DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2026-03
vom 22. Januar 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ihr gesamtes Seminarangebot mit Schwerpunkten auf der technischen Gebäudeausrüstung, Persönlichkeitsentwicklung sowie der Betriebs- und Arbeitssicherheit ab sofort auch als Inhouse-Seminare an.

Im Rahmen der Inhouse-Seminare übernimmt die DGWZ die fachliche und organisatorische Leitung, während die Auftraggeber über den Zeitpunkt, den Ort sowie die spezifischen inhaltlichen Schwerpunkte entscheiden. Die Inhalte werden dabei auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter abgestimmt.

Die Durchführung der Veranstaltungen orientiert sich an den etablierten Standards der DGWZ. Dies schließt die Bereitstellung von Fachreferenten, die Erarbeitung der Seminarunterlagen sowie die Ausstellung von Abschluss-Zertifikaten ein. Sofern gesetzliche Prüfungen für die Teilnehmer erforderlich sind, werden diese ebenfalls direkt am Schulungsort abgenommen. Die organisatorische Vorbereitung, die Abstimmung mit den Referenten sowie die Information der Teilnehmer vorab werden durch die DGWZ koordiniert.

Die Durchführung von Seminaren innerhalb des eigenen Betriebes wirkt sich auf die logistische Planung aus, da Reiseaufwand und Übernachtungskosten entfallen. Zudem ermöglicht dieses Format einen einheitlichen Wissensstand innerhalb einer Belegschaft oder Abteilung, da die Mitarbeiter die Lehrinhalte gemeinsam erarbeiten. Nach Abschluss des Seminars stellt die DGWZ zusätzliche Unterlagen zur Nachbereitung bereit, und die Referenten stehen für fachliche Rückfragen zur Verfügung.

Unternehmen haben die Möglichkeit, individuelle Anfragen zu spezifischen Themen oder aus dem bestehenden Portfolio zu stellen. Nach Übermittlung der Rahmendaten, wie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl und dem gewünschten Zeitraum, erstellt die DGWZ ein entsprechendes Angebot. Weitere Informationen zu Inhouse-Seminaren der DGWZ finden Sie unter https://www.dgwz.de/inhouse. Als Ansprechpartner für die Abstimmung und Beratung steht Herr Johannes Dressler telefonisch unter 06172 98185-85 oder per E-Mail unter inhouse@dgwz.de zur Verfügung.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 12061348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an. www.dgwz.de/inhouse-seminare-pm

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DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

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Weiterführende Informationen
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Neues Seminarprogramm 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2026 veröffentlicht. Sie bietet bundesweit 450 Online- und Präsenz-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Zusätzlich umfasst das Programm zehn weitere Themen zur Persönlichkeitsentwicklung. Neu aufgenommen wurden die Seminare „Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017“, „Flurförderzeuge – Befähte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68“ und „Fettabscheider – Sachkunde nach DIN 4040-100“. Die DGWZ bietet ein breites Spektrum produkt- und herstellerneutraler Seminare für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter, verantwortliche Personen, Fachkräfte haustechnischer Abteilungen, Führungskräfte sowie Projektmanager und Mitarbeiter. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten mit Praxisbezug geleitet.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Gebäude-Einspeisung durch die Feuerwehr

Die Stromversorgung in Deutschland ist grundsätzlich stabil. Die Befürchtungen vor einem längeren Stromausfall durch Unwetterereignisse wie 2005 im Münsterland oder durch Sabotage werden nicht überall als eine Bedrohung oder eine Vorstufe eines Blackouts wahrgenommen. Die Feuerwehr wird zudem eher selten für die Einspeisung von Notstrom in Gebäude gerufen, obwohl derartige Szenarien denkbar sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die Situation unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, wenn eine Einspeisung durch die Feuerwehr erfolgen soll.

