Förderung von Ladestationen für Kommunen und Unternehmen

KfW-Förderung von Ladestationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit dem 23. November 2021 Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Auch TGA-Planungsbüros und SHK-Betriebe können die Zuschüsse beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort, zum Beispiel aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden.

Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

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Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat ihr Seminarprogramm für 2022 präsentiert. Zu einem breiten Themenspektrum der Technischen Gebäudeausrüstung, dem Brand- und Arbeitsschutz sowie der Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt.

Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen. Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Interessierte Teilnehmer können entscheiden, ob sie sich online oder vor Ort in einer Präsenzveranstaltung weiterbilden möchten. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-15 vom 24. November 2021

Zum 1. Dezember 2021 wird die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ veröffentlicht. Damit wird der Entwurf vom Juli 2019 ersetzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Zudem dokumentiert die neue Norm DIN VDE V 0827-3 einen technischen Risikomanagementprozess nach DIN VDE V 0827-1 als Voraussetzung zur Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung eines NGRS und folgt dessen zeitlichen Projektablauf in unterschiedlichen Phasen:

  • Phase 1: Objektbezogener Kontext, Risikobeurteilung, Risikobehandlung,
  • Phase 2: Auswahl des Umfangs eines NGRS bis zur Bestimmung des technischen Restrisikos,
  • Phase 3: Planung und Errichtung des NGRS,
  • Phase 4: Betrieb und Instandhaltung des NGRS.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht. #NGRS www.dgwz.de/neue-din-vde-v-0827-3-ngrs-risikomanagementakte

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Bildquelle: Schneider Intercom
Bildunterschrift: DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827-3

Energiewende mit Bioenergie?

In 2019 hatte Bioenergie – bezogen auf die Sektoren Wärme, Strom und Mobilität – einen Anteil von über 50 Prozent an erneuerbaren Energien. Biomasse wird auf Grund seiner Vielseitigkeit im künftigen Energiesystem verschiedene Funktionen übernehmen. Doch was heißt dies konkret für die Energiewirtschaft?

Biogas kann die fluktuierenden Erzeuger Wind und Sonne flexibel ausgleichen und stellt zusätzlich mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die Grundlast in Wärmenetzen. Holz wiederum stellt den größten Anteil an erneuerbarer Wärme, ist aber auch für die Industrie als Träger von Prozessenergie wichtig.

Zudem hat sich seit 2021 einiges geändert. So läuft etwa bei alten Bioenergieanlagen sukzessive die Refinanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf die nachhaltige Bereitstellung von Biomasse, die nur noch im Reststoffbereich, nicht aber im Waldholzbereich oder im Biogasbereich ausgebaut werden kann.

So hat zum Beispiel die Klimaschutzstadt Kiel für die Kielregion ein Projekt aufgesetzt, um im Diskurs mit NGOs, Unternehmen und Biomasseanbietern zu erarbeiten, wieviel Biomasse aus der Region in Modellprojekten eingesetzt werden kann. Zum anderen betrachtet das Projekt „Transbio“ die Möglichkeiten von Bioenergieanlagen außerhalb der Refinanzierung des EEG. Diese Initiativen gilt es zu beobachten. Ergebnisse sollten in aktuelle Planungen einfließen.

Autor: Bernhard Wern, Arbeitsfeldleiter Stoffströme, Institut für ZukunftsEnergie- und Stoffstromsysteme (IZES gGmbH) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)

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Perimeter Protection 2022

Perimeter Protection 2022

Vom 17. bis 19. Januar 2023 findet die Perimeter Protection, die Fachmesse für Freigeländeschutz, im Messezentrum Nürnberg statt.

