Schlagwortarchiv für: Sicherheitsstromversorgung

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-15 vom 19. Oktober 2022

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 38 vom November-Dezember 2022 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). So sollten Bauherren die BIM-Datenhoheit für die Eigentümer von Immobilien zum Beispiel über Besondere Vertragsbedingungen (BVB-BIM) sichern. Zudem ist es weder sinnvoll noch wirtschaftlich immer wieder wechselnde Facility Management-Dienstleister mit einer Datenerfassung zu beauftragen. Und bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen sollten auch die Belange des Betreibers über Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan (BAP) frühzeitig in den Prozess eingebracht werden.

Darüber hinaus werden im aktuellen DGWZ-Newsletter alternative Wege für Unternehmen aufgezeigt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sowie Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die aktualisierte DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“, energieeffizientes Licht-Monitoring und Photovoltaik-Dachziegel als Alternative zu herkömmlichen Photovoltaik-Anlagen thematisiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 39 erscheint am 1. Januar 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Neuer Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM). www.planerbrief.de

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Neuer Planerbrief informiert über BIM-Datenhoheit

Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 38 vom November 2022 informiert über die Rechte an Daten und Modellen beim Building Information Modeling (BIM).

Weiterführende Informationen
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Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Zentrale Sicherheitsstromversorgung

Die DIN EN 50171:2022-10; VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet durch ein batteriegestütztes zentrales Stromversorgungssystem und ein separates unabhängiges Netz von Kabeln und Leitungen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, um bei Stromausfall den Betrieb von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Sicherheitszwecke weiterhin aufrecht zu erhalten, gefährliche Tätigkeiten fortführen und beenden und das Gebäude sicher verlassen zu können. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen. Das durch die Normenreihe EN 54 abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Autor: Detlef Rengshausen, Technischer Leiter, RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH

Weitere Informationen

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-14 vom 21. September 2022

Zum 1. Oktober 2022 erscheint eine aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 50171; VDE 0558-508 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2001 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

„Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege versorgen. Ebenso können sie aber auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen, CO-Warnanlagen und besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung“, kommentiert Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH. Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie beispielsweise Rufanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden.

Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern, wie beispielsweise für allgemeine IT oder Industriesysteme. Kombinationen aus den zuvor genannten verschiedenen Sicherheitseinrichtungen können innerhalb eines zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems verwendet werden, soweit die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Dabei darf ein Fehler in einem Stromkreis keine Unterbrechung in einem anderen Stromkreis, der zur Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen verwendet wird, verursachen. Das durch EN 54 (Reihe) abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht. #Notstromversorgung #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

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Neue Norm: DIN EN 50171:2022-10

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Die Norm DIN EN 50171:2022-10 VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme; Deutsche Fassung EN 50171:2021“ erscheint zum Oktober und ist beim Beuth-Verlag vorab bestellbar. Diese Norm ersetzt die DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2001-11 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest. Es umfasst Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme (CPS) ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern wie zum Beispiel für allgemeine IT- oder Industriesysteme.

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme gewährleisten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und können auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen.

Weitere Informationen

Netzersatzanlagen benötigen Kraftstoff-Check

Netzersatzanlagen benötigen Kraftstoff-Check

Viele Unternehmen betreiben Netzersatzanlagen, um bei einem Stromausfall die erforderliche Versorgung mit elektrischer Energie sicherzustellen. Regelmäßige Wartung und Probeläufe von Motoren und Generatoren der Anlagen garantieren die Einsatzsicherheit der Notstromversorgung.

