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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Neues DGWZ-Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-11 vom 05. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Damit können sich Interessenten zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ausbilden lassen. Referenten sind Experten für Arbeitsschutz, Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien sowie Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller mit Praxisbezug und Vortragserfahrung. Vermittelt werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Normen, die Aufgaben, Rechte, Pflichten sowie die Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, ein sicherheitsgerechter Umgang, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Instandhaltung und Reparatur.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand muss gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Für die Sicherheit beim Umgang mit Steiglösungen gelten Normen wie die DIN EN 131 „Leitern“, die DIN EN 14183:2004-03 „Tritte“ sowie die DIN EN 1004-1:2021-02 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“.

Um Unglücke und Verletzungen zukünftig einzudämmen beziehungsweise zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den zweiten Teil der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 aktualisiert. So sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Zudem stürzen laut Statistik „Arbeitsunfallgeschehen 2019“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in knapp 30 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (11.612 Fälle). Ursachen sind oftmals defekte Steigmittel oder der unsachgemäße Gebrauch von Leitern und Tritten.

Das eintägige Seminar findet sowohl bundesweit als auch online statt und richtet sich an Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion, Montage, Wartung und Instandhaltung sowie Ingenieure, Handwerker und Mechaniker.

Die Teilnahmegebühr für die Zertifizierung beträgt 420 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die ersten Veranstaltungen finden am 7. Oktober 2021 in Köln und am 21. Oktober 2021 in Nürnberg statt. Die ersten Online-Seminare werden am 15. Oktober 2021 und am 26. November 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/leitern-tritte-fahrgerueste heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neues DGWZ-Seminar "Leitern, Tritte, Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung"

Bildquelle: Günzburger Steigtechnik GmbH
Bildunterschrift: Die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten erfolgt durch Befähigte Personen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/leitern-tritte-fahrgerueste

Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-10 vom 20. Juli 2021

Seit dem 1. Juni 2021 ist die neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist diese durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der erste Teil DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ ist seit dem 1. Februar 2021 gültig. Der zweite Teil, die DIN EN 50699:2021-06; VDE 702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ ist seit dem 1. Juni 2021 gültig. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene wurden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben. Für die DIN VDE 0701- 0702:2008-06 gilt eine Übergangsfrist bis 21. September 2023.

Bernd Lausch, Diplomingenieur Elektrotechnik und Leiter Operational Technical Support, Apleona GmbH: „Eine Elektrofachkraft muss damit künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0702 für die Wiederholungsprüfungen, unter den Anwendungsbereich der neuen DIN VDE 0701 fallen die Prüfung von Geräten nach Reparatur. Für Leitungen über 1,5 mm² gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Die Ableitstrommessung an isolierten Eingängen ist nun normativ festgelegt. Ergänzt wurde die Verwendung von Messgeräten nach DIN EN 61557-16 (VDE 0413-16).“

Die DIN VDE 0702 beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten. Damit erfüllt sie die europäische Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer. Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte, die über einen Stecker oder die fest an Endstromkreise mit einer Bemessungsspannung von mehr als 25 V AC und 60 V DC bis 1000 V AC und 1500 V DC und Strömen bis zu 63 A angeschlossen sind.

Die neue Norm DIN VDE 0702 ist nicht anwendbar für Geräte und Einrichtungen, die Teil von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0100-600 sind. Außerdem gilt sie nicht für Geräte, deren Installationsprüfungen und regelmäßigen Überprüfungen durch die DIN VDE 0100-600 abgedeckt sind. Hierzu zählen unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Photovoltaik-Wechselrichter und Stromrichter, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Speicherprogrammierbare Steuerungen, Leistungsantriebe, Geräte für EX-Bereiche oder den Bergbau allgemein, Geräte, für die andere Vorschriften für die Instandhaltung oder Überprüfung gelten, fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich.

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Neue Norm DIN EN 50699; VDE 0702 zur Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten erschienen. #Elektrofachkraft www.dgwz.de/neue-din-en-50699-vde-0702-wiederholungspruefung-elektrogeraete

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Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN 50699; VDE 0702 regelt Wiederholungsprüfungen für Elektrogeräte.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ortsveraenderliche-elektrische-betriebsmittel

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-07 vom 23. Juni 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ neu im Veranstaltungsprogramm. Es vermittelt die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren erforderlich ist. Kraftbetätigte Fenster, automatische Türsysteme und Toranlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Um ihre sichere Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und damit Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen nicht zu gefährden, sind diese mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person zu warten und eine Schließkraftmessung durchzuführen.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen hierzu legen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore“ ASR A1.7 und die DIN EN 16005 „Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren“ fest. Mit der regelmäßigen Prüfung erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen.

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beauftragte Personen sowie technisches Personal von Herstell-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie öffentlicher Einrichtungen. Neben umfassenden gesetzlichen Grundlagen lernen die Teilnehmer herstellerneutrale Bauarten inklusive mechanischer und elektrotechnischer Aspekte kennen und können Gefahren analysieren, begutachten und fachgerecht dokumentieren.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 630 Euro netto. Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar angeboten. Die ersten Präsenzseminare finden vom 7. bis 8. September 2021 in Hamburg und vom 21. bis 22. September 2021 in Frankfurt am Main statt. Die ersten Online-Seminare werden vom 16. bis 17. September 2021 und vom 28. bis 29. Oktober 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore heruntergeladen werden.

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Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Bildquelle: Teckentrup GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen regelmäßig geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore-befaehigte-person-zur-pruefung

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Planung, Betrieb und Prüfung von Ladestationen

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Der Betreiber muss Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift oder Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. Für das Lastmanagement, die Abrechnung und die Einbindung der Ladestationen in die bestehende Infrastruktur gelten eine Reihe von Parametern und Vorschriften.

So darf die Planung, Errichtung, Änderung und Prüfung von Ladestationen nur von einer Fachkraft durchgeführt werden. Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 ist eine abgeschlossene Ausbildung beziehungsweise ein abgeschlossenes Studium im elektrotechnischen Bereich erforderlich. Alternativ gilt auch ein Nachweis als „Elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) oder „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Zudem muss die Person mindestens einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der anstehenden Prüfung nachweisen.

Autorin: Ilka Klein, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-03 vom 13. April 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ladestationen für Elektroautos“ an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben. Vermittelt werden die fachlichen Voraussetzungen für die Installation von Ladestationen, die Eigenschaften und Betriebsbedingungen der Stromversorgungseinrichtung sowie die Anforderungen bei der Prüfung von Ladestationen. Am ersten Tag werden die „Grundlagen“, am zweiten Tag die „Prüfung“ und am dritten Tag das „Management“ vermittelt.

