Neues Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 012 6-23-1“ an.

Das zweitägige Seminar findet in Präsenz und online statt und vermittelt die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Photovoltaikanlagen gemäß der VDE 0126-23-1 selbstständig durchführen zu dürfen. Inhalte der Schulung umfassen die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen sowie die Prüfverfahren und deren korrekte Dokumentation.

Das Seminar richtet sich an Architekten, Ingenieure, Planer und Errichter, Bauabteilungen in Unternehmen, Gebäudebetreiber und Behörden, Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche Personen sowie Dachdecker, Zimmerer und Schreiner. Mit erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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FeuerTrutz 2025

FeuerTrutz 2025

Die FeuerTrutz 2025, internationale Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz, findet am 25. und 26. Juni in Nürnberg statt. Fachleute aus den Bereichen Planung, Bau und Sicherheit präsentieren und diskutieren aktuelle Entwicklungen, Normen und Technologien im Brandschutz. Der parallel stattfindende Brandschutzkongress bietet Fachvorträge zum vorbeugenden Brandschutz, die sowohl vor Ort als auch per Livestream verfolgt werden können.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025

Wärmewende im Fokus des Planerbriefs Nr. 51

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-02
vom 14. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 51 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erläutert Dr. Jan Rosenow, Vice President und Europäischer Direktor des Regulatory Assistance Project (RAP), wie die Wärmewende global durch Dekarbonisierung, den Einsatz erneuerbarer Energien und innovative Technologien wie Großwärmepumpen und saisonale Wärmespeicher vorangetrieben werden kann.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos, die Digitalisierung im Bauwesen gemäß Richtlinie VDI 3805, der überarbeitete ZVEI-Leitfaden zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen sowie die Pflicht zur E-Rechnung.

Sebastian Ewert, Geschäftsführer der LichtBlick eMobility GmbH, erläutert in seinem Beitrag die neuen Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos ab 2025 vorschreibt. Thomas Müller, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft BIM Gebäudeautomation und Elektrotechnik im VDMA, erklärt wie die Richtlinie VDI 3805 durch standardisierten Produktdatenaustausch und die Anwendung von Building Information Modelling (BIM) die Digitalisierung in der Bauplanung nachhaltig voranbringt. In seinem Beitrag zum überarbeiteten ZVEI-Leitfaden zeigt Frank Wienböker, Geschäftsführer von Kingspan STG GmbH, wie Rauchableitungs- und Lüftungssysteme in Aufzugsanlagen geplant und installiert werden können, um den Zielkonflikt zwischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und den energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu lösen. Schließlich thematisiert Christian Steiger, Geschäftsführer der Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, die Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 zwischen Unternehmen, die gemäß Wachstumschancengesetz neue Möglichkeiten zur Prozessoptimierung bietet.

Der nächste Planerbrief Nr. 52 erscheint am 1. März 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Wärmewende im Fokus des Planerbriefs Nr. 51 der DGWZ vom Januar 2025. www.planerbrief.de

Pressemitteilung und Pressebild zum Download

www.dgwz.de/neuer-planerbrief-51

Pressemitteilung: PM-2025-02-Waermewende-Planerbrief-51.pdf

Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025

Bild 1: Planerbrief-51-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Zum 1. Januar 2025 ist die 51. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 51 - Januar-Februar 2025
Bild 2: Planerbrief-51-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 51. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

VDI 6211: Entrauchung von Aufzugsanlagen

Im Oktober 2024 ist die Richtlinie VDI 6211 zur Entrauchung und Belüftung von Aufzugsanlagen sowie Aufzugsschächten veröffentlicht worden.

Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und die daraus resultierende zunehmende Dichtheit von Gebäuden führen dazu, dass die Thematik der Lüftung von Fahrkörben und der Rauchableitung aus Aufzugsschächten eine Neubetrachtung erforderlich machen. Besonderer Fokus wird nicht zuletzt auf die Be- und Entlüftung von Fahrkörben und Aufzugsschächten gelegt. Für die daraus resultierenden Fragestellungen bietet die Richtlinie Hilfestellung und Lösungsansätze. Sie gibt alle wichtigen Informationen, Hinweise und Empfehlungen für eine richtige Auslegung der notwendigen Rauchableitung sowie der Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten und Fahrkörben, um dem Schutzziel der sicheren Verwendung der Aufzüge gerecht zu werden. Die Richtlinie wendet sich an Hersteller, Planer und Betreiber von Aufzugsanlagen und die am Prozess beteiligten Kreise.

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Aktualisiertes Whitepaper zu Brandschutz veröffentlicht

Aktualisiertes Whitepaper zu Brandschutz veröffentlicht

Das aktualisierte Whitepaper von ORCA Software hilft bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes nach Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die MVV TB spielt eine zentrale Rolle in der Brandschutzplanung. Dabei wird ein umfassendes Brandschutzkonzept entwickelt, das vor allem den Personen-, Nachbar- und Umweltschutz berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch weitere, private Schutzziele in die Planung einbezogen. Das Whitepaper wurde im August 2024 an die Änderungen der MVV TB, 2023 angepasst. Im Fokus der Änderungen stehen die Möglichkeiten und vorgabenrechtlichen Anforderungen des Holzbaus.  

