Schlagwortarchiv für: Schutz

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

KRITIS-Dachgesetz: Mehr physische Sicherheit

Das KRITIS-Dachgesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten und Chancen für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Lange Zeit lag der Fokus auf der IT-Sicherheit. Im Bereich der physischen Absicherung klaffte eine Lücke. Das neue KRITIS-Dachgesetz soll diese Lücke füllen und bildet eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Bereich Cybersicherheit. Zudem verpflichtet es Betreiber von KRITIS-Einrichtungen dazu, auch ein Mindestniveau an physischer Sicherheit zu gewährleisten.

Zentrale Inhalte dabei sind die klare Definition und Abgrenzung der KRITIS-Bereiche, verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber sowie ein zentrales Störungsmonitoring. Wichtig hierbei ist die Schaffung sektorübergreifender Regelungen, um die Hindernisse für Zusammenarbeit und Austausch zu minimieren. Die sektorübergreifenden Auswirkungen der vergangenen Krisen und Katastrophen haben gezeigt, dass in einer vernetzten Welt mit starken Abhängigkeiten zahlreiche Schnittstellen und Interdependenzen nicht vernachlässigt werden dürfen.

Das KRITIS-Dachgesetz bietet eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile kritische Infrastruktur in Deutschland. Betreiber müssen die Vorgaben des Gesetzes ernst nehmen und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden arbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Störungen schnell und effektiv zu beheben.

Autor: Prof. Dr. Clemens Gause, Geschäftsführer, Verband für Sicherheitstechnik e.V.

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Vor Hackerangriffen schützen

Vor Hackerangriffen schützen

Moderne Aufzüge können Gegenstand von Hackerangriffen werden. Die Aufzüge werden durch Sensoren überwacht und sind per Internet oder Mobiltelefonnetz mit der Außenwelt verbunden. Wartungsfirmen überwachen online, ob der Aufzug ordnungsgemäß funktioniert und starten die Software bei technischen Problemen über das Internet neu.

Diesen Weg können auch Cyberkriminelle nutzen, um sich Zugang zum System zu verschaffen oder den Aufzug von außen zu steuern. Im schlimmsten Fall könnte auf die gesamte technische Gebäudeausrüstung zugegriffen werden. Daher sollten Aufzugsanlagen von der Haustechnik abgekoppelt sein und in das Sicherheitskonzept des Betreibers integriert werden.

Autor: Ulf Theike, Chief Digital Officer in der Geschäftsführung, TÜV NORD Systems

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

2.014 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ bietet neues Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an. #Ladesäule #Ladestation www.dgwz.de/neues-seminar-ladestationen-elektroautos

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

DIN VDE 0100-410:2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag

Schutz gegen elektrischen Schlag

Im Oktober 2018 erscheint die neue DIN VDE 0100-410 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag“.

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Überspannungsschutz ist Pflicht

Moderne Elektroinstallationen benötigen Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse, die über das Stromversorgungsnetz übertragen werden und infolge von Schaltvorgängen auftreten. Eine wesentliche Änderung der neuen DIN VDE 0100-443 „Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen“ betrifft die Entscheidungskriterien, wann Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD – Surge Protection Device) installiert werden müssen. SPDs sorgen für eine Spannungsbegrenzung entsprechend der Isolationskoordination, um gefährliche Funkenbildung und Brände zu vermeiden.

Die Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen ist für eine normkonforme Installation künftig verpflichtend vorgeschrieben, wenn die Auswirkungen der Überspannungen Einfluss haben auf: 1. Menschenleben (medizinische Bereiche), 2. Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz (Ausfall von öffentlichen Diensten), 3. Gewerbe- oder Industrieaktivitäten (Banken), 4. Ansammlungen von Personen (Büros) und 5. Einzelpersonen (Wohngebäude), wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind.

Autor: Torsten Hoffmann, Produktmanager, OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG

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KRITIS - IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen

KRITIS ist Chefsache

Kritische IT-Infrastrukturen der Bereiche Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung sollen besser geschützt werden.

Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) hat Betreiber im Fokus, die ein Mindestniveau an IT-Sicherheit gewährleisten und IT-Störungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen. Die Vorgaben für Energieeffizienz-Messwerte, Verfügbarkeits- und Schutzklassen schafft die europäische Rechenzentrum-Norm EN 50600. Das BSI als Bundesbehörde ist für die Unterstützungs- und Überwachungsfunktion zuständig.

Autor: Thomas Grüschow, Auditor kritische Infrastruktur Data Center, TÜV SÜD Industrie Service GmbH

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KRITIS-Dachgesetz – Übersicht

KRITIS-Dachgesetz

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Das KRITIS-Dachgesetz in Deutschland ist ein Konzept, das sich mit der Sicherung kritischer Infrastrukturen befasst. „KRITIS“ steht hierbei für „Kritische Infrastrukturen“, also Systeme und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Versorgung hätte. Das Dachgesetz geht auf die Initiative der Bundesregierung zurück und ist Teil des nationalen Konzepts zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Es besagt, dass die Steuerung und Koordination von Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen auf einer übergeordneten Ebene erfolgen sollte, um ein ganzheitliches und abgestimmtes Vorgehen zu gewährleisten. Hierzu hat das Kabinett Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Es ist ein wichtiger Baustein im Bereich der nationalen Sicherheit und trägt dazu bei, dass die Versorgung und Infrastruktur in Deutschland auch in kritischen Situationen aufrechterhalten werden kann.

KRITIS-Dachgesetz Eckpunkte:

  • KRITIS klar identifizieren
  • Bedrohungslage und Risiken besser erkennen
  • Schutzniveau verbindlich erhöhen
  • Störungen des Gesamtsystems erkennen und beheben
  • Einen institutionellen Rahmen schaffen

Normen und Vorschriften

Im Zusammenhang für Kritische Infrastrukturen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Häufige Fragen zu KRITIS-Dachgesetz (FAQ)

Wann kommt das KRITIS-Dachgesetz?

Seit Mai 2021 gilt das aktuelle IT-Sicherheitsgesetz 2.0, während die EU-Richtlinien auf EU-Ebene verabschiedet wurden. Es wird derzeit daran gearbeitet, diese auf nationaler Ebene durch das KRITIS-Dachgesetz und das NIS2-Umsetzungsgesetz umzusetzen. Das KRITIS-Dachgesetz sollte ursprünglich im Jahr 2023 verabschiedet werden, während der erste Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes im Frühjahr 2023 vorgelegt wurde und derzeit geprüft wird. Hier finden Sie eine Zeitleiste.

Was ändert sich durch das KRITIS-Dachgesetz?

  • Kritische Infrastrukturen sollen deutlich und systematisch erkannt werden.
  • Gefahren sollen schneller erkannt werden, indem der Staat Risikobewertungen macht .
  • Richtlinien wurden etabliert etabliert, um Mindeststandards für die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen aufzustellen. Diese Standards sollen den Betreibern helfen, sich besser vor Gefahren zu schützen und ihnen ein höheres Maß an Sicherheit bei ihren Handlungen bieten.
  • Durch die Einführung eines zentralen Meldesystems für Störungen wird das Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit erweitert. Dadurch können potenzielle Schwachstellen bei der Sicherung Kritischer Infrastrukturen effektiver erkannt und verbessert werden.
  • Es wird angestrebt, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich Kritischer Infrastrukturen zu verbessern, indem eine bessere Organisation und genaue Benennung von Verantwortlichkeiten und Ansprechpartnern erfolgt.

Was ist die KRITIS-Verordnung?

Welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und damit für das Funktionieren des Gemeinwesens als Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnilk) gelten, wird durch die BSI-Kritisverordnung definiert. Ob ein bedeutender Versorgungsgrad vorliegt, ist vom Erreichen oder Überschreiten von in der BSI-Kritisverordnung aufgeführten Schwellenwerten abhängig. Werden diese Schwellenwerte erreicht oder überschritten, gelten für KRITIS-Betreiber die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des BSIG.

