Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Um den Zielen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) näher zu kommen, hat die Bundesregierung die Fördergelder zur energetischen Gebäudesanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgestockt. Zudem wurden zwei Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität aufgelegt.

Die finanziellen Mittel für die Anfang 2021 gestartete BEG wurden im September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf insgesamt 11,5 Mrd. Euro aufgestockt. Die Fördermittel gelten für Anträge, die bis zum Jahresende eingereicht werden. Weitere Fördermittel werden für die energetische Sanierung und den klimagerechten Neubau sozialer Wohnungen ab 2022 zur Verfügung gestellt.

Zum Ausbau der E-Mobilität startete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Ausschreibung für das Deutschlandnetz. Dessen Ziel ist es, mit der Errichtung von rund 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten eine flächendeckende Grundversorgung im Mittel- und Langstreckenverkehr sicherzustellen. Der Aufbau der Schnellladeinfrastruktur wird mit rund 2 Mrd. Euro gefördert. Darüber hinaus wird bis 2024 die Anschaffung speziell von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Installation der dazugehörigen Ladeinfrastruktur mit insgesamt 6,6 Mrd. Euro gefördert.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Legionellen im Kaltwasser

Trinkwasserhygiene: Legionellen im Kaltwasser

Insbesondere in hygienisch sensiblen Gesundheitseinrichtungen sowie Gebäuden mit hohen Wärmelasten ist die aktive Kühlung von kaltem Trinkwasser (Potable Water Cold: PWC) als praxisrelevante Ergänzung im Rahmen der a.a.R.d.T. eine wirksame Maßnahme zur Absicherung der Trinkwassergüte.

In rund 12 Prozent aller Kaltwasserproben wurden im Rahmen einer Dissertation von 2004 Legionellen nachgewiesen. Auch wurde festgestellt, dass die Kaltwasser-Temperaturen mit der Größe des Systems ansteigen. Kaltwasser-Installationen können vor allem durch Fremderwärmung ein ernsthaftes Hygienerisiko darstellen. Die Grenze von 25 °C (empfohlen: 20 °C) ist damit einer der grundsätzlich einzuhaltenden Parameter.

Legionellen im Kaltwasser

Autor: Dr. Christian Schauer, Direktor des Kompetenzzentrums Wasser, Corporate Technology Viega

Weitere Informationen

Neue Norm für Sicherheitszeichen

Neue Norm für Sicherheitszeichen

Die DIN 4844 Teil 2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ wird im November veröffentlicht.

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Sie gilt für Arbeitsstätten, öffentliche Bereiche und zur Anwendung auf Produkten, sofern die Kennzeichnung der Sicherheit von Personen dient. Das Dokument gilt nicht für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung und zur Regelung des öffentlichen Verkehrs.

Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010:2020-07 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ (ISO 7010:2019). Zusätzlich zu den international und europäisch harmonisierten Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 enthält dieses Dokument nationale Sicherheitszeichen, die nicht beziehungsweise noch nicht international genormt sind. So gelten insgesamt zehn Sicherheitszeichen ausschließlich für Deutschland:

  • Zutritt für Unbefugte verboten
  • Notausstieg
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  • Warnung vor Fräswelle
  • Hinter den Schwenkarm treten verboten
  • Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
  • Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage am Gleis
  • Nicht abdecken
  • Keine Nadeln einstechen
  • Nicht falten oder zusammenschieben.

Gegenüber der DIN 4844-2:2012-12 und der DIN 4844-2/A1:2015-09 wurden alle Sicherheitszeichen gestrichen, die bereits in DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Diese Norm ersetzt die DIN 4844-2/A1:2015-09 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“; Änderung A1 sowie die DIN 4844-2:2012-12 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“.

Weitere Informationen

Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Ein neues Faktenblatt „Kabel und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung: Kabel und Leitungen außerhalb des Anwendungsbereichs der BauPVO“ des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) erläutert, wie mit Kabeln und Leitungen zu verfahren ist, die nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Kabel und Leitungen fallen nur dann in den Anwendungsbereich der BauPVO, wenn sie dauerhaft in Bauwerken installiert werden und eine Auswirkung auf den Brandschutz des Bauwerks haben. Zudem müssen sie von einer harmonisierten Norm erfasst werden, die unter der Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) gelistet ist.

Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Brandklassen eingeordnet. Die bis jetzt geltenden Brandklassen für Kabel und Leitungen (A1, A2, B1, B2, B3) werden durch sieben neue Klassen gemäß EN 50575 ersetzt. Die neuen Brandklassen prüfen auf Energiegehalt, Flammenausbreitung, Raucherzeugung, Säuregehalt, Wärmefreisetzung und Tropfenbildung. Sie gehen von „Aca“ (nicht brennbar) bis „Eca“ (normal entflammbar).

Die Anforderungen an Kabel und Leitungen sind in der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 „Starkstromkabel und -Leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“ festgelegt.

Der Hersteller ist unter anderem verpflichtet, die Leistungserklärung zu erstellen, eine technische Dokumentation als Grundlage hierzu zu erstellen, die CE-Kennzeichnung anzubringen, sicherzustellen, dass seine Produkte ein Kennzeichen zu ihrer Identifizierung tragen, seinen Namen und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung anzugeben sowie eine Leistungserklärung und technische Dokumentation zehn Jahre aufzubewahren.

Händler müssen vor der Bereitstellung auf dem Markt unter anderem sicherstellen, dass das Produkt mit der CE-Kennzeichnung (Etikett) versehen ist, die Leistungserklärung in der geforderten Sprache zur Verfügung gestellt ist, das Produkt ein Kennzeichen (Etikett) zur Identifizierung trägt und der Herstellername und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung angegeben sind. Für bereits vor dem Stichtag bezogene Lagerware des Handels, gelten diese neuen Pflichten nicht.

Das Faktenblatt kann als PDF auf der Webseite des ZVEI kostenfrei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Neues FVRL-Merkblatt zur Aufzugschachtentrauchung

Blower-Door-Test nach GEG

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) hat zusammen mit der Gütegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e.V. (GRW) und dem Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB) das Merkblatt 16 zu „Öffnungen zur Rauchableitung in Aufzugsschächten, Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Luftdichtigkeit“ veröffentlicht.

Neben einer kurzen Einführung zur Lüftung und Rauchableitung in Aufzugsschächten wird im Merkblatt aufgezeigt, dass mit dem seit 1. November 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Messung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes mittels des Blower-Door-Tests nach dem Verfahren 3 der DIN EN ISO 9972:2018-12 „Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren (ISO 9972:2015)“ durchzuführen ist.

Aufzugschachtbelüftungen mit Einrichtungen zum Verschließen der Öffnung sind demnach beim Blower-Door-Test zu schliessen. Sofern keine entsprechenden Einrichtungen vorhanden sind, bleiben die Öffnungen für die Nachweisführung geöffnet. Das 7-seitige Dokument richtet sich unter anderem an Architekten, Planer, Lüftungsbauer und Bauherren und steht beim FVLR zum kostenlosen Download bereit (Titel Merkblatt Aufzugschachtentrauchung 2021).

Weitere Informationen

"Weißbuch Klimatechnik" veröffentlicht

„Weißbuch Klimatechnik“ veröffentlicht

Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) e. V. hat gemeinsam mit Partnern aus der Industrie eine Sammlung herausragender Beispiele für raumlufttechnische Lösungen veröffentlicht.

Das „Weißbuch Klimatechnik“ wird online präsentiert und umfasst derzeit 22 Projektbeispiele für raumlufttechnische Lösungen. Bei den Projekten handelt es sich sowohl um Neubauten als auch um Bestandsgebäude in der Sanierung- und Modernisierung. Die Bandbreite reicht von Büro, Handel, Hotel, Konzertsälen und Bildungseinrichtungen bis hin zu Gesundheit, Freizeit und Industriegebäuden. Das Weißbuch soll laufend mit weiteren Praxisbeispielen angereichert werden und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung (Titelblatt Weißbuch Klimatechnik).

