Sicherheitsbeleuchtung – Zentrale Stromversorgung oder Einzelbatterie?

Die Systemauswahl bei Notleuchten und deren Stromversorgung hat gravierende Auswirkungen auf Anschaffungs- und Betriebskosten. Gebäudebetreiber haben die Wahl unter anderem zwischen konventionellen und LED-Leuchten sowie zentraler Stromversorgung und Einzelbatterien.

Bei der Beleuchtung von Rettungswegen und Antipanikbereichen sind separate LED-Notleuchten wirtschaftlicher als konventionelle. Größere Abstände erlauben eine Mengenreduzierung um bis zu 50 %, geringeren Energieverbrauch und bei zentraler Sicherheitsstromversorgung eine um bis zu 90 % reduzierte Batteriekapazität. Kombinierte Allgemeinund Sicherheitsleuchten sind nicht zu empfehlen, da bei der Planung die Lichtverteilung entweder für die Allgemeinbeleuchtung oder für die Notbeleuchtung optimiert werden muss. Auch die Gestaltung der Stromversorgung hat erhebliche Kostenauswirkungen. Zentrale Sicherheitsstromversorgungen in 216 V (CPS) bieten viele Vorteile: hohe Lebensdauer und einfacher (zentraler) Wechsel der Batterie, automatisches Prüfsystem und Stromkreis- bzw. Einzelleuchtenüberwachung. Allerdings benötigen CPS einen elektrischen Betriebsraum und – außer bei Loop-Systemen – eine Leitungsanlage mit Funktionserhalt. Zentrale Sicherheitsstromversorgungen mit Leistungsbegrenzung (LPS) in 24 V sind nur unter besonderen Bedingungen geeignet. Wichtig zu wissen: auch LPS-Systeme benötigen einen elektrischen Betriebsraum und eine Leitungsanlage mit Funktionserhalt, ohne von den Brandschutzbestimmungen abzuweichen. Zudem können kombinierte Allgemein- und Sicherheitsleuchten in LPS-Systemen gar nicht oder nur mit Invertern betrieben werden. Betriebsraum und Leitungsanlage mit Funktionserhalt entfallen bei einer Einzelversorgung der Notleuchten mit eigenen Batterien.

Gravierender Nachteil sind hohe Instandhaltungskosten, da die Batterielebensdauer jeweils kürzer ist und jede Batterie einzeln gewechselt werden muss. Gebäudebetreiber sollten bei der Auswahl der Notleuchten und deren Stromversorgung für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die künftigen Instandhaltungskosten berücksichtigen. Bei der Planung und Errichtung sind zudem zahlreiche rechtliche und technische Normen zu beachten. (kj)

Flucht- und Rettungspläne – Brandschutzordnung schon erneuert?

Seit März 2014 gelten mit der aktuellen DIN 14096 neue Regeln für Brandschutzordnungen (BSO). Bereits 2013 wurde mit der ASR 1.3 die Gestaltung von Sicherheitszeichen sowie von Flucht- und Rettungsplänen in Arbeitsstätten aktualisiert. Alles austauschen müssen Gebäudebetreiber jedoch nicht in jedem Fall.

Viele Sicherheitszeichen wurden mit der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3 einheitlich gestaltet und wirken sich auf Flucht- und Rettungspläne aus. Die alte Beschilderung kann weiterverwendet werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass damit die Sicherheit im Betrieb gewährleistet ist. Nicht erlaubt dagegen ist das Mischen von alten und neuen Zeichen: werden zum Beispiel bei einem Umbau neue Zeichen verwendet, muss die Beschilderung im gesamten Unternehmen ausgetauscht werden. Sofort erneuert werden sollten die Brandschutzordnungen, denn diese müssen stets auf aktuellem Stand gehalten und alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden. (jw)

Titel - DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten, Entwurf April 2015

Sicherheit an Schulen – Neue Norm DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)

Die neue DIN VDE V 0827 „Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS)“ unterstützt Schulen und andere öffentliche Einrichtungen zukünftig bei der Bewältigung von Not- und Gefahrensituationen.

Bombendrohungen und Amokläufe sind an deutschen Schulen glücklicherweise äußerst selten. Trotzdem stellen solche Gefahren wegen der dramatischen Folgen ein hohes und leider auch reales Risiko dar. Aus diesem Grund treffen Kommunen und Schulen aufwändige Schutzmaßnahmen: Notfallordner, Krisenteams und zunehmend auch Amokalarmsysteme sollen für die größtmögliche Sicherheit der Kinder sorgen. Die Planung von technischen Unterstützungssystemen ist für Behörden und Schulen allerdings nicht einfach. Fehlende Richtlinien führen zu Planungsunsicherheiten und kreativen Umsetzungen in die Praxis. Die Folge sind nicht selten Probleme im laufenden Betrieb.

Eltern und Schüler berichten von Fehlalarmen inklusive Sondereinsatzkommando und von verwechselten Brand- und Amokalarmen. Abhilfe schafft die neue DIN VDE V 0827, die Anfang 2015 veröffentlicht werden soll. Sie beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie ein technisches Risikomanagementsystem zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Notfall- bzw. Gefahrenereignisses bis zur abschließenden Bearbeitung. Schulen und andere öffentliche Einrichtungen können damit technische Systeme besser in die vorhandenen Alarmund Organisationsabläufe integrieren. (ms)

Lichtsteuerung – Pflicht nach EnEV 2014

Die seit 1. Mai 2014 gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erfordert neue Konzepte bei der Innenbeleuchtung. Strengere Grenzwerte setzen den Einsatz von Lichtsteuerungen voraus.

Viele Gebäudebetreiber werden die Grenzwerte der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für Beleuchtung ohne eine Lichtsteuerung nicht umsetzen können. Denn das Referenzgebäude zur Energieberechnung setzt für bestimmte Nutzungen eine präsenz- und tageslichtabhängige Steuerung voraus. Die gute Nachricht: von der einfachen Ein-Aus-Schaltung über Präsenzmelder bis hin zur nutzungsoptimierten DALI-Anlage mit Tageslichtregelung sind vielfältige Lösungen am Markt vorhanden. Willkommene Nebeneffekte sind Komfortsteigerungen und Energieeinsparungen. (nh)

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