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Stichworte
KRITIS-Dachgesetz, KRITIS, Kritische Infrastrukturen, Infrastruktur, Versorgung, Sicherung, Schutz, öffentliche Sicherheit, Schutz Kritischer Infrastrukturen, physische Sicherheit, Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, medizinische Versorgung, Notstromversorgung

DIN VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen

Titel DIN VDE 0100-410:2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen SchlagDIN VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen

Die DIN VDE 0100-410 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag“ ist im Oktober 2018 neu erschienen.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis als PDF-Datei

DIN VDE 0100-410 Teil 4-41:2018-10

Europäisches Vorwort………………………………………………………………………………………………………………………. 6

Europäisches Vorwort zur Änderung A11 …………………………………………………………………………………………… 7

410 Einleitung …………………………………………………………………………………………………………………………… 10

410.1 Anwendungsbereich ……………………………………………………………………………………………………………. 11

410.2 Normative Verweisungen …………………………………………………………………………………………………….. 11

410.3 Allgemeine Anforderungen …………………………………………………………………………………………………… 12

411 Schutzmaßnahme: Automatische Abschaltung der Stromversorgung ……………………………………….. 13

411.1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………………………………….. 13

411.2 Anforderungen an den Basisschutz ………………………………………………………………………………………. 13

411.3 Anforderungen an den Fehlerschutz ……………………………………………………………………………………… 14

411.4 TN-Systeme……………………………………………………………………………………………………………………….. 16

411.5 TT-Systeme ……………………………………………………………………………………………………………………….. 18

411.6 IT-Systeme ………………………………………………………………………………………………………………………… 19

411.7 FELV…………………………………………………………………………………………………………………………………. 21

412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung …………………………………………………………… 22

412.1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………………………………….. 22

412.2 Anforderungen an den Basisschutz und Fehlerschutz……………………………………………………………… 23

413 Schutzmaßnahme: Schutztrennung ………………………………………………………………………………………. 24

413.1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………………………………….. 24

413.2 Anforderungen an den Basisschutz ………………………………………………………………………………………. 25

413.3 Anforderungen an den Fehlerschutz ……………………………………………………………………………………… 25

414 Schutzmaßnahme: Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV ………………………………… 26

414.1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………………………………….. 26

414.2 Anforderungen an den Basisschutz und an den Fehlerschutz…………………………………………………… 26

414.3 Stromquellen für SELV und PELV…………………………………………………………………………………………. 27

414.4 Anforderungen an SELV- und PELV-Stromkreise …………………………………………………………………… 27

415 Zusätzlicher Schutz …………………………………………………………………………………………………………….. 28

415.1 Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)………………………………………………… 28

415.2 Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich……………………………………………………… 29

Anhang A (normativ) Vorkehrungen für den Basisschutz unter normalen Bedingungen …………………………. 30

Anhang B (normativ) Vorkehrungen für den Basisschutz unter besonderen Bedingungen –
Hindernisse und Anordnung außerhalb des Handbereichs ………………………………………………………. 31

Anhang C (normativ) Schutzvorkehrungen zur ausschließlichen Anwendung, wenn die Anlage nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen betrieben und
überwacht wird …………………………………………………………………………………………………………………… 33

Anhang D (normativ) Vorkehrungen, wenn automatische Abschaltung in der geforderten Zeit nach
411.3.2 nicht erreicht werden kann ……………………………………………………………………………………….. 36

Anhang ZA (normativ) Besondere nationale Bedingungen …………………………………………………………………. 37

Anhang ZB (informativ) A-Abweichungen ………………………………………………………………………………………… 41

Literaturhinweise ……………………………………………………………………………………………………………………………. 45

Nationaler Anhang NA (informativ) Vergleich der Strukturen: Normen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01 + DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1):2003-06
+ DIN VDE 0100-470 (VDE 0100-470):1996-02 mit vorliegender Norm DIN VDE 0100-410
(VDE 0100-410):2018-10 ……………………………………………………………………………………………………… 47

