Überspannungsschutz ist Pflicht

Moderne Elektroinstallationen benötigen Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse, die über das Stromversorgungsnetz übertragen werden und infolge von Schaltvorgängen auftreten. Eine wesentliche Änderung der neuen DIN VDE 0100-443 „Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen“ betrifft die Entscheidungskriterien, wann Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD – Surge Protection Device) installiert werden müssen. SPDs sorgen für eine Spannungsbegrenzung entsprechend der Isolationskoordination, um gefährliche Funkenbildung und Brände zu vermeiden.

Die Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen ist für eine normkonforme Installation künftig verpflichtend vorgeschrieben, wenn die Auswirkungen der Überspannungen Einfluss haben auf: 1. Menschenleben (medizinische Bereiche), 2. Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz (Ausfall von öffentlichen Diensten), 3. Gewerbe- oder Industrieaktivitäten (Banken), 4. Ansammlungen von Personen (Büros) und 5. Einzelpersonen (Wohngebäude), wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind.

Autor: Torsten Hoffmann, Produktmanager, OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG

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