Dynamische Fluchtweglenkung im neuen Planerbrief Nr. 45

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-01 vom 8. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 45 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Ulrich Höfer von der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH erläutert die Inhalte der im Dezember 2023 erschienenen Anwendungsnorm DIN 14036 „Dynamische und Adaptive Fluchtweglenkung – Planung und Umsetzung von richtungsvariablen Konzepten“.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind Blockheizkraftwerke, Betreiberpflichten für Aufzüge, Perimeterschutz und mobile Sicherheitssysteme. Das Editorial widmet sich der Frage, ob Blockheizkraftwerke zukunftsfähig sind.
Über die Pflichten eines Betreibers von Aufzugsanlagen, die sich über verschiedene Bereiche erstrecken, wird im zweiten Beitrag berichtet. In einem weiteren Beitrag wird die für Perimetersicherung geltende neue DIN VDE V 0826-20 „Überwachungsanlagen, Teil 20: Externe Perimeter-Sicherungsanlagen – Anwendungsregeln“ vorgestellt. Darüber hinaus informiert ein weiterer Beitrag über die Einsatzmöglichkeiten von mobilen Sicherheitssystemen. Sie vereinen notwendige Ausrüstungsgegenstände für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in einer mobilen Einheit.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 46 erscheint am 1. März 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dynamische Fluchtweglenkung ist Thema im neuen Planerbrief Nr. 45 der DGWZ vom Januar 2024. www.planerbrief.de

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Weiterführende Informationen
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Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-25 vom 5. Dezember 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet zur Light + Building vom 3. bis 8. März 2024 in Frankfurt am Main täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden an. Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik.

In Kleingruppen, die mit professioneller Audiotechnik ausgestattet sind, geht es zu den Ständen von acht bis zehn Ausstellern. Hier präsentieren Fach- und Führungskräfte Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Die Rundgänge sind kostenlos. Darin enthalten sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch und ein Planerhandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern der Aussteller. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building.

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Geführte DGWZ-Messerundgänge für Planer zur Light + Building 2024. #LB24 www.dgwz.de/light-building-messerundgang-2024

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Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Zur Light + Building 2024 veranstaltet die DGWZ täglich geführte Messerundgänge für Planer.

Weiterführende Informationen
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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building 2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-24 vom 21. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht zur Light + Building 2024 ein neues Planerhandbuch. Das Planerhandbuch „Light + Building“ erscheint im Februar 2024. Darin werden führende Aussteller zur Elektro- und Gebäudetechnik vorgestellt. Zu jedem Unternehmen sind Unternehmensprofil, Leistungsportfolio und die aktuellen Produkthöhepunkte zur Messe enthalten. Ebenso sind die Ansprechpartner für Planer mit Kontaktdaten aufgeführt. Das Handbuch dient als Orientierungshilfe beim Besuch der Messe und als Nachschlagewerk für Planer und Gebäudebetreiber. Das Planerhandbuch „Light + Building“ kann ab sofort kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/light-building oder per E-Mail an light-building@dgwz.de vorbestellt werden.

Die DGWZ ist Partner der Messe Frankfurt und bietet zur Light + Building vom 3. bis 8. März 2024 täglich fachlich geführte Messerundgänge für technische Fachplaner, Ingenieure und Mitarbeiter von Planungsabteilungen der Gebäudetechnik an.

Die Light + Building ist die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik, Elektrotechnik, Haus- und Gebäudeautomation sowie Software für das Bauwesen. An den sechs Messetagen nehmen über 2.000 nationale und internationale Aussteller teil. Erstmals findet im Rahmen der Light + Building der Kongress Energiewendebauen statt. Am 6. und 7. März 2024 bieten Vorträge, Diskussionsrunden und Messerundgänge Einblick in neueste Forschungsergebnisse aus dem Bereich der nachhaltigen Energieversorgung von Gebäuden.

