Dynamische Fluchtwegsteuerung

Statische Rettungszeichenleuchten zeigen im Brandfall den Weg – aber nicht immer den richtigen. Nur intelligente Leitsysteme können sich der Gefährdungslage dynamisch anpassen.

Traditionelle Fluchtwegbeschilderungen haben vielfach Nachteile. Ihre statische Anzeige weist stets denselben Fluchtweg, auch wenn dieser schon voller Rauch ist. Sicherer ist ein dynamisches Fluchtweg-Leitsystem. Es kommuniziert mit der Brandmeldeanlage und erkennt automatisch, wenn der Standard-Fluchtweg bereits unpassierbar ist. Dann zeigt es eine alternative Fluchtrichtung an.

Der Zeichenwechsel kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, etwa mit einzelnen hinterleuchteten Kammern, die entsprechend geschaltet werden, oder in Form einer LED-Matrix. Hierbei werden verschiedene Richtungen oder ein Sperrsymbol angezeigt. Eine mögliche Blinkfunktion steigert die Aufmerksamkeit flüchtender Personen. Ergänzend zu hoch montierten Rettungszeichen kann bei vermehrter Gefährdung ein bodennahes Sicherheitsleitsystem erforderlich sein. Eine erhöhte Gefährdung kann zum Beispiel in großen zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen oder bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität vorliegen. Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die jeweils günstigste Fluchtrichtung anzeigt [ASR A2.3 Pkt. 7(2)]. (uh) www.dgwz.de/fluchtwegsteuerung

Autor: Ulrich Höfer (uh), Projektmanager Dynamic Escape Routing (D.E.R.), Inotec Sicherheitstechnik GmbH

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Dynamische Fluchtwegsteuerung, Dynamische Fluchtweglenkung, Fluchtwegleitsystem, Rettungswegbeleuchtung, Fluchtwegplanung, Sicherheitsleitsystem

Neue Vergabeordnung

Seit April 2016 ist die neue VOB/A in Kraft. Umfassende Modifikationen gibt es vor allem im Bereich der europaweiten Vergaben. Planer, die öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauleistungen unterstützen, werden sich an die neue Rechtslage anpassen müssen.

Für die Vergaben ist besonders die Umstellung auf elektronische Kommunikation, aber auch die klarere Fassung von Eignungs- und Zuschlagskriterien relevant. Interessante Neuerungen finden sich ferner bei den niedrigeren Anforderungen an die Verfahrenswahl als auch bei der Rückkehr des Selbstausführungsgebots: Bei kritischen Leistungen kann vorgegeben werden, dass diese nicht an Nachunternehmen weiter vergeben werden. (af) www.dgwz.de/vob

Autor: Dr. Alexander Fandrey (af), Rechtsanwalt, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

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Vergabeordnung, Vergaberecht, VOB, Vergabe, Bauleistungen

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung - Sitzung zur Gründung am 21. April 2016

Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 21. April 2016 in Bad Homburg den Fachbeirat Entrauchung und Lüftung gegründet. Der Fachbeirat ist eine unabhängige Plattform von Sachverständigen für Brandschutz, Entrauchung, Lüftung und Fassade. Die Mitglieder wollen neutrale Fachinformationen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und die natürliche, ventilatorische und maschinelle Lüftung erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen, Richtlinien und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse sollen sich an Fachplaner, Errichter und Betreiber richten und in Publikationen und Veranstaltungen veröffentlicht werden.

Auf der Gründungssitzung wurden drei erste Projekte gestartet. Erstens die Konzipierung von Seminaren für die Sachkunde von RWA-Fachkräften. Zweitens die Erarbeitung der Rechte und Pflichten für Betreiber von Rauchabzugsanlagen. Und drittens die Erstellung von technischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen für die Aufzugsschachtentrauchung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Gründungsmitglieder des Beirats sind Michael Fröhlcke (Aumüller Aumatic GmbH), Siegfried Gruber (Bretz & Hufer Gebäudesystemtechnik GmbH), Christian Kühn (Schlentzek & Kühn GmbH), Kerstin Reichau (Hautau GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Marcus Schnabel (K + G Pneumatik GmbH), Jürgen Schulin (JET Tageslicht & RWA GmbH) und Jens Westphal (B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH).

