Architektenkammer des Saarlandes

Architektenkammer des Saarlandes

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Die Architektenkammer des Saarlandes wurde 1948 gegründet und ist damit die älteste aller Architektenkammern in Deutschland. Unter anderem berät sie ihre Mitglieder bei Fragen zur Berufsausübung, überwacht die Einhaltung ihrer Berufspflichten und fördert die berufliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.

Sie vertritt 1.200 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner im Saarland.

Kontaktdaten

Architektenkammer Saarland Logo

Neumarkt 11
66117 Saarbrücken

Telefon: 0681 95441-0
Telefax: 0681 95441-11
E-Mail: info@aksaarland.de
Internet: www.aksaarland.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer des Saarlandes fordert jährlich insgesamt 16 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer des Saarlandes als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer des Saarlandes, Architektenkammern, Saarland, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Architektenkammer Rheinland-Pfalz

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Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz wurde 1950 gegründet. Landesweit setzt sie sich in Bündnissen und Kooperationen für bezahlbares Wohnen, hochwasserangepasstes Bauen und ein starkes Kammerwesen ein. Zudem steht sie in ständigem Austausch mit Parlamenten, Ministeriumsspitzen sowie politischen Entscheidungsträgern.

Derzeit betreut die Kammer ca. 5.800 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanerung.

Kontaktdaten

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Hindenburgplatz 6
55118 Mainz

Telefon: 06131 9960-0
Telefax: 06131 614926
E-Mail: kelber@akrp.de
Internet: www.diearchitekten.org

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Architektenkammern, Rheinland-Pfalz, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

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Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde 1970 gegründet. Sie fungiert als Interessenvertretung ihrer Mitglieder und arbeitet auf politischer Ebene daran, optimale Rahmenbedingungen für die berufliche Tätigkeit von Architekten und Stadtplanern zu schaffen. Zudem berät sie ihre Mitglieder bei technischen und juristischen Fragen des Planens und Bauens.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen betreut derzeit über 32.000 Mitglieder und ist damit die größte Länder-Architektenkammern in Deutschland.

Kontaktdaten

Zollhof 1
40221 Düsseldorf

Telefon: 0211 4967-0
Telefax: 0211 4967-99
E-Mail: info@aknw.de
Internet: www.aknw.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen fordert jährlich insgesamt 8 Punkte für Fortbildungen an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fortbildung anerkannt:

Präsenz-Seminare

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Architektenkammern, Nordrhein-Westfalen, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern

Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern

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Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern wurde im Mai 1991 gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört die Überwachung der Berufspflichten von Architekten. Darüber hinaus vertritt sie den Berufsstand der Architekten in der Gesellschaft, beteiligt sich an der Entwicklung von Gesetzen und Regelwerken und engagiert sich für die Interessen der Architektenschaft gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Medien.

Derzeit betreut die Kammer ca. 800 Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Mecklenburg-Vorpommern.

Kontaktdaten

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 59079-0
Telefax: 0385 59079-30
E-Mail: info@ak-mv.de
Internet: www.architektenkammer-mv.de

Fortbildungspunkte

Die Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern fordert insgesamt 16 Punkte für Fortbildungen in einem 2-jährigen Abrechnungszeitraum an. Ein Punkt entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Seminare

Folgende Seminare der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden von der Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern als Fortbildung anerkannt:

Online-Seminare

Weiterführende Informationen

Stichworte

Architektenkammer Mecklenbug-Vorpommern, Architektenkammern, Mecklenbug-Vorpommern, Fortbildungspunkte, Weiterbildungspunkte, Seminar, Online-Seminar, Webinar, Anerkennung, Fortbildung, Weiterbildung

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-22

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die MBO bringt Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die geänderte MBO bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren. Die MBO dient als Vorlage und muss nun durch Änderungen der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer in geltendes Recht umgesetzt werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax  06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Im Juli 2024 trat die neue Musterbauordnung (MBO) mit gelockerten Abstandsregeln für Solaranlagen in Kraft. www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
https://www.dgwz.de/neue-musterbauordnung-2024

Pressemitteilung:PM-2024-22-Neue-Musterbauordnung-2024.pdf (PDF)

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 1:
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Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung (MBO) mit Änderungen von November 2023 in Kraft

Neue Musterbauordnung: Gelockerte Abstandsregeln

Bild 2:
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Neue-Musterbauordnung-2024-Titel-Presse.pdf (PDF)
Bildquelle: IS-Argebau
Bildunterschrift: Titel der neuen Musterbauordnung (MBO) vom Juli 2024.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/musterbauordnung

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

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VDS 2496 Ansteuerung von Feuerlöschanlagen

Neue VdS 2496 für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen erschienen

Im August 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie VdS 2496 „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau“ veröffentlicht. Die Richtlinie bringt Verbesserungen für Planer, Errichter und Betreiber von Lösch- und Brandmeldeanlagen. Ziel der Überarbeitung war es, die Richtlinie klarer zu strukturieren und veraltete Passagen zu aktualisieren. Besonders wurde darauf geachtet, Anforderungen den jeweiligen Planungs- und Einbaurichtlinien richtig zuzuordnen.