Das dreitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Hersteller und Dienstleister von Ladestationen, Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP), Elektrofachkräfte (EFK) sowie Befähigte Personen.

Die technischen Mindestanforderungen für Ladestationen von Elektroautos sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. Hierbei muss der Betreiber Maßnahmen ergreifen, um den sicheren Betrieb durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) oder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu gewährleisten. Die Erstprüfung und die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die Sicherheit beim Umgang mit Ladestationen gelten eine Reihe von Vorschriften wie die DIN VDE 0100-722:2012-10 „Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“ und die DIN EN 61851-1 (VDE 0122-1):2012-01 „Allgemeine Anforderungen an konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge“.

Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 960 Euro netto. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Veranstaltungen finden vom 7. bis 9. September 2021 in Dortmund und vom 7. bis 9. Dezember 2021 in Frankfurt am Main statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/ladestationen heruntergeladen werden.

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Neues DGWZ-Seminar für die Sicherheit von Ladestationen für Elektroautos

Bildquelle: Gossen Metrawatt GmbH
Bildunterschrift: Für die Ladestationen von Elektroautos spielt die elektrische Sicherheit eine große Rolle.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/ladestationen

Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-02 vom 17. März 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)“ an. Das zweitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Beauftragte Personen, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager sowie Brandschutzfirmen und Feuerwehren.

Brandschutzanlagen unterliegen kontinuierlichen Kontrollen, damit diese im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gebäudebetreiber müssen nach VdS CEA 4001 sicherstellen, dass die Überprüfung der Anlagen durch eine Befähigte Person, dem sogenannten Sprinklerwart, regelmäßig stattfindet. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§2 BetrSichV) und der anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Es vermittelt umfassendes fachliches und rechtliches Knowhow. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen die Teilnehmer Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen selbstständig prüfen, instand halten und warten und wissen, wie diese rechtssicher zu dokumentieren sind.

Die DGWZ bietet das zweitägige Seminar als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro netto. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können diese kurzfristig umgebucht oder kostenlos storniert werden. Jeweils am Vortag kann zudem das Seminar „Wandhydranten“ gebucht werden. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/sprinkleranlagen heruntergeladen werden.

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Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart. #brandschutz #sprinklerwart www.dgwz.de/neues-seminar-qualifiziert-zum-sprinklerwart

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Bildquelle: Matthias Buehner – stock.adobe
Bildunterschrift: Der Betreiber eines Gebäudes muss sicherstellen, dass ausschließlich Befähigte Personen Sprinkleranlagen regelmäßig prüfen, warten und instand halten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sprinkleranlagen

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-01 vom 4. März 2021

Seit dem 1. Februar 2021 ist die neue Norm DIN EN 50678:2021-02; VDE 0701:2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“ gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Entstanden ist die neue Norm durch eine Trennung der bisher gültigen Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 in zwei Teile. Der zweite Teil DIN EN 50699; VDE 0702 ist bisher noch in der Entwurfsfassung. Aufgrund unterschiedlicher Anwendungsgebiete auf nationaler Ebene werden beide Normenteile nun an die europäischen Richtlinien angepasst. Die Zusammenführung der alten Normen DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 in 2008 wird nun wieder aufgehoben.

Eine Elektrofachkraft muss damit zukünftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen. So gilt die neue DIN VDE 0701 für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. Unter den Anwendungsbereich der DIN VDE 0702 fallen die Wiederholungsprüfungen. Da die neue DIN VDE 0702 noch nicht gültig ist, gilt eine Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0701-0702 bis Dezember 2022.

Die Anforderungen der neuen Norm zielen darauf ab, dass die grundlegenden Schutzmaßnahmen auch nach der Reparatur eines Geräts funktionieren. Damit wird die Sicherheit der Personen gewährleistet, die reparierte Geräte benutzen. „Die neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 gilt zukünftig nicht mehr für Wiederholungsprüfungen und für die Prüfung von Geräten der Informationstechnik. Auch bei Geräten für den Hausgebrauch sind einige Prüfungen entfallen. Für Leitungen mit einem Querschnitt über 1,5 Quadratmillimeter gibt es eine neue Grenzwertberechnung. Zudem ist die Messung des Ableitstroms an isolierten Eingängen festgelegt. Ergänzt wurde der Einsatz von Messgeräten nach VDE 0413-16/IEC 61557-16“, so Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer der PRO-EL GmbH. Die neue VDE 0701 ist nicht anwendbar für Geräte und Betriebsmittel, die Bestandteil der festen elektrischen Installationen sind. Auch die IT-Technik wie beispielsweise Audio-, Video-, Informations- und Kommunikationsausrüstung und Netzteile, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) sowie Ladestationen für die Elektromobilität sind hier nicht betroffen.

„Unternehmen müssen ihre Organisation, den Ablauf und die Durchführung von Prüfungen überdenken und notwendige Maßnahmen ergreifen. Das betrifft zum Beispiel den Einsatz von Elektrofachkräften sowie elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP), die Notwendigkeit von Schulungen und Weiterbildungen und den Einsatz beziehungsweise die Beschaffung von Prüftechnik. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen“, kommentiert Onnenberg.

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Neue Norm DIN EN 50678; VDE 0701 zur Prüfung von Elektrogeräten erschienen
Bildquelle: E+Service+Check GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN 50678; VDE 0701 regelt Prüfverfahren für Elektrogeräte nach der Reparatur.

Weiterführende Informationen

Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Neue DGWZ-Seminare zu Wandhydranten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-03 vom 27. August 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erweitert ihr Seminarangebot um das Seminar „Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3“. Die neuen eintägigen Seminare richten sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Facility Manager, die die Befähigung zur selbständigen und rechtssicheren Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN EN 671-3 benötigen.

Nach DIN EN 671 und DIN 14462 müssen Wandhydranten und Löschwasserleitungen regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, damit sie im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar informiert umfassend über zugrundeliegende Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person, Lösch- und Trinkwasserhygiene, Aufbau und Technik verschiedener Anlagen, benötigte Werkzeuge und Prüfmittel sowie notwendige Dokumentationsanforderungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltungen finden zukünftig regelmäßig bundesweit statt und werden auch als Online-Seminare angeboten. Die nächsten Termine sind am 29. September 2020 in Hamburg, am 10. November 2020 in Dresden und am 8. Dezember 2020 als Online-Seminar. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/wandhydranten heruntergeladen werden.

