • Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche Personen
  • Dachdecker, Zimmerer, Schreiner
  • Heizungs-, Sanitär- und Klimatechniker
  • Glaser sowie Metallbauer

Voraussetzungen

Eine Fachkraft für Photovoltaikanlagen ist nach VDE 0126-23-1 eine Person, die geschultes Fachwissen hat, um eine Photovoltaikanlage nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß § 5.3 DIN VDE 0105-100 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Inhalte

  • Grundlagen und rechtliche Vorschriften
  • Technische Normen: DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2
  • Voraussetzungen für Fachkräfte
  • Zulässige Tätigkeiten elektrotechnisch unterwiesener Personen
  • Unterweisung über die Gefahren und Fehlerquellen
  • Schutzmaßnahmen
  • Leistungsmerkmale von Photovoltaikanlagen
  • Komponenten, Aufbau und Funktion
  • Montage, Installation, Betrieb/Wartung
  • Planung und Projektierung
  • Projektierungsbeispiele
  • Kabel, Leitungen und Stecksysteme
  • Grundlagen der Messung nach VDE und Sondermessungen
  • Erstellen von Prüfprotokollen, Dokumentation von Messergebnissen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Photovoltaik, Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitverordnung, VDE 0126-23-1, DIN EN 62446-1, VDE 0126-23-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2, VDE 0126-23-2, Befähigte, Person, Photovoltaik-Anlagenprüfung, Inspektion, PV-Prüfverfahren, Elektrotechnisch, EuP, Elektrofachkraft, EFK, Anlagenverantwortlicher, Anlagenbetreiber, Seminar, Online-Seminar, Solaranlage, 2024, 2025

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KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-18
vom 2. September 2024

Zum 1. September 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 49 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Dr.-Ing. Maximilien Kintz vom Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation berichtet, wie mittelständische Unternehmen Künstliche Intelligenz (KI) in ihrem Geschäftsalltag schon heute effektiv nutzen können.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), Brandschutzklappen, Photovoltaikanlagen, Trinkwasserhygiene und Brandmeldeanlagen. Der Beitrag zu Predictive Maintenance erläutert, wie ein nachhaltiger energieschonender Betrieb von modernen Gebäuden mit Hilfe von Predictive Maintenance in der Gebäudeautomation erreicht werden kann. Ein anderer Beitrag schildert, was es bei der Prüfung von Brandschutzklappen zu beachten gilt. Autor Andreas Telkemeier von der node.energy GmbH geht auf die Pflichten eines Betreibers von Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von der Anlagenleistung ein. In einem weiteren Beitrag werden die Vorteile von digitalen Wassermanagementsystemen zur Senkung des Legionellenrisikos vorgestellt. Darüber hinaus sind die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) durch eine Eingewiesene Person (EP) und eine Sachkundige Person (SP) Thema.

Der nächste Planerbrief Nr. 50 erscheint am 1. November 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49 der DGWZ vom September 2024. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-49

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: KI im Mittelstand ist Thema im Planerbrief Nr. 49 der DGWZ vom September 2024.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

 

 

Was bringt KI dem Mittelstand?

Egal in welcher Branche, egal wie digitalisiert das eigene Unternehmen bereits ist: Die Zeit ist reif, um auch im Mittelstand von Künstlicher Intelligenz (KI) zu profitieren. Doch wo fängt man an? Und wie lassen sich die größten Potenziale heben?

Sogenannte „Quick Wins“ sind KI-Anwendungsfälle, die direkt genutzt werden können. Aktuelle Paradebeispiele sind die automatische Übersetzung von Texten mit Werkzeugen wie DeepL, die Zusammenfassung längerer Texte und Hilfe bei der Softwareentwicklung mit ChatGPT oder die Bildgenerierung mit Bing Copilot. Diese Anwendungen sind einfach, qualitativ hochwertig, teilweise kostenlos und in vielen Fällen ohne Datenschutzbedenken direkt einsetzbar.