Die Stromerzeuger der Feuerwehr werden auf den Fahrzeugen für Einsatzzwecke benötigt. Dennoch kann es vorkommen, dass vereinzelt eine Notstromversorgung in Gebäude durch die Feuerwehr erfolgen soll, z.B. wenn das eigene Feuerwehrhaus, das ja als Element der kritischen Infrastruktur gilt, noch keine eigene Notstromversorgung hat.

Kann ein genormter Stromerzeuger der Feuerwehr zur Gebäudeeinspeisung benutzt werden?

Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14685 – 14687 sind in der Schutzart „Schutztrennung“ ausgeführt. Man spricht bei dieser Art von einem IT-Netz und es ist anders aufgebaut als das Haus-Stromnetz, das üblicherweise als TN-Netz ausgebildet ist. Diese beiden Netze kann man nicht einfach miteinander verbinden. Auf erläuternde elektrische Zeichnungen oder tiefgreifende Erklärungen verzichten wir an dieser Stelle. Wir wollen den Feuerwehren nur kurz deutlich machen, warum es nicht funktioniert und eine Lösungsmöglichkeit für die Gebäudeeinspeisung darstellen.

Die Stromerzeuger der Feuerwehr arbeiten mit einer Schutztrennung mit Potentialausgleich. Dieses System ist nicht geerdet. Auch wenn an den Stromerzeuger ein „sogenannter Erdungspunkt“ mit Flügelschraube sowie ein Erdungsanker vorhanden sind, so ist dies keine funktionierende Erdung. Es dient nur dem Potentialausgleich, um eine statische Aufladung des Stromerzeugers oder des Systems abzuleiten.

Um noch einige den Feuerwehren bekannte Vorgaben zum Betrieb von Feuerwehr-Stromerzeugern ins Gedächtnis zu rufen, haben wir hier einen Teil einer Betriebsanleitung eines Stromerzeugers nach DIN 14685-1 dargestellt:

„Der Stromerzeuger ist werksmäßig für die Versorgung von Einzelverbrauchern vorgesehen (Betrieb im IT-Netz). Der Neutralleiter ist nicht mit dem Gehäuse und dem Schutzleiter verbunden. Der Anschluss der Einzelverbraucher erfolgt ausschließlich an den am Stromerzeuger angebauten Steckdosen. Werden Verlängerungsleitungen verwendet, darf die Schleifenimpedanz (Gesamtwiderstand) nicht mehr als 1,5 Ω betragen. Um dies auch ohne Messung sicherzustellen, ergeben sich folgende maximale Leitungslängen: 1,5 qmm – max. 60 m / 2,5 qmm – max. 100 m.

Werden an mehr als einer Steckdose Verlängerungsleitungen angeschlossen, halbieren sich die zulässigen Leitungslängen. Als bewegliche Verlängerungsleitungen müssen mindestens Leitungen H07RN-F nach DIN VDE 57282 Teil 810 verwendet werden. Soll der Stromerzeuger an anderen Netzen betrieben werden, ist eine Anpassung der Schutzmaßnahme erforderlich. Diese Arbeiten, sowie der Eingriff in den Schaltkasten des Stromerzeugers darf nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Die Fachkraft ist für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme verantwortlich. Ferner sind die örtlichen Vorschriften zu beachten; gegebenenfalls ist eine Genehmigung des EVU einzuholen.“

Voraussetzung zur Einspeisung

Für die Notstrom- bzw. Ersatzstromversorgung von Gebäuden gelten auf Basis der Norm DIN VDE 0100-551 besondere Vorgaben an die Laienbedienbarkeit dieser Einrichtungen. Dazu zählen Steckdosenkombinationen und Steckvorrichtungen sowie spezielle Steckvorrichtungen für Notstromeinspeisungen.

Gemäß der aktuellen Norm DIN VDE 0100- 551 sind unter anderem nur spezielle Steckdosen, Stecker und Kupplungen mit der Schutzleiterstellung auf der Sonderuhrzeit „1 h“ für diese Ersatzstromversorgung zulässig. Dadurch sind eine sichere Handhabung und Stromverteilung gewährleistet, da keine falschen Stecker versehentlich gekoppelt werden können.

