Mittelstands-Forderungen zur Europawahl am 26. Mai 2019

Mit dem aktuellen Unternehmerprogramm stellt der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft e.V. (BVMW) seine europapolitischen Positionen und Forderungen zur Europawahl am 26. Mai 2019 vor.

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Leitfaden zur Sicherheitstechnik im Smart Home

Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE), die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, VdS Schadenverhütung, der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI) sowie die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) haben einen neuen „Leitfaden zu sicherheitstechnischen Anwendungen im Smart Home – Erläuterungen zur DIN VDE V 0826-1“ herausgegeben.

Sofern im Rahmen von Smart Home-Anwendungen auch sicherheitstechnisch relevante Anwendungen, wie etwa zur Meldung von Einbruch oder Brand oder gefährlichen Gasen, umgesetzt werden sollen, sind für Gefahrenwarnanlagen sowie Produkte und Systeme der Sicherheitstechnik die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 relevant. Der Leitfaden gibt Unterstützung hinsichtlich der Anwendung der DIN VDE V 0826-1 und beantwortet Fragen unter anderem zum Anschluss von Fremdsystemen an GWA bzw. Smart Home-Systeme sowie zur Abnahme und Instandhaltung der Anlagen.

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SicherheitsExpo vom 26.-27.06.2019 in München

Vom 26.-27. Juni 2019 findet zum 16. Mal die Fachmesse in Bayern für Zutrittskontrolle, Brandschutz, IT-Security, Perimeter Protection und Videoüberwachung statt. Zur SicherheitsExpo 2019 werden 200 Unternehmen in zwei Messehallen erwartet. Im begleitenden Tagungsprogramm werden neue Entwicklungen der Sicherheitstechnik, unter anderem RFID, NFC, Biometrie und Identity-Management sowie Mechatronik vorgestellt.

Die Messe für Sicherheitstechnik richtet sich an Sicherheitsverantwortliche (Sicherheitsberater und -dienste), Brandschutzbeauftragte und Planer, Versicherungen, Behörden, Polizei und Feuerwehr, Elektrofachhandel und Errichterfirmen sowie Architekten und Gebäudemanager.

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Instandhaltung nach DIN 31051: Neue Fassung zum Juni 2019

Die DIN Norm 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ erscheint zum Juni 2019 in einer neuen, redaktionell überarbeiteten Fassung. Folgende Änderungen wurden gegenüber der DIN 31051:2012-09 vorgenommen: Die Begriffe sind entsprechend an die DIN EN 13306:2018-02 angepasst und Anhang A wurde gestrichen.

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DGWZ zertifiziert mehr als 100 Technische Risikomanager

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 15. April 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat eine aktualisierte Adressliste mit insgesamt 123 zertifizierten Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) veröffentlicht. Alle Personen haben das Zertifikat durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der DGWZ erlangt.

Was macht ein Technischer Risikomanager?

Position und Funktionen eines Technischen Risikomanagers werden seit 2015 durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Ein Technischer Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um die Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Der Weg zum zertifizierten Technischen Risikomanager

Insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner können sich zum Technischen Risikomanager zertifizieren lassen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer dreitägigen Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar werden umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827 und DIN ISO 31000 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ zertifiziert mehr als 100 Technische Risikomanager. www.dgwz.de/risikomanager

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Bildunterschrift: Ein Technischer Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere Einrichtungen vor.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg erfolgreich fortgesetzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-05 vom 8. April 2019

Die von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 veranstaltete Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen zog mehr als 60 Vertreter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner, Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr nach Duisburg, um sich über praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen und Gebäuden von Bildungseinrichtungen bis hin zum Amokfall auszutauschen. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Sören Link. Nach den Auftaktveranstaltungen in Hannover und Heidelberg ging die Fachtagung in Duisburg damit erfolgreich in die nächste Runde.

