Seminar Trinkwasser Probenahme

Seminar Trinkwasser Probenahme

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Beschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | FortbildungspunkteZielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar Trinkwasser Probenahme vermittelt die Kenntnisse zur Probenahme nach den aktuellen Richtlinien und Normen.

Seminareinladung

Online-Seminar Trinkwasser Probenahme – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Seminar Trinkwasser Probenahme dauert einen Tag.
09:00-16:00 Uhr – Trinkwasser Probenahme – Sachkunde für die Entnahme von Wasserproben

  • 10. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 28. Oktober 2024 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

430,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Sachkundenachweis „Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Beschreibung

Um Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erfüllen, müssen Betreiber die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen kennen. Je nach Nutzungsart des Gebäudes fallen regelmäßig umfangreiche Überprüfungen an. Das Seminar befähigt Sie zur Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Überprüfung und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen. Zudem erhalten Sie die nötigen Kenntnisse, um Trinkwasserproben zu entnehmen.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Kenntnisse zur Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien. Damit können Sie Trinkwasserprobenahmen gemäß Trinkwasserverordnung sach- und fachgerecht durchführen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis „Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“.

Hinweis: Die Tätigkeit als Probenehmer Trinkwasser setzt ein Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor voraus.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Sachkundenachweis Probenahme Trinkwasser nach TrinkwV“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Fortbildungspunkten im Gesundheitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Unternehmen, Arbeitgeber, Betreiber, Behörden, Errichter,
  • Facility Manager, Technische Leiter, Fachmonteure, Service-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal,
  • Arbeitssicherheits-, Hygiene- und Umweltbeauftragte,
  • Mitarbeiter, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen sowie erforderliche Prüfungen durchführen sollen,
  • Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Allerdings setzt eine Tätigkeit als Probenehmer Trinkwasser ein Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor voraus.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Normen
  • Infektionsschutzgesetz, Trinkwasserverordnung, DIN 2000, DIN 2001, DIN 1988, DIN ISO 5667-5
  • Verantwortung und Pflichten des Betreibers
  • Gesundheitliche Aspekte
  • Mikrobiologische Grundlagen
  • Qualitätssicherung bei der Probenahme
  • Auswahl der Messverfahren
  • Dokumentation der Probenahme
  • Probenahme
  • Häufige Fehlerquellen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Andreas Laborius ist Mikrobiologe, Umweltingenieur und Geschäftsführer der Ladotec GmbH.
  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz-beauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.
  • Ingo Nordahl ist staatlich geprüfter Lebensmittelkontrolleur im Landkreis Herford.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Trinkwasser Probenahme – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Sehr informative Veranstaltung, auch online gut händelbar. Ich fühle mich sehr gut auf das Probennehmen vorbereitet.“
    Tobias Bruns, Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband, Rastede
  • „Gut strukturiert, gut erklärt. Auf Fragen wurde direkt eingegangen. Das auflockern der Inhalte durch eine ansprechende Gestaltung hat mir besonders gefallen.“
    Tobias Schindelbeck, Oldenburgisch Ostfriesischer Wasserverband, Rastede
  • „Ich empfand die Veranstaltung als sehr interessant und unterhaltsam. Die Themenbereiche wurden alle gut erklärt und vermittelten mir einen sicheren Umgang mit TW-Proben. Besonders gefallen hatte mir die gute Verpflegung und der sehr gute Referent.“
    Kay Kintzel, Gesundheitsamt Landkreis Mittelsachsen, Mittweida
  • „Die Veranstaltung war sehr informativ und hilft mir in meinem Job mehr Aufgaben übernehmen zu können. Besonders hat mit der Referent gefallen, der schnell und gut auf Fragen einging.“
    Marck Wild, Andrä + Zumstrull Ing. Büro GmbH, Osnabrück
  • „Für mich war es eine sehr informative Veranstaltung. Ich konnte mein Wissensstand zum Themenbereich Trinkwasser erweitern. Besonders gefallen hatten mir die Präsentationsunterlagen die meiner Meinung nach sehr gut vorbereitet waren.“
    Marcel Brettschneider, Willhöft Heizungsbau GmbH, Lasbek
  • „Durch die Teilnahme an der aufschlussreichen Veranstaltung konnte ich mir viel Wissen aneignen. Besonders gefallen hatte mir der Vortragsstil des Referenten Herr von Söhnen.“
    Klaus Stuchlich, Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH
  • „Ich bewerte das Online-Seminar als gute Zusammenfassung der wichtigsten Themen. Besonders haben mir die Umfragen am Ende jedes Kapitels gefallen. Da konnte man gleich noch einmal reflektieren.“
    Petra Bertelsmann, August Storck KG, Halle (Westfalen)
  • „Das Online-Seminar war für Neulinge in dem Thema sehr interessant und informativ. Besonders hat mir die lockere Atmosphäre gefallen und dass zwischenzeitlich auf die Teilnehmer eingegangen worden ist.“
    Silvia Schmoll, H. Schoppe & Schultz GmbH & Co. KG, Ratzeburg