Technische Spezifikation für mobile Stromerzeuger zur Gebäudeeinspeisung

Mit anderen Worten gesagt, kann die Feuerwehr also mit einem genormten Stromerzeuger nicht einfach in ein Gebäude einspeisen. Die erforderlichen Arbeitsschritte durch eine Elektrofachkraft lassen sich im Einsatzfall nicht darstellen, daher muss eine andere Lösung her. Ein möglicher Weg wird durch die Technische Spezifikation DIN/TS 14684 „Feuerwehrwesen – Ausstattung von mobilen Stromerzeugern zur Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln und Gebäudeeinspeisung“ vom Juli 2020 aufgezeigt.

Ein solcher Stromerzeuger wird über einen Umschalter in Schalterstellung 1 in der Betriebsart „Direktversorgung“ betrieben. Dann funktioniert er wie ein üblicher Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14685.

In Schalterstellung 2 wird die Betriebsart „Einspeisebetrieb“ gewählt. Dadurch wird die Netzform TN-S System gewählt. Das bedeutet, eine Direktversorgung ist nicht mehr möglich, da die Steckdosen allesamt abgeschaltet werden und nur noch eine spezielle Steckdose (5-polige CEE-Steckdose 400 V/1h, IP 67) in grauer Farbe mit 1 Uhr-Stellung betrieben wird.

Umschaltbarer Stromerzeuger allein reicht nicht

Allerdings reicht diese Ausstattung der Feuerwehr mit dem umschaltbaren Stromerzeuger allein nicht aus. Das einzuspeisende Gebäude muss von einer Elektrofachkraft vorbereitet und durchgemessen werden. Der Betreiber des Gebäudes muss ein entsprechendes Kabel mit grauem Stecker und grauer Kupplung und der 1h-Codierung für die Feuerwehr vorhalten. Ein weiteres Durchmessen der Anlage ist dann nicht mehr nötig und die Feuerwehr kann mit dem Einspeisen des Gebäudes nach der vorgegebenen Prozedur beginnen.

Die DIN/TS 14684 legt allerdings nur die Anforderungen an mobile Stromerzeuger mit CEE-Steckerverbinder bis 125 A (ca. 87 kVA) zur wahlweisen direkten Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln oder der Einspeisung in Gebäude fest, die ausschließlich als Netzersatzbetrieb bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung über einen definierten Einspeisepunkt in einem Gebäude erfolgt.

Dieser Artikel zeigt den Feuerwehren eine Einspeisemöglichkeit in einem Gebäude auf und soll davor warnen, einen genormten Stromerzeuger der Feuerwehr mit normalem IT-Netz dafür zu verwenden.

Der „Normalbetrieb“ von Stromerzeugern der Feuerwehr kann durch eingewiesene Feuerwehrangehörige unter der Beachtung der Vorgaben aus der Bedienungsanleitung, die auch Bestandteil der Feuerwehrausbildung ist, ohne weitere elektrische Kenntnisse erfolgen.

Autor: Jürgen Kalweit, Leitende Aufsichtsperson, Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

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Referenten für neues Seminar zu Kipp- und Absetzbehältern gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-32
vom 12. Dezember 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Referenten für das neue Seminar „Befähigte Person zur Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern nach DGUV Information 214-016 und 214-017“. Das Seminar vermittelt die normgerechte Sachkunde zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern, deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit dauerhaft gewährleistet werden muss. Die Schulung wird ab Mai 2026 regelmäßig bundesweit in Präsenz und online durchgeführt. Für die Referententätigkeit werden Fachleute mit abgeschlossener Berufsausbildung, einschlägiger Berufserfahrung sowie mit und ohne Vortragserfahrungen gesucht.

