Brandschutzklappen sind sicherheitsrelevante Bauteile. Eingebaut in Lüftungsleitungen, die durch Wände und Decken dringen können, grenzen sie Brandabschnitte gegeneinander ab und dienen so dem Brandschutz.
Im Normalbetrieb sind Brandschutzklappen geöffnet und ermöglichen das Strömen von Luft z. B. zwischen verschiedenen Räumen. Im Brandfall werden Brandschutzklappen geschlossen und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen können unterschiedlich betätigt werden: Mechanische Brandschutzklappen schließen federbetrieben über ein Schmelzlot bei ca. 72° C. Motorisch betriebene Brandschutzklappen, Brandschutzklappen mit Halte- oder Impulsmagneten sowie pneumatisch betätigte Brandschutzklappen schließen über einen Thermofühler oder ein Signal aus der Gebäudeleittechnik.
Brandschutzklappen müssen nach der europäisch harmonisierten Norm EN 15650 zertifiziert sein. In diesem Fall bringt der Hersteller ein CE-Label auf die Brandschutzklappe auf und bescheinigt damit, dass das Produkt alle notwendigen Vorgaben erfüllt. Dabei stellt sich das vermeintlich einfache System Brandschutzklappe jedoch als komplex dar. Es können nämlich risikobehaftete Unterschiede zwischen den verschiedenen Brandschutzklappen bestehen, die erst bei näherem Hinsehen zu Tage treten, letztlich aber maßgeblich sein können.
Beispiel: Welche Funktion oder welches Signal erwarten Sie, wenn Sie den Thermofühler einer motorischen Brandschutzklappe entsprechend der Wartungsvorgaben demontieren? Wie eingangs erwähnt sind Brandschutzklappen sicherheitsrelevante Bauteile, die Funktion „verbleibt in der Stellung Geschlossen“ wäre also durchaus sinnvoll, denn eine Offenstellung ohne Thermofühler hebelt die Grundfunktion der Brandschutzklappe komplett aus.
Bleibt die Klappe aber offen oder gibt es gar keinen Hinweis an der Klappe, beziehungsweise eine Rückkopplung an die Leitwarte und bestehen die programmierten Schließ- und Öffnungszyklen inklusive der Signale, dass die Brandschutzklappe ordentlich geöffnet oder geschlossen hat, fort, wird das Fehlen des Thermofühlers bis zur nächsten Wartung eventuell nicht bemerkt. Die Klappe wird im Brandfall nicht schließen und kann ihrer eigentlichen Funktion nicht nachkommen. Die Gebäudesicherheit ist somit nicht gegeben
Im Betrieb müssen Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 regelmäßig durch eine Befähigte Person geprüft und gewartet werden. Brandschutzklappen müssen notwendigen Vorgaben, Richtlinien und Normen, von Brandprüfungen über Reaktions- und Schließzeiten bis hin zur elektromagnetischen Verträglichkeit gerecht werden.
Weitere Informationen