Weitere Informationen

Stichworte Trinkwasser, Trinkwasseranlagen, Installation, Hygiene, Trinkwasserhygiene, Trinkwasseruntersuchung, Trinkwasseranalyse, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, DIN ISO 5667-5, Betrieb, Prüfung, Überprüfung, Probenahme, Probenehmer, Seminar, Webinar, Online, Online-Seminar, 2023, 2024

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DIN VDE 0100-100 Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100 – Errichten von Niederspannungsanlagen

DIN VDE 0100
Errichten von Niederspannungsanlagen

Übersicht | Gliederung | Norm kaufen | Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Die Normen der Normenreihe DIN VDE 0100 „Niederspannungsanlagen“ sind für die Planung, Errichtung und Prüfung von Niederspannungsanlagen relevant. Sie gelten ausschließlich für die Errichtung von elektrischen Anlagen bis einschließlich 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung. Für die Norm ist das Expertengremium der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) Kommission 221 zuständig.

Gliederung

Gruppe 100 Allgemeine Grundsätze

  • 100 Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe

Gruppe 200 Begriffe

Gruppe 400 Schutzmaßnahmen

  • 410 Schutz gegen elektrischen Schlag
  • 420 Schutz gegen thermische Auswirkungen
  • 430 Schutz bei Überstrom
  • 442 Schutz von Niederspannungsanlagen bei vorübergehenden Überspannungen infolge von Erdschlüssen im Hochspannungsnetz und bei Fehlern im Niederspannungsnetz
  • 443 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen
  • 444 Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen
  • 450 Schutz gegen Unterspannung
  • 460 Trennen und Schalten
  • 482 Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren

Gruppe 500 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel

  • 510 Allgemeine Bestimmungen
  • 520 Kabel- und Leitungsanlagen
  • 530 Schalt- und Steuergeräte
  • 534 Trennen, Schalten und Steuern – Abschnitt 534: Überspannung-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
  • 537 Geräte zum Trennen und Schalten
  • 540 Erdungsanlagen und Schutzleiter
  • 550 Steckvorrichtungen, Schalter- und Installationsgeräte
  • 551 Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen
  • 557 Abschnitt 557: Hilfsstromkreise
  • 559 Andere elektrische Betriebsmittel – Abschnitt 559: Leuchten und Beleuchtungsanlagen
  • 560 Einrichtungen für Sicherheitszwecke
  • 570 Koordinierung elektrischer Einrichtungen

600 Prüfungen

  • 600 Prüfungen

700 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art

  • 701 Räume mit Badewanne oder Dusche
  • 702 Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
  • 703 Räume und Kabinen mit Saunaheizungen
  • 704 Baustellen
  • 705 Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
  • 706 Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • 708 Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
  • 709 Marinas und ähnliche Bereiche
  • 710 Medizinisch genutzte Bereiche
  • 711 Ausstellungen, Shows und Stände
  • 712 Solar-Photovoltaik(PV)-Stromversorgungssysteme
  • 714 Beleuchtungsanlagen im Freien
  • 715 Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
  • 717 Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten
  • 718 Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
  • 719 Lichtwerbeanlagen mit einer Bemessungs-Ausgangs-Leerlaufspannung bis 1.000 V, die mit Heißkathoden-Leuchtstofflampen, Leuchtröhren (Neonröhren), Induktions-Entladungslampen, Leuchtdioden (LED) und/oder Leuchtdioden-Modulen aus- oder beleuchtet sind
  • 721 Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans
  • 722 Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • 723 Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • 724 Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung
  • 729 Bedienungsgänge und Wartungsgänge
  • 730 Elektrischer Landanschluss für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt
  • 731 Elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • 732 Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
  • 736 Niederspannungsstromkreise in Hochspannungsschaltfeldern
  • 737 Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
  • 739 Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen durch Schutzeinrichtungen in TN- und TT-Netzen
  • 740 Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse
  • 753 Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme (Fußboden- und Decken-Flächenheizungen)