Wie erreicht ein Unternehmen die nächste KI-Stufe? Mit guten Voraussetzungen: KI-Basiswissen durch Schulungen für alle Mitarbeiter bis hin zur Geschäftsführung, etablierte Digitalisierung und durchdachtes Datenmanagement, definierte Prozesse, strategische Ziele und passende Partnerschaften. So kann KI in allen Bereichen Prozesse unterstützen, optimieren oder automatisieren. Aus Kundenanfragen automatisch das passende Angebot finden, die Produktion beschleunigen oder überwachen, neue Ideen und Impulse in Innovations- und Entwicklungsprojekte einbringen – all das ist heute schon mit KI möglich.

Auch in kleineren Unternehmen und regulierten Bereichen: Sie können und sollten das Thema KI jetzt angehen!

Autor: Dr.-Ing. Maximilien Kintz, Leitung Team Angewandte KI, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

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VdS-BrandSchutzTage 2024

Vom 4. bis 5. Dezember 2024 finden in Köln die VdS-BrandSchutzTage, die internationale Fachmesse für den vorbeugenden baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, statt. Darüber hinaus bieten die begleitenden Fachtagungen Besuchern die Möglichkeit, sich über Trends und neue Lösungen z.B. bei Feuerlöschanlagen, Sprachalarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und im baulichen Brandschutz zu informieren.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Nachhaltigkeit dank Predictive Maintenance

Der nachhaltige Betrieb von modernen Gebäuden sieht sich drei wesentlichen Herausforderungen gegenüber: den Energiebedarf zu verringern, die Kosten zu senken und die Verfügbarkeit der gebäudetechnischen Anlagen zu erhöhen. Dies kann mittels Energiemonitoring und vorausschauender Instandhaltung, engl. Predictive Maintenance, gelingen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine Gebäudeautomation, die über eine Gebäudeleittechnik (GLT) visualisiert wird.

Digitale Technologien wie IoT-Sensoren und Künstliche Intelligenz, auch außerhalb einer GLT, überwachen dabei sowohl den Zustand der gebäudetechnischen Anlagen als auch das Innenraumklima mit u.a. Temperatur, Vibration, Bewegung oder Luftfeuchtigkeit. Ist eine Gebäudeleittechnik an ein Energy Operational Center aufgeschaltet, können Daten z. B. über eine Cloud ausgewertet und ausgetauscht werden. Im Energy Operational Center analysieren und verifizieren Energieingenieure zusätzlich zu automatisierten Verfahren die Messwerte verschiedener Systeme. Sie erkennen beispielsweise Abweichungen vom Regelbetrieb oder erhöhte Energieverbräuche. Diese Daten sind vor allem im Hinblick auf das Energiemonitoring interessant. Denn dank Fernaufschaltung können die Experten frühzeitig Einstellungen digital vornehmen und Gebäudeparameter an die jeweils aktuellen Erfordernisse anpassen. Das kann den Energieverbrauch und die Energiekosten im überwachten Gebäude bis zu 30 Prozent senken.

Predictive Maintenance der gebäudetechnischen Anlagen ist eine weitere Möglichkeit, die vorhandenen Daten zu nutzen. Bestimmte Signale wie etwa ein langsam erhöhter Stromverbrauch oder die schleichende Veränderung der Raumluftqualität deuten an, dass demnächst ein Filter gewechselt werden muss. Hinweise auf einen Verschleiß von bestimmten Teilen gibt dagegen die Vibrationsanalyse, die dank spezieller Sensoren möglich ist. Damit werden Wartungstermine nicht mehr nach dem Terminkalender abgestimmt, sondern nach Bedarf durchgeführt. Das minimiert Ausfall- und Stillstandzeiten und erhöht die Verfügbarkeit der gebäudetechnischen Anlagen.

Autor: Andreas Blassy, Head of Digital- und Energy Services, Caverion Deutschland GmbH

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Brandschutz in Lüftungsanlagen

Brandschutzklappen sind sicherheitsrelevante Bauteile. Eingebaut in Lüftungsleitungen, die durch Wände und Decken dringen können, grenzen sie Brandabschnitte gegeneinander ab und dienen so dem Brandschutz.