Im Seminar werden die rechtlichen und praktischen Grundlagen für die Tätigkeit als Befähigte Person zur Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern vermittelt. Die Teilnehmer erlernen die relevanten Vorschriften, wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften sowie die DGUV Information 214-016 und 214-017. In der Schulung werden Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten, Typen, Bezeichnungen, Kennzeichnung und Ausstattungsmerkmale von Kipp- und Absetzbehältern, Schäden und Schadensursachen, Warnmarkierungen sowie die ordnungsgemäße Prüfung und Dokumentation behandelt. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die erfolgreichen Teilnehmer erhalten das Zertifikat als Sachkundenachweis.

Zielgruppen des Seminars sind Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachkräfte in der Fördertechnik, Ingenieure und Meister, Betriebs- und Instandhaltungsleiter, Mitarbeiter aus Werkstätten, Bauhöfen und Entsorgungsunternehmen.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Nevena Vasilachi, Telefon 06172 98185-37, E-Mail nevena.vasilachi@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ sucht Referenten für neues Seminar zu Kipp- und Absetzbehältern.
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Referenten für neues Seminar zu Kipp- und Absetzbehältern gesucht

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Bildquelle: Karl Meyer Gruppe
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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/kipp-absetzbehaelter

Geführte Messerundgänge zur Light + Building 2026

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-31 vom 8. Dezember 2025

Vom 8.-13. März 2026 bietet die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) auf der Messe Light + Building fachlich moderierte Messerundgänge an. Die Rundgänge richten sich an Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden und geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik. Fach- und Führungskräfte präsentieren Produktneuheiten, Innovationen und Technologien, die aus planerischer und technischer Sicht besonders interessant sind.

Die Rundgänge starten täglich um 10:30 und 14:00 Uhr. Die Teilnahme an den Messerundgängen ist kostenlos und beinhaltet die Eintrittskarte, Teilnahmeurkunde und Sonderkonditionen für die Bahn-Anreise. Für die Orientierung auf der Messe bekommen alle Teilnehmer das DGWZ-Planerhandbuch „Light + Building 2026“ mit Hallenplan, Ausstellerübersicht, Neuheiten und Ansprechpartnern mit Kontaktdaten. Die Produktinformationen der besuchten Aussteller werden den Teilnehmern nach der Messe in einem Messepaket zugesandt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

Die Light + Building ist die Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik. Veranstalter ist die Messe Frankfurt. Die Messe findet alle zwei Jahre in Frankfurt am Main statt und steht 2026 unter dem Motto „Be Electrified – Electrifying Places. Illuminating Spaces.“

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
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Light + Building, 2026, Messe, Frankfurt, Rundgang, Messerundgang, Planer, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber, Behörden, Planerrundgang

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Die DGWZ bietet auf der Light + Building 2026 täglich geführte Messerundgänge an. #LB26 www.dgwz.de/messerundgaenge-light-building-2026-messe-frankfurt-pm

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Geführte Messerundgänge zur Light + Building 2026
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Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet auf der Light + Building 2026 täglich geführte Messerundgänge an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/light-building

Die Zukunft der TGA-Planer ist Thema im Planerbrief Nr. 56

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-30
vom 14. November 2025

Am 1. November 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 56 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial fragt Gastautor Dr. Peter Burnickl, Geschäftsführer der Pro Bauherr GmbH, ob es in fünf Jahren überhaupt noch klassische TGA-Planer geben wird. Während die Gebäudetechnik vor zwanzig Jahren noch überschaubar war, dominieren heute Normen, Dokumentationen und Abstimmungen den Alltag. Der Beitrag zeigt, dass sich die Rolle der Planer rasant verändert: Künstliche Intelligenz übernimmt zunehmend Routineaufgaben wie Berechnungen, Simulationen oder Kollisionsprüfungen. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Arbeit weg von der reinen Planung hin zu Beratung, Bewertung und Interpretation. Entscheidend wird sein, wie schnell sich Ingenieure auf diesen Wandel einstellen und welche neuen Kompetenzen künftig gefragt sind.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die neue DIN 14095 für Feuerwehrpläne, Spannungsqualität in der Gebäudetechnik, gesunde Luft in der Industrie, Stromkostensenkung durch Photovoltaikanlagen sowie das neue DGWZ-Verzeichnis für Fachkräfte für Brandschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.

