Schlagwortarchiv für: BMA

Entwurf DIN VDE 0833-4 Sprachalarmierung

Der Entwurf der DIN VDE 0833-4:2023-02 “Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ ist am 13. Januar 2023 erschienen. Teil 4 der Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen zu deren Ausgabe sie aktiviert werden. Die Aktivierung kann durch automatische Ansteuerung durch die Brandmeldeanlage (BMA) und/oder durch manuelles Auslösen zum Beispiel per Live-Durchsage erfolgen.

Das Dokument gilt in Verbindung mit der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2). In Bezug auf bauordnungsrechtliche und feuerwehrspezifische Anforderungen ist die DIN 14675-1 zu berücksichtigen. Dieses Dokument gilt nicht für die Alarmierung mit akustischen Signalgebern oder akustischen Sprachsignalgebern nach DIN EN 54-3.

Die vorherige Fassung der DIN VDE 0833-4 (VDE 0833-4) vom Oktober 2014 wurde strukturell und inhaltlich überarbeitet. So wurden u.a. die Phasen für den Aufbau und Betrieb nach 4.2 und Anhang A aktualisiert, die Anforderungen an die Sprachverständlichkeit umfangreich überarbeitet und ein vereinfachtes Planungsverfahren eingeführt. Ebenso wurden die Anforderungen an die Brandfalldurchsage in einem neuen Abschnitt konkretisiert sowie die Anforderungen an eine konkrete Ausführung der Schnittstelle zur BMZ entfernt. Hinzugefügt wurde Anhang E zur Verwendung von Produkten bei Sprachalarmanlagen. Die Durchführung von Hörtests wurde klargestellt.

Weitere Informationen

Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-09 vom 14. Juni 2022

Zum 1. Juni 2022 ist eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die zuletzt gültige Fassung vom Oktober 2017 wurde im Jahr 2019 berichtigt. Zudem wurde im Mai 2020 der Entwurf für eine Änderung A1 veröffentlicht. Bei der neuen Fassung handelt es sich vor allem um eine Zusammenführung dieser Dokumente.

Die DIN VDE 0833-2 ist eine der wesentlichen Anwendungsnormen, wenn es um den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) geht. Sie gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 „Teil 1 – Allgemeine Festlegungen“ und DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb“.

Die Norm richtet sich an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden, jedoch keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

Bastian Nagel, Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz und seit September 2021 Vorsitzender des DKE-Arbeitskreises für die Erarbeitung der DIN VDE 0833-2 sowie des Arbeitskreises für die Konsolidierung der Anwendungsnormen: „Die neue Norm soll unter anderem eine Klarstellung hinsichtlich der Alarmierungsfunktion von Brandmeldeanlagen mit sich bringen. Dabei mag die Tatsache, ob Brandmeldeanlagen mit Alarmierungsfunktion als Alarmierungsanlage zählen oder nicht, auf den ersten Blick als unwichtig erscheinen. Sie wirkt sich allerdings insbesondere auf die Anforderungen an den Funktionserhalt aus. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen des Regelwerks wurden hier in der Vergangenheit häufig kostenintensive Maßnahmen umgesetzt, die zur Schutzzielerfüllung gar nicht erforderlich waren.“

Bereits jetzt wird an der zukünftigen Fassung der DIN VDE 0833-2 gearbeitet. Denn mittelfristig soll die Normenreihe DIN VDE 0833 eine einheitliche Überschriftenstruktur erhalten und mit weiteren nationalen und europäischen Anwendungsnormen abgeglichen werden.

2.416 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum 1. Juni 2022 veröffentlicht. #Brandmeldeanlagen #Gefahrenmeldeanlagen #Normen www.dgwz.de/neue-din-vde-0833-2-gefahrenmeldeanlagen-brandmeldeanlagen

Download
www.dgwz.de/neue-din-vde-0833-2-gefahrenmeldeanlagen-brandmeldeanlagen

Neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Die neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen wurde zum 1. Juni 2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-0833-2

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

0

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

Weitere Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

3.400 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wieder neu erschienen. # din14675 www.dgwz.de/din-14675

Download
www.dgwz.de/din-14675-fuer-bma-saa-neu-erschienen

  • Pressemitteilung Nr. 2020-01 (PDF, TXT)
  • Bild: Neue-DIN14675-BMA-SAA.jpg
    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
    Bildquelle: Aintschie – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14675

Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen

Die Normen DIN 14675-1 für Aufbau und Betrieb und DIN 14675-2 mit Anforderungen an die Fachfirma sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen die Fassungen von 2018-04.

