Schlagwortarchiv für: Schutzmaßnahmen

Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Bildquelle: DEKRA
Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

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Mitarbeiter schützen in Zeiten der Pandemie

Mitarbeiter schützen in Zeiten der Pandemie

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Sie stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente.

Sie wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium erstellt und ebenso vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Veröffentlichung freigegeben.

Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können laut BAuA davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen jedoch weiterhin beachtet werden. Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zur SARS-CoV-2, die sich ebenfalls am Arbeitsschutzstandard des BMAS orientieren, werden zusätzlich für branchenspezifische Konkretisierungen empfohlen.

Weitere Informationen

EMV bei Erdungsanlagen: DIN VDE 0100-410 versus DIN VDE 0100-444

Auch die aktuelle DIN VDE 0100-410:2018-10 berücksichtigt nicht die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) für moderne Gebäude. Die Ansprüche an die Ausstattung von Wohnungen, Büros und Arztpraxen mit sensiblen Betriebsmitteln steigen und erfordern eine sorgfältige Planung im Hinblick auf die EMV. Derzeit entstehen viele Gebäude, in denen sich unter einem Dach und auf einer gemeinsamen Tiefgarage Wohnräume und Arbeitsstätten befinden.

Umfangreiche Erdungsmaßnahmen gemäß der DIN 18014:2014-03 sowie entsprechende Forderungen aus der DIN VDE 0100-410:2018-10, DIN VDE 0100-540:2012-06 sowie der aktuellen VDE-AR-N 4100:2019-04 und die Tatsache, dass die öffentliche Netzversorgung im überwiegend angewandten TN-System immer als TN-C-Systeme vorliegen, führen zu enormen Streuströmen auf dem Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichssystem.

In der aktuellen DIN VDE 0100-444:2010-10 darf dagegen das TN-C-System in neu errichteten Gebäuden, die eine wesentliche Anzahl von informationstechnischen Betriebsmitteln enthalten oder wahrscheinlich enthalten werden, nicht verwendet werden.

Bei Gebäude-Konstellationen wie z.B. Doppel- und Reihenhäusern sowie Anlagen, die auf einer gemeinsamen Fundamentierung bzw. Betonplatte oder Tiefgarage angeordnet sind, widerspricht die derzeitige Installationspraxis diesen Anforderungen, da in solchen Anlagen mehrfach eingeführte PEN-Leiter aus dem öffentlichen TN-C-System an jedem Hausanschlusskasten mit dem Fundamenterder verbunden werden. Die Folge sind Streuströme auf allen elektrischen Leitern sowie Objekte, die mit dem Schutz- und Potentialausgleichssystem verbunden sind. Die EMV ist in diesen Gebäuden in Frage gestellt; ein Konflikt mit dem EMV-Gesetz vorprogrammiert. Besonders betroffen sind hierbei Arztpraxen mit Diagnoseeinrichtungen wie EMG, EEG und EKG, bei denen Immissionen durch magnetische Wechselfelder mit einer magnetischen Flussdichte von 0,1 µT, 0,2 µT und 0,4 µT unterschritten werden müssen. Auf diese Problematik wies der Sachverständigen-Verband BVS in seinem Standpunkt „Fundamenterder-Erdungsanlagen“ bereits 2016 hin.

Autor: Martin Schauer, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

Weitere Informationen:

DIN VDE 0100-410:2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag

Schutz gegen elektrischen Schlag

Im Oktober 2018 erscheint die neue DIN VDE 0100-410 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag“.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Schutzmaßnahmen

Brandschutz Grundlagen

Seminar Brandschutz-Grundlagen

Seminar Brandschutz-Grundlagen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis| Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen des organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutzes und zeigt häufige Brandgefahren sowie effektive Schutzmaßnahmen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf.

Seminareinladung

Online-Seminar Brandschutz - Grundlagen

Online-Seminar Brandschutz-Grundlagen (PDF)

Seminar Brandschutz - Grundlagen

Seminar Brandschutz-Grundlagen (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 01. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20. Juni 2024 – Köln – freie Plätze
    SeminarZentrum Gut Keuchhof | Braugasse 12 | 50859 Köln
  • 05. September 2024 – Berlin – freie Plätze
    Hotel Grenzfall | Ackerstraße 136 | 13355 Berlin
  • 24. Oktober 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 19. Dezember 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart-Zuffenhausen

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen und Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lerninhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Um einen Brand zu verhindern, müssen Betreiber gemäß Landes- und Sonderbauverordnungen, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung sowie versicherungsrechtlichen Vorgaben für grundsätzliche Schutzmaßnahmen im Brandschutz sorgen. Dazu gehören der bauliche, der technische und der organisatorische Brandschutz.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen des organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutzes. Neben Grundbegriffen im Brandschutz wie Schutzziele, Brandklassen, Brandabschnitte oder Brandverhalten werden häufige Brandgefahren und ihre Ursachen aufgezeigt.