Nationaler Anhang NB (informativ) Zusammenhang mit europäischen und internationalen
Dokumenten ……………………………………………………………………………………………………………………….. 49

Nationaler Anhang NC (informativ) Eingliederung dieser Norm in die Struktur der Reihe
DIN VDE 0100 (VDE 0100) ……………………………………………………………………………………………………52

Bilder
Bild B.1 – Handbereich……………………………………………………………………………………………………………………. 32

Tabellen
Tabelle 41.1 – Maximale Abschaltzeiten……………………………………………………………………………………………. 15

Tabelle NA.1 – Gegenüberstellung …………………………………………………………………………………………………… 47

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Schlagworte

Schutz, Schutzmaßnahmen, Niederspannungsanlagen, elektrischer Schlag, DIN VDE 0100-410, Teil 4-41, 2018-10, Inhalt, Inhaltsverzeichnis

IT-Sicherheit

IT-Sicherheitspyramide

Ziel einer IT-Sicherheitsstrategie ist die Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Umsetzung der Schutzmaßnahmen.

Nach dem Modell der IT-Sicherheitspyramide steht an oberster Stelle eine IT-Sicherheitsrichtlinie, in der die langfristige IT-Strategie und die übergeordneten Sicherheitsziele eines Unternehmens festgelegt werden. Daraus ergeben sich die auf der darunterliegenden Ebene liegenden IT-Sicherheitsrichtlinien mit Vorgaben für die Umsetzung. Auf der untersten Ebene geben die IT-Sicherheitsregeln konkrete Handlungsanweisungen vor.

Risiken

  • Mitarbeiter
  • E-Mails
  • Mobile Endgeräte

Bedrohungen

  • Malware
  • Phishing
  • Ransomware
  • Viren
  • Trojaner
  • Hacker-Angriffe
  • E-Mail-Anhänge
  • Mobile Endgeräte (Handys, Smartphones, Tablets)

Schutzmaßnahmen

  • Firewall
  • Antivirus-Programme
  • Air Gap (Physische Trennung sicherheitsrelevanter Systeme)
  • Regelmäßige Software-Updates
  • Regelmäßige Datensicherungen

Weiterführende Informationen

IT-Sicherheit, EDV, Schutz, Cyber, Security, Informationssicherheit
Malware, Trojaner, Viren, Verschlüsselung, Signatur, Firewall, Virenscanner, Phishing, Antivirus, Ransomware

Mitarbeiter sorgen für IT-Sicherheit in Unternehmen

Informationssicherheit

Übersicht zu Informationssicherheit

Einführung | Cyber-Security | Normen und Vorschriften | Weitere Informationen

Einführung

Die Aufrüstung in sichere Informationstechnik in Unternehmen gewinnt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an Relevanz, da diese einem erhöhten Risiko durch Cyber-Angriffen ausgesetzt sind. KMU’s verfügen oft nicht über ein eigenes IT-Team und haben nur begrenzt Erfahrung und Kenntnis über IT-Sicherheit. Die Sicherheit kann schon mit einfachen organsiatorischen Mitteln erheblich verbessert werden:

  • IT-Sicherheit als Unternehmensphilosophie
  • Erarbeitung einer Sicherheitsleitlinie
  • Regelmäßige Mitarbeiter-Schulungen und Geheimhaltungspflicht
  • Erstellung eines Notfallplans
  • E-Mail-Richtlinien
  • Verhaltenscodex für Soziale Medien
  • Umgang mit Passwörtern
  • Nutzung mobiler Endgeräte
  • Nutzung von externen Speichermedien (USB-Sticks, SD-Karten, HDD-Festplatten) und Cloud-Diensten
  • Sicherung von Geschäftsräumen und Unterlagen
  • Regelmäßige Software-Updates
  • Regelmäßige Datensicherungen

Cyber-Security für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Viele Unternehmen des deutschen Mittelstandes haben sich eine Position als Weltmarktführer erarbeitet – und werden damit zum lohnenden Ziel für Spione und Hacker. Moderne Produktionsanlagen haben heute meist eine Verbindung zum Internet, zum Beispiel für Fernwartung oder Prozessoptimierung. Das macht sie angreifbar. Aber auch auf organisatorischer Ebene gibt es Sicherheitslücken, etwa wenn Mitarbeiter auf Freigaben, Verzeichnisse und Dateien zugreifen können, die sie für ihre Arbeit gar nicht benötigen.