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Die DGWZ bietet ein neues Seminar zu Wandhydranten und Löschwasserleitungen an. #wandhydranten www.dgwz.de/wandhydranten

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/wandhydranten

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Neue DGWZ-Seminare für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 3. September 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab September 2019 bundesweit neue Seminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der DIN 14675-2 an. Seit April 2018 fordert diese Norm zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Die Seminare vermitteln die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2 sowie DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4 und zeigen relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie sowie bei der Sprachalarmierung auf.

Sie richten sich an die haustechnischen Abteilungen von Gebäude-Betreibern, Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind, sowie an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik. Mit der Teilnahme an den Seminaren erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der DIN 14675-2 erfüllt.

Interessenten können bei der DGWZ zwischen zwei Seminarformaten auswählen: Einen kompakten Überblick über die aktuellen Normenänderungen bietet das 1-tägige Seminar, das am 5. September 2019 in Berlin sowie am 5. Dezember 2019 in Ludwigshafen stattfindet. Die Teilnahmegebühr beträgt 380 Euro zzgl. MwSt. Die 2-tägige Veranstaltung, ein Tag mit Schwerpunkt BMA, ein weiterer Tag mit Schwerpunkt SAA, behandelt die Themen ausführlicher und lässt Raum für fachliche Diskussionen. Die Veranstaltung findet vom 9.-10. Oktober 2019 in Köln sowie vom 6.-7. November 2019 in München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. MwSt. Die Seminarreihe wird 2020 fortgesetzt. Weitere Informationen zu den Seminaren können unter www.dgwz.de/bma-saa heruntergeladen werden.

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Neue DGWZ-Seminare BMA und SAA nach DIN 14675. #bma #saa #din14675 www.dgwz.de/bma-saa

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www.dgwz.de/neue-seminare-bma-saa-din14675

  • Pressemitteilung Nr. 2019-06 (PDF, TXT)
  • Bild: BMA-SAA-Wartung-Instandhaltung-DIN-14675.jpg
    Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675
    Bildquelle: auremar – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA müssen ihre Kenntnisse nach DIN 14675 spätestens alle vier Jahre auffrischen.

Weiterführende Informationen

DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-09 vom 7. August 2018

Am 1. August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm erscheint nunmehr in zwei Teilen und berücksichtigt damit die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763. Feststellanlagen (FSA) sorgen im Brandfall für ein zuverlässiges Schließen von Türen und Toren zwischen Brandabschnitten und sind damit ein elementarer Bestandteil des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anwendung der DIN 14677 ist für Betreiber und Instandhaltung obligatorisch, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 2012 in neuen oder geänderten Zulassungsbescheiden für Feststellanlagen auf die Norm verweist.

Die neugefasste DIN 14677-1: 2018-08 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ beschreibt die Instandhaltungsmaßnahmen an Feststellanlagen. Dazu gehören unter anderem eine Funktionsprüfung spätestens alle drei Monate, die jährliche Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen und der regelmäßige Austausch der Rauchmelder. Der Anwendungsbereich der DIN 14677-1 wurde auf Feuerschutzabschlüsse bahngebundener Förderanlagen erweitert. Eine FSA vom neuen Typ 3 besitzt eine eigenständige Auslöseeinrichtung, während eine FSA Typ 4 Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist. Für beide neuen FSA-Typen werden Maßnahmen zur Steuerung der Fördertechnik im Brandfall beschrieben. Die DIN 14677-1 gilt nur für die Instandhaltung von Feststellanlagen, nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse selbst.

Die DIN 14677-2: 2018-08 legt jetzt die Anforderungen an Fachkräfte für die Instandhaltung von Feststellanlagen fest, und nicht mehr wie früher die Anforderungen an die Fachfirma. Unternehmen können sich zukünftig nach der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 in Verbindung mit der DIN 14677-2 als Fachfirma qualifizieren. Zu den Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677-2 gehört unter anderem eine Mindestqualifikation nach Niveau 3 des deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR). In der Neufassung gestrichen wurden die früher geforderten Kenntnisse der Fachkraft der Richtlinien des DIBt und Kenntnisse der Allgemeinen Anforderungen von Rauchschutzabschlüssen.

Die Normen können bei der DGWZ unter www.dgwz.de/din-14677 bezogen werden. Das DGWZ-Seminar zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 wurde entsprechend den Normenänderungen überarbeitet.

2.691 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Feststellanlagen, FSA, DIN 14677, DIN EN 16763, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, bahngebundene Förderanlagen, Fachkraft, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

Tweet-Vorschlag

Neue DIN 14677-1 und -2 für Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA) erschienen. www.dgwz.de/din-14677

Download

www.dgwz.de/neue-norm-din-14677-instandhaltung-von-feststellanlagen
– Pressemitteilung Nr. 2018-09 (PDF, TXT)
Bild: Feststellanlagen-neue-DIN-14677-Instandhaltung.jpg

Feststellanlage nach DIN 14677

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Im August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-14677

Schlagwortarchiv für: Prüfung

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, damit die Teilnehmer diese selbstständig durchführen und dokumentieren können.

Seminareinladung

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert 3 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 19.-21. Januar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22.-24. April 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-13. November 2025 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 10.-12. März 2026 – Hannover – freie Plätze
    Cityhotel Hannover | Limburgstraße 3 | 30159 Hannover

Teilnahmegebühr

920,- € zzgl. MwSt.
3-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können sie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und rechtssicher dokumentieren.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Fachkundiger für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortliche Personen
  • Führungskräfte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Sicherheitsingenieure,
  • Behördenvertreter.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind von Vorteil.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, GefStoffV, u.a.
  • Aufbau, Form und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Instrumente und Methoden
  • Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Typische Belastungsfaktoren im Betrieb: Arbeitsplatzgestaltung, chemische und biologische Gefahrstoffe, Lärm, Vibration, Strahlung, Arbeitsmittel, Maschinen, Fertigungsverfahren, Unterweisungen, psychische Belastungen
  • Methodisches Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Risikobewertung
  • Ziele, Schutzmaßnahmen und Umsetzungskonzepte
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Typische Beispiele und praktische Übungen
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

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Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

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Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung zur Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung war insgesamt sehr informativ und gut organisiert. Sie hat mir ein tieferes Verständnis für die Thematik vermittelt und wertvolle Tipps für die Praxis gegeben. Durch die Teilnahme fühle ich mich nun besser gerüstet, um potenzielle Gefahren in verschiedenen Situationen zu erkennen und angemessen zu handeln..“
    Brian Neumann , WeWatch Security Service

Weitere Informationen

Stichworte
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Sicherheit, Gesundheit, Gefährdung, Belastung, Fachkunde, Dokumentation, Schutzmaßnahmen, Normen, Vorschriften, Gesetze, Event, Veranstaltung, Seminar, Schulung, Lehrgang, Webinar, Online-Seminar, Online, Fachkraft, Sachkunde, 2025, 2026

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DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

DIN EN 15635 Regalsysteme

DIN EN 15635
Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Übersicht | InhaltNorm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In dieser Norm werden Leitlinien für die betrieblichen Aspekte, bezogen auf die statische Sicherheit von Lagersystemen, vorgelegt. Die Norm minimiert die Risiken und Folgen von gefahrenträchtigen Arbeitsabläufen oder Konstruktionsschäden. In Deutschland ist die Benutzung von Betriebsmitteln durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Soweit zutreffend, haben diese Anforderungen Vorrang vor den Anforderungen dieser Norm.

Die Europäische Norm wurde vom Sekretariat: UNI, Italien CEN/TC 344 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“ ausgearbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Norm sind vom Arbeitsausschuss NA 020-00-17 AA „Statische Regale aus Stahl“ im NAEBM wahrgenommen worden, der auch die Deutsche Fassung erstellt hat

Die aktuell gültige Norm DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ ist im August 2009 in Kraft getreten.

Inhalt

DIN EN 15635:2009-08 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Inhaltsverzeichnis DIN EN 15635Inhaltsverzeichnis (PDF)

Vorwort

0 Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen an den Betrieb

4.1 Systemanforderungen

4.2 Planung der Lagereinrichtungen

5 Wichtige Daten für den Benutzer

6 Montage und Installation

6.1 Notwendige Fähigkeiten und zur Verfügung zu stellende Anleitungen

6.2 Montagequalität und Statik

6.3 Zu beachtende Aspekte der Montagearbeit

7 Änderungen in der Anordnung der Lagereinrichtungen

8 Nutzung der Lagereinrichtung

8.1 Allgemeine Sicherheit

8.1.1 Beauftragter für die Lagersicherheit

8.1.2 Warnhinweise zur zulässigen Belastung

8.1.3 Schulung

8.1.4 Zugang zu Lagerebenen

8.2 Paletten oder Last tragendes Zubehör

8.2.1 Beladung

8.2.2 Anforderungen an die Paletten

8.2.3 Spezielle Ladehilfsmittel und Lasten

8.2.4 Vorsichtsmaßnahmen bei der Nutzung von schwachen Paletten und Paletten, die in der falschen Richtung eingelagert werden

8.3 Ladeeinheit

8.3.1 Gewicht

8.3.2 Stabilität der Ladeeinheit

8.3.3 Freiräume von Ladeeinheiten

8.4 Handhabung von Ladeeinheiten

8.4.1 Absetzen von Lasten

8.4.2 Schäden an Lagereinrichtungen

8.4.3 Einsatz von Holzpaletten

8.4.4 Positionierung des Ladehilfsmittels auf den Auflagen

8.4.5 Palettenpositionierung auf dem Boden

8.4.6 Hindernisse in Gängen

8.4.7 Palettenzugang zu Bühnen bzw. auf von Lagereinrichtungen getragenen Decken

8.4.8 Arbeitsgangfreiräume

8.5 Absetzen in verstellbare Palettenregale

8.6 Absetzen in Einfahrregale

8.6.1 Absetzen

8.6.2 Ablauffolge bei der Ein- und Auslagerung von Einfahrregalen

8.6.3 Benutzung von Zugangswegen mit Staplern zu Durchfahrregalen

8.7 Steifigkeit des Staplermastes und Bodenebenheit

9 Sicherheit der Lagereinrichtung im Gebrauch und Bewertung von beschädigten Bauteilen

9.1 Verfahren

9.2 Verantwortung des Benutzers

9.3 Verminderung des Sicherheitsniveaus (der Sicherheitsreserve) aufgrund von Beschädigung

9.4 Kontrolle der Lagereinrichtung

9.4.1 Allgemeines

9.4.2 Inspektion

9.4.3 Inspektionen von automatischen und Hochregalanlagen

9.4.4 Schadenuntersuchung

9.4.5 Schadenkontrollverfahren

9.4.6 Kontrolle in Bezug auf Überlastung von Trägern oder Fachböden

9.4.7 Kontrolle der Trägersicherungen

9.4.8 Kontrolle von Lotabweichungen an Rahmenstützen

9.4.9 Inspektionen von Führungssystemen für Schmalgangstapler

9.5 Regeln zur Bewertung von Schäden an Stützen und Aussteifungselementen

9.5.1 Messverfahren für Schäden an Stützen und Grenzwerte für verbleibende Verformungen, typisch für verstellbare Palettenregale

9.5.2 GRÜNE GEFAHRENSTUFE, die nur eine Überwachung erfordert

9.5.3 ORANGE GEFAHRENSTUFE – gefährliche Beschädigung, die baldmöglichstes Handeln erfordert

9.5.4 ROTE GEFAHRENSTUFE – sehr schwere Beschädigung, die umgehendes Handeln erfordert

9.6 Regeln für die Beurteilung von Beschädigungen an Palettenregalträgern

9.7 Schadenbehandlungsverfahren

9.7.1 Auswechseln von beschädigten Bauteilen

9.7.2 Typische Schadensmuster

9.7.3 Inspektionsablaufplan, Inspektion – Beurteilung – Maßnahmen

10 Änderungen, die eine nochmalige Sicherheitsprüfung des Lagerbetriebs erfordern

Anhang A (informativ) Verantwortlichkeiten des Lieferanten

Anhang B (informativ) Beispiele typischer Belastungswarnhinweise

B.1 Belastungswarnhinweise

B.2 Lay-out der Belastungswarnhinweise

B.3 Schulung

B.4 Aufstellung

B.5 Überprüfung der Information auf Belastungswarnhinweisen

B.6 Einrichtungsinspektionen

B.7 Größen

Anhang C (informativ) Palettenschäden

Anhang D (informativ) Nutzungssicherheit der Lagereinrichtung und Bewertung von beschädigten Bauteilen

D.1 Verminderung der Sicherheitsreserve einer beschädigten Stütze bzw. eines beschädigten Aussteifungselementes

D.2 Inspektionen von Lagereinrichtungen

D.2.1 Allgemeines

D.2.2 Inspektionspläne

D.2.3 Untersuchung auf Überlastung an Trägern, Kragarmen und Fachböden

Anhang E (informativ) Benutzung der Lagereinrichtung – Absetzungs- und Ausrichtungsmethode

E.1 Allgemeines

E.2 Platzierung und asymmetrische Belastung

E.3 Ungleichmäßig verteilte Belastung auf Paletten bzw. anderen Ladehilfsmitteln

E.4 Falsches Aufsetzen von Ladeeinheiten

E.5 Richtige und falsche Anordnung von Ladeeinheiten

Literaturhinweise

Norm bestellen

Bestellung Normen RegalanlagenNormen für Regalanlagen bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN EN 15635, Ortsfeste Regalsysteme, Regalanlagen, Regalsysteme aus Stahl, Anwendung, Wartung, Lagereinrichtungen, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Norm, Vorschrift, Befähigte Person

DIN EN 131-2 Leitern

DIN EN 131-2
Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

In der vorliegenden Europäischen Norm sind die allgemeinen Konstruktionsmerkmale, Anforderungen und Prüfverfahren für tragbare Leitern festgelegt. Gegenüber DIN EN 131-2:2012-08 wurde eine Klassifizierung für Leitern für den beruflichen und den nicht-beruflichen Gebrauch eingeführt. Zur Klassifizierung dienen unterschiedliche Anforderungen an die Festigkeit und bei Stehleitern an die Dauerhaltbarkeit. Die Festigkeitsprüfung erfolgt jetzt in Gebrauchsstellung. Zur Bestimmung der Dauerhaltbarkeit von Stehleitern wurde das Prüfverfahren nach DIN CEN/TS 16665 in die Norm einbezogen. Außerdem wurden Prüfungen zur Bestimmung des Wegrutschens der Leiter am Boden sowie zur Bestimmung der Festigkeit von seitlichen Stabilisierungseinrichtungen und eine Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern aufgenommen.

Für diese Norm ist das DIN-Gremium NA 042-04-20 AA „Spiegelausschuss zu CEN/TC 93 Leitern“ zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 131-2:2017-04 ist im April 2017 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 131-2:2012-08.

Inhalt

  • Nationales Vorwort
    • Änderungen
    • Frühere Ausgabe
  • Europäisches Vorwort
  • Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines

4.2 Werkstoffe

4.3 Ausführung

4.4 Oberflächenbeschaffenheit

4.5 Gelenke (Scharniere)

4.6 Spreizsicherungen

4.7 Sprossen/Stufen/Plattformen

4.8 Plattform

4.9 Leiterfüße und rutschhemmende Vorrichtungen

4.10 Schiebeleitern und Steckleitern

5 Prüfungen

5.1 Allgemeines

5.2 Festigkeitsprüfung für alle Leitern

5.3 Durchbiegeprüfung der Holme

5.4 Seitliche Durchbiegeprüfung der Leiter

5.5 Abknickprüfung der unteren Holmenden

5.6 Senkrechte Belastung der Sprossen, Stufen und Plattformen

5.7 Verdrehprüfung der Sprossen und Stufen

5.8 Prüfung von Spreizsicherungen und Gelenken von Stehleitern

5.9 Prüfung der Einhakvorrichtungen an Sprossen/Stufen von Schiebeleitern und Mehrzweckleitern

5.10 Aufwipp-Prüfung der Plattform von Stehleitern

5.11 Zugprüfung der Leiterfüße

5.12 Prüfung der Haltevorrichtungen für Hand/Knie

5.13 Maximaler Leiterausschub

5.14 Prüfung einer dreiteiligen Mehrzweckleiter in A-Stellung

5.15 Verdrehungsprüfung für Stehleitern

5.16 Prüfverfahren für Kunststoffleitern

5.17 Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern

5.18 Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern

5.19 Festigkeitsprüfung für Anlegeleitern mit seitlichen Stabilisierungseinrichtungen, die sich mit der Leiter in der gleichen Ebene befinden

5.20 Festigkeitsprüfung für Anlegeleitern mit stabförmigen Stabilisierungseinrichtungen, die sich nicht mit der Leiter in der gleichen Ebene befinden

5.21 Verdrehungsprüfung bei Anlegeleitern

6 Kennzeichnung und Benutzerinformation

7 Zertifizierung

Anhang A Prüffolge (normativ)

Anhang B A-Abweichungen (informativ)

Norm bestellen

Normen zu Leitern, Tritte, Fahrgerüste bestellen

Weitere Informationen

Stichwörter

Leitern, DIN EN 131-2:2017-04, DIN EN 131-2, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung, Prüfverfahren, Überprüfung, Stehleitern, Anlegeleitern, Dauerhaltbarkeit, Befähigte Person, Norm

Notstromversorgung

Übersicht Notstromversorgung

Übersicht zu Notstromversorgung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Notstromversorgungen treten bei Stromausfällen in Kraft und sorgen übergangsweise für eine ausreichende Stromversorgung der wichtigsten elektrischen Verbraucher durch das Notstromnetz. Um den Zusammenbruch der Notstromversorgung vorzubeugen, sollten nur Verbraucher an das Notstromnetz angeschlossen werden, die für den definierten Notbetrieb der Einrichtung relevant sind. Die angeschlossenen Verbraucher dürfen dabei nicht mehr Strom verbrauchen als der Notstromversorgung zur Verfügung steht. Bei örtlich bedingten Notstationen sollte eine separate Notstromversorgung angebracht werden, um eine fortlaufende Stromzufuhr zu generieren. Bei der Notstromversorgung wird grundsätzlich unter der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) und den Ersatzstromanlagen unterschieden.

Unterbrechungsfreie Stromversorgungen beziehen ihre Energie aus Akkumulatoren. So sorgen sie für einen unterbrechungsfreien Betrieb und werden dementsprechend zum Schutz hochsensibler technischer Systeme eingesetzt. USV-Anlagen sind dabei nur für eine kurze Überbrückungszeit vorgesehen. In dieser Zeit können die ausgefallenen Systeme zurückgefahren und wieder in Betrieb gebracht werden. Dauert dieser Prozess zu lange, übernimmt die Ersatzstromanlage die weitere Stromversorgung.

Die Ersatzstromanlage besteht aus Notstromaggregaten, die von Dieselmotoren angetrieben werden. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes eingesetzt, wenn die öffentliche Energieversorgung ausfällt. Die Übernahme der Netzversorgung benötigt hierbei eine Anlaufzeit von mehreren Sekunden und ist daher nicht unterbrechungsfrei. Wie lange die Ersatzstromanlage in Betrieb bleiben kann ist dabei von den zur Verfügung stehenden Kraftstoffen abhängig. Als umweltfreundlichere Alternative können diese auch aus Batteriespeichersystemen und Brenstoffzellen bestehen.

Normen und Vorschriften

Für Notstromversorgungen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

DIN EN 16005 Kraftbetätigte Türen – Kraftbetätigte Türen

DIN EN 16005
Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Dieses Dokument (EN 16005:2023+A1:2024) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 33 „Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-52 AA „Automatiktüren (SpA zu CEN/TC 33/WG 9)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau). Dieses Dokument legt Anforderungen an die Gestaltung von sowie Prüfverfahren für kraftbetätigte Türen fest. Die Türkonstruktionen können beispielsweise elektromechanisch, elektrohydraulisch, elektromagnetisch oder pneumatisch betrieben werden. Dieses Dokument deckt die Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Türen ab, die für den üblichen Zugang sowie in Rettungs- und Fluchtwegen und als Feuer- und/oder Rauchschutztüren eingesetzt werden. Die abgedeckten Türbauarten umfassen kraftbetätigte Schiebe-, Drehflügel- und Karusselltüren, einschließlich Drehschiebetüren und Falttüren mit einem horizontal bewegten Türflügel. Das vorliegende Dokument behandelt alle für kraftbetätigte Türen relevanten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse für den Fall, dass die Türen bestimmungsgemäß sowie unter nach normalem Ermessen durch den Hersteller vorhersehbaren Fehlanwendungsbedingungen benutzt werden. Alle Nutzungsphasen der kraftbetätigten Türen, einschließlich Transport, Montage, Demontage, Deaktivierung und Verschrottung, werden in diesem Dokument berücksichtigt. Dieses Dokument gilt nicht für: – vertikal bewegte Türen; – Aufzugstüren; – Fahrzeugtüren; – kraftbetätigte Türen oder Tore, die vorwiegend für den Fahrzeugverkehr oder den Zugang für Güter vorgesehen sind; – Türen für den Einsatz in industriellen Prozessen; – Trennwände; – Türen und Tore außerhalb der Reichweite von Personen (zum Beispiel Schutzgitter für Portalkrane); – Drehkreuze; – Bahnsteigtüren; – Verkehrsschranken. Dieses Dokument behandelt keine spezifischen Funktionen von Türen, wie Sicherheit in Banken, auf Flughäfen und so weiter oder Türen für Brand- und/oder Rauchabschnitte, bei denen die Übereinstimmung der spezifischen Funktion mit den anwendungsbezogenen Anforderungen Vorrang hat. Dieses Dokument behandelt nicht die speziellen Anforderungen an die durch kraftbetätigte Türen abgegebenen Geräusche, da diese nicht als relevante Gefährdung angesehen werden. Die von kraftbetätigten Türen abgegebenen Geräusche stellen keine signifikante Gefährdung für die Anwender dieser Produkte dar. Es geht hierbei um Komfort. Das vorliegende Dokument ist nicht auf kraftbetätigte Türen anwendbar, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden. Dieses Dokument behandelt nicht den Betrieb in Umgebungen, in denen ein Explosionsrisiko besteht.

Für die DIN EN 16005 ist auf europäischer Ebene das CEN/TC 33 zuständig, in Deutschland spiegelt der DIN-Arbeitsausschuss NA 005-09-52 AA „Automatiktüren“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) dieses Gremium.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 16005:2024-08 ist im August 2024 in Kraft getreten und ersetzt die DIN EN 16005 Berichtigung 1:2015-10 , DIN EN 16005:2013-01.

Inhalt

DIN EN 16005 – Inhaltsverzeichnis (in Kürze verfügbar)

Inhalt 

Nationales Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Europäisches Vorwort
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Impulsgeber
Öffnungsdämpfung
Drehschiebetür
DrehbeschlagBreak-Out
Zyklus
Brandschutztür
Falttür
Vorderpfosten
Sturz
kraftbetätigte Tür mit Niedrigenergieantrieb
Hauptschließkante
Überwachungssystem
Gegenschließkante
kraftbetätigte Tür
Karusselltür
Nebenschließkante
Seitenteil
Schiebetür
Drehflügeltür
Führungsschiene
Nachlaufpfosten

Liste signifikanter Gefährdungen
Allgemeines
Gefährdungen durch unzureichende Funktionssicherheit
Gefährdungen durch Energiequelle und Leistungssteuerung
Gefährdungen durch Werkstoffe und Form der Türflügel
Werkstoffe
Form der Türflügel
Gefährdungen durch unkontrollierte Bewegung der Türflügel
Gefährdungen durch manuellen Betrieb
Gefährdungen durch Auslösung der Türflügelbewegung
Gefährdungen, die Quetschen, Stoßen, Scheren und Einziehen verursachen können
Gefährdungen im Zusammenhang mit der Umfangsgeschwindigkeit von Karusselltüren
Gefährdungen im Zusammenhang mit der Beleuchtung des überstrichenen Bereichs von Karusselltüren
Gefährdungen durch Einschließen im Durchgangsbereich von Karusselltüren
Gefährdungen im Zusammenhang mit der Benutzung der Tür in Flucht- und Rettungswegen

Sicherheitsanforderungen und/oder Schutz-/Risikominderungsmaßnahmen
Allgemeines
Funktionssicherheit
Energiequelle und Leistungssteuerung

Allgemeines
Not-Halt-Funktion für Karusselltüren

Werkstoff und Form der Türflügel

Werkstoffe
Form der Türflügel

Bewegung der Türflügel
Handbetätigung
Auslösung der Bewegung des Türflügels
Automatische Auslösung

Allgemeines
Sensorauslöseeinrichtungen
Manuelle Auslöseeinrichtungen
Ferngesteuerte Auslösung

Quetschen, Stoßen, Scheren und Einziehen
Allgemeines
Trennende Schutzeinrichtungen
Barrieren
Kraftbetätigte Schiebetüren

Öffnen der Tür
Schließen der Tür

Kraftbetätigte Drehflügeltüren

Allgemeines
Öffnen der Tür
Schließen der Tür
Gefahrenstellen an Nebenschließkanten zwischen Türflügel und Rahmen

Kraftbetätigte Drehschiebetüren
Kraftbetätigte Falttüren

Öffnen der Tür
Schließen der Tür

Kraftbetätigte Karusselltüren

Sicherheitsabstände und technische Schutzmaßnahmen
Hauptschließkante/Gegenschließkante
Nebenschließkante/Fußboden
Hauptschließkante/Innenwand
Türflügel
Schutz bei um mehr als 15° ausgeschwenkten Türflügeln
Umfangsgeschwindigkeit an Karusselltüren
Beleuchtung des überstrichenen Bereichs von Karusselltüren
Einschließen im Durchgangsbereich von Karusselltüren

Niedrigenergie-Bewegung
Allgemeines
Zusätzliche Anforderungen an die Niedrigenergie-Bewegung von Drehflügeltüren

Öffnungszeit
Schließzeit

Begrenzung der Stoßkräfte

Allgemeines
Zulässige dynamische Kräfte
Zulässige statische Kräfte
Schutzeinrichtung(en)
Sicherheitsabstände

