Schlagwortarchiv für: Zertifizierung

Die DGWZ zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645.

DGWZ führt Fachkräfteverzeichnis für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein

Die DGWZ zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen. Zertifizierte Planer und/oder Errichter werden in das öffentliche DGWZ-Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 aufgenommen. Voraussetzung ist eine Schulung zur sachkundigen Person für Wärmepumpen, eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung gemäß VDI 4645, der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation sowie einschlägige Praxiserfahrungen und eine ordentliche Geschäftstätigkeit. Basis der Zertifizierung ist die Zertifizierungsordnung und Gebührenordnung für Wärmepumpen der DGWZ nach VDI 4645. Die Zertifizierung kostet 180 Euro zzgl. 19 % MwSt.

Autorin:  Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

Autor: Christoph Härtl, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

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Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-18
vom 21. Mai 2025

Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 101: Nachweis der Fachkompetenz nach DIN 18232-10“ erschienen. Die Norm kann nun mit Frist bis 11. Juni 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) kommentiert werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Der Norm-Entwurf regelt die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz nach der übergeordneten DIN 18232-10 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister, die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung im Anwendungsbereich Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung ausführen“.

Gemäß des Norm-Entwurfs DIN 18232-101wird der Nachweis der Fachkompetenz durch ein Zertifikat bescheinigt und ist auf fünf Jahre befristet. Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Dienstleistungsunternehmen verschiedene Anforderungen erfüllen, die insbesondere das Personal betreffen. Das Unternehmen muss qualifiziertes Personal in den drei Funktionen A (Verantwortliche Fachkraft), B und C in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigen. Der Nachweis über die fachliche Qualifikation erfolgt durch eine unabhängige Einrichtung, zum Beispiel eine Zertifizierungsstelle.

Für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag gestellt und ein aktueller Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems vorgelegt werden. „Der Norm-Entwurf regelt außerdem, was bei einer Umfirmierung zu beachten ist und wie die Lieferzusage eines Systeminhabers aussehen muss, wenn der Dienstleister nicht selbst Hersteller ist“, erklärt Alwine Hartwig, Leiterin des zuständigen Arbeitsausschusses für die DIN 18232-101. „Die Norm konkretisiert somit die Anforderungen an die Dienstleistungsunternehmen. Was jetzt in dem Norm-Entwurf steht, sollte ursprünglich bereits in der DIN 18232-10 geregelt werden. Entsprechend den DIN-Regularien war es jedoch erforderlich einige Punkte in eine eigne Norm auszulagern. So entstand nun die DIN 18232-101 als Ergänzung“, berichtet Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR).

Die Einführung des neuen Norm-Entwurfs erfolgt im Kontext der europäischen Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (DL), die darauf abzielt, den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU zu fördern sowie Dienstleistern einen freiwilligen Qualitätsnachweis zu ermöglichen. Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereich der Sicherheitsanlagen gerecht zu werden, wurde die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ entwickelt, die allgemeine Anforderungen an Dienstleister festlegt. Die DIN 18232-10 konkretisiert diese Anforderungen für den Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung. Die DIN 18232-101 wiederum spezifiziert die Kriterien für den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.

Auch wenn der Norm-Entwurf in der jetzigen Fassung als Weißdruck in Kraft treten sollte, wird sich für Errichter wenig ändern. Die Zertifizierung über den Nachweis der Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10 bleibt weiterhin freiwillig.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
DIN 18232-101, Zertifizierung, Fachkompetenz, DIN 18232-10, Normen, Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA, DIN EN 16763

Tweet-Vorschlag
Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen. www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-norm-entwurf-din-18232-101-rwa-fachkompetenz-pm

Pressemitteilung: Norm-Entwurf-DIN-18232-101-Rauch-und-Waermefreihaltung-Fachkompetenz.pdf

Rauch- und Wärmefreihaltung: Neuer Norm-Entwurf DIN 18232-101 zum Nachweis der Fachkompetenz erschienen

Bild: DIN-18232-101-RWA-Norm-Entwurf-Presse.jpg
Bildquelle: Hirsch GmbH
Bildunterschrift: Im Mai 2025 ist der Norm-Entwurf DIN 18232-101 für den Nachweis der Fachkompetenz bei der Rauch- und Wärmefreihaltung erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/rwa

DGWZ führt neues Fachkräfteverzeichnis für Wärmepumpen ein

DGWZ führt neues Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-17
vom 14. Mai 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen. Die zertifizierten Fachkräfte werden als Planer, Errichter oder als Planer und Errichter in das öffentliche DGWZ-Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 aufgenommen. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine Schulung zur sachkundigen Person für Wärmepumpen, eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung gemäß VDI 4645, der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation sowie einschlägige Praxiserfahrungen und eine ordentliche Geschäftstätigkeit.