Weitere Informationen

Atomkraftwerk, Atomkraft, Atomstrom, Energiewende, Erneuerbare Energien, Isar, Emsland, Neckarwestheim

Geht 2022 das Licht aus?

Die Energiepreise steigen schon jetzt ins Uferlose und Versorgungssicherheit ist durch die erneuerbaren Energien noch nicht gesichert. Aber Ende 2022 ist es soweit, wenn die letzten drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 abgeschaltet werden. Geht dann das Licht aus? Zum Glück können wir weiterhin Atom- und Kohlestrom aus dem Ausland importieren und mit russischem Gas die Netze stabilisieren. Aber unabhängiger, ökologischer und günstiger wird das nicht!

Nach Elbphilharmonie und Berliner Flughafen wird in 2022 endlich die dritte deutsche Großbaustelle fertig, mit der Eröffnung der Bahnstrecke Wendlingen-Ulm. Dann dauert es hoffentlich nicht mehr lange, bis auch das große Loch von Stuttgart 21 zugeschüttet und diese Wunde im deutschen Planungswesen verheilt ist.

Viel Phantasie hat E. T. A. Hoffmann mit seinen Märchen und Spukgeschichten bewiesen, in denen es von sprechenden Tieren, Fabelwesen, Dämonen und Automaten wimmelt. Der vielseitige Schriftsteller, Jurist, Zeichner, Musiker, Komponist und Beamte hätte auch für manches heutige Problem bestimmt eine kreative Lösung gefunden. Er ist vor 200 Jahren in Berlin gestorben. Im selben Jahr wie Johann Gregor Mendel. Der Mönch und Naturforscher hat Erbsen gezählt und damit die nach ihm benannten Vererbungsgesetze entdeckt. Mendel gilt als Vater der modernen Genetik. Für die heutige Impfstoffentwicklung reicht Erbsen schon lange nicht mehr aus.

2022 könnte wieder mancher Termin mit denen der Fußballfans kollidieren, wenn vom 21. November bis 18. Dezember zur Fußballweltmeisterschaft in Katar der Ball rollt.

Und im Mai findet in der EU mal wieder der Zensus statt, die Volkszählung. Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für zahlreiche statistische Berechnungen. Dabei sind Volkszählungen keine Neuzeitliche Erfindung. Maria und Joseph zogen nach Betlehem, um sich ins kaiserliche Register eintragen zu lassen. Im Deutschen Reich wurden Volkszählungen regelmäßig alle fünf Jahre durchgeführt und selten hat eine Volkszählung so viel Unwillen auf sich gezogen wie 1987, als das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht zur informatiellen Selbstbestimmung festschrieb und die Zählung auf Ablehnung in vielen Schichten der Bevölkerung stieß.

Am 2. März ist es 50 Jahre her, dass der Club of Rome in seinem Bericht die Grenzen des Wachstums der Weltwirtschaft benannt hat. Die Diskussion dazu hat bis heute in einer pandemiegeplagten Welt, gestörten globalen Lieferketten und einer jungen Generation, die unter dem Motto „Fridays for Future“ gegen den Klimawandel auf die Straße geht, nichts von seiner Aktualität verloren.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Wilhelmina Katzschmann ist Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer sowie Vizepräsidentin der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.

Bremst der Baustoffmangel den Aufschwung?

Die Pandemie bescherte uns Lockdown, Schließung, Kurzarbeit und Homeoffice. Jetzt sollte man meinen, dass es wieder aufwärtsgeht und wir durchstarten können. Doch in der Baubranche herrscht ein bislang beispielloser Engpass: Baustoffe fehlen und es kommt immer wieder zu Lieferschwierigkeiten von Anlagen und Geräten.

Auch die rasant gestiegenen Preise führen mitunter dazu, dass den Bauherren inmitten der Bauphase das Geld ausgeht. Das Konstruktionsvollholz verteuerte sich beispielsweise im Mai 2021 um 83,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (Destatis, 5.7.2021).

Aber nicht nur unkalkulierbare Baupreissteigerungen machen uns in der TGA-Branche zu schaffen. Auch nicht mehr einholbare Terminverschiebungen und dadurch weit verspätete Inbetriebnahmen und hohe Nutzungsausfälle bereiten uns Sorgen.

Denn die Arbeiten in der TGA werden vor allem ausgebremst, weil manchmal der eine entscheidende Chip fehlt, der aus Fernost nicht geliefert wird. Dann ist zum Beispiel der Regelbaustein für die Lüftungsanlage nicht verfügbar. Lieferfrist: 6-9 Monate. Hier würde ich mir wünschen, dass die Produktion wieder verstärkt nach Deutschland zurückgeholt wird.

Die Auswirkungen der Pandemie sollten uns dafür sensibilisieren, wo „global“ sinnvoll ist und wo wir besser (wieder) „lokal“ planen sollten – auch wenn es vermeintlich einige Euros mehr kostet.

Autorin: Wilhelmina Katzschmann, Vorstandsmitglied Bundesingenieurkammer (BIngK), Vizepräsidentin Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen

VdS-BrandSchutzTage

VdS-BrandSchutzTage

Vom 8. bis 9. Dezember finden die VdS-BrandSchutzTage 2021 wieder komplett mit Fachmesse, Themenforen und Fachtagungen auf dem Kölner Messegelände statt. Auf der Fachmesse werden Produkte und Dienstleistungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen präsentiert. Parallel dazu finden vier Brandschutz-Fachtagungen, ein Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte sowie das Wissenschaftsforum Brandschutz mit Beteiligung von Universitäten und Forschungseinrichtungen statt.

VdS-BrandSchutzTage

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Neuordnung der handwerklichen Elektroberufe

Neuordnung der handwerklichen Elektroberufe

Die Gruppe der handwerklichen elektro- und informationstechnischen Berufe wurde zum 1. August 2021 neu definiert. Auslöser waren die zunehmende Digitalisierung sowie veränderte Arbeitsprozesse und -aufgaben in den Gewerben Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Trends hin zu smarten Installationen und immer weiterreichenden Vernetzungen erfordern eine Berufsausbildung, die bei den künftigen Fachkräften das Systemverständnis stärker in den Mittelpunkt rückt, zum digitalen Arbeiten befähigt und personelle Kompetenzen stärkt. Immer mehr gefragt ist in den Betrieben die Fähigkeit zum flexiblen Agieren in einem sich verändernden Arbeitsumfeld.

Daher wurden die Ausbildungsinhalte der handwerklichen Elektroberufe modernisiert und Prüfungsregelungen weitgehend vereinheitlicht. So wurde der Beruf „Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration“ neu geschaffen. Er richtet sich insbesondere an Handwerksbetriebe, die als Systemanbieter agieren. Der Beruf „Elektroniker/in“ konzentriert sich künftig auf die beiden Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik. Der Beruf „Informationselektroniker/in“ fasst künftig vier Einsatzgebiete zusammen: Geräte-, IT- und Bürosystemtechnik, Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik, Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen sowie Telekommunikationstechnik. Der Beruf „Systemelektroniker/in“ wird im Gegenzug aufgehoben. Der Beruf „Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik“ wurde inhaltlich modernisiert, aber aufgrund unterschiedlicher Prüfungsbestimmungen verordnungstechnisch in zwei Berufen neu geregelt – zum einen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), zum anderen nach Handwerksordnung (HwO).

Gemeinsame Lernfelder ermöglichen weiterhin für das erste Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung – auch mit den industriellen Elektroberufen. In Zusammenarbeit mit Sachverständigen wurden für jeden Beruf Umsetzungshilfen entwickelt, die zu Beginn des Ausbildungsjahres 2021/2022 in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ erscheinen.

Autoren: Thomas Felkl und Dr. Gert Zinke, wissenschaftliche Mitarbeiter und Projektleiter im Arbeitsbereich 2.4, Elektro-, IT- und naturwissenschaftlich-technische Berufe, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Weitere Informationen