Norm kaufen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Norm, Vorschrift, Anerkannte Regel der Technik
  • DIN VDE 0100
  • Niederspannungsanlagen
Mobile Raumluftreiniger

Mobile Luftreiniger – Übersicht

Mobile Luftreiniger – Übersicht

Einführung | Planerhandbuch | Technische Parameter | Vorschriften | Publikationen und Studien | Hersteller und GeräteInstitutionen | Weitere Informationen

Einführung

Mobile Luftreiniger werden eingesetzt, um die Luft in Innenräumen zu reinigen und damit die Raumluftqualität zu erhöhen, die Feinstaubbelastung zu verringern und möglichen Infektionen durch Viren vorzubeugen. Sie werden u.a. in Klassenzimmern, Büroräumen, Wartezimmern, Geschäftsräumen und Restaurants eingesetzt. Im Gegensatz zu fest eingebauten Raumlufttechnischen Anlagen (RLT), können sie ohne bauliche Maßnahmen jederzeit eingesetzt werden. Sie können andere Maßnahmen zur Raumluftverbesserung wie die Außenlüftung ergänzen, wo dies beispielsweise durch Außenlärm oder starke Verunreinigungen der Luft nicht gut möglich ist.

Mobile Luftreiniger sind Sekundärluftgeräte, d.h. Geräte, die dem Raum keine Außenluft zuführen. Neben dem Luftaustausch und der thermischen Luftbehandlung in Räumen, können mobile Luftreiniger auch zur Minimierung der Virenlast beitragen und somit als ergänzende Maßnahme des Infektionsschutzes fungieren. Die erzielte Wirkung hängt von der verwendetetn Filtermethode ab. Meistens befinden sich hierfür HEPA-Filter, UV-C-Filter oder Aktivkohlefilter in den mobilen Lüftungsgeräten.

Planerhandbuch

Die DGWZ hat im September 2021 das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ veröffentlicht. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für Planer, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller von mobilen Luftreinigern sowie eine Übersicht der einzelnen Geräte. Weiterhin werden die technischen Parameter für den Unterhalt und die Wirksamkeit gegen Viren, die öffentlichen Förderprogramme und wissenschaftlichen Studien benannt.

Sie können das Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ mit folgendem Weblink als PDF herunterladen. Die Versandaktion per Post ist inzwischen abgeschlossen. Für weitere Informationen von den genannten Herstellern wenden Sie sich bitte direkt an die im Handbuch genannten Ansprechpartner.

Planerhandbuch "Mobile Luftreiniger"Planerhandbuch „Mobile Luftreiniger“ (PDF)

Technische Parameter

Mobile Raumluftreiniger bedürfen eines sachgerechten Einsatzes. Dabei sind neben der herstellerspezifischen Angaben, auch eine geeignete Bemessung des Luftvolumenstroms im Verhältnis zum Raumvolumen, sowie die konkrete Raumnutzung zu berücksichtigen.

  • Energieeffizienz / Spezifische Leistungsaufnahme in Watt pro m³ bei Nenn-Luftvolumenstrom
  • Luftleistung: Nennvolumenstrom / Maximaler und minimaler Luftvolumenstrom
    Die Leistung eines Luftreinigers wird in CADR (Clean Air Delivery Rate) gemessen, d.h. wie viele Kubikmeter Luft pro Stunde durch das Gerät gesäubert werden können. Der Luftreiniger sollte die gesamte Raumluft mindestens 6 mal pro Stunde umwälzen. Geforderte Leistung (CADR) = Raumvolumen x 6. Der Einsatz von zwei Luftreinigern im selben Raum halbiert den CADR-Wert pro Gerät.
  • Spannungsversorgung
  • Bedienung: z.B. zusätzlich durch Handy-App
  • Funktionen: Timer-Funktion, stufige oder stufenlose Volumenstromanpassung, automatische Volumenstromanpassung z.B. bei zugesetzten Filtern
  • Pflege, Wartung und Instandhaltung: Wartungszyklen, Filterwechsel, Kosten
  • Geräte-Größe
  • Gewicht
  • Geräusch (Schalldruckpegel in dB(A) in 1 Meter Abstand): 35 dB entsprechen etwa dem Geräusch eines Kühlschranks
  • Maximale Raumgröße: Verwendungsbereich auf Basis eines 6fachen Luftwechsels
  • Dauerbetrieb möglich?
  • Anschaffungskosten / Folgekosten
  • Herstellungsort: Made in Germany / Made in EU?
  • Filter:

Vorfilter

Vorfilter beseitigen grobe Partikel zum Schutz der anderen feineren Filter. Sie lassen sich zum Reinigen je nach Vorfilter unter Wasser abspülen, abbürsten oder schwach absaugen. Verwendet wird z.B. die Fassung G3.

Aktivkohlefilter

Aktivkohlefilter beseitigen flüchtige organische Verbindungen, indem der Aktivkohlefilter diese Stoffe adsorbiert. Er eignet sich deswegen vor allem zu effektiven Geruchsbekämpfung, allerdings weniger für die Beseitigung fester Partikel. Deswegen werden Aktivkohlefilter häufig mit HEPA-Filtern kombiniert.

HEPA-Filter (Schwebstofffilter)

High Efficiency Particulate Air (HEPA)-Filter der Klasse H13 oder H14 sorgen dafür, dass Viren, bzw. mit Viren beladenen Tröpfchen aus der Luft gefiltert werden. H13 meint, dass mikroskopisch kleinste Partikel bis 0,3 Mikrometer Größe herausgefiltert werden. Die Schwebstofffilter beseitigen Viren und Allergene in der Luft. HEPA-Filter bestehen meistens aus feinen Glasfasern, die Schadstoffe abfangen können. Durch die ungleichmäßige Anordnung der Fasern im Filternetz entsteht ein unregelmäßiges Muster, dass auch kleine Filter abfängt. Größere Partikel stoßen somit direkt gegen die Fasern, während kleinere Partikel durch das unregelmäßige Muster an den Glasfasern hängen bleiben. HEPA ist kein geschützter Begriff. Erst wenn jeder verbaute Filter nach der Produktion gemäß ISO 29463 und DIN EN 1822-1 individuell auf Leckage geprüft wird, ist eine konstante Filtrationsleistung für den Einsatzzeitraum sichergestellt.

Ozon (O3)

Ozon kann organische Substanzen wie Viren, Bakterien, Keime, Hefen, Pilze, Pollen, Mikroorganismen etc. durch Oxidationsprozesse abtöten. Ozon kommt in der Natur vor, ist hochreaktiv und hat damit stark oxidative Eigenschaften. Allerdings kann es in hohen Konzentrationen auch gefährlich für die menschliche Gesundheit gefährlich sein, Augen und Schleimhäute reizen, die Lunge schädigen und das Herz-Kreislauf-System belasten. Deshalb wurde für die Ozon-Konzentration in der Raumluft ein internationaler Grenzwert von 0,1 ppm (oder 0,22 mg/m³) in der Raumluft festgelegt. Unter strikter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen kann Ozon gezielt genutzt werden, die Raumluft und gleichzeitig auch Oberflächen von Schadstoffen zu befreien. (Quelle: cci Dialog)

Photokatalyse

Hier trifft UV-A-Licht aus leistungsstarken LED-Modulen auf 250g Vollmaterial Titandioxid. Dieser Prozess hat eine chemische Reaktion zur Folge, in der Viren wie SARS-CoV-2 + Varianten, Bakterien, Allergene und schädliche Gase zersetzt und somit neutralisiert werden.

UV-C-Licht

UV-C-Licht, energiereiche, ultraviolette Strahlung, ist grundsätzlich in der Lage, Viren unschädlich zu machen. Dabei muss die Strahlendosis, die die Zielorganismen erreichen soll, hoch genug sein. Die Verwendung von UV-C-Licht kann Schäden an Haut und Augen verursachen, weshalb bei der Verwendung von Luftreinigern mit UV-C-Strahlung gesichert sein sollte, dass aus ihnen keine UV-C-Strahlung freigesetzt wird.

