DIN 14462 Wandhydrantenanlagen und Löschwasseranlagen

DIN 14462:2023-07
Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen „trocken“

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Übersicht

Die Norm DIN 14462 richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser, Löschwasseranlagen „trocken“ sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht-öffentlichen Bereichen befinde Für die Bearbeitung der Norm ist der Arbeitsausschuss „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ (NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN 14462 ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Der Titel der DIN 14462:2023-07 lautet „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“. Die Norm ersetzt die alte Fassung DIN 14462:2023-09.

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1DIN 14462:2023-07 – Norm bestellen

Inhalt

Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen an die Auslegung, Berechnung und Installation von Löschwasseranlagen
4.1 Allgemeine Anforderungen
4.2 Spezifische Anforderungen

5 Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung
5.1 Allgemeines
5.2 Inbetriebnahme von Löschwasseranlagen „trocken“
5.3 Inbetriebnahme von Wandhydrantenanlagen
5.4 Inbetriebnahme von Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten

6 Instandhaltung

Anhang
Anhang A (informativ) Beispiele für die schematische Darstellung von Wandhydrantenanlagen, Löschwasseranlagen „trocken“ und Anlagen mit Überflur- bzw. Unterflurhydranten
Anhang B (informativ) Hinweise für Planer, Errichter und Betreiber
Anhang C (informativ) Aufbau eines Kontrollbuchs
Anhang D (informativ) Beispiel für Aufkleber zur Kennzeichnung von Wandhydranten

Bilder
Bild 1 Ausführungsbeispiel für den Anschluss von Druckerhöhungsanlagen in der Niederspannungshauptverteilung

Tabellen
Tabelle 1 Rohrleitungsmaterialien für nicht erdverlegte Löschwasserleitungen und Wandhydrantenanschlüsse
Tabelle 2 Geforderte Durchflussmengen und Drücke an der Entnahmearmatur

Weitere Informationen

Stichworte

DIN 14462, 2023-07, Wandhydrantenanlagen, Löschwasseranlagen, Löschwassereeinrichtungen, Löschwasserleitungen, Löschanlagen, Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Norm

DIN EN 671-3 – Wandhydranten

DIN EN 671-3:2009-07
Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten – Teil 3: Instandhaltung von Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch und Wandhydranten mit Flachschlauch

Übersicht | Weitere Teile der Normreihe | Norm bestellen | Inhalt | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Norm DIN EN 671-3 „Instandhaltung von Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch und Wandhydranten mit Flachschlauch“ gehört zur Normreihe DIN EN 671 „Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten„. Für die Betreuung der Norm ist auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 031-03-05 AA „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ des Fachnormenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN zuständig. Erarbeitet wurde die Europäische Norm vom CEN/TC 191 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen“ (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich).

Die aktuell gültige Norm DIN EN 671-3 ist im Juli 2009 in Kraft getreten. Der Titel der DIN EN 671-3:2009-07 lautet „Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten – Teil 3: Instandhaltung von Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch und Wandhydranten mit Flachschlauch“. Die Norm ersetzt die alte Fassung DIN EN 671-3:2000-10.

Weitere Teile der Normreihe

DIN EN 671 Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten

  • Teil 1 Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch
  • Teil 2 Wandhydranten mit Flachschlauch

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DIN EN 671-3:2009-07 – Norm bestellenInhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1

Inhalt

Nationales Vorwort

Änderungen

Frühere Ausgaben

Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Regelmäßige Prüfungen durch die verantwortliche Person

5 Berichte über Schlauchhaspeln und Wandhydranten

6 Instandhaltung
6.1 Jährliche Instandhaltung
6.2 Wiederkehrende Prüfung der Schläuche

7 Instandhaltungsberichte

8 Brandschutz während der Instandhaltungsarbeiten

9 Ersatz schadhafter Bauteile

10 Instandhaltungsaufkleber

Weitere Informationen

Stichworte

Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik, DIN EN 671-3, Wandhydranten, Löschwasserleitungen, Löschanlagen, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung

Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Übersicht zu Wandhydranten

Übersicht zu Wandhydranten

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei Wandhydranten handelt es sich um ortsfeste Wasserentnahmestellen in Gebäuden, die mit einer angeschlossenen, aufgerollten Gewebe- bzw. formstabilen Schlauchleitung dem vorbeugenden Brandschutz dienen. Um im Brandfall das Feuer schnell und wirksam bekämpfen zu können, sollten Wandhydranten frei und leicht zugänglich sein, sodass sie auch von Laien verwendet werden können.