Als sogenannte Standby-Fuels werden Kraftstoffe in Netzersatzanlagen oft über Jahre gelagert. Sie sind aber wegen ihrer chemischen Eigenschaften nur begrenzt lagerfähig. Beim Nachtanken vermischt sich neuer Kraftstoff mit gealterten Beständen. Die so entstehende kritische Kraftstoffqualität führt dazu, dass die zuverlässige Einsatzbereitschaft von Netzersatzanlagen nicht in allen Fällen sicher gegeben ist. Um die permanente Funktionstüchtigkeit von Netzersatzanlagen zu gewährleisten und kritische Veränderungen der Kraftstoffqualität frühzeitig zu erkennen, sollten Betreiber mindestens einmal jährlich einen Kraftstoff-Check durchführen. Durch Beimischung von Spezial-Additiven kann sich die Langzeitlagerungsfähigkeit des Kraftstoffs erhöhen.

Autor: Dr. Hajo Hoffmann, Leiter Business Unit Kraftstoff-Check, TEC4FUELS GmbH

Weitere Informationen

Sicherheitsseminare für medizinische Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr bundesweites Angebot an firmen- und produktneutralen Seminaren zur Gebäudetechnik für medizinische Einrichtungen in 2014 weiter ausgebaut. Neu hinzugekommen ist die eintägige Schulung „Rufanlagen – Fachkraft nach DIN VDE 0834„. Das eintägige Training kostet 420 Euro netto und richtet sich an verantwortliche und haustechnische Mitarbeiter in Krankenhaus, Klinik, Alten- und Pflegeheim, damit sie die Anlagen selbständig projektieren, installieren und die Instandhaltung durchführen können. Die aktuellen Kurs-Termine können auf der Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen oder per E-Mail an veranstaltungen@dgwz.de angefordert werden. Rufanlagen werden auch als Schwesternrufanlagen, Lichtrufanlagen, Personenrufanlagen und Patientenrufanlagen bezeichnet.

Zwei weitere DGWZ-Fortbildungen für medizinische und Pflegeeinrichtungen dauern jeweils zwei Tage und kosten je 630 Euro netto. Der Lehrgang „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme“ schult die Teilnehmer auf den rechtssicheren Betrieb. Die Anlagen sind auch für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsbetriebe vorgeschrieben. Neue Termine werden auf der Website www.dgwz.de/notbeleuchtung eingestellt.

Der Lehrgang „Sicherheitsstromversorgung“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben und dass bei Stromausfall überlebenswichtige Geräte weiter funktionieren und Menschen über beleuchtete Flucht- und Rettungswege sicher ins Freie geleitet werden können. Die relevanten Normen, Vorschriften, Richtlinien, Gesetze und die Veranstaltungs-Termine werden auf der Website www.dgwz.de/sicherheitsstromversorgung aufgelistet.

Sicherheitsstromversorgung für Krankenhäuser

Seminar: Notstromversorgung in Kliniken

Sicherheitsstromversorgung für KrankenhäuserDie Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit führt das zweitägige Seminar „Sicherheitsstromversorgung in medizinischen Einrichtungen“ in 2014 in verschiedenen Städten wie Mülheim an der Ruhr, Hildesheim, Mannheim und Erfurt durch. Die Notstromversorgung in Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeheimen dient dem Schutz der Patienten, Mitarbeiter und Besucher. Bei Stromausfall gewährleistet eine unterbrechungsfreie Stromversorgung weiterhin den Betrieb von elektrischen Anlagen und hilft beim Fortführen und Beenden von kritischen Tätigkeiten und dem Verlassen von Gebäuden. Batteriegestützte zentrale Stromversorgungsanlagen sorgen bei Stromausfall für die unterbrechungsfreie Stromversorgung. Der Betreiber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen durch geschultes Personal und hat nicht zuletzt ein starkes Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb.

Alle Seminar-Termine und weitere Informationen sind auf der Website www.dgwz.de/ssv erhältlich.

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Seminar: Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung

Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Sicherheitsstromversorgung, Notstromversorgung, ErsatzstromversorgungDas Seminar vermittelt die wirtschaftliche Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE-Normen und Arbeitsstättenregeln.

