
Übersicht zu Rufanlagen nach DIN VDE 0834
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Einführung
Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Reha-Einrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet und dürfen nach DIN VDE 0834-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instand gehalten werden.
Fachplaner für Rufanlagen
Ein Fachplaner für Rufanlagen kann gemäß Norm DIN VDE 0834-1 geschultes Fachwissen vorweisen, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen zu planen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Die Planung einer Rufanlage darf nur von einem Fachplaner durchgeführt werden.
Fachplaner für Rufanlagen finden Sie im Firmenverzeichnis Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ). Weitere Informationen zur Zertifizierung zum Fachplaner für Rufanlagen finden Sie unter folgendem Link:
Hersteller
Normen und Vorschriften
Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.
Für Rufanlagen gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:
- DIN VDE 0834-1 Rufanlagen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb
- DIN VDE 0834-2 Rufanlagen – Teil 2: Umweltbedingungen und Elektromagnetische Verträglichkeit
- Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV)
§ 7 „Räume, in denen Pflegebedürftige untergebracht sind, müssen mit einer Rufanlage ausgestattet sein, die von jedem Bett aus bedient werden kann.“ - DIN EN 50134-1:2003-05 Alarmanlagen – Personen-Hilferufanlagen – Teil 1: Systemanforderungen
- DIN EN 50134-2:2018-07; VDE 0830-4-2:2018-07 – Alarmanlagen – Personen-Hilferufanlagen – Teil 2: Auslösegeräte
- DIN EN 50134-3:2012-11 Alarmanlagen – Personen-Hilferufanlagen – Teil 3: Örtliche Zentrale und Übertragungsgerät
- DIN EN 50134-5:2005-08 Alarmanlagen – Personen-Hilferufanlagen – Teil 5: Verbindungen und Kommunikation
- DIN EN 50134-7:2017-10; VDE 0830-4-7:2017-10 – Alarmanlagen – Personen-Hilferufanlagen – Teil 7: Anwendungsregeln
- DIN 77800 Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“
- DIN 18040-1 – Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Die DIN 18040-1 fordert Notrufanlagen für Menschen mit Behinderung in öffentlich zugänglichen Sanitärräumen, insbesondere für Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen (nach Musterbauordnung (MBO) § 50 Abs. 2). - DGUV Regel 112-139 – Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (bisher BGR/GUV-R 139)
Publikationen
- DGWZ-Merkblatt Nr. 1011:2015-04 – Rufanlagen nach DIN VDE 0834
- ZVEI-Broschüre: Rufanlagen nach DIN VDE 0834 (ZVEI, Fachverband Sicherheit)
- ZVEI-Broschüre: Rufanlagen und IP? Aber sicher! (ZVEI, Fachverband Sicherheit)
- Betriebsbuch für Rufanlagen (Ackermann Clino)
- Planungsgrundlagen für Lichtrufsysteme (Ackermann Clino)
Häufige Fragen – FAQ Frequently Asked Questions
Was ist eine Rufanlage?
Eine Rufanlage (häufig als Lichtrufanlage bezeichnet) ist eine elektrische Signalanlage, die zur Übermittlung von Rufen und Alarmen in sozialen, pflegerischen oder medizinischen Einrichtungen dient, insbesondere dort, wo Hilfsbedürftigkeit besteht (z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten).
Welche Aufgaben haben Rufanlagen?
1. Hilferuf: Ermöglichen es hilfsbedürftigen Personen, Personal zu rufen (Rufauslösung).
2. Signalisierung: Akustische und optische Anzeige des Rufes an das zuständige Personal.
3. Lokalisierung: Bestimmung des Ortes, von dem der Ruf ausgelöst wurde.
4. Kommunikation: Oft integriert mit Sprechverbindungen (Gegensprechen).
5. Überwachung: Kontrolle der Betriebsbereitschaft und Auslösung von technischen Alarmen (z. B. bei Gerätestörungen).
