EMV bei Erdungsanlagen: DIN VDE 0100-410 versus DIN VDE 0100-444

Auch die aktuelle DIN VDE 0100-410:2018-10 berücksichtigt nicht die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) für moderne Gebäude. Die Ansprüche an die Ausstattung von Wohnungen, Büros und Arztpraxen mit sensiblen Betriebsmitteln steigen und erfordern eine sorgfältige Planung im Hinblick auf die EMV. Derzeit entstehen viele Gebäude, in denen sich unter einem Dach und auf einer gemeinsamen Tiefgarage Wohnräume und Arbeitsstätten befinden.

Umfangreiche Erdungsmaßnahmen gemäß der DIN 18014:2014-03 sowie entsprechende Forderungen aus der DIN VDE 0100-410:2018-10, DIN VDE 0100-540:2012-06 sowie der aktuellen VDE-AR-N 4100:2019-04 und die Tatsache, dass die öffentliche Netzversorgung im überwiegend angewandten TN-System immer als TN-C-Systeme vorliegen, führen zu enormen Streuströmen auf dem Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichssystem.

In der aktuellen DIN VDE 0100-444:2010-10 darf dagegen das TN-C-System in neu errichteten Gebäuden, die eine wesentliche Anzahl von informationstechnischen Betriebsmitteln enthalten oder wahrscheinlich enthalten werden, nicht verwendet werden.

Bei Gebäude-Konstellationen wie z.B. Doppel- und Reihenhäusern sowie Anlagen, die auf einer gemeinsamen Fundamentierung bzw. Betonplatte oder Tiefgarage angeordnet sind, widerspricht die derzeitige Installationspraxis diesen Anforderungen, da in solchen Anlagen mehrfach eingeführte PEN-Leiter aus dem öffentlichen TN-C-System an jedem Hausanschlusskasten mit dem Fundamenterder verbunden werden. Die Folge sind Streuströme auf allen elektrischen Leitern sowie Objekte, die mit dem Schutz- und Potentialausgleichssystem verbunden sind. Die EMV ist in diesen Gebäuden in Frage gestellt; ein Konflikt mit dem EMV-Gesetz vorprogrammiert. Besonders betroffen sind hierbei Arztpraxen mit Diagnoseeinrichtungen wie EMG, EEG und EKG, bei denen Immissionen durch magnetische Wechselfelder mit einer magnetischen Flussdichte von 0,1 µT, 0,2 µT und 0,4 µT unterschritten werden müssen. Auf diese Problematik wies der Sachverständigen-Verband BVS in seinem Standpunkt „Fundamenterder-Erdungsanlagen“ bereits 2016 hin.

Autor: Martin Schauer, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

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