Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Prüfung nach DIN VDE 0701-0702

Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Sachkunde zur Prüfung

Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Sachkunde zur Prüfung

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar schult Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen über die normgerechte Prüfung, Auswertung und Protokollierung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203, DIN EN 50678 und DIN EN 50699.

Seminareinladung

Online-Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Online-Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Sachkunde zur Prüfung Seminar Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 16:30 Uhr

An den Vortagen kann zusätzlich das Seminar Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen besucht werden.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 03. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 22. Juli 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 09. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 16. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 25. April 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 16. Mai 2024 – Hannover – freie Plätze
    GHotel Hannover | Lathusenstraße 35 | 30625 Hannover
  • 06. Juni 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 20. Juni 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Arvena Park Hotel | Görlitzer Straße 51 | 90473 Nürnberg
  • 04. Juli 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 18. Juli 2024 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Gloria | Sigmaringer Straße 59 | 70567 Stuttgart
  • 29. August 2024 – Leipzig – freie Plätze
    Adina Hotel Leipzig | Brühl 50 | 04109 Leipzig
  • 12. September 2024 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg
  • 26. September 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 10. Oktober 2024 – Essen – freie Plätze
    Hotel Bredeney | Theodor-Althoff-Straße 5 | 45133 Essen
  • 17. Oktober 2024 – München – freie Plätze
    acom Hotel München | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 07. November 2024 – Berlin – freie Plätze
    Svenska Victoriaförsamlingen e.V. | Landhausstraße 26-28 | 10717 Berlin
  • 21. November 2024 – Hannover – freie Plätze
    Kleefelder Hof | Kleestraße 3 A | 30625 Hannover
  • 05. Dezember 2024 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 19. Dezember 2024 – Nürnberg – freie Plätze
    Arvena Park Hotel | Görlitzer Straße 51 | 90473 Nürnberg

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat
bzw. 1-Tages-Online-Seminar inkl. Prüfung, Unterlagen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – also alle mobilen Elektrogeräte – müssen nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschrift 3, DIN EN 50678 und DIN EN 50699 regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Elektrofachkräfte können sich vom Unternehmer zur Befähigten Person für die Prüfung ernennen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person prüfen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt das Wissen zur regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß aktueller Normen und Richtlinien.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN EN 50678 und DIN EN 50699“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Elektrofachkräfte,
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen,
  • zur Prüfung befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen
  • Haustechniker,
  • Technische Leiter,
  • Arbeitsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Für die Anerkennung zur Befähigten Person nach TRBS 1203 sind eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich, mindestens ein Jahr Berufserfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie fachspezifische Schulungen zur Aktualisierung der Kenntnisse oder einschlägiger Erfahrungsaustausch erforderlich.

Inhalte

  • Normen, Rechtsgrundlagen, Aufgaben gemäß BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1203,
    DIN EN 50678, DIN EN 50699
  • Elektrischer Sicherheit und Schutzmaßnahmen
  • Prüfmethoden
  • Auswahl der passenden Prüfhilfsmittel
  • Prüfablauf und -durchführung
  • Auswertung der Prüfergebnisse
  • Rechtssichere Dokumentation der Ergebnisse, Prüfungsprotokoll
  • Praxiserfahrung anhand eines Messvorgangs
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Hendrik Hinz ist staatlich geprüfter Techniker und Geschäftsführer der eltracon UG.
  • Sebastian Onnenberg ist Gesellschaftler, Geschäftsführer der PRO-EL GmbH und Berater und Dozent auf dem Gebiet der Elektrosicherheit.
  • Eugen Stremel ist Elektrotechniker in der SAFETYTEST GmbH.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