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building 2024. #LB24 www.dgwz.de/planerhandbuch-light-building-2024

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

Bildquelle: Messe Frankfurt Exhibition GmbH
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht zur Light + Building 2024 ein Planerhandbuch.

Weiterführende Informationen
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Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-23 vom 15. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt den praxisgerechten Ablauf der Erst- und Wiederholungsprüfung und der Prüfung nach Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen anhand der Vorgaben aus der DIN VDE 0100-600:2017-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“ und DIN VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“.

Das Seminar umfasst die Grundlagen beider Normen, Anforderungen an die Erstprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen, Durchführung von Wiederholungsprüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewertung und Dokumentation von Prüfergebnissen sowie praktische Übungen und Fallstudien. Die Teilnehmer erlernen die richtige Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.

Die Schulung richtet sich an Elektrofachkräfte, Verantwortliche Elektrofachkräfte sowie Befähigte Personen für die Prüfung von elektrischen Anlagen. Die Referenten sind qualifizierte und erfahrene Elektrofachkräfte. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Schulung dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr für das Seminar inklusive Prüfung beträgt 920 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 9. bis 10. Januar 2024 in Dresden statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 5. Januar 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/elektroanlagen abgerufen werden.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 ist eine für die Betreiber elektrischer Anlagen wiederkehrende Pflichtprüfung. Hiervon ist nicht nur die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, sondern auch die Inbetriebnahme betroffen. Die als DIN VDE 0100 bezeichnete Normenreihe beschreibt das Errichten von Starkstrom- und Niederspannungsanlagen. Die Normenreihe DIN VDE 0105 regelt den Betrieb. Die Obergrenze liegt hier bei 1000 Volt Starkstrom. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt und das Prüfprotokoll erstellt werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber der Anlage, nicht der Bediener. Der Bediener kann jedoch beispielsweise bei Nichtbeachtung anstehender Prüftermine ebenfalls haftbar gemacht werden.

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Neues DGWZ-Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“. #Betriebsmittel #Seminar. www.dgwz.de/neues-seminar-pruefung-ortsfeste-elektrische-anlagen

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Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH
Bildunterschrift: Ab Januar 2024 startet das neue DGWZ-Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“.

Weiterführende Informationen
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Neues DGWZ-Seminar zur Befähigung für die Verantwortliche Elektrofachkraft

Neues DGWZ-Seminar zur Verantwortlichen Elektrofachkraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-22 vom 7. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ an. Die zweitägige Schulung, die sowohl in Präsenz als auch online stattfindet, vermittelt die Fachkenntnisse, um als Verantwortliche Elektrofachkraft tätig zu werden. Anhand der Vorgaben aus der „DIN VDE 1000-10:2021-06 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ und der „DIN VDE 0105-100:2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ werden die Teilnehmer praxisnah auf die Aufgaben und Pflichten einer Verantwortlichen Elektrofachkraft vorbereitet. Dazu zählen die Überwachung elektrischer Anlagen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die Durchführung von Prüfungen und Dokumentationen.

Die Schulung richtet sich an Ingenieure, Techniker, Meister der Elektrotechnik, Elektrofachkräfte, Betreiber, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure sowie leitende Nichtelektrofachkräfte, zu deren Verantwortungsbereich Elektrofachkräfte gehören, sowie an alle, die im Bereich Elektrotechnik tätig sind und eine verantwortungsvolle Position anstreben.

„Mit dem neuen Seminar bauen wir das Angebot der DGWZ im Bereich Elektrotechnik weiter aus und tragen dazu bei, dass Fachkräfte bestmöglich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind. Die Sicherheit elektrischer Anlagen ist von zentraler Bedeutung, und wir setzen uns dafür ein, dass unsere Teilnehmer die erforderlichen Kompetenzen erwerben, um das zu gewährleisten“, erklärt Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ.

Die Schulung dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr für das Seminar inklusive Prüfung beträgt 920 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 16. bis 17. Januar 2024 in Mannheim statt. Das erste Online-Seminar findet vom 18. bis 19. Januar 2024 statt. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das DGWZ-Zertifikat „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/elektrofachkraft abgerufen werden.