Zusätzliche Anforderungen an Türen in Flucht- und Rettungswegen
Auswahl der Betriebsart
Kraftbetätigte Türen mit Break-Out-Funktion
Kraftbetätigte Schiebe- und Falttüren ohne Break-Out-Funktion
Kraftbetätigte Drehflügeltüren ohne Break-Out-Funktion
Kraftbetätigte Karusselltüren

Allgemeines
Türflügel mit Drehbeschlag
Einrichtung für die Freigabe des elektrischen Verriegelungsmechanismus der Break-Out-Funktion
Dauerfunktion

Verifizierung von Sicherheitsanforderungen und/oder Schutz-/Risikominderungsmaßnahmen
Allgemeines

Allgemeines
Messeinrichtung für die dynamische Kraft
Einrichtung für die Vor-Ort-Messung der dynamischen Kraft

Funktionssicherheit
Energiequelle und Leistungssteuerung

Allgemeines
Not-Halt-Funktion für Karusselltüren

Werkstoff und Form der Türflügel

Werkstoffe
Form der Türflügel

Bewegung der Türflügel
Handbetätigung
Auslösung der Bewegung des Türflügels
Quetschen, Stoßen, Scheren und Einziehen

Allgemeines
Trennende Schutzeinrichtungen
Barrieren
Kraftbetätigte Schiebetüren
Kraftbetätigte Drehflügeltüren
Kraftbetätigte Drehschiebetüren
Kraftbetätigte Falttüren
Kraftbetätigte Karusselltüren
Niedrigenergie-Bewegung
Begrenzung der Stoßkräfte
Schutzeinrichtung(en)
Sicherheitsabstände

Türen in Flucht- und Rettungswegen
Dauerfunktionsprüfung

Allgemeines
Prüfung bei Umgebungstemperatur
Prüfung bei extremen Temperaturen
Zusätzliche Prüfung für Türen mit Drehbeschlag in Flucht- und Rettungswegen
Zusätzliche Prüfung für Türen ohne Drehbeschlag in Flucht- und Rettungswegen

Benutzerinformationen
Allgemeines
Betriebsanleitung
Kennzeichnung

Abbildung einiger wesentlicher Begriffe für verschiedene Türbauarten (informativ)
Messstellen (normativ)
Prüfungen für Schutzeinrichtungen (normativ)
Graphisches Symbol für Personen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen (informativ)
Piktogramm für Break-Out-Funktion (informativ)
Türen mit Niedrigenergieantrieb (normativ)

Geschwindigkeitseinstellungen für kraftbetätigte Drehflügeltüren mit Niedrigenergieantrieb
Geschwindigkeitseinstellungen für kraftbetätigte Schiebetüren mit Niedrigenergieantrieb

Absicherung von kraftbetätigten Drehflügeltüren (normativ)
Gefahrenstellen an Karusselltüren (informativ)
Wartungsdokumentation (informativ)
Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die abgedeckt werden sollen (informativ)
Literaturhinweise
Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann in unserem Webshop und per Bestellformular bestellt werden.

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Stichwörter
DIN EN 16005, Kraftbetätigte Türen, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Nutzungssicherheit, Prüfung, Überprüfung, Prüfverfahren, Befähigte Person, Norm

 

Seminar Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635 (Regalprüfer)

Seminar Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635 (Regalprüfer)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Online-Seminar vermittelt die Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen (Regalprüfer), damit Sie die Anlagen selbstständig prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Regalanlagen

Online-Seminar Regalanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Online-Seminar dauert 2 Tage:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-15:30 Uhr

  • 11.-12. Dezember 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16.-17. April 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 18.-19. Juni 2026 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

690,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Regalanlagen müssen gemäß DIN EN 15635 und DGUV-Information 208-061 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Regalanlagen aus. Die Teilnehmer erlernen die für die Regalprüfung notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen und können so die geforderte Regalinspektion fachgerecht durchführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Personal aus Lagerverwaltung und Logistik,
  • Haustechniker,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Voraussetzungen

Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Abs. 6 BetrSichV eine themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: DIN EN 15635, ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Information 208-061, DGUV-Information 208-043
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Lagersysteme, Regalarten und Kennzeichnungen
  • Montage und Statik
  • Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Sicherheitsgerechte Nutzung
  • Sichtkontrolle und Experteninspektion
  • Prüfung und Dokumentation
  • Instandhaltung und Reparatur
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Erkennen von Mängeln und Vorgehensweise
  • Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen
  • Änderungen an Lagereinrichtungen
  • Praktische Beispiele
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz, Maschinenbautechniker und Werkzeugmacher.
  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator.
  • Otmar Heilmann ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Prüfer für Regalanlagen sowie Ausbilder für Stapler, Kran und Hubarbeitsbühnen.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Regalanlagen

Online-Seminar Regalanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informatives Seminar! Alles wurde gut und verständlich erklärt und die Verpflegung vor Ort war super.“
    Pierre Maurer, Printus GmbH, Bochum, Offenburg
  • „Das Seminar war sehr ausführlich und die Sachverhalte wurden gut dargestellt. Der Referent war sehr locker und sympathisch.“
    Sascha Wälde, Printus GmbH, Offenburg
  • „Der Referent hat alles sachlich und verständlich dokumentiert und alle aufkommenden Fragen wurden aufmerksam geklärt.“
    Christian Krause, Fiege Logistik Stiftug, Lehrte

Weitere Informationen

Stichworte
Regale, Regalanlagen, Regalsysteme, Regalprüfung, Regalprüfer, Regalinspekteur, Expertenprüfung, DGUV-Information 208-043, DGUV-Information 208-061, DIN EN 15635, BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung, Lager, Lagereinrichtung, Befähigte Person, Sachkunde, Prüfung, Normen, Vorschriften, Gesetze, Schulung, Lehrgang, Fachkraft, Seminar, 2025, 2026

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DIN EN 50699; VDE 0702 – Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

DIN EN 50699; VDE 0702
Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte

Übersicht | Norm bestellen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Im Allgemeinen legen spezifische Produktnormen für unterschiedliche elektrische Geräte detaillierte Sicherheitsanforderungen fest, die vor dem In-den-Markt-Bringen, zum Teil auch zerstörend, an Baumustern zu verifizieren sind. Diese Norm DIN EN 50699; VDE 0702:2021-06 „Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte“ beschreibt ergänzend ein einheitliches Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der jeweils grundlegenden Schutzmaßnahmen als in geeigneten Abständen durchzuführende Wiederholungsprüfung während der Gebrauchsdauer von Geräten.
>Sie bietet insofern ein geeignetes Mittel zur Erfüllung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei betrieblicher Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer.

