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Überspannungsschutz ist Pflicht

Moderne Elektroinstallationen benötigen Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse, die über das Stromversorgungsnetz übertragen werden und infolge von Schaltvorgängen auftreten. Eine wesentliche Änderung der neuen DIN VDE 0100-443 „Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen“ betrifft die Entscheidungskriterien, wann Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD – Surge Protection Device) installiert werden müssen. SPDs sorgen für eine Spannungsbegrenzung entsprechend der Isolationskoordination, um gefährliche Funkenbildung und Brände zu vermeiden.

Die Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen ist für eine normkonforme Installation künftig verpflichtend vorgeschrieben, wenn die Auswirkungen der Überspannungen Einfluss haben auf: 1. Menschenleben (medizinische Bereiche), 2. Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz (Ausfall von öffentlichen Diensten), 3. Gewerbe- oder Industrieaktivitäten (Banken), 4. Ansammlungen von Personen (Büros) und 5. Einzelpersonen (Wohngebäude), wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind.

Autor: Torsten Hoffmann, Produktmanager, OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG

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Neue Pflichten für Wohn- und Zweckbauten

Die beiden wichtigsten Normen für den Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen, DIN VDE 0100-443 und -534, wurden überarbeitet – mit dem Ergebnis: Seit Oktober 2016 ist Überspannungsschutz bei der Errichtung von Wohn- und Zweckbauten Pflicht.

Durch die Neuregelung der beiden aufeinander abgestimmten Normen haben sich die Anforderungen für den Überspannungsschutz wesentlich erhöht. Betrachtet man die gestiegene technische Ausstattung von Gebäuden und die Entwicklung hin zum Smart Home ist dieser Schutzgedanke auch mehr als gerechtfertigt.

Neben den bereits bestehenden Vorgaben verlangt die DIN VDE 0100-443 nun auch den Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs – Surge Protective Devices), wenn transiente Überspannungen Auswirkungen haben können auf Ansammlungen von Personen – z.B. in großen Wohngebäuden, Büros, Schulen – und auf Einzelpersonen, z.B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden. Derartige Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte.

Gemäß DIN VDE 0100-534 ist das Überspannungs-Schutzgerät (SPD) dabei so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage einzubauen. Bei der Installation in einem Wohngebäude befindet sich der optimale Einbauort im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes. Bei neuen Zählerschränken ist eine 40 mm-Sammelschiene vorhanden. Hier kann neben dem selektiven Leitungsschutzschalter etwa ein SPD mit Aufrasttechnik schnell und einfach montiert werden.

Weitere Änderungen sind beispielsweise die maximale Anschlusslänge der Außenleiter und die der Erdleitung an die SPDs. Neu ist zudem die Beschreibung des Schutzbereiches beim Einsatz von SPDs (max. 10 m), gemeint ist damit die maximal zulässige Entfernung zwischen Überspannungs-Schutzgerät und dem zu schützenden elektrischen Betriebsmittel.

Autor: Thomas Seitz, Leiter Technischer Support, DEHN + SÖHNE GmbH + Co.KG.

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