Die Verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Fachverantwortung im Bereich Elektrosicherheit. Ihre Funktion ist in der DIN VDE 1000-10 festgelegt. Jedes Unternehmen, das elektrotechnische Einrichtungen plant, errichtet, prüft, instand hält oder betreibt, muss eine VEFK bestellen.

Sind Unternehmer und Führungskräfte selbst elektrotechnische Laien, können sie keine Fachverantwortung in den Bereichen Elektrotechnik und -sicherheit übernehmen. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, Leitungs- und Aufsichtsaufgaben nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3 an eine Elektrofachkraft zu übertragen, die damit VEFK wird. Der Unternehmer überträgt damit Pflichten und Aufgaben auf die VEFK. Für eine rechtssichere Pflichtenübertragung sollte die Bestellung schriftlich erfolgen.

Die Verantwortung der VEFK kann auf den ganzen Betrieb, eine Anlage oder Betriebsteile abzielen. Für diesen Bereich eines Unternehmens übernimmt die VEFK die Verantwortung und fachliche Leitung und ist damit häufig fachlicher und disziplinarischer Vorgesetzter anderer Elektrofachkräfte.

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Neues DGWZ-Seminar zur Befähigung für die Verantwortliche Elektrofachkraft

Bildquelle: WISAG Industrie
Bildunterschrift: Ab Januar 2024 startet das neue DGWZ-Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/elektrofachkraft

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-21 vom 6. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2024 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

„Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, Fachkräftemangel und stets neue Gesetze, Normen und Vorschriften stellen die TGA-Branche vor große Herausforderungen. Um Planung, Prüfung und Instandhaltung in den verschiedenen Gewerken fachgerecht und rechtssicher umsetzen zu können, bieten wir ein breites Portfolio an Fort- und Weiterbildungen, das kontinuierlich an die Marktbedürfnisse angepasst wird“, so Eckart Röder, Geschäftsführer der DGWZ. So wurden in den letzten Monaten mehrere Themen wie z.B. Ortsfeste elektrische Anlagen, Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) oder Beauftragte Person für Aufzugsanlagen nach TRBS 3121 neu in das Seminarangebot aufgenommen. Die ersten Veranstaltungen hierzu starten im Januar 2024.

Alle DGWZ-Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Grundsätzlich werden die Schulungen als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/seminarprogramm-2024

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Bildquelle: aerogondo – stock.adobe.com
Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm für 2024.

Weiterführende Informationen
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Aktualisierte Norm für Wandhydrantenanlagen

Neue DIN 14462 für Wandhydranten- und Löschwasseranlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-19 vom 5. Oktober 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom September 2012 ersetzt.

Das Dokument richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600:2021-07 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser, Löschwasseranlagen „trocken“ sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht öffentlichen Bereichen befinden.

In der aktualisierten Norm wurden vor allem die Vor­ga­ben zu Plan­ung, Ein­bau, In­be­trieb­nah­me, Be­trieb und In­stand­hal­tung der Wand­hy­dran­ten­an­la­gen über­ar­bei­tet. Auch die Inspek­tionspflich­ten für Betreiber wurden in einer Tabelle genau definiert. So müssen Betreiber jetzt monatlich die Zugäng­lichkeit bestimmter Anlagenelemente sicher­stellen und durch Sichtung und Prüfung diver­ser Bauteile offensichtliche Störungen oder Mängel an der Anlage identifi­zieren.

Bei der Wartung durch Sachkundige war es bisher möglich, dass lediglich einzelne Kompo­nenten der Löschwasseranlage geprüft wurden – beispielsweise der Wandhydrant oder andere Entnahmeeinrichtungen – und der Betreiber die Prüfergebnisse zu diesem Teil der Anlage erhielt. „Die überarbeitete Norm stellt nun stärker als in der Vergangenheit klar, dass alle Komponen­ten nach DIN 14462 geprüft und dokumentiert werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Gesamt­anlage sicherzu­stellen. Eine Einzelprüfung nach DIN EN 671-3 reicht hier nicht mehr aus“, kommentiert Sven Elsner, Leiter Business Unit Löschwassertechnik, Minimax Mobile Services GmbH.

Sachkundige müssen zukünftig ergän­zende Prüfschritte vornehmen und um­fangreichere Prüf- und Mess­verfahren an­wenden, Betreiber müssen selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkal­kulieren. Damit wird die gesamte Wandhydrantenanlage deutlicher als zuvor als Einheit betrachtet, wobei zwischen Löschwasseranlage „nass“, Löschwasseranlage „nach/-trocken“ und Löschwasseranlage „trocken“ unterschieden wird.

Die Überarbeitung der DIN 14462:2023-07 ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit von Menschen und Eigentum in Gebäuden und anderen Einrichtungen. Sie bietet Fachleuten in der Gebäudeplanung, der Feuerwehr, der Bauindustrie und anderen verwandten Bereichen wertvolle Leitlinien für die Einhaltung der höchsten Standards in Bezug auf Löschwasseranlagen. Für die Bearbeitung der Norm ist der Arbeitsausschuss „Anlagen zur Löschwasserversorgung einschließlich Wandhydranten“ (NA 031-03-05 AA) des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig. Die DIN 14462:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 146,82 EUR Euro ohne MwSt. bezogen werden.

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Neue DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken'“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Wandhydranten #Löschwasser #Normen www.dgwz.de/neue-din-14462-wandhydrantenanlagen-1

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Neue DIN 14462 für Wandhydranten- und Löschwasseranlagen

Bildquelle: Minimax Mobile Services GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken’“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14462

Neue Notbeleuchtungs-Norm

Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-18 vom 27. September 2023

Zum 1. Juli 2023 ist eine überarbeitete Fassung der internationalen Norm DIN EN IEC 60598-2-22; VDE 0711-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom Dezember 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die aktualisierte Norm legt Anforderungen an Leuchten für Notbeleuchtungen mit elektrischen Lampen, die an Notstromversorgungen bis 1.000 Volt betrieben werden sowie allgemeine Anforderungen für Notbeleuchtungseinrichtungen fest. Gegenüber der Vorgängerversion gibt es u. a. drei wichtige Änderungen, die vor allem Planer, Architekten und Hersteller betreffen. So heißt es nunmehr nicht weiter „Einzelbatterie-Notleuchte“, sondern durchgängig „selbstversorgte Notleuchte“. Faktisch bedeutet dies, dass nicht mehr ausschließlich Batterien, sondern auch elektrische Doppelschicht-Kondensatoren (EDLCs) in der Notbeleuchtung verwendet werden dürfen. Rein technisch hat das für den Nutzer keine massive Änderung zur Folge. Allerdings gibt die aktualisierte Fassung dem Verbraucher eine rechtliche Sicherheit beim Einsetzen von akkufreien Leuchten.

Die zweite wichtige Aktualisierung betrifft ebenfalls elektrische Doppelschicht-Kondensatoren. Hier haben sich die Anforderungen an die Kondensatoren verändert. Bisher mussten die Hersteller durch ein Dritt-Stellen-Zertifikat dem Nutzer bestätigen, dass die Leuchte diesbezüglich normgerecht ist. Dieser Aspekt fällt nun weg. Dabei hat diese Technik das Potenzial, „selbstversorgte Notleuchten“ quasi wartungsfrei werden zu lassen, da „Super-Kondensatoren“ eine deutlich längere Lebensdauer als Batterien haben. Für den Nutzer bedeutet dies, dass er nach der Installation nahezu keinen Aufwand mehr mit der Leuchte hat.

