Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-17 vom 16. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Notstromversorgung – USV-Anlagen und Ersatzstromanlagen“ an. Das zweitägige Seminar vermittelt die technischen Normen und rechtlichen Verordnungen und bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus. Die Weiterbildung richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem Öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastrukturen (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 830 Euro zzgl. MwSt. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 25. bis 26. Januar 2022 in Dortmund und vom 15. bis 16. März 2022 in München statt. Das erste Online-Seminar findet vom 10. bis 11. März 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/notstromversorgung abgerufen werden.

In der Normung setzen sich zurzeit neue Definitionen für die Notstromversorgung durch, die in zukünftige Normenprojekte einfließen werden.

Notstromversorgung
Eine Notstromversorgung bezeichnet die Versorgung mit elektrischer Energie im Notfall. Da zu jeder Tages- und Nachtzeit die Versorgung mit Strom gewährleistet sein muss, darf das Risiko einer vollkommen eingestellten Stromversorgung niemals eingegangen werden. Deshalb ist es erforderlich, in bestimmten Bereichen jederzeit auf eine Notstromversorgung zurückgreifen zu können. Für den kurzfristigen Gebrauch können als Versorger unterbrechungsfreie Stromversorgungen, sogenannte USV-Anlagen, für den langfristigen Gebrauch Ersatzstromanlagen, wie einzelne Generatoren, ganze Aggregate sowie vollständige Anlagen zum Einsatz kommen. Welche Geräte jeweils benötigt werden, hängt von den räumlichen Gegebenheiten ab, aber auch von der zu produzierenden Strommenge.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bezieht ihre Energie aus Akkumulatoren und wird zum Schutz hochsensibler technischer Systeme wie Großrechner, Server, Telefonanlagen und medizinischer Geräte eingesetzt. Sie gewährleistet beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung einen unterbrechungsfreien Betrieb. USV-Anlagen sind in der Regel nur für eine kurze Überbrückungszeit dimensioniert. In dieser Zeit können technische Systeme in einen sicheren Betriebszustand zurückgefahren werden, oder eine Ersatzstromanlage kann die weitere Stromversorgung übernehmen.

Ersatzstromversorgung
Ersatzstromanlagen, wie beispielsweise dieselbetriebene Notstromaggregate, kommen häufig beim Ausfall der öffentlichen Energieversorgung zum Einsatz. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes der Liegenschaft eingesetzt. Die Übernahme dieser Versorgung erfolgt nicht unterbrechungsfrei. Im günstigsten Fall liegt deren Anlaufzeit im Sekundenbereich. Die Betriebsdauer ist in hohem Maße abhängig von einer sicheren Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Kraftstoff. Alternative und umweltfreundlichere Lösungen zur Versorgung des Notstromnetzes können auch Batteriespeichersysteme oder Brennstoffzellen sein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Bildquelle: Rolls-Royce Power Systems AG
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar „Notstromversorgung“ bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/notstromversorgung

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Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-16 vom 15. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Seminarprogramm für das Jahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Betriebssicherheit, Betreiberverantwortung und Arbeitsschutz finden mehr als 255 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich rund 100 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Bei allen Seminaren bietet die DGWZ größtmögliche Flexibilität und Sicherheit. Alle Seminare finden als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar statt. Das trifft nicht für praxisorientierte Themen, die zum Beispiel Schulungen an Geräten beinhalten, zu. Diese werden auch weiterhin ausschließlich als Präsenzseminar angeboten, sofern es die pandemische Lage zulässt. Abhängig von den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zum Veranstaltungstermin haben Teilnehmer von Präsenzseminaren die Möglichkeit zum kostenfreien Stornieren. Bei allen Schulungen herrschen strenge Schutz- und Hygieneregeln, denn die Gesundheit der Teilnehmer und Referenten hat höchste Priorität. Grundsätzlich gelten Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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DGWZ-Seminarprogramm 2022 veröffentlicht

Bildquelle: Drazen – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Das DGWZ-Seminarprogramm für 2022 ist erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Was macht Unternehmen resilient?

Was macht Unternehmen resilient?

Die aktuelle Pandemie sowie eine zunehmende Häufigkeit von Krisenereignissen zeigen, wie wichtig Resilienz für die nachhaltige Existenz- und Erfolgssicherung von Unternehmen geworden ist. Doch was bedeutet Resilienz von Unternehmen und wie lässt sich diese erreichen?

Resilienz von Unternehmen beschreibt die Fähigkeit einer Organisation widerstandsfähig mit äußeren Belastungen durch Veränderungen der betrieblichen Rahmenbedingungen oder Schadens- und Krisenereignisse umgehen zu können, um die Existenz sowie den Betriebserfolg zu sichern.