Seminareinladung

Seminar: Programm und Anmeldung (PDF)

Nächster Termin

Das Intensiv-Seminar dauert 3 Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.

  • 10.-12. Dezember 2019 – Düsseldorf – noch Plätze frei
    IntercityHotel | Graf-Adolf-Straße 81-87 | 40210 Düsseldorf

1. Tag – 10:00-16:30 Uhr – Sicherheitsstromversorgung
2. Tag – 10:00-16:30 Uhr – Rechtsgrundlagen und Normen
3. Tag – 09:00-16:00 Uhr – Sicherheitsbeleuchtung

Teilnahmegebühr

3 Tage – 890 € zzgl. 19% MwSt.
2 Tage – 630 € zzgl. 19% MwSt.
1 Tag   – 480 € zzgl. 19% MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Beschreibung

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Sicherheitsbeleuchtung und sie ist für medizinische Einrichtungen vorgeschrieben, damit bei Stromausfall lebenserhaltende Einrichtungen weiter betrieben werden können.

Die Sicherheitsbeleuchtung hilft Menschen, im Notfall schnell den Weg aus dem Gebäude zu finden. Sie ist für Flucht- und Rettungswege von Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten vorgeschrieben.

Der Betreiber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen und hat ein Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb.

Nutzen

Die Teilnehmer lernen in dem Intensiv-Seminar an drei Tagen die die Sachkunde für die Planung, Errichtung, funktionsfähigen Betrieb und Instandhaltung der Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zum Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 3 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 3 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Technische Leiter, Techniker, Elektrofachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachplaner, Ingenieure,
  • Krankenhäuser, Errichter, Bauämter und Sachverständige,
  • Mitarbeiter, die Sicherheitsstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungen planen, errichten, betreiben, prüfen und baurechtlich bearbeiten.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Ein Grundverständnis von Technik und dem Umgang mit Normen ist von Vorteil.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschrift 3 und 4 nur von Elektrofachkräften geprüft werden. Voraussetzungen für die Befähigten Personen sind die aktuellen Fachkenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen (Sachkunde), eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung, eine mindestens einjährige Berufserfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der durchzuführenden Prüfungen.

Inhalte

Sicherheitsstromversorgung (1. Tag)

  • Batteriegestützte Stromversorgungssysteme (BSV AC, BSV DC)
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
  • Einzelbatterie, Gruppenbatterieanlagen (LPS), Zentralbatterieanlagen (CPS)
  • Stromerzeugungsaggregate

Rechtsgrundlagen (2. Tag)

  • Grundlagen des Risikomanagements
  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV
  • Rechtliche und Normative Grundlagen
  • LBO, BauPrüfVO, SBauVO, EltBauVO, Brandschutznachweis
  • Betriebssicherheit: BetrSichV, TRBS, UVV, ArbStättV, ASR
  • DIN VDE 0100-560, 0100-710, 0558-507

Sicherheitsbeleuchtung (3. Tag)

  • Sicherheits- / Not- / Ersatzbeleuchtung
  • Schaltungsarten der Sicherheitsbeleuchtung
  • Leitungsanlagenrichtlinie LAR, Funktionserhalt
  • Sicherheitsleitsysteme für Flucht- und Rettungswege: Rettungszeichen, Sicherheitsleuchten, Notleuchte

Referenten

Die Referenten des Seminars sind Fachleute für Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung mit praktischen Erfahrungen als Hersteller, Planer, Errichter oder Betreiber.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder melden Sie sich über das Online-Formular zu folgendem Termin an:

  • 10.-12. Dezember 2019 – Düsseldorf – noch Plätze frei
    IntercityHotel | Graf-Adolf-Straße 81-87 | 40210 Düsseldorf