Im Normalbetrieb sind Brandschutzklappen geöffnet und ermöglichen das Strömen von Luft z. B. zwischen verschiedenen Räumen. Im Brandfall werden Brandschutzklappen geschlossen und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen können unterschiedlich betätigt werden: Mechanische Brandschutzklappen schließen federbetrieben über ein Schmelzlot bei ca. 72° C. Motorisch betriebene Brandschutzklappen, Brandschutzklappen mit Halte- oder Impulsmagneten sowie pneumatisch betätigte Brandschutzklappen schließen über einen Thermofühler oder ein Signal aus der Gebäudeleittechnik.

Brandschutzklappen müssen nach der europäisch harmonisierten Norm EN 15650 zertifiziert sein. In diesem Fall bringt der Hersteller ein CE-Label auf die Brandschutzklappe auf und bescheinigt damit, dass das Produkt alle notwendigen Vorgaben erfüllt. Dabei stellt sich das vermeintlich einfache System Brandschutzklappe jedoch als komplex dar. Es können nämlich risikobehaftete Unterschiede zwischen den verschiedenen Brandschutzklappen bestehen, die erst bei näherem Hinsehen zu Tage treten, letztlich aber maßgeblich sein können.

Beispiel: Welche Funktion oder welches Signal erwarten Sie, wenn Sie den Thermofühler einer motorischen Brandschutzklappe entsprechend der Wartungsvorgaben demontieren? Wie eingangs erwähnt sind Brandschutzklappen sicherheitsrelevante Bauteile, die Funktion „verbleibt in der Stellung Geschlossen“ wäre also durchaus sinnvoll, denn eine Offenstellung ohne Thermofühler hebelt die Grundfunktion der Brandschutzklappe komplett aus.

Bleibt die Klappe aber offen oder gibt es gar keinen Hinweis an der Klappe, beziehungsweise eine Rückkopplung an die Leitwarte und bestehen die programmierten Schließ- und Öffnungszyklen inklusive der Signale, dass die Brandschutzklappe ordentlich geöffnet oder geschlossen hat, fort, wird das Fehlen des Thermofühlers bis zur nächsten Wartung eventuell nicht bemerkt. Die Klappe wird im Brandfall nicht schließen und kann ihrer eigentlichen Funktion nicht nachkommen. Die Gebäudesicherheit ist somit nicht gegeben

Im Betrieb müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person geprüft und gewartet werden. Brandschutzklappen müssen notwendigen Vorgaben, Richtlinien und Normen, von Brandprüfungen über Reaktions- und Schließzeiten bis hin zur elektromagnetischen Verträglichkeit gerecht werden.

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Welche Pflichten haben Betreiber von Photovoltaikanlagen?

Wer eine Solaranlage auf dem Dach errichtet, muss bestimmte gesetzliche Pflichten erfüllen. So muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Für Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt-Peak (kWp) müssen die Betreiber einen Direktvermarkter beauftragen oder in speziellen Fällen die vergütungsfreie Einspeisung beantragen. Anlagen ab 1 Megawatt-Peak (MWp) sind stromsteuerpflichtig. Eine Befreiung davon ist aber möglich. Verkauft der Betreiber den Strom vor Ort, ist eine Erlaubnis als Versorger beim zuständigen Hauptzollamt einzuholen.

Der erzeugte Strom kann vom Betreiber für verschiedene Zwecke genutzt werden. Dieser muss dabei weder der Besitzer der Anlage noch der Besitzer der Immobilie sein. Beim Eigenverbrauch verbraucht der Betreiber der Anlage den Solarstrom selbst. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist und entsprechend Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Beim Verkauf vor Ort kann der Betreiber den Nutzern der Immobilie den Strom als sogenannten Mieterstrom verkaufen. Zudem können Betreiber für den Solarstrom, für den sie keine EEG-Förderung erhalten, Herkunftsnachweise dafür ausstellen lassen und diese selbst einlösen oder verkaufen.

Autor: Andreas Telkemeier, Onsite-PPA-Experte und Sales Manager, node.energy GmbH

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