Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen

ZVEI-Leitfaden: Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen

Im November 2024 ist der überarbeitete ZVEI-Leitfaden „Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsanlagen“ in dritter Auflage erschienen. Der Leitfaden beschreibt die Planung, Konzeptionierung und Installation von Systemen zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten und Triebwerksräumen. Im Mittelpunkt steht dabei der Zielkonflikt zwischen den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Denn einerseits fordern die Landesbauordnungen eine Öffnung am Schachtkopf der Aufzugsanlage, damit Rauchableitung und Lüftung sichergestellt werden können. Zugleich schreibt jedoch das GEG eine luftdichte Gebäude hülle vor, um zu verhindern, dass durch den thermischen Auftrieb Wärmeenergie verloren geht.

Systeme zur Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten (RLA) helfen dabei, das Dilemma zu lösen. Die Permanentöffnung wird hierbei verschlossen und kann, je nach Bedarf, im Brandfall oder im Regelbetrieb geöffnet werden.

Autor: Frank Wienböker, Geschäftsführer, Kingspan STG GmbH

Weitere Informationen

GEIG fordert Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos

GEIG fordert Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos

Ab 01.01.2025 verpflichtet das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Eigentümer von Gewerbeimmobilien zur Installation von Ladepunkten für E-Autos. Die Vorgaben: Im Neubau mit mehr als fünf Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt und eine Leitungsinfrastruktur für jeden dritten Stellplatz installiert werden. Bei renovierungsbedürftigen Gebäuden mit mindestens zehn Stellplätzen muss ein Ladepunkt sowie eine Leitungsinfrastruktur für jeden fünften Stellplatz errichtet werden. Zudem muss bei Bestandsbauten ab 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt installiert sein. Zum 01.01.2027 werden die Anforderungen nochmals verschärft: Die Parkplätze von neuen Bürogebäuden sind dann zu 50 % zu elektrifizieren.

Diese Vorgaben sind aufwendig, bieten aber auch Vorteile. Sie helfen dabei, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur aufzubauen und berücksichtigen damit die ansteigenden Zulassungszahlen von E-Autos. Sie machen den Umstieg vom Verbrenner auf das E-Auto attraktiver, insbesondere in Ballungsgebieten, wo wenig freie Ladepunkte auf viele E-Autofahrer treffen. Außerdem geht der Ausbau der Ladeinfrastruktur mit einer Wertsteigerung der Immobilie einher. Dank des Stromverkaufs durch die Ladepunkte können diese die Investitionen in Ladestationen schneller amortisieren. Bei der Planung ist es daher entscheidend, diese Vorteile zu berücksichtigen.

Autor: Sebastian Ewert, Geschäftsführer, LichtBlick eMobility GmbH

Weitere Informationen

Geführte Messerundgänge auf der ISH in Frankfurt 2025

Geführte Messerundgänge auf der ISH in Frankfurt 2025

Die ISH 2025 findet vom 17. bis 21. März in Frankfurt am Main statt und ist die Weltleitmesse für Wasser, Wärme und Klima. Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet täglich fachlich moderierte Messerundgänge an, die speziell für Planer, Ingenieure, Gebäudebetreiber sowie Fachkräfte aus Bau- und Planungsabteilungen konzipiert sind.

Geführte Messerundgänge auf der ISH in Frankfurt 2025Innerhalb von zwei Stunden gewinnen Sie einen umfassenden Einblick in aktuelle Produkte, innovative Lösungen und neueste Technologien. Die Rundgänge besuchen acht ausgewählte Aussteller, bei denen Ihnen jeweils eine kurze Einführung in aktuelle Lösungen und Produkte gegeben wird. Darüber hinaus haben Sie Gelegenheit, die fachlichen Ansprechpartner vor Ort kennenzulernen.

Die Teilnahme an den Rundgängen ist kostenfrei und beinhaltet eine Eintrittskarte zur Messe, ein Teilnahmezertifikat, das gedruckte Planerhandbuch sowie ein Informationspaket, das Ihnen im Anschluss per Post zugesandt wird. Ausgestattet mit einem Audio-Headset werden die Teilnehmer in Gruppen von erfahrenen Experten durch die Messe geführt. Die Rundgänge starten täglich um 10:30 Uhr und 14:00 Uhr.

Autor: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Vision Wärmewende: Ein globaler Blick

Vision Wärmewende: Ein globaler Blick

Die Wärmewende, oft im Schatten der Debatte um das Thema Strom, ist eine Schlüsselkomponente der globalen Energiewende. Während Strom aus erneuerbaren Quellen weltweit enorm an Dynamik gewinnt, bleibt die Dekarbonisierung von Wärme, die rund 50 % des globalen Energieverbrauchs ausmacht, eine immense Herausforderung. Doch es gibt Lösungen.

