Torabsicherung durch Lichtgitter

Torabsicherung durch Lichtgitter

In Produktions- und Lagerhallen werden an kraftbetätigten Toren Gefahren beim Schließen durch Schaltleisten oder berührungslos wirkende Sensoren abgesichert. Dies geschieht immer häufiger über Lichtgitter, die in der Führungsschiene verbaut werden. Ist einer der Lichtstrahlen unterbrochen, weil sich eine Person oder ein Fahrzeug im Schließbereich des Tores befindet, schließt das Tor nicht beziehungsweise die bereits eingeleitete Schließbewegung wird zur Öffnungsbewegung umgekehrt. Jedoch durchbricht der Torflügel selbst beim Schließen die Strahlen des Lichtgitters, da sie in der Schließebene verlaufen. Die Detektion muss also Stück für Stück ausgeblendet werden, damit das Tor schließen kann.

An vielen Toren wird das Ausblenden bereits eingeleitet, wenn der oberste Strahl zuerst und dann alle folgenden durchbrochen werden. Diese Abfolge kann aber auch anders als durch den Torflügel ausgelöst werden. So deaktiviert zum Beispiel die Durchfahrt einer Gelenkmast-Bühne ungewollt die Lichtstrahlen und es entsteht ein ungesicherter Abschnitt.

Die Folgen können fatal sein, da für den Nutzer das Deaktivieren der Sicherheitseinrichtung in dieser Situation nicht erkennbar ist. Die Entwicklung der Schutzeinrichtungen geht jedoch stetig weiter und an der Beseitigung dieser Sicherheitslücke wird gearbeitet. Zudem sind Ergänzungen für Normanforderungen in Vorbereitung.

Torabsicherung durch Lichtgitter

Autorin: Sonja Frieß, Referentin des Themenfelds „Fenster, Türen, Tore“, Sachgebietsleiterin „Bauliche Einrichtungen und Leitern“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

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Vor Hackerangriffen schützen

Vor Hackerangriffen schützen

Moderne Aufzüge können Gegenstand von Hackerangriffen werden. Die Aufzüge werden durch Sensoren überwacht und sind per Internet oder Mobiltelefonnetz mit der Außenwelt verbunden. Wartungsfirmen überwachen online, ob der Aufzug ordnungsgemäß funktioniert und starten die Software bei technischen Problemen über das Internet neu.

Diesen Weg können auch Cyberkriminelle nutzen, um sich Zugang zum System zu verschaffen oder den Aufzug von außen zu steuern. Im schlimmsten Fall könnte auf die gesamte technische Gebäudeausrüstung zugegriffen werden. Daher sollten Aufzugsanlagen von der Haustechnik abgekoppelt sein und in das Sicherheitskonzept des Betreibers integriert werden.

Autor: Ulf Theike, Chief Digital Officer in der Geschäftsführung, TÜV NORD Systems

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DIN EN 115-2 zur Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen veröffentlicht

Neue Norm für Fahrsteige und Fahrtreppen

Zum Dezember erschien der zweite Teil der DIN EN 115 „Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen“. Teil 2 beinhaltet „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Fahrtreppen und Fahrsteige“. Ziel ist es, einen zu neu errichteten Fahrtreppen und Fahrsteigen vergleichbaren Sicherheitsstandard für Benutzer, Instandhaltungs- und Überwachungspersonal und Personen in unmittelbarer Umgebung sowie befugte Personen zu erreichen.

Die Norm ersetzt die Vorgängernorm vom Dezember 2010, die noch auf EN 115-1:2008 verwies, welche aber in 2017 ersetzt wurde. In der aktuellen Fassung werden daher zusätzliche Anforderungen – basierend auf EN 115-1:2017 – formuliert sowie eine neue Struktur der elektrischen Anforderungen mit Abschnitten für Schutzmaßnahmen, Sicherheit und Bedienelemente und Funktionen eingeführt.

