DALl-2: Die Zukunft der intelligenten Lichtsteuerung

DALl-2: Die Zukunft der intelligenten Lichtsteuerung

DALl-2 ist weit mehr als eine Weiterentwicklung – es definiert die Standards der modernen Lichtsteuerung neu. Durch erweiterte Interoperabilität, eine standardisierte Sensorintegration und eine deutlich gesteigerte Flexibilität setzt DALl-2 neue Maßstäbe für die Gebäudeautomation. Während DALI bereits eine zuverlässige Lösung für die digitale Steuerung von Beleuchtungssystemen bot, eröffnet DALl-2 völlig neue Möglichkeiten, um Licht präziser, effizienter und intelligenter zu steuern.

DALl-2 wurde 2014 von der Digital Illumination Interface Alliance (DiiA) eingeführt, um die ursprüngliche DALI-Spezifikation (IEC 62386) zu erweitern und zu verbessern. Die DiiA, ein Konsortium führender Beleuchtungshersteller, hat DALl-2 mit dem Ziel entwickelt, eine einheitlichere, interoperablere und leistungsfähigere Lichtsteuerung zu gewährleisten. Ein wesentlicher Fortschritt gegenüber DALI ist die Standardisierung von Steuergeräten und Sensoren, wodurch herstellerübergreifende Kompatibilität sichergestellt wird. Zudem wurden neue Normen eingeführt, die zusätzliche Funktionen definieren. Während die Normen IEC 62386-101 bis -103 allgemeine Anforderungen für Systeme, Steuergeräte und Betriebsgeräte festlegen, spezifizieren IEC 62386-202 bis -207 detaillierte Vorgaben für verschiedene Betriebs- und Steuergeräte, einschließlich LED-Treibern und anderen Komponenten. Mit IEC 62386-301 bis -304 wurden erstmals Standards für Sensoren und Bedieneinheiten wie Präsenz- und Tageslichtsensoren geschaffen, was eine zuverlässigere Steuerung, eine präzisere Diagnose und eine bessere Energieverwaltung ermöglicht.

Eine der wesentlichen Neuerungen von DALl-2 ist die verbesserte Interoperabilität zwischen Geräten unterschiedlicher Hersteller. Während DALI zwar eine offene Schnittstelle bot, fehlten darüber hinaus klare Vorgaben für viele Steuergeräte und Sensoren. DALl-2 hingegen sorgt durch eine standardisierte Zertifizierung dafür, dass beispielsweise Präsenz- und Tageslichtsensoren verschiedener Hersteller problemlos in ein DALl-2-System integriert werden können. Dies ermöglicht eine nahtlose Kommunikation zwischen Leuchten, Steuergeräten und Sensoren, was den Installationsaufwand reduziert und die Planung vereinfacht.

Ein weiterer Vorteil von DALl-2 liegt in der optimierten Energieeffizienz. Durch die gezielte Steuerung einzelner Leuchten und Gruppen können Lichtintensität und Laufzeiten bedarfsgerecht reguliert werden. Das reduziert nicht nur den Energieverbrauch, sondern verlängert auch die Lebensdauer der Leuchtmittel. Zusätzlich erlaubt die verbesserte Diagnosefunktionalität eine präzisere Erfassung von Betriebszuständen und Fehlern. Wartungsarbeiten können dadurch gezielter geplant werden, wodurch Ausfallzeiten und Betriebskosten gesenkt werden.

Besonders in Smart-Building-Konzepten spielt DALl-2 eine zentrale Rolle. Es ermöglicht die Integration in übergeordnete Gebäudeautomationssysteme, etwa über KNX oder BACnet, sodass eine ganzheitliche Steuerung von Licht, Klima und Beschattung möglich wird. Dadurch lassen sich Gebäude noch energieeffizienter und nutzerfreundlicher gestalten.

Die Zukunft von DALl-2 liegt in der weiteren Vernetzung mit loT-Plattformen und cloudbasierten Lösungen. Perspektivisch könnten erweiterte Analytik- und Kl-gestützte Steuerungsalgorithmen Einzug in DALl-2-Systeme halten, um Beleuchtung noch präziser auf Nutzerverhalten und Umgebungsbedingungen abzustimmen. Auch die Integration drahtloser DALI-Systeme über DALI+ gewinnt zunehmend an Bedeutung und könnte die Flexibilität der Technologie weiter steigern. DALl-2 ist somit der neue Standard für zukunftssichere Beleuchtungslösungen. Die verbesserte Interoperabilität, flexible Steuerungsmöglichkeiten und die optimierte Energieeffizienz machen das System zu einer Schlüsseltechnologie für die nächste Generation intelligenter Gebäudeautomation.

