Schlagwortarchiv für: Zertifizierung

Zertifizierungspflicht für Trinkwasserspender?

Leitungsgebundene Trinkwasserspender können im Innen- oder Außenbereich installiert werden. Sie werden direkt an die Frischwasserleitung angeschlossen und geben frisches Trinkwasser aus. Betreiber von Trinkwasserspendern müssen nach VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Leitungsgebundene Getränkespender“ und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen hygienischen Betrieb von aufbereitetem Wasser gewährleisten.

Hierzu herrscht oft der Irrglaube, dass für diese Anlagen eine Zertifizierungspflicht besteht. Dies ist nicht der Fall. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) gibt generell keine Zertifikate für Trinkwasserspender aus. Die Wasserspender müssen lediglich die Anforderungen aus der Trinkwasserordnung (TrinkwV) erfüllen, eine Zertifizierung ist dabei nicht vorgeschrieben oder notwendig. Allerdings muss die Übergangsregelung KTW-BWGL (Übergang von UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) eingehalten werden. Hierzu reicht laut Umweltbundesamt (UBA) eine Konformitätserklärung des Herstellers.

Autor: Gerrit Kubassa, Gründer und Geschäftsführer, Aquadona GmbH

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Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen

Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat im Juli 2022 die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1:2016-06 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ zertifiziert.

Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich zertifizieren lassen, wer als Fachkraft geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann. Eine Schulung allein reicht zur Qualifikation zum Fachplaner nicht aus.

Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das Zertifikat „Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834“ verliehen und der Fachplaner wird in die öffentliche DGWZ-Liste aufgenommen. Zertifizierungsordnung und die Liste der zertifizierten Fachplaner können unter www.dgwz.de/fachplaner-rufanlagen abgerufen werden.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ zertifiziert erste Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

DGWZ zertifiziert erste Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-11 vom 21. Juli 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Juli 2022 die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1:2016-06 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ zertifiziert. „Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich durch die DGWZ zertifizieren lassen, wer als Fachkraft für Rufanlagen geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die DGWZ überprüft eine Person und ihre zugehörige Firma und bescheinigt mit dem Zertifikat die Erfüllung der Voraussetzungen als Fachplaner. Eine Schulung allein reicht zur Qualifikation zum Fachplaner nicht aus. Daher hat die DGWZ eine Zertifizierungsordnung zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 erarbeitet.

Für die Prüfung des Antrags zur Zertifizierung werden 90 Euro zzgl. 19 % MwSt., für die erfolgreiche Zertifizierung 240 Euro zzgl. 19 % MwSt. berechnet. Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das Zertifikat „Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834“ verliehen und der Fachplaner wird in die öffentliche DGWZ-Liste der Fachplaner für Rufanlagen aufgenommen. Zertifizierungsordnung und die Liste der zertifizierten Fachplaner können unter www.dgwz.de/fachplaner-rufanlagen abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

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Die DGWZ zertifiziert die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834. #Rufanlagen #Lichtruf www.dgwz.de/zertifizierung-fachplaner-rufanlagen-din-vde-0834

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DGWZ zertifiziert erste Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

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Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

Neue ISO 9001 für Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der Deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) unter www.dgwz.de/iso-9001 heruntergeladen werden.

Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

Weiterführende Informationen

DIN EN ISO 9001:2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

CCC Zertifizierung China

Seminar: Der Weg zur China-Zertifizierung CCC

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Der Weg zur China Compulsory Certification“ an.

Veranstaltungstermine

  • 3. September 2013 – Leipzig
  • 24. September 2013 – Essen
  • 14. November 2013 – Frankfurt am Main
  • 3. Dezember 2013 – Augsburg

Website und Anmeldung zur Veranstaltung

www.dgwz.de/ccc-seminar

 

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Teilnehmer

Die Veranstaltung richtet sich an produzierende Industrieunternehmen, die Produkte nach China exportieren oder exportieren wollen, Geschäftsführer, Exportleiter, Vertriebsleiter, Qualitätsmanager, Regionalleiter Asien und Mitarbeiter, die eine CCC-Zertifizierung durchführen müssen.

Nutzen

Das Seminar bereitet die Exportwirtschaft auf die aktuellen Anforderungen der CCC-Zertifizierung vor, zeigt Schritt für Schritt die notwendigen Maßnahmen zur Zertifizierung von Produkten und gibt Hintergrundinformationen zu den entsprechenden Richtlinien und die Kontakte zu den zuständigen Organisationen. Dozenten sind China-Experten aus der Wirtschaft und Mitglied im Fachbeirat China Compulsory Certification.

Hintergrund

Das China Compulsory Certificate ist eine zwingende Voraussetzung für den Export bestimmter Produkte nach China. Damit ist das CCC-Zeichen neben dem europäischen CE-Zeichen die wichtigste Kennzeichnung für das Inverkehrbringen von Produkten. Zertifizierungspflichtige Produkte ohne vorgeschriebene CCC-Zertifizierung werden bei der Einfuhr nach China vom Zoll festgehalten. Die fortlaufenden Änderungen der Anforderungen und der betroffenen Produkte von den chinesischen Behörden stellt produzierende Export-Unternehmen vor große Herausforderungen.