Die DIN 14675-1:2020-01 enthält Änderungen an den Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr wurden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt und durch entsprechende Anforderungen der neuen Europäischen Normenreihe DIN EN 50136 „Alarmanlagen-, Alarmübertragungsanlagen und -Einrichtungen“ und der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ umgesetzt.

Die Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen legt die DIN 14675-2 fest.

Weitere Informationen:

Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zur DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-11 vom 17. Dezember 2019

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sind von der ARGE DIN 14675 vollständig überarbeitet und veröffentlicht worden. Hierauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die neuen Fragenkataloge gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Eine Überarbeitung der Fragenkataloge war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. „Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen haben wir die Fragenkataloge jeweils um circa 15 Fragen ergänzt und eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung vorgenommen“, erläutert Jochen Redepenning vom TÜV Rheinland und Sprecher der ARGE DIN 14675. Die neuen Prüfungsfragenkataloge umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA.

Die Prüfungsfragenkataloge sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen stehen auf der Website www.dgwz.de/din-14675 zum Download zur Verfügung.

Die ARGE DIN 14675 ist der Zusammenschluss der akkreditierten Zertifizierungsstellen nach DIN 14675 unter Beteiligung vom Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e.V und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. sowie des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Sie wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel gegründet, einheitliche Prüfkriterien sicherzustellen und wird vom Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vertreten.

Mitglieder der ARGE DIN 14675 sind LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH, TÜV Industrie Service GmbH – TÜV Rheinland Group, TÜV Nord CERT GmbH & Co. KG, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e.V., VdS Schadenverhütung GmbH, ZDH-Zert GmbH und ZdS Zertifizierungsgesellschaft der Sicherheitstechnik GmbH.

2.345 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zu DIN 14675 ab 1. Januar 2020. #DIN14675 www.dgwz.de/din-14675

Download

Weiterführende Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

VdS 2095 für Brandmeldeanlagen überarbeitet

Die Richtlinien VdS 2095 für die sichere Planung und den Einbau von automatischen Brandmeldeanlagen (BMA) wurden umfassend überarbeitet. Unter anderem wurden neue Hilfestellungen zum Beispiel zur Schnittstellengestaltung und für das Projektieren innovativer Meldetechniken ergänzt. In den Richtlinien ist eine Berichtigung der DIN VDE 0833-2:2017-10 enthalten.

Die neue VdS 2095 kann im VdS-Webshop zum Preis von 110 Euro netto bestellt oder heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Neue DGWZ-Seminare für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 3. September 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab September 2019 bundesweit neue Seminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der DIN 14675-2 an. Seit April 2018 fordert diese Norm zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Die Seminare vermitteln die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2 sowie DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4 und zeigen relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie sowie bei der Sprachalarmierung auf.

Sie richten sich an die haustechnischen Abteilungen von Gebäude-Betreibern, Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind, sowie an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik. Mit der Teilnahme an den Seminaren erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der DIN 14675-2 erfüllt.

Interessenten können bei der DGWZ zwischen zwei Seminarformaten auswählen: Einen kompakten Überblick über die aktuellen Normenänderungen bietet das 1-tägige Seminar, das am 5. September 2019 in Berlin sowie am 5. Dezember 2019 in Ludwigshafen stattfindet. Die Teilnahmegebühr beträgt 380 Euro zzgl. MwSt. Die 2-tägige Veranstaltung, ein Tag mit Schwerpunkt BMA, ein weiterer Tag mit Schwerpunkt SAA, behandelt die Themen ausführlicher und lässt Raum für fachliche Diskussionen. Die Veranstaltung findet vom 9.-10. Oktober 2019 in Köln sowie vom 6.-7. November 2019 in München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. MwSt. Die Seminarreihe wird 2020 fortgesetzt. Weitere Informationen zu den Seminaren können unter www.dgwz.de/bma-saa heruntergeladen werden.

