Mit UV-C gegen Corona

Mit UV-C gegen Corona

Die Corona-Pandemie stellt alle vor große Herausforderungen. Technologien wie Ultraviolettstrahlung (UV-C) bieten Lösungen, um Menschen vor dem Coronavirus und andere Infektionen zu schützen. UV-C-Strahlung wird seit Jahrzenten zur Bekämpfung von schädlichen Keimen verwendet, ist gut erforscht und relevanter denn je für die Ausstattung von Innenräumen.

UV-C ist ein Teil der nicht sichtbaren elektromagnetischen Strahlung im Bereich 100-280 nm. Die UV-C-Strahlung schädigt die DNA/RNA von Bakterien und Viren wie SARS-CoV-2, sodass sie nicht mehr ansteckend sind.

Für Zweck- und Nutzgebäude gibt es unterschiedliche Methoden, um Viren zu bekämpfen. Neben der Wasserdesinfektion sind die Hauptanwendungen die Oberflächen- und Luftdesinfektion. Die Oberflächendesinfektion kann z. B. für Einkaufswagen, Sanitäranlagen und Umkleiden, aber auch für Mobilfunkgeräte und Werkzeuge eingesetzt werden. Die Luftdesinfektion schützt die Gesundheit der Menschen dort, wo sie sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten z. B. in Büros, Schulen, Supermärkten und Fitnessstudios.

Die Umsetzung erfolgt durch Upper Air Geräte, also die Desinfektion der oberen Luftschicht eines Raumes, durch den Einbau von UV-C-Filtern in RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb oder durch geschlossene aktive UV-C-Geräte. Professionelle Planung und Installation sind die Basis für eine sichere und effiziente UV-C-Lösung.

Mit UV-C gegen Corona

Autor: Alexander Birke, Business Development Manager UV-C, Signify GmbH

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Krisenmanagement bei Cyber-Attacken

Krisenmanagement bei Cyber-Attacken

Cyber-Attacken auf Behörden, Unternehmen und private Nutzer gehören längst zum Alltag. Zukünftig werden die Bedrohungen noch zunehmen. Organisationen brauchen daher einen Notfallplan mit einem Business Continuity Management (BCM) und einem IT-Notfallmanagement. Das BCM hat die Fortführung kritischer Geschäftsprozesse zum Ziel. Das IT-Notfallmanagement gewährleistet die effektive Bewältigung von IT-Notfällen.

Cyber-Vorfälle müssen geübt werden, um das Krisenmanagement im Ernstfall zu beherrschen. Die gestiegene Bereitschaft für Notfallpläne zeigt, dass die Bedrohung in den Organisationen angekommen ist und potenzielle Schäden als große Gefahr wahrgenommen werden.

Autor: Professor Dr. Eberhard Kurz, Leiter Professur für Digitalisierung in Tourismus und Verkehr und Mitglied der Cyber Security Research Gruppe, Hochschule Worms

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Neues VdS-Merkblatt 3891 zu Sprinkleranlagen

Neues VdS-Merkblatt 3891 zu Sprinkleranlagen

Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) hat das Merkblatt 3891:2021-04 „Verzinkte Rohrleitungen in Sprinkleranlagen“ veröffentlicht. Es dient als Informationsquelle für Planer, Betreiber und Errichter von Wasserlöschanlagen, anhand derer sie Gefahrenquellen erkennen und vermeiden können. Es beschreibt, unter welchen möglichen Bedingungen mit einer verstärkten Bildung von Wasserstoff in Nassgruppen zu rechnen ist und welche chemischen Reaktionen dabei ablaufen.

Des Weiteren werden mögliche Maßnahmen zum Personenschutz aufgeführt, die für Arbeiten an Bestandsanlagen mit verzinkten Rohrleitungen herangezogen werden können. International finden diese Personenschutzmaßnahmen bereits Anwendung. Das Merkblatt soll als Informationsquelle dienen und nicht als Handlungsleitfaden zur Einstellung von Umgebungsbedingungen, die die Gasbildung bzw. die Korrosionsgeschwindigkeit von Zink verlangsamt.

Zudem heißt es, dass der „VdS Schadenverhütung keine Schadensfälle während des normalen Betriebes von Sprinkleranlagen bekannt“ sind. „Alle bekannten Vorfälle ereigneten sich im Rahmen von Wartungen und Umbauarbeiten. Für diese Fälle gibt es organisatorische Maßnahmen, die zum Personenschutz getroffen werden können.“ Hieraus ergibt sich demnach keine Empfehlung zur Umrüstung von Altanlagen mit innenverzinktem Rohr.

Bei Sprinkler-Trockenanlagen kommt es ebenfalls zu einer Veränderung der Anwendungsempfehlung, das heißt verzinktes Stahlrohr wird nicht für die Verwendung in Trockenrohrnetzen empfohlen.

Mit der Überarbeitung der VdS CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau wird ab dem 1. Juli 2021 vom Einsatz von „innenverzinkten Rohrleitungen hinter Nassalarmventilstationen“, also in Sprinkler-Nassanlagen „dringend abgeraten“, da es zu sehr vereinzelten Schadensfällen bei Reparaturarbeiten an diesen Anlagen gekommen ist. Das Merkblatt kann kostenlos im VdS-Shop heruntergeladen werden.

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Neue Ökodesign-Richtlinie für Lichtquellen

Lichtquellen: Neue Ökodesign-Richtlinie

Ab 1. September 2021 dürfen laut Verordnung 2019/2020/EU der Europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen (Lampen sowie Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle) und separate Betriebsgeräte sowie der delegierten Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen einige ineffiziente Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Lichtquellen und separate Betriebsgeräte müssen die in der Verordnung (VO) festgelegten neuen Anforderungen bezüglich der Mindesteffizienz sowie auch bestimmte Funktions- und Informationsanforderungen hierzu erfüllen.

Darunter fallen beispielsweise Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät, die sogenannten Energiesparlampen. Ab 1. September 2023 entfallen T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Zudem erhalten die Energieverbrauchsetiketten von Lichtquellen eine neue Skala von A bis G. Sie werden ab 1. September 2021 im Handel zu sehen sein. Bereits ab dem 25. Dezember 2019 erlosch die Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten für Hersteller und Lieferanten (2012/874/EU, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 entfallen).

In der Verantwortung stehen hier die Hersteller beziehungsweise Importeure, nicht jedoch Handel und Anwender. Beim Planen von Neuanlagen sollte somit darauf geachtet werden, dass keine Produkte mehr zum Einsatz kommen, die (wie zum Teil ausgewiesen) in absehbarer Zeit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Es empfiehlt sich gegebenenfalls beim Lieferanten (Hersteller beziehungsweise Importeur) produktbezogen entsprechend nachzufragen.

Bis Ende August 2021 gelten noch die drei unterschiedlichen EU-Verordnungen EU 244/2009, 1194/2012 und 245/2009 für Lichtquellen.

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Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Zukünftig wird energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell stärker gefördert. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Neufassungen der drei Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) im Bundesanzeiger am 7. Juni 2021 bekannt gemacht. Die BEG EM ist am 8. Juni 2021, die BEG WG und die BEG NWG sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Mit Inkrafttreten ersetzen sie – jeweils gemeinsam mit den Richtlinien für die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG und BEG EM – die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) vom 20. Juli 2016.

Die aktualisierte „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) des BMWi fördert unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden, den Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren, sommerlichen Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll sowie für Contractoren.

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Intersolar Europe 2021

Messe Intersolar Europe 2021

Die Intersolar Europe findet vom 6. bis 8. Oktober 2021 in den Hallen der Messe München statt. Als eine der vier parallel stattfindenden Energiefachmessen unter der Dachmarke „The smarter E Europe“ konzentriert sich die Messe auf die Bereiche Photovoltaik, Solarthermie, Solarkraftwerke sowie Netzinfrastruktur und Lösungen für die Integration Erneuerbarer Energien.

Intersolar Europe 2021

Mehr als 920 nationale und internationale Aussteller präsentieren sich auf der Messe und stellen ihre Produkte, Dienstleistungen, Entwicklungen und technischen Innovationen vor.

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Neu: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore

Neues Seminar: Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet neu ab September 2021 das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ an. Das Seminar vermittelt hersteller- und produktneutral die gültigen Rechtsgrundlagen, verschiedene Bauarten Kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore, die Betriebskräftemessung, Gefahrenanalyse und Begutachtung sowie Sicherung von Quetsch- und Scherstellen und notwendige Dokumentationspflichten.

Mit erfolgreichem Abschluss des zweitägigen Seminars erlangen Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, beauftragte Personen sowie technisches Personal von Hersteller-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie von öffentlichen Einrichtungen die Befähigung zur Prüfungsdurchführung. Kraftbetätigte Fenster sowie automatische Tür- und Torsysteme müssen mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person auf ihre sichere Funktionsfähigkeit geprüft werden, damit von ihnen keine Gefahr für Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen ausgeht. Die Erfüllung liegt in der Verantwortung des Gebäudebetreibers.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing und Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-07 vom 23. Juni 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“ neu im Veranstaltungsprogramm. Es vermittelt die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren erforderlich ist. Kraftbetätigte Fenster, automatische Türsysteme und Toranlagen unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Um ihre sichere Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und damit Mitarbeiter, Besucher und sonstige Personen nicht zu gefährden, sind diese mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person zu warten und eine Schließkraftmessung durchzuführen.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen hierzu legen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore“ ASR A1.7 und die DIN EN 16005 „Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren“ fest. Mit der regelmäßigen Prüfung erfüllt der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen.

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beauftragte Personen sowie technisches Personal von Herstell-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsfirmen sowie öffentlicher Einrichtungen. Neben umfassenden gesetzlichen Grundlagen lernen die Teilnehmer herstellerneutrale Bauarten inklusive mechanischer und elektrotechnischer Aspekte kennen und können Gefahren analysieren, begutachten und fachgerecht dokumentieren.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 630 Euro netto. Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar angeboten. Die ersten Präsenzseminare finden vom 7. bis 8. September 2021 in Hamburg und vom 21. bis 22. September 2021 in Frankfurt am Main statt. Die ersten Online-Seminare werden vom 16. bis 17. September 2021 und vom 28. bis 29. Oktober 2021 angeboten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
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Neues DGWZ-Seminar „Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Befähigte Person zur Prüfung“. www.dgwz.de/pruefung-kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore

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Neues Seminar zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Bildquelle: Teckentrup GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen regelmäßig geprüft werden.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/kraftbetaetigte-fenster-tueren-tore-befaehigte-person-zur-pruefung

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-06 vom 14. Juni 2021

Am 1. Juni 2021 wurde die neue Fassung der Norm DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“ (Deutsche Fassung EN 378-1:2016+A1:2020) veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie löst die Ausgabe DIN EN 378-1:2020-12 ab.

In Teil 1 hat sich gegenüber der DIN EN 378-1:2020-12 nichts Wesentliches geändert. Lediglich das nationale Vorwort mit dem Hinweis zu sicherheitstechnischen Festlegungen wurde ergänzt. Zudem müssen weitere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts beachtet werden. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage.

Die Norm DIN EN 378-1:2021-06 gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Sie gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel. Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 378-1:2020-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung beim Beuth-Verlag.

Die Norm DIN EN 378 befasst sich mit dem gesamten Lebenslauf einer Kälteanlage und führt auf, dass es einige spezielle Produktnormen der Normenreihe DIN EN ISO 60335 gibt, welche dann direkt für das entsprechende Produkt Anwendung finden wie zum Beispiel für Klimageräte und Wärmepumpen. Sie umfasst vier Teile und legt Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Seit dem 1. Juni 2021 gilt die neue Ausgabe der Norm DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen. #Kälteanlagen #Wärmepumpen www.dgwz.de/din-en-378-1-kaelteanlagen-waermepumpen

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Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Bildquelle: denboma – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Seit dem 1. Juni 2021 gilt die aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-378-1

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar „Trinkwasser Probenahme“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-05 vom 12. Mai 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat ihr Programm um das Seminar “Trinkwasser Probenahme“ erweitert. Wasserleitungen in gewerblichen Gebäuden müssen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle drei Jahre und in öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Sportstätten, Hotels, Altenheimen und Krankenhäusern jährlich auf Legionellen untersucht werden. Betreiber haben die gesetzlichen und technischen Vorgaben für die ordnungsgemäße Prüfung von Trinkwasserinstallationen zu erfüllen und sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Das eintägige Seminar “Trinkwasser Probenahme” vermittelt die Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Durchführung von Trinkwasserprobenahmen und richtet sich an Fachinstallateure, Sanitärfachbetriebe, Prüflabore, Trinkwasseruntersuchungsstellen, Wasserversorger, Gesundheitsämter, Lebensmittel- und Pharmaindustrie, Probenehmer und Hygienefachkräfte, die regelmäßige Funktionsprüfungen von Trinkwasseranlagen und erforderliche Prüfungen durchführen und Befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis als „Probenehmer Trinkwasser nach TrinkwV“ auffrischen müssen. Trinkwasserprobenahmen dürfen nach § 15 Absatz 4 der TrinkwV nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die in einem Vertragsverhältnis mit einem akkreditierten Untersuchungslabor stehen.

Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 ist der Bedarf an Probenehmern für Trinkwasser mit einem Probenahmeschein gestiegen. Betreiber sind verpflichtet, das Trinkwasser, welches sie zur Verfügung stellen, durch qualifiziertes Personal überprüfen zu lassen. „Um offizielle Trinkwasserproben für zugelassene Untersuchungsstellen durchzuführen und diese in einem akkreditierten Labor auswerten zu lassen, benötigt der Probenehmer einen Sachkundenachweis. Unsere Seminare vermitteln die Kenntnisse zur Trinkwasserhygiene und Probenahme gemäß den aktuellen Normen und Richtlinien,“ so Eckart Roeder, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar „Trinkwasser Probenahme“ beträgt 420 Euro netto. Die Veranstaltung findet regelmäßig bundesweit statt und wird auch als Online-Seminar angeboten. Das nächste Präsenz-Seminar ist für den 8. Juli 2021 in Nürnberg geplant. Das nächste Online-Seminar findet am 16. Juli 2021 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme heruntergeladen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Angebot um ein Seminar zur Trinkwasserprobenahme. #Trinkwasserprobenahme #TGA www.dgwz.de/neues-dgwz-seminar-trinkwasser-probenahme

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  • Pressemitteilung Nr. 2021-05 (PDF)
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Sauberes Trinkwasser im Gebäude: Neues DGWZ-Seminar "Trinkwasser Probenahme"

Bildquelle: Viega Deutschland GmbH & Co. KG
Bildunterschrift: Betreiber sind zur regelmäßigen Entnahme von Trinkwasserproben verpflichtet, um die Trinkwasserhygiene in Gebäuden zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/trinkwasser-probenahme