Schlagwortarchiv für: Dokumentation

VDI 6026 Blatt 1:2022-08

Dokumentation in der TGA

Zum August 2022 wurde die überarbeitete Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ veröffentlicht.

Die VDI-Richtlinie stellt die Anforderungen an den Umfang der Unterlagen dar, die im Rahmen der Planung, Ausführung oder des Betreibens eines Projekts der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von Bauherren/Auftraggebern, Architekten, Fachplanern, ausführenden Firmen und Betreibern zu erstellen sind.

Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst. Es wird der Informationsgehalt der Unterlagen in der jeweiligen Planungs- bzw. der Erstellungsphase beschrieben. Grundsätzlich unterliegen die jeweiligen Planungsphasen einer sukzessiven Abfolge, das heißt, der Beginn einer einzelnen Phase bedingt den Abschluss der vorgelagerten Phase. Damit ist eine effiziente Umsetzung gewährleistet, da der Verfasser der jeweiligen Planungsphase darauf vertrauen kann, dass ihm eine vollständige und abgeschlossene Dokumentation aus den vorgelagerten Phasen zur Verfügung steht. Darüber hinaus werden die Schnittstellen zwischen den jeweiligen Gewerken der TGA untereinander aufgezeigt und die Voraussetzung für jede Dokumentationsphase dargestellt. Es werden Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den nach Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) zu erstellenden Unterlagen besondere Leistungen dargestellt, um die oben genannten Anforderungen zu erfüllen. Die Vergütung zur Erstellung der Dokumentationsunterlagen setzt eine vertragliche Regelung voraus.

Die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 wurde erarbeitet, um die genannten Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen. Die frühzeitige und angemessene Dokumentation der verschiedenen Bauabschnitte erleichtert die Arbeit und den Übergang in den nächsten Abschnitt. Sie hilft auch gegebenenfalls bei der Fehlersuche und bei der Nachbearbeitung abgeschlossener Phasen.

Herausgeber der VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

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Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Müssen Gefährdungsbeurteilungen aktuell sein?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Die rechtliche Grundlage ist im Arbeitsschutzgesetz mit der angehängten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Mitarbeiter vor Schäden an Leib und Leben zu bewahren sowie den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflicht zu unterstützen. Arbeitsmittel und die Umgebungsbedingungen der Arbeitsstelle müssen berücksichtigt und die Gefährdungen analysiert werden, die von den Arbeitsgegenständen ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt ist ebenso die Einbindung der Herstellerinformationen und die Bewertung von Sicherheitsdatenblättern bei Gefahrstoffen.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und umfassen die Bezeichnung des Arbeitsbereiches/Arbeitsplatzes sowie den Betriebszustand zum Zeitpunkt der Analyse. Die ermittelten Gefährdungen und Belastungen werden hierbei systematisch aufgeführt. Es folgt eine Einschätzung des Risikos und Dokumentation der herangezogenen Beurteilungskriterien. Entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung sind umzusetzen. Abschließend wird deren Wirkung kontrolliert und der Ersteller der GBU dokumentiert. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Betriebsanweisung erstellt, um Mitarbeiter korrekt einzuweisen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss immer aktuell sein. Wenn es Änderungen im Arbeitsablauf, den verwendeten Arbeitsmitteln oder in einem Gesetz gibt, ist es notwendig, die Risiken neu zu bewerten. Auch ein Arbeitsunfall ist ein Grund für eine Überprüfung. Wenn bei schweren Unfällen die Behörden eingeschaltet werden, müssen Gefährdungsbeurteilungen i.d.R. direkt bei der Befragung mit vorgelegt werden. Auch wenn der Verantwortliche Pflichten delegiert oder extern beauftragt hat, ist die Einhaltung vom Delegierenden zu überwachen. Die Erstellung und ständige Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um Sicherheit für die Beschäftigten und Rechtssicherheit für den Unternehmer zu gewährleisten.

Autor: Bernd Lausch, Leiter Operational Excellence, Apleona GmbH

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-01 vom 13. Januar 2022

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ neu an. Die dreitägige Weiterbildung vermittelt die rechtlichen Verordnungen sowie die methodische Vorgehensweise und bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und rechtssicher dokumentiert werden.

Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche Personen, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter. Die Teilnahmegebühr für das dreitägige Seminar beträgt 890 Euro zzgl. MwSt. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 29. bis 31. März 2022 in Frankfurt am Main und vom 12. bis 14. Juli 2022 in Stuttgart statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 6. Mai 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung abgerufen werden.

„Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mindestens ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Diese führt eine fachkundige Person in enger Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Betriebsleiter, dem Meister und einem oder mehreren Sicherheitsbeauftragten durch. In der Regel begleiten auch Arbeitsmedizin und Betriebsrat die Erstellung aktiv“, weiß Kay Glombik, Geschäftsführer bei Arfa – Sicherheit und Innovation sowie Referent bei der DGWZ. Die Vorgehensweise ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht festgelegt, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Gefährdungsbeurteilung (ASR V3) gliedern die Schritte in Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen (Risikobewertung), Festlegen von Maßnahmen, Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen, erneute Beurteilung nach Umsetzung der Maßnahmen sowie Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilungen sind unabhängig von deren Rechtsgrundlage regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen und spätestens bei Änderung des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsverfahrens, bei dem Einsatz neuer Stoffe und Geräte, aber auch bei Änderungen rechtlicher Bestimmungen oder anlassbezogen bei Vorfällen, fortzuschreiben. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Laut § 5 des ArbSchG und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Gefährdungen am Arbeitsplatz können sich durch Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen sowie Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit ergeben. Zudem können die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, die unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und die psychischen Belastungen bei der Arbeit die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern gefährden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Neues DGWZ-Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“. #Gefährdungsbeurteilung #Arbeitsschutz www.dgwz.de/seminar-gefaehrdungsbeurteilungen-Arbeitsschutz

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Neues DGWZ-Seminar zu Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

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Bildunterschrift: Das neue DGWZ-Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von „Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ aus.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/gefaehrdungsbeurteilung

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3.2

Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-02 vom 17. März 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)“ an. Das zweitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Beauftragte Personen, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager sowie Brandschutzfirmen und Feuerwehren.

Brandschutzanlagen unterliegen kontinuierlichen Kontrollen, damit diese im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gebäudebetreiber müssen nach VdS CEA 4001 sicherstellen, dass die Überprüfung der Anlagen durch eine Befähigte Person, dem sogenannten Sprinklerwart, regelmäßig stattfindet. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§2 BetrSichV) und der anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Es vermittelt umfassendes fachliches und rechtliches Knowhow. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen die Teilnehmer Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen selbstständig prüfen, instand halten und warten und wissen, wie diese rechtssicher zu dokumentieren sind.

Die DGWZ bietet das zweitägige Seminar als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro netto. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können diese kurzfristig umgebucht oder kostenlos storniert werden. Jeweils am Vortag kann zudem das Seminar „Wandhydranten“ gebucht werden. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/sprinkleranlagen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Bildunterschrift: Der Betreiber eines Gebäudes muss sicherstellen, dass ausschließlich Befähigte Personen Sprinkleranlagen regelmäßig prüfen, warten und instand halten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sprinkleranlagen

VDI 6026-1: Dokumentation von Projekten der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) hat die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ herausgegeben.

Die Richtlinie verdeutlicht, wie die zur Projektabwicklung erforderlichen Unterlagen für die beteiligten Kreise wie z.B. Architekten, Fachplaner, Bauherren, ausführende Unternehmen und Betreiber inhaltlich beschaffen sein müssen. Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst und konkretisiert.

Mit der VDI 6026 Blatt 1 soll es möglich sein, TGA-Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen. Die frühzeitige und angemessene Dokumentation der verschiedenen Bauabschnitte soll die Arbeit und den Übergang in den nächsten Abschnitt erleichtern. Sie hilft gegebenenfalls auch bei der Fehlersuche und bei der Nachbearbeitung abgeschlossener Phasen. Die Richtlinie dient als Arbeitshilfe für Fachplaner und Architekten, Bauherren und Bauingenieure, sowie für Behörden und andere beteiligte staatliche Stellen. Grundlage der VDI 6026 Blatt 1 sind die VDI 4700, die HOAI, die VOB und die DIN 276.

Gebäude werden heutzutage unter immer dynamischeren Bedingungen entwickelt und errichtet. Mittels digitaler Technologien wie BIM greifen die verschiedenen Gewerke schon zu einem frühen Zeitpunkt der Bauphase ineinander. Später ermöglicht fortgeschrittenes Facility Management (FM) ein vernetztes Betreiben der Einrichtungen. In jeder Lebensphase des Gebäudes ist ein zuverlässiges und möglichst frühes Erstellen und Bereitstellen von Unterlagen wichtig, um Arbeitsabläufe und Vernetzungen zu optimieren. Die Richtlinie ist im Juli als Entwurf erschienen.

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Schlagwortarchiv für: Dokumentation

Seminar Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminar Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die wiederkehrenden Prüfungen von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln gemäß DGUV Regel 109-017 und BetrSichV.

Seminareinladung

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Anschlagmittel, Ladungssicherung, Lastaufnahmemittel – Befähigte Person zur PrüfungSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Anschlagmittel
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Lastaufnahmemittel

bzw. als Online-Seminar 1. Tag: 09:00-15:30 Uhr, 2. Tag: 09:00-15:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 12.-13. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-05. August 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 29.-30. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 20.-21. Mai 2025 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich
  • 01.-02. Juli 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 15.-16. Juli 2025 – München – freie Plätze
  • 16.-17. September 2025 – Dortmund – freie Plätze
  • 14.-15. Oktober 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 11.-12. November 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 09.-10. Dezember 2025 – Leipzig – freie Plätze

Teilnahmegebühr

820,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sind gemäß DGUV Regeln 109-017 und 100-500 sowie Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Betreiber müssen die ordnungsgemäße Nutzung dieser Arbeitsmittel sicherstellen.

Nutzen

Das Seminar qualifiziert zur befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln. Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen sowie die Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Lagerung dieser Arbeitsmittel. Sie werden mit den Aufgaben und Pflichten des Betreibers sowie der befähigten Person vertraut gemacht und erhalten praxisrelevante Kenntnisse zur sicheren Prüfung und Dokumentation.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln nach DGUV Regel 109-017“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Leiter von Betrieben, Fertigungen, Montagen
  • Meister, Techniker

Dieses Seminar ist für alle Personen geeignet, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Anschlagmitteln oder Lastaufnahmemitteln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen für Befähigte Personen gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen:
    ArbschG, BetrSichV, MVO, TRBS 1203, VDI 4068 Blatt 1, VDI-MT 4068 Blatt 2, VDI 2700 Blatt 3.1, DIN EN 12195, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013
  • Befähigte Person – Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Grundlagen Arbeitsschutz, Betriebssicherheit
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel – Arten, Auswahl, Einsatz, EU-Konformität und CE-Kennzeichnung
  • Sachgerechte Aufbewahrung
  • Ablegereife
  • Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
  • Dokumentationspflichten
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Horst Hoffmann ist langjähriger Ausbilder, freiberuflicher Sachverständiger und Havariekommissar
  • Marco Kolender ist langjähriger freiberuflicher Ausbilder rund um die Logistik und zertifizierter Arbeitsmittel Prüfer. Inhaber von MaKo Ausbildung und Schulungen. Schwerpunkte sind Ladungssicherung, Krane und Anschlagmittel
  • Dipl. Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom Sicherheitsingenieurin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK Prüferin
  • Michael Simon ist Schulungsleiter und Geschäftsführer der Schulungsbox GbR, Sachverständiger für Ladungssicherung und Gefahrengutachter
  • Karsten Stein ist freiberuflicher Dozent und staatlich geprüfter Logistiker
  • Dipl. Ing. Volker Sukany ist langjähriger Referent, Ausbilder und Prüfer von Arbeitsmitteln

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVOnline-Seminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichVSeminar Anschlagmittel Lastaufnahmemittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Bei Fragen zur Veranstaltung richten Sie sich gerne an Frau Nevena Vasilachi, Referentin für Veranstaltungsorganisation, Telefon 06172 98185-37, E-Mail nevena.vasilachi@dgwz.de.

Weitere Informationen

Stichworte
Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500, DGUV Information 209-013, VDI-MT 4068 Blatt 2:2024-10, Prüfung, Dokumentation, Lasten, Anschlagseile, Hebezeuge, Schäkeln, Kran, Ketten, Hebetechnik, Sicherheit, Unfallprävention, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1203, Befähigte Person, Instandhaltung, Wartung, Seminar, Online-Seminar, Schulung, Sachkunde, 2025, 2026

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DGUV – Vorschrift – 1 Prävention

DGUV – Vorschrift – 1
Prävention

Übersicht | Inhalt | Vorschrift herunterladen| Weitere Informationen

Übersicht

In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei allen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.

Inhalt

VDI 4068 Blatt 2:2024-10 - Zur Prüfung befähigte Personen - Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel - Inhaltsverzeichnis DGUV – Information – 1 Prävention – Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Vorschriften

Pflichten des Unternehmers

Pflichten der Versicherten

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Ordnungswidrigkeiten

Aufhebung von Unfallverhütungsvorschriften

Inkrafttreten

Anlage 1

Anlage 2

Vorschrift herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

DGUV Information 209-013 - Anschläger (PDF)DGUV Vorschrift 1 herunterladen (PDF)

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV  Vorschrift 1, Sicherheit, Gesundheitsschutz, Risikobewertung, Präventionsmaßnahmen, Prävention, Unterweisung, Betriebsanweisungen, Ergonomie, Notfallmanagement, Dokumentation, Mitarbeiterbeteiligung, DGUV, Vorschriften, Regeln, Normen