Ergänzung zur VDI 6010 für Brandfallsteuerung

Im Januar 2015 ist das von vielen Planern sehnlich erwünschte VDI 6010 Blatt 3 zu Vollprobetests und Wirkprinzipprüfungen erschienen. Erstmals wird damit einheitlich geregelt, wie die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen technischen Komponenten von ganzheitlichen Brandschutzlösungen überprüft werden müssen.

Hintergrund: Gebäude ohne Beleuchtungs-, Lüftungs- oder Sicherheitsanlagen sind heutzutage undenkbar. Klar ist auch, dass diese Gebäudetechniksysteme nicht nur bei normalem Betrieb, sondern auch in Extremsituationen wie beispielsweise einem Brand korrekt zusammen funktionieren müssen. Um dieses Zusammenspiel für den Fall eines Brandes im Gebäude zu planen, umzusetzen und zu testen, gibt es die „Brandfallsteuerung“.

Der Begriff beschreibt nach VDI 6010 Blatt 2-2011 die „Ansteuerung von Komponenten eines Gebäudes bei einem Brandfall inklusive zugehöriger Steuerungskomponenten und Verknüpfungsfunktionen“. Mithilfe der nun in VDI 6010 Blatt 3 beschriebenen Verfahren lassen sich die beabsichtigten Wechselwirkungen, die im Rahmen der Brandfallsteuerung geplant werden, einheitlich kontrollieren. Eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Ziele des Brandschutzes sicher zu erreichen. (en)

Autor: Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Eugen Nachtigall (en), Ingenieurbüro Nachtigall

IT-Grundschutz - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

IT-Sicherheit: Stabsstelle unverzichtbar

IT-Grundschutz - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Beim Thema Informationssicherheit geht es längst nicht nur um Technik. Natürlich sind Maßnahmen wie Patchen, Virenschutz und Datensicherung weiterhin unverzichtbar. Sie sind aber völlig nutzlos, wenn beispielsweise der Serverraum für Jedermann frei zugänglich ist. Erfolg verspricht daher nur ein ganzheitlicher Planungsansatz. Voraussetzung ist die Implementierung einer zentralen Stabsstelle im Unternehmen, etwa durch den Posten eines Sicherheitsverantwortlichen. Ebenfalls sinnvoll ist die kontinuierliche Fortbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, denn schon das Öffnen von Spam-Mails kann verheerende Folgen haben.

Wie Informationssicherheit auf allen organisatorischen und technischen Ebenen gewährleistet werden kann, zeigt der IT-Grundschutz des BSI, der aktuell modernisiert wird. Planer finden in den kostenfreien Unterlagen alles, was sie zu einzelnen Themenbereichen, wie etwa Sicherheit, Infrastruktur, IT-Systeme oder Netze wissen müssen. Dazu gehören unter anderem potenzielle Gefährdungsszenarien sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Für die Umsetzung gilt hierbei: Ohne ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen geht nur sehr wenig. Zwar sind die Empfehlungen des BSI so geschrieben, dass nicht viel Geld investieren werden muss oder ein externer Berater benötigt wird, am Ende muss sich aber jemand verlässlich um das Thema kümmern. (hs)

Autor: Holger Schildt (hs), IT-Grundschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Weitere Informationen

www.dgwz.de/it-grundschutz

Blitzschutz: Windlast-Anforderungen für Fangeinrichtungen

Windlast auf Blitzschutz-Fangeinrichtungen

Blitzschutz: Windlast-Anforderungen für FangeinrichtungenAls Konsequenz aus der globalen Erwärmung nehmen Stürme und Windgeschwindigkeiten überall auf der Welt massiv zu. Vor allem im Bereich Windlast werden Planer sowie Installateure somit vor neue Herausforderungen für die Beurteilung von Fangeinrichtungen gestellt. Dies betrifft nicht zuletzt den Blitzschutz. Jedoch lassen sich diese komplexen Problemstellungen mit modernen Fangeinrichtungen für Blitzschutzsysteme sicher und zuverlässig lösen. Wichtig ist dabei, dass die verwendeten Produkte die Anforderungen des Eurocodes 1 erfüllen. Dies gewährleistet, dass die Fangeinrichtung für hohe Windgeschwindigkeiten ausgelegt und kippsicher ist sowie über die benötigte hohe Materialfestigkeit verfügt. (hk)

Autor: Herbert Krämer, Director Global Account Management, DEHN + SÖHNE GmbH + Co. KG.