Für die Aufnahme in das Verzeichnis muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Basis der Zertifizierung ist die Zertifizierungsordnung und Gebührenordnung für Wärmepumpen der DGWZ nach VDI 4645. Die Zertifizierung kostet 180 Euro zzgl. 19 % MwSt. Das Verzeichnis der zertifizierten Fachkräfte und die Antragsunterlagen zur Zertifizierung können auf der Website www.dgwz.de/fachkraefte-waermepumpen abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
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Schlagworte
Wärmepumpen, Verzeichnis, Fachkraft, VDI 4645, Antrag, Zertifizierung

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DGWZ führt neues Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein. www.dgwz.de/zertifizierung-fachkraft-waermepumpen-vdi-4645-pm

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www.dgwz.de/zertifizierung-fachkraft-waermepumpen-vdi-4645-pm

Pressemitteilung: Zertifizierung-Fachkraft-Waermepumpen-VDI-4645.pdf

DGWZ führt neues Fachkräfteverzeichnis für Wärmepumpen ein
Bild: Zertifizierung-Fachkraft-Waermepumpen-VDI-4645-Presse.jpg
Bildquelle: BWP
Bildunterschrift: DGWZ führt neues Fachkräfteverzeichnis für Wärmepumpen ein.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/fachkraefte-waermepumpen

Zertifizierungspflicht für Trinkwasserspender?

Leitungsgebundene Trinkwasserspender können im Innen- oder Außenbereich installiert werden. Sie werden direkt an die Frischwasserleitung angeschlossen und geben frisches Trinkwasser aus. Betreiber von Trinkwasserspendern müssen nach VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Leitungsgebundene Getränkespender“ und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen hygienischen Betrieb von aufbereitetem Wasser gewährleisten.

Hierzu herrscht oft der Irrglaube, dass für diese Anlagen eine Zertifizierungspflicht besteht. Dies ist nicht der Fall. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) gibt generell keine Zertifikate für Trinkwasserspender aus. Die Wasserspender müssen lediglich die Anforderungen aus der Trinkwasserordnung (TrinkwV) erfüllen, eine Zertifizierung ist dabei nicht vorgeschrieben oder notwendig. Allerdings muss die Übergangsregelung KTW-BWGL (Übergang von UBA-Leitlinien zur Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser) eingehalten werden. Hierzu reicht laut Umweltbundesamt (UBA) eine Konformitätserklärung des Herstellers.

Autor: Gerrit Kubassa, Gründer und Geschäftsführer, Aquadona GmbH

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Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen

Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat im Juli 2022 die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1:2016-06 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ zertifiziert.

Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich zertifizieren lassen, wer als Fachkraft geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann. Eine Schulung allein reicht zur Qualifikation zum Fachplaner nicht aus.

Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das Zertifikat „Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834“ verliehen und der Fachplaner wird in die öffentliche DGWZ-Liste aufgenommen. Zertifizierungsordnung und die Liste der zertifizierten Fachplaner können unter www.dgwz.de/fachplaner-rufanlagen abgerufen werden.

Autorin: Ilka Klein, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ zertifiziert erste Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

DGWZ zertifiziert erste Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-11 vom 21. Juli 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat im Juli 2022 die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1:2016-06 „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ zertifiziert. „Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich durch die DGWZ zertifizieren lassen, wer als Fachkraft für Rufanlagen geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die DGWZ überprüft eine Person und ihre zugehörige Firma und bescheinigt mit dem Zertifikat die Erfüllung der Voraussetzungen als Fachplaner. Eine Schulung allein reicht zur Qualifikation zum Fachplaner nicht aus. Daher hat die DGWZ eine Zertifizierungsordnung zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 erarbeitet.

Für die Prüfung des Antrags zur Zertifizierung werden 90 Euro zzgl. 19 % MwSt., für die erfolgreiche Zertifizierung 240 Euro zzgl. 19 % MwSt. berechnet. Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das Zertifikat „Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834“ verliehen und der Fachplaner wird in die öffentliche DGWZ-Liste der Fachplaner für Rufanlagen aufgenommen. Zertifizierungsordnung und die Liste der zertifizierten Fachplaner können unter www.dgwz.de/fachplaner-rufanlagen abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

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Die DGWZ zertifiziert die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834. #Rufanlagen #Lichtruf www.dgwz.de/zertifizierung-fachplaner-rufanlagen-din-vde-0834

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DGWZ zertifiziert erste Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Die DGWZ zertifiziert die ersten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/fachplaner-rufanlagen

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Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

Neue ISO 9001 für Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der Deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) unter www.dgwz.de/iso-9001 heruntergeladen werden.

Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

Weiterführende Informationen

DIN EN ISO 9001:2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

CCC Zertifizierung China

Seminar: Der Weg zur China-Zertifizierung CCC

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Der Weg zur China Compulsory Certification“ an.

Veranstaltungstermine

  • 3. September 2013 – Leipzig
  • 24. September 2013 – Essen
  • 14. November 2013 – Frankfurt am Main
  • 3. Dezember 2013 – Augsburg

Website und Anmeldung zur Veranstaltung

www.dgwz.de/ccc-seminar

 

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Teilnehmer

Die Veranstaltung richtet sich an produzierende Industrieunternehmen, die Produkte nach China exportieren oder exportieren wollen, Geschäftsführer, Exportleiter, Vertriebsleiter, Qualitätsmanager, Regionalleiter Asien und Mitarbeiter, die eine CCC-Zertifizierung durchführen müssen.

Nutzen

Das Seminar bereitet die Exportwirtschaft auf die aktuellen Anforderungen der CCC-Zertifizierung vor, zeigt Schritt für Schritt die notwendigen Maßnahmen zur Zertifizierung von Produkten und gibt Hintergrundinformationen zu den entsprechenden Richtlinien und die Kontakte zu den zuständigen Organisationen. Dozenten sind China-Experten aus der Wirtschaft und Mitglied im Fachbeirat China Compulsory Certification.