1.872 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Neue DGWZ-Seminare BMA und SAA nach DIN 14675. #bma #saa #din14675 www.dgwz.de/bma-saa

Download
www.dgwz.de/neue-seminare-bma-saa-din14675

  • Pressemitteilung Nr. 2019-06 (PDF, TXT)
  • Bild: BMA-SAA-Wartung-Instandhaltung-DIN-14675.jpg
    Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675
    Bildquelle: auremar – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA müssen ihre Kenntnisse nach DIN 14675 spätestens alle vier Jahre auffrischen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/bma-saa

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Auffrischungsseminare BMA und SAA nach DIN 14675

Ab September 2019 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bundesweit Auffrischungsseminare für verantwortliche Personen für Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) nach der neuen DIN 14675-2 an. Diese Norm fordert zertifizierte Fachkräfte BMA und SAA seit April 2018 dazu auf, ihre Kenntnisse spätestens alle vier Jahre aufzufrischen und durch Schulungsnachweise zu belegen.

Das Seminar vermittelt die aktuellen Normenänderungen der DIN 14675-1, DIN 14675-2, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 sowie DIN VDE 0833-4 und zeigt relevante Neuerungen im Baurecht, in der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie und bei der Sprachalarmierung praxisgerecht auf. Das eintägige Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Instandhaltungsunternehmen von BMA und SAA, Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik sowie an Unternehmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind. Mit der Teilnahme an dem Auffrischungsseminar erhalten die Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der zugleich den Nachweis einer geforderten Auffrischung nach Tabelle L4 der neuen DIN 14675-2 erfüllt.

Weitere Informationen

Neue Anwendungsnorm DIN 14675 Brandmeldeanlagen

Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.

Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.

Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: BMA

DIN 14675-1:2020-01 Brandmeldeanlagen - Teil 1: Aufbau und Betrieb

DIN 14675-1

DIN 14675-1
Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN 14675-1 „Brandmeldeanlagen Teil 1: Aufbau und Betrieb“ enthält Änderungen an die Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen.

Ziel des Dokuments ist es zusammen mit den Normen der Normenreihe VDE 0833 die Anforderungen, die bisher in den „Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr“ enthalten sind, durch normative Festlegungen weitestgehend zu vereinheitlichen.

Dieses Dokument basiert auf dem Europäischen Dokument CEN/TS 54-14:2004 des CEN/TC 72, an dem Experten des DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-02-06 AA mitgearbeitet haben.

Die aktuell gültige Norm DIN 14675-1: 2020-01 ist im Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN 14675-1:2018-04 vom April 2018.