Die Teilnehmer lernen Schutzmaßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes für kleine und große Einrichtungen kennen, die bereits bei der Vorplanung zu berücksichtigen sind oder nachträglich eingegliedert werden können.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnehmerbescheinigung mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar Brandschutz-Grundlagen wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar wird zudem vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Brandschutzplaner, Facility Manager,
  • Haustechniker, Verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
  • Technische Zeichner, Technische Systemplaner,
  • Mitarbeiter von Behörden.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an dem Seminar gibt es keine Voraussetzungen.

Inhalte

  • Grundbegriffe des Brandschutzes
  • Rechtliche Grundlagen: Normen und Vorschriften
  • Schutzziele
  • Häufige Brandgefahren
  • Brandklassen, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • Gebäudeklassen
  • Brandschutzordnung
  • Verantwortung, Haftung und Zuständigkeiten
  • Schutzmaßnahmen: baulich, technisch und organisatorisch
  • Brandschutztechnische Grundlagen für Planung, Ausführung und Betrieb
  • Flucht- und Rettungswege, Brandschutzpläne
  • Verhalten im Notfall: Verhaltensregeln, Erste Hilfe, Evakuierung

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Sven Kuhlmann ist Brandschutzmanager, Leiter des Arbeitskreises Brandschutzerziehung der Freiwilligen Feuerwehr und Dozent bei der Firma DS Brandschutz GmbH.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Robin Schoen ist Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltingenieur und besitzt sein eigenes Ingenieurbüro.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandoberinspektor und Brandschutzsachverständiger.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Brandschutz - Grundlagen

Online-Seminar Brandschutz-Grundlagen (PDF)

Seminar Brandschutz - Grundlagen

Seminar Brandschutz-Grundlagen (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar war gut strukturiert und informativ. Der Referent hat das Seminar lebendig geführt.“
    Stefano Amella, Stadt Pforzheim Gebäudemanagement, Pforzheim
  • „Das Seminar war gut strukturiert und informativ. Der Referent hat das Seminar lebendig geführt.“
    Sandra Olivia Campos Maya, Planquadrat, Elfers Geskes Krmer, Remseck am Neckar
  • „Durch das Seminar habe ich Grundlagen gefestigt und neues Wissen gewonnen. Der Referent ist auf alle Fragen eingegangen und hat sie gut beantwortet.“
    Andy Degner, FRANK Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg
  • „Eine sehr gut geführte Veranstaltung, es kam keine Langeweile auf und ich habe mich sehr gut informiert gefühlt. Ich habe dadurch einen sehr guten Einblick in den Bereich Brandschutz-Grundlagen bekommen.“
    Carsten Weber, FRANK Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg
  • „Die Basis im Bereich Brandschutz wurde verständlich vermittelt. Nun ist es möglich das Thema selbstständig zu vertiefen. Die Themen wurden nach Bedarf auch vertieft.“
    Sören Büttner, Gmeinde Weissach
  • „Ein stimmiges Seminar mit praxisbezogenem Vergleich zum Feuerwehrdienst. Fachlich ausgiebig.“
    Andreas Möer, Schroeder & Sohn GmbH, Hamm
  • „Mir hat die Veranstaltung sehr gut gefallen, sie war äußerst informativ. Die rhetorische Vortragsgestaltung vom Dozenten war sehr gut.“
    Lennard Meyer-Olden, Kreis Plön
  • „Sehr positiv und gut verständlich. Es war eine gute Auffrischung und Aktualisierung der Brandschutzgrundlagen.“
    Holger Knust, Stadt Rheda-Wiedenbrück

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutz, Brandursachen, Schutzziele, Brandschutzmaßnahmen, Brandschutzordnung, DIN 14096, Flucht- und Rettungswege, abwehrender Brandschutz, organisatorischer Brandschutz, vorbeugender Brandschutz, baulicher Brandschutz, bautechnischer Brandschutz, Grundlagen, Grundlagenwissen, Basiswissen, Seminar, 2024

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DIN VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen

Titel DIN VDE 0100-410:2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen SchlagDIN VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen

Die DIN VDE 0100-410 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag“ ist im Oktober 2018 neu erschienen.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis als PDF-Datei

