Rauchmelderpflicht

Mit ihrer Einführung in Berlin und Brandenburg ist die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert. In Brandenburg müssen Neubauten ab 1. Juli 2016, in Berlin ab 1. Januar 2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Ausstattungspflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie für Flure, über die Rettungswege führen. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten endet in beiden Bundesländern am 31. Dezember 2020.

Autor: Philip Kennedy, Geschäftsführer, Ei Electronics GmbH

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Neue DIN VDE V 0825 für Personennotrufanlagen

Im August 2016 ist eine überarbeitete Fassung der DIN VDE V 0825-11 erschienen mit dem Titel „Geräte und Prüfanforderungen für Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze“. Diese Vornorm nennt Mindestanforderungen an Ausführung, Funktion und Prüfungen.

Aufgabe einer Personennotrufanlage (PNA) ist es, für in Not geratene Personen bei Alleinarbeiten unverzüglich Hilfe herbeizurufen. Denn viele Berufsgruppen sind während ihrer täglichen Arbeit ohne Begleitung unterwegs und besonderen Risiken ausgesetzt. Dies gilt zum Beispiel bei Lagerarbeitern in Kühlräumen: Geraten sie in Schwierigkeiten, drohen schnell Kälteschäden oder Erfrieren. Auch Beschäftigte in Krankenhaus-Notaufnahmen brauchen oft schnelle Hilfe gegen aggressive Patienten oder Besucher.

Die Vornorm ersetzt nicht staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften sowie andere Anforderungen zum Personenschutz. Wenn eine Gefährdungsermittlung ergibt, dass der Einsatz von Personennotsignalanlagen nicht ausreichend ist, so dürfen diese nur ergänzend verwendet werden.

Anforderungen an PNA sind auch in der DGUV-Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ nachzulesen. Dabei wird zum Beispiel zwischen willensabhängigem und willensunabhängigem Alarm unterschieden. Letzterer kann je nach Gefährdungssituation über Lageänderung ausgelöst werden (Person liegt am Boden), aber auch durch Ruhealarm (Person bewegt sich nicht mehr), Zeitalarm (Person betätigt nicht mehr regelmäßig einen Quittierungsknopf) oder technischen Alarm (Anzeige von Betriebsstörungen auf der PNA). Für jede der Alarmarten gelten unterschiedliche Voralarm- und Auslösefristen. Voralarme sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Funktionen von angebotenen Anlagen gehen oft über die Anforderungen der DIN-Norm hinaus und bieten mehr Komfort oder einen erweiterten Schutz. Beispielsweise gibt es Systeme, die nicht nur die Zentrale, sondern auch in der Nähe befindliche Kollegen alarmieren.

Autor: Dirk-Olaf Groschke, Vorsitzender Arbeitskreis DKE/AK 713.1.4 Personen-Notsignal-Anlagen, Vertriebsleiter Deutschland, Multiton Elektronik GmbH

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Löschanlagen an der Wasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Peter Kröger, Projektleiter im Business Management, Minimax GmbH & Co. KG

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Neue DIN VDE V 0827

Seit 1. Juli 2016 ist die DIN VDE V 0827-1 in Kraft getreten. Damit gelten erstmalig konkrete Anforderungen an Kommunikationsanlagen für Not- und Gefahrenfälle.

Vor allem Schulen, Universitäten sowie Arbeits- und Sozialämter, aber auch Krankenhäuser und Banken, gehören heute zu den gefährdeten Bereichen; spezifische Sicherheitslösungen sind dort unerlässlich.

Da es bislang keine technischen Vorgaben zur Errichtung entsprechender Kommunikationssysteme gab, hat der VDE in Kooperation mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) die Vornorm DIN VDE V 0827-1 auf den Weg gebracht. Dargestellt werden unter anderem technische Systeme, die sich im Gefahrenfall dafür eignen, Hilfe herbei zu rufen, Amokalarme auszulösen, Betroffene zu warnen und Handlungsanweisungen zu übertragen.

Konkrete Verhaltensvorgaben, etwa bei einem Amokalarm, gibt die Norm nicht. Hier gelten die von der Schule, Behörde oder Institution ausgearbeiteten Pläne und Konzepte.

Neu ist die Definition eines internen technischen Risikomanagers, der bestimmt, welcher Sicherheitsgrad umgesetzt werden muss. Er ist es auch, der entscheiden kann, ob eventuell von den Vorgaben der Norm abgewichen werden kann.