Im Gebäudesektor haben einige Länder wie Dänemark gezeigt, wie eine ambitionierte Wärmewende gelingen kann. Mit einem Anteil von fast 70 % erneuerbarer Energie in der Fernwärme und dem konsequenten Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie und industrieller Abwärme setzt Dänemark Maßstäbe. Der Schlüssel? Ein ganzheitlicher Ansatz, der staatliche Förderung, lokales Engagement und intelligente Netzwerke kombiniert.

Industriewärme ist jedoch bislang kaum ins Visier genommen worden. Dabei wird in Europa der Großteil der Prozesswärme momentan aus fossilen Energien erzeugt, was die Industrie abhängig von immer teureren Energieimporten gemacht hat. Elektrifizierung von Prozesswärme bis zu 90 % ist technisch möglich, wie Forschung des Fraunhofer Institutes eindeutig zeigt.

Europa kann eine Vorreiterrolle einnehmen. Schon heute werden in Europa Schlüsseltechnologien für die Wärmewende produziert. Technologien wie Großwärmepumpen und saisonale Wärmespeicher müssen aber deutlich skaliert und zugänglich gemacht werden.

Die Vision der Wärmewende ist klar: Dekarbonisierung, Effizienz und Gerechtigkeit. Um sie zu verwirklichen, braucht es Mut, Innovation und Zusammenarbeit.

Autor: Dr. Jan Rosenow, Vice President und Europäischer Direktor des Regulatory Assistance Project (RAP)

Weitere Informationen

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-21
vom 13. November 2024

Im November 2024 ist der 50. Planerbrief der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Mit der Jubiläumsausgabe informiert der Planerbrief kontinuierlich seit 2015 firmen- und produktneutral zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Mit einer stetig wachsenden Auflage geht der Planerbrief in seinem zehnten Erscheinungsjahr an über 18.000 Abonnenten sowie an alle Teilnehmer der DGWZ-Seminare.

Der Planerbrief informiert die Branche der Haustechnik zu aktuellen Themen rund um technische Normen, rechtliche Vorschriften, Innovationen, Veranstaltungen und Publikationen sowie zu Schwerpunkten wie Brandschutz, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, IT-Sicherheit und der betrieblichen Führung.

Mit seinem Konzept ist der Planerbrief als Fachpublikation einzigartig. Der Newsletter ist kostenlos, unabhängig und werbefrei und wird alle zwei Monate als PDF-Datei per E-Mail, über die Website und als Printausgabe in Präsenzseminaren veröffentlicht. Die Autoren sind anerkannte Experten, Mitarbeiter in Institutionen und Unternehmen, Referenten, ehrenamtlich in Gremien engagiert oder selbst Unternehmer. Themen und Autoren werden ausschließlich nach fachlichen Kriterien ausgewählt.

Der nächste Planerbrief Nr. 51 erscheint am 1. Januar 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

1.410 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen. www.planerbrief.de

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/jubilaeum-planerbrief-50

Pressemitteilung: PM-2024-21-Jubiläum-50-Ausgabe-Planerbrief.pdf (PDF)

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Bild 1: Planerbrief-50-Jubilaeum-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Jubiläum: Zum 1. November 2024 ist die 50. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 50 - November-Dezember 2024

Bild 2: Planerbrief-50-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 50. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Jubiläum: 50. Ausgabe des Planerbriefs erschienen

Mit der Ausgabe November – Dezember 2024 erscheint der Planerbrief in seiner 50. Jubiläums-Ausgabe. Der Planerbrief ist der Newsletter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ). Damit informiert die DGWZ seit 2015 alle zwei Monate firmen- und produktneutral zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Mit einer stetig wachsenden Auflage geht der Planerbrief in seinem zehnten Erscheinungsjahr an über 18.000 Abonnenten sowie an alle Teilnehmer der DGWZ-Seminare.

Der Planerbrief informiert die Branche der Haustechnik zu Themen rund um aktuelle technische Normen, rechtliche Vorschriften, Innovationen, Veranstaltungen und Publikationen sowie zu Schwerpunkten wie Brandschutz, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, IT-Sicherheit und der betrieblichen Führung.

