Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen

Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-07 vom 7. Juli 2016

Zum 1. Juli 2016 ist die neue Vornorm DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Titel der beiden Teile lauten DIN VDE V 0827-1:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ und DIN VDE V 0827-2:2016-07 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 2: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)“.

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager wird von der DGWZ angeboten und dauert drei Tage. In den Seminaren mit schriftlicher Prüfung werden die Inhalte der DIN VDE V 0827, Risikomanagement nach ISO 31000 und Risikobewertung nach DIN EN 31010 vermittelt. Die angehenden Technischen Risikomanager sollen damit befähigt werden, selbständig eine Risikoakte zu erstellen. Informationen zur Ausbildung und eine Liste mit zertifizierten Technischen Risikomanagern können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde in 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Schlagworte

DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Systeme, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Vornorm, Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte

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Neue DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme an Schulen zum 1. Juli 2016 in Kraft. www.dgwz.de/risikomanager

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    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme NGRS für Schulen
    Bildquelle: Christian Schwier – Fotolia
    Bildunterschrift: Notfall- und Gefahren-Systeme für Schulen sind seit 1. Juli 2016 durch die neue DIN VDE V 0827 geregelt.

Weiterführende Informationen

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DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Systeme, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Vornorm, Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte

Neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 für Rufanlagen

Neue DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-06 vom 30. Juni 2016

Im Juni 2016 wurde die geänderte DIN VDE 0834-1:2016-06 mit dem Titel „Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb“ veröffentlicht. Sie ersetzt die bisher gültige Fassung DIN VDE 0834-1:2000-04. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Für Rufanlagen gelten nun ausnahmslos dieselben hohen Anforderungen wie für medizinische elektrische Geräte bezüglich der elektrischen Sicherheit. In der DIN EN 60601-1 werden zum Patientenschutz zwei unabhängige Schutzmaßnahmen gefordert (engl. Means of Patient Protection = MOPP). Dafür sind von den Rufanlagen zwingend Mindestanforderungen bezüglich der Spannungsfestigkeit, Ableitströme sowie der Luft- und Kriechstrecken zu erfüllen.

Für die Übertragungswege in geschlossenen Organisationsgruppen wie z.B. ein Stationenverbund ist weiterhin ein geschlossenes Netz für Ausfall- und Manipulationssicherheit vorgeschrieben, um die Sicherheit von lebenssichernden Notrufen zu gewährleisten. Zwischen verschiedenen Organisationsgruppen sind nun auch alternative Übertragungswege möglich. Tatsächlich wird die Praxis zeigen, wie dieser Interpretationsspielraum tatsächlich genutzt wird und wie sichergestellt werden kann, dass die Anforderungen der Norm eingehalten werden.

Rufanlagen dürfen nun auch als verteiltes Alarmsystem verwendet werden. Das hat jedoch eine umfangreiche und permanente Risikoanalyse für das medizinisch-elektrische System (ME-System) zur Folge und kommt somit nur für große Kliniken in Betracht.

Die DIN VDE 0834-1 regelt die Qualifikation der Fachkräfte, die Rufanlagen planen, errichten, ändern, erweitern, prüfen und betreiben. Rufanlagen sind für Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Pflegestationen, Alten-, Seniorenwohnheime, Rehaeinrichtungen, öffentlich zugängliche Behinderten-WCs, psychiatrische und forensische Einrichtungen und Justizvollzugsanstalten (JVA) vorgeschrieben und dienen dem Herbeirufen des Pflegepersonals durch den Patienten. Rufanlagen werden auch als Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf oder Patientenruf bezeichnet.

Die DGWZ bildet in Seminaren bundesweit Fachkräfte nach der neuen DIN VDE 0834-1 aus, damit sie Rufanlagen planen, errichten, betreiben und instand halten dürfen. Weitere Informationen zum Seminar und zur neuen Norm sowie ein Verzeichnis der Fachkräfte und Anbieter können über die Website www.dgwz.de/rufanlagen abgerufen werden.

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Rufanlage, Lichtruf, Schwesternruf, Personenruf, Patientenruf, DIN VDE 0834-1, Fachkraft, Krankenhaus, Klinik, Pflegeheim, JVA

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Für Rufanlagen gilt seit Juni 2016 die neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06. #Rufanlagen #Lichtruf www.dgwz.de/rufanlagen

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    Neue Norm DIN VDE 0834-1:2016-06 für Rufanlagen
    Bildquelle: Jenny Sturm –­ Fotolia
    Bildunterschrift: Die neue DIN VDE 0834-1 schafft seit Juni 2016 neue Rahmenbedingungen für Rufanlagen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/rufanlagen

DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um

Neue Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-05 vom 12. Mai 2016

Im Mai 2016 ist die geänderte DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) in Kraft getreten. Die Norm ist damit an die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst worden. Für Hersteller, Planer, Errichter und Betreiber ergeben sich geänderte Rahmenbedingungen für die Konformitätserklärung und Risikobeurteilung von kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern.

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) weist auf die geänderte Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) „Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster“ hin. Die Neufassung wurde im Mai 2016 veröffentlicht. Die europäische Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke und setzt die Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG um. Im Teil 2-103 der Normenreihe DIN EN 60335 geht es auch um die Gefahren, die von der Bewegung motorisch angetriebener Teile ausgehen. Mechanische Gefahren bei kraftbetätigten Toren, Türen und Fenster müssen ausreichend abgesichert sein – etwa durch Einklemmschutzsysteme. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen sind in den Anhängen der Norm aufgeführt.

Im Anhang ZZ beschreibt die Norm den Zusammenhang mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das lässt für auf dem Markt als Maschine eingeführte Antriebe die Annahme zu, dass bei Einhaltung der Anforderungen und Prüfungen nach dieser neuen Norm die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten sind. Für Einbau und Betrieb dieser Antriebe entfällt somit eine gesonderte Risikobeurteilung.

Die Norm ist die Grundlage für die Konformitätserklärung der Hersteller für Antriebe von Toren, Türen und Fenstern. „Hersteller müssen immer Richtlinienkonformität herstellen, um Rechtssicherheit zu erlangen“, erklärt Thomas Brüggemann, zuständiger Referent des Normengremiums DKE/UK 511.11 Motorische Geräte bei der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE, das die Norm DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103) bearbeitet. „Produkte dürfen nur als CE-konforme Maschine deklariert werden, wenn die in der Herstellererklärung aufgeführten EU-Richtlinien auch eingehalten werden. Für die Vermutung, dass die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten sind, bietet diese neue Norm nun ein geeignetes Mittel.“

Der DGWZ-Fachbeirat Entrauchung und Lüftung wird sich mit den Auswirkungen der neuen Norm auseinandersetzen. Die Sachverständigen des Beirats wollen die Anforderungen insbesondere für den Einsatz von kraftbetätigten Fenstern in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) mit Lüftungsfunktionen untersuchen. Die Ergebnisse werden auf der Website des Beirats unter www.dgwz.de/entrauchung veröffentlicht.

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Maschinenrichtlinie, 2006/42/EG, DIN EN 60335-2-103, kraftbetätigt, Antrieb, Türen, Tore, Fenster, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, RWA

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Neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt #Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um. www.dgwz.de/entrauchung

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www.dgwz.de/presse/pm-2016-05-maschinenrichtlinie-fuer-antriebe

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    DIN EN 60335-2-103 setzt Maschinenrichtlinie für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um
    Bildquelle: Schüco International KG
    Bildunterschrift: Die neue Norm DIN EN 60335-2-103:2016-05 setzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Antriebe für Tore, Türen und Fenster um.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/entrauchung

Titelbild Planerbrief 08 - Mai-Juni 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-04

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
2. Mai 2016

Neuer Planerbrief informiert über Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung

Am 2. Mai 2016 ist der Planerbrief 08 erschienen. Themen der Ausgabe Mai-Juni 2016 sind der Brandschutz in Krankenhäusern, die Fachmesse Anga Com für Breitband, Satellit und Kabel in Köln, die Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht, die Anforderungen der neuen Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR), die dynamische Fluchtwegsteuerung und die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

Der nächste Planerbrief 09 erscheint am 1. Juli 2016.

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Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Brandschutz, Lüftung, Belüftung, Aufzugsschacht, Entrauchung,  Krankenhaus, Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie, M-LüAR, Fluchtwegsteuerung, Vergabeordnung, Bauleistungen, VOB/A

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Neuer Planerbrief 08 – Mai-Juni 2016 informiert zu Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/presse/pm-2016-04-planerbrief-08

  • Pressemitteilung Nr. 2016-04 (pdf, txt)
  • Bild: Planerbrief 08 (jpg)
    Titelbild Planerbrief 08 - Mai-Juni 2016
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief 08, Ausgabe Mai-Juni 2016, informiert über Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung.

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

DGWZ führt Planer über die Light + Building

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2016-02 vom 22. Januar 2016

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet auf der Light + Building vom 13. bis 17. März 2016 in Frankfurt am Main täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und leitende Mitarbeiter aus der Gebäudetechnik an. Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik. Auf den Ständen von acht Ausstellern präsentieren Fach- und Führungskräfte Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Die Rundgänge sind kostenlos. Darin enthalten sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch, der exklusive Besuch der Messe-Lounge und ein Messehandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern der Aussteller. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building.

Weiterführende Informationen

Light + Building, 2016, Messe, Frankfurt, Rundgang, Messerundgang, Planer

 

Pressemitteilung Nr. 2016-02

DGWZ führt Planer über die Light + Building

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet auf der Light + Building vom 13. bis 17. März 2016 in Frankfurt am Main täglich fachlich moderierte Messerundgänge für Planer, Architekten, Betreiber und leitende Mitarbeiter aus der Gebäudetechnik an. Die Rundgänge geben in zwei Stunden einen kompakten Überblick über die weltgrößte Messe für Licht und Gebäudetechnik. Auf den Ständen von acht Ausstellern präsentieren Fach- und Führungskräfte Produktneuheiten, Innovationen, Technologien und Designs, die unter planerischen und technischen Gesichtspunkten besonders interessant sind.

Die Rundgänge sind kostenlos. Darin enthalten sind eine Eintrittskarte für den Tagesbesuch, der exklusive Besuch der Messe-Lounge und ein Messehandbuch mit den Höhepunkten und Ansprechpartnern der Aussteller. Im Anschluss an die Messe erhalten die Teilnehmer die Informationen der besuchten Aussteller zugeschickt. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.dgwz.de/light-building.

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Light + Building, 2016, Messe, Frankfurt, Rundgang, Messerundgang, Planer

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Täglich geführte Messerundgänge für Planer auf der Light + Building 2016. #LB16 www.dgwz.de/light-building

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Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/light-building

Light + Building, 2016, Messe, Frankfurt, Rundgang, Messerundgang, Planer

Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-01

Ein Jahr Planerbrief

Der Planerbrief wird im Januar 2016 ein Jahr alt. Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der aktuelle Planerbrief 06 kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

In jeder Ausgabe werden fünf aktuelle Themen vorgestellt. Die Ausgabe Januar-Februar 2016 behandelt die Digitalisierung der Baubranche durch Building Information Modeling (BIM), die neue Norm für Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015, die staatliche KfW-Förderung für Einbruchschutz, Schutzziele für Rauchabzug durch die neue Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) und die häufigsten Geschäftsrisiken für Unternehmen.

Im Editorial kommt Maria Hasselman, Brandmanagerin der Messe Frankfurt, zu Wort. Anlässlich der Messe Light + Building 2016 für Licht und Gebäudetechnik erläutert Hasselman den Trend zur digitalen Vernetzung im Gebäudemanagement.

Der nächste Planerbrief 07 erscheint am 1. März 2016.

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Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

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Ein Jahr Planerbrief! Regelmäßige Informationen über Planung, Errichtung, Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung. #TGA www.planerbrief.de

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    Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016
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    DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief informiert seit einem Jahr alle zwei Monate über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen

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Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, planen, errichten, betreiben

Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016

Ein Jahr Planerbrief

Planerbrief 06 - Januar-Februar 2016Der Planerbrief wird im Januar 2016 ein Jahr alt. Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der aktuelle Planerbrief 06 kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

In jeder Ausgabe werden fünf aktuelle Themen vorgestellt. Die Ausgabe Januar-Februar 2016 behandelt die Digitalisierung der Baubranche durch Building Information Modeling (BIM), die neue Norm für Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015, die staatliche KfW-Förderung für Einbruchschutz, Schutzziele für Rauchabzug durch die neue Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) und die häufigsten Geschäftsrisiken für Unternehmen.

Im Editorial kommt Maria Hasselman, Brandmanagerin der Messe Frankfurt, zu Wort. Anlässlich der Messe Light + Building 2016 für Licht und Gebäudetechnik erläutert Hasselman den Trend zur digitalen Vernetzung im Gebäudemanagement.

Der nächste Planerbrief 07 erscheint am 1. März 2016.

Weitere Informationen

Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, Planen, Errichten, Betreiben

Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11

Pressemitteilung Nr. 2015-06

Deutsche Fassung der neuen ISO 9001 veröffentlicht

Die Revision der Norm ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist seit dem 15. September 2015 in Kraft und seit November 2015 auch in der Deutschen Fassung DIN EN ISO 9001:2015-11 erhältlich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Bezugsquellen kann auf der Website der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) unter www.dgwz.de/iso-9001 heruntergeladen werden.

Übergangsfrist von drei Jahren
Für die Umstellung auf die neue Norm gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Unternehmen mit einem Qualitätsmanagementsystem müssen bis spätestens 15. September 2018 nach der neuen Fassung zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate nach der alten Fassung DIN EN ISO 9001:2008-12 sind bis dahin gültig, so dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 bei einem regulären Wiederholungs-Audit vorgenommen werden kann.

Die wichtigsten Änderungen
Die neue DIN EN ISO 9001:2015 wurde grundlegend überarbeitet und hat einige Änderungen zur Folge. Die Struktur wurde an die übrige ISO-Normenwelt angepasst. Die Person des Qualitätsmanagementbeauftragten wird nicht mehr gefordert. Seine Aufgaben werden jetzt von der Obersten Leitung bzw. den Führungskräften wahrgenommen. Auch ein gedrucktes Qualitätshandbuch ist nicht mehr erforderlich. Es wird stattdessen von dokumentierter Information gesprochen, die EDV- oder webbasiert hinterlegt wird. Einen deutlich höheren Stellenwert erhalten Prozess- und Risikomanagement sowie das unternehmensinterne Wissensmanagement.

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DIN EN ISO 9001, 2015, 2008, Norm, Qualitätsmanagement, QM, QMS, Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung, Änderungen, Übergangsfrist

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Die neue Norm für #Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015 ist jetzt in Deutscher Fassung erhältlich. #ISO9001 #QM #QMS www.dgwz.de/iso-9001

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www.dgwz.de/presse/pm-2015-06-iso-9001-deutsche-fassung

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  • Bild: Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001:2015-11 (JPG)
    Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11
    Bildquelle: DOC RABE Media – Fotolia
    Bildunterschrift: Die Revision der neuen Qualitätsmanagement-Norm DIN ISO 9001:2015-11 ist seit September 2015 gültig und auf Deutsch erhältlich.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/iso-9001

Pressemitteilung Nr. 2015-05

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
29. Juli 2015

Neues Seminar Technischer Risikomanager

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmals Seminare zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung vermittelt die Fachkenntnisse zur Risikobewertung für Schulen und Öffentliche Einrichtungen, um ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) planen und einsetzen zu können. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

Das Seminar richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte von Schulen, Betreibern, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner. Die Teilnehmergebühren betragen 1.200 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfung und Zertifikat.

Der Entwurf der neuen Norm DIN VDE V 0827 beschreibt die Verbindung von technischen Prozessen mit dem Risikomanagement nach ISO 31000. Technische Risikomanager nehmen Risikobewertungen vor, erstellen und pflegen die Risikomanagement-Akte und fällen die notwendigen Entscheidungen zur Auswahl eines geeigneten NGRS.

Aktuelle Informationen zur DIN VDE V 0827, zum Technischen Risikomanager und Seminartermine können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

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Seminartermine 2015 zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

  • 16. bis 18. September 2015 in Düsseldorf
  • 14. bis 16. Oktober 2015 in Stuttgart
  • 18. bis 20. November 2015 in Frankfurt

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Neues Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für die Sicherheit an Schulen www.dgwz.de/risikomanager

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  • Pressemitteilung Nr. 2015-05 (PDF, TXT)
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    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 nimmt die Risikobewertung für eine Schule vor.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager