Antriebe sichern

Seit Mai 2016 ist die neue Fassung der EN 60335-2-103 für Antriebe für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster in Kraft. Sie stellt Hersteller, Planer und Errichter vor neue Herausforderungen.

Die Produktnorm regelt sicherheitsrelevante Anforderungen für Antriebe zur vertikalen und horizontalen Bewegung von Toren, Türen und Fenstern. Sie setzt die Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um.

Laut Norm gelten kraftbetätigte Fenster als sicher, wenn der Antrieb auf einer Höhe über Fußboden größer 2,5 m eingebaut ist oder wenn die Öffnungsweite an der Hauptschließkante 200 mm nicht überschreitet und dabei die Schließgeschwindigkeit unter 15 mm/s bleibt. In allen anderen Fällen, sind Schalter mit Aus-Voreinstellung oder Einklemm-Schutzsysteme erforderlich. Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) nach EN 12101-2 ohne Doppelfunktion zur Lüftung fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Norm.

Hersteller dürfen Antriebe für Tore, Türen und Fenster, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung alle Sicherheitsanforderungen der EN 60335-2-103 erfüllen, als Maschinen erklären. Dadurch entfällt die Risikobeurteilung am Einbauort. Diese müssen Planer oder Errichter nur noch dann erstellen, wenn Antriebe mit einer Einbauerklärung als „unvollständige Maschinen“ in Verkehr gebracht werden.

Autor: Ramona Meinzer, Geschäftsführerin, Aumüller Aumatic GmbH

Weitere Informationen

KRITIS - IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen

KRITIS ist Chefsache

Kritische IT-Infrastrukturen der Bereiche Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung sollen besser geschützt werden.

Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) hat Betreiber im Fokus, die ein Mindestniveau an IT-Sicherheit gewährleisten und IT-Störungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen. Die Vorgaben für Energieeffizienz-Messwerte, Verfügbarkeits- und Schutzklassen schafft die europäische Rechenzentrum-Norm EN 50600. Das BSI als Bundesbehörde ist für die Unterstützungs- und Überwachungsfunktion zuständig.

Autor: Thomas Grüschow, Auditor kritische Infrastruktur Data Center, TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Weitere Informationen

Security Essen: Messebesuch mit Rundgang

Vom 27. bis 30. September 2016 findet die Security in Essen statt, die weltweit führende Fachmesse für Sicherheit und Brandschutz. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet als Partner der Messe Essen ein Komplettpaket für den Messebesuch für Planer, Sicherheitsbeauftragte, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden an. Zum Komplettpreis von 17 Euro brutto erhalten Besucher eine Eintrittskarte, einen geführten Rundgang zu den Höhepunkten der Messe, exklusiven Zugang zur Messe-Lounge, ein Messehandbuch mit den Profilen der Aussteller und im Anschluss ein Informationspaket mit der Post. Der Messebesuch wird mit einer schriftlichen Teilnahmeurkunde bestätigt.

Die Rundgänge finden täglich vormittags und nachmittags statt, dauern zwei Stunden und besuchen zehn Aussteller. Die Teilnehmer sind mit einem Audiosystem ausgestattet und werden in kleinen Gruppen zu den wichtigen Ausstellern geführt. Auf den Ständen der Hersteller lernen sie die fachlichen Ansprechpartner kennen und erhalten eine kurze Einführung zu besonderen Produkten und Lösungen.

Weiterführende Informationen

Security, Essen, Messe, 2016, Messerundgang, Planerrundgang, Besuch, Messebesuch, Eintrittskarte, Messehandbuch, Planerhandbuch

Titelbild Planerbrief 08 - Mai-Juni 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-04

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
2. Mai 2016

Neuer Planerbrief informiert über Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung

Am 2. Mai 2016 ist der Planerbrief 08 erschienen. Themen der Ausgabe Mai-Juni 2016 sind der Brandschutz in Krankenhäusern, die Fachmesse Anga Com für Breitband, Satellit und Kabel in Köln, die Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht, die Anforderungen der neuen Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR), die dynamische Fluchtwegsteuerung und die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

Der nächste Planerbrief 09 erscheint am 1. Juli 2016.

818 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Brandschutz, Lüftung, Belüftung, Aufzugsschacht, Entrauchung,  Krankenhaus, Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie, M-LüAR, Fluchtwegsteuerung, Vergabeordnung, Bauleistungen, VOB/A

Tweet-Vorschlag

Neuer Planerbrief 08 – Mai-Juni 2016 informiert zu Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung. www.planerbrief.de

Download

www.dgwz.de/presse/pm-2016-04-planerbrief-08

  • Pressemitteilung Nr. 2016-04 (pdf, txt)
  • Bild: Planerbrief 08 (jpg)
    Titelbild Planerbrief 08 - Mai-Juni 2016
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief 08, Ausgabe Mai-Juni 2016, informiert über Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung.

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

Neue Konzepte beim Brandschutz im Krankenhaus

Die Risikosituation in Kliniken hat sich über die Jahre verschärft: So muss unter anderem die Haustechnik höhere Brandlasten und eine deutliche Straffung des Personalbestandes ausgleichen. Gleichzeitig stellen Krankenhäuser wie auch Pflegheime immer schon besondere Ansprüche an den Brandschutz. Denn Detektion, Alarmierung und Evakuierung sind auf die besondere Situation zumeist immobiler Menschen abzustimmen. Gerade dafür gilt es, die richtigen Voraussetzungen zu schaffen: So brauchen zum Beispiel sämtliche Geschosse eine Unterteilung in zwei Brandabschnitte. Dann können auch bei knappem Personalbestand die Patienten in noch sichere Bereiche verschoben werden, ohne dass Treppen oder Aufzüge erforderlich sind.

Wichtig ist zudem die frühzeitige Branddetektion durch professionelle Melder in jedem Zimmer. Schließlich haben sich die Risikofaktoren verschärft: Neue Materialien und besonders dicht schließende Fenster führen bei einem Brand zur deutlich höheren CO-Belastung als noch vor zwanzig Jahren. Umso wichtiger ist die direkte Aufschaltung der Anlagen zur Feuerwehr – aber auch die Fehlalarmsicherheit durch Auswertung mehrerer Brandfaktoren, wie sie bei modernen Systemen Standard ist.

Brandschutz ist bekanntlich Ländersache. Zu begrüßen sind jedoch übergreifende Standards, denn das Risiko bleibt länderübergreifend gleich.

Autor: Prof. Dr. Jörg Reintsema, Fakultät für Anlagen-, Energie- und Maschinensysteme, Institut für Technische Gebäudeausrüstung an der TH Köln

Brandschutz, Branddetektion, Brandabschnitte, Krankenhaus, Klink, Pflegeheim

ANGA COM in Köln

Die Fachmesse ANGA COM mit über 450 Ausstellern für Breitband, Satellit und Kabel findet vom 7. bis 9. Juni 2016 in Köln statt und lockt über 17.000 Besucher an. Begleitend findet ein Fachkongress statt. Themen sind u.a. Cloud-TV, Video on Demand, All over IP, DVB-T2, Smart Home, WLAN und Digitalisierung. Der Besuch zum Thementag Breitband am 9. Juni 2016 ist für Ausstellung und Kongress kostenlos. Die Anmeldung erfolgt online. www.dgwz.de/angacom

Weiterführende Informationen

ANGA COM, Köln, Breitband, Satellit, Kabel, Messe, Kongress

Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt eine immer dichtere Gebäudehülle vor, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang werden Planer und Architekten immer wieder vor die Anforderung gestellt, die technisch notwendigen Öffnungen so auszuführen, dass die EnEV eingehalten wird.

Gerade beim Aufzugsschacht und der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnung zur Entrauchung und Belüftung gibt es noch immer verschiedene Herangehensweisen die leider nicht immer mit den gültigen Normen und Richtlinien vereinbar sind. Zum Beispiel wird teilweise beim Blower Door Test die Öffnung vom Aufzugsschacht temporär abgedichtet und nach dem Test wieder geöffnet oder die Öffnung vom Aufzugsschacht ins Freie wird komplett weggelassen. Beim Weglassen der Öffnung wird hier leider vergessen, dass der Schacht nicht nur entraucht, sondern auch belüftet werden muss. Durch die fehlende Öffnung im Schachtkopf findet keine ausreichende Lüftung der Kabine im Störungsfall des Aufzuges statt. Dies hat zur Folge, dass die CO2-Konzentration in der Kabine schon innerhalb der ersten zehn Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße erreichen kann.

Durch den Einsatz moderner Systeme zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten können die Sorgen der Architekten und Planer einfach gelöst werden. Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung sind so konzipiert, dass die Öffnung mit einem Lamellenfenster oder einer Jalousieklappe temporär verschlossen wird und somit der unkontrollierte Verlust von Heiz- und Klimaenergie entscheidend reduziert wird.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass mittels Rauchdetektoren, Temperatursensoren oder der direkten Kommunikation mit der Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen des Fensters individuell ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass neben der Entrauchung ein Öffnen des Fensters im Störungsfall des Aufzuges sichergestellt ist. Nur so erfolgt ein Luftaustausch in der Kabine und die Personen werden geschützt.

