Schlagwortarchiv für: Prüfung

Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Neue DGWZ-Seminare zu Wandhydranten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-03 vom 27. August 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Seminarangebot um das Seminar „Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3“. Die neuen eintägigen Seminare richten sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Facility Manager, die die Befähigung zur selbständigen und rechtssicheren Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN EN 671-3 benötigen.

Nach DIN EN 671 und DIN 14462 müssen Wandhydranten und Löschwasserleitungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, damit sie im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar informiert umfassend über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person, Lösch- und Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie notwendige Dokumentationsanforderungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltungen finden zukünftig regelmäßig bundesweit statt und werden auch als Online-Seminare angeboten. Die nächsten Termine sind am 29. September 2020 in Hamburg, am 10. November 2020 in Dresden und am 8. Dezember 2020 als Online-Seminar. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/wandhydranten heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Die DGWZ bietet ein neues Seminar zu Wandhydranten und Löschwasserleitungen an. #wandhydranten www.dgwz.de/wandhydranten

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/wandhydranten

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Neue DGWZ-Seminare für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 3. September 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab September 2019 bundesweit neue Seminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der DIN 14675-2 an. Seit April 2018 fordert diese Norm zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Die Seminare vermitteln die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2 sowie DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4 und zeigen relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie sowie bei der Sprachalarmierung auf.

Sie richten sich an die haustechnischen Abteilungen von Gebäude-Betreibern, Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind, sowie an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik. Mit der Teilnahme an den Seminaren erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der DIN 14675-2 erfüllt.

Interessenten können bei der DGWZ zwischen zwei Seminarformaten auswählen: Einen kompakten Überblick über die aktuellen Normenänderungen bietet das 1-tägige Seminar, das am 5. September 2019 in Berlin sowie am 5. Dezember 2019 in Ludwigshafen stattfindet. Die Teilnahmegebühr beträgt 380 Euro zzgl. MwSt. Die 2-tägige Veranstaltung, ein Tag mit Schwerpunkt BMA, ein weiterer Tag mit Schwerpunkt SAA, behandelt die Themen ausführlicher und lässt Raum für fachliche Diskussionen. Die Veranstaltung findet vom 9.-10. Oktober 2019 in Köln sowie vom 6.-7. November 2019 in München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. MwSt. Die Seminarreihe wird 2020 fortgesetzt. Weitere Informationen zu den Seminaren können unter www.dgwz.de/bma-saa heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DGWZ-Seminare BMA und SAA nach DIN 14675. #bma #saa #din14675 www.dgwz.de/bma-saa

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  • Pressemitteilung Nr. 2019-06 (PDF, TXT)
  • Bild: BMA-SAA-Wartung-Instandhaltung-DIN-14675.jpg
    Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675
    Bildquelle: auremar – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA müssen ihre Kenntnisse nach DIN 14675 spätestens alle vier Jahre auffrischen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/bma-saa

DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-09 vom 7. August 2018

Am 1. August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm erscheint nunmehr in zwei Teilen und berücksichtigt damit die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763. Feststellanlagen (FSA) sorgen im Brandfall für ein zuverlässiges Schließen von Türen und Toren zwischen Brandabschnitten und sind damit ein elementarer Bestandteil des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anwendung der DIN 14677 ist für Betreiber und Instandhaltung obligatorisch, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 2012 in neuen oder geänderten Zulassungsbescheiden für Feststellanlagen auf die Norm verweist.

Die neugefasste DIN 14677-1: 2018-08 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ beschreibt die Instandhaltungsmaßnahmen an Feststellanlagen. Dazu gehören unter anderem eine Funktionsprüfung spätestens alle drei Monate, die jährliche Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen und der regelmäßige Austausch der Rauchmelder. Der Anwendungsbereich der DIN 14677-1 wurde auf Feuerschutzabschlüsse bahngebundener Förderanlagen erweitert. Eine FSA vom neuen Typ 3 besitzt eine eigenständige Auslöseeinrichtung, während eine FSA Typ 4 Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist. Für beide neuen FSA-Typen werden Maßnahmen zur Steuerung der Fördertechnik im Brandfall beschrieben. Die DIN 14677-1 gilt nur für die Instandhaltung von Feststellanlagen, nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse selbst.