Um die ständige Betriebsbereitschaft zu erhalten, müssen Löschwassereinrichtungen in regelmäßigen Abständen inspiziert und gewartet werden. Gemäß der Betriebssicherheitverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit dürfen nur Befähigte Personen die Prüfung übernehmen. Über die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung informieren die Normen DIN 14462 und die DIN EN 671-3.

Vorschriften

Für Wandhydranten gelten eine Reihe von Technischen Regeln (Normen) und Rechtsvorschriften:

  • DIN EN 671-3 Ortsfeste Löschanlagen – Wandhydranten – Teil 3: Instandhaltung von Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch und Wandhydranten mit Flachschlauch
  • DIN 14462 Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten
  • DIN 14461-1 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 1: Wandhydrant mit formstabilem Schlauch
  • DIN 14461-2 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 2: Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“
  • DIN 14461-3 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 3: Schlauchanschlussventile PN 16
  • DIN 14461-4 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 4: Einspeisearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen
  • DIN 14461-5 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 5: Entnahmearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen
  • DIN 1988-600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen; Technische Regel des DVGW
  • DIN EN 694 Feuerlöschschläuche – Formstabile Schläuche für Wandhydranten; Deutsche Fassung EN 694:2014
  • VDI 3810 Blatt 2 Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen – Sanitärtechnische Anlagen
  • DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen; Deutsche Fassung EN 1717:2000; Technische Regel des DVGW

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Wandhydranten, Löschwasserleitungen, Löschanlagen, Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Befähigte Person, Wartung, Instandhaltung, Prüfung, DIN EN 671-3, DIN 14462, DIN EN 694, DIN 14461, Norm, Vorschrift

Aufzugnotruf – Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-04 vom 3. September 2020

Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Basis hierfür ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit 2015 festlegt, dass sowohl bestehende als auch neuinstallierte Aufzüge ab dem 1. Januar 2021 über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern, sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können.

Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig. Über das Zweiwege-Kommunikationssystem können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst bzw. einer Notrufzentrale herstellen. Die Kommunikation ist dann in beide Richtungen möglich. Innerhalb von 30 Minuten muss die Befreiung von der Notrufzentrale eingeleitet werden.

Bestehende Anlagen können in der Regel bereits mit relativ einfachen Mitteln nachgerüstet werden, zum Beispiel mit einer Gegensprechanlage oder einem fest angebrachten Telefon. Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind. Damit erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung. Die genauen Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ unter Ziffer 3.4.3 verzeichnet.

1.695 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. #Aufzugnotruf www.dgwz.de/aufzugnotruf

Download
www.dgwz.de/aufzugnotruf-nachruestung-bis-2020

  • Pressemitteilung: Nr. 2020-04 (PDF)
  • Bild: Aufzugnotruf-Nachruestung-nach-BetrSichV.jpg

    Bildquelle: Schneider Intercom
    Bildunterschrift: Ab 2021 müssen alle Personenaufzüge nach BetrSichV über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugnotruf

Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes, Leiter Security Kommission German Council of Shopping Centers e.V., Porträtfoto

Welchen Preis hat Sicherheit?

Seit dem Amoklauf 2016 im Olympia Einkaufszentrum in München befasst sich eine Security Kommission des German Council of Shopping Centers e.V. mit den Herausforderungen der Themenfelder Terrorlagen und Amokläufe. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der völlig veränderten Gefahrensituation, die durch einen Amoklauf oder sogar eine Terrorlage entstehen würde. Während in allen Shopping Centern das hohe Maß der Richtlinien aus dem Brandschutz oder der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz gelebte Praxis ist, musste in 2016 attestiert werden, dass es in den vorhandenen Gefahrenszenerien wenig Vorgaben und nachvollziehbare Sicherheitskonzepte zu Terrorlagen und Amokläufen gab.

Dies hat sich deutlich verbessert. So hat die Security Kommission das erste Handbuch „Terrorlagen und Amokläufe“ als Arbeitshilfe für die verantwortlichen Ebenen in den Centergesellschaften, Facility-Manager-Dienstleistern sowie der Eigentümerseite herausgegeben. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen bei der Entfluchtung in diesen Gefahrenlagen betrachtet oder auch die Nutzung von anderen Sammelplätzen für Mitarbeiter und Kunden. Diese müssen vor dem Hintergrund einer Angriffssituation durch diese Täter neu bewertet werden. Die Schutzaspekte der Mitarbeiter in solchen Lagen verlangen auch andere Denkmodelle als es eine Brandsituation vorschreibt.

Autor: Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes, Leiter Security Kommission des German Council of Shopping Centers e.V.

Handbuch Terroranschläge und Amok-Lagen

Das Handbuch Terroranschläge und Amok-Lagen kann bei Ingmar Behrens kostenlos per Email (Ingmar@behrensundbehrens.de) angefordert werden.

Weitere Informationen

VdS Brandschutztage 2019 ©VdS/Matthias Sandmann

VdS-Fachtagungen 2020

Vom 2. bis 3. Dezember 2020 finden die VdS-Fachtagungen zu Brandschutz- und Sicherheitsthemen auf dem Kölner Messegelände statt. Interessenten haben die Wahl, die einzelnen Tagungen wie z.B. Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sprachalarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Baulicher Brandschutz oder Sicherheits- und Alarmmanagement vor Ort zu besuchen oder alternativ per Livestream-Schaltung teilzunehmen.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

VdS Schadenverhütung GmbH

Weitere Informationen

Barrierefreies-Bauen-Noppenbodenplatten

Barrierefreies Bauen: Mehr als ein notwendiges Übel

Barrierefrei planen und bauen: Für 10 Prozent unerlässlich, für 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel. Je früher die Barrierefreiheit Bestandteil von Gedanken, Ideen und Planungen wird, desto besser fügen sich die dafür notwendigen Elemente in das Design, das Konzept und so in das ganze Bauwerk oder den öffentlichen Raum ein. Mit einer durchdachten Planung steigen insgesamt auch die Qualität, der Mehrwert und der Komfort für alle Nutzer. Kosten lassen sich reduzieren oder vermeiden, wenn man nicht nachrüsten muss, weil die Barrierefreiheit nicht richtig umgesetzt wurde.

Im Freiraum lassen sich gestalterischer Anspruch und Kostenreduzierung durchaus kombinieren. So müssen nicht zwingend Leitelemente für Blinde, wie Noppen- und Rippenplatten im Boden, verwendet werden. Eine Platzgestaltung, die in dunklem Asphalt ausgeführt wird, kann für die Führung von blinden und sehgeschädigten Menschen auch Elemente aus hellem Pflaster verwenden. Das als Leitelement dienende Pflaster muss dabei einen optischen Kontrast bieten und taktil erkennbar sein, sprich: einen deutlich tastbaren Unterschied zum umgebenden Belag erkennen lassen.

Wichtig ist hierbei stets, das jeweilige Schutzziel zu erreichen, das in diesem Fall die DIN 18040-3:2014-12 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ fordert. Hier im Beispiel also, blinden und schlecht sehenden Menschen eine Orientierung und Führung zu ermöglichen. Dazu gibt die DIN eine Musterlösung vor, von der aber abgewichen werden darf, wenn mit anderen Mitteln dasselbe Ziel erreicht wird.

Dabei sind die Planer aufgefordert kreativ zu sein. Zentrale Fragen sind: Finden die Menschen zum Bauwerk? Finden sie hinein? Finden sie sich im Inneren zurecht? Die Vorgaben der DIN 18040-1, -2 und -3 geben für viele Situationen Schutzziele und Musterlösungen vor. Passt ein anderes Gestaltungselement besser zum Design, erfüllt aber trotzdem das Schutzziel? Bei Unsicherheit erteilen Fachplaner oder die kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise jederzeit Auskunft und freuen sich über eine konstruktive Zusammenarbeit.

Autor: Thomas Bantzhaff, Berater, Fachplaner und Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, OrphaCoach

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Notrufglocke im Aufzug.

Aufzugnotruf – Ende der Übergangsfrist

Bis zum 31.12.2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Basis hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die dies mit einer Übergangsfrist bis Ende dieses Jahres fordert: „Wer eine Aufzugsanlage (…) betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“

Mit einem solchen Notrufsystem erhöhen Betreiber die Betriebssicherheit des Aufzugs und reduzieren ihr Haftungsrisiko. Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig.

In Verbindung mit der Aufschaltung auf eine Aufzug-Notrufzentrale mit Rund-um-die-Uhr Bereitschaft zur Personenbefreiung erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung.

Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind.

Autor: Odo Hake, Leiter Marketing/Kommunikation, OSMA-Aufzüge

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Light as a Service

Light as a Service

Trotz der bekannten Vorteile moderner LED-Technologie sind in vielen Unternehmen noch alte Lichtanlagen mit verbrauchs- und kostenintensiven Halogen- oder Quecksilberlampen im Einsatz. Eine Umrüstung auf hocheffiziente LED-Leuchten spart bis zu 70 Prozent Strom und damit Energiekosten. Das verbessert nicht nur die Klimabilanz nachhaltig, sondern auch nachweislich die Arbeitssicherheit sowie die Motivation und das Wohlbefinden der Mitarbeiter durch z.B. Human Centric Lighting (HCL). Aber viele Unternehmen scheuen den Aufwand, sei es aus personellen oder finanziellen Gründen. Über die Light as a Service (LaaS)-Komplettlösung können Unternehmen ihre Beleuchtungsanlage ohne eigene Investition und ohne Aufwand modernisieren, indem sie alle Bereiche wie zum Beispiel Lichtplanung, Montage, Service, Wartung und Garantie outsourcen. Zudem stellt der Einsatz intelligenter LED-Leuchten die Weichen für eine weitere Zukunftsherausforderung für Unternehmer: die Digitalisierung. Last but not least steuert eine Umrüstung auf nachhaltige LED-Technologie die Firmen zielsicher in Richtung CO2-Neutralität. Ein Aspekt, der für nahezu alle Branchen eine Schlüsselherausforderung für die nächsten Jahre darstellt. Nicht nur in Zeiten großer Herausforderungen ist Light as a Service ein zentrales Argument für Unternehmen, innovativ, wettbewerbsfähig und erfolgreich zu bleiben.

Autor: Peter Göttelmann, Leiter Marketing, Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH

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Lüftungsanlagen und Virenausbreitung

Virenausbreitung durch Lüftungsanlagen minimieren

Raumlufttechnische Anlagen sind notwendiger Bestandteil des Gebäudes und dürfen unter den aktuellen Randbedingungen nicht abgeschaltet werden. Um die Ausbreitung von Aerosolen zu minimieren, sind Umluftanteile zu minimieren, Betriebszeiten zu verlängern sowie der Außenluftvolumenstrom in Relation zur Belegung zu prüfen. Raumklimageräte können ebenfalls weiterbetrieben werden, da diese nur innerhalb eines Raumes wirksam sind. Eine ausreichende Lüftung muss hier jedoch über die Lüftungsanlage oder die Fenster sichergestellt werden. Soweit möglich, soll die Raumluftfeuchtigkeit im Bereich zwischen 40 bis 60 Prozent liegen.

Autor: Claus Händel, Technischer Referent, Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK)

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