Nachdem Thomas Krützberg, Dezernatsleiter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg, die Teilnehmer begrüßt hatte, referierte Marita Meissner, Stabstellenleiterin für Krisenprävention bei der Stadt Gelsenkirchen, über die erfolgreiche Einführung eines integrierten Sicherheitskonzeptes an Gelsenkirchener Schulen. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallung und Mitglied im DKE-Normenausschuss für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen, stellte die Synergieeffekte einer mehrfachen Nutzung von Sprachalarmanlagen und akustischen Notfallwarnsystemen und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile vor. Prof. Dr. Roland Goertz, Leiter des Lehrstuhls für Chemische Sicherheit und Abwehrender Brandschutz an der Bergischen Universität Wuppertal, erläuterte Wege zur Lösung des Widerspruchs zwischen Amok- und Brandschutz und gab seine Erfahrungen durch die Einsatzleitung bei den Amokläufen in Erfurt und Winnenden weiter. Abschließend berichtete Kriminalhauptkommissar a. D. Christian Weicht aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Krisenpräventionskonzepte an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Die Teilnehmer zogen ein überaus positives Fazit und vergaben Bestnoten für die Auswahl der Vortragsthemen und Referenten. Dass die Vorträge zahlreiche Fallbeispiele realer Krisensituationen in Bildungseinrichtungen boten, kam bei den Zuhörern besonders gut an.  So konnten viele Anregungen zur Umsetzung im eigenen Verantwortungsbereich mitgenommen werden.

In der begleitenden Fachausstellung informierten sich die Teilnehmer über ganzheitliche Sicherheitskonzepte und knüpften zahlreiche Kontakte zu den Herstellern aus den Bereichen Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Kommunikationssysteme, Gefahrenmelde- und Sprachalarmanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. Vertreten waren Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Salto Systems GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH, SimonsVoss Technologies GmbH, Telekom Behnke GmbH sowie TOA Electronics Deutschland GmbH und Wenzel Elektronik GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die nächsten Veranstaltungen finden am 27. Juni 2019 in Ingolstadt und am 12. September 2019 in Potsdam statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Positives Fazit aller Beteiligten zur Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ am 28.03.2019 in Duisburg. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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www.dgwz.de/tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-2019-duisburg-abschlussbericht

Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg

Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-04 vom 7. März 2019

Für die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 in Duisburg hat der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Sören Link, die Schirmherrschaft übernommen. Zur Tagung treffen sich Mitarbeiter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner und Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr und diskutieren praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen in Bildungseinrichtungen und Schulen.

Die Stadt Duisburg ist für die Sicherheit an rund 170 Schulen, zwei Universitäten und weiteren Bildungseinrichtungen verantwortlich. Deswegen muss sie sich auch mit solchen Szenarien auseinandersetzen, die über die Vermeidung von Unfällen im Sportunterricht, dem richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Chemieraum oder der Mindesthöhe von Treppengeländern hinausgehen. Gefahrensituationen wie Brände oder Krisenlagen erfordern ein Notfallmanagement, das in Planung und Durchführung passgenau auf die besonderen Eigenheiten der Bildungseinrichtung abgestimmt ist.

Bereits im Jahre 2003 wurde hierzu bei der Stadt Duisburg ein multidisziplinäres Krisenpräventionsteam installiert, in dem neben Einrichtungen des Schulträgers wie das Amt für Schulische Bildung oder das Jugendamt auch das Schulamt und das Kommissariat Vorbeugung der Polizei eingebunden sind. „Angesichts der zahlreichen Facetten möglicher Gefahrenprävention, aber auch zur schnellen und richtigen Reaktion im eingetretenen Krisenfall, sind alle Verantwortlichen gut beraten, sich stets auf dem Laufenden zu halten und Fortbildungsangebote oder Beratungsmöglichkeiten zu nutzen“, betont Link.

Die Tagung wird durch eine Fachausstellung mit Sicherheitstechnik wie Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Intercom-Systeme, Sprachalarmanlagen (SAA) und elektronische Zutrittslösungen begleitet. Exponate können vor Ort getestet werden. Experten von Management, Forschung, Entwicklung und Vertrieb stehen für Fragen zur Verfügung. Beim Kommunikationsabend am Vortag haben die Teilnehmer Gelegenheit, mit Referenten und Experten der Aussteller persönlich in den Dialog zu treten und fachliche Fragen zu diskutieren.