Autor: Jakob Mainka, Applikationsingenieur und Fachingenieur für Gebäudeautomation, BEGA Gantenbrink-Leuchten KG

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Patrick Velte ist Professor für Betriebswirtschaftslehre in Lüneburg.

Weniger Berichts- und Sorgfaltspflichten für Firmen

Der EU-Green-Deal und die dazugehörigen Nachhaltigkeitsregulierungen, insbesondere die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Taxonomie-Verordnung, stellen die europäische Wirtschaft vor große Herausforderungen. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission für ein Omnibus-Paket möchte die nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Sorgfaltspflichten dieser drei Rechtsakte signifikant reduzieren. Ein Bürokratieabbau von mindestens 25 %, bei mittelständischen Unternehmen sogar von mindestens 35 %, wird angestrebt.

Konkret soll der Anwenderkreis der CSRD und Taxonomie-Verordnung wesentlich eingeschränkt werden, um 80 % der (mittelständischen) Unternehmen von einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befreien. Außerdem wird eine zweijährige Verlängerung des Erstanwendungszeitpunkts für die meisten Unternehmen bis zum Geschäftsjahr 2027 in Aussicht gestellt. Zudem soll die CSDDD u.a. wesentlich beschnitten werden durch Fokussierung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner in der Aktivitätskette, reduzierten Handlungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten und keine EU-einheitlichen zivilrechtlichen Haftungsregelungen.

Die Reformpläne der EU-Kommission sind kritikwürdig und unprofessionell. Die hohe Änderungsdynamik ist mit einem erheblichen Reputationsverlust verbunden. Der angestrebte Bürokratieabbau steht in Konflikt mit den Zielen des Green-Deal, da die unternehmerischen Nachhaltigkeitsaktivitäten eingeschränkt werden. Nachhaltigkeitsbezogene Berichts- und Sorgfaltspflichten bieten auch zentrale Chancen (u.a. Wettbewerbsvorteile) für die betreffenden Unternehmen, welche von der EU-Kommission jedoch ausgeklammert werden. Der Erfolg des gesamten Green Deals ist aus unternehmerischer Perspektive fraglich, sollten die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission künftig verabschiedet werden.

Autor:
Prof. Dr. Patrick Velte, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Accounting, Auditing & Corporate Governance, Leuphana Universität Lüneburg

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Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-08
vom 05. März 2025

Am 1. März 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 52 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Paul Seifert, Leiter des Referats Technik und Digitalisierung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), auf die Planung von Übertragungswegen in Gebäuden ein, die einen reibungslos funktionierenden Datenfluss sicherstellen sollen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind TGA als Gefahr für die Cybersicherheit, der Berufsabschluss zum Gebäudesystemintegrator, ortsfeste CO2-Löschanlagen sowie die neue F-Gase-Verordnung. Der Beitrag zur Cybersicherheit zeigt, warum hochvernetzte Systeme in Gebäuden ein bevorzugtes Angriffsziel für Cyberkriminelle sind. Ein anderer Artikel geht auf den neu geschaffenen Meister Gebäudesystemintegration (GSI) ein. Der Artikel über die ortsfesten CO2-Löschanlagen stellt die Neuerungen der DIN EN 17966 vor. Ein weiterer Beitrag schildert die Neuerungen der F-Gase-Verordnung und was diese für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bedeuten. Außerdem wird das neue DGWZ-Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 53 erscheint am 1. Mai 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Datenübertragung, F-Gase-Verordnung, Cybersicherheit, CO2-Löschanlagen, Gebäudesystemintegration, Photovoltaikanlagen, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

Tweet-Vorschlag
Die Planung von Übertragungswegen ist Thema im Planerbrief Nr. 52 der März-April-Ausgabe. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung: PM-2025-08-Uebertragungswege-Planerbrief-52.pdf

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Bild 1: Uebertragungswege-Planerbrief-52-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Am 1. März 2025 ist die 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 52 - März-April 2025

Bild 2: Planerbrief-52-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue DIN 18232-10 mit Anforderungen an Dienstleister für Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Neue DIN 18232-10 zu Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen

Im Dezember 2024 ist die neue DIN 18232-10:2024-12 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“ erschienen.