Die DIN 14677-2: 2018-08 legt jetzt die Anforderungen an Fachkräfte für die Instandhaltung von Feststellanlagen fest, und nicht mehr wie früher die Anforderungen an die Fachfirma. Unternehmen können sich zukünftig nach der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 in Verbindung mit der DIN 14677-2 als Fachfirma qualifizieren. Zu den Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677-2 gehört unter anderem eine Mindestqualifikation nach Niveau 3 des deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR). In der Neufassung gestrichen wurden die früher geforderten Kenntnisse der Fachkraft der Richtlinien des DIBt und Kenntnisse der Allgemeinen Anforderungen von Rauchschutzabschlüssen.

Die Normen können bei der DGWZ unter www.dgwz.de/din-14677 bezogen werden. Das DGWZ-Seminar zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 wurde entsprechend den Normenänderungen überarbeitet.

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Schlagworte

Feststellanlagen, FSA, DIN 14677, DIN EN 16763, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, bahngebundene Förderanlagen, Fachkraft, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

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Neue DIN 14677-1 und -2 für Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA) erschienen. www.dgwz.de/din-14677

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www.dgwz.de/neue-norm-din-14677-instandhaltung-von-feststellanlagen
– Pressemitteilung Nr. 2018-09 (PDF, TXT)
Bild: Feststellanlagen-neue-DIN-14677-Instandhaltung.jpg

Feststellanlage nach DIN 14677

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Im August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-14677

Neues Seminar zu Brandschutztüren und Feststellanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-04 vom 24. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Seminarangebot um das zweitägige Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dormakaba, Geze und Hekatron.

Der erste Seminartag vermittelt die Rechts- und Prüfgrundlagen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Dokumentationspflichten für Brandschutztüren und -tore, Feuerschutz- und Rauchschutztüren und Abschlüsse. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“.

Am zweiten Veranstaltungstag werden die Anforderungen und Prüfgrundlagen auf der Basis der DIBt-Richtlinien, der DIN 14677 sowie der DIN EN 14637 zur Funktionsprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen vermittelt und die Anforderungen der DIN 16763 bezüglich Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen berücksichtigt. Dieser Seminartag schließt mit einer schriftlichen Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ab.

Das Seminar wird ab Juli 2018 bundesweit angeboten. Es richtet sich an Gebäudebetreiber, Behörden, Errichter, Technische Leiter, Facility Manager, Service-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, verantwortliche Personen für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte sowie befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfungen und Zertifikaten. Weitere Informationen über das Seminar können unter www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen heruntergeladen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Schlagworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Befähigte Person, Fachkraft, Prüfung, Wartung, Instandhaltung

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DGWZ-Seminar zu Brandschutztüren und #Feststellanlagen nach DIN 14677. www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

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www.dgwz.de/presse-pm-2018-04-neues-seminar-brandschutztueren-feststellanlagen

  • Pressemitteilung Nr. 2018-04 (PDF, TXT)
  • Bild: Feststellanlagen-DIN-14677-Instandhaltung.jpg
    Feststellanlage nach DIN 14677
    Bildquelle: Hekatron
    Bildunterschrift:
    Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und instand gehalten werden.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

Neues Seminar: Brandschutztüren und Feststellanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab Juli 2018 bundesweit das Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“ an. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dorma, Geze und Hekatron.

In dem Seminar werden Service-Fachkräften sowie verantwortlichen Personen die Rechtsgrundlagen, Komponenten, Funktionsprüfung, Fehlerermittlung sowie Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Dokumentationspflichten vermittelt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer die Nachweise „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen und Fachkräfte geprüft und instand gehalten werden. Seit April 2017 gilt zusätzlich die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

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Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Normen und Vorschriften für Feststellanlagen

Übersicht | DIN 14677-1 | DIN 14677-2 | DIN EN 14637 | DIBt-Richtlinien | TRBS 1203Normen bestellenWeitere Informationen

Übersicht

Feststellanlagen (FSA), auch Türfeststellanlagen (TFA) genannt, dienen dem Offenhalten von Brandabschlüssen wie Brandschutztüren, Rolltoren, Rauchschutztüren und Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Im Falle eines Brandes schließt die Feststellanlage sicher den Feuerschutzabschluss.