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe und Abkürzungen

4 Phasen für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen

4.1 Allgemeines

4.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

5 Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes

5.1 Schutzziele

5.2 Anforderungen

5.3 Schutzumfang der Überwachung

5.4 Alarmierung

5.5 Alarmorganisation

5.6 Dokumentation

5.7 Verantwortlichkeit und Kompetenz

6 Planung und Projektierung

6.1 Planung

6.2 Projektierung

7 Montage und Installation

7.1 Allgemeines

7.2 Anordung und Montage der Geräte

7.3 Installation des Leistungsnetzes

7.4 Radioaktivität

7.5 Dokumentation

7.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

8 Inbetriebsetzung

8.1 Allgemeines

8.2 Prüfung der Anlage

8.3 Inbetriebsetzungsprotokoll

8.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

9 Abnahme

9.1 Allgemeines

9.2 Überprüfung der Einhaltung des Planungsauftrages

9.3 Überprüfung der Einhaltung der technischen Funktionen

9.4 Abnahmeprotokoll

9.5 Dokumentation

9.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

10 Betrieb

10.1 Allgemeines

10.2 Feuerwehr-Laufkarten

10.3 Gebäudeübersicht

10.4 Detailplan

11 Instandhaltung

11.1 Allgemeines

11.2 Anforderungen an den Betreiber und dessen Pflichten

11.3 Anforderungen an den Instandhalter und dessen Pflichten

11.4 Beseitigung von Störungen

11.5 Prüfplan und Prüfungen für Inspektion, Wartung und Instandsetzung

11.6 Verantwortlichkeit und Kompetenz

12 Änderung und Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen

12. 1 Allgemeines

12.2 Vernetzung der Brandmelderzentralen von bestehenden Brandmeldeanlagen mit Brandmelderzentralen von Erweiterungen im gleichen Objekt

12.3 Erweiterung und mehrstufige Modernisierung durch Ersetzen der vorhandenen Brandmelderzentrale

12.4 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13 Weitergehende Anforderungen für Sprachalarmanlagen

13. 1 Allgemeines

13.2 Verantwortlichkeit und Kompetenz

13.3 Konzept für Sprachalarmanlagen

14 Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Sprachalarmierung

14.1 Allgemeines

14.2 Vernetzung der Zentralen von bestehenden elektroakustischen Notfallwarnsystemen mit Sprachalarmanlagen bei Erweiterungen im gleichen Objekt

Anhang A Feuerwehr-Schlüsseldepot (normativ)

Anhang B Ansteuereinrichtungen und Schnittstellen von Brandmeldesystemen für andere Systeme (normativ)

Anhang C Phasen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen (informativ)

Anhang D Brandschutz in Gebäuden (informativ)

Anhang E Kategorien für den Schutzumfang der Überwachung (informativ)

Anhang F Alarmierung (informativ)

Anhang G Inbetriebsetzung (informativ)

Anhang H Strukturen von Brandmeldesystemen (informativ)

Anhang I Beispiel für eine Feuerwehr-Laufkarte (informativ)

Anhang J Vertragliche Festlegungen für die Ersatzteilevorhaltung (informativ)

Anhang K Prüfplan für Brandmeldeanlagen (informativ)

Anhang L Beispiele für die Beschaltung (informativ)

Anhang M Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation (informativ)

Anhang N Muster für die Anlagenbeschreibung und Dokumentation bei Sprachalarmierung (informativ)

Anhang O Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen (informativ)

Anhang P Hinweise zu Anschlussbedingungen der Feuerwehren (informativ)

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675-1 , DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

Gefahrenmeldeanlagen

Übersicht zu Brandmeldeanlagen

Übersicht zu Brandmeldeanlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Eine Brandmeldeanlagen (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, die dazu dient Entstehungen von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Ihre Aufgabe besteht darin:

  • entstehende Brände frühstmöglichst und selbständig zu erkennen
  • die Hilfe leistende Stelle (z.B. die Feuerwehr) zu informieren
  • Personen im Gebäude zu warnen
  • Brandschutzeinrichtungen anzusteuern (Brandfahrt der Aufzüge, Schließen von Rauchschutztüren)
  • der Feuerwehr den gewaltfreien Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen

Sie bestehen aus:

  • Brandmeldezentrale (BMZ)
  • Automatische und manuelle Brandmelder
  • Energieversorgung
  • Signalgeber
  • Übertragungseinrichtung (Wählgerät)
  • Feuerwehr Anzeigetableau (FAT)
  • Feuerwehr Bedienfeld (FBF)
  • Feuerwehr Laufkarten
  • Feuerwehrschlüsselkasten (FSD)
  • Feuerwehr Freischalteeinrichtung (FSE)

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN 14675, DIN VDE 0833, Vorschriften, Normen, Gefahrenmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, BMA

DIN VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen

DIN VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und DIN 14675-1. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden. Diese Norm enthält keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen. Sie richtet sich insbesondere an Ersteller von Brandschutzkonzepten, Fachplaner, Prüfsachverständige, Brandschutzdienststellen, Versicherer, Architekten, Fachfirmen von Brandmeldeanlagen sowie Bauherrn, Eigentümer und Betreiber. Für das Brandmeldekonzept gilt insbesondere DIN 14675-1.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0833-2:2022-06 ist im Juni 2022 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-2:2017-10 vom Oktober 2017.