Gründung Fachbeirat China Compulsory Certification (CCC)

Am 30. April 2013 hat die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) mit den führenden China-Experten den Fachbeirat China Compusory Certification (CCC) gegründet. Der Fachbeirat hat ca. 30 Mitglieder und tagt ein bis viermal pro Jahr. Die nächste Sitzung findet am 4. November 2013 in Bad Homburg statt.

Das Expertennetzwerk ist der zentrale Ansprechpartner zu allen CCC-Fragen und setzt sich aus den führenden China-Beratern, Vertretern von Verbänden, deutschen und chinesischen Organisationen, Zertifizierungsstellen und Fachleuten aus Industrieunternehmen, die nach China exportieren (Exportleiter, Vertriebsleiter, Qualitätsmanager, Regionalleiter Asien), zusammen.

Hauptaufgabe des Beirats ist die Unterstützung von deutschen Industrieunternehmen beim Export nach China. Der Beirat trägt hierfür die für den chinesischen Marktzugang wichtigen Informationen, Richtlinien, Gesetze, Organisationen und öffentlichen Stellen zusammen und führt regelmäßig bundesweite Informationsveranstaltungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in Publikationen.

Fachbeirat_CCC

Die Gründungsmitglieder des Fachbeirats China
Compulsory Certification am 30. April 2013 in
Bad Homburg.


Weiterführende Informationen

Schlagwortarchiv für: Zertifizierung

Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Zertifizierung
Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Antrag | Nachweise | Gebühren | Weitere Informationen

Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.

Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich durch die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifizieren lassen, wer als Fachkraft für Rufanlagen geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann. Die DGWZ überprüft eine Person und ihre zugehörige Firma und bescheinigt mit dem Zertifikat die Erfüllung der Voraussetzungen als Fachplaner für Rufanlagen.

Antrag

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich und schicken uns das ausgefüllte Antragsformular (PDF) und die erforderlichen Nachweise postalisch oder digital zu.

Seminar BetreiberverantwortungZertifizierungsordnung zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Seminar BetreiberverantwortungGebührenordnung zur Zertifizierung von Fachkräften

Seminar BetreiberverantwortungAntrag Zertifizierung zum Fachplaner

Seminar BetreiberverantwortungReferenzbescheinigung

Seminar BetreiberverantwortungMusterzertifikat

Über das Telefon 06172 98185-85 oder E-Mail zertifizierung@dgwz.de beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Nachweise

Dem Antrag müssen folgende Nachweise beigefügt sein

  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Schulung zur Fachkraft für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1
  • Auffrischungsschulung nicht älter als fünf Jahre zum Tag der Antragstellung mit den wesentlichen Inhalten der DIN VDE 0834-1. Die Dauer der Auffrischungsschulung muss mindestens drei Stunden umfassen.
  • Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund erforderlich nach DQR-/EQRNiveau 4 und höher
    oder
  • Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DQR-/EQR-Niveau 4 und höher und mindestens drei Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich der DIN VDE 0834 und Ausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DIN VDE 1000-10
  • Abgeschlossene und abgenommene Planungen durch den Antragsteller von drei einrichtungsübergreifenden Projekten für Rufanlagen oder mindestens gleichwertige Gewerke
    (Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Gefahrenwarnanlagen) in den letzten drei Jahren zum Tag der Antragstellung. Der Nachweis ist per Referenzbescheinigung zu erbringen.
    Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag nur beigefügt sein, wenn der Fachplaner die Planungsleistungen für Dritte anbietet und in die öffentliche DGWZ-Liste der „Fachplaner für Rufanlagen“ aufgenommen werden möchte. Die Unterlagen sind nicht notwendig, wenn der Fachplaner nur für den eigenen Arbeitgeber tätig ist:

  • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten
  • Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate bei Antragstellung
  • Handelsregistereintrag oder Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer oder Handwerkskarte
  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
  • Website des Unternehmens
  • Anschrift des Unternehmens

Gebühren

Die Gebühren für die Zertifizierung sind in unserer Gebührenordnung festgelegt.

350 Euro zzgl. 19 % MwSt., für die Prüfung Ihrer Unterlagen und für das DGWZ-Zertifikat.

Weiterführende Informationen

Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Firmenverzeichnis
Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Fachplaner | Kriterien | Seminar | Übersicht | Weitere Informationen

Dieses Firmenverzeichnis nennt Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1:2016-06, die alle notwendigen Qualifikationen für die Planung und Projektierung von Rufanlagen nachgewiesen haben und dafür von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit zertifiziert worden sind. Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.

Zertifizierte Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 – Firmenverzeichnis (PDF)

1. Elektro-Technik Hoffmann GmbH

Rolf Mikolajewski
Kimmer Str. 12
26209 Hatten
https://www.elektrohoffmann.de
Telefon 04482 928087
Fax 04482 928089
E-Mail rolf@elektrohoffmann.de
Zertifikat-Nr. 220556 gültig bis 09.06.2025

2. Ingenieurbüro Hausmann GmbH

Martin Krichenbauer
Kettnitzmühle 5
92533 Wernberg-Köblitz
https://www.ib-hausmann.com
Telefon 09604 9201-23
Fax 09604 9201-30
E-Mail mail@ib-hausmann.com
Zertifikat-Nr. 230558 gültig bis 02.11.2027