Die Anwendbarkeit beschränkt sich auf Geräte mit einer Bemessungsspannung über 25 V AC bzw. 60 V DC bis zu 1000 V AC bzw. 1500 V DC; für einige Prüfparameter- oder Werte müssen die relevanten Produktnormen herangezogen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Geräte, für welche andere Vorschriften für Instandhaltung oder Überprüfung gelten, wie z. B. in den Bereichen Medizin, Bergbau, Lichtbogen-Schweißen, Ex-Schutz und Maschinen-Sicherheit.

Für die Norm ist das nationale Arbeitsgremium K 211 „Prüfung für die Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel” der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN EN 50699 VDE; 0702:2021-06 ist im Juni 2021 in Kraft getreten und und stellt den zweiten Teil der alten Norm DIN VDE 0701-0702:2008-06 vom Juni 2008 dar, die im Rahmen einer Anpassung an die europäischen Richtlinien getrennt wurde.

Norm bestellen

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 50699; VDE 0702, Wiederholungsprüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person

Seminar: Leitern Tritte Fahrgerüste - Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, damit Sie die Arbeitsmittel selbstständig regelmäßig prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 15. Dezember 2025 – Online-Seminar – wenige freie Plätze
  • 09. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13. April 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08. Juni 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27. November 2025 – Hamburg – keine Anmeldung mehr möglich
  • 15. Januar 2026 – München – freie Plätze
    Premier Inn München City Ost | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 19. Februar 2026 – Dortmund – freie Plätze
    Hotel Ambiente | Am Gottesacker 70 | 44143 Dortmund

  • 23. April 2026 – Berlin – freie Plätze
    Wyndham Garden Berlin Mitte Hotel | Osloer Straße 116 a | 13359 Berlin

Teilnahmegebühr

430,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Leitern, Tritte und Fahrgerüste müssen gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Information 208-016 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch geschulte Fachkräfte überprüft und gewartet werden. Verantwortlich ist der Arbeitgeber.

Nutzen

Das Seminar bildet zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten aus. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen. Es hilft, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Ingenieure,
  • Mechaniker,
  • Handwerker,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Haustechniker und Hausmeister,
  • Wartungs- und Instandhaltungspersonal,
  • Mitarbeiter aus Lagerverwaltung, Logistik, Konstruktion und Montage.

Voraussetzungen

Eine Befähigte Person benötigt gemäß TRBS 1203 und § 2 Absatz 6 BetrSichV eine themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit, damit sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004, DGUV Information 208-016, 201-011, TRBS 2121
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Bauarten und Kennzeichnung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
  • Aufbau, Konstruktion
  • Anforderungen und Einsatzmöglichkeiten
  • Sicherheitsgerechter Umgang
  • Prüfung und Dokumentation
  • Instandhaltung und Reparatur
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Erkennen von Defekten und Vorgehensweise
  • Unfallgefahren und Schutzmaßnahmen
  • Informationen zu Anbauteilen und Zubehör
  • Transport und Lagerung
  • Praktische Beispiele
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo sowie Sicherheits- und Gesundheitskoordinator.
  • Ralf Grah ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiGeKo und Umwelt sowie Geschäftsführer von Arbeitssicherheit Grah.
  • Otmar Heilmann ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Prüfer für Regalanlagen, Ausbilder für Stapler, Kran und Hubarbeitsbühnen.
  • Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Waren-, Lager- und Umzugsschäden.
  • Petra Liebsch ist Dipl.-Ing. und Sachverständige für Steigtechnik.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Christoph Moll ist staatlich geprüfter Betriebswirt sowie Leitung von Professional Dienstleistungen & Neue Märkte bei Hailo.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Online-Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste

Seminar Leitern Tritte Fahrgerüste – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Ingesamt sehr gut, fachlich fundiert, gute Kursgröße, Austausch mit Kursteilnehmern förderlich gewesen.“
    Thomas Wicht, Chiemgau Maßarbeit gGmbH, Traunreut
  • „Der Austausch innerhalb des Teilnehmerkreises war toll. Das Seminar wurde auch mit persönlichen Erfahrungen des Referenten gefüllt.“
    Patrick Friedemann, Zerspannungstechnik Kuhn Edelstahl GmbH, Radevormwald
  • „Das Seminar wurde fachlich super vermittelt und die Atmosphäre war sehr locker. Außerdem war das Essen sehr lecker.“
    Raphael Prins, Lash + Lift Zurr- und Hebeltechnik GmbH, Übach-Palenberg
  • „Auffrischung bekannter Themen aber durch viel Neues. Die Schulungsthemen wurden praxisnah rübergebracht.“
    Gabor Rudolf, Wackler Service Group GmbH & Co. KG, Berlin
  • „Es war sehr aufschlussreich und ich habe viel Neues gelernt. Der Referent nahm sich für die Erklärungen genug Zeit.“
    Horst Hein, Star Cooperation GmbH, Böblingen
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ und lehrreich. Es gab Neuerungen, die man vorher nicht auf dem Schirm hatte. Der Informationsaustausch mit den anderen Veranstaltungsteilnehmern war sehr gut.“
    Pascal Izzo, MOCOM Compounds, Zülpich
  • „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen. In lockerer Atmosphäre wurden die Inhalte seht gut vermittelt. Super Seminar!“
    Volker Glaser, Rhein-Moisel-Werkstadt Glaser, Koblenz
  • „Sehr gut, da auch Themen angesprochen wurden, über die man sich vorher keine Gedanken gemacht hat. Die Erklärungen waren sehr ausführlich.“
    Niklas Schäfer, Sascha Hörr Edelstahlhandel e.K., Schleiden-Dreiborn

Weitere Informationen

Stichworte
Leitern, Tritte, Fahrgerüst, Rollgerüst, Kleingerüst, fahrbare Arbeitsbühnen, DGUV Information 208-016, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, TRBS 2121, DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 1004, Gefährdungsbeurteilung, Befähigte Person, Fachkraft, Event, Verantaltung, Prüfung, 2025, 2026

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TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

TRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

Übersicht | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Diese TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Inhalt

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person

Normenbestellung FeststellanlagenTRBS 1203 Zur Prüfung Befähigte Person

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Anforderungen

3 Anforderungenan zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an bestimmten Arbeitsmitteln

4 Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Prüfungen an Arbeitsmittelnnach Anhang3 BetrSichV

Anhang 1 Beispiele für Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen

Anhang 2 Übersichtstabelle

Weitere Informationen

Stichworte

TRBS 1203, Technische Regeln für Betriebssicherheit, Vorschrift, Richtlinie, Anerkannte Regel der Technik, Prüfung, befähigte Person

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006