Wenn Daten gestohlen oder Produktionsanlagen sabotiert werden, könnte ein Angriff einen hohen Kostenaufwand für die Unternehmen bedeuten. Mangelnde Cyber-Security kostet rund 1,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Die Richtlinie VdS 10000 „Informationssicherheitsmanagementsystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ bietet Hilfe zum Selbstschutz für ein vollständiges, pragmatisches Informationssicherheits-Managementsystem. Die aktuell gültige Richtlinie VdS 10000 ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und ersetzt die Richtlinie VdS 3473 vom Juli 2015.

Normen und Vorschriften

Für die Informationssicherheit in Unternehmen gelten eine Reihe von Normen und Vorschriften:

Weiterführende Informationen

Logo der Allianz für Cyber-Sicherheit vom BSI (png)

Allianz für Cyber-Sicherheit

Logo der Allianz für Cyber-Sicherheit vom BSI (png)Die Allianz für Cyber-Sicherheit will die Cyber-Sicherheit in Deutschland erhöhen und die Widerstandsfähigkeit des Standortes Deutschland gegenüber Cyber-Angriffen stärken. Sie richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland und informiert regelmäßig über Maßnahmen zur IT-Sicherheit und aktuelle Gefahren für IT-Infrakstrukturen. Unternehmen und Institutionen können an der Allianz teilnehmen. Der Allianz gehören derzeit mehr als 1.200 teilnehmende Institutionen an.

Die Allianz für Cyber-Sicherheit ist eine Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) gegründet wurde und ist ein Zusammenschluss aller wichtigen Akteure im Bereich der Cyber-Sicherheit in Deutschland. Die Allianz für Cyber-Sicherheit baut hierfür eine umfangreiche Wissensbasis auf und unterstützt den Informations- und Erfahrungsaustausch.

Informationspool

Die Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen zu den vielfältigen Themenbereichen der Cyber-Sicherheit ist eines der wesentlichen Ziele der Allianz für Cyber-Sicherheit. In dem Informationspool wird eine stetig wachsende Sammlung von Empfehlungen und anderen Publikationen sowie aktuelle Informationen zur Cyber-Sicherheitslage veröffentlicht. Die kostenfreien Inhalte werden durch die Partner der Allianz und das BSI erstellt und bei Bedarf aktualisiert.

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Cyber-Sicherheitstage

Der persönliche Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern und Partnern auf den „Cyber-Sicherheitstagen“ ist einer der Schwerpunkte der Allianz für Cyber-Sicherheit. In vertraulichem Rahmen kann sich hier in regelmäßigen Abständen getroffen werden. Experten zum Thema Cyber-Sicherheit erhalten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen untereinander auszutauschen und zu teilen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Plätze sind begrenzt.

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Information zur Registrierung

Die Teilnahme an Allianz für Cyber-Sicherheit kann grundsätzlich durch jede deutsche Institution beantragt werden. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und ist kostenlos. Voraussetzung für die Aufnahme in die Allianz für Cyber-Sicherheit ist, dass es sich bei dem Interessenten um eine deutsche Institution (Unternehmen, Behörde, Forschungseinrichtung, Unternehmen, etc.) handelt und ein Ansprechpartner benannt wird, der die Institution gegenüber der Allianz für Cyber-Sicherheit repräsentiert.

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Kontakt zur Geschäftsstelle

Geschäftsstelle Allianz für Cyber-Sicherheit
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Godesberger Allee 185-189
53175 Bonn
Telefon:0800 2741000
Fax: 022899 109582 6050
E-Mail info@cyber-allianz.de
www.cyber-allianz.de

Weiterführende Informationen

Allianz für Cyber-Sicherheit, IT-Sicherheit, Sicherheitstage, Angriff, Schutz