Hintergrund

Das China Compulsory Certificate ist eine zwingende Voraussetzung für den Export bestimmter Produkte nach China. Damit ist das CCC-Zeichen neben dem europäischen CE-Zeichen die wichtigste Kennzeichnung für das Inverkehrbringen von Produkten. Zertifizierungspflichtige Produkte ohne vorgeschriebene CCC-Zertifizierung werden bei der Einfuhr nach China vom Zoll festgehalten. Die fortlaufenden Änderungen der Anforderungen und der betroffenen Produkte von den chinesischen Behörden stellt produzierende Export-Unternehmen vor große Herausforderungen.

Gründung Fachbeirat China Compulsory Certification (CCC)

Am 30. April 2013 hat die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) mit den führenden China-Experten den Fachbeirat China Compusory Certification (CCC) gegründet. Der Fachbeirat hat ca. 30 Mitglieder und tagt ein bis viermal pro Jahr. Die nächste Sitzung findet am 4. November 2013 in Bad Homburg statt.

Das Expertennetzwerk ist der zentrale Ansprechpartner zu allen CCC-Fragen und setzt sich aus den führenden China-Beratern, Vertretern von Verbänden, deutschen und chinesischen Organisationen, Zertifizierungsstellen und Fachleuten aus Industrieunternehmen, die nach China exportieren (Exportleiter, Vertriebsleiter, Qualitätsmanager, Regionalleiter Asien), zusammen.

Hauptaufgabe des Beirats ist die Unterstützung von deutschen Industrieunternehmen beim Export nach China. Der Beirat trägt hierfür die für den chinesischen Marktzugang wichtigen Informationen, Richtlinien, Gesetze, Organisationen und öffentlichen Stellen zusammen und führt regelmäßig bundesweite Informationsveranstaltungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in Publikationen.

Fachbeirat_CCC

Die Gründungsmitglieder des Fachbeirats China
Compulsory Certification am 30. April 2013 in
Bad Homburg.


Weiterführende Informationen

Schlagwortarchiv für: Zertifizierung

Sachkundige Personen für Brandschutztüren und -tore / Feststellanlagen – Verzeichnis

Verzeichnis
Sachkundige Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen

Verzeichnis der Sachkundigen | Aufnahmeunterlagen zur Eintragung | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer zum Sachkundigen als Befähigte Person für Brandschutztüren und –tore und/oder zum Sachkundigen als Fachkraft für Feststellanlagen geschult worden ist, erfolgreich die Abschlussprüfung zum Seminar bestanden hat sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.

Verzeichnis der Sachkundigen

In Kürze finden Sie hier das Verzeichnis der Sachkundigen.

VerzeichnisVerzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen (PDF)

Aufnahmeunterlagen zur Eintragung

AufnahmebedingungenBedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis

VEinverständniserklärungEinverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten in das Verzeichnis

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß der Bedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis schriftlich. Die Unterlagen können digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Brandschutztüren und -tore sowie für Feststellanlagen vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte

Zertifizierung, Verzeichnis, Register, Liste, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feststellanlagen, DIN 14677, Fachkraft, Befähigte Person, TRBS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zertifizierungsordnung, Firmenverzeichnis, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachkraft, Fachbetrieb, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

Befähigte Personen Brandschutztüren und -tore / Fachkräfte Feststellanlagen nach DIN 14677 – Verzeichnis

Verzeichnis
Befähigte Personen für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677

Verzeichnis der Fachkräfte | Antragsunterlagen zur Zertifizierung | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der Befähigten Personen für Brandschutztüren und -tore sowie der Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677 kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer erfolgreich zum Sachkundigen als Befähigte Person für Brandschutztüren und –tore und/oder zum Sachkundigen als Fachkraft für Feststellanlagen geschult worden ist, über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.

Die DGWZ überprüft zur Eintragung in das Verzeichnis der Befähigten Personen für Brandschutztüren und -tore sowie der Fachkräfte für Feststellanlagen eine Person und ihre zugehörige Firma.

Verzeichnis der Fachkräfte

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Verzeichnis der Befähigten Personen für Brandschutztüren und -tore sowie der Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677 (PDF)

Antragsunterlagen zur Zertifizierung

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Zertifizierungsordnung Fachkraft Brandschutztüren und Feststellanlagen

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Gebührenordnung DGWZ-Verzeichnis

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Antrag Zertifizierung Fachkraft Brandschutztüren und Feststellanlagen

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Nachweis Berufserfahrung Befähigte Person Brandschutztüren/-tore

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Nachweis Berufserfahrung Fachkraft Feststellanlagen

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich mit dem Antragsformular und fügen Sie die Nachweise bei. Der Antrag kann digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der der Befähigten Personen für Brandschutztüren und -tore sowie der Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677 vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte

Zertifizierung, Verzeichnis, Register, Liste, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feststellanlagen, DIN 14677, Fachkraft, Befähigte Person, TRBS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zertifizierungsordnung, Firmenverzeichnis, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachkraft, Fachbetrieb, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

Seminar Wärmepumpen - Sachkunde nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte | Antragsunterlagen zur Zertifizierung | Seminar Wärmepumpen | Übersicht Wärmepumpen | VDI 4645 | Weitere Informationen

In das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 kann sich durch die DGWZ eintragen lassen, wer erfolgreich zum Sachkundigen für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 geschult worden ist, über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie eine ordentliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.