Sicherheitsbeauftragte für Nah- und Fernverkehr, Flughäfen, Fußballstadien, Industrie, Kraftwerke, Polizei und Militär sowie Architekten und Planer für Gebäudetechnik können sich über neue Entwicklungen rund um Perimeterschutz, Zauntechnik und Gebäudesicherheit informieren. Ein Vortragsprogramm ergänzt den Messebesuch und gibt Lösungen und Diskussionsstoff zum Schutz von Liegenschaften vor Vandalismus, Diebstahl oder Industriespionage.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Perimeter Protection 2022

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Modernisierung in der Nationalbibliothek

Nationalbibliothek senkt Energiekosten

Schaltschränke, Heizungsanlagen oder Raumautomation: Etwa 90 Prozent aller Nichtwohngebäude verfügen heute bereits über Automationssysteme. Häufig sind diese Anlagen allerdings veraltet oder in Teilen nicht mehr funktionsfähig. Allein die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Systeme kann schnell zu ersten Energieeinsparungen führen. Durch diese Maßnahmen lässt sich mit wenig Aufwand und ohne direkte Modernisierung der Automationsanlagen der Gebäudebetrieb bereits deutlich wirtschaftlicher gestalten.

Häufige Ursachen für fehlerhafte Funktionen sind beispielsweise veraltete mechanische oder elektrische Komponenten oder defekte Sensoren, die falsche Messwerte liefern. Wenn Sensoren zum Beispiel eine falsche Feuchtigkeit im Gebäude messen, kann das zu deutlich erhöhten Energiekosten und langfristig zu massiven Gebäudeschäden führen. Regelmäßige Wartung bewahrt die Gebäudesubstanz und vermeidet teure Sanierungskosten – das bestätigt auch Dietmar Hinsberger, der für die Nationalbibliothek Frankfurt seit vielen Jahren die Gebäudeleittechnik verantwortet.

„Eine Wartung der Leittechnik erhöht die Verfügbarkeit von überwachten Anlagen auf über 95 Prozent. Die Wartung und Kalibrierung der gesamten Sensorik führt zu einem sicheren Betrieb. In der Nationalbibliothek konnte der Stromverbrauch durch viele Modernisierungsmaßnahmen um circa 40 Prozent im Laufe der Zeit seit dem Einzug 1996 verringert werden, obwohl die Kältetechnik vervierfacht wurde und sich die Anzahl der Datenpunkte sogar verzehnfacht hat.“

Funktionsfähige Gebäudeautomationsanlagen unterstützen mit Blick auf die Energieeffizienz auch dabei, Klimaziele zu erreichen. Dazu ein Beispiel, das den Effekt aufzeigt: Gemäß DIN V 18599-11 beziehungsweise DIN EN 15232 spart ein vollautomatisiertes Bürogebäude (Automationsklasse A) gegenüber einem geringer automatisierten Referenzgebäude (Automationsklasse C) ganze 30 Prozent Wärmeenergie und 13 Prozent Strom. Es lohnt sich also, die Funktionsfähigkeit von Gebäudeautomation durchgängig zu gewährleisten und Schritt für Schritt zu modernisieren.

Autor: Christian Wolff, Digital Marketing Specialist, Bosch Energy and Building Solutions

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Sicherheit schaffen durch OV-Anlagen

Digitalfunk in Gebäuden

Die Freifeldversorgung des Digitalfunks BOS, dem Funknetz, in dem Feuerwehren und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kommunizieren, versorgt viele Gebäude automatisch mit. Manche Bauwerke sind jedoch so beschaffen, dass sie nicht von Funkwellen durchdrungen werden.

In solchen Gebäuden sind Objektversorgungsanlagen (OV-Anlagen) erforderlich. Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer oder -betreiber. Schon vor dem Beginn der Errichtung einer OV-Anlage muss daher der Kontakt zur Autorisierten Stelle für den Digitalfunk des jeweiligen Bundeslandes hergestellt werden, um das Verfahren zur Genehmigung einer OV-Anlage und der benötigten Frequenzen einzuleiten.

Ob Neubauten mit der Technik ausgestattet werden müssen, wird auf Grundlage des Landesbaurechts und in Abstimmung mit der zuständigen BOS entschieden. Für die Umrüstung von analogen Bestandsanlagen gibt es in den Ländern unterschiedliche Rahmenbedingungen. Verantwortliche sollten sich auch bei Bestandsgebäuden darüber informieren, ob eine Umrüstung dieser sicherheitsrelevanten Technik ratsam ist.