3. M&P Essen GmbH

Kai-Uwe Merten
Dietrich‐Oppenberg‐Platz 1
45127 Essen
https://www.mp-gruppe.de
Telefon 0201 8787-206
Fax 0201 8787-100
E-Mail kai‐uwe.merten@mp‐gruppe.de
Zertifikat-Nr. 220554 gültig bis 12.05.2025

4. Militello Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH

Salvatore Militello
Schönbuchstr. 3
73066 Uhingen
https://www.planungsbuero-militello.de
Telefon 07161 3542275
Fax 07161 9875537
E-Mail militello@planungsbuero-militello.de
Zertifikat-Nr. 220555 gültig bis 21.05.2024

Kriterien für die Zertifizierung zum Fachplaner für Rufanlagen

Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1, die von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifiziert und auf dieser Website veröffentlicht worden sind, haben gemäß Zertifizierungsordnung folgende Nachweise erbracht:

  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Schulung zur Fachkraft für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1
  • Auffrischungsschulung nicht älter als fünf Jahre zum Tag der Antragstellung mit den wesentlichen Inhalten der DIN VDE 0834-1. Die Dauer der Auffrischungsschulung muss mindestens drei Stunden umfassen.
  • Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund erforderlich nach DQR-/EQRNiveau 4 und höher
    oder
    Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DQR-/EQR-Niveau 4 und höher und mindestens drei Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich der DIN VDE 0834 und Ausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DIN VDE 1000-10
  • Abgeschlossene und abgenommene Planungen durch den Antragsteller von drei einrichtungsübergreifenden Projekten für Rufanlagen oder mindestens gleichwertige Gewerke
    (Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Gefahrenwarnanlagen) in den letzten drei Jahren zum Tag der Antragstellung. Der Nachweis ist per Referenzbescheinigung zu erbringen.
    Die Referenzbescheinigung bezieht sich auf die Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ-Verfahrens.

    Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ-Verfahrens

  • Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate bei Antragstellung
  • Handelsregistereintrag oder Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer oder Handwerkskarte
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Website und Anschrift des Unternehmens

Seminar

Seminar Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834

Übersicht

Übersicht zu Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Weitere Informationen

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

Pressemitteilung Nr. 2015-06

Deutsche Fassung der neuen ISO 9001 veröffentlicht

Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der Deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) unter www.dgwz.de/iso-9001 heruntergeladen werden.

Übergangsfrist von drei Jahren
Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Die wichtigsten Änderungen
Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

1.446 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein und fördert deren Zusammenarbeit. Sie veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Schlagworte

DIN EN ISO 9001, 2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

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Die neue Norm für #Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015 ist jetzt in Deutscher Fassung erhältlich. #ISO9001 #QM #QMS www.dgwz.de/iso-9001

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www.dgwz.de/presse/pm-2015-06-iso-9001-deutsche-fassung

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    Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11
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    Bildunterschrift: Die Revision der neuen Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11 ist seit September 2015 gültig und auf Deutsch erhältlich.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/iso-9001

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

ISO 9001 – Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11Deutsche Fassung der neuen ISO 9001 veröffentlicht

Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) heruntergeladen werden.

Drei Jahre Zeit zur Umstellung
Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Was ändert sich?
Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

Die wichtigsten Änderungen der neuen ISO 9001-2015

Die Sicherstellung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist eine zentrale Managementaufgabe in allen Unternehmen, vom Großkonzern bis hin zum mittelständischen Ingenieurbüro. Qualität ist nicht nur das wichtigste Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb, sondern grundlegend für den Unternehmenserfolg. Insbesondere in der TGA-Branche entstehen durch mangelnde Qualität schnell enorme Haftungsrisiken und womöglich strafrechtliche Konsequenzen, die bis zum Konkurs führen können.

Mit Qualität ist nicht nur die Produkt- und Dienstleistungsqualität im engeren Sinne gemeint, sondern auch die Qualität der Organisation mit ihren Strukturen und Abläufen in allen Unternehmensteilen, von der Entwicklung und Beschaffung über die Produktion und das Controlling bis hin zu Vertrieb und Kundendienst. Absolute Werte für die Qualität gibt es entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht. Jedes Unternehmen legt für sich allein die angestrebten Qualitätsziele sowie den Weg dorthin fest.

Eine wichtige Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems ist die internationale Normenreihe ISO 9000, die mittlerweile in vielen Branchen angewendet wird. Als Leitfaden unterstützt sie Unternehmen dabei, systematisch die selbst gesetzten Qualitätsziele zu erreichen. Die ISO 9001 besteht aus mehreren Teilen (s. Kasten), wobei die ISO 9001 die wichtigste ist, da sie den Zertifizierungsprozess beschreibt.

Neuauflage DIN EN ISO 9001

Seit 15. September 2015 ist auch in Deutschland die lange und mit Spannung erwartete DIN EN ISO 9001:2015 gültig. Der Stichtag wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) festgelegt. Unternehmen, die sich nach ISO 9001 zertifizieren lassen, müssen nicht sofort auf die neue Norm umstellen. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat eine dreijährige Übergangsfrist festgelegt. Bestehende Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2008 bleiben also bis zum 15. September 2018 gültig. Eine Re-Zertifizierung nach der neuen Norm kann bis dahin bei einem der regulären Audit-Termine stattfinden. Dieser sollte allerdings nicht auf den 15. September 2018 oder kurz davor gelegt werden, denn das Zertifizierungsverfahren muss laut ISO bis zu diesem Stichtag abgeschlossen sein.

Grundlegende Überarbeitung – flexibler anwendbar

Die neue ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet. Dem Top-Management („Oberste Leitung“) übernimmt danach mehr Verantwortung bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements. Einen höheren Stellenwert bekommen auch Risiko- und Prozessmanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement. Darüber hinaus wurden Begrifflichkeiten geändert und die Struktur an die der Normenreihe ISO 900x angepasst („High Level Structure“) und damit im Zusammenhang besser lesbar. Der gewachsenen Bedeutung des Dienstleistungssektors wurde dadurch Rechnung getragen, dass die Bezeichnung „Produkte“ einheitlich durch „Produkte und Dienstleistungen“ ersetzt wurde.

Insgesamt ist die neue DIN EN ISO 9001:2015 auch für kleine und mittlere Unternehmen flexibler anwendbar und damit einfacher umzusetzen. Nachfolgend einige Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen.

Strategische Ausrichtung des Unternehmens

Zukünftig muss sichergestellt sein, dass das QM-System mit der Unternehmensstrategie und dem Unternehmensumfeld vereinbar ist. Das Management muss dafür sorgen, dass alle internen und externen Anforderungen erfasst werden, die die Planung und Umsetzung eines QM-Systems beeinflussen könnten.

Neu eingeführt wurde das „Stakeholder-Relationship-Management“. Er geht davon aus, dass nicht nur Kunden, sondern auch viele andere Interessengruppen wie Lieferanten, Endverbraucher, Behörden, Mitarbeiter, Händler, Banken und sogar Wettbewerber den Unternehmenserfolg beeinflussen. Dieser Ansatz wurde aus der ISO 9004:2009, Kapitel 4.4 „Interessierte Parteien, Erfordernisse und Erwartungen“ entnommen.

QMB und QM-Handbuch nicht mehr erforderlich

Die neue Norm erwartet von der Unternehmensleitung mehr Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung des QM-Systems. Ein Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) als Person wird nicht mehr erwähnt. Dafür soll die Führungsebene mehr Verantwortung übernehmen. Sie soll nicht nur die die Voraussetzungen für ein funktionierendes QM-System schaffen, sondern auch für dessen Umsetzung und Effizienz. Ein QMB kann, muss aber nicht benannt werden. Die neue Norm ist damit insbesondere für kleine und mittlere Betriebe flexibler anwendbar, da die Funktionen und Aufgaben des QMB auf mehrere Mitarbeiter verteilt werden können.

Auch auf ein gedrucktes QM-Handbuch kann in Zukunft verzichtet werden. Die früheren Begriffe „Dokumente“ und Aufzeichnungen“ sind verschwunden, statt dessen ist von der „Hinterlegung dokumentierter Information“ die Rede. Der neue Begriff klingt etwas unbestimmt, lässt den Unternehmen aber mehr Freiheiten. So können die Informationen zum QM-System zukünftig komplett in der EDV abgelegt werden. Das alte QM-Handbuch muss man allerdings nicht unbedingt wegwerfen, in einer an die neue Norm angepassten Version gilt es schließlich auch als „dokumentierte Information“.

Prozess- und Risikomanagement

Der prozessorientierte Ansatz wird in der neuen Norm deutlich verstärkt. Dabei sollen alle Abläufe im Unternehmen gemäß der Regeln des Prozessmanagements beschreiben werden, unter anderem mit Input, Output, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten. Die DIN EN ISO 9001:2015 definiert dabei den Reifegrad eines Prozesses in acht Stufen, in denen die jeweiligen Qualitätsmerkmale vorhanden und wirksam sein müssen. Auch dieser Ansatz wurde aus der ISO 9004 („Process Approach“) übernommen.

Einen deutlich höheren Stellenwert bekommt auch das Risikomanagement. Die neue Norm verlangt das Abschätzen von Risiken für jeden einzelnen Prozess, während die alte Norm auf die Vermeidung von Risiken durch Prävention ausgerichtet war.

Kennzeichnend für ein Qualitätsmanagement nach der neuen ISO ist es, diese Risiken in einem direkten Zusammenhang mit den festgelegten Prozessen zu identifizieren, während der Ansatz der alten ISO 9001 vorrangig auf die Vermeidung von Risiken durch präventive Maßnahmen ausgerichtet war. Ein risikobetonter Ansatz wird an vielen Stellen der neuen Norm betont, beispielsweise in den Kapiteln „QM-System und seine Prozesse“, „Führungsthemen“, „Operative Planung und Lenkung“ und „Management Review“. Nicht verlangt wird hingegen ein standardisiertes Risikomanagement. Die Unternehmen steht es frei, die Risikoabschätzung und daraus resultierende Maßnahmen mit eigenen Werkzeugen umzusetzen.

Autor: Eckart Roeder, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Normenreihe ISO 900x

Die Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. ermöglicht branchenübergreifend ein einheitliches Verständnis von QM-Systemen auf nationaler und internationaler Ebene.
DIN EN ISO 9000:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen und Begriffe
DIN EN ISO 9001:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen
DIN EN ISO 9004:2009 Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation – Ein Qualitätsmanagementansatz

ISO 9000

Die Internationale Norm ISO 9000 beschreibt die Grundlagen und Begriffe für normkonforme QM-Systeme. Sie bildet die Grundlage für das richtige Verständnis und die richtige Umsetzung der DIN EN ISO 9001 und damit die Basis zur normkonformen Anwendung dieser Norm über „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“.

Die in DIN EN ISO 9000 beschriebenen Grundsätzen des Qualitätsmanagements sind folgende:

  • Kundenorientierung;
  • Führung;
  • Einbeziehung von Personen;
  • prozessorientierter Ansatz;
  • Verbesserung;
  • faktengestützte Entscheidungsfindung;
  • Beziehungsmanagement.

ISO 9001

Die DIN EN ISO 9001:2008 legt Mindestanforderungen an ein QM-System fest. Diese sind allgemein formuliert und auf alle Organisationen anwendbar. Sie gibt keine einheitliche Struktur oder konkrete Vorgaben bezüglich der Dokumentation des QM-Systems vor. Vielmehr liefert sie einen prozessorientierten Ansatz für die Entwicklung, Verwirklichung und Verbesserung der Wirksamkeit eines QM-Systems. Als einzige Norm bildet sie die Grundlage für den Aufbau und die Zertifizierung eines QM-Systems.

ISO 9004

DIN EN ISO 9004 betrachtet Qualitätsmanagement in einem weiter gefassten Rahmen als DIN EN ISO 9001 – sie behandelt Erfordernisse und Erwartungen aller relevanten interessierten Parteien und bietet eine Anleitung für die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Gesamtleistung einer Organisation. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihres QM-Systems über die ISO 9001 hinaus. Sie ermöglicht eine Entwicklung in Richtung „Total Quality Management“ (TQM) bzw. EFQM Excellence Modell (European Foundation for Quality Management) als Hilfestellung für herausragende Unternehmensführung in Europa.

Weitere Informationen

DIN EN ISO 9001:2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen

Rufanlagen nach DIN VDE 0834 – Übersicht

Übersicht zu Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Übersicht | Seminar | Fachkraft | Fachplaner | Hersteller| Normen | Publikationen | Häufige Fragen | Weitere Informationen

Übersicht

Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Reha-Einrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet und dürfen nach DIN VDE 0834-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instand gehalten werden.

Die aktuell gültige Norm für Rufanlagen ist im Juni 2016 in Kraft getreten. Der Titel der DIN VDE 0834-1:2016-06 lautet „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“. Die Norm ersetzt die alte Fassung DIN VDE 0834-1:2000-04.

Seminar

Seminar Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834

Fachkraft für Rufanlagen

An dieser Stelle werden in kürze alle Fachkräfte für Rufanlagen aufgelistet, die das Seminar „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834“ erfolgreich abgeschlossen haben.

Fachplaner für Rufanlagen

Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.

Fachplaner für Rufanlagen finden Sie im Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ). Weitere Informationen zur Zertifizierung zum Fachplaner für Rufanlagen finden Sie unter folgendem Link:

Hersteller

Normen und Vorschriften

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Für Rufanlagen gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Häufige Fragen – FAQ Frequently Asked Questions

An dieser Stelle behandeln wir in kürze die Antworten zu häufigen Fragen zu Rufanlagen, DIN VDE 0834, Fachkräfte und Fachplaner.

  • Was ist eine Rufanlage?
  • Welche Aufgaben haben Rufanlagen?
  • Wie funktioniert eine Lichtrufanlagen?
  • Was ist ein Zugtaster?
  • Was gilt bei der Verbindung von Rufanlagen mit medizinisch-elektrischen Geräten (ME-Geräte) zu einem verteilten Alarmsystem?
  • Wer darf eine Rufanlage prüfen?
  • Wie oft muss eine Rufanlagen geprüft werden?
  • Welche Qualifitkation benötigt ein Fachplaner für Rufanlagen?
  • Was ist eine Fachkraft für Rufanlagen?
  • Welche Normen und Vorschriften gelten für Rufanlagen?

Weitere Informationen

Stichworte

Rufanlage, Lichtrufanlage, Schwesternrufanlage, Personenrufanlage, Patientenrufanlage, Fachkraft, Fachplaner, Kompetenznachweis, Zertifizierung, Betriebsbuch, Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung, Errichtung, DIN VDE 0834, Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik

Pressemitteilung Nr. 2013-04

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

5. August 2013

Seminar: Der Weg zur China-Zertifizierung CCC

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Der Weg zur China Compulsory Certification“ an. Die Veranstaltungen finden am 3. September 2013 in Leipzig, 24. September 2013 in Essen, 14. November 2013 in Frankfurt am Main und am 3. Dezember 2013 in Augsburg statt und können über die Website www.dgwz.de/ccc-seminar gebucht werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 420 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

Die Veranstaltung richtet sich an produzierende Industrieunternehmen, die Produkte nach China exportieren oder exportieren wollen, Geschäftsführer, Exportleiter, Vertriebsleiter, Qualitätsmanager, Regionalleiter Asien und Mitarbeiter, die eine CCC-Zertifizierung durchführen müssen.

Das Seminar bereitet die Exportwirtschaft auf die aktuellen Anforderungen der CCC-Zertifizierung vor, zeigt Schritt für Schritt die notwendigen Maßnahmen zur Zertifizierung von Produkten und gibt Hintergrundinformationen zu den entsprechenden Richtlinien und die Kontakte zu den zuständigen Organisationen. Dozenten sind China-Experten aus der Wirtschaft und Mitglied im Fachbeirat China Compulsory Certification.

Das China Compulsory Certificate ist eine zwingende Voraussetzung für den Export bestimmter Produkte nach China. Damit ist das CCC-Zeichen neben dem europäischen CE-Zeichen die wichtigste Kennzeichnung für das Inverkehrbringen von Produkten. Zertifizierungspflichtige Produkte ohne vorgeschriebene CCC-Zertifizierung werden bei der Einfuhr nach China vom Zoll festgehalten. Die fortlaufenden Änderungen der Anforderungen und der betroffenen Produkte von den chinesischen Behörden stellt produzierende Export-Unternehmen vor große Herausforderungen.

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Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Dateien zum Download

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  • Seminar-Einladung (pdf)
  • CCC-Logo (jpg)

CCC-Ansprechpartner für die China-Zertifizierung (Verzeichnis)

Ansprechpartner CCC – Berater und Dienstleister zur CCC-Zertifizierung China ür produzierende Unternehmen

Handel mit China | China Compulsory Certification | CCC-Leitfaden (PDF)


Für das Inverkehrbringen in China müssen bestimmte Produkte zertifiziert und mit dem CCC-Zeichen gekennzeichnet sein. Diese „China Compulsory Certification“ (CCC) wird nur durch die „Certification and Accredetation Administration of the People’s Republic of China“ (CNCA) vergeben. In Deutschland gibt es keine Stelle für die CCC-Zertifizierung.  Es gibt aber mehrere China-Berater, Experten, Fachleute und Dienstleister, die Unternehmen bei der Erlangung des CCC-Zeichens Hilfe leisten können.

DGWZ 1004 CCC-Ansprechpartner (Verzeichnis): Informationsquellen für den Marktzugang China und China Compulsory CertificationDGWZ 1004 (PDF)
CCC-Ansprechpartner (Verzeichnis): Informationsquellen für den Marktzugang China und China Compulsory Certification

 

 

 

Berater / Beratungsunternehmen

  1. ALPHA GmbH
    Kompetenzzentrum Zertifizierung
    Markt 19
    09111 Chemnitz
    Telefon 0371 66658-40
    Fax 0371 66658 422
    E-Mail info@alpha-cis.com
    Homepage www.alpha-cis.com
  2. CCIC Bremen GmbH
    China Certification & Inspection Group (CCIC)
    Frau Juxian Cui
    Universitätsallee 23
    28359 Bremen
    Telefon 0421 639196-41
    Telefax 0421 639196-74
    E-Mail cujx@ccic-bremen.de
    Homepage www.ccic-bremen.de
  3. Cisema GmbH
    China Service Management
    Lochhamer Straße 13
    82152 Martinsried
    Telefon 089 41617389-00
    Telefax 089 74849956
    E-Mail info@cisema.de
    Homepage www.cisema.de
  4. decis – Deutsche China Services
    Weidenweg 14
    53227 Bonn
    Telefon 0228 71010-140
    Telefax 0228 71010-141
    E-Mail info@decis.de
    Homepage www.decis.de
  5. EasyGOST Service Ltd. & Co. KG
    Dülkenstraße 9
    51143 Köln
    Telefon 0221 4544200
    Telefax 0221 4544209
    E-Mail info@easygost.com
    Homepage www.easygost.com
  6. Montec-Elcon GmbH & Co. KG
    Postfach 1329
    56403 Montabaur
    Telefon 02602 102-10
    Telefax 02602 102-129
    E-Mail info@montec-elcon.com
    Homepage www.montec-elcon.com
  7. MPR GmbH
    Kaiserstraße 65
    60329 Frankfurt am Main
    Telefon 069 2713769-13
    Telefax 069 2713769-11
    E-Mail info@china-certification.com
    Homepage www.china-certification.com
  8. Nemko GmbH & Co. KG
    Reetzstraße 58
    76327 Pfinztal
    Telefon 07240 6337
    Telefax 07240 6312
    E-Mail info@nemko.com
    Homepage www.nemko.com
  9. SafeSquare GmbH
    Am Graben 2-6
    42477 Radevormwald
    Telefon 02191 568141-0
    Telefax 02191 568141-99
    E-Mail info@safesquare.eu
    Homepage www.safesquare.eu
  10. SinoCert GmbH
    Akazienstraße 47a
    85049 Ingolstadt
    Telefon 0841 9819155
    Telefax 0841 9819165
    E-Mail  info@sinocert.de
    Homepage www.sinocert.de
  11. SGS Germany GmbH
    Rödingsmarkt 16
    20459 Hamburg
    Telefon 040 30101-0
    Telefax 040 326331
    Homepage www.sgsgroup.de/de-DE
  12. TÜV Rheinland LGA Products GmbH
    Industriestraße 3
    70565 Stuttgart
    Telefon 0711 22867-22
    Telefax 0711 22867-99
    E-Mail internet@de.tuv.com
    Homepage www.de.tuv.com
  13. UL International Germany GmbH
    Admiral-Rosendahl-Straße 9
    63263 Neu-Isenburg
    Telefon 06102 369-0
    Telefax 06102 369-280
    E-Mail info.de@de.ul.com
    Homepage www.ul-europe.com
  14. VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut
    Merianstraße 28
    63069 Offenbach
    Telefon 069 8306-0
    Telefax 069 8306-555
    E-Mail vde-institut@vde.com
    Homepage www.vde.com