Die DIN VDE V 0827 gilt als Vornorm, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie in eine Norm überführt werden kann.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb & Marketing, Schneider Intercom GmbH

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Perimeterschutz mit RFID-Zaundetektion

Batteriebetriebene RFID-Beschleunigungssensoren können Bewegungen an Zäunen detektieren und ermöglichen die kabellose, schnelle und somit kostengünstige Installation eines Systems zur Geländesicherung. Hierzu werden die einzelnen Sensoren in regelmäßigen Abständen am Zaun befestigt und kommunizieren über ein sicheres Funkprotokoll mit einer Zentrale in bis zu 80 Metern Entfernung.

Herzstück des Systems ist die Software, die Bewegungssignale auswertet und durch den Vergleich mit den Nachbarsensoren interpretiert,  ob es sich um harmlose Schwingungen durch Wind oder den Versuch eines Zaundurchbruchs handelt und entsprechend Alarm schlägt.

Autor: Ulrich Wirtz, Leiter Marketing, Novatec Sicherheit und Logistik GmbH

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Zehnte Ausgabe vom Planerbrief

Der Planerbrief feiert Jubiläum: Sie lesen heute die bereits zehnte Ausgabe des regelmäßig alle zwei Monate erscheinenden Informationsdienstes der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Beim Planerbrief steht der Nutzwert für Planer, Errichter und Betreiber im Mittelpunkt: relevante, hersteller- und produktneutrale Informationen zur Technischen Gebäudeausrüstung – aktuell und stets auf den Punkt gebracht. Welche Gesetze, Normen und Richtlinien sind wichtig? Wohin geht der Trend bei der Gebäudetechnik? Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus? Welche Innovationen entstehen und auf welchen Veranstaltungen kann man sich dazu informieren. Diesen und anderen Fragen gehen wir Monat für Monat auf den Grund.

In jeder Ausgabe werden fünf Themen vorgestellt u.a. aus den Bereichen Sicherheitstechnik, Betriebssicherheit, Heizung, Klima, Lüftung, Aufzüge, Licht, Energie und allgemeine Regeln für Planer und Betreiber. Ergänzend kommt im Editorial ein Vertreter der Branche zu Wort. Auf der letzten Seite geben wir die nächsten Veranstaltungen bekannt und äußern uns in eigener Sache. (er) www.planerbrief.de

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Energieeffizienz durch Gebäudeautomation

Kosten senken, das kann man heute nicht mehr nur mit Dämm-Maßnahmen und intelligenter Architektur. Bei der Energieeffizienz wird die Gebäudeautomation immer wichtiger.

Während in der Vergangenheit die Bedienung von Anlagen das Hauptziel der Gebäudeautomation war, hat sich ihr Funktionsumfang in den letzten Jahren stark erweitert (siehe VDI 3813 Blatt 2). Dabei rückt die Energieeffizienz zunehmend in den Mittelpunkt. Nicht nur in Privathaushalten werden zum Beispiel einfache Heizkörperthermostate durch intelligente Stellglieder ersetzt, welche die Raumtemperatur bei Abwesenheit herunter regeln. Bei der nutzungsabhängigen Automatisierung gibt es allerdings noch viel Luft nach oben. Nach wie vor brennt permanent Licht in unbenutzten Aufzügen, Besprechungsräume werden auf wohlige 22 Grad geheizt – obwohl kein Meeting stattfindet.

Entscheidend für ein effizientes Energiemanagement ist die Vernetzung: Je mehr Informationen die Gebäudeautomation beispielsweise über Zustand, die Nutzung oder Anwesenheit von Personen hat, umso exakter können die definierten Raumparameter während der Nutzung eingehalten und danach die jeweils energiesparendsten Anlagenzustände herbeigeführt werden. Den Belegungsplan für das Besprechungszimmer mit der TGA zu vernetzen, ist heute technisch kein Problem mehr – eher eine Frage von Organisation, Akzeptanz und Flexibilität.

Autor: Thomas Terhorst, Geschäftsführer, Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik im VDI – Verein Deutscher Ingenieure e.V.

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Kühle Gebäude

40 Prozent der Betriebskosten legt der Architekt bereits in seinem ersten Entwurf für ein Gebäude fest: Die Ausrichtung nach der Sonne, die Bemessung der Fensterflächen, die Auswahl der Baustoffe. Das wird besonders an heißen Sommertagen offenbar, wenn die Innentemperaturen klettern und Klimaanlagen einen Großteil des Stroms fressen.

Wer bereits hinter einer Glasfassade nach Süden schwitzen muss, dem helfen nur noch kühle Getränke, ein Ventilator, ein nasses Handtuch und der baldige Sommerurlaub.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

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Videotechnik und Zäune am Flughafen

Im Zuge des Ausbauprogramms der neuen Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens führte die Fraport AG als Betreiber zwei Feldversuche zum Perimeterschutz durch. Der Außenzaun um das gesamte Areal hat eine Länge von ca. 45 km. Getestet wurden 2010 und 2015 jeweils intelligente Videotechnik, Videomanagement- und Zaunsysteme.

„In einem speziellen Sicherheitsbereich des Flughafens wurden zunächst die Detektionssysteme unter realistischen Bedingungen aufgebaut“, erinnert sich Manfred Reinhard, Videobeauftragter der Fraport AG. „Bei dem Feldversuch simulierten Großlöschfahrzeuge unserer Flughafenfeuerwehr unterschiedliche Wetterbedingungen. Ziel war es, die einzelnen Technologien unter gleichen Bedingungen zu prüfen, die Ergebnisse auszuwerten und in ein Sicherheitskonzept zu integrieren.“

Die Ansprüche waren hoch: So wurde bei der Videotechnik die Zuverlässigkeit der Sensoren, eine exzellente Bildqualität der Kameras sowie eine fehlalarmfreie Detektion vorausgesetzt. Schwerpunkte bei der Zaundetektion waren die Reaktionen der Sensorik auf Angriffs-, Überwindungs- und Durchdringungsversuche. Die Ergebnisse zeigten, dass bei allen Systemen und deren Wirksamkeit die Umweltbedingungen eine große Rolle spielten. Im Anschluss folgten die Planungsphase und Ausschreibung.

2015 wurde der Feldversuch erneut durchgeführt. „Dabei überprüften wir, ob die eingesetzten Technologien sich mit Blick auf den ersten Feldversuch im Praxisbetrieb erneut bewährten oder ob es noch Optimierungsbedarf gibt“, so Reinhard. Die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.

Momentan läuft eine neue Planungsphase für das nächste Projekt. Reinhard: „Im Fokus stehen die Energieeinsparung und Reduzierung der CO2-Emission durch intelligenten Perimeterschutz. Dabei spielt die Beleuchtung, etwa die Umstellung auf LED-Technik, eine wichtige Rolle.“ Diese Energieeffizienz passt zum „Airport Environmental Partnership“-Programm. Dort setzt sich Fraport gemeinsam mit Luftfahrtgesellschaften, Energieversorgern und der Deutschen Flugsicherung für den Klimaschutz ein.

Autor: Manfred Reinhard, Videobeauftragter, Fraport AG

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Neue DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen

Seit Juni 2016 ist die DIN VDE 0834-1:2016-06 in Kraft. Ihr Titel lautet: „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“.

Bei der elektrischen Sicherheit gelten für Rufanlagen nun ausnahmslos dieselben hohen Anforderungen wie für medizinische elektrische Geräte; maßgeblich dabei ist die DIN EN 60601-1. Sie enthält detaillierte Anforderungen an die elektrische Sicherheit für Systeme die in Kontakt zum Patienten stehen. Hier werden zum Patientenschutz zwei unabhängige Sicherheitsvorkehrungen gefordert. Rufanlagen müssen die dort spezifizierten Mindestanforderungen bezüglich Spannungsfestigkeit und Ableitströmen sowie Luft- und Kriechstrecken erfüllen.

Als Übertragungsweg innerhalb geschlossener Organisationsgruppen, etwa im Stationenverbund, ist weiterhin ein geschlossenes Netz vorgeschrieben, um die Ausfall- und Manipulationssicherheit zu gewährleisten. Anders sieht es zwischen den einzelnen Organisationsgruppen aus: Hier sind jetzt auch alternative Übertragungswege möglich.

Ebenfalls neu: Rufanlagen dürfen nun zugleich als verteiltes Alarmsystem verwendet werden.

Autor: Dr. Matthias Rychetsky, Geschäftsführer, EFE Elektronik- Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H.

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