Die Tage können auch einzeln gebucht werden.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informativ, viele Praxisbeispiele. Anwendung und Umgang mit Normen, Richtlinien und Vorschriften. Besonders gefallen haben mir die Fallanwendungen und Beispiele.“
    Thomas Kullmann, Klebs+Hartmann GmbH + Co. KG , Ludwigshafen
  • „Viele wissenswerte Themen, die im Berufsleben behilflich sein werden. Die Inhalte und Themen waren sehr spannend! Alles wurde erfolgreich übermittelt, so dass keine Fragen mehr offen blieben.“
    Güner Ögut, Apleona HSG FM BS GmbH, Frankfurt am Main
  • „Es war sehr aufschlussreich! Gut waren der Mix zwischen Theorie und Praxis sowie die hohe Fachkompetenz des Dozenten.“
    Jochen Bochtler, Sana TGmed GmbH, Ulm
  • „Vertiefung der Grundkenntnisse, besseres Verständnis von Schutzzielen, gute Planungshilfen. Teilnehmerzahl war optimal. Der Dozent war super, gerne wieder.“
    Gerd Woellhaf, Klett Ingenieur GmbH, Fellbach
  • „Verständnis in Normen und richtlinien in theoretischer und praktischer Form. Viele projektbezogene Vergleiche für besseres Verständnis.“
    Michael Nawrath, Metzger Elektrotechnik GmbH, Freiberg
  • „Ich werde zukünftig viele Ideen aus dem Skript verwenden können. Die Themen wurden gut mitgeteilt.“
    Sylvia Sixt, Ingenieurgesellschaft Hetzel mbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd
  • „Neue Erkenntnisse und Vermittlung von Vorschriften. Super gute Veranstaltung. Praxisorientierte Beispiele. Sehr guter Dozent.“
    Ralf Becker, Entsorgungs & Baubetrieb Stadt Worms
  • „Sehr informativ! Das Seminar gewährt mir einen ersten Einblick in die rechtlichen und technischen Grundlagen. Das doch recht trockene Thema Rechtsgrundlagen wurde sehr gut aufbereitet.“
    Jens Gönne, Engie Deutschland GmbH, Hamburg
  • „Sehr interessante Veranstaltung, gut und verständliches Vortragen von Fachwissen, wobei Fragen zu jedem Zeitpunkt möglich waren und gut beantwortet wurden!“
    Björn Stengel, Anna-Katharinenstift Karthaus, Dülmen
  • „Sehr lebendige Veranstaltung mit bleibendem Erinnerungs- und Wissenswert – sehr gut!“
    Carsten Bey, Leibniz Universität Hannover

Weitere Informationen

Stichworte

Sicherheitsstromversorgung, Stromversorgungssysteme, Notstrom, Notstromversorgung, Unterbrechungsfreie Stromversorgung, USV, Krankenhausstromversorgung, Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche, Krankenhaus, Klinik, Medizinische Einrichtung, Medizinisch genutzter Bereich, Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsystem, DIN EN 60172, DIN EN 1838, ASR A3.4/3, Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung

Sicherheitsstromversorgung, Notstromversorgung, Ersatzstromversorgung

Sicherheitsstromversorgung

Übersicht zur Sicherheitsstromversorgung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie z.B. Beatmungsgeräte und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet durch ein batteriegstütztes zentrales Stromversorgungssystem (BSV-Anlage) und ein separates unabhängiges Netz von Kabeln und Leitungen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, um bei Stromausfall den Betrieb von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Sicherheitszwecke weiterhin aufrecht zu erhalten, gefährliche Tätigkeiten fortführen und beenden und das Gebäude sicher verlassen zu können. Die Sicherheitsstromversorgung ist für medizinische Bereiche (Krankenhaus, Klinik, Pflegeheim, etc.) vorgeschrieben und dient dem Schutz der Patienten, der Mitarbeiter und Besucher. Der Betreiber ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen durch geschultes Personal und hat nicht zuletzt ein starkes Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb.