Autorin: Linda Haazipolo, Sachbearbeiterin im Stabsbereich 1 – Kommunikation, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)

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Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung

Um den Zielen nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) näher zu kommen, hat die Bundesregierung die Fördergelder zur energetischen Gebäudesanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgestockt. Zudem wurden zwei Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität aufgelegt.

Die finanziellen Mittel für die Anfang 2021 gestartete BEG wurden im September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf insgesamt 11,5 Mrd. Euro aufgestockt. Die Fördermittel gelten für Anträge, die bis zum Jahresende eingereicht werden. Weitere Fördermittel werden für die energetische Sanierung und den klimagerechten Neubau sozialer Wohnungen ab 2022 zur Verfügung gestellt.

Zum Ausbau der E-Mobilität startete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Ausschreibung für das Deutschlandnetz. Dessen Ziel ist es, mit der Errichtung von rund 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten eine flächendeckende Grundversorgung im Mittel- und Langstreckenverkehr sicherzustellen. Der Aufbau der Schnellladeinfrastruktur wird mit rund 2 Mrd. Euro gefördert. Darüber hinaus wird bis 2024 die Anschaffung speziell von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Installation der dazugehörigen Ladeinfrastruktur mit insgesamt 6,6 Mrd. Euro gefördert.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Legionellen im Kaltwasser

Trinkwasserhygiene: Legionellen im Kaltwasser

Insbesondere in hygienisch sensiblen Gesundheitseinrichtungen sowie Gebäuden mit hohen Wärmelasten ist die aktive Kühlung von kaltem Trinkwasser (Potable Water Cold: PWC) als praxisrelevante Ergänzung im Rahmen der a.a.R.d.T. eine wirksame Maßnahme zur Absicherung der Trinkwassergüte.

In rund 12 Prozent aller Kaltwasserproben wurden im Rahmen einer Dissertation von 2004 Legionellen nachgewiesen. Auch wurde festgestellt, dass die Kaltwasser-Temperaturen mit der Größe des Systems ansteigen. Kaltwasser-Installationen können vor allem durch Fremderwärmung ein ernsthaftes Hygienerisiko darstellen. Die Grenze von 25 °C (empfohlen: 20 °C) ist damit einer der grundsätzlich einzuhaltenden Parameter.

Legionellen im Kaltwasser

Autor: Dr. Christian Schauer, Direktor des Kompetenzzentrums Wasser, Corporate Technology Viega

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Neue Norm für Sicherheitszeichen

Neue Norm für Sicherheitszeichen

Die DIN 4844 Teil 2 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ wird im November veröffentlicht.

Die Norm legt Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden. Sie gilt für Arbeitsstätten, öffentliche Bereiche und zur Anwendung auf Produkten, sofern die Kennzeichnung der Sicherheit von Personen dient. Das Dokument gilt nicht für die Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung und zur Regelung des öffentlichen Verkehrs.

Dieses Dokument gilt in Verbindung mit der DIN EN ISO 7010:2020-07 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ (ISO 7010:2019). Zusätzlich zu den international und europäisch harmonisierten Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 enthält dieses Dokument nationale Sicherheitszeichen, die nicht beziehungsweise noch nicht international genormt sind. So gelten insgesamt zehn Sicherheitszeichen ausschließlich für Deutschland:

  • Zutritt für Unbefugte verboten
  • Notausstieg
  • Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
  • Warnung vor Fräswelle
  • Hinter den Schwenkarm treten verboten
  • Warnung vor Kippgefahr beim Walzen
  • Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage am Gleis
  • Nicht abdecken
  • Keine Nadeln einstechen
  • Nicht falten oder zusammenschieben.

Gegenüber der DIN 4844-2:2012-12 und der DIN 4844-2/A1:2015-09 wurden alle Sicherheitszeichen gestrichen, die bereits in DIN EN ISO 7010 enthalten sind. Diese Norm ersetzt die DIN 4844-2/A1:2015-09 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“; Änderung A1 sowie die DIN 4844-2:2012-12 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen“.

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