Plasma

Plasma versetzt die Luft durch kontrollierte Spannung in den energetischen Zustand Plasma. Viren, Bakterien und Keime werden dabei inaktiviert. Gleichzeitig entsteht im Plasma aktivierter Sauerstoff (O3), der ebenfalls innerhalb des Gerätes mit den Schadstoffen in der Luft reagiert und sie bindet. Die Luft wird in Bruchteilen von Sekunden unschädlich und geruchsfrei. Es entkeimt die Raumluft und vernichtet Schadstoffe.

Entscheidend für die Reinigungspotenz einer Plasma-Luftentkeimung ist die Menge des erzeugten Plasmas sowie die exakte Dosierung der angezogenen Luftmenge für den zur Verfügung stehenden Plasma-Output sowie die Fließgeschwindigkeit mit der die Luft durch das Plasmafeld strömt.

 

Vorschriften

Für mobile Luftreiniger gelten eine Reihe von Vorschriften:

Publikationen und Studien

Hersteller

Institutionen

Weitere Informationen

Stichworte

Luftreiniger, Mobil, Raumluftfilter, Luftwäscher, Umluftreiniger, Schadstoffe, Viren, Virenausbreitung, Bekämpfung, Covid-19, Pandemie, Aerosole, Raumluftfeuchtigkeit, HEPA, UV-C, Licht, Strahlung, Filter, HEPA, Lüftungsanlage, Raumklimageräte, Aktivkohlefilter, Hersteller, Anbieter

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Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

Übersicht zu Brandschutzklappen

Übersicht zu Brandschutzklappen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die meisten öffentlichen Gebäude sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die entsprechende Luftreinhaltung sorgen. Als sicherheitstechnisches Bauteil werden dort Brandschutzklappen oder auch Feuerschutzklappen in Lüftungsanlagen in Wände oder Decken eingebaut. Sie dienen der Verhinderung des Ausbreitens von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile, Geschosse oder Brandabschnitte. Wenn die Lüftungsanlage in Betrieb ist, bleibt die Brandschutzklappe geöffnet, damit die Luft durch die Anlage zirkulieren kann. Dank des Schmelzlots schließt die Klappe im Falle eines Brandes automatisch. Meist passiert dies ab einer in der Lüftungsleitung übersteigenden Temperatur von ca. 72 °C. Falls anlagenbedingt eine Temperatur von über 72 °C vorliegt, schließt die Brandschutzklappe erst ab 90 °C.

Durch das Schließen der Brandschutzklappe können die Flucht- und Rettungswege der weiteren Gebäudeteile länger rauch- und feuerfrei gehalten werden. Die Feuerwiderstandsdauer wird erhöht und dadurch der Personenschutz gesteigert.

Bei ferngesteuerten und motorisierten Ausführungen kann sich das Klappenblatt auch durch Empfang eines Signals, das von der Brandmeldeanlage ausgesendet wird, schließen. Zum Beispiel nach der Aktivierung durch einen Rauchmelder. Wenn das Klappenblatt geschlossen ist, hält die Brandschutzklappe die Trennung der Abschnitte für einen garantierten Zeitraum aufrecht.

Auf Veranlassung des Eigentümers/Betreibers der Lüftungsanlage muss die Überprüfung der Funktion der Brandschutzklappe unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 in Verbindung mit DIN 31051 mindestens 1/2-jährlich nach dem Einbau erfolgen.

Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Normen und Vorschriften

Für Brandschutzklappen gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN EN 1366-2, DIN EN 13501-3, Lüftungsanlagen-Richtlinie, LüAR, Leitungsanlagen-Richtlinie, LAR, Feuerwiderstand, Instandhaltung

Virenlast verringern: Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen

Virenlast verringern: Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-08 vom 28. Oktober 2020

Eine Übertragung von Corona-Viren über Klima- und Lüftungsanlagen kann nach heutigem Kenntnisstand nahezu ausgeschlossen werden, wenn die im Raum belastete Luft kontinuierlich abtransportiert und die zugeführte Luft normgerecht gefiltert wird. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT) sind ein notwendiger Bestandteil für das optimale Betreiben vieler Gebäude. Da die Übertragung der Corona-Viren durch Tröpfchen oder Aerosole erfolgt, spielt die Lüftung mit Außenluft in Gebäuden hier eine entscheidende Rolle. Unter den aktuellen Randbedingungen können und sollen Betreiber ihre RLT-Anlagen nicht abschalten, da die Anlagen zu einer Verbesserung der Raumluft beitragen. Die Lüftungsanlage transportiert die belastete Raumluft kontinuierlich ab und bringt Frischluft, welche mit wirksamen Filtern gereinigt wird, in den Raum ein. Dadurch wird die Virenlast innerhalb des Gebäudes deutlich verringert. Grundsätzlich gilt bei Lüftungsanlagen, die einen Umluftanteil haben: Je höher der Außenluftanteil und damit je geringer der Umluftanteil einer Lüftungsanlage, desto geringer die Virenlast und damit das Corona-Infektionsrisiko im Raum.

„Um die Ausbreitung von Aerosolen in andere Bereiche zu minimieren, sind neben einer ordnungsgemäßen Instandhaltung von RLT-Anlagen weitere Aspekte zu beachten. So sind Zu- und Abluft stets strikt voneinander zu trennen, sodass beim Abtransport der verbrauchten Luft eine Übertragung auf die Zuluft ausgeschlossen ist. Abluftsysteme arbeiten normalerweise im Unterdruck, dadurch kann belastete Abluft nicht in andere Bereiche strömen. In ungünstigen Fällen sind die Systeme abzudichten. Zudem sind die Betriebszeiten zu verlängern und der Außenluftvolumenstrom in Relation zur Belegung zu prüfen“, kommentiert Claus Händel, Technischer Referent beim Fachverband Gebäude-Klima e.V.. Sekundärluftgeräte wie beispielsweise Raumklimageräte können ebenfalls weiterbetrieben werden, da diese nur innerhalb eines Raumes wirksam sind. Eine ausreichende Lüftung muss hier jedoch über eine Lüftungsanlage oder die Fenster sichergestellt werden. Die optimale Raumluftfeuchte spielt ebenso eine wichtige Rolle. Soweit möglich, sollte die Raumluftfeuchtigkeit im Bereich von 40 bis 60 Prozent liegen, keinesfalls aber unter 35 Prozent.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Die Virenlast in Räumen kann durch den Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen verringert werden. #Raumlufttechnische-Anlagen #Coronavirus #Lufttechnik www.dgwz.de/raumlufttechnische-anlagen

Download
www.dgwz.de/virenlast-verringern-durch-raumlufttechnische-anlagen

Weiterführende Informationen:
www.dgwz.de/raumlufttechnische-anlagen
Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie

Trinkwasserhygiene Foto

Übersicht zu Trinkwasserhygiene

Übersicht zu Trinkwasserhygiene

Einführung | Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Sanitärmessen | Weitere Informationen

Einführung

Trinkwasserhygiene beschäftigt sich mit der Bewahrung einwandfreier Trinkwasserbeschaffenheit in der Trinkwasserinstallation. Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind alle Betreiber von Trinkwasseranlagen dazu verpflichtet, diese vor möglichen Qualitätsbeeinträchtigungen zu schützen. Alle Betreiber heißt jeder Eigentümer, Inhaber oder Unternehmer, der verantwortlich ist und die maßgebliche wirtschaftliche Verfügungsgewalt hinsichtlich des technischen Betriebs eines Gebäudes hat.

Ursachen von schädlichen Einflüssen können Umnutzungen von Gebäuden und dadurch entstehende Totstränge, entstehende Stagnationen, Überdimensionierungen des Leitungssystems, Erweiterungen des Leitungssystems und dadurch veränderte Strömungsverhältnisse, Missachtung der hygienischen Vorschriften bei der Lagerung, Montage und Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation oder aber auch ein fehlender hydraulischer Abgleich sein. Insbesondere sind für Krankheitserreger wachstumsbegünstigende Temperaturverhältnisse in Trinkwasseranlagen als eine der Hauptursachen aufzuführen. Die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene ist ebenfalls besonders bei der Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen zu beachten. Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Betreiber sind ebenfalls dazu verpflichtet an repräsentativen Einnahmestellen Proben zu ziehen und auf Keimbelastung zu untersuchen. Hygienische Probleme treten meist dann auf, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau und Betrieb nicht eingehalten werden. Um alle Anforderungen und Überprüfungen erfüllen zu können, müssen Betreiber die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen kennen.