Übersicht Normen und Vorschriften für Feststellanlagen (PDF)

DIN 14677-1

DIN 14677-1 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen

  • Legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüsse sowie Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-1:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-2 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-1

DIN 14677-2

DIN 14677-2 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • Legt Anforderungen für den Nachweis der Kompetenz von Personen, welche die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz- und/oder Rauchschutzabschlüssen sowie Feuerschutzabschlüsse fest
  • Die aktuell gültige Norm DIN 14677-2:2018-08 ist im August 2018 in Kraft getreten und ersetzt zusammen mit der DIN 14677-1 die DIN 14677:2001-03
  • Weitere Informationen zur DIN 14677-2

DIN EN 14637

DIN EN 14637 Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung

  • Legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt werden können, wenn diese Komponenten miteinander verbunden werden, um eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage zu bilden
  • Legt auch Anforderungen an die Integrität einer derartigen Feststellanlage fest, wenn diese an eine Brandmeldeanlage oder andere Systeme angeschlossen ist, einschließlich des Signalaustauschs und der technischen Daten für die Schnittstellen
  • Die aktuell gültige Norm DIN EN 14637:2008-01 ist im Januar 2008 in Kraft getreten und ersetzt die DIN V 18269:2006-07 vom Juli 2006
  • Weitere Informationen zur DIN EN 14637

DIBt-Richtlinien

TRBS 1203

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Normen bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Normen, Vorschriften, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, Fluchttüren, Fluchtwege, Fachkraft, DIN 14677-1, DIN 14677-2, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren, damit Sie die Anlagen selbstständig regelmäßig prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 06.-07. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26.-27. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 21.-22. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14.-15. Mai 2024 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 18.-19. Juni 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Station Lounge | Am Hauptbahnhof 10 | 60329 Frankfurt am Main
  • 09.-10. Juli 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 03.-04. September 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 08.-09. Oktober 2024 – Essen – freie Plätze
    Hotel Bredeney | Theodor-Althoff-Straße 5 | 45133 Essen
  • 12.-13. November 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Galerie Hotel Leipziger Hof | Hedwigstraße 1-3 | 04315 Leipzig
  • 17.-18. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Achat Hotel Schwetzingen Heidelberg | Schälzigweg 1-3 | 68723 Schwetzingen bei Heidelberg

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen gemäß ASR A1.7 und DIN EN 16005 mindestens einmal jährlich, auf deren sichere Funktionsfähigkeit durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren aus. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen. Mit der regelmäßigen Prüfung erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Haustechniker, Hausmeister,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beauftragte Personen,
  • technisches Personal von Hersteller-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von  öffentlichen Einrichtungen.

Voraussetzungen

Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Absatz 6 BetrSichV eine Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Anforderungen
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7, ASR A 1.6
  • Normen: DIN EN 12604, DIN EN 12453, DIN EN 12635, DIN EN 13241, DIN EN 16005 u. a.
  • DGUV-Information 208-022, 208-023 u. a.
  • Bauarten von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
  • Mechanische Aspekte und Elektrotechnische Grundlagen
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Durchführung von Prüfung und Dokumentation (DGUV Grundsatz 308-006)
  • Betriebskräftemessung
  • Gefahrenanalyse und Begutachtung
  • Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
  • Beispiele von Mängeln und Unfällen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

  • Michael Altmann ist Dipl.-Ing. für Maschinenbau, Schweißfachingenieur und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
  • Thomas Sommer ist Feinmechaniker Meister und Inhaber der Firma Projektmanagement Thomas Sommer.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Online-Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Seminar Kraftbetätigte Fenster Türen Tore – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar hat mir viele Erkenntnisse gebracht, welche mir vorher nicht bekannt oder bewusst waren.“
    Christian Krause, Krause Werk GmbH & Co. KG, Alsfeld
  • „Die Veranstatung war sehr lehrreich. Ich weiß jetzt, auf was ich bei Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore zu beachten habe und wie die Vorschriften lauten. Herr Altmann hat alles sehr verständlich erklärt.“
    Dimitrios Hantzaras, The Westin Grand Hotel Frankfurt
  • „Eine kompetente neue Thematik wurde verständlich und ausgiebig vermittelt.“
    Christian Schmunk, Vamed VSB-Betriebstechnik Mitte-Ost GmbH, Berlin
  • „Das Seminar war sehr informativ. Ich konnte vergangenes Wissen festigen und auch neues Wissen erlangen. Die Fargen, die gestellt wurde, konnte der Referent gut beantworten.“
    Stefan Flath, Langer Metallbau GmbH, Griesheim
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ. Mein WIssen über das Thema hat sich durch den Lehrgang erweitert. Der Referent war sehr gut.“
    Manfred Kraus, Technsiche Universität Dortmund
  • „Die Veranstaltung war für mich sehr informativ und umfangreich. Das lockere Umfeld während der Veranstaltung hat mir besonders gut gefallen.“
    André Wach, IMS Messsysteme GmbH, Heiligenhaus