Die nächste Sitzung des Fachbeirats Entrauchung und Lüftung findet am 1. Juni 2016 in Bad Homburg statt. Zu dieser Sitzung sollen weitere Sachverständige berufen und Projekte u.a. zu Rauchdruckanlagen und Feuerschutzvorhängen initiiert werden. www.dgwz.de/entrauchung

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Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-01

Ein Jahr Planerbrief

Der Planerbrief wird im Januar 2016 ein Jahr alt. Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der aktuelle Planerbrief 06 kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

In jeder Ausgabe werden fünf aktuelle Themen vorgestellt. Die Ausgabe Januar-Februar 2016 behandelt die Digitalisierung der Baubranche durch Building Information Modeling (BIM), die neue Norm für Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015, die staatliche KfW-Förderung für Einbruchschutz, Schutzziele für Rauchabzug durch die neue Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) und die häufigsten Geschäftsrisiken für Unternehmen.

Im Editorial kommt Maria Hasselman, Brandmanagerin der Messe Frankfurt, zu Wort. Anlässlich der Messe Light + Building 2016 für Licht und Gebäudetechnik erläutert Hasselman den Trend zur digitalen Vernetzung im Gebäudemanagement.

Der nächste Planerbrief 07 erscheint am 1. März 2016.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde im Februar 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

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Ein Jahr Planerbrief! Regelmäßige Informationen über Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung. #TGA www.planerbrief.de

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    Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016
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    Bildunterschrift: Der Planerbrief informiert seit einem Jahr alle zwei Monate über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

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Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

Maria Hasselman, Brandmanagement Light + Building, Messe Frankfurt

Gebäudemanagement wird digital

ÜDie digitale Vernetzung im Gebäudemanagement nimmt immer weiter Fahrt auf: Nicht nur bei Privatimmobilien, wo aktuell das Thema Smart Home in aller Munde ist, sondern auch im Bereich der Büro- und Industriegebäude geht der Trend zum „Digital Building“.

Gerade in Bezug auf gewerbliche „Zweckbauten“ lassen sich durch moderne Automatisierungstechnologien hohe Mehrwerte erzielen. Beispielsweise in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit: Schon einfache Lösungen wie automatisch geregelte Heizkörper, Bewegungsmelder zur Lichtsteuerung oder Sensoren, die auf offene Fenster oder Türen hinweisen, können den Energieverbrauch signifikant reduzieren. Und das bei verhältnismäßig geringen Investitionskosten. Zusätzliche Vorteile ergeben sich, wenn Anwendungen aus unterschiedlichen Gewerken in einem Gebäudeautomationsnetzwerk zusammenfließen und zu individuellen Lösungen verknüpft werden. Ein Beispiel: Heutzutage können personalisierte Zugangskontrollsysteme so mit Brandmeldesystemen verbunden werden, dass im Alarmfall sofort festzustellen ist, welche Mitarbeiter sich noch in der Gefahrenzone befinden. Einsatzmöglichkeiten gibt es also viele, was übrigens nicht nur für Neubauten gilt. Das Thema Sanieren und Nachrüsten im Bestandsbau spielt beim „Digital Building“ eine wesentliche Rolle – auch hinsichtlich der Frage, wie am Ende die Kosten zwischen Mietern oder Vermietern aufgeteilt werden.

Autor: Maria Hasselman, Leiterin Brandmanagement Light + Building, Messe Frankfurt Exhibition GmbH

Weiterführende Informationen

Gebäudemanagement, Vernetzung, digital, Bauen, Planen, Light + Building, Messe, Frankfurt

Digital Bauen und Planen mit Building Information Modeling (BIM)

Vernetzte Planung mit Building Information Modeling

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will das digitale Planen und Bauen bundesweit zum Standard machen und ab 2020 bei allen Großprojekten verbindlich einsetzen. Ein Stufenplan zur Digitalisierung der Baubranche wurde vom Kabinett beschlossen. Mit Building Information Modeling (BIM) wird digital geplant und alle Projektbeteiligten können auf die vernetzten Informationen zugreifen. Zeitpläne, Kosten und Risiken können so früher und präziser ermittelt und optimiert werden.