Der Einsatz von herkömmlichen Lichtkuppeln ist nicht möglich, denn auch bei Regen muss das Fenster geöffnet werden können ohne das Wasser in den Schacht dringt. (lw) www.dgwz.de/aufzugsschachtentrauchung

Autor: Lars Walter (lw), Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

Weiterführende Informationen

Aufzugsschachtentrauchung, Entrauchung, Lüftung, Belüftung, Energieeinsparverordnung, EnEV, Aufzug, Energieverbrauch

Neue Lüftungsanlagen-Richtlinie

Der im Arbeitskreis Technische Bauaufsicht erarbeitete neue Entwurf der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) wurde durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 11. Dezember 2015 geändert. Die M-LüAR soll eine einheitliche Basis für die Richtlinien der einzelnen Bundesländer schaffen. Sie gilt für den Brandschutz von Lüftungsanlagen, an die Anforderungen nach §41 Musterbauordnung (MBO) gestellt werden. Sie wird kontinuierlich von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz aktualisiert, in der alle Bundesländer vertreten sind.

Modifiziert wurden vor allem die Abschnitte 4 und 7: „Anforderungen an den Feuerwiderstand von Luftleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen“ sowie „Lüftungsanlagen für besondere Nutzung“. Der Abschnitt 4.2 enthält zum Beispiel zusätzliche Anforderungen an Brandschutzklappen. Geändert wurden die Vorgaben für die Feuerwiderstandsfähigkeit von Lüftungsleitungen und Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen sowie die Richtlinien für Lüftungsleitungen mit erhöhter Brand-, Explosions- oder Verschmutzungsgefahr und chemischer Kontamination. Abschnitt 7 bringt neue Festlegungen für die Be- und Entlüftung von Wohnungen sowie abgeschlossenen Nutzungseinheiten bis 200 m². (mb) www.dgwz.de/lueftungsanlagen

Autor: Michael Buschmann (mb), Leiter Brandschutz- und Entrauchungssysteme, Trox GmbH

Weiterführende Informationen

Lüftungsanlage, Muster, Richtlinie, Lüftungsanlagenrichtlinie, M-LüAR

Dynamische Fluchtwegsteuerung

Statische Rettungszeichenleuchten zeigen im Brandfall den Weg – aber nicht immer den richtigen. Nur intelligente Leitsysteme können sich der Gefährdungslage dynamisch anpassen.

Traditionelle Fluchtwegbeschilderungen haben vielfach Nachteile. Ihre statische Anzeige weist stets denselben Fluchtweg, auch wenn dieser schon voller Rauch ist. Sicherer ist ein dynamisches Fluchtweg-Leitsystem. Es kommuniziert mit der Brandmeldeanlage und erkennt automatisch, wenn der Standard-Fluchtweg bereits unpassierbar ist. Dann zeigt es eine alternative Fluchtrichtung an.

Der Zeichenwechsel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, etwa mit einzelnen hinterleuchteten Kammern, die entsprechend geschaltet werden, oder in Form einer LED-Matrix. Hierbei werden verschiedene Richtungen oder ein Sperrsymbol angezeigt. Eine mögliche Blinkfunktion steigert die Aufmerksamkeit flüchtender Personen. Ergänzend zu hoch montierten Rettungszeichen kann bei vermehrter Gefährdung ein bodennahes Sicherheitsleitsystem erforderlich sein. Eine erhöhte Gefährdung kann zum Beispiel in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen oder bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die jeweils günstigste Fluchtrichtung anzeigt [ASR A2.3 Pkt. 7(2)]. (uh) www.dgwz.de/fluchtwegsteuerung

Autor: Ulrich Höfer (uh), Projektmanager Dynamic Escape Routing (D.E.R.), Inotec Sicherheitstechnik GmbH

Weiterführende Informationen

Dynamische Fluchtwegsteuerung, Dynamische Fluchtweglenkung, Fluchtwegleitsystem, Rettungswegbeleuchtung, Fluchtwegplanung, Sicherheitsleitsystem

Neue Vergabeordnung

Seit April 2016 ist die neue VOB/A in Kraft. Umfassende Modifikationen gibt es vor allem im Bereich der europaweiten Vergaben. Planer, die öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen unterstützen, werden sich an die neue Rechtslage anpassen müssen.

Für die Vergaben ist besonders die Umstellung auf elektronische Kommunikation, aber auch die klarere Fassung von Eignungs- und Zuschlagskriterien relevant. Interessante Neuerungen finden sich ferner bei den niedrigeren Anforderungen an die Verfahrenswahl als auch bei der Rückkehr des Selbstausführungsgebots: Bei kritischen Leistungen kann vorgegeben werden, dass diese nicht an Nachunternehmen weiter vergeben werden. (af) www.dgwz.de/vob

Autor: Dr. Alexander Fandrey (af), Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Weiterführende Informationen

Vergabeordnung, Vergaberecht, VOB, Vergabe, Bauleistungen