Schlagwortarchiv für: Trinkwasserinstallation

Risiken für die Trinkwassergüte in Gebäuden

Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Die novellierte TrinkwV ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und setzt damit eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Betreiber sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Gefährdungen für die Trinkwassergüte in Gebäuden zu erkennen, um darauf reagieren zu können.

Grundsätzlich müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann diese Fristen unter genau definierten Umständen verlängern. Zudem wird am 12. Januar 2028 ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser eingeführt, der an allen Entnahmestellen einzuhalten ist. Daher ist es für Planer wichtig, nur noch Produkte für die Trinkwasserinstallation auszuschreiben, die den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen. Nur so kann dieser neue Grenzwert für Blei sicher eingehalten werden. Die neue TrinkwV soll durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch stärken.

Autor: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist, Schell GmbH & Co. KG

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Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Neue Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

Der Bundesrat hat am 31. März 2023 der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Änderungen  zugestimmt, so dass in Kürze eine überarbeitete und neu strukturierte Trinkwasserverordnung in Kraft treten wird. Die neue Trinkwasserverordnung nimmt mit einer Vielzahl von Anpassungen die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie auf.

Die Änderungen betreffen insbesondere das Risikomanagement, die Qualitätsparameter und die Grenzwerte für Legionellen und Blei. So sieht die Verordnung erstmals verpflichtende, umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur bei den Verbrauchern vor. Zu den neu eingeführten Parametern zählen zum Beispiel per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Zukünftig müssen die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser auf PFAS untersuchen und gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern. PFAS werden nicht vollständig abgebaut und reichern sich im Laufe der Zeit im menschlichen und tierischen Gewebe und in der Umwelt an. Zu den geänderten Parametern zählen unter anderem die Grenzwerte für Legionellen und Blei. Da sich der in der EU-Trinkwasserrichtlinie erstmals festgelegte Grenzwert für Legionellen vom deutschen Wert unterscheidet, wird dies zu Änderungen im deutschen Trinkwasserrecht für den Bereich Trinkwasser-Installation führen. Zudem wird der Grenzwert für Blei weiter gesenkt. Das betrifft sowohl das Trinkwasser als auch die verwendeten Materialien und Werkstoffe. Hinzu kommt ein Verbot für noch vorhandene Bleileitungen. Bisher durften Bleileitungen bei Einhaltung der Grenzwerte in der Versorgung belassen werden. Die neue Trinkwasserverordnung legt eine Frist fest, in der vorhandene Bleileitungen stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen.

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Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar „Trinkwasser Probenahme“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-05 vom 12. Mai 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Programm um das Seminar “Trinkwasser Probenahme“ erweitert. Wasserleitungen in gewerblichen Gebäuden müssen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Sportstätten, Hotels, Altenheimen und Krankenhäusern jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber haben die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen zu erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Das eintägige Seminar “Trinkwasser Probenahme” vermittelt die Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Durchführung von Trinkwasserprobenahmen und richtet sich an Fachinstallateure, Sanitärfachbetriebe, Prüflabore, Trinkwasseruntersuchungsstellen, Wasserversorger, Gesundheitsämter, Lebensmittel- und Pharmaindustrie, Probenehmer und Hygienefachkräfte, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen und erforderliche Prüfungen durchführen und Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis als „Probenehmer Trinkwasser nach TrinkwV“ auffrischen müssen. Trinkwasserprobenahmen dürfen nach § 15 Absatz 4 der TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die in einem Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor stehen.

Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 ist der Bedarf an Probenehmern für Trinkwasser mit einem Probenahmeschein gestiegen. Betreiber sind verpflichtet, das Trinkwasser, welches sie zur Verfügung stellen, durch qualifiziertes Personal überprüfen zu lassen. „Um offizielle Trinkwasserproben für zugelassene Untersuchungsstellen durchzuführen und diese in einem akkreditierten Labor auswerten zu lassen, benötigt der Probenehmer einen Sachkundenachweis. Unsere Seminare vermitteln die Kenntnisse zur Trinkwasserhygiene und Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien,“ so Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar „Trinkwasser Probenahme“ beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltung findet regelmäßig bundesweit statt und wird auch als Online-Seminar angeboten. Das nächste Präsenz-Seminar ist für den 8. Juli 2021 in Nürnberg geplant. Das nächste Online-Seminar findet am 16. Juli 2021 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Angebot um ein Seminar zur Trinkwasserprobenahme. #Trinkwasserprobenahme #TGA www.dgwz.de/neues-dgwz-seminar-trinkwasser-probenahme

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  • Pressemitteilung Nr. 2021-05 (PDF)
  • Bild: Trinkwasser-Probenahme.jpg

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Bildquelle: Viega Deutschland GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Betreiber sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme

Sauberes Trinkwasser im Gebäude

Sauberes Trinkwasser im Gebäude

Wasserleitungen müssen in gewerblichen Gebäuden alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber müssen die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Trinkwasserprobenahmen dürfen von einem qualifizierten „Probenehmer Trinkwasser“ durchgeführt werden, der entsprechend geschult ist und mit einem akkreditierten Labor zusammenarbeitet.

Umnutzungen von Gebäuden und dadurch entstehende Totstränge und Stagnationen oder Erweiterungen des Leitungssystems, aber auch ein fehlender hydraulischer Abgleich können hohe Keimbelastungen verursachen. Die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene ist auch bei der Errichtung und dem Betrieb von Feuerlöschanlagen zu beachten. Denn Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz und unterliegen damit der Trinkwasserverordnung.

Autor: Eckart Roeder, Geschäftsführer, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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