Die Teilnahmegebühr für die Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen beträgt 180 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Anmeldung und das Programm zur Tagung kann über die Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner DGWZ

Dr. Barbara Löchte
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Die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ findet unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link am 28.03.2019 in Duisburg statt. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Keine Auslandsdienstreise ohne A1-Bescheinigung

Arbeitsnehmer sind verpflichtet, bei Auslandsdienstreisen eine sogenannte A1-Bescheinigung bei sich zu führen. Diese dient als Nachweis, dass der Beschäftigte dem Sozialversicherungsrecht seines Heimatlandes unterliegt. Neu ist, dass diese Pflicht kontrolliert wird, denn seit dem 01.01.2019 ist der entsprechende Antrag nur noch im elektronischen Verfahren zu stellen. Dies ermöglicht den europaweiten Datenaustausch und damit die Überprüfung.

Um Reibungsverluste und Bußgelder zu vermeiden, sollten Unternehmen das Thema ernst nehmen und die Bescheinigung routinemäßig beantragen. A1-Bescheinigungen stellt die Einzugsstelle aus. Zuständig ist bei gesetzlich Versicherten die jeweilige Krankenkasse, bei Privatversicherten die Rentenversicherung.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dort sozialversicherungspflichtig, wo sie tätig sind. Dies würde jedoch dazu führen, dass Arbeitnehmer bei einer Dienstreise ins Ausland zumindest kurzfristig ins dortige System einzahlen müssten. Zur Vermeidung wurden innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz einheitliche Regeln geschaffen. Danach gilt bis zu 24 Monate lang auch im Ausland allein die Sozialversicherung des Heimatlandes.

Autor: Julia Tänzler-Motzek, Rechtsanwältin und Senior Associate, CMS Hasche Sigle

Weitere Informationen:

Normative Änderungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Im Dezember 2018 erschienen die Vornormen der DIN VDE V 0108 zu Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Teil 100-1: Vorschläge für ergänzende Festlegungen zu EN 50172:2004 sowie Teil 200: Elektrisch betriebene optische Sicherheitsleitsysteme. Mit Teil 100-1 sollen aus deutscher Sicht wesentliche Anforderungen aus der bekannten und seit vielen Jahren zur Anwendung empfohlenen Vornorm DIN V VDE V 0108-100 in die europäische Norm eingebracht werden. Beispiele sind der normative Anhang mit ergänzenden Mindestanforderungen bzgl. der Bemessungsbetriebsdauer sowie die Ergänzung von Anforderungen sowohl an Stromkreise als auch an Steuerungs- und Bussysteme.

In einigen Fällen erfordern Arbeitsschutz oder Baurecht ergänzend zur Sicherheitsbeleuchtung ein elektrisch betriebenes optisches Leitsystem. DIN VDE V 0108-200 ist der Beginn der Normungsarbeit für Leitsysteme und beschränkt sich auf Begriffsdefinitionen und grundlegende Anforderungen. Die Vornorm stellt klar, dass Leitsysteme immer ergänzend und nicht als Ersatz zu einer ggf. notwendigen Sicherheitsbeleuchtung einzusetzen sind.

Der Entwurf E DIN EN IEC 62485-2 VDE 0510-485-2:2018-07 – Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen, Teil 2 Stationäre Batterien – wird künftig die DIN EN 50272-2 von 2001 ersetzen. Alle wesentlichen Anforderungen wurden unverändert übernommen.

Autor: Björn Jänsch, Produktmarketing Manager, ABB Kaufel GmbH

Weitere Informationen:

Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilung

Die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 vom März 2018 unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

So ist die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person oder mittels kundiger Beratung durchzuführen. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden und bei überwachungsbedürftigen Anlagen den Schutz dritter Personen (z. B. Kunden) im Gefahrenbereich berücksichtigen. Ebenso sind in die Beurteilung u.a. Gebrauchstauglichkeit, altersgerechte Gestaltung, physische und psychische Belastungen aufzunehmen.

Autor: Ute Wiese, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CertLex AG

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