Der erste Beitrag stellt die überarbeitete DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ vor, die im Juli 2025 erschienen ist und die Fassung von 2024 ersetzt. Sie wurde an die aktuelle DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ angepasst, normative Verweisungen aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

Der zweite Beitrag zeigt, warum Power Quality zunehmend zur Planungsaufgabe wird. Nichtlineare Verbraucher wie LED-Beleuchtung, Wärmepumpen oder PV-Wechselrichter beeinflussen die Spannungsqualität erheblich. Planer können durch kontinuierliche Netzüberwachung und geeignete Filtertechnik frühzeitig gegensteuern und die Betriebssicherheit verbessern.

Im dritten Beitrag wird an einem Praxisbeispiel gezeigt, wie durch ein durchdachtes Absaug- und Lüftungssystem in der Industrie saubere Luft und sicherer Arbeitsschutz gewährleistet werden. Das Projekt zeigt, dass Gesundheitsschutz integraler Bestandteil moderner Gebäudeplanung sein sollte.

Im vierten Beitrag geht es darum, wie sich mit Photovoltaik-Anlagen Stromkosten deutlich senken lassen. Sinkende Investitionskosten und dynamische Stromtarife führen dazu, dass sich Solaranlagen für Privathaushalte bereits nach etwa zehn Jahren amortisieren, während dies bei Unternehmen oft noch schneller der Fall ist.

Abschließend informiert die DGWZ über das neue Verzeichnis nach DIN 14677, in das ab sofort zertifizierte Befähigte Personen für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkräfte für Feststellanlagen aufgenommen werden.

Der nächste Planerbrief Nr. 57 erscheint am 1. Januar 2026. Der Planerbrief kann auf der Website www.planerbrief.de kostenlos abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Christoph Härtl
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Schlagworte
TGA, Gebäudetechnik, DIN 14095, DIN 14677, Power Quality, Spannungsqualität, Photovoltaik, Befähigte Person, Feststellanlagen, Künstliche Intelligenz, Energieeffizienz, Brandschutztüren, Brandschutztore, Newsletter, Planerbrief

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Die Zukunft der TGA-Planer ist Thema im Planerbrief Nr. 56. www.dgwz.de/planerbrief-56-pm

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www.dgwz.de/planerbrief-56-pm

Pressemitteilung: PM-Planerbrief-56.pdf

Die Zukunft der TGA Planer ist Thema im Planerbrief Nr. 56
Bild 1: Planerbrief-56-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Die Zukunft der TGA Planer ist Thema im Planerbrief Nr. 56.

Planerbrief Nr.56
Bild 2: Planerbrief-56-Titel.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel des Planerbriefs Nr. 56.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Der Weckruf für Notstromversorgung in Deutschland

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-28
vom 25. September 2025

Am 10. September 2025 ereignete sich der längste Stromausfall Berlins der Nachkriegszeit. Der großflächige Stromausfall im Südosten der Hauptstadt dauerte 60 Stunden an und wurde durch einen Brandanschlag auf Starkstromleitungen verursacht. Rund 45.000 Haushalte und zahlreiche Unternehmen waren betroffen, darunter auch Schul-, Pflege- und Forschungseinrichtungen. Dieses Ereignis zeigt in deutlicher Weise auf: Es bedarf robuster Notstromversorgung und umfassender Vorsorge, damit kritische Leistungen weiterhin gesichert bleiben.

„Das Thema Notstromversorgung hat in den vergangenen Monaten deutlich an Bedeutung gewonnen – das deutsche Stromnetz zeigt zunehmend Schwankungen und es kommt häufiger zu Ausfällen. Viele Verantwortliche wissen nicht, wie vielfältig die Möglichkeiten der Notstromversorgung tatsächlich sind“, erklärt Pascal Gaffron, Referent für Notstromversorgung bei der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) und Technischer Betriebsleiter bei der Firma Elektro- und Steuerungstechnik Gaffron.

Um auf künftige Stromausfälle vorbereitet zu sein, müssen technische und organisatorische Maßnahmen eng abgestimmt werden. Eine zentrale Rolle spielen leistungsfähige Notstromaggregate für kritische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Rechenzentren und Wasserwerke. Ergänzend können mobile Stromcontainer und große Batteriespeicher eingesetzt werden, um Energie über Stunden oder sogar Tage zu sichern. Dezentrale Stromerzeugungssysteme, wie Photovoltaikanlagen mit Speichern, Blockheizkraftwerke oder Mikronetze ermöglichen zudem, einzelne Bereiche zeitweise autark zu versorgen. Ebenso wichtig ist der Ausbau redundanter Versorgungswege und mehrfacher Anbindungen, um kritische Netzknoten widerstandsfähiger zu machen.

Neben technischen Lösungen braucht es organisatorische Vorsorge. Verbindliche Notfall- und Backup-Pläne für Behörden und Unternehmen, regelmäßige Blackout-Übungen sowie die enge Kooperation mit Hilfsorganisationen wie THW, Feuerwehr und Bundeswehr erhöhen die Reaktionsfähigkeit. Dazu gehören auch die rechtzeitige Bevorratung von Treibstoffen für Generatoren, Kommunikationsmitteln und wichtigen Ressourcen sowie klar definierte Meldeketten.

Auch die Bevölkerung selbst kann beitragen: Hausnotstromlösungen wie kleine Generatoren oder Batteriespeicher für wichtige Geräte, Notfallausrüstung mit Taschenlampen, Batterien, Powerbanks und Kurbelradios sowie kommunale Notfalltreffpunkte, an denen Strom, Wärme und medizinische Versorgung bereitstehen, helfen, Versorgungslücken zu überbrücken.

Der Stromausfall im Berliner Südosten ist mehr als nur ein technisches Versagen – er ist ein Weckruf. Nur durch vorausschauende Planung, ausreichende Notstromversorgung und resilienten Netzausbau kann gewährleistet werden, dass Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Dienste auch in Krisenzeiten stabil und sicher bleiben.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Es bedarf robuster Notstromversorgung und umfassender Vorsorge, damit kritische Infrastruktur im Falle eines Blackouts weiterhin gesichert bleiben. www.dgwz.de/blackout-notstromversorgung-pm

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Pressemitteilung: Blackout-Notstromversorgung.pdf

Der Weckruf für Notstromversorgung in Deutschland

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Bildunterschrift: Es bedarf robuster Notstromversorgung und umfassender Vorsorge, damit kritische Infrastruktur im Falle eines Blackouts weiterhin gesichert bleiben.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notstromversorgung

KI als Hilfsmittel für die gesetzeskonforme Betreiberverantwortung?

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-27
vom 16. September 2025

Die Betreiberverantwortung im technischen Betrieb von Gebäuden, Anlagen und technischen Infrastrukturen unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Eine sichere, rechtskonforme und effiziente Umsetzung dieser Pflichten ist ohne den Einsatz digitaler Hilfsmittel heute kaum noch möglich. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Insbesondere CAFM-Systeme (Computer Aided Facility Management) spielen eine zentrale Rolle: Sie ermöglichen eine strukturierte Wartungs- und Prüfplanung, die lückenlose Dokumentation der Leistungen und gewährleisten den notwendigen Überblick über die Vielzahl technischer und gesetzlicher Pflichten. Um arbeitsschutzrechtliche Verpflichtungen bei technischen Anlagen zu erfüllen, stehen verschiedene digitale Tools zur Verfügung, die teilweise durch die Berufsgenossenschaften bereitgestellt werden. Diese helfen dabei Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen zu erstellen, um Prüfzyklen festzulegen und relevante Schutzmaßnahmen zu identifizieren.

Allerdings bringen digitale Hilfsmittel auch Gefahren mit sich. Durch die wachsende Verbreitung KI-gestützter Systeme wie ChatGPT, Gemini, Claude und Mistral greifen immer mehr Nutzer auf diese Technologien zur Informationsrecherche zurück. Doch gerade im sicherheits- und rechtsrelevanten Kontext ist große Vorsicht geboten: Wenn KI-Modelle ohne präzise Fragestellungen, Einschränkungen oder fachlichen Kontext verwendet werden, liefern sie oft veraltete, nicht vollständige oder schlichtweg falsche Ergebnisse.

In mehreren Praxistests wurden durch generative KI-Inhalte Gesetze oder Pflichten zitiert, die in Wirklichkeit nicht existieren und auch Pflichten nicht vollständig dargestellt. Dies stellt ein erhebliches Risiko für Betreiber dar, die sich bei der Umsetzung ihrer Betreiberpflichten auf solche Quellen verlassen.

„Digitale Werkzeuge sind heute das Rückgrat der Betreiberverantwortung allerdings nur, wenn sie fachlich fundiert eingesetzt werden. Wer KI-gestützte Systeme nutzt, ohne die Ergebnisse kritisch zu prüfen, läuft Gefahr, auf falsche Informationen zu bauen,“ warnt Bernd Lausch, Leiter Gebäudetechnik Deutschland bei der Dussmann GmbH. Deshalb „gewährleistet nur die Kombination aus digitalen Lösungen und qualifizierter Fachkenntnis die Rechtssicherheit im technischen Betrieb“, so Lausch weiter.

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KI als Hilfsmittel für die gesetzeskonforme Betreiberverantwortung? www.dgwz.de/betreiberverantwortung-ki-tools-pm

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KI als Hilfsmittel für die gesetzeskonforme Betreiberverantwortung?

Bild: Betreiberverantwortung-KI-Tools-Presse.jpg
Bildquelle: Wolfgang Bellwinkel / DGUV
Bildunterschrift: Die Betreiberverantwortung im technischen Betrieb von Gebäuden, Anlagen und Infrastrukturen unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/betreiberverantwortung

Barrierefreie Aufzüge Thema im Planerbrief Nr. 55

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-26
vom 08. September 2025

Am 1. September 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 55 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial setzt sich der Gastautor Marc-Oliver Schach, Communications Manager für den DACH-Raum bei Kone, mit der Frage auseinander, wie barrierefreie Aufzüge in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden können. Zwar ist Barrierefreiheit rechtlich vorgeschrieben, doch zeigt sich in der Realität häufig ein anderes Bild: Uneinheitliche Vorgaben, fehlende akustische Signale, unzureichende Kontraste oder falsch platzierte Bedienelemente führen dazu, dass Aufzüge für viele Nutzergruppen nicht vollumfänglich nutzbar sind. Der Beitrag macht deutlich, dass Barrierefreiheit mehr erfordert als das reine Einhalten von Normen, sie braucht Empathie für die Nutzungssituation und eine enge Zusammenarbeit mit der Technischen Gebäudeausrüstung, um funktionale und nutzungsorientierte Lösungen zu schaffen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind die effiziente Belüftung von Großraumbüros, die sichere Gebäudekommunikation mit KNX Secure, die neue DIN EN 14972-1 für ortsfeste Wassernebelsysteme, die europäische Harmonisierung der DIN EN 50726-1 VDE 0827-1 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme sowie das aktuelle DGWZ-Seminarprogramm für Architekten und Ingenieure.