Weitere Informationen

Stichworte
Kraftbetätigte, Fenster, Türen, Tore, ASR A 1.7, DIN EN 16005, Automatische Türsysteme, Maschinenrichtlinie, Prüfung, Befähigte Person, Betriebskräftemessung, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Fachkraft, Sachkunde, 2023, 2024

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DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

DIN 18232-2 Natürliche Rauchabzugsanlagen

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 18232 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA)); Bemessung, Anforderungen und Einbau“ gilt für die Bemessung und den Einbau von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) für Räume mit vertikaler Rauchableitung über das Dach durch thermischen Auftrieb nach DIN 18232-1 für eingeschossige Gebäude und das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude.
Die Norm enthält informative Hinweise für die Bemessung und den Einbau von NRA für Räume mit Rauchableitung über Außenwände. Sie beinhaltet Tabellen und Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von raucharmen Schichten, um damit u. a. den Anforderungen unterschiedlicher Schutzziele gerecht zu werden. Des Weiteren sind Hinweise und Festlegungen enthalten, die bei der Anwendung dieser Bemessungsregeln und beim Einbau von NRA zu beachten sind. Die Bemessung der NRA nach dieser Norm setzt voraus, dass die Rauchabschnittsflächen entweder kleiner gleich 1 600 m2 groß sind oder durch Rauchschürzen in maximal 1 600 m2 große Rauchabschnittsflächen AR unterteilt werden (Ausnahme entsprechend Erleichterung A, siehe Abschnitt 6.2 a)).

Die aktuell gültige Norm DIN 18232-2:2007-11 ist im November 2007 in Kraft getretten und ersetzt die DIN 18232-2:2003-06. Für die Norm ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA „Rauch- und Wärmefreihaltung“ im NABau verantwortlich.

DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau

Inhalt

Vorwort
Änderungen
Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Symbole und Abkürzungen

5 Bemessungsgrundlagen
5.1 Allgemeines
5.2 Höhe des Raumes
5.3 Angestrebte Höhe der raucharmen Schicht, Höhe der Rauchschürze
5.4 Rauchabschnittsfläche
5.5 Zuluftflächen
5.6 Brandentwicklungsdauer
5.7 Rechnerische Brandfläche, Bemessungsgruppen
5.8 Aerodynamische Wirksamkeit der NRA

6 Bemessung
6.1 Allgemeines
6.2 Rauchabzugsflächen in Dächern
6.3 Rauchabzugsflächen in Wänden

7 Einbau
7.1 Allgemeines
7.2 Regeln für den Einbau

8 Zusammenwirken mit Löschanlagen

9 Kennzeichnung

10 Prüfung, Wartung und Instandsetzung
10.1 Prüfung
10.2 Wartung
10.3 Instandsetzung

Anhang A Erläuterungen (informativ)

Anhang B Rauchabzugsflächen in Außenwänden – Erläuterungen (informativ)

Literaturhinweise

Norm bestellen

Normenbestellung Rauch- und WärmeabzugsanlagenNormen zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Rauchabzugsgeräte, Wärmeabzugsgeräte, RWA, NRA, NRWG, Treppenhausentrauchung, Rauchabzug, Treppenraum, Prüfung, Wartung, Instandhaltung, DIN 18232-2

DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen

DIN EN 15650

DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 15650 „Lüftung von Gebäuden – Brandschutzklappen“ legt Anforderungen fest und verweist auf die Prüfverfahren für Brandschutzklappen, die zum Einbau in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden vorgesehen sind. Es werden Einzelheiten zur Bewertung der Konformität und zur Kennzeichnung von Brandschutzklappen angegeben. Die Norm gilt zusammen mit den für die Prüfungen der Feuerwiderstandsfähigkeit erforderlichen Normen EN 1366-2 und EN 1363-1 sowie hinsichtlich der Klassifizierung in Verbindung mit EN 13501-3. Brandschutzklappen, die die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen, sind sowohl mit als auch ohne angeschlossene Lüftungsleitungen anwendbar. Alle Brandschutzklappen schließen im Brandfall aufgrund von erhöhten Temperaturen automatisch. Diese Europäische Norm gilt nicht für Brandschutzklappen in Atmosphären, die planmäßig oder außerplanmäßig aufgrund chemischer Reaktionen eine schädigende und/oder Korrosion verursachende Wirkung auf diese ausüben.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15650:2010-09 ist im September 2010 in Kraft getreten. Sie wurde im Technischen Komitee CEN/TC 156 „Lüftung von Gebäuden“ (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) unter deutscher Mitwirkung erarbeitet. Im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-06 AA „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Lüftungsleitungen“ des Normenausschusses Bauwesen (NABau) zuständig.
DIN EN 15650 Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen

Inhalt

Nationales Vorwort

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen an Brandschutzklappen
4.1 Allgemeines
4.2 Ausführung und Bauteile: Eigenschaften
4.3 Leistungskriterien zum Feuerwiderstand

5 Prüfverfahren
5.1 Leckageprüfungen bei Umgebungstemperatur
5.2 Feuerwiderstandsprüfung
Belastbarkeit
5.3 Salznebelprüfung
5.4 Dauerfunktionsprüfungen
5.5 Aerodynamisches Verhalten von Brandschutzklappen

6 Konformitätsbewertung
6.1 Allgemeines
6.2 Erstprüfung
6.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
6.4 Brandschutzklappen für einmalige Anwendung, Brandschutzklappen der Vorserie (z.B. Prototypen) und Brandschutzklappen, die in sehr kleinen Mengen hergestellt werden

7 Kennzeichnung und Dokumentation

8 Angaben zum Produkt, zum Einbau und zur Instandhaltung (Dokumentation)
8.1 Produktspezifikation
8.2 Angaben zum Einbau
8.3 Angaben zur Instandhaltung

Anhang A Beschreibungen üblicher Brandschutzklappen (informativ)

Anhang B Salznebelprüfung

Anhang C Zyklische Prüfungen (normativ)

Anhang D Beispiel für ein Inspektions- und Instandhaltungsverfahren (informativ)

Anhang E Werkseigene Produktionskontrolle – Prüfplan (normativ)

Anhang ZA Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie)(informativ)

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650,  Feuerwiderstand, Instandhaltung

Seminar Ladestation für Elektroautos

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen, Prüfung, Management

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | VoraussetzungenInhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus.

Seminareinladung

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert drei Tage. Die Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Prüfung
3. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management
 
bzw. das Online-Seminar dauert zwei Tage. Die Tage können auch einzeln gebucht werden.
1. Tag: 09:00-16:00 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen
2. Tag: 09:00-16:30 Uhr – Ladestationen für Elektroautos – Management

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 06.-07. Mai 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 24.-25. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-25. April 2024 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25.-27. Juni 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 10.-12. September 2024 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund
  • 26.-28. November 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg

Teilnahmegebühr

1 Tag 540 Euro, 2 Tage 810 Euro, 3 Tage 1.145 Euro zzgl. 19 % MwSt., inkl. Seminar, Verpflegung, Unterlagen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

Nutzen

Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Grundlagen, Management und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Sie lernen die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung die Sachkundenachweise „Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen“, „Ladestationen für Elektroautos – Prüfung“ und „Ladestationen für Elektroautos – Management“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Als Online-Seminar:

Als Präsenz-Seminar:

Das Seminar Ladestationen für Elektroautos wird vom Wirtschaftsministerium und der Deutschen Energie-Agentur (dena) für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste anerkannt:

Als Online-Seminar:

  • 16 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 16 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Als Präsenz-Seminar:

  • 24 Fortbildungspunkte – Wohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Nichtwohngebäude
  • 24 Fortbildungspunkte – Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 1 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Hersteller, Planer, Errichter, Betreiber und Dienstleister von Ladestationen,
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen,
  • Elektrofachkräfte,
  • Befähigte Personen nach TRBS 1203

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen nötig.

Die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen. Nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 13 muss zudem die Eintragung des Installationsunternehmens in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers erfolgen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Tätigkeiten ausführen.

Inhalte

Die 3 Tage bauen aufeinander auf und können auch einzeln gebucht werden. Das Wissen der vorherigen Tage wird jeweils vorausgesetzt.

1. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Grundlagen

  • Aufbau von Ladestationen, Anforderungen an Ladestationen
  • Ladearten, Ladekabeltypen, Ladesteckersysteme, Schutzeinrichtungen
  • Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung, Ladekabel und Fahrzeug
  • Normen und Vorschriften: VDE 0122, DIN EN ISO 15118, Ladesäulenverordnung (LSV)
  • Schriftliche Prüfung

2. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Prüfung

  • Normen und Vorschriften: DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702
  • Sicherheitsvorschriften: DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10, TRBS, ArbSchG, BetrSichV
  • Messgeräte, Prüfmethoden, Prüfprotokollierung, Software
  • Praktische Mess-Übungen
  • Schriftliche Prüfung

3. Tag: Ladestationen für Elektroautos – Management

  • Rechtsgrundlagen: DIN VDE 0100-722, Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), VDI 2166 Blatt 2
  • Anforderungen bei Errichtung, Netzsysteme, Schutzeinrichtungen
  • Statisches, dynamisches und intelligentes Lastmanagement
  • Abrechnung und Verwaltung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Sebastian Onnenberg ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)

Online-Seminar Ladestationen für Elektroautos – Programm und Anmeldung (PDF)
Online-Seminar ohne Praxisteil „Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln“

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung hat meine Erwartungen erfüllt. Der Referent hat alle speziellen Fragen der Teilnehmer beantwortet.“
    Jörg Schulze, Schäffler Technologies AG & Co. KG, Luckenwalde

Weitere Informationen

Stichworte
Ladestationen, Ladeinfrastruktur, Ladekabel, Ladepunkt, VDE 0122, DIN VDE 0100-722, VDI 2166 Blatt 2, Ladesäulenverordnung (LSV), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV),  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), DIN EN ISO 15118, Errichtung, Installation, Instandhaltung, Prüfung, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, Messgeräte, Protokollierung, Software, Seminar, Online-Seminar, Event, Veranstaltung, 2023, 2024

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DIN EN 50678; VDE 0701 Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach Reparatur

DIN EN 50678; VDE 0701
Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach Reparatur

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN EN 50678; VDE 0701:2021-02 „Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach Reparatur“ zielt darauf ab, ein allgemeines Prüfverfahren festzulegen, damit die Wirksamkeit der grundlegenden Schutzmaßnahmen für elektrische Geräte nach einer Reparatur nachgewiesen und die Sicherheit von Personen, die reparierte Geräte verwenden gewährleistet werden kann. Dieses Verfahren gilt für Betriebsmittel oder Geräte, die über einen Stecker vom TYP A steckbar verfügen oder die fest an Endstromkreise mit einer Bemessungsspannung von mehr als 25 V AC und 60 V DC bis 1000 V AC und 1500 V DC und Strömen bis zu 63 A angeschlossen sind.

Die Norm gilt nicht für:

  • Typprüfungen
  • Routineprüfungen
  • Abnahmeprüfungen für Produktsicherheitsanforderungen und Produktfunktionsanforderungen

Die aktuell gültige Norm DIN EN 50678; VDE 0701:2021-02 „Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen“ ist im Februar 2021 in Kraft getreten und stellt den ersten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde. Der zweite Teil DIN 50699; VDE 0702 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und beschreibt, wie die Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte zu erfolgen hat.

DIN EN 50678; VDE 0701 "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur"

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50678, VDE 0701, Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Seminar Trinkwasser Probenahme

Seminar Trinkwasser Probenahme

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | FortbildungspunkteZielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar Trinkwasser Probenahme vermittelt die Kenntnisse zur Probenahme nach den aktuellen Richtlinien und Normen.

Seminareinladung

Online-Seminar Trinkwasser Probenahme – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar Trinkwasser Probenahme dauert einen Tag.
09:00-16:00 Uhr – Trinkwasser Probenahme – Sachkunde für die Entnahme von Wasserproben

  • 10. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

430,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Sachkundenachweis „Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Beschreibung

Um Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erfüllen, müssen Betreiber die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen kennen. Je nach Nutzungsart des Gebäudes fallen regelmäßig umfangreiche Überprüfungen an. Das Seminar befähigt Sie zur Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Überprüfung und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen. Zudem erhalten Sie die nötigen Kenntnisse, um Trinkwasserproben zu entnehmen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Kenntnisse zur Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien. Damit können Sie Trinkwasserprobenahmen gemäß Trinkwasserverordnung sach- und fachgerecht durchführen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis „Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“.