Die dritte entscheidende Änderung betrifft die Anforderungen an Lithiumbatterien. „Diese kommt so aber eigentlich etwas spät. Denn schon seit Jahren setzen fast alle Notleuchten-Hersteller diese Akkus problemlos ein“, kommentiert Dr. Philipp Kittelmann, Geschäftsführer der Dr. Ing. Willing GmbH. Bisher haben sie dann einfach durch eine Selbsterklärung bestätigt, dass die eingesetzten Batterien den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Ab sofort kann sich der Nutzer nicht mehr nur auf die Selbsterklärung der Hersteller verlassen, sondern ebenso auf eine gültige Norm berufen.

Die Veröffentlichung dieser Standards markiert einen wichtigen Fortschritt für die Sicherheit von Notbeleuchtungssystemen in Deutschland und weltweit. Unternehmen und Organisationen, die Notbeleuchtungssysteme herstellen, installieren oder warten, stellen mit dieser neuen Norm sicher, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Vermögenswerten in Gebäuden und Anlagen. Die DIN EN IEC 60598-2-22:2023-07; VDE 0711-2-22:2023-07 kann über den Beuth-Verlag für 97,67 EUR inkl. MwSt. bezogen werden.

Notbeleuchtungssysteme spielen eine entscheidende Rolle in öffentlichen Gebäuden, Unternehmen und Industrieanlagen, indem sie im Falle eines Stromausfalls oder einer anderen Notfallsituation für eine sichere Ausleuchtung sorgen. Daher ist die Gewährleistung ihrer Zuverlässigkeit und Effizienz von größter Bedeutung. Die Notbeleuchtung schließt die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, die Beleuchtung von Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung und die Ersatzbeleuchtung ein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht. #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-60598-2-22-notbeleuchtung-1

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www.dgwz.de/neue-din-60598-2-22-notbeleuchtung-1

Selbstversorgte Notleuchten: Neue DIN EN IEC 60598-2-22

Bildquelle: RP-Technik GmbH
Bildunterschrift: Neue DIN EN IEC 60598-2-22 „Leuchten – Teil 2-22: Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ zum 1. Juli 2023 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-en-iec-60598-2-22

Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Neue Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-17 vom 7. September 2023

Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Richtlinie VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2019. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Das aktualisierte Einheitsblatt des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Für Aufzüge gelten zudem weitere Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ konkretisiert sind. Diese gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der 2014/33/EU:2014-02-26 „Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wird nun in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „Technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach DIN EN 81-28:2022-08 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge“ zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Die VDMA 15324:2023-06 liefert damit einen Leitfaden zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen, die durch Zweiwege-Kommunikationssysteme ausgelöst werden. Zudem dient das Dokument als Empfehlung für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen und den Umgang mit eingehenden Meldungen in Leitstellen. Die VDMA 15324:2023-06 kann über den Beuth-Verlag zum Preis von 27,60 Euro inkl. MwSt. bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

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Bildunterschrift: Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/aufzugsanlagen

Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Pressemitteilung Nr. 2023-16 vom 5. September 2023

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Prüf- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört u. a. das Führen eines detaillierten Betriebstagebuchs über die Anlage. Grundlage für die Prüf- und Überwachungspflichten bilden die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) im neuen Planerbrief Nr. 43 hin, der zum 1. September 2023 erschienen ist.

Als weitere Themen werden im Planerbrief aufgegriffen: Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz (KI) und welche Schritte zum Schutz vor Cyberkriminalität erfolgen müssten. Dies erläutert Gastautor Wolfgang Kurz von der indevis GmbH im Editorial. Am 24. Juni 2023 ist die überarbeitete Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Worauf haben Planer nun zu achten? In einem weiteren Beitrag wird der Nutzen von Workflow-Szenarien für die Elektronische Zutrittskontrolle erläutert. Zum Thema Brandschutz werden Mängel an Feuerschutzabschlüssen vorgestellt.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 44 erscheint am 1. November 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Dr. Barbara Löchte
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Prüfen von Verdunstungskühlanlagen im neuen Planerbrief Nr. 43 vom September 2023. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Das Prüfen von Verdunstungskühlanlagen ist Thema im neuen Planerbrief vom September 2023.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de