Der erste Beitrag zeigt, wie sich durch zonenweise Auslegung, variable Volumenstromregler und moderne Sensorik eine energieeffiziente und komfortgerechte Belüftung von Großraumbüros realisieren lässt. Der zweite Beitrag stellt mit KNX Secure ein Sicherheitskonzept vor, das durch Verschlüsselung nach internationalen Standards manipulationssichere Kommunikation in vernetzten Gebäuden ermöglicht. Der dritte Beitrag erläutert die Inhalte der neuen DIN EN 14972-1, die Planung, Einbau, Wartung und Prüfung von Wassernebelsystemen regelt und um praxisnahe Anhänge erweitert wurde. Der vierte Beitrag informiert über die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1, die nun europaweit gültige Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme festlegt und damit einheitliche Standards für Planung und Betrieb schafft. Zudem werden die aktuellen Seminare der DGWZ vorgestellt, für die Architekten und Ingenieure Fortbildungspunkte erhalten.

Der nächste Planerbrief Nr. 56 erscheint am 1. November 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Planerbrief 55 - September-Oktober 2025

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Bildunterschrift: Titel der 55. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

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Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-25
vom 20. August 2025

Im Juli 2025 sind die beiden Norm-Entwürfe DIN 14677-1:2025-09 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 1: Instandhaltungsmaßnahmen“ und DIN 14677-2:2025-09 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen – Teil 2: Mindestqualifikation und Kompetenznachweis des Instandhaltungspersonals“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm-Entwürfe können ab sofort bezogen werden und mit Frist bis 25. November 2025 an den zuständigen Arbeitsausschuss NA 031-02-06 AA „Planung, Instandhaltung, Montage“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) kommentiert werden. Die Kommentierung kann auch online über das Norm-Entwurfs-Portal vom DIN erfolgen.

Die Entwürfe enthalten aktualisierte normative Verweise und präzisere Begriffsdefinitionen, überarbeitete Vorgaben zur technischen Dokumentation, neue Anforderungen an Ferndienstleister sowie klarere Regelungen für Feststellanlagen in bahngebundenen Förderanlagen.

Die anstehenden Überarbeitungen lassen sich auf einen grundlegenden Wandel im technischen Brandschutz in Deutschland zurückführen: Immer mehr Betreiber von Gebäuden und Anlagen übernehmen aktiv Verantwortung für die Sicherheit in ihren Liegenschaften vor allem beim Einsatz von Feststellanlagen (FstA) und Feuerschutzabschlüssen (FSA). Die professionelle Wartung, regelmäßige Prüfung und sachgerechte Dokumentation rücken zunehmend in den Fokus und tragen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes bei.

Seit dem Großbrand am Flughafen Düsseldorf 1996 hat sich das Bewusstsein für zuverlässige Brandschutzsysteme nachhaltig verändert. Heute setzen vor allem mittelständische und große Unternehmen vermehrt auf eigene, intern geschulte Mitarbeiter zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Feststellanlagen und Brandschutztüren. „Vor allem größere Unternehmen erkennen zunehmend, dass sie mit qualifizierten eigenen Mitarbeitern nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Brandschutzmaßnahmen erhöhen können. Der Schulungsaufwand ist überschaubar und der Nutzen hingegen enorm“, erklärt Jürgen Walter, Fachreferent für Brandschutz.

Besonders gefragt sind Schulungen für Haustechniker, Brandschutzbeauftragte und Facility Manager, um Kontrollen und Prüfungen intern durchführen zu können. Auch Fachfirmen aus dem Innenausbau sowie der Tür- und Torbranche nutzen verstärkt Weiterbildungen, da Betreiber vor der Auftragsvergabe vermehrt Zertifikate und Fachkenntnisse verlangen. Trotz positiver Entwicklungen besteht bei vielen Betreibern Unklarheit über ihre Pflichten. „Viele Unternehmen halten eine einmalige externe Prüfung für ausreichend. Dabei liegt die Verantwortung für Funktion und Sicherheit immer beim Betreiber“, so Walter.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen. www.dgwz.de/neue-din-14677-feststellanlagen-pm

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Feststellanlagen und Feuerschutzabschlüsse: Neue Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen

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Bildquelle: Jürgen Pollak / GEZE GmbH
Bildunterschrift: Im Juli 2025 sind die neuen Norm-Entwürfe DIN 14677-1 und DIN 14677-2 erschienen.

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www.dgwz.de/feststellanlagen