Endlich ökologisch wirksam heizen!

Um im Gebäudebereich energetische Verbesserungen zu erreichen, müssen politisch ambitionierte Maßnahmen und mutige ordnungsrechtliche Entscheidungen getroffen werden. Mit Gebäude und Verkehr rutschen genau jene Sektoren in die roten Klimazahlen, die bislang nicht vom EU-Emissionshandel erfasst waren. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt die richtigen Weichen.

Im Kern sieht das GEG Verpflichtungen zum Austausch klimaschädlicher Heizungen für öffentliche Gebäudeeigentümer vor. Wie sind die Auswirkungen auf die Planungspraxis? Individuelle Planungen einer Heizanlage – unabhängig, ob im Neubau oder im Bestand – sind im besten Fall mit kommunalen Wärmekonzepten verbunden. Wenn die Gemeinde zum Beispiel ein mit Wasserstoff betriebenes Netz plant, dürfen Gasheizungen weiter genutzt oder neu eingebaut werden. Wenn ohne kommunale Wärmekonzepte geplant wird, gilt für alle Energieträger: 65 Prozent müssen aus erneuerbaren Energien stammen. Doch was ist, wenn sich der Einbau einer Heizung nicht rechnet? Die Austauschpflicht entfällt, wenn die dazu nötigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen. Niemand muss eine Schrottimmobilie zwangssanieren.

Das Prinzip Ursache und Wirkung ist keine abstrakte physikalische Regel, sondern beeinflusst unsere Lebensrealität. Es muss bei all unserem Tun um ökologische Wirksamkeit gehen.

Autorin: Andrea Gebhard, Präsidentin, Bundesarchitektenkammer (BAK)

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FeuerTrutz 2024

FeuerTrutz 2024

Am 26. und 27. Juni 2024 findet die FeuerTrutz, internationale Fachmesse und Kongress für vorbeugenden Brandschutz, in Nürnberg statt. Die Teilnahme am Kongress ist auch online möglich.

Fachplaner und Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen sowie Brandschutzbeauftragte können sich über neue Lösungen und Produkte zur Brandverhütung und Brandeindämmung informieren.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Baulicher Brandschutz: Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Baulicher Brandschutz: Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Die Gebäudeklassen legen die brandschutztechnischen und statischen Anforderungen an ein Gebäude fest. Sie sind Grundlage zur baulichen Bewertung eines Gebäudes. Die Musterbauordnung (MBO) unterteilt die Gebäude in fünf Gebäudeklassen.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz und die Statik. Bei den fünf Gebäudeklassen spricht man auch vom Regelbau. Neben diesen fünf Gebäudeklassen von eins bis fünf gibt es in § 2 (4) MBO Kriterien, nach denen Gebäude zusätzlich als Sonderbauten eingestuft werden. Dies sind „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“, wie z.B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels und Schulen. In der Gebäudeklasse fünf ist die Höhe des letzten Aufenthaltsraumes auf 22 Meter begrenzt. Oberhalb gilt ein Gebäude als Hochhaus.

Entscheidend für die Einstufung ist die Höhe und die Größe der Nutzungseinheiten. Bei den Nutzungseinheiten ist als Grundfläche von der Brutto-Grundfläche auszugehen, bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht. Als Höhe gilt laut Musterbauordnung die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Diese Höhe steht in Abhängigkeit zu den Rettungsgeräten der Feuerwehr zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges.

Für Bauherren, Architekten und Planer ist deshalb die Einstufung der Gebäudeklasse von großer Bedeutung, da hiervon maßgeblich die Brandschutzanforderungen abhängen. So kann der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken zur Einstufung in die nächsthöhere Gebäudeklasse führen und damit zu höheren Anforderungen. Unter Umständen ist dann eine Rettung über tragbare Leitern der Feuerwehr nicht mehr möglich und eine Drehleiter kann zur Rettung gar nicht eingesetzt werden.

Ein Blick in die jeweilige Landesbauordnung der 16 Bundesländer zeigt, welche Anforderungen für die einzelnen Gebäudeklassen bestehen. Glücklicherweise unterscheiden sich die Landesbauordnungen nicht grundlegend.

Autor: Stefan Schütz-Reinhardt, Brandschutzbeauftragter, Goethe Universität Frankfurt 

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Intelligentes Lastmanagement

Intelligentes Lastmanagement

Die Light + Building in Frankfurt hat ganz klar gezeigt, welche Trends die Branche beschäftigen: Die Energiewende und der damit verbundene Wunsch nach Energieautarkie und Energieeffizienz ist sowohl im Wohnbau als auch bei Gewerbeimmobilien eines der wichtigsten Themen. Bei immer mehr Verbrauchern im Gebäude wie z.B. Ladestationen im gewerblichen Bereich für Mitarbeiter, Besucher und den eigenen Fuhrpark stellt sich die Frage, wie die benötigte Energie gemanagt und verteilt werden kann.

Ausschlaggebend für die Vermeidung einer Überlastung des Gebäudeanschlusses ist das intelligente Lastmanagement in der Energieverteilung. In der Technikzentrale des Gebäudes läuft alles zusammen, z.B. die eigenproduzierte Energie und die des externen Netzbetreibers. Beim Laden der Fahrzeuge sorgt das Lastmanagement dafür, dass hierbei immer die maximale Leistung zur Verfügung gestellt wird, ohne den Gebäudeanschluss zu überlasten.

Der Lastmanager misst den Verbrauch des gesamten Gebäudes und nutzt die noch übrige Leistung am Hausanschluss dank des dynamischen Lastmanagements für die Ladestationen.

Autorin: Ipek Rasitoglou, Kommunikation Planer, Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

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Cybersicherheit: Angriffe im Handwerk

Cybersicherheit: Angriffe aufs Handwerk

Viele Handwerker denken immer noch, ihr Betrieb sei viel zu klein, um das Interesse von Hackern auf sich zu ziehen. Dies ist ein großer Irrtum. Inzwischen werden auch kleinere Betriebe regelmäßig Opfer von Cyberattacken mittels Schadsoftware. Neben wirkungsvollen Schutzmaßnahmen sind auch Vorkehrungen für den Notfall essenziell. Die Frage ist längst nicht mehr „ob“, sondern „wann“ der Angriff kommt.

Es sind nicht mehr einzelne Hacker, die einen einzelnen Betrieb ins Visier nehmen. Stattdessen zielen automatisierte Angriffswellen darauf ab, die IT-Systeme einer Vielzahl von Betrieben gleichzeitig auf Schwachstellen zu testen. Gelingt der Angriff, ist der Schaden oft verheerend. Datenverschlüsselung, Datendiebstahl oder Erpressung können existenzbedrohend sein. Laut BSI werden monatlich 2.000 neue Software-Schwachstellen identifiziert und täglich 250.000 neue Schadprogramme entdeckt.

Betriebe sollten Zeit und Ressourcen investieren, um die Angriffsfläche zu reduzieren und die Kronjuwelen wie sensible Kunden- und Unternehmensdaten zu schützen. Viele Angriffe können verhindert werden, indem man Systeme absichert und Mitarbeiter schult. Ein hundertprozentiger Schutz ist hier allerdings nicht möglich. Daher sollte man für den Ernstfall ein Notfallkonzept und Backups vorhalten. Das ermöglicht ein schnelles und gezieltes Handeln.

Autor: Stephan Blank, Konsortialleiter, Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk und Referatsleiter Digitalisierung, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Cybersicherheit: Angriffe im Handwerk

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Feuerwehraufzüge: Neue Prüfpflicht

Feuerwehraufzüge: Prüfpflicht beachten

Feuerwehraufzüge in hohen Gebäuden und Sonderbauten müssen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Dies schreibt die Technische Regel zur Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4, erweitert durch Anhang 3 „Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen“, vor.

Feuerwehraufzüge sind Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Aufsicht der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen. Für die Prüfung müssen zusätzlich zum Aufzugssachverständigen mehrere Gewerke sowie die Feuerwehr eingebunden sein. Die Änderung schreibt zusätzliche Prüfschritte z.B. im Hinblick auf die Steuerungs- und Gebäudetechnik vor.