DIN VDE 0100-410 Teil 4-41:2018-10

Europäisches Vorwort………………………………………………………………………………………………………………………. 6

Europäisches Vorwort zur Änderung A11 …………………………………………………………………………………………… 7

410 Einleitung …………………………………………………………………………………………………………………………… 10

410.1 Anwendungsbereich ……………………………………………………………………………………………………………. 11

410.2 Normative Verweisungen …………………………………………………………………………………………………….. 11

410.3 Allgemeine Anforderungen …………………………………………………………………………………………………… 12

411 Schutzmaßnahme: Automatische Abschaltung der Stromversorgung ……………………………………….. 13

411.1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………………………………….. 13

411.2 Anforderungen an den Basisschutz ………………………………………………………………………………………. 13

411.3 Anforderungen an den Fehlerschutz ……………………………………………………………………………………… 14

411.4 TN-Systeme……………………………………………………………………………………………………………………….. 16

411.5 TT-Systeme ……………………………………………………………………………………………………………………….. 18

411.6 IT-Systeme ………………………………………………………………………………………………………………………… 19

411.7 FELV…………………………………………………………………………………………………………………………………. 21

412 Schutzmaßnahme: Doppelte oder verstärkte Isolierung …………………………………………………………… 22

412.1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………………………………….. 22

412.2 Anforderungen an den Basisschutz und Fehlerschutz……………………………………………………………… 23

413 Schutzmaßnahme: Schutztrennung ………………………………………………………………………………………. 24

413.1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………………………………….. 24

413.2 Anforderungen an den Basisschutz ………………………………………………………………………………………. 25

413.3 Anforderungen an den Fehlerschutz ……………………………………………………………………………………… 25

414 Schutzmaßnahme: Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV ………………………………… 26

414.1 Allgemeines ……………………………………………………………………………………………………………………….. 26

414.2 Anforderungen an den Basisschutz und an den Fehlerschutz…………………………………………………… 26

414.3 Stromquellen für SELV und PELV…………………………………………………………………………………………. 27

414.4 Anforderungen an SELV- und PELV-Stromkreise …………………………………………………………………… 27

415 Zusätzlicher Schutz …………………………………………………………………………………………………………….. 28

415.1 Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)………………………………………………… 28

415.2 Zusätzlicher Schutz: Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich……………………………………………………… 29

Anhang A (normativ) Vorkehrungen für den Basisschutz unter normalen Bedingungen …………………………. 30

Anhang B (normativ) Vorkehrungen für den Basisschutz unter besonderen Bedingungen –
Hindernisse und Anordnung außerhalb des Handbereichs ………………………………………………………. 31

Anhang C (normativ) Schutzvorkehrungen zur ausschließlichen Anwendung, wenn die Anlage nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen betrieben und
überwacht wird …………………………………………………………………………………………………………………… 33

Anhang D (normativ) Vorkehrungen, wenn automatische Abschaltung in der geforderten Zeit nach
411.3.2 nicht erreicht werden kann ……………………………………………………………………………………….. 36

Anhang ZA (normativ) Besondere nationale Bedingungen …………………………………………………………………. 37

Anhang ZB (informativ) A-Abweichungen ………………………………………………………………………………………… 41

Literaturhinweise ……………………………………………………………………………………………………………………………. 45

Nationaler Anhang NA (informativ) Vergleich der Strukturen: Normen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01 + DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1):2003-06
+ DIN VDE 0100-470 (VDE 0100-470):1996-02 mit vorliegender Norm DIN VDE 0100-410
(VDE 0100-410):2018-10 ……………………………………………………………………………………………………… 47

Nationaler Anhang NB (informativ) Zusammenhang mit europäischen und internationalen
Dokumenten ……………………………………………………………………………………………………………………….. 49

Nationaler Anhang NC (informativ) Eingliederung dieser Norm in die Struktur der Reihe
DIN VDE 0100 (VDE 0100) ……………………………………………………………………………………………………52

Bilder
Bild B.1 – Handbereich……………………………………………………………………………………………………………………. 32

Tabellen
Tabelle 41.1 – Maximale Abschaltzeiten……………………………………………………………………………………………. 15

Tabelle NA.1 – Gegenüberstellung …………………………………………………………………………………………………… 47

Weitere Informationen

Schlagworte

Schutz, Schutzmaßnahmen, Niederspannungsanlagen, elektrischer Schlag, DIN VDE 0100-410, Teil 4-41, 2018-10, Inhalt, Inhaltsverzeichnis