Für sie legt die neue Norm DIN 18232-10 nun detailliert und konkret alle Anforderungen fest, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten direkt am Installationsort oder durch Fernzugriff erfolgen. Für jede einzelne dieser Projektphasen ist von den ausführenden Dienstleistern ein schriftlicher Nachweis über Wissen, Kompetenz und Qualifikation zu erbringen. Das neue, ordentliche Verfahren schafft für alle Beteiligten Verbindlichkeit und Transparenz.

Besonders Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren mitbieten, haben zu belegen, dass sie den ausgeschriebenen Anforderungen nachkommen können und über die geforderte Sachkunde verfügen. Dieser Eignungsnachweis erhöht die Chance, bei einem Bauvorhaben den Zuschlag zu erhalten. So sichert sich also der Dienstleister mit den entsprechenden Dokumenten einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Die 28-seitige DIN 18232 Teil 10 ist Element eines umfangreichen Regelwerkes, das sich mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen befasst. Ihr Ziel ist die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Erhöhung der Sicherheit bei allen Tätigkeiten in diesem Bereich. An der Errichtung und Betreuung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sind zahlreiche Unternehmen beteiligt.

Autor: Rainer Schulze, Teamleitung strategisches Produktmanagement, Hautau GmbH

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Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie

Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet, um den Übergang zu einer ressourcenschonenden und klimafreundlichen Wirtschaft zu beschleunigen. Ziel ist es, Abfälle zu minimieren, Recyclingquoten zu erhöhen und Wertstoffe effizient in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.

Ein zentrales Element der Strategie ist die Förderung nachhaltiger Produktionsprozesse. Unternehmen sollen verstärkt auf recyclingfähige Materialien setzen und Verbraucher sollen über optimierte Rücknahmesysteme und Informationskampagnen sensibilisiert werden.

Um Wertstoffe effizienter zurückzugewinnen, setzt die Strategie zudem auf innovative Technologien und digitale Lösungsansätze. Die Kreislaufwirtschaft soll langfristig neben dem Umwelt- und Klimaschutz die deutsche Wirtschaft stärken, indem sie Kosten senkt und die Abhängigkeit von Rohstoffimporten verringert.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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BGV Expertentag Elektrotechnik 2025

Vom 12. bis 14. Mai 2025 veranstaltet die BGV Immobilien GmbH & Co. KG (Badische Versicherungen) in Karlsruhe den BGV Expertentag Elektrotechnik.

Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung stehen praxisnahe Anwendungen und Lösungen zur Schadensprävention sowie neue Innovationen in der Elektrotechnik. Der Expertentag bietet Sachverständigen und Fachleuten eine unabhängige Plattform, um sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Ein umfangreiches Vortragsprogramm vermittelt Hintergrundinformationen zu neuen Technologien und Verfahren zur Effizienz- und Sicherheitssteigerung in der Elektrotechnik. Ein zentraler Aspekt ist die Vermeidung von Störungen durch regelmäßige Wartung, Überwachungssysteme und Schulungen. Darüber hinaus werden praxisnahe Lösungen und Anwendungen aus den Bereichen Industrieautomation, Gebäudetechnik und erneuerbaren Energien vorgestellt.

Parallel zu den Vorträgen findet eine Hausmesse statt, auf der Unternehmen und Organisationen ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen präsentieren.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.

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Neue F-Gase Verordnung

Neue F-Gase-Verordnung

Die seit März 2024 gültige F-Gase-Verordnung bringt neue Pflichten für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Manche Vorgaben gelten erst seit Januar 2025. So ist jetzt die Verwendung von F-Gasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von über 2500 für die Instandhaltung von allen Kälteanlagen verboten – wiederaufbereitetes Kältemittel ausgenommen. Für Wärmepumpen und Klimaanlagen gilt das ab 2026. Zudem ist das Inverkehrbringen von „in sich geschlossenen Kälteanlagen“ mit F-Gasen mit GWP>150 verboten. Gleiches gilt für Mono-Splitgeräte unter 3 kg Füllmenge mit Kältemittel mit GWP>750. Außerdem wurde die Menge der F-Gase, die in der EU verkauft werden darf, reduziert.

Autor: Christoph Brauneis, Politik & Medien, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik + VDKF e.V.

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Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Gebäudesystemelektroniker: der Vernetzungsexperte

Da die rasante technische Entwicklung, Energiewende und Digitalisierung auch die e-handwerklichen Berufsbilder beeinflussen, entschloss sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) schon vor einigen Jahren, die Ausbildungsberufe in den E-Handwerken an die neuen Anforderungen anzupassen. Den Fokus legte man dabei auf Erneuerbare Energien sowie die Gebäudesystemtechnik. Schnell stellte man jedoch fest, dass es aufgrund der erwartenden Digitalisierung der Gebäudetechnik einer weiteren Spezialisierung innerhalb der Berufsbilder bedurfte.