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Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat ein neues Merkblatt zum Thema „Gebäudetechnische Anlagen im Blitzschutz“ herausgegeben. Das Dokument enthält wichtige Informationen für die Planung und Montage von Blitzschutzsystemen, Erdung und Schutzpotentialausgleich von baulichen Anlagen mit technischen Anlagen, die auf oder neben einem Gebäude installiert sind beziehungsweise dessen äußere Hülle durchdringen. Neben Hinweisen zur Dimensionierung von Fangeinrichtungen sowie der Einhaltung von Trennungsabständen wird der Schutzpotentialausgleich sowie die Notwendigkeit von Überspannungs-Schutzeinrichtungen erläutert.

Das Merkblatt richtet sich an TGA-Fachplaner und Architekten, Anlagenerrichter und Anlagenmechaniker aus der Sanitär-Heizung-Klima-Branche (SHK), Gebäudebetreiber, Komponenten-Hersteller, Blitzschutz-Fachkräfte und Elektrofachkräfte.

Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnische Einrichtungen, die ein Gebäude, die Personen im Inneren und die installierten technischen Anlagen vor den schädigenden Wirkungen des Blitzes schützen. Wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist, müssen technische Anlagen, zum Beispiel Klimasplitgeräte, Kaltwassererzeuger, Wärmepumpen, Solarthermie, Kühltürme, Rückkühlwerke, Raumlufttechnische-Anlagen und Abgassysteme in dieses integriert werden.

Vor allem bei der Nachrüstung von technischen Anlagen bei Gebäuden mit installierten Blitzschutzsystemen muss sichergestellt werden, dass die nachträglich installierten Anlagen fachgerecht in den Blitzschutz einbezogen werden. Das Merkblatt kann beim VDE kostenlos heruntergeladen werden.

Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

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DENA-Leitstudie zeigt Lösungsansätze zur Klimaneutralität

DENA-Leitstudie zeigt Lösungsansätze zur Klimaneutralität

Die bundeseigene Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zeigt im Rahmen ihrer im Oktober 2021 veröffentlichten Leitstudie „Aufbruch Klimaneutralität“ Handlungsfelder und Lösungsansätze, um bis 2045 in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen. Die Studie beruht auf der Expertise von mehr als zehn wissenschaftlichen Instituten, einem 45-köpfigen Beirat mit Fachleuten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft und den von über 70 Unternehmen eingebrachten Branchenerfahrungen und Markteinschätzungen.

Die Ergebnisse sollen Wirtschaftsakteuren in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Industrie, Energie sowie Landwirtschaft und Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, kurz LULUCF, konkrete Lösungsansätze zur Ausrichtung ihrer Geschäftsaktivitäten auf dem Weg in eine klimaneutrale Gesellschaft geben.

Für den Gebäudebereich beziffern die Experten die erforderliche Reduktion an CO2-Emmissionen bis 2030 auf 44 Prozent. Reduktionen sollen über Maßnahmen an der Gebäudehülle, technische Anlagen, dem Einsatz von Wärmepumpen und Ausbau der Anschlüsse an Wärmenetze erreicht werden. Interessierte können die Studie kostenlos downloaden.

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Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat ihr Seminarprogramm für 2022 präsentiert. Zu einem breiten Themenspektrum der Technischen Gebäudeausrüstung, dem Brand- und Arbeitsschutz sowie der Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt.

Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen. Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Interessierte Teilnehmer können entscheiden, ob sie sich online oder vor Ort in einer Präsenzveranstaltung weiterbilden möchten. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Energiewende mit Bioenergie?

In 2019 hatte Bioenergie – bezogen auf die Sektoren Wärme, Strom und Mobilität – einen Anteil von über 50 Prozent an erneuerbaren Energien. Biomasse wird auf Grund seiner Vielseitigkeit im künftigen Energiesystem verschiedene Funktionen übernehmen. Doch was heißt dies konkret für die Energiewirtschaft?

Biogas kann die fluktuierenden Erzeuger Wind und Sonne flexibel ausgleichen und stellt zusätzlich mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die Grundlast in Wärmenetzen. Holz wiederum stellt den größten Anteil an erneuerbarer Wärme, ist aber auch für die Industrie als Träger von Prozessenergie wichtig.

Zudem hat sich seit 2021 einiges geändert. So läuft etwa bei alten Bioenergieanlagen sukzessive die Refinanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf die nachhaltige Bereitstellung von Biomasse, die nur noch im Reststoffbereich, nicht aber im Waldholzbereich oder im Biogasbereich ausgebaut werden kann.