Ein zentraler Punkt war die Präzisierung der Ansteuerung von Wasserlöschanlagen, um Unsicherheiten zu beseitigen. Die zuvor gestrichene Möglichkeit der Umschaltung von Vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) Typ A1 zu einer Trockenalarmventilstation (TAV) bei einem Netzausfall wurde als „Kann“-Regel wieder aufgenommen. Um unnötige Umschaltungen bei kurzen Stromausfällen zu verhindern, wird hierfür eine Verzögerung von vier Stunden empfohlen. Diese Lösung sichert insbesondere die Falschalarmsicherheit der Anlage bei Netzstörungen.

Die Planungs- und Einbaurichtlinien der Feuerlöschanlagen wurden um relevante Passagen ergänzt und redaktionell überarbeitet. Zudem wurde das europäische Projekt zur Erarbeitung internationaler CEA-Richtlinien für die Auslösung von Feuerlöschanlagen beachtet. Im Zuge dessen wurden die Grafiken der VdS 2496 internationalisiert, indem neutrale Bezeichnungen und übersetzbare Legenden eingeführt wurden. Auch die Schnittstellenkommunikation erhielt eine einheitliche, international gültige Beschriftung, was die Zusammenarbeit zwischen Errichtern aus verschiedenen Ländern erleichtert.

Eine wichtige Neuerung für Planer und Betreiber betrifft die Umschaltung der VTAV Typ A1. Die frühere Möglichkeit, bei einem Voralarm der Brandmelderzentrale (BMZ) in den TAV-Betrieb zu wechseln, wurde gestrichen, da dies die Sicherheit gegen Fehlalarme verringert. Im störungsfreien Betrieb wird die VTAV Typ A1 ausschließlich über die BMZ ausgelöst. Bei einem Ausfall der BMZ erfolgt die Umschaltung auf den TAV-Betrieb automatisch nach dem Fail-Safe-Prinzip.

Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit und Effizienz von Löschanlagen und bieten klare Vorgaben für den Betrieb.

Autor: Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen, VdS Schadenverhütung GmbH, Köln

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Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung (MBO)

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

 

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Smarte LEDs fördern

LED-Retrofit Leuchtmittel

In Produktion und Logistik verbrauchen Leuchtstoffröhren viel Energie und CO₂. Im 1:1-Austausch sparen Retrofit-LED-Leuchten bis zu 70 % Energie, intelligente LED-Beleuchtung sogar bis zu 90 %, weil sie sich präsenzabhängig wieder ausschaltet. Intelligente Sensorik liefert Kennzahlen zu Hallenauslastung, Energieverbrauch und Tageslichteinfall, die Unternehmen zur Flächenoptimierung nutzen können. Das BEG-Förderprogramm für Energieeffizienzprojekte im Neubau und Bestand wird vom BAFA koordiniert. Es werden bis zu 15 % der förderfähigen Kosten bei Innenbeleuchtung von Einzelmaßnahmen, Wohn- und Nichtwohngebäuden übernommen.

Autor: Andreas Kreuss, Geschäftsführer, welight intelligent GmbH

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Perimeter Protection 2025

Perimeter Protection 2025

Vom 14. bis 16. Januar 2025 findet die internationale Fachmesse für Perimeterschutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit am Messezentrum Nürnberg statt. Auf der dreitägigen Messe geht es um Zaun- und Torsysteme, Zutritts- und Zufahrtskontrolle, Überwachung und Alarmierungssysteme in den Bereichen Freigelände und sensible Gebäudeeinrichtungen.

Die Messe findet alle zwei Jahre statt und richtet sich an Fachleute aus den Bereichen ganzheitliche Sicherheitstechnik und Perimeterschutz. Auf der vergangenen Messe im Jahr 2023 waren knapp 200 Aussteller und über 5000 Fachbesucher zu Gast.

Frank Venjakob, Veranstaltungsleiter der Perimeter Protection, rechnet damit, dass die Besucherzahl im kommenden Jahr bei gleichbleibender Anzahl der Aussteller auf etwa 6000 steigen wird.

Eine Tageskarte kostet 37 Euro, eine Dauerkarte kostet 57 Euro.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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