Die DGWZ überprüft zur Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen eine Person und ihre zugehörige Firma. Voraussetzung zur Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen ist ein vollständiger und unterzeichneter Antrag sowie die Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Verzeichnis der Fachkräfte

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 (PDF)

Antragsunterlagen zur Zertifizierung

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Zertifizierungsordnung Fachkraft Wärmepumpen VDI 4645

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Gebührenordnung DGWZ-Verzeichnis

Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645Antrag Zertifizierung Fachkraft Wärmepumpen VDI 4645

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich mit dem Antragsformular und fügen Sie die Nachweise bei. Der Antrag kann digital oder postalisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, wird die Eintragung in das Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 vorgenommen. Die Eintragung ist personen- und firmengebunden und nicht übertragbar.

Weitere Informationen

Stichworte
Wärmepumpe, VDI 4645, Heizung, Heizungsanlagen, Bestandsgebäude, Wärmepumpensystem, Firmenverzeichnis, Verzeichnis, Register, Index, Katalog, Unternehmensverzeichnis, Firmenliste, Unternehmensliste, Firmendatenbank, Unternehmensdatenbank, Adressliste, Adressen, Adressverzeichnis, Fachkraft, Zertifizierung, Fachbetrieb, Sachkundiger, Errichtung, Planung, Betrieb, Unternehmen, Fachunternehmen

Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Zertifizierung Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Zertifizierung
Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Verzeichnis der Fachplaner | Zertifizierungsordnung | Antrag | Nachweise | Gebühren | Weitere Informationen

Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.

Zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 kann sich durch die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifizieren lassen, wer als Fachkraft für Rufanlagen geschult ist, zusätzlich über die notwendige Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügt sowie abgeschlossene Projekte für Rufanlagen nachweisen kann. Die DGWZ überprüft eine Person und ihre zugehörige Firma und bescheinigt mit dem Zertifikat die Erfüllung der Voraussetzungen als Fachplaner für Rufanlagen.

Verzeichnis der zertifizierten Fachplaner für Rufanlagen

Verzeichnis der zertifizierten Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Zertifizierungsordnung zum Fachplaner für Rufanlagen

Seminar BetreiberverantwortungZertifizierungsordnung zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Seminar BetreiberverantwortungGebührenordnung zur Zertifizierung von Fachkräften

Antrag zur Zertifizierung als Fachplaner für Rufanlagen

Bitte stellen Sie den Antrag gemäß Zertifizierungsordnung schriftlich und schicken das ausgefüllte Antragsformular (PDF) und die erforderlichen Nachweise postalisch oder digital an die DGWZ.

Seminar BetreiberverantwortungAntrag Zertifizierung zum Fachplaner

Seminar BetreiberverantwortungReferenzbescheinigung

Seminar BetreiberverantwortungMusterzertifikat

Nachweise

Dem Antrag müssen folgende Nachweise beigefügt sein

  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Schulung zur Fachkraft für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1
  • Auffrischungsschulung nicht älter als fünf Jahre zum Tag der Antragstellung mit den wesentlichen Inhalten der DIN VDE 0834-1. Die Dauer der Auffrischungsschulung muss mindestens drei Stunden umfassen.
  • Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund erforderlich nach DQR-/EQRNiveau 4 und höher
    oder
  • Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DQR-/EQR-Niveau 4 und höher und mindestens drei Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich der DIN VDE 0834 und Ausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DIN VDE 1000-10
  • Abgeschlossene und abgenommene Planungen durch den Antragsteller von drei einrichtungsübergreifenden Projekten für Rufanlagen oder mindestens gleichwertige Gewerke
    (Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Gefahrenwarnanlagen) in den letzten drei Jahren zum Tag der Antragstellung. Der Nachweis ist per Referenzbescheinigung zu erbringen.
    Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag nur beigefügt sein, wenn der Fachplaner die Planungsleistungen für Dritte anbietet und in das öffentliche Verzeichnis „Fachplaner für Rufanlagen“ eingetragen werden möchte. Die Unterlagen sind nicht notwendig, wenn der Fachplaner nur für den eigenen Arbeitgeber tätig ist:

  • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten
  • Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate bei Antragstellung
  • Handelsregistereintrag oder Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer oder Handwerkskarte
  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
  • Website des Unternehmens
  • Anschrift des Unternehmens

Gebühren

Die Gebühren für die Zertifizierung sind in unserer Gebührenordnung festgelegt.

350 Euro zzgl. 19 % MwSt., für die Prüfung der Unterlagen, Ausstellung des Zertifikats und Eintragung in das Verzeichnis.

Weitere Informationen

DGWZ Zertifizierungen

Zertifizierung

Zertifizierungen

Die DGWZ bietet Zertifizierungen zu den Themen Rufanlagen, Technische Risikomanager, Wärmepumpen, Brandschutztüren und Feststellanlagen an. Die DGWZ überprüft eine Person und ihre zugehörige Firma. Voraussetzung ist ein vollständiger und unterzeichneter Antrag sowie die Vorlage der entsprechenden Nachweise. Nach erfolgreicher Zertifizierung wird die Person in das entsprechende Verzeichnis auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Stichworte
Zertifizierung, Zertifikat, Zertifizierungsstelle, Qualifikation, Prüfung, Urkunde, Anerkennung

Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 – Verzeichnis

Verzeichnis
Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Fachplaner | Kriterien | Zertifizierung | Seminar | Übersicht | Weitere Informationen

Dieses Firmenverzeichnis nennt Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1:2016-06, die alle notwendigen Qualifikationen für die Planung und Projektierung von Rufanlagen nachgewiesen haben und dafür von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit zertifiziert worden sind. Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 vom Juni 2016 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.

Zertifizierte Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Verzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834Verzeichnis für Fachplaner Rufanlagen

1. Elektro-Technik Hoffmann GmbH

Rolf Mikolajewski
Kimmer Str. 12
26209 Hatten

Telefon: 04482 928087
E-Mail: info@elektrohoffmann.de
Website: https://www.elektrohoffmann.de

Zertifikat-Nr. 250612 gültig bis 05.05.2030

2. Ingenieurbüro Hausmann GmbH

Martin Krichenbauer
Kettnitzmühle 5
92533 Wernberg-Köblitz

Telefon: 09604 9201-23
E-Mail: mail@ib-hausmann.com
Website: https://www.ib-hausmann.com

Zertifikat-Nr. 230558 gültig bis 02.11.2027

3. Ingenieurbüro Rathenow BPS GmbH

Thomas Büttner
Königsbrücker Str. 96 Gebäude 14
01099 Dresden

Telefon 0351 8186-300
E-Mail buettner@ibr-bps.de
Website: https://www.ibr-bps.de

Zertifikat-Nr. 240562 gültig bis 21.05.2029

4. Ingenieurbüro Wißmeier GmbH

Robert Englmann
Zum Blech 6
90562 Heroldsberg

Telefon: 0911 95689-0
E-Mail: ibw@ibw75.de
Website: https://www.ibw75.de

Zertifikat-Nr. 250609 gültig bis 06.02.2029

5. M&P Essen GmbH

Kai-Uwe Merten
Dietrich‐Oppenberg‐Platz 1
45127 Essen

Telefon: 0201 8787-206
E-Mail: kai‐uwe.merten@mp‐gruppe.de
Website: https://www.mp-gruppe.de

Zertifikat-Nr. 250614 gültig bis 30.06.2030

6. Militello Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH

Salvatore Militello
Schönbuchstr. 3
73066 Uhingen

Telefon: 07161 3542275
E-Mail: militello@planungsbuero-militello.de
Website: https://www.planungsbuero-militello.de

Zertifikat-Nr. 240561 gültig bis 07.05.2029

Kriterien zum Fachplaner für Rufanlagen

Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1, die von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifiziert und auf dieser Website veröffentlicht worden sind, haben gemäß Zertifizierungsordnung folgende Nachweise erbracht:

  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Schulung zur Fachkraft für Rufanlagen nach DIN VDE 0834-1
  • Auffrischungsschulung nicht älter als fünf Jahre zum Tag der Antragstellung mit den wesentlichen Inhalten der DIN VDE 0834-1. Die Dauer der Auffrischungsschulung muss mindestens drei Stunden umfassen.
  • Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund erforderlich nach DQR-/EQRNiveau 4 und höher
    oder
    Abschluss einer Facharbeiter- oder Handwerksausbildung nach DQR-/EQR-Niveau 4 und höher und mindestens drei Jahre zeitnahe berufliche Tätigkeit mit Produkten im Anwendungsbereich der DIN VDE 0834 und Ausbildung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DIN VDE 1000-10
  • Abgeschlossene und abgenommene Planungen durch den Antragsteller von drei einrichtungsübergreifenden Projekten für Rufanlagen oder mindestens gleichwertige Gewerke
    (Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Gefahrenwarnanlagen) in den letzten drei Jahren zum Tag der Antragstellung. Der Nachweis ist per Referenzbescheinigung zu erbringen.
    Die Referenzbescheinigung bezieht sich auf die Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ-Verfahrens.Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ-Verfahrens
  • Polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate bei Antragstellung
  • Handelsregistereintrag oder Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer oder Handwerkskarte
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Website und Anschrift des Unternehmens

Zertifizierung zum Fachplaner für Rufanlagen

Zertifizierung zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Seminar Rufanlagen

Seminar Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834

Übersicht Rufanlagen

Übersicht zu Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Weitere Informationen

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

Pressemitteilung Nr. 2015-06

Deutsche Fassung der neuen ISO 9001 veröffentlicht

Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der Deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) unter www.dgwz.de/iso-9001 heruntergeladen werden.

Übergangsfrist von drei Jahren
Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Die wichtigsten Änderungen
Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

1.446 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein und fördert deren Zusammenarbeit. Sie veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

DIN EN ISO 9001, 2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

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Die neue Norm für #Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015 ist jetzt in Deutscher Fassung erhältlich. #ISO9001 #QM #QMS www.dgwz.de/iso-9001

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    Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11
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    Bildunterschrift: Die Revision der neuen Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11 ist seit September 2015 gültig und auf Deutsch erhältlich.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/iso-9001

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

ISO 9001 – Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11Deutsche Fassung der neuen ISO 9001 veröffentlicht

Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) heruntergeladen werden.

Drei Jahre Zeit zur Umstellung
Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Was ändert sich?
Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

Die wichtigsten Änderungen der neuen ISO 9001-2015

Die Sicherstellung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist eine zentrale Managementaufgabe in allen Unternehmen, vom Großkonzern bis hin zum mittelständischen Ingenieurbüro. Qualität ist nicht nur das wichtigste Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb, sondern grundlegend für den Unternehmenserfolg. Insbesondere in der TGA-Branche entstehen durch mangelnde Qualität schnell enorme Haftungsrisiken und womöglich strafrechtliche Konsequenzen, die bis zum Konkurs führen können.

Mit Qualität ist nicht nur die Produkt- und Dienstleistungsqualität im engeren Sinne gemeint, sondern auch die Qualität der Organisation mit ihren Strukturen und Abläufen in allen Unternehmensteilen, von der Entwicklung und Beschaffung über die Produktion und das Controlling bis hin zu Vertrieb und Kundendienst. Absolute Werte für die Qualität gibt es entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht. Jedes Unternehmen legt für sich allein die angestrebten Qualitätsziele sowie den Weg dorthin fest.

Eine wichtige Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems ist die internationale Normenreihe ISO 9000, die mittlerweile in vielen Branchen angewendet wird. Als Leitfaden unterstützt sie Unternehmen dabei, systematisch die selbst gesetzten Qualitätsziele zu erreichen. Die ISO 9001 besteht aus mehreren Teilen (s. Kasten), wobei die ISO 9001 die wichtigste ist, da sie den Zertifizierungsprozess beschreibt.

Neuauflage DIN EN ISO 9001

Seit 15. September 2015 ist auch in Deutschland die lange und mit Spannung erwartete DIN EN ISO 9001:2015 gültig. Der Stichtag wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) festgelegt. Unternehmen, die sich nach ISO 9001 zertifizieren lassen, müssen nicht sofort auf die neue Norm umstellen. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat eine dreijährige Übergangsfrist festgelegt. Bestehende Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2008 bleiben also bis zum 15. September 2018 gültig. Eine Re-Zertifizierung nach der neuen Norm kann bis dahin bei einem der regulären Audit-Termine stattfinden. Dieser sollte allerdings nicht auf den 15. September 2018 oder kurz davor gelegt werden, denn das Zertifizierungsverfahren muss laut ISO bis zu diesem Stichtag abgeschlossen sein.

Grundlegende Überarbeitung – flexibler anwendbar

Die neue ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet. Dem Top-Management („Oberste Leitung“) übernimmt danach mehr Verantwortung bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements. Einen höheren Stellenwert bekommen auch Risiko- und Prozessmanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement. Darüber hinaus wurden Begrifflichkeiten geändert und die Struktur an die der Normenreihe ISO 900x angepasst („High Level Structure“) und damit im Zusammenhang besser lesbar. Der gewachsenen Bedeutung des Dienstleistungssektors wurde dadurch Rechnung getragen, dass die Bezeichnung „Produkte“ einheitlich durch „Produkte und Dienstleistungen“ ersetzt wurde.

Insgesamt ist die neue DIN EN ISO 9001:2015 auch für kleine und mittlere Unternehmen flexibler anwendbar und damit einfacher umzusetzen. Nachfolgend einige Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen.

Strategische Ausrichtung des Unternehmens

Zukünftig muss sichergestellt sein, dass das QM-System mit der Unternehmensstrategie und dem Unternehmensumfeld vereinbar ist. Das Management muss dafür sorgen, dass alle internen und externen Anforderungen erfasst werden, die die Planung und Umsetzung eines QM-Systems beeinflussen könnten.

Neu eingeführt wurde das „Stakeholder-Relationship-Management“. Er geht davon aus, dass nicht nur Kunden, sondern auch viele andere Interessengruppen wie Lieferanten, Endverbraucher, Behörden, Mitarbeiter, Händler, Banken und sogar Wettbewerber den Unternehmenserfolg beeinflussen. Dieser Ansatz wurde aus der ISO 9004:2009, Kapitel 4.4 „Interessierte Parteien, Erfordernisse und Erwartungen“ entnommen.

QMB und QM-Handbuch nicht mehr erforderlich

Die neue Norm erwartet von der Unternehmensleitung mehr Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung des QM-Systems. Ein Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) als Person wird nicht mehr erwähnt. Dafür soll die Führungsebene mehr Verantwortung übernehmen. Sie soll nicht nur die die Voraussetzungen für ein funktionierendes QM-System schaffen, sondern auch für dessen Umsetzung und Effizienz. Ein QMB kann, muss aber nicht benannt werden. Die neue Norm ist damit insbesondere für kleine und mittlere Betriebe flexibler anwendbar, da die Funktionen und Aufgaben des QMB auf mehrere Mitarbeiter verteilt werden können.

Auch auf ein gedrucktes QM-Handbuch kann in Zukunft verzichtet werden. Die früheren Begriffe „Dokumente“ und Aufzeichnungen“ sind verschwunden, statt dessen ist von der „Hinterlegung dokumentierter Information“ die Rede. Der neue Begriff klingt etwas unbestimmt, lässt den Unternehmen aber mehr Freiheiten. So können die Informationen zum QM-System zukünftig komplett in der EDV abgelegt werden. Das alte QM-Handbuch muss man allerdings nicht unbedingt wegwerfen, in einer an die neue Norm angepassten Version gilt es schließlich auch als „dokumentierte Information“.