Mit seinem Konzept ist der Planerbrief als Fachpublikation einzigartig. Der Newsletter ist kostenlos, unabhängig und werbefrei und wird als PDF-Datei per E-Mail, über die Website und als Printausgabe in Präsenzseminaren veröffentlicht. Die Autoren sind anerkannte Experten, Mitarbeiter in Institutionen und Unternehmen, Referenten, ehrenamtlich in Gremien engagiert oder selbst Unternehmer. Die Autoren schreiben honorarfrei. Artikel können auch nicht gegen Bezahlung platziert werden. Themen und Autoren werden nur nach rein fachlichen Kriterien und nach Aktualität ausgewählt.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführender Gesellschafter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Heizungsförderung jetzt auch für Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können seit Ende August einen Antrag auf die neue Heizungsförderung bei der KfW stellen.

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

    KfW-Heizungsförderung für Unternehmen

  • Die KfW fördert den Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Die Grundförderung wird als Zuschuss gezahlt und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann für Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden.
  • Wenn schon eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt, kann für Nichtwohngebäude zusätzlich ein Ergänzungskredit beantragt werden.
  • Hinzu kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau besonders effizienter, elektrisch angetriebener Wärmepumpen.
  • Für effiziente Biomasseanlagen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gewährt.

Die KfW sorgt für die nötige Beschleunigung der Wärmewende und weitet die Heizungsförderung aus. Neben Privatpersonen können nun auch Unternehmen Zuschüsse und Ergänzungskredite erhalten, wenn sie ihre bestehende Immobilie mit einer neuen, klimafreundlichen Heizung ausstatten oder an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen. Zu der möglichen Empfängergruppe gehören unter anderem auch Wohnungsbaugenossenschaften, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen. Die Heizungsförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und kann ab sofort im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden.

Als Grundförderung gewährt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen grundsätzlich die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Herstellung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Dieser Zuschuss kann für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude beantragt werden, deren Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Mit dem Zuschuss fördert die KfW den Kauf und die Installation von

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Unternehmen erhalten den Zuschuss, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle Bedingungen dafür erfüllt wurden. Neben der Grundförderung gibt einen Effizienzbonus von fünf Prozent der förderfähigen Kosten für besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Für besonders  umweltfreundliche Biomasseanlagen gibt es zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Unterschieden wird bei der Förderung zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Der größte Unterschied liegt im Förderhöchstbetrag. Er legt fest, wie viel Förderung Unternehmen maximal für ihr Vorhaben erhalten können. Bei Wohngebäuden wird dieser nach Wohneinheiten berechnet und gestaffelt, bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmetern.

Für den Heizungstausch in Nichtwohngebäuden kann außerdem ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden, wenn bereits die Zusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Vorhaben vorliegt. Der Kreditbetrag hängt von den förderfähigen Kosten und der Summe der geförderten Quadratmeter ab.

Grundsätzlich gilt: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor das Vorhaben startet. Es gibt aber eine Übergangsregelung: Wenn das Vorhaben zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 begonnen wurde, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Ab dem 01.09.2024 muss der Antrag aber vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Energie gespart und mehr erneuerbare Energie genutzt wird. Dadurch sollen auch die Treibhausgas-Emissionen in Gebäuden gesenkt werden. Im Gegensatz zu den bisherigen KfW-Krediten der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es nicht nötig, dass die Maßnahmen zu einer neuen Effizienzgebäude-Stufe führen.

Autor: Olivia Kullik, Redakteurin, Axel Springer Corporate Solutions

Weitere Informationen

VDS 2496 Ansteuerung von Feuerlöschanlagen

Neue VdS 2496 für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen erschienen

Im August 2024 wurde die überarbeitete Richtlinie VdS 2496 „Ansteuerung von Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau“ veröffentlicht. Die Richtlinie bringt Verbesserungen für Planer, Errichter und Betreiber von Lösch- und Brandmeldeanlagen. Ziel der Überarbeitung war es, die Richtlinie klarer zu strukturieren und veraltete Passagen zu aktualisieren. Besonders wurde darauf geachtet, Anforderungen den jeweiligen Planungs- und Einbaurichtlinien richtig zuzuordnen.

Ein zentraler Punkt war die Präzisierung der Ansteuerung von Wasserlöschanlagen, um Unsicherheiten zu beseitigen. Die zuvor gestrichene Möglichkeit der Umschaltung von Vorgesteuerten Trockenalarmventilstationen (VTAV) Typ A1 zu einer Trockenalarmventilstation (TAV) bei einem Netzausfall wurde als „Kann“-Regel wieder aufgenommen. Um unnötige Umschaltungen bei kurzen Stromausfällen zu verhindern, wird hierfür eine Verzögerung von vier Stunden empfohlen. Diese Lösung sichert insbesondere die Falschalarmsicherheit der Anlage bei Netzstörungen.