Vorschriften

Für die Trinkwasserhygiene gelten folgende Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Hersteller

Sanitärmessen

Weitere Informationen

Stichworte

Trinkwasser, Hygiene, Trinkwasserhygiene, Probenahme, Trinkwasserverordnung, TrinkwV, Trinkwasserinstallation, Trinkwasserqualität, Trinkwasseranlagen, Trinkwasserrohre, Wasseraustausch, VDI/DVGW 6023, DIN 1988-100, DIN EN 1717

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-07 vom 22. Oktober 2020

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Dazu wird am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, eine Lastmessung aufgebaut. „Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung“, so Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität bei der Energielenker Projects GmbH.  Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Auch die neue VDI-Richtlinie 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden – Hinweise für die Elektromobilität“ erläutert, was bei der Planung von Ladestationen und passenden Elektroinstallationen bei Gebäuden zu beachten ist. Sie richtet sich an Planer, Architekten und Bauherren für Neubauten sowie Bestandsgebäude und beschreibt, welche Form von Ladeplatz in welchem Gebäudetyp passend ist. Dazu zählt auch die Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen wie Pkw und zweirädrige Fahrzeuge. Neben der Ermittlung des Energiebedarfs der Fahrzeuge und der Ladestationen sowie Hinweisen zur technischen Einbindung von Ladestationen, gibt sie Hilfestellung bei der Beschilderung der Parkplätze und deren optimaler Größe. Herausgeber der VDI 2166 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im September 2020 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Juni 2019.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen. #Ladestationen #Elektromobilität www.dgwz.de/elektromobilitaet-aufbau-von-intelligenten-ladestationen

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-07 (PDF)
  • Bild: Aufbau-von-intelligenten-Ladestationen.jpg
    Elektromobilität: Aufbau von intelligenten Ladestationen
    Bildquelle:
    ArGe Medien im ZVEH
    Bildunterschrift: Intelligente Ladesysteme ermöglichen ein zeitgleiches Laden – ohne kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen.

Weiterführende Informationen

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Aufbau von intelligenten Ladestationen

Die Anreize für die Umstellung auf Elektromobilität sind so attraktiv wie nie. Neben der bundesweiten Förderung von Fahrzeugen wird je nach Bundesland auch die Ladeinfrastruktur gefördert. So wurde bereits im Jahr 2016 von der Bundesregierung ein Marktanreizprogramm für Elektromobilität beschlossen, das auch zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge dienen soll. Mit diesem Programm soll ein flächendeckendes Netz von Schnelllade- und Normalladestationen geschaffen werden. Das Programm stößt bis heute auf große Nachfrage, weshalb im Juni 2020 nun die sechste Runde eingeläutet wurde. Bis zum 22. Juli 2020 konnten Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladestationen gestellt werden. Bis zu 3.000 Normal- und 1.500 Schnellladepunkte werden in diesem Durchgang gefördert.

Um die ökonomisch und ökologisch effizienteste Ladelösung zu finden, braucht es speziell für Kunden- und Mitarbeiterparkplätze in Gebäuden einen ganzheitlichen Ansatz. Die Basis bilden intelligente Ladesysteme, die die Einbindung dezentraler Energieversorgungskonzepte, wie die Kombination mit einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers, berücksichtigen.

Darüber hinaus sind viele Netzanschlusspunkte von Unternehmen oder Supermärkten nicht für den zusätzlichen Bedarf an Elektroautos ausgelegt. Um mehreren E-Autos dennoch ein zeitgleiches Laden zu ermöglichen und die Kapazitäten optimal zu nutzen, sollte ein dynamisches Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen.

Am Gebäudeanschluss, dem Ort des zentralen Sicherungskastens, wird eine Lastmessung aufgebaut. Diese überwacht kontinuierlich, wie viel Leistung im Gebäude verbraucht wird bzw. zur Verfügung steht und verteilt die verfügbare Ladeleistung an den Ladestationen optimal auf alle zu ladenden E-Autos. Ist der Stromverbrauch im Gebäude gerade gering, steht mehr Strom zum Laden der Elektroautos an den Ladesäulen zur Verfügung. Damit ist ein zeitgleiches Laden möglich, ohne dass kostenintensive Lastspitzen und Netzüberlastungen entstehen.

Autor: Patrick Streiter, Projektleiter Elektromobilität, Energielenker Projects GmbH

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Neues Gebäudeenergiegesetz tritt ab November 2020 in Kraft

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude gilt ab 1. November 2020. Das GEG führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hin. Damit werden die Regelungen zur Gebäudeeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Wärme vereinheitlicht und die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt. Im Jahr 2023 sollen die aktuellen Anforderungen nochmals überprüft werden.

Für bereits genehmigte Bauvorhaben gelten weiterhin die bisherigen Regelungen. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 1. November 2020 ist das GEG anzuwenden. Für genehmigungs-, anzeige- und verfahrensfreie Vorhaben wie zum Beispiel für viele Sanierungen gilt der Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung. Liegt dieser nach dem 31. Oktober 2020, so ist das GEG anzuwenden.

Mit dem GEG erfolgt eine Umstellung auf neue Normen. Architekten und Planer müssen ab 2024 die DIN V 18599:2018-09 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ als alleinige Bilanzierungsregel für den Nachweis der energetischen Qualität von Gebäuden berücksichtigen. Das bisherige Berechnungsverfahren nach DIN V 4108-06 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ und DIN V 4701-10 „Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen“ wird damit abgelöst.

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Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Elektronische Zutrittskontrolle im Krankenhaus

Die elektronische Zutrittskontrolle muss insbesondere in Krankenhäusern zwei Anforderungen erfüllen. So auch in der Uni-Klinik Hamburg-Eppendorf: Für Ärzte, Sanitäter, Patienten und ihre Angehörigen müssen die Gebäude öffentlich zugänglich sein. Behandlungsräume und Medikamentenlager dürfen jedoch nur Berechtigten offenstehen und während besonderer Sicherheitssituationen (Epidemien) muss der Zugang zu bestimmten Bereichen temporär eingeschränkt werden können. Software-Lösungen mit hoher Integrationsfähigkeit in die vorhandene Architektur und in bestehende IT-Systeme kontrollieren den Zutritt.

Der Workflow zur automatischen Vergabe der Zugangsrechte erfolgt über einen standardisierten Internet-Browser; spezielle Software auf Client PCs muss dazu nicht installiert werden. Schnittstellen zu den Personalverwaltungssystemen sorgen für den reibungslosen Ablauf bei Personalzu- und abgängen. Genutzt werden können alle gängigen Ausweisverfahren, auch die biometrische Identifikation ist integrierbar. Auf Wunsch der Klinikmitarbeiter wurde die Chipkarte beibehalten. Durch die umfangreiche Stammsatzverwaltung wächst das elektronische Zutrittskontrollsystem problemlos mit, wenn sich die Zahl der Nutzer erhöht. Im System können beliebig viele Steuereinheiten angeschlossen werden. Das öffnet dem Anwender die Möglichkeit für zahllose Variationen und eine nahezu unbegrenzte zeitliche und örtliche Steuerung der Zugangskontrolle. Die Kombination aus Online- und Offline-Komponenten bietet Möglichkeiten für Räume, Schränke, Spinde usw..

Die Zutrittsrechte werden in einem Ausweisverwaltungssystem verwaltet und für die Offline-Einheiten auf die Ausweise wie z. B. die Klinikkarte übertragen. Das ermöglicht der Klinik, die Zugangsberechtigungen selbst zentral zu verwalten. Die mögliche Kopplung mit Fluchtwegsystemen, Brandmelde- und Alarmanlagen sind Bestandteil des Systems. Für das Alarm-Management lassen sich verschiedene Alarmprioritäten und -typen vergeben. Zudem lässt sich das System um eine Zeiterfassung, Personaleinsatzplanung und einen Sicherheitsleitstand erweitern. 

Autor: Susanne Christmann, Leitung Marketing, Primion Technology GmbH

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