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Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Ich habe neue Erkentnisse bezüglich Normen erhalten. Es war insgesamt eine lockere und gute Atmosphäre. Die Gliederung des Vortrags hat mir sehr gut gefallen, insbesondere die Beantwortung der Fragen.“
    Frank Meißner, Schnellreinigung/Anlagen für Textilpflege, Leipzig
  • „Das Seminar war sehr informativ und ich habe neue Erkentnisse zur SK Prüfung erhalten. Die Unterlagen, die man bekommt, sind sehr nützlich.“
    Marco Fritzsch, Erzgebirgsklinikum gGmbH, Annaberg-Bucholz
  • „Es war eine sehr informative Veranstaltung. Alle Fragen wurden vom Referenten hilfreich beantwortet.“
    Ralf Birkner, Dienstleistung Rostock GmbH, Bentwisch
  • „Das Seminar enthält sehr gute Informationen über die rechtlichen Aspekte. Der Referent hat anschauliche Praxisbesipiele gegeben.“
    Norbert Schug, Verein Musikerstammtisch Flensburg und Umgebung e. V., Flensburg
  • „Der Referent hat die Themen sehr umfangreich vermittelt und es wurden alle offenen Fragen verständlich beantwortet.“
    Lars Bötel, Rogge Elektrotchnik, Oldenburg
  • „Die Darstellungen und Erläuterungen waren alle sehr praxisbezogen.“
    Dietmar Schubert, Apleona HSG IST GmbH, Frankfurt
  • „Das Seminar war sehr lehrreich und interessant. Fragen konnten sehr gut mit Beispielen beantwortet werden.“
    Nils Winterberg, HSE Hausklink GmbH, Gadebusch

Weitere Informationen

Stichworte
Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte, Befähigte Person, Elektrofachkraft, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN EN 50678, DIN EN 50699, TRBS 1203, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person, Seminar, 2024

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Brandschutzbeauftragter

Wer eignet sich zum Brandschutzbeauftragten?

Brandschutzbeauftragte in Betrieben werden auf Basis besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber schriftlich bestellt. Sie stehen dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Seite.

Brandschutzbeauftragte erhalten eine qualifiziert Ausbildung, besondere Vorkenntnisse oder Qualifikationen sind aber nicht notwendig. Idealerweise verfügen sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sind in der Regel erfahrene und mit dem Betrieb vertraute Mitarbeiter, die der großen Verantwortung gerecht werden können und sich auch gegenüber dem Arbeitgeber und Behördenvertretern durchsetzen können.

In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung werden Personen als Brandschutzbeauftragte bestellt, die aufgrund ihrer Ausbildung über entsprechende Qualifikationen verfügen. Welche Mindestanforderungen an Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten gestellt werden, stellt die „Information 205-003“ der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Detail dar.

DGUV Information 205-003

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV beschreibt  in der DGUV Information 205-003 die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.  

Die DGUV Information 205-003 stellt die Zusammenführung und -berarbeitung der drei bisherigen existierenden Veröffentlichungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI/GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01) dar.

Weitere Informationen

Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Für Arbeitgeber ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben. In der Unfallverhütungsvorschrift sind besondere Anforderungen an die Prüfung geregelt.

Im Vorfeld an die Prüfung muss eine Gefährdungsbeurteilung mit Prüffristen erstellt werden, nach deren Vorgaben geprüft wird. Die zur Prüfung befähigten Personen müssen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 qualifiziert sein und mit zugelassenen Prüfgeräten und geeigneter Prüfsoftware arbeiten. Mit dem Prüfnachweis erhält der Arbeitgeber eine rechtssichere Prüfdokumentation.

Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben ist der Schutz von Arbeitnehmern, Kunden und Besuchern eines Unternehmens. Je nach Leistungsumfang und Art der Prüfung (Geräte, Anlagen oder Maschinen) können Unternehmen von unterschiedlichen Tagessätzen der Dienstleister ausgehen. Der Unternehmer kann den Prüfdienstleister auffordern, die Qualifikation seiner Prüftechniker nachzuweisen. Hierzu gehören der Facharbeiterbrief sowie Zertifikate zu regelmäßigen Schulungen.

Autorin: Karima Preißel, Marketing Managerin, ESG Elektro Service Gesellschaft mbH

Weitere Informationen:

DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-08 vom 9. Oktober 2019

Die Mitglieder des Fachbeirates Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) haben am 24. September 2019 erneut in Bad Homburg getagt. Der Beirat wird künftig den Fokus seiner Facharbeit von den Systemen auf das gesamte Management von Notfall- und Gefahrensituationen ausweiten. Zudem werden zusätzlich zu dem besonderen Schutzbedarf von Bildungseinrichtungen nun auch weitere öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Krankenhäuser, Arbeitsämter und Sozialämter, Bahnhöfe und Flughäfen in die Betrachtungen einbezogen. Hierzu plant die DGWZ eine Reihe von neuen Veranstaltungen und Seminaren.