Weiterführende Informationen

Terminplanungs-Checkliste für Veranstaltungen 2016 (DGWZ 1014)

Tipps für die Terminplanung 2016

Terminplanungs-Checkliste für Veranstaltungen 2016 (DGWZ 1014)Geht es um die Planung von Veranstaltungen, ist die Suche nach dem richtigen Termin ein entscheidender Faktor. Wir geben Ihnen ein paar Tipps, die Sie bei Ihrer Planung für 2016 beachten sollten.

Am wichtigsten ist die Urlaubsplanung der Mitarbeiter und der Beteiligten einer Veranstaltung sowie die Ferien in den Bundesländern. Oft vergessen wird der Karneval, in 2016 vom 4. bis 10. Februar, der im Rheinland und anderen katholischen Gegenden für termintechnische Totalausfälle sorgt. Zudem sind Kollisionen mit anderen wichtigen Branchenterminen zu vermeiden.

In den Messestädten sind bei großen Veranstaltungen keine bezahlbaren Übernachtungszimmer zu bekommen. Als sportlicher „Termin-Killer“ entpuppt sich auch immer wieder König Fußball. Wer im Juni 2016 Veranstaltungen durchführen möchte, sollte zeitliche Kollisionen mit den Partien der deutschen Nationalmannschaft bei der EM verhindern.

Eine Checkliste zur Terminplanung mit weiteren Planungshilfen finden Sie auf unserer Website.

www.dgwz.de/terminplanung

Pressemitteilung Nr. 2015-04

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
1. Juli 2015

Planerbrief informiert über Gebäudetechnik

Am 1. Juli 2015 wurde der neue Planerbrief der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit veröffentlicht. Der Newsletter informiert alle zwei Monate über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Die aktuelle Ausgabe kann kostenlos per E-Mail an planerbrief@dgwz.de oder über die Website www.planerbrief.de angefordert werden.

Themen der neuen Ausgabe sind Building Information Modeling (BIM), IT-Sicherheit in Unternehmen, der Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827, die neue Betriebssicherheitsverordnung, Fernwartung vernetzter Gebäudetechnik und die aktualisierte Norm DIN VDE 0833, Teil 4 für Sprachalarmierung im Brandfall. Die Artikel vermitteln neutrale Fachinformationen und stammen von anerkannten Fachleuten der jeweiligen Branche.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit will mit dem Planerbrief frühzeitig auf neue Entwicklungen in der Gebäudetechnik hinweisen und den fachlichen Austausch darüber fördern.

1.087 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und führt bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften durch. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Betrieb, Errichtung, Newsletter, Planerbrief, Planung, Technische Gebäudeausrüstung, TGA

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Neuer Planerbrief zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung kostenlos anfordern. #TGA www.planerbrief.de

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  • Pressemitteilung Nr. 2015-04 (PDF, TXT)
  • Planerbrief 03 – Juli-August 2015 (PDF – vollständige Ausgabe)
  • Bild 1: Logo-Planerbrief (JPG, PDF/EPS)
    Logo Planerbrief - TGA planen, errichten, betreiben
    Bildquelle: ohne Bildquelle
    Bildunterschrift: Der Planerbrief – Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von TGA
  • Bild 2: Titel-Planerbrief-03 (PDF, JPG)
    Titel Planerbrief 03 - Juli-August 2015
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief informiert alle zwei Monate zu Planung, Errichtung und Betrieb von TGA

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

Sarah Merz ist Produktmanagerin im Bauwesen im Beuth Verlag

Bereit für BIM

Building Information Modeling

Sarah Merz ist Produktmanagerin im Bauwesen im Beuth VerlagBuilding Information Modeling, kurz BIM, steht für eine innovative Arbeits- und Planungsmethode, welche nun auch in Deutschland zu einem Kulturwandel im gesamten Bauwesen führt.

