Betriebliches Gesundheitsmanagement

Gesundheit im Betrieb

Tobias Belz, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG - PorträtfotoAuf gute Gesundheit!

Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Beschäftigte und Unternehmen ihrer Tätigkeit erfolgreich nachgehen können. Um das körperliche und psychische Wohlbefinden zu gewährleisten, ist es wichtig, Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten und Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten zu stärken.

Genau wie die Planung, Errichtung und der Betrieb eines Gebäudes, erfordert die nachhaltige Verankerung des Themas „Gesundheit“ im Betrieb ein systematisches Vorgehen. Zur Unterstützung bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements hat die gesetzliche Unfallversicherung VBG das Angebot „GMS – Gesundheit mit System“ mit einem 7-stufigen Handlungskreislauf entwickelt: 1. Günstige Rahmenbedingungen schaffen, 2. Bestandsaufnahme, 3. Auswertung, 4. Ziele, 5. Maßnahmen, 6. Umsetzung, 7. Erfolgskontrolle und Verbesserung. Durch stetiges Durchlaufen des GMS-Handlungskreislaufs wird das Thema Gesundheit nachhaltig im betrieblichen Kontext verankert und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess gewährleistet.

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist nicht nur für Großbetriebe sinnvoll. Im Gegenteil: Gerade wer weniger Beschäftigte hat, muss sich nachhaltig und systematisch um deren Gesundheit kümmern, um langfristig am Markt bestehen zu können.

Autor: Tobias Belz (tb), Koordinator des Präventionsfelds Gesundheit mit System (GMS), Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

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Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Planungsspielraum beim Brandschutz

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen BrändeDie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ersetzt seit 2013 die BGR/GUV-R 133. Dadurch erhalten Planer mehr Entscheidungsspielraum beim Thema Brandschutz. Grundsätzlich unterscheidet die ASR A2.2 zwischen den Kategorien „normale Brandgefährdung“ und „erhöhte Brandgefährdung“. Um höhere Brandschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Optionen erlaubt: von einer höheren Anzahl an Feuerlöschern bis hin zu Brandmelde- und Feuerlöschanlagen (Kap. 5.2.4 – 3). So entsteht mehr Freiraum für individuelle Lösungen. (kz)

Autor: Klaus Zöller (kz), ZBT Zöller Brandschutztechnik e.K., Sarstedt

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Arbeitsstättenrichtlinie, Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Brandschutz

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763

Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763Der im Juni 2015 erschienene Norm-Entwurf DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ regelt die Mindestanforderungen für die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Sicherheitssystemen für Alarm und Brandschutz. Festgelegt werden die Dienstleistungsorganisation sowie die Mindestanforderungen bei Kompetenzen und Erfahrungen der Beschäftigten. Die Norm gilt sowohl für Arbeiten vor Ort als auch für den Fernzugriff, und zwar unabhängig vom Projektumfang sowie von der Struktur und Größe des Dienstleisters. Er umfasst Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen sowie Alarmanlagen. Als ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen gelten dabei zum Beispiel wasserbasierte Sprinkler, Gaslösch-Systeme, aber auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Alarmanlagen im Sinne des Normentwurfs sind Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Freilandüberwachungssysteme, Videoüberwachungsanlagen und sämtliche weitere Überwachungssysteme für sicherungstechnische Anwendungen. Ausgenommen von der Norm sind dagegen Personen-Notsignal-Anlagen und Alarmempfangszentralen.

Aufgrund der absehbaren Einführung der Norm DIN EN 16763 und ihres erwarteten Niederschlages in der DIN 14675 hat sich die ARGE DIN 14675 entschlossen, das bestehende Zertifizierungsprogramm anzupassen. Die Anforderungen aus der voraussehbaren DIN EN 16763 sollen so in das bestehende Zertifizierungsprogramm integriert werden, dass Doppelzertifizierungen vermieden werden und sich, im Sinne der bereits zertifizierten und noch zu zertifizierenden Unternehmen, der finanzielle und organisatorische Aufwand in einem vertretbaren Rahmen bewegt. (mg) www.dgwz.de/en-16763

Autor: Marko Grapentin (mg), Mitglied im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) und Sprecher der ARGE DIN 14675 und DIN EN 16763 im VAZ e.V.

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Sicherheit und Komfort für Aufzüge

Moderner Aufzug nach DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50Beim Bau von Aufzugsanlagen müssen zukünftig höhere Anforderungen beachtet werden. Die Sicherheitsstandards für Personen- und Lastenaufzüge werden durch die neuen Normen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 erhöht und der Komfort für die Nutzer gesteigert.

Die Normenreihe DIN EN 81 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Anfang 2015 sind zwei neue Normen der Reihe in Kraft getreten und werden nach der Übergangsfrist zum 1. September 2017 verbindlich. Die DIN EN 81-20:2014-11 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2015-02 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Bei Aufzugsanlagen muss nun mehr Platz durch größere Schutzräume in Schachtkopf und Schachtgrube eingeplant werden, möglichst ohne Schachtabmessungen zu vergrößern. In der Kabine ist eine hellere Beleuchtung gefordert und Aufzugstüren haben größere Kräfte als bisher auszuhalten. Bei Glastüren soll die Gefahr verringert werden, dass Kinderhände eingeklemmt werden. Alle Aufzüge müssen mit Lichtgittern an den Türen ausgestattet werden und eine gute Haltegenauigkeit erreichen. (gs) www.dgwz.de/din-en-81

Autor: Dr. Gerhard Schiffner (gs), Head of Codes & Safety, ThyssenKrupp Elevator AG

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Digital vernetzt auf der Light + Building 2016

Motto der Light + Building 2016: Digital - individuell - vernetzt. Messe FrankfurtDie Light + Building, Weltleitmesse für Licht- und Gebäudetechnik, findet das nächste Mal vom 13. bis 18. März 2016 in Frankfurt statt.

Rund 2.500 Aussteller präsentieren ihre Neuheiten für Licht, Elektrotechnik sowie Haus- und Gebäudeautomation. Dieses integrierte Angebot macht die Light + Building zur Weltleitmesse mit einem in Tiefe und Breite einzigartigem Produktspektrum. Die Ansprüche an Sicherheit, Energieeffizienz und Komfort steigen. Um sie zu erfüllen, muss die Gebäudetechnik verschiedenste Gewerke bündeln. „Digital – individuell – vernetzt“ heißt deshalb das Leitthema 2016. Täglich geführte Messerundgänge für technische Planer werden von der DGWZ angeboten.

Autor: Messe Frankfurt GmbH (mf)

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Licht strahlt heller und günstiger

Beleuchtungssanierungen werden immer wirtschaftlicher, die noch vor wenigen Jahren unmöglich erschienen. LED-Leuchten erreichen zunehmend höhere Lichtausbeuten kombiniert mit sinkenden Preisen.

Bei der Leuchtenauswahl sind allerdings die technischen Angaben der Hersteller richtig zu interpretieren. Ein häufig angegebener Wert für die Lebensdauer von LED-Leuchten liegt bei 50.000 h. Allerdings hängt die Lebensdauer stark von der Umgebungstemperatur ab. Einfache Formel: Je höher die Umgebungstemperatur, umso stärker verkürzt sich die Lebenserwartung der Leuchte.

Wer verschiedene Produkte vergleichen will, braucht objektive Vergleichskriterien. Zur Beurteilung der Lichtstrom-Performance über die Zeit ist die LxxByy-Angabe hilfreich. Steht im Datenblatt zum Beispiel L80B10, dann besitzen 10 % einer Gruppe von Leuchten nach Ablauf der angegebenen Lebensdauer weniger als 80 % des anfänglichen Nennlichtstroms.

LEDs zeichnen sich durch hohe Lichtausbeuten aus. Ein untaugliches Vergleichskriterium sind jedoch die Werte unter Laborbedingungen. Seriöse Hersteller geben den Leuchtenlichtstrom an, der beschreibt, wie viel Licht die komplette Leuchte im stabilen Betrieb bei 25° C Umgebungstemperatur tatsächlich abgibt.

Die Angabe einer Farbtemperatur [Kelvin] garantiert keine definierte Lichtfarbe. Herstellungstoleranzen und Alterungseffekte können zu großen Schwankungen führen. Klarheit schafft nur ein Testaufbau beim Kunden. (js)

Autor: Jürgen Spitz (js), Prokurist und Bereichsleiter Licht und Smart Building, DIAL GmbH

Mehr Umsatz für Sicherheitstechnik

Auf 3,3 Mrd. Euro ist laut ZVEI der Umsatz mit Sicherheitstechnik 2014 gewachsen. Dass dabei RWA mit einem Plus von fast 25 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre eine wichtige Rolle spielten, überrascht aufgrund des Industriegebäude-Booms wenig. Gleiches gilt für die Videotechnik, für die Kunden im selben Zeitraum rund 20 Prozent mehr investierten. Apropos Kunden: Geht es um Funktion und Handhabung, verlangen viele die „eierlegende Wollmilchsau“. Planer müssen daher hinsichtlich der Leistungsfähigkeit stets reinen Wein einschenken. (wf)

Autor: Dr.-Ing. Wolfgang J. Friedl (wf), Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik, München

Planungsparameter für Videosysteme

Vor der Errichtung einer Videoanlage gilt es aus sicherheitstechnischer Sicht zahlreiche Dinge zu beachten. Zu den wichtigsten Fragen, die sich Planer stellen müssen, gehören unter anderem: „Welche Bereiche sollen überblickt werden und welche Auflösung ist erforderlich?“ Und: „Reicht es, Abläufe und Vorgänge wahrzunehmen oder sollen Personen erkannt werden?“ Denn je nach Anforderung, Bildszene sowie den Details, die man erkennen möchte, muss immer eine Mindestanzahl von Pixeln vorhanden sein. Dies gilt sowohl für die Aufnahme von Objekten als auch für Bilder von Personen. Auf den Punkt gebracht: Der Grundstein für gute Ergebnisse durch Videoanlagen wird stets vor der Installation gelegt.

Dabei ist die Menge der eingesetzten Kameras nicht zwangsläufig ein Kriterium für die Qualität des Sicherheitskonzepts. Vielmehr ist es ratsam, sich für die richtige Technik zu entscheiden. Nicht zuletzt, weil mit einer hohen Anzahl an Installationspunkten oft auch höhere Kosten verbunden sind. Eine mögliche Option für Planer können daher Kamerasysteme sein, die über mehrere Objektive verfügen und somit ebenfalls eine flächendeckende Überwachung oder Aufzeichnung ermöglichen.

Für die Aufzeichnung stehen unterschiedliche Lösungsansätze zur Verfügung, von speziellen Video-Appliances bis zu Videoaufzeichnungssoftware. Welche Aufzeichnungsmöglichkeit am besten ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Sollen etwa bestehende analoge Altkameras übernommen werden? Falls ja, wird ein hybrides Videosystem benötigt. So kann das Videosystem Schritt für Schritt an neue Gegebenheiten anpasst werden und die Investition ist langfristig abgesichert.

Erheblichen Mehrwert bieten übrigens Videoanlagen, wenn sie mit anderen informationsgebenden Gewerken gekoppelt wird. Gute Beispiele hierfür sind zum Beispiel Einbruch- und Brandmeldesysteme. Bei diesen „verknüpften“ Lösungen werden zusätzliche Informationen mit den Videodaten gespeichert und bilden für den Betreiber der Videoanlage individuelle, spezifische Suchmöglichkeiten. (ta)

Autor: Thomas Achter (ta), Business Development, Dallmeier electronic GmbH & Co. KG

Ergänzung zur VDI 6010 für Brandfallsteuerung

Im Januar 2015 ist das von vielen Planern sehnlich erwünschte VDI 6010 Blatt 3 zu Vollprobetests und Wirkprinzipprüfungen erschienen. Erstmals wird damit einheitlich geregelt, wie die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen technischen Komponenten von ganzheitlichen Brandschutzlösungen überprüft werden müssen.

Hintergrund: Gebäude ohne Beleuchtungs-, Lüftungs- oder Sicherheitsanlagen sind heutzutage undenkbar. Klar ist auch, dass diese Gebäudetechniksysteme nicht nur bei normalem Betrieb, sondern auch in Extremsituationen wie beispielsweise einem Brand korrekt zusammen funktionieren müssen. Um dieses Zusammenspiel für den Fall eines Brandes im Gebäude zu planen, umzusetzen und zu testen, gibt es die „Brandfallsteuerung“.

Der Begriff beschreibt nach VDI 6010 Blatt 2-2011 die „Ansteuerung von Komponenten eines Gebäudes bei einem Brandfall inklusive zugehöriger Steuerungskomponenten und Verknüpfungsfunktionen“. Mithilfe der nun in VDI 6010 Blatt 3 beschriebenen Verfahren lassen sich die beabsichtigten Wechselwirkungen, die im Rahmen der Brandfallsteuerung geplant werden, einheitlich kontrollieren. Eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Ziele des Brandschutzes sicher zu erreichen. (en)

Autor: Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Eugen Nachtigall (en), Ingenieurbüro Nachtigall

IT-Grundschutz - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

IT-Sicherheit: Stabsstelle unverzichtbar

IT-Grundschutz - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Beim Thema Informationssicherheit geht es längst nicht nur um Technik. Natürlich sind Maßnahmen wie Patchen, Virenschutz und Datensicherung weiterhin unverzichtbar. Sie sind aber völlig nutzlos, wenn beispielsweise der Serverraum für Jedermann frei zugänglich ist. Erfolg verspricht daher nur ein ganzheitlicher Planungsansatz. Voraussetzung ist die Implementierung einer zentralen Stabsstelle im Unternehmen, etwa durch den Posten eines Sicherheitsverantwortlichen. Ebenfalls sinnvoll ist die kontinuierliche Fortbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, denn schon das Öffnen von Spam-Mails kann verheerende Folgen haben.

Wie Informationssicherheit auf allen organisatorischen und technischen Ebenen gewährleistet werden kann, zeigt der IT-Grundschutz des BSI, der aktuell modernisiert wird. Planer finden in den kostenfreien Unterlagen alles, was sie zu einzelnen Themenbereichen, wie etwa Sicherheit, Infrastruktur, IT-Systeme oder Netze wissen müssen. Dazu gehören unter anderem potenzielle Gefährdungsszenarien sowie entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Für die Umsetzung gilt hierbei: Ohne ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen geht nur sehr wenig. Zwar sind die Empfehlungen des BSI so geschrieben, dass nicht viel Geld investieren werden muss oder ein externer Berater benötigt wird, am Ende muss sich aber jemand verlässlich um das Thema kümmern. (hs)

Autor: Holger Schildt (hs), IT-Grundschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

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www.dgwz.de/it-grundschutz