Hintergrund ist, dass Systemtechnik auch im SHK-Handwerk Einzug gehalten hat, insbesondere dort, wo es um Heizungen und Wärmepumpen geht. Als Folge war ein wachsender Bedarf an Spezialisten für gewerkübergreifendende Gebäudetechnik zu erwarten. Vor diesem Hintergrund rief der ZVEH 2021 den neuen e-handwerklichen Ausbildungsberuf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration, kurz GSI, ins Leben. Der Beruf richtet sich unter anderem an Abiturienten und Studienumsteiger und spricht insbesondere Menschen an, die lösungsorientiert denken, komplexe Systeme gewerkeübergreifend vernetzen und so für Kunden eine intelligente Gebäudesteuerung inklusive eines Energiemanagements realisieren können.

Um Elektronikern für Gebäudesystemtechnik nach Abschluss der Gesellenprüfung Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen, wurden im Anschluss an die Ausbildungs- auch die Meisterberufe im E-Handwerk novelliert und der neue Schwerpunkt „Gebäudesystemintegration“ innerhalb des drei Schwerpunkte umfassenden Elektrotechnikermeisters geschaffen. Die neue Meisterprüfungsverordnung trat am 1. März 2024 in Kraft.

Mit der Überarbeitung der Aus- und Weiterbildung ist das E-Handwerk bestens für die kommenden Herausforderungen aufgestellt. Dass die neu gestalteten e-handwerklichen Berufe ankommen, zeigt die hohe Nachfrage: Die Auszubildendenzahlen sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen; bei den Meisterkursen gibt es teilweise lange Wartelisten. Verwunderlich ist das nicht. Schließlich sind die e-handwerklichen Fachkräfte Treiber der Energiewende: Sie sind Klimaschützer und Fortschrittmacher.

Autor: Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung, ZVEH

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Die Gefahr für Unternehmen im Bereich der TGA durch Cyberkriminalität wächst.

TGA als digitale Bedrohung

Nicht nur Mieter, auch Gebäude an sich stellen eine Bedrohung für die Cybersicherheit dar. Denn heute stecken in modernen Gebäuden hochvernetzte Systeme, die HVAC-Steuerungen, Zutrittskontrollen, Brandmeldeanlagen und Smart-Building-Lösungen digital koordinieren und steuern. Diese Vernetzung macht die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) zu einem attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle. Wer also veraltete Systeme in neue Strukturen übernimmt oder aus Gewohnheit sein altes Strukturmodell weiterführt, muss damit rechnen, Opfer eines Cyberangriffs zu werden.

Doch es gibt Möglichkeiten, wie sich Unternehmen schützen können. Die Informationssicherheit in TGA-Projekten muss von Anfang an berücksichtigt werden. Durch Maßnahmen wie Schwachstellenscans, Penetrationstests und Awareness-Trainings wird die TGA kontinuierlich geschützt und ein Zero-Trust-Ansatz stellt sicher, dass jede Verbindung, jedes Gerät und jeder Nutzer verifiziert wird. Regelmäßige Updates und Patches sind essenziell, um Sicherheitslücken zu schließen. Zudem sollten TGA-Systeme strikt vom Unternehmensnetzwerk getrennt werden. Schließlich ist die Sensibilisierung von Mitarbeitern und Dienstleistern entscheidend, da selbst die beste Technik durch menschliche Fehler unterlaufen werden kann.

Je nach Unternehmensgröße sowie der Anzahl an Domains und IP-Adressen sollten Anbieter in der Lage sein, das zu überwachende Unternehmen zu clustern. Dadurch können nicht alle IT-Mitarbeiter auf sämtliche Bereiche zugreifen, was ein potenzielles Risiko darstellt. Zudem hilft diese Vorgehensweise, die IT besser zu organisieren, sodass nicht nur ein Bereich unter Kontrolle ist und andere wichtige Bereiche unbeachtet bleiben.

Fraglich sind keinesfalls die Kreativität und Perfidität der Cyberkriminellen. Diese entwickeln sich exponentiell mit der Unterstützung von KI weiter. Umso wichtiger ist es deshalb , dass vor der Grundsteinlegung Cybersecurity wie eine tragende Mauer in der Planung verankert ist.

Autor: Uwe Budowsky, Chief Marketing & Sales Officer, Deutsche Gesellschaft für Cybersicherheit

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