Deutsche Behörden

Auswärtiges Amt
Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und Deutschland
http://www.auswaertiges-amt.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
China – wirtschaftliche Beziehungen
http://www.bmwi.de

Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in der Volksrepublik China
Deutsch-chinesische Wirtschaftsbeziehungen
http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/03-wi/bilateral/0-ubs.html

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
http://www.bafa.de

Chinesische Behörden

AQSIQ
General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine of the People’s Republic of China
http://www.aqsiq.gov.cn
http://english.aqsiq.gov.cn (englisch)

CNCA – Certification and Accredetation Administration of the People’s Republic of China
http://www.cnca.gov.cn
http://www.cnca.gov.cn (englisch)

CQC – China Quality Certification Centre
http://www.cqc.com.cn/english/index.htm

Deutsche und chinesische Organisationen

Außenhandelskammer AHK Greater China
Delegation der Deutschen Wirtschaft in Beijing
GIC Delegation of German Industry and Commerce in Beijing
Landmark Tower 2, Unit 0811
8 North Dongsanhuan Road
Chaoyang District
100004 Beijing
VR China
Telefon +86-10-6539-6688
E-Mail info@bj.china.ahk.de
http://china.ahk.de

Deutsch-Chinesische Wirtschaftsvereinigung e.V. (DCW)
http://www.dcw-ev.de

EuropElectro
Arbeitsgemeinschaft des ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
http://www.europelectro.org

Chinaforum Bayern e.V.
http://www.chinaforumbayern.de

China-Kompetenzzentren und CCC-Informationen der Industrie- und Handelskammern (IHK)

IHK Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Telefon 069 2197-1433
Telefax 069 2197-1541
E-Mail b.schmitt@frankfurt-main.ihk.de
http://www.frankfurt-main.ihk.de

IHK Pfalz
Ludwigsplatz 2-4
67059 Ludwigshafen
Telefon 0621 5904-0
Fax 0621 5904-1214
E-Mail info@pfalz.ihk24.de
http://www.pfalz.ihk24.de

IHK München und Oberbayern
Balanstraße 55-59
81541 München
Telefon 089 5116-1150
Telefax: 089 5116-1306
E-Mail ihkmail@muenchen.ihk.de
http://www.muenchen.ihk.de

IHK Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich International
90331 Nürnberg
Telefon 0911 1335-402
Telefax 0911 1335-488
E-Mail kraft@nuernberg.ihk.de
http://www.ihk-nuernberg.de

IHK Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Telefon 07231 201-0
Telefax 07231 201-158
E-Mail service@pforzheim.ihk.de
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/international/export/exportdrittlaender/laenderimportbestimmungen/539532/ZertifizierungChina.html

IHK Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Telefon 0711 2005-1466
Telefax 0711 2005-1435
E-Mail auwi@stuttgart.ihk.de
http://www.stuttgart.ihk24.de

IHK Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1
21335 Lüneburg
Telefon 04131 742-0
Fax 04131 742-200
E-Mail service@lueneburg.ihk.de
http://www.ihk-lueneburg.de

Deutsch-chinesische Medien

China Contact – Wirtschaftsportal China
OWC-Verlag für Außenwirtschaft GmbH
http://www.owc.de/rubrik/china

Deutsch-Chinesische Allgemeine Zeitung
http://www.deutsch-chinesische-allgemeine.de

Weiterführende Informationen

Market Access Database (MADB)
Datenbank der Europäischen Kommission mit ausländischen Zolltarifen und Importformalitäten
(auf Englisch)
http://madb.europa.eu

EU-Portal für chinesische Normen und Standards
http://eu-china-standards.eu

Technische Handelshemmnisse
TBT-Datenbank der Europäischen Kommission
http://ec.europa.eu

Stichworte

  • CCC, China, Zertifizierung, China Compulsory Certification
  • Ansprechpartner, Berater, Beratung, Information

CCC, China, Zertifizierung, China Compulsory Certification, Ansprechpartner, Berater, Beratung, Information

Handel China Marktzugang Import Export Einfuhr Ausfuhr

Handel mit China – Import, Export, Zoll

China Compulsory Certification | CCC-Leitfaden (PDF) | Ansprechpartner für China – Berater und Dienstleister


Handel mit China – So geht’s! Einhaltung der Bestimmungen für Import, Export, Einfuhr, Ausfuhr und Zoll

Die wichtigsten Markteintrittsbestimmungen für China

  • Zoll- und Einfuhrbestimmungen
  • Technischen Marktzugangsbedingungen
  • Gesetze, technische Vorschriften und Regeln, Normen und Zertifizierung
  • Produktzertifizierungspflichten
  • China Compulsory Certification (CCC)
  • China-RoHS
  • China-WEEE
  • China Energy Label
  • Einfuhrlizenzen

Länderprofil China – Kennzahlen und allgemeine Landesdaten

  • Landfläche: 9,3 Millionen km² (= 9.327.490 km²)
  • Bevölkerung / Einwohner: 1,344 Millarden (= 1.344.130.000)

Der Außenhandel von Deutschland mit China

Ausfuhren von Deutschland nach China

  • Ausfuhren von Deutschland nach China: 66,6 Milliarden Euro

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012


Die 5 wichtigsten Produktgruppen für den Export von Deutschland nach China (78,0 % der Gesamtexporte)

  • Kraftwagen und Kraftwagenteile: 19,3 Milliarden Euro (29,0 % der Exporte)
  • Maschinen: 16,9 Milliarden Euro (25,3 %)
  • Datenverarbeitungsgeräte, elektrische und optische Erzeugnisse: 5,9 Milliarden Euro (8,8 %)
  • Elektrische Ausrüstungen: 5,8 Milliarden Euro (8,7 %)
  • Chemische Erzeugnisse: 4,1 Milliarden Euro (6,2 %)

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012


Die 10 wichtigsten Handelspartner für Ausfuhren / Exporte von Deutschland

Europa: 756,0 Milliarden Euro

  1. Frankreich: 104,5 Milliarden Euro
  2. USA: 86,8 Milliarden Euro
  3. Großbritannien: 72,2 Milliarden Euro
  4. Niederlande: 71,0 Milliarden Euro
  5. China: 66,6 Milliarden Euro (6,1 % aller deutscher Ausfuhren)
  6. Österreich 57,9 Milliarden Euro
  7. Italien: 56,0 Milliarden Euro
  8. Schweiz: 48,8 Milliarden Euro
  9. Belgien: 44,6 Milliarden Euro
  10. Polen: 42,2 Milliarden Euro

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012


Einfuhren von China nach Deutschland

  • Einfuhren aus China nach Deutschland: 77,3 Milliarden Euro (2012, Statistisches Bundesamt)

Die 5 wichtigsten Produktgruppen für den Import von China nach Deutschland (68,0 % der Gesamtimporte)

  • Datenverarbeitungsgeräte, elektrische und optische Erzeugnisse: 27,5 Milliarden Euro (35,6 % der Importe)
  • Bekleidung: 8,0 Milliarden Euro (10,4 % der Importe)
  • Elektrische Ausrüstungen: 7,8 Milliarden Euro (10,1 % der Importe)
  • Maschinen: 5,9 Milliarden Euro (7,7 % der Importe)
  • Metallerzeugnisse: 3,3 Milliarden Euro (4,3 % der Importe)

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012


Die 10 wichtigsten Handelspartner für Einfuhren / Importe nach Deutschland

Europa: 635,2 Milliarden Euro

  1. Niederlande: 86,6 Milliarden Euro
  2. China: 77,3 Milliarden Euro (8,5 % aller deutscher Einfuhren)
  3. Frankreich: 64,8 Milliarden Euro
  4. USA: 50,6 Milliarden Euro
  5. Italien: 49,2 Milliarden Euro
  6. Großbritannien: 43,5 Milliarden Euro
  7. Russland: 42,5 Milliarden Euro
  8. Belgien 38,4 Milliarden Euro
  9. Schweiz: 37,7 Milliarden Euro
  10. Österreich: 37,2 Milliarden Euro

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2012


Die wichtigsten Handelspartner für China

  1. USA: 484,7 Milliarden USD (12,5 %)
  2. Hongkong: 341,5 Milliarden USD (8,8 %)
  3. Japan: 329,5 Milliarden USD (8,5 %)
  4. Südkorea: 256,3 Milliarden USD (6,6 %)
  5. Taiwan: 169,0 Milliarden USD (4,4 %)
  6. Deutschland: 161,1 Milliarden USD (4,2 %)
  7. Sonstige: 2.124, 7 Milliarden USD (54,9 %)

Quelle: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Peking, 2012


Weiterführende Informationen

Fachbeirat China Compulsory Certification (CCC)

Handel mit China | China Compulsory Certification


Fachbeirat_CCCDer Fachbeirat China Compulsory Certification (FB-CCC) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftlichen Zusammenarbeit mbH (DGWZ) hat ca. 30 Mitglieder. Das Expertennetzwerk ist der zentrale Ansprechpartner zu allen CCC-Fragen und setzt sich aus den führenden China-Beratern, Vertretern von Verbänden und Organisationen, den Zertifizierungsstellen und Fachleuten aus deutschen Industrieunternehmen, die nach China exportieren (Exportleiter, Vertriebsleiter, Qualitätsmanager, Regionalleiter Asien), zusammen.

Hauptaufgabe des Beirats ist die Unterstützung von deutschen Industrieunternehmen beim Export nach China. Der Beirat trägt hierfür die für den chinesischen Marktzugang wichtigen Informationen, Richtlinien, Gesetze, Organisationen und öffentlichen Stellen zusammen und führt regelmäßig bundesweite Informationsveranstaltungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in Publikationen.


Agenda

  • Erfahrungsaustauch der Fachleute
  • Die wichtigsten Fragen und Hilfestellungen zu CCC
  • Informationsveranstaltungsreihe: Der Weg zur China-Zertifizierung
  • Publikationen: CCC-Leitfaden, FAQ
  • Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

China, Handel, Import, Export, Einfuhr, Ausfuhr, CCC, China Compulsory Certification, Beirat, Fachbeirat, Zertifizierung