Prozess- und Risikomanagement

Der prozessorientierte Ansatz wird in der neuen Norm deutlich verstärkt. Dabei sollen alle Abläufe im Unternehmen gemäß der Regeln des Prozessmanagements beschreiben werden, unter anderem mit Input, Output, Kennzahlen und Verantwortlichkeiten. Die DIN EN ISO 9001:2015 definiert dabei den Reifegrad eines Prozesses in acht Stufen, in denen die jeweiligen Qualitätsmerkmale vorhanden und wirksam sein müssen. Auch dieser Ansatz wurde aus der ISO 9004 („Process Approach“) übernommen.

Einen deutlich höheren Stellenwert bekommt auch das Risikomanagement. Die neue Norm verlangt das Abschätzen von Risiken für jeden einzelnen Prozess, während die alte Norm auf die Vermeidung von Risiken durch Prävention ausgerichtet war.

Kennzeichnend für ein Qualitätsmanagement nach der neuen ISO ist es, diese Risiken in einem direkten Zusammenhang mit den festgelegten Prozessen zu identifizieren, während der Ansatz der alten ISO 9001 vorrangig auf die Vermeidung von Risiken durch präventive Maßnahmen ausgerichtet war. Ein risikobetonter Ansatz wird an vielen Stellen der neuen Norm betont, beispielsweise in den Kapiteln „QM-System und seine Prozesse“, „Führungsthemen“, „Operative Planung und Lenkung“ und „Management Review“. Nicht verlangt wird hingegen ein standardisiertes Risikomanagement. Die Unternehmen steht es frei, die Risikoabschätzung und daraus resultierende Maßnahmen mit eigenen Werkzeugen umzusetzen.

Autor: Eckart Roeder, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Normenreihe ISO 900x

Die Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. ermöglicht branchenübergreifend ein einheitliches Verständnis von QM-Systemen auf nationaler und internationaler Ebene.
DIN EN ISO 9000:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen und Begriffe
DIN EN ISO 9001:2015-11 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen
DIN EN ISO 9004:2009 Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation – Ein Qualitätsmanagementansatz

ISO 9000

Die Internationale Norm ISO 9000 beschreibt die Grundlagen und Begriffe für normkonforme QM-Systeme. Sie bildet die Grundlage für das richtige Verständnis und die richtige Umsetzung der DIN EN ISO 9001 und damit die Basis zur normkonformen Anwendung dieser Norm über „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“.

Die in DIN EN ISO 9000 beschriebenen Grundsätzen des Qualitätsmanagements sind folgende:

  • Kundenorientierung;
  • Führung;
  • Einbeziehung von Personen;
  • prozessorientierter Ansatz;
  • Verbesserung;
  • faktengestützte Entscheidungsfindung;
  • Beziehungsmanagement.

ISO 9001

Die DIN EN ISO 9001:2008 legt Mindestanforderungen an ein QM-System fest. Diese sind allgemein formuliert und auf alle Organisationen anwendbar. Sie gibt keine einheitliche Struktur oder konkrete Vorgaben bezüglich der Dokumentation des QM-Systems vor. Vielmehr liefert sie einen prozessorientierten Ansatz für die Entwicklung, Verwirklichung und Verbesserung der Wirksamkeit eines QM-Systems. Als einzige Norm bildet sie die Grundlage für den Aufbau und die Zertifizierung eines QM-Systems.

ISO 9004

DIN EN ISO 9004 betrachtet Qualitätsmanagement in einem weiter gefassten Rahmen als DIN EN ISO 9001 – sie behandelt Erfordernisse und Erwartungen aller relevanten interessierten Parteien und bietet eine Anleitung für die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Gesamtleistung einer Organisation. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihres QM-Systems über die ISO 9001 hinaus. Sie ermöglicht eine Entwicklung in Richtung „Total Quality Management“ (TQM) bzw. EFQM Excellence Modell (European Foundation for Quality Management) als Hilfestellung für herausragende Unternehmensführung in Europa.

Weitere Informationen

DIN EN ISO 9001:2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

DIN VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen

Rufanlagen nach DIN VDE 0834 – Übersicht

Übersicht zu Rufanlagen nach DIN VDE 0834

Einführung | Fachplaner | Hersteller | Normen | Publikationen | FAQ | Weitere Informationen

Einführung

Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Reha-Einrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet und dürfen nach DIN VDE 0834-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instand gehalten werden.

Fachplaner für Rufanlagen

Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.

Fachplaner für Rufanlagen finden Sie im Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ). Weitere Informationen zur Zertifizierung zum Fachplaner für Rufanlagen finden Sie unter folgendem Link:

Hersteller

Normen und Vorschriften

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Für Rufanlagen gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Häufige Fragen – FAQ Frequently Asked Questions

Was ist eine Rufanlage?
Eine Rufanlage (häufig als Lichtrufanlage bezeichnet) ist eine elektrische Signalanlage, die zur Übermittlung von Rufen und Alarmen in sozialen, pflegerischen oder medizinischen Einrichtungen dient, insbesondere dort, wo Hilfsbedürftigkeit besteht (z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten).

Welche Aufgaben haben Rufanlagen?