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenInhalt Norm DIN VDE 0833-2

Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe und Abkürzungen
3.1 Begriffe
3.2 Abkürzunge
4 Grundlagende Anforderungen an Bestandteile von Brandmeldeanlagen
4.1 Allgemeines
4.2 Brandmelder
4.3 Überwachte Übertragungswege
4.4 Brandmeldezentrale (BMZ)
4.5 Energieversorgung
4.6 Signalgeber
5 Anforderungen an die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen
6 Regeln für das Planen, Projektieren, Installieren und in Betrieb setzen von Brandmeldeanlagen
6.1 Grundsätze
6.2 Planung
6.3 Alarmierung
6.4 Projektierung
6.5 Ausführungsunterlagen
6.6 Einbau
7 lnbetriebsetzen
7.1 Allgemeines
7.2 Überprüfung
8 Abnahmeprüfung
8.1 Allgemeines
8.2 Prüfanforderungen
8.3 Abnahmeprotokoll
8.4 Übergabe an den Betreiber
8.5 Dokumentation
9 Betrieb von Brandmeldeanlagen
9.1 Allgemeines
9.2 Betriebsbuch
9.3 Durchführung der lnstandsetzungsarbeiten
9.4 Freihalten der Melder
9.5 Ausnahmen von der Überwachung
9.6 Abschaltung
9.7 Vermeidung von Falschalarmen
9.8 Dokumentation
Anhang A (normativ) Überwachung von Räumen mit elektrischen und elektronischen Einrichtungen
Anhang B (informativ) Klassifizierungstabelle für Ansaugrauchmelder
Anhang C (informativ) Klassifizierung von Wärmemeldern und linienförmigen Wärmemeldern
Anhang D (normativ) Standardschnittstelle Löschen
Anhang E (normativ) Überwachung von Räumen für Datenverarbeitungsanlagen und ähnliche Einrichtungen
Anhang F (normativ) Überwachung von Hochregalanlagen

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0833-2, Vorschrift, Norm, Brandmeldeanlagen, BMA, Gefahrenmeldeanlagen

DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen

DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Brand, Einbruch und Überfall für die allgemeine Anwendung. Für Brandmeldeanlagen gilt sie gemeinsam mit DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2); für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen gilt sie gemeinsam mit DIN VDE 0833-3 (VDE 0833-3).
Anlagen zur Meldung von Gefahren- und Notzuständen, wie Wächter-Schutz- bzw. Kontroll-Anlagen, Steueranlagen, Geländeüberwachungsanlagen usw., fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Entsprechen diese Anlagen zur Meldung von Gefahren- und Notzuständen jedoch den Abschnitten 4 und 5 dieser Norm und werden sie im Zusammenwirken mit GMA betrieben, dann sind sie Teil einer GMA.
In bergbaulichen Betrieben über Tage gilt diese Norm, sofern keine weitergehenden bergbaubehördlichen Vorschriften bestehen. Diese Norm gilt nicht für bergbauliche Betriebe unter Tage.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0833-1:2014-10 ist im Oktober 2014 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-1:2009-09 vom September 2009.

Inhalt

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE 0833-1


Vorwort
1 Normative Verweisungen
2 Begriffe und Abkürzungen
3.1 Begriffe
3.2 Abkürzungen
4 Regeln für das Planen, Errichten, Erweitern und Ändern von GMA
4.1 Allgemeines
4.2 Übertragungswege und Leitungen
4.3 Anzeige und Ausgabe
4.4 Energieversorgung
5 Betrieb
5.1 Allgemeines
5.2 Begehung
5.3 Instandhaltung
5.4 Betriebsbuch
Anhang A (informativ) Erläuterungen
Anhang B (informativ) Literaturhinweise

DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine FestlegungenDIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine Festlegungen

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0833-1, Vorschrift, Norm, Alarm, Bedrohungsanalyse, Gefahrenmeldeanlagen, Gefahrenmeldetechnik, Überfall, Einbruch, Brand

DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall

DIN VDE 0833-3 Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Übersicht | Weitere Informationen | Norm bestellen | Stichworte

Übersicht

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Einbruchmeldeanlagen (EMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) sowie für die Anlageteile von EMA, ÜMA und EMA/ÜMA, für die keine Europäischen Normen der Reihe EN 50131 vorhanden sind. Sie enthält Festlegungen für EMA, ÜMA und EMA/ÜMA zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden. Sie gilt gemeinsam mit der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) und den Normen der Reihe DIN EN 50131 (VDE 0830-2).
Diese Norm gilt nicht für das Zusammenwirken von EMA, ÜMA und EMA/ÜMA mit nicht sicherungstechnischen Funktionen; jedoch ist das bestimmungsgemäße Zusammenwirken aller Teile einer EMA, ÜMA und EMA/ÜMA mit den anderen Anlagen – soweit dies die uneingeschränkte Funktion der EMA, ÜMA und EMA/ÜMA erfordert – sicherzustellen.

Für die Norm ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE zuständig. Die aktuell gültige Norm DIN VDE 0833-3:2020-10 ist im Oktober 2020 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE 0833-3:2009-09.

DIN VDE 0833-3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall

Norm bestellen

Normen Webshop

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE 0833-3, Vorschrift, Norm, Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, EMA, ÜMA

Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmanlage (SAA) nach DIN 14675

Seminar BMA und SAA – Vertiefung Normen und Technik nach DIN 14675

Seminar BMA und SAA – Vertiefung Normen und Technik nach DIN 14675

Intensiv-Seminar an 2 Tagen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | ZielgruppeVoraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Intensiv-Seminar vermittelt an zwei Tagen den aktuellen Stand der Normung und Technik und gilt als Auffrischungsschulung für Fachkräfte BMA und SAA nach DIN 14675.

Seminareinladung

Seminar: BMA und SAA – Vertiefung Normen und Technik nach DIN 14675 Seminar BMA und SAA – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächster Termin

Das Intensiv-Seminar dauert zweit Tage und kann auch einzeln besucht werden.

1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Brandmeldeanlagen (BMA)
2. Tag: 09:00-16:00 Uhr – Sprachalarmanlagen (SAA)

Neue Termine 2020 folgen in Kürze.

Dieses Seminar wird auch als Kompakt-Seminar BMA und SAA Auffrischung an einem Tag angeboten.

Teilnahmegebühr

1 Tag 380,- €, 2 Tage 630,- € zzgl. 19 % MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Fachkräfte für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen müssen gemäß DIN 14675-2, Tabelle L4, spätestens alle vier Jahre ihre Kenntnisse über die verwendeten Systeme und Normen auffrischen und belegen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt an zwei Tagen aktuelles und vertiefendes Wissen für Betrieb und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen und erbringt den Nachweis zur Auffrischungsschulung.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Auffrischungsschulung gemäß DIN 14675-2, Tabelle L4, mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Planer, Errichter, Betreiber,
  • Instandhaltungsunternehmen von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen,
  • DIN 14675-zertifizierte Unternehmen sowie
  • Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik und Sprachalarmierung.

Voraussetzungen

Grundkenntnisse von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen und der DIN 14675 werden für die Seminarteilnahme vorausgesetzt.

Für die Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675 sind ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund, Kenntnisse der relevanten Normen sowie technische Kenntnisse der Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen sowie spezielle elektrotechnische Kenntnisse Voraussetzung.