Die Planungs- und Einbaurichtlinien der Feuerlöschanlagen wurden um relevante Passagen ergänzt und redaktionell überarbeitet. Zudem wurde das europäische Projekt zur Erarbeitung internationaler CEA-Richtlinien für die Auslösung von Feuerlöschanlagen beachtet. Im Zuge dessen wurden die Grafiken der VdS 2496 internationalisiert, indem neutrale Bezeichnungen und übersetzbare Legenden eingeführt wurden. Auch die Schnittstellenkommunikation erhielt eine einheitliche, international gültige Beschriftung, was die Zusammenarbeit zwischen Errichtern aus verschiedenen Ländern erleichtert.

Eine wichtige Neuerung für Planer und Betreiber betrifft die Umschaltung der VTAV Typ A1. Die frühere Möglichkeit, bei einem Voralarm der Brandmelderzentrale (BMZ) in den TAV-Betrieb zu wechseln, wurde gestrichen, da dies die Sicherheit gegen Fehlalarme verringert. Im störungsfreien Betrieb wird die VTAV Typ A1 ausschließlich über die BMZ ausgelöst. Bei einem Ausfall der BMZ erfolgt die Umschaltung auf den TAV-Betrieb automatisch nach dem Fail-Safe-Prinzip.

Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit und Effizienz von Löschanlagen und bieten klare Vorgaben für den Betrieb.

Autor: Torsten Pfeiffer, Produktgruppenleiter Brandmelde-, Sprachalarm- und Feststellanlagen, VdS Schadenverhütung GmbH, Köln

Weitere Informationen

Besserer Schutz für KMU vor Cyberangriffen und BEC-Scams

Besserer Schutz für KMU vor Cyberangriffen

Ohne E-Mails läuft auch bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) heutzutage nichts mehr. Deshalb sind sie ein attraktives Angriffswerkzeug für Cyber-Kriminelle. Angriffe über E-Mail, die als „Business-E-Mail-Compromise“ (BEC-Scam) bezeichnet werden, haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

Besonders prominent ist der sogenannte CEO-Fraud (Geschäftsführer-Betrug). Dabei geben sich Angreifer als hochrangige Mitarbeiter eines Unternehmens aus und veranlassen Angestellte dazu, Geld etwa auf ausländische Konten zu überweisen. Oftmals werden von Angreifern auch E-Mail-Konten eines Unternehmens übernommen. Bei dort eingehenden Lieferantenrechnungen wird dann die Bankverbindung durch die Angreifer ausgetauscht und das Unternehmen überweist nichtsahnend den Rechnungsbetrag an die Betrüger. Allgegenwärtig sind Verschlüsselungstrojaner, mit denen Angreifer zunächst Daten kopieren und ausleiten und dann die Opfersysteme verschlüsseln (Ransomware). Das schafft ein Druckmittel, um ein Unternehmen zu erpressen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt deshalb den CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076.

Autor: Manuel Bach, Referatsleiter Cybersicherheit bei KMU, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Weitere Informationen

 

Neue Musterbauordnung erschienen (MBO)

Neue Musterbauordnung erschienen

Im Juli 2024 trat die neue Fassung der Musterbauordnung mit Änderungen von November 2023 in Kraft. Die Musterbauordnung bringt wichtige Neuerungen für das Bauwesen in Deutschland, die sowohl Planer als auch Errichter betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Sicherheit und Nachhaltigkeit, um Bauprojekte zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.

Bauherren profitieren von gelockerten Abstandsflächenregeln für Solaranlagen, was die Planung energieeffizienter Gebäude erleichtert. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das barrierefreie Bauen: Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten müssen so geplant werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Auch der Brandschutz wurde verschärft, was die Verwendung feuerbeständiger Materialien und sicherer Rettungswege erfordert. Zusätzlich dürfen nur noch CE-gekennzeichnete Bauprodukte eingesetzt werden.

Für Errichter sind die verschärften Baustellensicherungen wichtig. Gefahrenzonen müssen klar gekennzeichnet und Schutzmaßnahmen strikt umgesetzt werden. Bei Großprojekten wie Windenergieanlagen sind strengere Brandschutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Musterbauordnung 2023 bietet somit neue Chancen für nachhaltiges Bauen, fordert aber auch eine striktere Einhaltung der Vorschriften, um die Sicherheit und Qualität moderner Bauprojekte zu garantieren.

Autor: Aimée Dietrich, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen