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Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Neue DGWZ-Seminare für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 3. September 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab September 2019 bundesweit neue Seminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der DIN 14675-2 an. Seit April 2018 fordert diese Norm zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Die Seminare vermitteln die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2 sowie DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4 und zeigen relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie sowie bei der Sprachalarmierung auf.

Sie richten sich an die haustechnischen Abteilungen von Gebäude-Betreibern, Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind, sowie an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik. Mit der Teilnahme an den Seminaren erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der DIN 14675-2 erfüllt.

Interessenten können bei der DGWZ zwischen zwei Seminarformaten auswählen: Einen kompakten Überblick über die aktuellen Normenänderungen bietet das 1-tägige Seminar, das am 5. September 2019 in Berlin sowie am 5. Dezember 2019 in Ludwigshafen stattfindet. Die Teilnahmegebühr beträgt 380 Euro zzgl. MwSt. Die 2-tägige Veranstaltung, ein Tag mit Schwerpunkt BMA, ein weiterer Tag mit Schwerpunkt SAA, behandelt die Themen ausführlicher und lässt Raum für fachliche Diskussionen. Die Veranstaltung findet vom 9.-10. Oktober 2019 in Köln sowie vom 6.-7. November 2019 in München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. MwSt. Die Seminarreihe wird 2020 fortgesetzt. Weitere Informationen zu den Seminaren können unter www.dgwz.de/bma-saa heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
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    Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675
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    Bildunterschrift: Zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA müssen ihre Kenntnisse nach DIN 14675 spätestens alle vier Jahre auffrischen.

Weiterführende Informationen

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Auffrischungsseminare BMA und SAA nach DIN 14675

Ab September 2019 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bundesweit Auffrischungsseminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der neuen DIN 14675-2 an. Diese Norm fordert zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA seit April 2018 dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Das Seminar vermittelt die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 sowie DIN VDE 0833-4 und zeigt relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie und bei der Sprachalarmierung praxisgerecht auf. Das eintägige Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik sowie an Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind. Mit der Teilnahme an dem Auffrischungsseminar erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der neuen DIN 14675-2 erfüllt.

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Neue Anwendungsnorm DIN 14675 Brandmeldeanlagen

Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.

Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.

Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH

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Neue DIN VDE 0833-2

Im Oktober 2017 neu erschienen ist die deutsche Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2:2017-10 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen (BMA). Die ohne Übergangsfrist gültige Norm wurde umfassend überarbeitet und ergänzt und ist für Planer, Errichter und Betreiber von BMA unmittelbar relevant.

Die neue DIN VDE 0833-2 wurde an die technische Entwicklung angepasst, wobei zahlreiche Praxiserfahrungen eingeflossen sind. Aufgenommen sind jetzt Brandmelder mit Kohlenmonoxidsensoren auch in Mehrfachsensormeldern sowie optische Signalgeber zur Personenalarmierung nach DIN EN 54-23. Neu gefasst wurden die Anforderungen an Funkübertragungswege, wobei jetzt Funkbänder ab einem bestimmten Frequenzabstand als getrennte Übertragungswege betrachtet werden dürfen. Eingeschränkt wurden die Übertragungsmöglichkeiten von BMA an Sprachalarmanlagen.

Zahlreiche Praxiserfahrungen sind in die Anforderungen der DIN VDE 0833-2 zur Projektierung von BMA geflossen. Die Regelungen zur Behandlung von Unterzügen, Deckenunterteilungen, Dach- und Deckenformen sowie von linienförmigen Wärmemeldern und Flammenmeldern wurden präzisiert. Für mehr Sicherheit in Pflegeeinrichtungen sorgen die Anforderungen zur Internalarmierung im Anhang H der Norm.

Autor: Carsten Meißner, Senior Consultant Building Technologies, Siemens AG

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