Auf der Sitzung gab Dieter Zeller, Krisen- und Notfallmanager bei Fresenius SE & Co KGaA, einen Überblick über die präventiven Maßnahmen beim Krisen- und Notfallmanagement am Beispiel eines Gesundheitskonzerns. Er stellte die Grundlagen zur Bewältigung von Krisen aus Sicht der Einsatzkräfte vor und welche Erkenntnisse daraus Betreiber für die Prävention ableiten können. Zeller betonte, wie wichtig es sei, vorab ein Krisenteam aufzustellen und in die Organisation einzubinden, um Krisen wie Stromausfall, Terror oder Bedrohungen für die Lieferketten professionell bewältigen zu können.

Mit der 2016 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0827-1 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme zur Unterstützung in Notfall- und Gefahren-Situationen geregelt und wie Systeme die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung unterstützen. Die DGWZ hat seitdem in Veranstaltungen insbesondere Betreiber von Schulen über die Umsetzung zu NGRS informiert und Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 ausgebildet, die die Risiken für Einrichtungen bewerten und Handlungsempfehlungen daraus ableiten können.

Die nächste Sitzung des Fachbeirats findet am 2. April 2020 in Bad Homburg statt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
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DGWZ-Fachbeirat „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme“ setzt neuen Fokus. #NGRS www.dgwz.de/fachbeirat-ngrs

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  • Pressemitteilung Nr. 2019-08 (PDF, TXT)
  • Bild: Vierte-Sitzung-DGWZ-Fachbeirat-NGRS.jpg
    DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme anlässlich seiner vierten Sitzung am 24. September 2019 in Bad Homburg. (v.l.n.r.): Harald Weber (Gehrke Sales GmbH), Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Klaus Bongaertz, (TOA Electronics Europe GmbH), Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Wolfgang Unger (Novar GmbH), Dieter Zeller (Fresenius SE & Co. KGaA), Thilo Meisel (Meiknologic GmbH), Bernd Rompel (Polizeiakademie Hessen), Thomas Probst (Bosch Sicherheitssysteme GmbH)

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/fachbeirat-ngrs

Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg erfolgreich fortgesetzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-05 vom 8. April 2019

Die von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 veranstaltete Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen zog mehr als 60 Vertreter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner, Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr nach Duisburg, um sich über praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen und Gebäuden von Bildungseinrichtungen bis hin zum Amokfall auszutauschen. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Sören Link. Nach den Auftaktveranstaltungen in Hannover und Heidelberg ging die Fachtagung in Duisburg damit erfolgreich in die nächste Runde.

Nachdem Thomas Krützberg, Dezernatsleiter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg, die Teilnehmer begrüßt hatte, referierte Marita Meissner, Stabstellenleiterin für Krisenprävention bei der Stadt Gelsenkirchen, über die erfolgreiche Einführung eines integrierten Sicherheitskonzeptes an Gelsenkirchener Schulen. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallung und Mitglied im DKE-Normenausschuss für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen, stellte die Synergieeffekte einer mehrfachen Nutzung von Sprachalarmanlagen und akustischen Notfallwarnsystemen und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile vor. Prof. Dr. Roland Goertz, Leiter des Lehrstuhls für Chemische Sicherheit und Abwehrender Brandschutz an der Bergischen Universität Wuppertal, erläuterte Wege zur Lösung des Widerspruchs zwischen Amok- und Brandschutz und gab seine Erfahrungen durch die Einsatzleitung bei den Amokläufen in Erfurt und Winnenden weiter. Abschließend berichtete Kriminalhauptkommissar a. D. Christian Weicht aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Krisenpräventionskonzepte an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Die Teilnehmer zogen ein überaus positives Fazit und vergaben Bestnoten für die Auswahl der Vortragsthemen und Referenten. Dass die Vorträge zahlreiche Fallbeispiele realer Krisensituationen in Bildungseinrichtungen boten, kam bei den Zuhörern besonders gut an.  So konnten viele Anregungen zur Umsetzung im eigenen Verantwortungsbereich mitgenommen werden.