Die Arbeit mit Zeichnungen, Listen und Plänen, die von einer am Bau beteiligten Disziplin zur nächsten weitergereicht werden, macht den Alltag eines Planers aus. Doch Organisation, Dokumentation und Speicherung von Informationen gestalten sich nicht zuletzt deswegen schwierig, weil jede Disziplin unterschiedliche Programme nutzt und Daten lokal speichert. Bei BIM werden hingegen alle Informationen zentral, z.B. in einer Cloud, abgelegt, so dass sie über den kompletten Gebäude-Lebenszyklus zugänglich sind. Das Klassifikations- und Beschreibungssystem für BIM-Objekte, formuliert in der im Januar 2015 erschienenen DIN SPEC 91400, sichert den einheitlichen Datenaustausch.

Mittels BIM werden Schnittstellenfehler minimiert und eine höhere Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet.

Doch die fortschreitende Digitalisierung im Bauwesen, Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung, und die steigende Interdisziplinarität werfen Fragen bei allen am Bau beteiligten Akteuren auf. Um möglichst schnell einen Zugang zu BIM finden zu können, bedarf es vieler Informationen. Veröffentlichungen und Seminare helfen, aus der neuen Methode der Bauplanung seinen eigenen Mehrwert zu ziehen. Viel Erfolg dabei.

Ihre Sarah Merz
Produktmanagerin Bauwesen, Beuth Verlag GmbH

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  • Der Planerbrief – Informationen zu Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung
Logo der Allianz für Cyber-Sicherheit vom BSI (png)

Sichere IT-Systeme

Allianz für Cyber-Sicherheit

Logo der Allianz für Cyber-Sicherheit vom BSI (png)Die Allianz für Cyber-Sicherheit ist eine Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der deutschen Wirtschaft, um die IT-Sicherheit in Deutschland zu stärken. Über 1.200 Unternehmen und Institutionen nehmen bereits teil. Sie werden kostenlos über neue Gefahren und Gegenmaßnahmen informiert, tauschen Erfahrungen aus und besuchen regelmäßige Veranstaltungen zu aktuellen Themen rund um die Cyber-Sicherheit. Der nächste Cyber-Sicherheitstag findet am 24. September 2015 in Hamburg statt. (sp)

Autorin: Stephanie Pötz (sp), Referat C 26 IT-Grundschutz und Allianz für Cyber-Sicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Weitere Informationen

Dipl.-Ing. Thomas Behra ist Berater für Qualitäts- und Risikomanagementprozesse

Was ist ein Technischer Risikomanager?

DIN VDE V 0827 fordert erstmalig einen Technischen Risikomanager

Der Planerbrief sprach mit dem Risikomanagementberater Thomas Behra über Aufgaben und Einsatzgebiete.

Herr Behra, was genau macht ein Technischer Risikomanager?

Der Technische Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vor, untersucht Lage, Größe und Vorkommnisse in der Vergangenheit. Aus dem Ergebnis ergeben sich bestimmte Schutzklassen, aus denen er dann geeignete Maßnahmen ableitet, um die Einrichtung auf mögliche Gefahrensituationen und Bedrohungslagen vorzubereiten und die Menschen optimal zu schützen. Für ein Schulzentrum in einem sozialen Brennpunkt einer Großstadt beispielsweise besteht ein anderes Risiko als für eine ländliche Grundschule. Als Maßnahme kann dann zum Beispiel ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System eingesetzt werden, wie es in der Norm genannt wird.

Wer braucht einen Technischen Risikomanager?