Hinweis: Die Tätigkeit als Probenehmer Trinkwasser setzt ein Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor voraus.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sachkundenachweis Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Fortbildungspunkten im Gesundheitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
  • Arbeitssicherheits-, Hygiene- und Umweltbeauftragte,
  • Mitarbeiter, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen sowie erforderliche Prüfungen durchführen sollen,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Allerdings setzt eine Tätigkeit als Probenehmer Trinkwasser ein Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor voraus.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Normen
  • Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung, DIN 2000, DIN 2001, DIN 1988, DIN ISO 5667-5
  • Verantwortung und Pflichten des Betreibers
  • Gesundheitliche Aspekte
  • Mikrobiologische Grundlagen
  • Qualitätssicherung bei der Probenahme
  • Auswahl der Messverfahren
  • Dokumentation der Probenahme
  • Probenahme
  • Häufige Fehlerquellen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Andreas Laborius ist Mikrobiologe, Umweltingenieur und Geschäftsführer der Ladotec GmbH.
  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz-beauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.
  • Ingo Nordahl ist staatlich geprüfter Lebensmittelkontrolleur im Landkreis Herford.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Trinkwasser Probenahme – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informative Veranstaltung, auch online gut händelbar. Ich fühle mich sehr gut auf das Probennehmen vorbereitet.“
    Tobias Bruns, Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband, Rastede
  • „Gut strukturiert, gut erklärt. Auf Fragen wurde direkt eingegangen. Das auflockern der Inhalte durch eine ansprechende Gestaltung hat mir besonders gefallen.“
    Tobias Schindelbeck, Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband, Rastede
  • „Ich empfand die Veranstaltung als sehr interessant und unterhaltsam. Die Themenbereiche wurden alle gut erklärt und vermittelten mir einen sicheren Umgang mit TW-Proben. Besonders gefallen hatte mir die gute Verpflegung und der sehr gute Referent.“
    Kay Kintzel, Gesundheitsamt Landkreis Mittelsachsen, Mittweida
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ und hilft mir in meinem Job mehr Aufgaben übernehmen zu können. Besonders hat mit der Referent gefallen, der schnell und gut auf Fragen einging.“
    Marck Wild, Andrä + Zumstrull Ing. Büro GmbH, Osnabrück
  • „Für mich war es eine sehr informative Veranstaltung. Ich konnte mein Wissensstand zum Themenbereich Trinkwasser erweitern. Besonders gefallen hatten mir die Präsentationsunterlagen die meiner Meinung nach sehr gut vorbereitet waren.“
    Marcel Brettschneider, Willhöft Heizungsbau GmbH, Lasbek
  • „Durch die Teilnahme an der aufschlussreichen Veranstaltung konnte ich mir viel Wissen aneignen. Besonders gefallen hatte mir der Vortragsstil des Referenten Herr von Söhnen.“
    Klaus Stuchlich, Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH
  • „Ich bewerte das Online-Seminar als gute Zusammenfassung der wichtigsten Themen. Besonders haben mir die Umfragen am Ende jedes Kapitels gefallen. Da konnte man gleich noch einmal reflektieren.“
    Petra Bertelsmann, August Storck KG, Halle (Westfalen)
  • „Das Online-Seminar war für Neulinge in dem Thema sehr interessant und informativ. Besonders hat mir die lockere Atmosphäre gefallen und dass zwischenzeitlich auf die Teilnehmer eingegangen worden ist.“
    Silvia Schmoll, H. Schoppe & Schultz GmbH & Co. KG, Ratzeburg

Weitere Informationen

Stichworte Trinkwasser, Trinkwasseranlagen, Installation, Hygiene, Trinkwasserhygiene, Trinkwasseruntersuchung, Trinkwasseranalyse, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, DIN ISO 5667-5, Betrieb, Prüfung, Überprüfung, Probenahme, Probenehmer, Seminar, Webinar, Online, Online-Seminar, 2023, 2024

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DIN VDE 0100-100 Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100 – Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100
Errichten von Niederspannungsanlagen

Übersicht | Gliederung | Norm kaufen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Normen der Normenreihe DIN VDE 0100 „Niederspannungsanlagen“ sind für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung. Für die Norm ist das Expertengremium der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) Kommission 221 zuständig.

Gliederung

Gruppe 100 Allgemeine Grundsätze

  • 100 Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe

Gruppe 200 Begriffe

Gruppe 400 Schutzmaßnahmen

  • 410 Schutz gegen elektrischen Schlag
  • 420 Schutz gegen thermische Auswirkungen
  • 430 Schutz bei Überstrom
  • 442 Schutz von Niederspannungsanlagen bei vorübergehenden Überspannungen infolge von Erdschlüssen im Hochspannungsnetz und bei Fehlern im Niederspannungsnetz
  • 443 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
  • 444 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
  • 450 Schutz gegen Unterspannung
  • 460 Trennen und Schalten
  • 482 Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren

Gruppe 500 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel

  • 510 Allgemeine Bestimmungen
  • 520 Kabel- und Leitungsanlagen
  • 530 Schalt- und Steuergeräte
  • 534 Trennen, Schalten und Steuern – Abschnitt 534: Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
  • 537 Geräte zum Trennen und Schalten
  • 540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
  • 550 Steckvorrichtungen, Schalter- und Installationsgeräte
  • 551 Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen
  • 557 Abschnitt 557: Hilfsstromkreise
  • 559 Andere elektrische Betriebsmittel – Abschnitt 559: Leuchten und Beleuchtungsanlagen
  • 560 Einrichtungen für Sicherheitszwecke
  • 570 Koordinierung elektrischer Einrichtungen

600 Prüfungen

  • 600 Prüfungen

700 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

  • 701 Räume mit Badewanne oder Dusche
  • 702 Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
  • 703 Räume und Kabinen mit Saunaheizungen
  • 704 Baustellen
  • 705 Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
  • 706 Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • 708 Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
  • 709 Marinas und ähnliche Bereiche
  • 710 Medizinisch genutzte Bereiche
  • 711 Ausstellungen, Shows und Stände
  • 712 Solar-Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssysteme
  • 714 Beleuchtungsanlagen im Freien
  • 715 Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
  • 717 Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten
  • 718 Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
  • 719 Lichtwerbeanlagen mit einer Bemessungs-Ausgangs-Leerlaufspannung bis 1.000 V, die mit Heißkathoden-Leuchtstofflampen, Leuchtröhren (Neonröhren), Induktions-Entladungslampen, Leuchtdioden (LED) und/oder Leuchtdioden-Modulen aus- oder beleuchtet sind
  • 721 Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans
  • 722 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • 723 Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • 724 Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung
  • 729 Bedienungsgänge und Wartungsgänge
  • 730 Elektrischer Landanschluss für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt
  • 731 Elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • 732 Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
  • 736 Niederspannungsstromkreise in Hochspannungsschaltfeldern
  • 737 Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
  • 739 Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen in TN- und TT-Netzen
  • 740 Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse
  • 753 Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme (Fußboden- und Decken-Flächenheizungen)

Norm kaufen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0100
  • Niederspannungsanlagen

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Übersicht zu Ladestationen für Elektroautos

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Eine Ladestation ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen dient. Dabei handelt es sich um eine speziell für Elektrofahrzeuge konzipierte Station, die in ihrer Bauweise meist einer Zapfsäule für konventionelle Kraftstoffe nachempfunden ist. Man unterscheidet zwischen den im Privatbereich eingesetzten Wandladestationen und In-Kabel Kontrollboxen (ICCB), sowie den öffentlichen Ladesäulen, die an Tankstellen, Parkplätzen oder in Parkgaragen installiert sind.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Das Laden von E-Fahrzeugen birgt gewisse Risiken, da vergleichsweise viel Energie benötigt wird. Um die Ladezeit kurz zu halten, wird eine hohe elektrische Leistung abgefragt. Diese Dauerbelastung kann bei den Installationen zu Problemen führen. Die Steckdose oder das Kabel können heiß werden und zu Kurzschlüssen oder Bränden führen. Auf öffentlichen Plätzen, wie auf dem Parkplatz eines Supermarktes kann das verheerende Folgen haben. Bei öffentlichen Stationen ist eine regelmäßige Elektroprüfung nach den DGUV Vorgaben daher Pflicht.

Aufgrund einiger Besonderheiten von Ladestationen, z. B. eigene Normen, besondere Herstellervorgaben, geringe Schleifenimpedanz, höherer Spannungsabfall bei längeren Zuleitungen zum Fahrzeug, spezielle Steckverbindungen, sind für die Prüfungen an den Prüfer und die Messgeräte höhere Anforderungen gegeben.

Die Norm DIN VDE 0100-722 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ Teil 7-722 beschreibt die „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und mit der konkreten Schaffung und Ausgestaltung von Ladeplätzen in Gebäuden befasst sich die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“.

Vorschriften

Für Ladestationen gelten folgende Normen und Technische Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Ladesäulen, Ladestationen, Ladeplätze, Elektroautos, Elektrofahrzeuge, Elektromobilität, E-Mobility, Ladesysteme, Ladeinfrastruktur, Lastmanagement, Lastmessung, Energiespeicher, VDI 2166, VDI 2166 Blatt 2, DIN VDE 0100-722, DGUV Vorschrift 3DA