In der begleitenden Fachausstellung informierten sich die Teilnehmer über ganzheitliche Sicherheitskonzepte und knüpften zahlreiche Kontakte zu den Herstellern aus den Bereichen Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Kommunikationssysteme, Gefahrenmelde- und Sprachalarmanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. Vertreten waren Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Salto Systems GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH, SimonsVoss Technologies GmbH, Telekom Behnke GmbH sowie TOA Electronics Deutschland GmbH und Wenzel Elektronik GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die nächsten Veranstaltungen finden am 27. Juni 2019 in Ingolstadt und am 12. September 2019 in Potsdam statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

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Positives Fazit aller Beteiligten zur Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ am 28.03.2019 in Duisburg. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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www.dgwz.de/tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-2019-duisburg-abschlussbericht

Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg

Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-04 vom 7. März 2019

Für die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 in Duisburg hat der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Sören Link, die Schirmherrschaft übernommen. Zur Tagung treffen sich Mitarbeiter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner und Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr und diskutieren praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen in Bildungseinrichtungen und Schulen.

Die Stadt Duisburg ist für die Sicherheit an rund 170 Schulen, zwei Universitäten und weiteren Bildungseinrichtungen verantwortlich. Deswegen muss sie sich auch mit solchen Szenarien auseinandersetzen, die über die Vermeidung von Unfällen im Sportunterricht, dem richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Chemieraum oder der Mindesthöhe von Treppengeländern hinausgehen. Gefahrensituationen wie Brände oder Krisenlagen erfordern ein Notfallmanagement, das in Planung und Durchführung passgenau auf die besonderen Eigenheiten der Bildungseinrichtung abgestimmt ist.

Bereits im Jahre 2003 wurde hierzu bei der Stadt Duisburg ein multidisziplinäres Krisenpräventionsteam installiert, in dem neben Einrichtungen des Schulträgers wie das Amt für Schulische Bildung oder das Jugendamt auch das Schulamt und das Kommissariat Vorbeugung der Polizei eingebunden sind. „Angesichts der zahlreichen Facetten möglicher Gefahrenprävention, aber auch zur schnellen und richtigen Reaktion im eingetretenen Krisenfall, sind alle Verantwortlichen gut beraten, sich stets auf dem Laufenden zu halten und Fortbildungsangebote oder Beratungsmöglichkeiten zu nutzen“, betont Link.

Die Tagung wird durch eine Fachausstellung mit Sicherheitstechnik wie Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Intercom-Systeme, Sprachalarmanlagen (SAA) und elektronische Zutrittslösungen begleitet. Exponate können vor Ort getestet werden. Experten von Management, Forschung, Entwicklung und Vertrieb stehen für Fragen zur Verfügung. Beim Kommunikationsabend am Vortag haben die Teilnehmer Gelegenheit, mit Referenten und Experten der Aussteller persönlich in den Dialog zu treten und fachliche Fragen zu diskutieren.

Die Teilnahmegebühr für die Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen beträgt 180 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Anmeldung und das Programm zur Tagung kann über die Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de heruntergeladen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ findet unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link am 28.03.2019 in Duisburg statt. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Neue TRBS 1111 für Gefährdungsbeurteilung

Die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 vom März 2018 unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

So ist die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person oder mittels kundiger Beratung durchzuführen. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden und bei überwachungsbedürftigen Anlagen den Schutz dritter Personen (z. B. Kunden) im Gefahrenbereich berücksichtigen. Ebenso sind in die Beurteilung u.a. Gebrauchstauglichkeit, altersgerechte Gestaltung, physische und psychische Belastungen aufzunehmen.

Autor: Ute Wiese, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CertLex AG

Weitere Informationen:

Neue TRBS 3121 für Betrieb von Aufzügen

Seit Oktober 2018 regelt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 die Pflichten des Arbeitgebers für den Betrieb von Aufzügen.

Weitere Informationen: