Building Information Modeling (BIM) im neuen Planerbrief Nr. 46

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-07 vom 5. März 2024

Zum 1. März 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 46 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erläutert Gastautor Peter Liebsch von der Drees & Sommer SE den aktuellen Stand der Anwendung von BIM beim Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden in Deutschland.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind Einbruchmeldeanlagen (EMA), energieeffiziente Rechenzentren, Brandschutz versus Amok, Trinkwasserhygiene und Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen. Der Beitrag über EMA schildert, warum diese nicht mittels Riegelschaltkontakt scharf- bzw. unscharf geschaltet werden dürfen. Ein weiterer Beitrag stellt das in der Normenreihe DIN EN 50600 enthaltene Reifegradmodell zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Rechenzentren vor. Autor Bastian Nagel von Hekatron erläutert, wie es Planern und Betreibern gelingt, die Schutzziele im Brandfall und bei einer Amoklage in Einklang zu bringen. Ein anderer Beitrag klärt die Frage nach der Zertifizierungspflicht von Trinkwasserspendern. Der Beitrag zum Thema Aufzüge geht der Fragestellung nach, wer die Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen vornehmen darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 47 erscheint am 1. Mai 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Building Information Modeling (BIM) ist Thema im neuen Planerbrief Nr. 46 der DGWZ vom März 2024. www.planerbrief.de

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Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Überarbeitete DIN 14095 für Feuerwehrpläne erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-06 vom 28. Februar 2024

Für die Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm wurde gegenüber der Vorgängerausgabe vom Mai 2007 konkretisiert und mit weiteren Anhängen informativ erweitert.

Das Dokument gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne können jedoch als Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen dienen. Die DIN 14095 dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen, wie beispielsweise Werksgelände, benötigten Pläne zu vereinheitlichen.

In der aktualisierten Fassung wurden Begrifflichkeiten ergänzt und verschiedene Arten der Pläne und Planinhalte vollständig überarbeitet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich nochmals verdeutlicht. Dazu schreibt die Norm nun, dass hierin die „Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplans, an den Planinhalt und dessen Ausführung“ festlegt werden. Zudem wurde der informative Anhang mit dem Beispiel eines Feuerwehrplanes erneuert. Der informative Anhang mit Rechtsgrundlagen und Technischen Bestimmungen wurde gelöscht, der informative Anhang zu Feuerwehrplänen in georeferenzierter Darstellungsform aufgenommen und die normativen Verweisungen überarbeitet. Auch die Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte der Planfarben wurden aufgenommen.

Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner, Sachverständiger und Referent für Brandschutz erläutert: „Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen, die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden.“

Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplanes hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einen Übersichtsplan und einen Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.

Die neue Norm kann zum Preis von 120,09 Euro netto zzgl. 7 % MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Überarbeitete Fassung DIN 14095:2024-02 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ veröffentlicht. #Feuerwehrpläne #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14095-feuerwehrplaene

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14095-feuerwehrplaene-fuer-bauliche-anlagen

Neues DGWZ-Seminar für Aufzugsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-05 vom 20. Februar 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ an. Die eintägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt die Aufgaben der Beauftragten Person für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Aufzugsanlagen inklusive notwendiger Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Die Teilnehmer erlernen die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 3121 und TRBS 2181 und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Ihnen wird die Fachkunde vermittelt, um geeignete Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einleiten und durchführen zu können.

„Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter, die als Beauftragte Person benannt sind, über ausreichende Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen. Es ist unerlässlich, dass der Betreiber diese Pflichten gewissenhaft erfüllt, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen“, so die Referentin des Seminars, Nezha Ezzouine, Geschäftsführerin des EZ Ingenieurbüros.

Die Schulung richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen, Mitarbeiter aus Facilitymanagement, Wartungsunternehmen, Feuerwehren, öffentlichen Einrichtungen, Betriebsschlosser, Techniker, Elektriker, Instandhaltungs- und Servicepersonal sowie Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein DGWZ-Zertifikat mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Zur Vollständigkeit der Sachkunde sind die Beauftragten Personen gemäß § 4.3 Absatz 3 TRBS 2181 regelmäßig zu unterweisen und es sind entsprechende Übungen durchzuführen. Die Personenbefreiung darf erst nach praktischer Einweisung am zu betreuenden Aufzug durchgeführt werden.

Die Teilnahmegebühr für das eintägige Seminar inklusive Prüfung beträgt 540 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die nächsten Präsenzveranstaltungen finden am 18. April 2024 in Hamburg und am 16. Mai 2024 in Stuttgart statt. Die nächsten Online-Seminare finden am 13. Mai 2024 und am 8. Juli 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/aufzugsanlagen abgerufen werden.

Betreiber von Aufzugsanlagen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den ordnungsgemäßen Betrieb eines Aufzuges gewährleisten. Dazu ist neben der regelmäßigen Prüfung, Wartung und Instandsetzung auch sicherzustellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und eine sichere Befreiung von Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, mindestens eine Beauftragte Person für Aufzüge zu benennen.

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Neues DGWZ-Seminar „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)“. #Aufzugsanlagen #Aufzug #Seminar www.dgwz.de/neues-seminar-beauftragte-person-aufzugsanlagen

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Bildquelle: Schindler Deutschland – Michael Reinhard
Bildunterschrift: Die DGWZ bietet das Seminar zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen neu an.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugsanlagen

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Überarbeitete Fassung zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-04 vom 19. Februar 2024

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“, wobei XX die Angabe der Traglast ist, und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. XX fungiert hier als Platzhalter für die Angabe der Achslast. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können, so beispielsweise bei Universitäten und großen Betriebsgeländen. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden, wobei die Zufahrten schwarz und Anstellflächen rot markiert werden müssen. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2024-02 legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die aktualisierte Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen festgelegt.

Die neue Norm kann zum Preis von 103,10 Euro inkl. MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Neue DIN 14090:2024-02 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14090-flaechen-feuerwehr

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Bildquelle: MAK – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14090

 

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-03 vom 8. Februar 2024

Im Januar 2024 sind die elementaren VdS-Regelwerke rund um Wasserlöschanlagen in einer aktualisierten Auflage erschienen: VdS CEA 4001 „Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“, VdS 2108 „Richtlinien für Schaumlöschanlagen, Planung und Einbau“ und VdS 2109 „Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie richten sich insbesondere an Planer- und Errichterfirmen sowie Betreiber und Sachversicherer von Wasserlöschanlagen, die darin wichtige Hinweise zur Wartung und Instandhaltung finden.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die VdS CEA 4001, das internationale Standardwerk zu Planung und Einbau von Sprinkleranlagen. Hier wurden neben redaktionellen Anpassungen die Angaben zur Wasserversorgung komplett überarbeitet. Vor dem Hintergrund immer größerer moderner Lager und Logistikzentren wurden Schutzkonzepte für mehrfachtiefe Regale, sogenannte Multiple-Row-Racks (MRR), neu aufgenommen. Zur Harmonisierung mit europäischen Regelwerken wurde die Klasseneinteilung (Klasse 1 und 2) aufgehoben. Die Vorgaben für Rohrleitungen wurden vereinfacht und an die prEN 12845-1 angepasst. Zum einfachen Nachvollziehen der in der neuen Richtlinie VdS CEA 4001 vorgenommenen Änderungen wird eine Synopse angeboten, in der detailliert alle inhaltlichen Änderungen hervorgehoben sind.

Die relevanten Änderungen aus der VdS CEA 4001, unter anderem die zur Wasserversorgung, sind für die Richtlinien VdS 2108 und VdS 2109 übernommen worden. Die überarbeiteten Richtlinien VdS CEA 4001, VdS 2108 und VdS 2109 sowie die Synopse zur VdS CEA 4001 sind im VdS-Shop erhältlich.

Die neuen Regelwerke dienen Unternehmen, Planern und Installateuren als Leitfaden für die Entwicklung und Implementierung von Wasserlöschanlagen, um eine effektive Brandprävention und -bekämpfung in verschiedenen Umgebungen, darunter industrielle Anlagen, Bürogebäude und öffentliche Einrichtungen, zu gewährleisten. Damit verbessern sie den Schutz von Menschen, Eigentum und Umwelt.

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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserloeschanlagen erschienen. #Wasserlöschanlagen #Sprinkleranlage #Schaumlöschanlagen www.dgwz.de/neue-vds-regelwerke-wasserloeschanlagen

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Aktualisierte VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen erschienen

Bildquelle: VdS
Bildunterschrift: Zum Januar 2024 wurden die VdS-Regelwerke zu Wasserlöschanlagen aktualisiert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/vds-cea-richtlinie-sprinkleranlagen

Referenten für Notstromversorgung gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-02 vom 6. Februar 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“. Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen aus und wird als zweitägiges Seminar regelmäßig bundesweit und online durchgeführt.

Für die Referententätigkeit werden Experten idealerweise mit Vortragserfahrung gesucht, die zum Beispiel als Sachverständige, Techniker, Technische Leiter oder Meister des Elektrohandwerks, im öffentlichen Dienst oder der Produktentwicklung tätig sind.

Den Teilnehmern des Seminars sollen rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Vorschriften wie unter anderem die technischen Normen DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718 und DIN 6280-13 vermittelt werden. Sie sollen Einblick in technische Ausführungen von Notstromanlagen, deren Auswirkungen auf andere technische Anlagen und Wechselwirkungen zum öffentlichen Netz erhalten. Vorgehen, Fallstricke und Häufigkeit regelmäßiger Betriebstests sowie die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden ebenso vorgestellt. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen der Schulung sind Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastruktur (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de, wenden.

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DGWZ sucht Referenten für das Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“. www.dgwz.de/notstromversorgung

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Bildquelle: ShDrohnenFly – stock.adobe.com
Bildunterschrift: DGWZ sucht Referenten für Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/notstromversorgung

Dynamische Fluchtweglenkung im neuen Planerbrief Nr. 45

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-01 vom 8. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 45 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Gastautor Ulrich Höfer von der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH erläutert die Inhalte der im Dezember 2023 erschienenen Anwendungsnorm DIN 14036 „Dynamische und Adaptive Fluchtweglenkung – Planung und Umsetzung von richtungsvariablen Konzepten“.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind Blockheizkraftwerke, Betreiberpflichten für Aufzüge, Perimeterschutz und mobile Sicherheitssysteme. Das Editorial widmet sich der Frage, ob Blockheizkraftwerke zukunftsfähig sind.
Über die Pflichten eines Betreibers von Aufzugsanlagen, die sich über verschiedene Bereiche erstrecken, wird im zweiten Beitrag berichtet. In einem weiteren Beitrag wird die für Perimetersicherung geltende neue DIN VDE V 0826-20 „Überwachungsanlagen, Teil 20: Externe Perimeter-Sicherungsanlagen – Anwendungsregeln“ vorgestellt. Darüber hinaus informiert ein weiterer Beitrag über die Einsatzmöglichkeiten von mobilen Sicherheitssystemen. Sie vereinen notwendige Ausrüstungsgegenstände für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in einer mobilen Einheit.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 46 erscheint am 1. März 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.

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Dynamische Fluchtweglenkung ist Thema im neuen Planerbrief Nr. 45 der DGWZ vom Januar 2024. www.planerbrief.de

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Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-25 vom 5. Dezember 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet zur Light + Building vom 3. bis 8. März 2024 in Frankfurt am Main täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Gebäudebetreiber und Mitarbeiter aus Planungsabteilungen und Behörden an. Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik.

In Kleingruppen, die mit professioneller Audiotechnik ausgestattet sind, geht es zu den Ständen von acht bis zehn Ausstellern. Hier präsentieren Fach- und Führungskräfte Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Die Rundgänge sind kostenlos. Darin enthalten sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch und ein Planerhandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern der Aussteller. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building.

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Geführte DGWZ-Messerundgänge für Planer zur Light + Building 2024. #LB24 www.dgwz.de/light-building-messerundgang-2024

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Geführte Messerundgänge zur Light + Building

Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Zur Light + Building 2024 veranstaltet die DGWZ täglich geführte Messerundgänge für Planer.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/light-building

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building 2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-24 vom 21. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht zur Light + Building 2024 ein neues Planerhandbuch. Das Planerhandbuch „Light + Building“ erscheint im Februar 2024. Darin werden führende Aussteller zur Elektro- und Gebäudetechnik vorgestellt. Zu jedem Unternehmen sind Unternehmensprofil, Leistungsportfolio und die aktuellen Produkthöhepunkte zur Messe enthalten. Ebenso sind die Ansprechpartner für Planer mit Kontaktdaten aufgeführt. Das Handbuch dient als Orientierungshilfe beim Besuch der Messe und als Nachschlagewerk für Planer und Gebäudebetreiber. Das Planerhandbuch „Light + Building“ kann ab sofort kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/light-building oder per E-Mail an light-building@dgwz.de vorbestellt werden.

Die DGWZ ist Partner der Messe Frankfurt und bietet zur Light + Building vom 3. bis 8. März 2024 täglich fachlich geführte Messerundgänge für technische Fachplaner, Ingenieure und Mitarbeiter von Planungsabteilungen der Gebäudetechnik an.

Die Light + Building ist die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik, Elektrotechnik, Haus- und Gebäudeautomation sowie Software für das Bauwesen. An den sechs Messetagen nehmen über 2.000 nationale und internationale Aussteller teil. Erstmals findet im Rahmen der Light + Building der Kongress Energiewendebauen statt. Am 6. und 7. März 2024 bieten Vorträge, Diskussionsrunden und Messerundgänge Einblick in neueste Forschungsergebnisse aus dem Bereich der nachhaltigen Energieversorgung von Gebäuden.

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building 2024. #LB24 www.dgwz.de/planerhandbuch-light-building-2024

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www.dgwz.de/planerhandbuch-light-building-2024

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch zur Light + Building

Bildquelle: Messe Frankfurt Exhibition GmbH
Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht zur Light + Building 2024 ein Planerhandbuch.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/light-building

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-23 vom 15. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und vermittelt den praxisgerechten Ablauf der Erst- und Wiederholungsprüfung und der Prüfung nach Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen anhand der Vorgaben aus der DIN VDE 0100-600:2017-06 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“ und DIN VDE 0105-100:2015-10 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“.

Das Seminar umfasst die Grundlagen beider Normen, Anforderungen an die Erstprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen, Durchführung von Wiederholungsprüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen, Bewertung und Dokumentation von Prüfergebnissen sowie praktische Übungen und Fallstudien. Die Teilnehmer erlernen die richtige Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.

Die Schulung richtet sich an Elektrofachkräfte, Verantwortliche Elektrofachkräfte sowie Befähigte Personen für die Prüfung von elektrischen Anlagen. Die Referenten sind qualifizierte und erfahrene Elektrofachkräfte. Nach erfolgreich absolvierter schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das DGWZ-Zertifikat „Sachkunde für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Die Schulung dauert zwei Tage. Die Teilnahmegebühr für das Seminar inklusive Prüfung beträgt 920 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. Die erste Präsenzveranstaltung findet vom 9. bis 10. Januar 2024 in Dresden statt. Das erste Online-Seminar findet vom 4. bis 5. Januar 2024 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/elektroanlagen abgerufen werden.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 ist eine für die Betreiber elektrischer Anlagen wiederkehrende Pflichtprüfung. Hiervon ist nicht nur die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, sondern auch die Inbetriebnahme betroffen. Die als DIN VDE 0100 bezeichnete Normenreihe beschreibt das Errichten von Starkstrom- und Niederspannungsanlagen. Die Normenreihe DIN VDE 0105 regelt den Betrieb. Die Obergrenze liegt hier bei 1000 Volt Starkstrom. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt und das Prüfprotokoll erstellt werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber der Anlage, nicht der Bediener. Der Bediener kann jedoch beispielsweise bei Nichtbeachtung anstehender Prüftermine ebenfalls haftbar gemacht werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
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Neues DGWZ-Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“. #Betriebsmittel #Seminar. www.dgwz.de/neues-seminar-pruefung-ortsfeste-elektrische-anlagen

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Neues DGWZ-Seminar zur Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Bildquelle: ArGe Medien im ZVEH
Bildunterschrift: Ab Januar 2024 startet das neue DGWZ-Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/elektroanlagen