Kabel und Leitungen für die Sicherheitsstromversorgung müssen getrennt von den anderen Leitungen verlegt werden. Es sollten Kabel und Leitungen mit verbessertem Brandverhalten oder nichtbrennbare Leitungen verwendet werden.

Normen und Vorschriften

Für die Sicherheitsstromversorgung gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Verordnungen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Baurechtliche Anforderungen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Landesbauordnungen (LBO)
  • Ausführung von Leitungsanlagen: Funktionserhalt, Leitungsanlagenrichtlinie (LAR, MLAR)
  • Sonderbauverordnung (SBauVO)
  • Krankenhausbauverordnung (KhBauVO)
  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB)
  • Prüfverordnung (PrüfVO)
  • Störfallverordnung (StörfallVO)
  • Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)

Gesetze

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Produkthaftungsgesetz  (ProdHaftG)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • RV-Nachhaltigkeitsgesetz (SGB V) – Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung

Europäische Richtlinien

  • Sicherheit und  Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG)
  • Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (89/654/EWG)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (92/58 EWG)
  • Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) NSR
  • Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU)

Regeln und Vorschriften

  • Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI)
  • Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • AGI Arbeitsblatt J 31-1:2003-02
  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
  • ASR A3.4/3 Elektrische Gefährdungen
  • BGI 8681 Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus
  • BGV A1
  • BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • BGV A 8 – Sicherheits- /Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)
  • TRBS 1001

Publikationen

  • licht.wissen 10 Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung
  • Informationen zur Lichtanwendung Heft 7 Gutes Licht im Gesundheitswesen
  • licht.forum 56 Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsstätten
  • licht.forum 57 Optische Sicherheitsleitsysteme
  • ZVEI

Fachliteriteratur

  • Kommentar zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 4. Auflage von Dipl.-Ing. Manfred Lippe, Prof. Dr-Ing. Jürgen Wesche, Dipl.-Ing. Dieter Rosenwirth und Dr. Jörg Reintsema
  • Brandschutz in elektrischen Anlagen, Schmolke, Herbert, Praxishandbuch für Planung, Prüfung, Errichtung und Betrieb, 3. Auflage 2012, 368 Seiten + CD-ROM, ISBN 978-3-8101-0349-9, 36,80 EUR
  • Leitfaden für die Einrichtung und den Betrieb einer Notstromversorgung in Behörden und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
  • LANUV Arbeitsblatt Anforderungen an Notstromsysteme in Betriebsbereichen nach StörfallVO
  • Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten – LV 41
  • Empfehlungen zur Besonderen Ersatzstromversorgung (BEV)
  • VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Band 17 Erläuterungen zu DIN VDE 0100 Teil 710 Dipl.-Ing. Thomas Flügel, Dipl.-Ing. Wilfried Linke, Dipl.-Ing. Erich Möller, Elektromeister, Ing. H. J. Slischka, Dipl.-Ing. Klaus Tillmanns
  • VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Band 117 Elektr. Sicherheit in med. genutzten Einrichtungen Dipl.-Ing. Wolfgang Hofheinz
  • VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Band 125 Prüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen M. Grapentin, K. Wettingfeld
  • Elektroanlagen für die ambulante Medizin , Ing. H. J. Slischka, Verlag Technik (September 2008)
  • Elektrische Anlagen in medizinischen Einrichtungen Planung und Errichtung Hans-Peter Uhlig Hüthig & Pflaum Verlag, Heidelberg 2013 396 Seiten, Softcover, mit zahlreichen Abbildungen Preis: 36,80 EUR ISBN 978-3-8101-0307-9
  • Rosa, A. – Projektierung von Ersatzstromaggregaten Errichten und Betreiben von Stromerzeugungsaggregaten nach DIN VDE 0100-551, DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710,  DIN VDE 0100-718, DIN 6280, DIN ISO 8528 VDE-AR-N 4105, VDN-, BDEW-Richtlinien,  baurechtlichen Regelungen wie EltBauVO, LAR, usw..

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