Autor: Sebastian Schmidt, Verkaufsförderung, Data Design System GmbH

Weiterführende Informationen

Building Information Modeling, BIM, digital, Planen, Bauen, Bauwesen, Baubranche

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

Neue ISO 9001 für Qualitätsmanagement

Neue ISO 9001 in deutscher Fassung erhältlich

Seit dem 15. September 2015 ist revidierte Norm ISO 9001 in Kraft getreten. Sie beschreibt die Anforderungen für Qualitätsmanagementsysteme und liegt jetzt auch in der deutschen Fassung vor.

Die aktuelle Version der Norm trägt die Bezeichnung DIN EN ISO 9001:2015-11. Sie wurde komplett überarbeitet und umfasst nun zahlreiche Änderungen und mehr Freiheiten bei der Umsetzung zur vorherigen Fassung von 2008. Dazu gehört unter anderem, dass die Struktur der aktualisierten Norm an die übrigen Management-Systemnormen angepasst wurde. Ebenfalls interessant: Künftig ist ein Qualitätsmanagementbeauftragter nicht mehr gefordert. Natürlich darf es ihn auch weiterhin geben, alternativ können seine Aufgaben jetzt aber auch auf andere geeignete Personen delegiert werden. An manchen Stellen wird auch die Unternehmensleitung selbst explizit zum Handeln gefordert, etwa wenn es um Bewertung und Steuerung des Managementsystems geht. Eine Erleichterung könnte im Wegfall der Forderung nach einem Qualitätshandbuch liegen: Die zu dokumentierenden Informationen dürfen jetzt auf frei wählbaren und für das Unternehmen am besten geeigneten Medien und Formaten hinterlegt werden. Insgesamt erhalten Prozessmanagement, Risikobewertung sowie das Erfahrungswissen einen deutlich höheren Stellenwert – hier liegen Chancen, das System stärker anhand der unternehmerischen Zielrichtung zu gestalten.

Allerdings gilt nach wie vor: Papier ist geduldig. Die Prozesse zur Sicherstellung von Qualität müssen der Realität entsprechen, d.h. aktiv im Unternehmen gelebt werden. Nur so baut das zertifizierte Unternehmen seinen Vorsprung in hoher Qualität, effizienten Prozessen und einer konsequenten Kundenorientierung aus.

Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Planer sollten daher beachten: Unternehmen, die QM-Systeme nutzen, müssen bis spätestens zum 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung ISO 9001:2008 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach ISO 9001:2015 mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem regulären Audittermin vorgenommen werden kann.

Autor: Götz Blechschmidt, Geschäftsführer, DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen

Weiterführende Informationen

DIN EN ISO 9001:2015-11, Qualitätsmanagement, Qualitätsmanagementsystem, Revision, Änderungen, QM, QMS

Einbruchmeldetechnik - Einbruchschutz mit Einbruchmeldeanlage

KfW-Förderung für Einbruchschutz

Die Förderbank KfW unterstützt private Eigentümern und Mieter ab sofort bei der Einbruchsprävention. Bei der Bank können Zuschüsse bis zu 1.500 Euro beantragt werden, um beispielsweise Alarmanlagen sowie einbruchsichere Fenster und Türen zu finanzieren. Das Förderprogramm kommt aber nicht nur Haus-Besitzern und -Bewohnern zu Gute, sondern auch entsprechend aufgestellten Fachhandwerksbetrieben. Denn förderungswürdig sind die Maßnahmen nur dann, wenn sie von kompetenten Fachunternehmen durchgeführt werden. Hier kann das Handwerk durch eine umfassende Beratung des Kunden neue Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.

Wichtig: Die Höhe der maximalen Fördermittel hängt davon ab, wie viel Geld ein Auftraggeber in die Hand nimmt. Folgende Regel gilt: Der Förderbetrag liegt stets bei zehn Prozent der Gesamtinvestitionssumme, welche mindestens 2.000 Euro betragen muss. Hat der Kunde neben seiner Sicherheit auch eine energetische oder altersgerechte Modernisierung im Auge, können auch Zuschüsse aus unterschiedlichen Förderprogrammen miteinander kombiniert werden.