Die Auswirkung von äußeren Belastungen auf Unternehmen kann betriebsspezifisch sehr unterschiedlich sein. In der Arbeitswissenschaft wird zur Beurteilung der Gefährdung von Menschen zwischen Belastung und Beanspruchung unterschieden. Diese Sichtweise kann auch auf die organisationale Belastung und Beanspruchung von Unternehmen übertragen werden.

Daraus folgt, dass Unternehmen die Auswirkungen von äußeren Einflüssen auf das eigene Unternehmen aktiv durch Verbesserung der unternehmensindividuellen Leistungsfähigkeit und Resilienz beeinflussen können. Erreicht werden kann dies durch ein betriebliches Kontinuitätsmanagement, wie es beispielsweise vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde oder in der ISO 22301:2019-10 als zertifizierbares Managementsystem beschrieben wird.

Resilienz von Unternehmen

Autor: Olaf Eisele, Mitarbeiter Fachbereich Unternehmensexzellenz, Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)

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Light + Building

Light + Building 2022

Vom 13. bis 18. März 2022 soll die Light + Building stattfinden, die größte internationale Fachmesse für Licht und Gebäudetechnik. Ob der Termin pandemiebedingt gehalten werden kann, soll im Januar 2022 entschieden werden. Parallel zur Messe ist die neue digitale Plattform „Light + Building Digital Extension“ geplant, auf der die Teilnehmer neue Kontakte und Produkte über KI-gestütztes Match-Making finden und das Rahmenprogramm der Messe per Streaming besuchen können.

Light + Building

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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NEU: DIN VDE V 0827 Teil 3

Neu: DIN VDE V 0827 Teil 3 Risikomanagementakte

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ gültig und ersetzt damit den Entwurf vom Juli 2019. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Zum Erhalt der Schutzziele (Personensicherheit, Wirksamkeit, Effektivität sowie Daten- und Systemsicherheit) muss im Rahmen der Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der DIN EN 31010 (VDE 0050-1) eine Risikoermittlung mit anschließender Risikoanalyse und Risikobewertung bis hin zur Risikobehandlung erstellt werden.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Autor: Michael Schenkelberg, Geschäftsführender Gesellschafter, S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

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Das richtige Licht im Homeoffice

Das richtige Licht im Homeoffice

Das Homeoffice wird auch nach der Pandemie die Arbeitsorganisation vieler Unternehmen prägen. Neben ergonomisch geeigneten Büromöbeln spielt die Beleuchtung eine wichtige Rolle. So eignen sich für das Arbeitszimmer Deckenleuchten oder Stehleuchten, die nach dem Prinzip des Human Centric Lighting (HCL) arbeiten. Morgens fördert helles, kühles Licht mit hohen Blauanteilen (mind. 5.300 Kelvin) die Konzentration. Zur Entspannung am Abend wird das Licht rötlicher und gedämpfter (z. B. 2.700 Kelvin). Die Grundbeleuchtung sollte zu starke Kontraste von Arbeitsplatz und Umgebung vermeiden, das schont die Augen.

Bei ständiger Heimarbeit verlangt der Gesetzgeber ähnliche Bedingungen wie im Büro (Arbeitsstättenverordnung und DIN EN 12464, Teil 1). Für Leseaufgaben fordert die Norm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux. Dafür kommt eine verstellbare Schreibtischleuchte am Arbeitsplatz zum Einsatz. In der direkten Umgebung setzt die Norm noch 300 Lux an. Als Faustformel gilt für den Leuchtenkauf: etwa 1.000 Lumen für Schreibtischleuchten und für die angrenzende Umgebung ca. 600 Lumen. LED-Leuchten mit HCL-Funktion haben deutlich mehr Lumen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Torabsicherung durch Lichtgitter

Torabsicherung durch Lichtgitter

In Produktions- und Lagerhallen werden an kraftbetätigten Toren Gefahren beim Schließen durch Schaltleisten oder berührungslos wirkende Sensoren abgesichert. Dies geschieht immer häufiger über Lichtgitter, die in der Führungsschiene verbaut werden. Ist einer der Lichtstrahlen unterbrochen, weil sich eine Person oder ein Fahrzeug im Schließbereich des Tores befindet, schließt das Tor nicht beziehungsweise die bereits eingeleitete Schließbewegung wird zur Öffnungsbewegung umgekehrt. Jedoch durchbricht der Torflügel selbst beim Schließen die Strahlen des Lichtgitters, da sie in der Schließebene verlaufen. Die Detektion muss also Stück für Stück ausgeblendet werden, damit das Tor schließen kann.

An vielen Toren wird das Ausblenden bereits eingeleitet, wenn der oberste Strahl zuerst und dann alle folgenden durchbrochen werden. Diese Abfolge kann aber auch anders als durch den Torflügel ausgelöst werden. So deaktiviert zum Beispiel die Durchfahrt einer Gelenkmast-Bühne ungewollt die Lichtstrahlen und es entsteht ein ungesicherter Abschnitt.

Die Folgen können fatal sein, da für den Nutzer das Deaktivieren der Sicherheitseinrichtung in dieser Situation nicht erkennbar ist. Die Entwicklung der Schutzeinrichtungen geht jedoch stetig weiter und an der Beseitigung dieser Sicherheitslücke wird gearbeitet. Zudem sind Ergänzungen für Normanforderungen in Vorbereitung.

Torabsicherung durch Lichtgitter

Autorin: Sonja Frieß, Referentin des Themenfelds „Fenster, Türen, Tore“, Sachgebietsleiterin „Bauliche Einrichtungen und Leitern“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

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Vor Hackerangriffen schützen

Vor Hackerangriffen schützen

Moderne Aufzüge können Gegenstand von Hackerangriffen werden. Die Aufzüge werden durch Sensoren überwacht und sind per Internet oder Mobiltelefonnetz mit der Außenwelt verbunden. Wartungsfirmen überwachen online, ob der Aufzug ordnungsgemäß funktioniert und starten die Software bei technischen Problemen über das Internet neu.

Diesen Weg können auch Cyberkriminelle nutzen, um sich Zugang zum System zu verschaffen oder den Aufzug von außen zu steuern. Im schlimmsten Fall könnte auf die gesamte technische Gebäudeausrüstung zugegriffen werden. Daher sollten Aufzugsanlagen von der Haustechnik abgekoppelt sein und in das Sicherheitskonzept des Betreibers integriert werden.

Autor: Ulf Theike, Chief Digital Officer in der Geschäftsführung, TÜV NORD Systems

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DIN EN 115-2 zur Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen veröffentlicht

Neue Norm für Fahrsteige und Fahrtreppen

Zum Dezember erschien der zweite Teil der DIN EN 115 „Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen“. Teil 2 beinhaltet „Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Fahrtreppen und Fahrsteige“. Ziel ist es, einen zu neu errichteten Fahrtreppen und Fahrsteigen vergleichbaren Sicherheitsstandard für Benutzer, Instandhaltungs- und Überwachungspersonal und Personen in unmittelbarer Umgebung sowie befugte Personen zu erreichen.

Die Norm ersetzt die Vorgängernorm vom Dezember 2010, die noch auf EN 115-1:2008 verwies, welche aber in 2017 ersetzt wurde. In der aktuellen Fassung werden daher zusätzliche Anforderungen – basierend auf EN 115-1:2017 – formuliert sowie eine neue Struktur der elektrischen Anforderungen mit Abschnitten für Schutzmaßnahmen, Sicherheit und Bedienelemente und Funktionen eingeführt.

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Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat ein neues Merkblatt zum Thema „Gebäudetechnische Anlagen im Blitzschutz“ herausgegeben. Das Dokument enthält wichtige Informationen für die Planung und Montage von Blitzschutzsystemen, Erdung und Schutzpotentialausgleich von baulichen Anlagen mit technischen Anlagen, die auf oder neben einem Gebäude installiert sind beziehungsweise dessen äußere Hülle durchdringen. Neben Hinweisen zur Dimensionierung von Fangeinrichtungen sowie der Einhaltung von Trennungsabständen wird der Schutzpotentialausgleich sowie die Notwendigkeit von Überspannungs-Schutzeinrichtungen erläutert.

Das Merkblatt richtet sich an TGA-Fachplaner und Architekten, Anlagenerrichter und Anlagenmechaniker aus der Sanitär-Heizung-Klima-Branche (SHK), Gebäudebetreiber, Komponenten-Hersteller, Blitzschutz-Fachkräfte und Elektrofachkräfte.

Blitzschutzsysteme sind sicherheitstechnische Einrichtungen, die ein Gebäude, die Personen im Inneren und die installierten technischen Anlagen vor den schädigenden Wirkungen des Blitzes schützen. Wenn ein Blitzschutzsystem vorhanden ist, müssen technische Anlagen, zum Beispiel Klimasplitgeräte, Kaltwassererzeuger, Wärmepumpen, Solarthermie, Kühltürme, Rückkühlwerke, Raumlufttechnische-Anlagen und Abgassysteme in dieses integriert werden.

Vor allem bei der Nachrüstung von technischen Anlagen bei Gebäuden mit installierten Blitzschutzsystemen muss sichergestellt werden, dass die nachträglich installierten Anlagen fachgerecht in den Blitzschutz einbezogen werden. Das Merkblatt kann beim VDE kostenlos heruntergeladen werden.

Neues VDE-Merkblatt zum Blitzschutz bei TGA-Anlagen

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