Das Whitepaper kann unter folgendem Link angefordert werden: WHITEPAPER TECHNIK | Brandschutz

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Neue ASR A2.3 erschienen

Neue ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen

Im November 2024 wurden Änderungen an den ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ und ASR A4.4 „Unterkünfte“ veröffentlicht.

Die Neufassung der ASR A2.3 trat im März 2022 in Kraft. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf diese Fassung. Betroffen sind die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen, die präzisiert wurden. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinischen Einrichtungen. Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen, um die fachlichen Änderungen zu unterstützen. Ferner wurden im gesamten Text redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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ifo-Geschäftsklimaindex gesunken

ifo-Geschäftsklimaindex gesunken

Unternehmen in Deutschland erwarten 2025 keinen Aufschwung. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist auch im Dezember gesunken. Der Index sank auf 84,7 Punkte. Im Vormonat lag er bei 85,6 Punkten. Trotz dieser Entwicklung hat sich die aktuelle Stimmung im Bauhauptgewerbe leicht gebessert. Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Lage etwas besser, blicken jedoch pessimistisch in die Zukunft. Ferner erwartet laut einer Konjunkturumfrage des ifo-Instituts nur jedes achte Unternehmen (12,6 %) im kommenden Jahr einen Aufschwung. Eine Mehrheit (56,1 %) geht hingegen davon aus, dass die Lage unverändert bleibt. Und fast ein Drittel (31,6 %) rechnet mit einer Verschlechterung der Situation.  

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Neues Seminarprogramm 2025

Neues Seminarprogramm 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2025 veröffentlicht. Die DGWZ bietet bundesweit 230 Präsenz- und 150 Online-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Das Seminarprogramm umfasst damit 34 Seminarthemen. Neu aufgenommen wurde das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen an. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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E-Rechnungen sind ab 2025 Pflicht

E-Rechnungen sind ab 2025 Pflicht

Seit dem 1. Januar 2025 ist gemäß Wachstumschancengesetz der Empfang von E-Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland Pflicht. Word-, Excel- und PDF-Rechnungen sollen der Vergangenheit angehören. Unternehmen müssen jetzt elektronische Rechnungen gemäß DIN EN 16931-1 empfangen können.

Bis Ende 2026 ist der Verzicht mit Zustimmung des Empfängers möglich, für kleine Unternehmen mit bis zu 800.000 Euro Jahresumsatz sogar bis Ende 2027. Die gute Nachricht: Mit entsprechender Software sind Unternehmen darauf vorbereitet E-Rechnungen automatisch zu versenden und zu empfangen. Die E-Rechnung ist eine Chance, Prozesse zu optimieren und das Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

Autor: Christian Steiger, Geschäftsführer, Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH

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Die VDI 3805 unterstützt die Digitalisierung des Bauwesens

Die VDI 3805 unterstützt die Digitalisierung des Bauwesens

Die Digitalisierung der Planungs- und Bauprozesse mit Hilfe von Building Information Modelling (BIM) adressiert den Mangel an Fachkräften und die steigende Komplexität der Bauwerke. BIM unterstützt dabei den Planungs- und Ausführungsprozess als auch die Kommunikation zwischen Planern, Ausführenden und Betreibern. In einer Zeit, in der digitale Prozesse und Automatisierung auch in der Baubranche an Bedeutung gewinnen, ist die Notwendigkeit für klare Standards unerlässlich.

Die einheitliche Anwendung von Open-BIM über die Schnittstelle VDI 3805 „Elektronischer Produktdatenaustausch in der TGA“ ist dabei der Standard für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Aktuell stehen mit der VDI 3805 rund 60 Blätter für die Gewerke Gebäudeautomation, Elektrotechnik, Gebäude-Armaturen und der Heiz- und Lüftungstechnik als normativen Grundlagen zur Verfügung.

Die VDI 3805 „Produktdatenaustausch in der Technischen Gebäudeausrüstung“ wird im BIM eingesetzt, um eine einheitliche Strukturierung und Standardisierung von Produktdaten in der TGA sicherzustellen. Hersteller können nun ihre Produktdaten in einem standardisierten Format bereitstellen, was es Planern erleichtert, diese Daten zu finden und zu nutzen. Die VDI 3805 bietet Herstellern eine klare Struktur für die Produktdokumentation, was die Qualität der Informationen verbessert und potenzielle Fehlerquellen reduziert. Der Open-BIM-Ansatz ermöglicht den Im- und Export von Daten in das im Projekt vereinbarte Informationsmodell. Dabei kann Software von unterschiedlichen Herstellern eingesetzt werden.

Für Softwarehäuser besteht nun die Möglichkeit, die in der VDI 3805 definierten Bauteilbeschreibungen zu nutzen, um ihre Bauteilbibliotheken im Bereich Gebäudeautomation und Elektrotechnik zu erweitern. Dies ermöglicht eine schnellere und präzisere Modellierung von Bauprojekten, da Planer auf eine umfangreiche und standardisierte Sammlung von Bauteilen zugreifen können.

Aktuell liegt der Fokus der BIM-Entwicklung im Bereich Planung und Ausführung. In Zukunft ist eine stärkere Einbindung von BIM und die Nutzung eines digitalen Zwillings im Gebäudebetrieb notwendig.

Autor: Thomas Müller, Geschäftsführer, Arbeitsgemeinschaft BIM Gebäudeautomation und Elektrotechnik im VDMA

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