Autor: Tilman Vögele-Ebering, Pressesprecher Industrie, DEKRA e.V.

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Förderung für klimafreundlichen Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 22. März 2024 das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) für Wohn- und Nichtwohngebäude neu aufgelegt. Die Antragstellung zur Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Für den klimafreundlichen Neubau stellt das Bundesbauministerium 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Förderkrediten zur Verfügung. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Antragsberechtigt sind Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen. Zudem erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Daneben steht Privatpersonen das Programm Genossenschaftliches Wohnen mit einem Fördervolumen von insgesamt 15 Millionen Euro für zinsverbilligte Förderkredite in 2024 zur Verfügung. Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen wird der barrierefreie Umbau von Wohnungen unterstützt, damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause leben können. Hierfür stehen in diesem Jahr 150 Millionen Euro in Form von Investitionszuschüssen für private Eigentümer und Mieter bereit.

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Neue GEFMA-Richtlinie 480 veröffentlicht

Die neue Richtlinie GEFMA 480 „Standardisierte Datenstrukturen und Dateninhalte im Facility Management“ wurde vom Deutschen Verband für Facility Management (gefma) und dem Verband für die Digitalisierung im Immobilienbetrieb (CAFM RING e. V.) entwickelt. Sie soll einen einheitlichen Rahmen für die Datenbasis bei der Bewirtschaftung einer Immobilie bieten und bezieht sich sowohl auf Neubauten, die auf Building Information Modeling (BIM) basieren, als auch auf die Datenerfassung in Bestandsgebäuden.

Die Publikation richtet sich an Bauherren, Berater und Eigentümer. Neben konkreten Wegen zu standardisierten Datengrundlagen für einen digitalisierten Gebäudebetrieb werden die Anforderungen an Daten, deren Erfassung, Qualitätssicherung sowie den Datenaustausch zwischen den einzelnen Akteuren aufgezeigt. Darüber hinaus wird die bestmögliche Datennutzung und -pflege beschrieben. Verdeutlicht wird dies anhand konkreter Anwendungsbeispiele und dazugehöriger Prozessbeschreibungen, die sich auf den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie (Planung, Errichtung, Betrieb) und die jeweils relevanten Akteure beziehen.

Die Richtlinie ist für gefma-Mitglieder kostenfrei im gefma-Onlineshop erhältlich. Nicht-Mitglieder können sie dort zum Preis von 30 Euro (zzgl. USt.) erwerben.

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Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 trat die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Damit wird die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erweitert und fortgesetzt. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich deren Komponenten) sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Begünstigt werden die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher, die Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen sowie die „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs, wobei das bestehende fluorhaltige Kältemittel zwingend gegen ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen ist. Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.

Die Förderung erfolgt auf Zuschussbasis mit Festbeträgen. Die elektronische Antragstellung ist seit dem 1. März 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich und läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Mit Hilfe der Förderung setzen Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel ein und reduzieren dadurch die direkten Emissionen von treibhauswirksamen Gasen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Die Anlagen tragen so zu Energieeinsparungen und zum Klimaschutz bei und die Anlagenbetreiber sparen Betriebskosten.

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Seminar Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab Juni 2024 das Seminar „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ an. Das eintägige Seminar zielt darauf ab, Verantwortliche in Behörden und Ämtern mit Publikumsverkehr über die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu informieren. Der Umgang mit Bürgern stellt in öffentlichen Verwaltungen oft eine Herausforderung dar. Die Teilnehmer erhalten das Fachwissen für Notfall- und Krisenmanagement und für das Zusammenspiel von organisatorischem, baulichem und technischem Schutz, um beispielsweise auf einen Amokfall optimal vorbereitet zu sein. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter aus der öffentlichen Verwaltung, Amtsleiter, Abteilungsleiter, Personalverantwortliche und Arbeitsschutzverantwortliche. Die Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 27. Juni 2024 in Düsseldorf und am 29. September 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 9. August 2024 und am 29. Oktober 2024 statt. 

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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