Autor: Thomas Taferner, Leiter strategischer Vertrieb und Marketing, Telenot Electronic GmbH

Weiterführende Informationen

Staatliche KfW-Förderung, Einbruchschutz, Einbruchmeldetechnik, Einbruchmeldeanlage

Schutzziele für Rauchabzug durch die Muster-Industriebaurichtlinie MIndBauRL

Industriebaurichtlinie: Schutzziele für Rauchabzug

Mehr Klarheit für Planer, Errichter und Genehmigungsbehörden beim Thema Brandschutz verspricht die neue Fassung der Muster-Industriebaurichtlinie 2014. Wenn es um die Umsetzung von Schutzzielen in Industriegebäuden geht, soll das überarbeitete Regelwerk eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen und entsprechende Mindestanforderungen festlegen.

Die „MIndBauRL 2014“ beschäftigt sich intensiv mit der Rauchableitung. Wesentlich ausführlicher als in der Vergangenheit. Zum Beispiel gibt es nun konkrete Aussagen zu Zuluft-Öffnungen und Auslösegruppen.

Zu den vielen neuen Anforderungen gehört unter anderem, dass bei Räumen > 1.600 m² natürliche Rauchabzugsgeräte nach DIN EN 12102-2 zu verwenden sind. Darüber hinaus ist eine automatische Auslösung gefordert. Je angefangener 400 m² Grundfläche eines Raumes sind zudem mindestens 1,5 m² aerodynamische Rauchabzugsfläche zu berücksichtigen.

Wenn neben dem Mindestschutzziel der Bauordnung z.B. noch der Sachschutz hinzukommt oder Abweichungen von den quantitativen Anforderungen des Baurechts vorliegen, sind zur Bemessung der RWA die allgemein anerkannten Regeln der Technik wie die DIN 18232-2 anzuwenden. An anderer Stelle vermissen jedoch viele Experten dezidierte Angaben. So würde der elementaren Bedeutung der Rauchschichtung für den Einsatz der Feuerwehr sowie zur Rettung von Opfern zu wenig Bedeutung beigemessen.

Autor: Thomas Hegger, Geschäftsführer, Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR)

Weiterführende Informationen

Muster-Industriebaurichtlinie, MIndBauRL, Schutzziele, Rauchabzug, Rauchableitung

Mitarbeiter sorgen für IT-Sicherheit in Unternehmen

Die größten Geschäftsrisiken für Unternehmen

Cyberangriffe gehören auch 2016 zu den meistgefürchteten Risiken in deutschen Unternehmen. Dem aktuellen „Risk Barometer“ der Allianz zur Folge bereiten den Unternehmen vor allem Datendiebstähle sowie gezielte Datenmanipulationen Kopfschmerzen. Dabei kommt die größte Gefahr oft gar nicht aus den Tiefen des Internets, sondern sitzt nebenan im Bürostuhl: Egal, ob aus Fahrlässigkeit oder durch absichtlichen Datenmissbrauch – es sind immer wieder eigene Mitarbeiter, die den Verlust sensibler Daten verursachen. Für Entscheider ist es daher von größter Wichtigkeit, IT-Prozesse kritisch zu hinterfragen und Kollegen zu sensibilisieren. Beispielsweise durch regelmäßige interne Schulungen.

Autor: Kathrin Weber, Interim Risiko Management

Die zehn größten Geschäftsrisiken

  1. Betriebs- und Lieferkettenunterbrechungen (46 %)
  2. Naturkatastrophen (30 %)
  3. Feuer, Explosion (27 %)
  4. Rechtliche Veränderungen (18 %)
  5. Cyberkriminalität, IT-Ausfälle, Spionage, Datenmissbrauch (17 %)
  6. Reputationsrisiken (16 %)
  7. Marktstagnation oder -Rückgang (15 %)
  8. Verschärfter Wettbewerb (13 %)
  9. Poitische/soziale Unruhen, Krieg (11 %)
  10. Diebstahl, Betrug und Korruption (9 %)

Quelle: Allianz Global Corporate & Specialty

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