So hat zum Beispiel die Klimaschutzstadt Kiel für die Kielregion ein Projekt aufgesetzt, um im Diskurs mit NGOs, Unternehmen und Biomasseanbietern zu erarbeiten, wieviel Biomasse aus der Region in Modellprojekten eingesetzt werden kann. Zum anderen betrachtet das Projekt „Transbio“ die Möglichkeiten von Bioenergieanlagen außerhalb der Refinanzierung des EEG. Diese Initiativen gilt es zu beobachten. Ergebnisse sollten in aktuelle Planungen einfließen.

Autor: Bernhard Wern, Arbeitsfeldleiter Stoffströme, Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)

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Perimeter Protection 2022

Perimeter Protection 2022

Vom 17. bis 19. Januar 2023 findet die Perimeter Protection, die Fachmesse für Freigeländeschutz, im Messezentrum Nürnberg statt.

Sicherheitsbeauftragte für Nah- und Fernverkehr, Flughäfen, Fußballstadien, Industrie, Kraftwerke, Polizei und Militär sowie Architekten und Planer für Gebäudetechnik können sich über neue Entwicklungen rund um Perimeterschutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit informieren. Ein Vortragsprogramm ergänzt den Messebesuch und gibt Lösungen und Diskussionsstoff zum Schutz von Liegenschaften vor Vandalismus, Diebstahl oder Industriespionage.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Perimeter Protection 2022

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Modernisierung in der Nationalbibliothek

Nationalbibliothek senkt Energiekosten

Schaltschränke, Heizungsanlagen oder Raumautomation: Etwa 90 Prozent aller Nichtwohngebäude verfügen heute bereits über Automationssysteme. Häufig sind diese Anlagen allerdings veraltet oder in Teilen nicht mehr funktionsfähig. Allein die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Systeme kann schnell zu ersten Energieeinsparungen führen. Durch diese Maßnahmen lässt sich mit wenig Aufwand und ohne direkte Modernisierung der Automationsanlagen der Gebäudebetrieb bereits deutlich wirtschaftlicher gestalten.

Häufige Ursachen für fehlerhafte Funktionen sind beispielsweise veraltete mechanische oder elektrische Komponenten oder defekte Sensoren, die falsche Messwerte liefern. Wenn Sensoren zum Beispiel eine falsche Feuchtigkeit im Gebäude messen, kann das zu deutlich erhöhten Energiekosten und langfristig zu massiven Gebäudeschäden führen. Regelmäßige Wartung bewahrt die Gebäudesubstanz und vermeidet teure Sanierungskosten – das bestätigt auch Dietmar Hinsberger, der für die Nationalbibliothek Frankfurt seit vielen Jahren die Gebäudeleittechnik verantwortet.

„Eine Wartung der Leittechnik erhöht die Verfügbarkeit von überwachten Anlagen auf über 95 Prozent. Die Wartung und Kalibrierung der gesamten Sensorik führt zu einem sicheren Betrieb. In der Nationalbibliothek konnte der Stromverbrauch durch viele Modernisierungsmaßnahmen um circa 40 Prozent im Laufe der Zeit seit dem Einzug 1996 verringert werden, obwohl die Kältetechnik vervierfacht wurde und sich die Anzahl der Datenpunkte sogar verzehnfacht hat.“

Funktionsfähige Gebäudeautomationsanlagen unterstützen mit Blick auf die Energieeffizienz auch dabei, Klimaziele zu erreichen. Dazu ein Beispiel, das den Effekt aufzeigt: Gemäß DIN V 18599-11 beziehungsweise DIN EN 15232 spart ein vollautomatisiertes Bürogebäude (Automationsklasse A) gegenüber einem geringer automatisierten Referenzgebäude (Automationsklasse C) ganze 30 Prozent Wärmeenergie und 13 Prozent Strom. Es lohnt sich also, die Funktionsfähigkeit von Gebäudeautomation durchgängig zu gewährleisten und Schritt für Schritt zu modernisieren.

Autor: Christian Wolff, Digital Marketing Specialist, Bosch Energy and Building Solutions

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