1. Hilferuf: Ermöglichen es hilfsbedürftigen Personen, Personal zu rufen (Rufauslösung).
2. Signalisierung: Akustische und optische Anzeige des Rufes an das zuständige Personal.
3. Lokalisierung: Bestimmung des Ortes, von dem der Ruf ausgelöst wurde.
4. Kommunikation: Oft integriert mit Sprechverbindungen (Gegensprechen).
5. Überwachung: Kontrolle der Betriebsbereitschaft und Auslösung von technischen Alarmen (z. B. bei Gerätestörungen).

Wie funktioniert eine Lichtrufanlage?
1. Rufauslösung: Eine Person betätigt einen Ruftaster (z. B. Handtaster oder Zugtaster).
2. Verarbeitung: Die ausgelöste Meldung wird an die zentrale Steuerung (Zentraleinheit) gesendet.
3. Signalisierung: Die Zentrale aktiviert optische (z. B. Signalleuchten über der Tür) und akustische Signale (z. B. an der Dienstzimmer-Anzeige und/oder über mobile Geräte des Personals).
4. Rückstellung: Das Personal nimmt den Ruf entgegen (Quittierung) und/oder löscht ihn nach Eintreffen am Auslöseort.

Was ist ein Zugtaster?
Ein Zugtaster ist ein spezieller Taster zur Rufauslösung, der in der Regel in Nasszellen (Badezimmer, Toiletten) angebracht ist. Er wird über eine lange Zugschnur betätigt, um auch bei einem Sturz oder in liegender Position einen Ruf auslösen zu können.

Was gilt bei der Verbindung von Rufanlagen mit medizinisch-elektrischen Geräten (ME-Geräte) zu einem verteilten Alarmsystem?
Die Verbindung von Rufanlagen mit ME-Geräten (z. B. Patientenmonitoren) zur Übertragung von medizinischen Alarmen muss besondere Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Priorisierung der Alarme. Hierbei sind die Normen DIN VDE 0834 (für die Rufanlage) und die IEC 80001-1 (für das Risikomanagement in IT-Netzwerken, die ME-Geräte enthalten) sowie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) relevant, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Wer darf eine Rufanlage prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person oder Fachkraft für Rufanlagen durchgeführt werden. Dies sind Personen, die durch ihre Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der relevanten Normen in der Lage sind, die Betriebssicherheit der Anlage zu beurteilen.

Wie oft muss eine Rufanlagen geprüft werden?
Die DIN VDE 0834 verlangt eine regelmäßige Prüfung von Rufanlagen. Dazu gehört die Abnahmeprüfung durch den Errichter direkt nach der Errichtung oder wesentlichen Änderung sowie die wiederkehrende Prüfung, welche der Betreiber mindestens einmal jährlich durchführen lassen muss.

Was ist eine Fachkraft für Rufanlagen?
Eine Fachkraft für Rufanlagen ist eine elektrotechnisch qualifizierte Person, die durch entsprechende Schulungen und praktische Erfahrung nachweislich die notwendigen Kenntnisse für die Planung, Errichtung, Wartung und Prüfung von Rufanlagen gemäß DIN VDE 0834 besitzt.

Weitere Informationen

Stichworte

Rufanlage, Lichtrufanlage, Schwesternrufanlage, Personenrufanlage, Patientenrufanlage, Fachkraft, Fachplaner, Kompetenznachweis, Zertifizierung, Betriebsbuch, Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung, Errichtung, DIN VDE 0834, Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik

Pressemitteilung Nr. 2013-04

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

5. August 2013

Seminar: Der Weg zur China-Zertifizierung CCC

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) bietet erstmalig das Seminar „Der Weg zur China Compulsory Certification“ an. Die Veranstaltungen finden am 3. September 2013 in Leipzig, 24. September 2013 in Essen, 14. November 2013 in Frankfurt am Main und am 3. Dezember 2013 in Augsburg statt und können über die Website www.dgwz.de/ccc-seminar gebucht werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 420 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

Die Veranstaltung richtet sich an produzierende Industrieunternehmen, die Produkte nach China exportieren oder exportieren wollen, Geschäftsführer, Exportleiter, Vertriebsleiter, Qualitätsmanager, Regionalleiter Asien und Mitarbeiter, die eine CCC-Zertifizierung durchführen müssen.

Das Seminar bereitet die Exportwirtschaft auf die aktuellen Anforderungen der CCC-Zertifizierung vor, zeigt Schritt für Schritt die notwendigen Maßnahmen zur Zertifizierung von Produkten und gibt Hintergrundinformationen zu den entsprechenden Richtlinien und die Kontakte zu den zuständigen Organisationen. Dozenten sind China-Experten aus der Wirtschaft und Mitglied im Fachbeirat China Compulsory Certification.

Das China Compulsory Certificate ist eine zwingende Voraussetzung für den Export bestimmter Produkte nach China. Damit ist das CCC-Zeichen neben dem europäischen CE-Zeichen die wichtigste Kennzeichnung für das Inverkehrbringen von Produkten. Zertifizierungspflichtige Produkte ohne vorgeschriebene CCC-Zertifizierung werden bei der Einfuhr nach China vom Zoll festgehalten. Die fortlaufenden Änderungen der Anforderungen und der betroffenen Produkte von den chinesischen Behörden stellt produzierende Export-Unternehmen vor große Herausforderungen.

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Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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