Wie funktioniert eine Lichtrufanlage?
1. Rufauslösung: Eine Person betätigt einen Ruftaster (z. B. Handtaster oder Zugtaster).
2. Verarbeitung: Die ausgelöste Meldung wird an die zentrale Steuerung (Zentraleinheit) gesendet.
3. Signalisierung: Die Zentrale aktiviert optische (z. B. Signalleuchten über der Tür) und akustische Signale (z. B. an der Dienstzimmer-Anzeige und/oder über mobile Geräte des Personals).
4. Rückstellung: Das Personal nimmt den Ruf entgegen (Quittierung) und/oder löscht ihn nach Eintreffen am Auslöseort.
Was ist ein Zugtaster?
Ein Zugtaster ist ein spezieller Taster zur Rufauslösung, der in der Regel in Nasszellen (Badezimmer, Toiletten) angebracht ist. Er wird über eine lange Zugschnur betätigt, um auch bei einem Sturz oder in liegender Position einen Ruf auslösen zu können.
Was gilt bei der Verbindung von Rufanlagen mit medizinisch-elektrischen Geräten (ME-Geräte) zu einem verteilten Alarmsystem?
Die Verbindung von Rufanlagen mit ME-Geräten (z. B. Patientenmonitoren) zur Übertragung von medizinischen Alarmen muss besondere Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Priorisierung der Alarme. Hierbei sind die Normen DIN VDE 0834 (für die Rufanlage) und die IEC 80001-1 (für das Risikomanagement in IT-Netzwerken, die ME-Geräte enthalten) sowie die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) relevant, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Wer darf eine Rufanlage prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine befähigte Person oder Fachkraft für Rufanlagen durchgeführt werden. Dies sind Personen, die durch ihre Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der relevanten Normen in der Lage sind, die Betriebssicherheit der Anlage zu beurteilen.
Wie oft muss eine Rufanlagen geprüft werden?
Die DIN VDE 0834 verlangt eine regelmäßige Prüfung von Rufanlagen. Dazu gehört die Abnahmeprüfung durch den Errichter direkt nach der Errichtung oder wesentlichen Änderung sowie die wiederkehrende Prüfung, welche der Betreiber mindestens einmal jährlich durchführen lassen muss.
Was ist eine Fachkraft für Rufanlagen?
Eine Fachkraft für Rufanlagen ist eine elektrotechnisch qualifizierte Person, die durch entsprechende Schulungen und praktische Erfahrung nachweislich die notwendigen Kenntnisse für die Planung, Errichtung, Wartung und Prüfung von Rufanlagen gemäß DIN VDE 0834 besitzt.
Weitere Informationen
- Seminar: Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834
- Zertifizierung zum Fachplaner für Rufanlagen nach DIN VDE 0834
- Herstellerverzeichnis Rufanlagen
- Normenreihe DIN VDE 0834 Rufanlagen
- Neuer Norm-Entwurf E DIN VDE 0834-1 zu Rufanlagen erschienen (Pressemitteilung 2025-14)
- Lichtruf (Wikipedia)
- Rufanlagen (Heinze)
- Sachverständigenbüro Frank Kohl – Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik für Rufanlagen
- Sachverständigenbüro Oliver Müller – Informationen zu Rufanlagen
- Leitfaden Krankenhausalarmplanung, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Rufsystem für medizinische Einrichtungen (BauNetz Wissen)
- Rufsystem für Pflegeeinrichtungen (BauNetz Wissen)
- Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), Personen-Notsignalgeräte (PNG), BauNetz Wissen
Stichworte
Rufanlage, Lichtrufanlage, Schwesternrufanlage, Personenrufanlage, Patientenrufanlage, Fachkraft, Fachplaner, Kompetenznachweis, Zertifizierung, Betriebsbuch, Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung, Errichtung, DIN VDE 0834, Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