Inhalte

1. Tag: Brandmeldeanlagen

  • Vertiefendes Normenwissen: DIN 14675, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2
  • Betrieb, Instandhaltung, Überprüfung von BMA
  • Anlagendokumentation
  • Erstellung eines Brandmeldekonzepts anhand eines Projektbeispiels
  • Planung und Projektierung
  • Branddetektion und Alarmierung
  • Versicherungstechnische Anforderungen VdS 2095

2. Tag: Sprachalarmanlagen

  • Vertiefendes Normenwissen: DIN 14675, DIN VDE 0833-4, CEN TS 54-32, DIN EN 16763
  • Abgrenzung zu DIN VDE 0828-1 und DIN EN 50849:2017-11 (ENS)
  • SAA-Projekte in Neubauten und Bestand
  • Planung, Projektierung und praktische Ausführung
  • Montage, Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Inbetriebsetzung und Abnahmeprüfung
  • Akustische Grundlagen
  • Betriebssicherheit und Ausfallsicherheit

Referenten

  • Michael Lehmann ist Sachkundiger Brandmeldeanlagen, Fachplaner baulicher Brandschutz, CFPA Europe Fire Protection und Fire Alarm System-Experte bei Covestro.
  • Robert Rateike ist Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 und Technischer Risikomanager DIN VDE V 0827 sowie Dozent zu Video- und Beschallungsanlagen an der DHBW.
  • Andreas Simon ist Sachverständiger für Beschallung, Fachmann für SAA und ENS, Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 sowie Mitglied im Normenausschuss DKE 713.1.17.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99:

Neue Termine 2020 folgen in Kürze.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
BMA, SAA, Brandmeldeanlage, Sprachalarmanlage, Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung, Fachkraft, DIN 14675, Wartung, Instandhaltung, Prüfung, Auffrischung, Vertiefung, Seminar, 2019

Wartung und Instandhaltung einer BMA / SAA gemäß DIN 14675

Seminar BMA und SAA – Auffrischung Normen und Technik nach DIN 14675

Seminar BMA und SAA – Auffrischung Normen und Technik nach DIN 14675

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | ZielgruppeVoraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Auf dem Auffrischungs-Seminar erhalten Fachkräfte nach DIN 14675 an einem Tag den aktuellen Stand zu Normung und Technik für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen.

Seminareinladung

Seminar BMA und SAA – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächster Termin

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr.

  • 2. Dezember 2020 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich

Teilnahmegebühr

380,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Fachkräfte für Brandmeldenanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) müssen gemäß DIN 14675-2, Tabelle L4, spätestens alle vier Jahre ihre Kenntnisse über die verwendeten Systeme und Normen auffrischen und diese durch Schulungsnachweise belegen.

Nutzen

Das kompakte Auffrischungsseminar vermittelt an einem Tag die relevanten Neuheiten und Veränderungen für den normgerechten Betrieb und die Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen und liefert den geforderten Nachweis für die Auffrischungsschulungen nach DIN 14675-2 und DIN EN 16763 für BMA/SAA.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Auffrischungsschulung gemäß DIN 14675-2, Tabelle L4, mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Planer, Errichter
  • Instandhaltungsunternehmen von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen
  • DIN 14675-zertifizierte Unternehmen sowie
  • Fachkräfte und verantwortliche Personen für Brandmeldetechnik und Sprachalarmierung

Voraussetzungen

Grundkenntnisse von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen und der DIN 14675 werden für die Seminarteilnahme vorausgesetzt.

Für die Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675 sind ein Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund, Kenntnisse der relevanten Normen sowie technische Kenntnisse der Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen sowie spezielle elektrotechnische Kenntnisse Voraussetzung.

Inhalte

  • Neuerungen in der Normung:
    DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2, DIN VDE 0833-4, DIN 14675-1, DIN 14675-2, DIN EN 16763
  • Prüfungsfragenkatalog zur DIN 14675
  • Neuerungen im Baurecht
  • Zertifizierung: Aktuelle Anforderungen an Fachfirmen nach DIN 14675-2
  • Anlagendokumentation
  • Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen
  • Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR)
  • Alarm- und Störungsübertragung aus BMA
  • Anwendungsbeispiele

Referent

  • Jochen Redepenning ist Prüfsachverständiger für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und langjähriger Fachreferent.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99:

Seminar BMA und SAA – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
BMA, SAA, Brandmeldeanlage, Sprachalarmanlage, Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung, Fachkraft, DIN 14675, DIN EN 16763, Prüfungsfragenkatalog, Wartung, Instandhaltung, Prüfung, Auffrischung, Update, Seminar, 2020