Ein Risikomanagement ist nichts Neues und bereits in der ISO 31000 und der deutschsprachigen Fassung ORN 49000 geregelt. Für Banken und Versicherungen ist die Risikobewertung eine wichtige Geschäftsgrundlage. Und auch in Unternehmen setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, Prozesse und mögliche Risiken zu bewerten und präventiv Maßnahmen zu ergreifen. Neu ist, dass durch die DIN VDE V 0827 nun auch für öffentliche Einrichtungen und Schulen ein Risikomanagement gefordert wird, wenn technische Systeme eingesetzt werden sollen.

Wie kann man Technischer Risikomanager werden?

Technischer Risikomanager könnte ein leitender Mitarbeiter einer Bau- oder Schulbehörde oder eines Betreibers werden. Auch Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte können sich gut zu diesem Thema weiterbilden. Sachverständige und Ingenieurbüros können diese Dienstleistung anbieten und sich die notwendige Qualifikation erwerben. Hierfür entstehen derzeit neue Schulungsangebote. An etwa drei Tagen werden die Normeninhalte vermittelt. In einer schriftlichen Prüfung muss dann das Fachwissen nachgewiesen werden, um das Zertifikat zum Technischen Risikomanager zu erlangen.

Interviewpartner: Dipl.-Ing. Thomas Behra ist Berater für Qualitäts- und Risikomanagementprozesse und EOQ-Auditor

Weitere Informationen

Neue Betriebssicherheitsverordnung

Neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) seit 1. Juni 2015 in Kraft

Einige wichtige Änderungen für Unternehmer und Arbeitgeber:

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur das Arbeitsmittel selbst, sondern auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgegenstände. Sie muss bereits vor dem Beschaffungsprozess begonnen und fachkundig durchgeführt werden, z.  B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen müssen unverzüglich durchgeführt werden. Dabei ist eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde zu legen, die die Ergreifung notwendiger Schutzmaßnahmen durch fachkundige Beschäftigte sicherstellt.

Fremdfirmen müssen vom Unternehmer vorher über Gefährdungen durch Arbeitsmittel und über besondere Verhaltensregeln im Betrieb informiert werden.Umgekehrt müssen Auftragnehmer über Gefährdungen, die durch ihre Arbeiten entstehen, den Auftraggeber und andere beteiligte Firmen informieren.

In Aufzügen muss bis spätestens 31.12.2020 ein wirksames, mit einer Notrufzentrale verbundenes Zweiwege-Kommunikationssystem montiert sein. Zu jeder Aufzugsanlage muss ein Notfallplan erstellt werden. Prüfungen erfolgen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). (hk)

Autor: Holger Kück (hk), Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von KUECK Industries Ltd.

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Fernwartung vernetzter Gebäudetechnik

Fernwartung vernetzter Gebäudetechnik

Die digitale Vernetzung von Gebäudetechnik bietet Chancen

Fernwartung vernetzter GebäudetechnikSämtliche Informationen der gebäude-technischen Systeme stehen im gesamten Netzwerk zu Verfügung und ermöglichen neue Funktionen und mehr Komfor

Die Nutzung von Standard-IT-Geräten und die Verbindung über vorhandene IT-Netze oder das Internet erhöhen die Wirtschaftlichkeit. So können Diagnose, Entstörung und Softwareaktualisierungen aus der Ferne erfolgen, ohne den Geschäftsbetrieb zu stören. Die Fernwartung von Gebäudetechnik und Sicherheitssystemen ist heute bereits Realität und spart Zeit und Kosten durch weniger Service-Einsätze vor Ort. Die sichere Verbindung mit dem Servicecenter der Wartungsfirma erfolgt verschlüsselt und durch zugriffsgeschützte Verbindungen.

Allerdings birgt die Vernetzung auch Risiken durch unerlaubte Zugriffe von außen. Dafür müssen entsprechende IT-Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Voraussetzung für eine digitale Vernetzung gebäudetechnischer Systeme sind daher IT-Sicherheitsfunktionen wie Firewalls, Verschlüsselung und Authentifizierung. Betreiber, Planer und Errichter müssen sich darauf einstellen, zukünftig noch mehr IT-Wissen aufzubauen oder externe Dienstleister einbinden. (ns)

Autor: Norbert Stühmer, Produktbereich Gebäudesicherheit, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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